Warum brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
1. Warum brauchen Sie eine
Berufsunfähigkeitsversicherung?
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2. Weil in Deutschland jeder fünfte
berufsunfähig wird.
Pro Jahr sind es rund 300.000 Arbeitnehmer, die durch
Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden.
Über 10 Prozent von ihnen trifft es vor dem 40. Lebensjahr.
Von den gesetzlichen Rentenkassen können sie nicht mehr
viel erwarten, denn seit dem 1. Januar 2001 ist die
gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) abgeschafft,
stattdessen gibt es jetzt nur noch Erwerbsminderungsrente.
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3. Wie war es früher:
Bis zum 1. Januar 2001 war die Invalidenrente
aufgeteilt in Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Berufsunfähigkeitsrente gab es für den, der im
bisherigen Beruf zu weniger als 50 Prozent
einsatzfähig war, dem aber noch andere Arbeiten
zugemutet werden konnten.
Beispiel: Eine Verkäuferin, die nicht mehr lange
stehen darf, kann weiter an der Kasse arbeiten.
Zusätzlich erhält sie eine Berufsunfähigkeitsrente.
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4. Wer ist betroffen?
Betroffen von der Gesetzesänderung sind
diejenigen, die jetzt Invalidenrente beantragen.
Ab sofort wird nicht mehr zwischen Berufs- und
Erwerbsunfähigkeit unterschieden.
Stattdessen gibt es eine zweistufige
Erwerbsminderungsrente, die einzig davon abhängt,
ob der Versicherte überhaupt noch erwerbstätig
sein kann, unabhängig von seinem bisherigen Beruf
und den Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.
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5. Die Definition der
Erwerbsunfähigkeit:
Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist,
egal in welchem Beruf, erhält die halbe
Erwerbsminderungsrente.
Die volle Erwerbsminderungsrente, die der
bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht, gibt
es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden
tägliche Arbeit zugemutet werden können. Egal in
welchem Beruf.
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6. Die Höhe der EU Rente:
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7. Davon kann im Falle des
Falles keiner leben!
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8. Wen betrifft es nicht?
Ausgenommen von dieser Regelung sind alle, die
vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.
Für sie gilt der Berufsschutz weiterhin. Sie erhalten
die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht
mehr im bisherigen Beruf arbeiten können.
Jüngere Arbeitnehmer beziehen
Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn sie
generell nur noch eingeschränkt oder gar nicht
mehr berufstätig sein können.
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9. Die Bedingungen der EU Rente:
Wie bisher muss man mindestens fünf Jahre lang
Beiträge gezahlt haben, um überhaupt Anspruch
auf die gesetzliche Rente zu erhalten.
Neu ist, dass die Ansprüche während der ersten
neun Jahre nur befristet gelten.
Alle drei Jahre wird geprüft, ob der Versicherte
nicht wieder arbeitsfähig ist.
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10. Wie sieht es nun genau aus?
Für Personen die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, wurde die
gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die so genannte
Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Mit der Erwerbsminderungsrente ist jedoch nur noch die reine
Erwerbsunfähigkeit abgesichert.
Dies geschieht unabhängig vom jeweiligen Berufsbild der betreffenden Person.
Das hat zur Folge, dass jeder der berufsunfähig geworden ist auf eine
beliebige andere Tätigkeit verwiesen werden könnte, so z.B. der Diplom
Ingenieur der zukünftig auch als Pförtner im Extremfall arbeiten muß.
Sollte er diese Tätigkeit auch weniger als 2 Stunden täglich ausüben können
erhält der die volle Erwerbsminderungsrente.
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11. Konkret bedeutet das:
wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, bekommt keine
Erwerbsminderungsrente.
wer zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeitet, bekommt i.d.R 19% des
Bruttogehalts als halbe Erwerbsminderungsrente.
wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält 39% des
Bruttogehalts als volle Erwerbsminderungsrente.
Nur wer in den letzten 5 Jahren 36 Monate aktiv in die staatlichen
Rentenversicherungssysteme einbezahlt hat, hat Anspruch auf
Erwerbsminderungsrente.
Sollte z.B. durch Arbeitslosigkeit in den letzten 5 Jahren weniger als 36
Monate einbezahlt worden sein, besteht kein Anspruch auf eine
Erwerbsminderungsrente.
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13. Deshalb privat absichern!
- Aber wie?
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14. Was ist eine
Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der
Unfallversicherung der bekannteste Zweig der
Invaliditätsversicherung.
Sie kann als Zusatzversicherung
(Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer
Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen
werden.
Oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
abgeschlossen werden. Was am meisten Sinn macht.
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15. Die Leistungen im allgemeinen:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine
vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn er den zuletzt
ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Eine typische Definition von Berufsunfähigkeit in
Versicherungsbedingungen lautet: "Vollständige
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich
nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens
6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf,
wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des
Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben."
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16. Verweisungsrechte der Versicherungen:
Dies bedeutet, dass der Versicherungsgeber die Leistung
ablehnen kann, wenn die versicherte Person auf einen
anderen Beruf verwiesen werden kann, der „ihrer bisherigen
Lebensstellung“ sowie „Ausbildung und Erfahrung“ entspricht.
In der Rechtsprechung gilt die bisherige Lebensstellung nach
derzeitigem Stand oft auch dann als gewahrt, wenn das
Einkommen 20 % niedriger ist als zuvor. Ein Beispiel für eine
solche abstrakte Verweisung wäre:
Ein Chirurg kann auch nach Verlust eines Fingers noch
Sprechstunden halten oder als ärztlicher Berater tätig sein.
Das Risiko, einen derartigen Arbeitsplatz zu finden, liegt dann
beim Versicherten.
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17. Die Abstrakte Verweisung ist heutzutage nur
noch selten bei aktuellen Tarifen zu finden,
ist aber in nahezu jedem älteren Vertrag
vereinbart. Zu beachten ist allerdings, dass
viele Versicherer nach einem Ausscheiden
aus dem Berufsleben (z.B. wegen
Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit) nur
vorübergehend (häufig 3-5 Jahre) auf das
abstrakte Verweisungsrecht verzichten.
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18. Mögliche Faktoren für die Höhe der
Versicherungsprämie:
Das Alter, bis zu welchem die Berufsunfähigkeitsrente maximal gezahlt
wird (Leistungsdauer oder Leistungszeit), kann bei den heute
angebotenen Tarifen in der Regel bis höchstens zum vollendeten 65.
Lebensjahr vereinbart werden, teilweise bereits bis zum 67.
Lebensjahr. Hierbei orientiert sich die Versicherungsbranche an der so
genannten Regelaltersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Davon abweichend kann bei den meisten angebotenen Tarifen die
Versicherungsdauer gesondert vereinbart werden: Sie beschreibt das
Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, um einen
Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer zu haben. So kann
beispielsweise eine Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr und
eine Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden. In
diesem Fall würde bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum 55.
Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr eine Rente gezahlt werden.
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19. Berufsgruppen:
Viele Versicherer differenzieren in vier Berufsgruppen, von denen oft
der Beitrag oder sogar der Tarif abhängt. Hierbei handelt es sich um
die individuelle Risikoeinstufung nahezu aller denkbaren Berufe.
Während z. B. ein Apotheker statistisch selten berufsunfähig wird,
wird ein Gastronom dies sehr häufig. Hier wendet man wie auch in
der privaten Krankenversicherung das so genannte Individualprinzip
an, was in der Regel zu verschiedenen Beiträgen je nach Einstufung
des zu versichernden Risikos führt. Der Gastronom zahlt somit einen
wesentlich höheren Beitrag als der Apotheker. Für Berufe mit
höherem Risiko (z. B. handwerkliche Berufe, aber auch Lehrer) wird
üblicherweise die tariflich zulässige Versicherungsdauer bis zum
vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt, oder es werden
Höchstversicherungsgrenzen festgelegt. Wer den falschen Beruf
versichert hat, verstößt somit u. U. unwissentlich gegen die
Annahmerichtlinie des Versicherers und gefährdet seinen
Versicherungsschutz, da der Versicherer wegen Verletzung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag anfechten oder von ihm
zurücktreten kann.
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20. Auswahlkriterien:
Laut Finanztest zeichnen sich gute Verträge durch folgende Kriterien in den
Versicherungsbedingungen aus:
Verzicht auf eine abstrakte Verweisung. Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, den
Versicherungsnehmer auf ähnliche Tätigkeiten zu verweisen, die ggf. noch ausgeübt werden
können (Beispiel: Chirurg mit Handlähmung könnte als ärztlicher Gutachter arbeiten).
Sechs-Monats-Prognose: Der Versicherungsnehmer muss für voraussichtlich sechs Monate
(nicht drei Jahre wie oft in der Vergangenheit) berufsunfähig sein.
Anerkennung ab Beginn, rückwirkende Zahlung in den ersten 6 Monaten: dies ist vorteilhaft,
da gerade in der Anfangsphase einer Berufsunfähigkeit häufig zusätzliche Behandlungskosten
anfallen.
Rückwirkende Zahlung für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung: Oft wird eine
Erkrankung unterschätzt und niemand rechnet mit einer dauernden Berufsunfähigkeit oder die
Angehörigen wissen gar nicht, dass eine Versicherung existiert. Daher ist dieses Kriterium
wichtig.
Zinslose Stundung auf Antrag: Während der Versicherer über die Gewährung der Rente
entscheidet, hat der Betroffene meist kein Einkommen. Gerade in dieser Phase wäre es
schlecht, wenn der Versicherungsschutz verloren ginge, da die Beiträge nicht gezahlt werden
können.
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21. Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei
besonderen Ereignissen wie Heirat oder Jobwechsel, als Alternative oder besser noch
zusätzlich zur Dynamik.
Eine garantierte Rentensteigerung während der Auszahlungsphase der BU-Rente zum
Ausgleich der Inflation (2-3% pro Jahr). Andernfalls läge der Verlust der Kaufkraft schon
nach 25 Jahren konstanter Rente bei 50%. Einige Anbieter bieten alternativ zumindest
eine mögliche (aber nicht garantierte) Rentensteigerung aus den insgesamt
erwirtschafteten Überschüssen an.
Begrenzung des Rücktrittsrechts der Gesellschaft auf 5 Jahre oder kürzer
Klare Regelung befristeter Anerkenntnisse
Verzicht auf Nachprüfung während einer befristeten Anerkennung
Verzicht auf § 41 VVG: Dieses Kriterium ist besonders wichtig, da § 41 des
Versicherungsvertragsgesetzes der Gesellschaft erlaubt, nachträglich vom Vertrag
zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein
erhöhtes Risiko vorlag, das aber dem Versicherten nicht bekannt war. Wichtig ist, dass
die Versicherungsbedingungen Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem
Grund ausschließen.
Weltweiter Versicherungsschutz
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22. Welchen Schutz bietet Ihnen die Barmenia?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung Barmenia SoloBU ist eine
eigenständige Versicherung und daher nicht an andere
Vorsorgeprodukte gekoppelt.
Wird die versicherte Person vor Ablauf der Versicherungsdauer
berufsunfähig, ergibt sich Folgendes:
Eine Berufsunfähigkeitsrente, die im Falle der
Berufsunfähigkeit längstens bis zum Ablauf der
Leistungsdauer gezahlt wird.
Zahlung einer einmaligen Übergangshilfe im
Berufsunfähigkeitsfall (wenn vereinbart). Die Höhe der
Übergangshilfe ist an die vereinbarte Rentenhöhe der
Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt und beträgt sechs
Monatsrenten.
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23. Bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Heirat oder
Geburt) innerhalb vorgegebener Grenzen haben die
Versicherten ein Recht auf :
Nachversicherungsgarantie
Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz ohne
erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann.
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24. Weitere Vorteile:
100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
Leistungen
Prognosezeitraum Nur 6 Monate: wenn abzusehen ist, dass die
Fähigkeit zur beruflichen Tätigkeit
voraussichtlich länger als sechs Monate
geringer als 50 % sein wird, gilt dieser Zustand
als Beginn der Berufsunfähigkeit.
Rückwirkende Leistung Hält in Zweifelsfällen die Unfähigkeit zur
beruflichen Tätigkeit nach sechs Monaten
noch an, gilt die Fortdauer dieses Zustandes
als Berufsunfähigkeit, und zwar rückwirkend
von Beginn an!
Verzicht auf die Möglichkeit der abstrakten
Verweisung Verweisung auf andere Berufe für Berufstätige
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25. Vorläufiger Versicherungsschutz für den Fall
Vorläufiger
der BU.
Versicherungsschutz
Kriegsereignisse Leistung auch bei BU durch Kriegsereignisse
im Ausland, wenn die versicherte Person nicht
aktiv beteiligt war.
Volle Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit.
Pflegebedürftigkeit
Berufsgruppen Durch die Einteilung in 10 Berufsgruppen wird
Ihre persönliche Situation genau
berücksichtigt. Darüber hinaus bieten wir
Studenten eine "echte"
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel bei
Erwerbsunfähigkeits- Auszubildenden. Die Einschätzung erfolgt
Klausel nach dem zukünftigen Beruf.
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26. Höhe der BU-Rente Die Monatsrente kann bis zu 2/3 des
monatlichen Bruttoeinkommens aus eigener
Tätigkeit betragen. Bei Hausfrauen, Schülern
und Studenten bis zu 1.000 EUR monatlich.
Dynamik Planmäßige Erhöhung der Beiträge und
Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Keine Verpflichtung zur Umschulung.
Umschulung
Beruf Bei Ausscheiden aus dem Beruf z. B. wegen
Mutterschutz, Erziehungsurlaub,
Arbeitslosigkeit oder als Hausfrau bleibt der
zuletzt ausgeübte Beruf versichert.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Geltungsbereich
Zinslose Stundung der Beiträge bis zur
Stundung der Beiträge endgültigen Leistungsentscheidung.
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27. Flexible Gestaltung von Versicherungs- und
Vertragsgestaltung Leistungsdauer.
Für Humanmediziner und Zahnärzte gilt die
Infektionsklausel für Ärzte besonders wichtige "erweiterte
Infektionsklausel".
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28. In ihrem aktuellen Rating (Stand 03/2011) zur
Berufsunfähigkeit (BU) hat MORGEN &
MORGEN erneut den Barmenia BU-Tarifen
die Bestnote "ausgezeichnet" verliehen!
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29. Die renommierte Rating-Agentur Franke & Bornberg
hat den neuen BU-Versicherungen der Barmenia
Lebensversicherung a. G. im BU-Produktrating (2012)
erneut die Bestnote "FFF" (ausgezeichnet)
verliehen:
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30. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an:
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Grafenberger Allee 78
40237 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 6797922
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Fax: 0211 / 6797945
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