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FÖRDERUNGEN VON BA-INVESTITIONEN DURCH
DEN STAAT
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Alexander Hartleib, LL.M., Rechtsanwalt
UNSERE KOMPETENZ - IHRE ZUKUNFT
I.  INVEST – Zuschuss im Überblick
II.  Anforderungen an das Unternehmen
III.  Anforderungen an den Investor
IV.  Anforderungen an die Investition
V.  Antragsverfahren
VI.  Ausblick
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
S 2
AGENDA
S 3
» Staatlicher Zuschuss in Höhe von 20 % zu Investitionen in innovative Unternehmen
» Der INVEST – Zuschuss für Wagniskapital verfolgt folgende Ziele:
•  Den Zugang junger innovativer Unternehmen zu Wagniskapital und damit die Kapitalausstattung
dieser Unternehmen nachhaltig zu verbessern
•  Mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für risikobehaftete Beteiligungen an jungen
innovativen Unternehmen zu gewinnen
•  Bereits investierende Business Angels dazu anzuregen, häufiger und mehr Wagniskapital in junge
innovative Unternehmen zu investieren
» Einführung im Mai 2013
» Anpassung der Förderrichtlinien im April 2014
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
I. INVEST - ZUSCHUSS IM ÜBERBLICK
ECKDATEN DES INVEST - ZUSCHUSSES
S 4
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
I. INVEST - ZUSCHUSS IM ÜBERBLICK
QUANTITATIVE GRENZEN DES INVEST - ZUSCHUSSES
Investment mind. € 10.000,-
» Bei Milestone-
Finanzierung muss jede
Tranche den
Mindestbetrag erreichen
Investment max. € 250.000,-
pro Kalenderjahr
» Max. Zuschuss also
€ 50.000,- pro Jahr
» Aufteilung auf mehrere
Unternehmen ist möglich
Investment max. € 1,0 Mio.
pro Kalenderjahr
» Max. Zuschuss also
€ 200.000,- pro Jahr
» Aufteilung auf mehrere
Investoren ist möglich
Pro Investment Pro Investor Pro Unternehmen1 2 3
S 5
» Ertragsteuerliche Behandlung des INVEST - Zuschusses
•  INVEST - Zuschuss ist zwar steuerbar, jedoch steuerbefreit gemäß § 3 Nr. 71 EStG
•  Steuerbefreiung gilt rückwirkend ab Veranlagungszeitraum 2013
•  Gilt auch gemäß §§ 8 Abs. 1 S. 1, 31 Abs. 1 KStG für Beteiligung über BA-GmbH
» Mangels Leistungsaustausch ist der INVEST - Zuschuss nicht umsatzsteuerbar
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
I. INVEST - ZUSCHUSS IM ÜBERBLICK
STEUERLICHE BEHANDLUNG DES INVEST - ZUSCHUSS
I.  INVEST – Zuschuss im Überblick
II.  Anforderungen an das Unternehmen
III.  Anforderungen an den Investor
IV.  Anforderungen an die Investition
V.  Antragsverfahren
VI.  Ausblick
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
S 6
AGENDA
S 7
» Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG) sein
» Das Unternehmen darf nicht älter als 10 Jahre sein
•  Erstmalige Eintragung im Handelsregister ist maßgeblich
•  Gilt auch bei Formwechsel
» Das Unternehmen muss ein kleines Unternehmen nach Definition der EU-Kommission sein,
d.h.
•  weniger als 50 Mitarbeiter und
•  Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. EUR 10 Mio.
» Das Unternehmen darf weder an Börse gelistet sein noch den Börsengang vorbereiten
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN
VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
S 8
» Das Unternehmen darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein (gem. EU-Definition)
•  Grundsätzlich kein Unternehmen in Schwierigkeiten
•  Ausnahme: Insolvenzreife
•  Verlust von 50 % des gezeichneten Kapitals
•  Insolvenzreife
•  Sonstige „typische Symptome“
» Besonderheit bei abhängigen Unternehmen
•  Herrschendes Unternehmen muss ebenfalls die Voraussetzungen erfüllen
•  Herrschendes Unternehmen muss zudem Hauptsitz in der EU haben
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN
VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Unternehmen ist jünger
als 3 Jahre
Unternehmen ist älter als
3 Jahre
S 9
» Das Unternehmen muss Hauptsitz in der EU und mindestens eine Zweigniederlassung
oder Betriebsstätte in der BRD haben
» Das Unternehmen muss fortlaufend wirtschaftlich – mit Gewinnabzielungsabsicht –
aktiv sein
•  Aufnahme der Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss des/der Gesellschaftsvertrags/
Satzung/Beteiligungsvertrags
•  Keine Förderung von ideellen Zwecken
» Das Unternehmen muss hauptsächlich in einer innovativen Branche tätig sein
•  75 % der Geschäftstätigkeit in innovativer Branche
•  Abschließende Liste der innovative Branchen (gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des
statistischen Bundesamts)
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN
VORAUSSETZUNGEN WÄHREND DER HALTEDAUER
S 10
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN
13.96 Herstellung von technischen Textilien 33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 58 Verlagswesen
21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und
Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von
Musik
22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 60 Rundfunkveranstalter
23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung
von Steinen und Erden
61 Telekommunikation
25.6 Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung; Mechanik 62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen
und optischen Erzeugnissen
63 Informationstechnologie
27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 71 Architektur- und Ingenieursbüros; technische, physikalische
und chemische Untersuchung
28 Maschinenbau 72 Forschung und Entwicklung
29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 73 Werbung und Marktforschung
30 Sonstiger Fahrzeugbau (ohne „Schiffs- und Bootsbau“ und
„Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen“)
74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Tätigkeiten
32.5 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen
Apparaten und Materialien
90 Kreative, künstlerische und unterhaltenden Tätigkeiten
S 11
» Damit sind u.a. nicht förderfähig:
•  Reine eCommerce-Unternehmen
•  Wohl auch FinTech-Geschäftsmodelle (soweit in direkter Konkurrenz zum klassischen Bankgeschäft)
» Unternehmen außerhalb der genannten Branchen gelten zudem als innovativ, wenn
•  es Inhaber eines Patents ist, da im direkten Zusammenhang mit seinem Geschäftszweck steht und
die Erteilung maximal 15 Jahre zurückliegt; oder
•  es binnen 2 Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder
Innovationsprojekt erhalten hat
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN
VORAUSSETZUNGEN WÄHREND DER HALTEDAUER
I.  INVEST – Zuschuss im Überblick
II.  Anforderungen an das Unternehmen
III.  Anforderungen an den Investor
IV.  Anforderungen an die Investition
V.  Antragsverfahren
VI.  Ausblick
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
S 12
AGENDA
S 13
» Investor muss volljährige, natürliche Person sein
» Alternativ: Investition über eine GmbH (keine UG!) oder vergleichbare ausländische
Rechtsform -> vgl. nachfolgende Folie
» Investor erwirbt neue Anteile im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und von eigenem
Geld (keine Kreditfinanzierung des Anteilserwerbs)
» Investor darf nicht bereits am Unternehmen beteiligt sein
•  Gilt auch für Gesellschafter einer BA GmbH
•  Damit sind Folgefinanzierungen nicht (!) förderungsfähig
» Investor handelt wirtschaftlich motiviert und auf Basis eines Business Plans
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
III. ANFORDERUNGEN AN DEN INVESTOR
VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
S 14
» Beteiligung über eine BA GmbH
•  Maximal vier Gesellschafter (nur natürliche Personen)
•  Ein Gesellschafter muss mind. 50 % der Anteile halten
•  Alle Gesellschafter müssen alle Förderbedingungen
erfüllen
•  Gesellschaftszweck = Eingehen und Halten von
Beteiligungen (+ Vermögensverwaltung + Beratung)
•  BA GmbH muss sämtliche Bedingungen an Investor
erfüllen
•  BA GmbH darf nicht mit Startup GmbH verbunden sein
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
III. ANFORDERUNGEN AN DEN INVESTOR
VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Business Angels GmbH
(BA GmbH)
Startup GmbH
mind.
50 %
max. 25 %
S 15
» Investor bzw. BA GmbH (und deren Gesellschafter) darf nicht mit dem Unternehmen
verbunden sein; Verbundenheit liegt u.a. vor, wenn Investor oder ihm nahestehende Person*
•  Angestellter des Unternehmens ist/war;
•  in der Geschäftsleitung tätig war/ist;
•  Honorare für Erbringung von Dienstleistungen erhält (Ausnahme: marktübliche Geschäfte)
•  Mehr als 25 % der Anteile / Stimmrechte an dem Unternehmen hält.
» Investor bzw. BA GmbH darf keine Vereinbarung schließen, wonach Dritter die neuen Anteile
erwerben muss
* Damit wäre die Investition der Eltern ist das Startup ihres Kindes häufig nicht möglich.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
III. ANFORDERUNGEN AN DEN INVESTOR
VORAUSSETZUNGEN 2 JAHRE VOR BIS ENDE DER HALTEDAUER
I.  INVEST – Zuschuss im Überblick
II.  Anforderungen an das Unternehmen
III.  Anforderungen an den Investor
IV.  Anforderungen an die Investition
V.  Antragsverfahren
VI.  Ausblick
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
S 16
AGENDA
S 17
» Einhaltung der quantitativen Grenzen pro Investment, Investor und Unternehmen (Folie 5)
» Ausgabe von gewöhnlichen, voll risikotragenden Anteilen am Unternehmen
•  Neue Anteile, keine Übertragung bestehender Anteile
•  Gewöhnliche Anteile = gewinnabgängig vergütet, keine fixe Vergütung
•  Voll risikotragende Anteile = keine risikomindernden Abreden während der Mindesthaltedauer
•  Zulässig sind aber marktübliche Verwässerungsschutzregeln und Liquidationspräferenzen, wenn
diese für alle Investoren der Finanzierungsrunde gelten
» Durch Anteilsausgabe muss Unternehmen neues Kapital zugeführt werden;
keine Wandlung von Nachrangdarlehen
» Anteilsausgabe dient kommerziellen Zwecken, d.h. Kapital muss binnen 2 Jahren für
innovative Branche eingesetzt werden
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
IV. ANFORDERUNGEN AN DIE INVESTITION
VORAUSSETZUNGEN AN DIE GEFÖRDERTE INVESTITION
S 18
» Der Investor muss die Anteile mindestens drei Jahre halten (Mindesthaltedauer) und
bestimmte Voraussetzungen während der Mindesthaltedauer (vgl. oben) erfüllen
» Rückforderung erfolgt nicht, wenn Unternehmen abgewickelt wird, weil Geschäftsmodell
gescheitert ist = in der Regel bei
•  Eröffnung des Insolvenzverfahrens
•  Vorliegen von Insolvenzreife bei Beschluss über Abwicklung
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
IV. ANFORDERUNGEN AN DIE INVESTITION
RÜCKFORDERUNG DES INVEST-ZUSCHUSSES
I.  INVEST – Zuschuss im Überblick
II.  Anforderungen an das Unternehmen
III.  Anforderungen an den Investoren
IV.  Anforderungen an die Investition
V.  Antragsverfahren
VI.  Ausblick
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
S 19
AGENDA
S 20
» Beantragung erfolgt über Online-Plattform des Bundesamts für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de
» Zweistufiges Antragsverfahren
•  Unternehmen stellt Antrag auf Förderfähigkeit
•  Investor stellt Antrag auf Bewilligung des Zuschusses
» Reihenfolge der Antragstellung
•  Normalfall (bestehendes Unternehmen): Erst Unternehmen, dann Investor
•  Gründungsfall: Erst Investor, dann Unternehmen
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
V. ANTRAGSVERFAHREN
DIE BEANTRAGUNG DES INVEST - ZUSCHUSSES
S 21
V. ANTRAGSVERFAHREN
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Gründung
Startup
Antrag
Startup
Bestätigung
Förderfähigkeit
Antrag
Investor
Zuwendungs
bescheid
Notartermin
Eintragung
Handelsregister
Einreichung
Unterlangen
BAFA
Auszahlung
Zuschuss
Ende
Mindesthalte-
dauer
Max. 6
Monate
Max. 3 Monate bzw.
15 Monate bei Milestones
Min. 3 Jahre
Normalfall (erst Startup, dann Investor)
S 22
V. ANTRAGSVERFAHREN
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Antrag
Investor
Notartermin
Eintragung
Handelsregister
Antrag
Startup
Bestätigung
Förderfähigkeit
Zuwendungs-
bescheid
Einreichung
Unterlagen
BAFA
Auszahlung
Zuschuss
Ende
Mindesthalte-
dauer
Max. 3
Monate
Max. 3 Monate bzw.
15 Monate bei Milestones
Min. 3 Jahre
Gründungsfall (erst Investor, dann Startup)
S 23
» Während der Mindesthaltedauer
•  bestätigt der Investor jährlich, dass die Beteiligung am Unternehmen weiterhin besteht und
Investitionssumme nicht zurückgezahlt wurde;
•  bestätigt das Unternehmen jährlich, dass die Fördervoraussetzungen noch vorliegen.
» Nach Ablauf der Mindesthaltedauer bestätigt der Investor, dass
•  sich die die Anteile ununterbrochen in seinem Besitz befanden und
•  er sie nicht vor Ablauf der drei Jahre veräußert hat.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
V. ANTRAGSVERFAHREN
NACHWEISE GEGENÜBER DEM BAFA
I.  INVEST – Zuschuss im Überblick
II.  Anforderungen an das Unternehmen
III.  Anforderungen an den Investoren
IV.  Anforderungen an die Investition
V.  Antragsverfahren
VI.  Ausblick
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
S 24
AGENDA
S 25
» Ausbau des INVEST-Zuschusses in 2016
» Verdoppelung der zuschussfähigen Investition von EUR 250.000,- auf EUR 500.000,-
» INVEST-Zuschuss als „Anknüpfungspunkt“ für
•  Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne
•  Gewährung eines Förderzuschusses für den Ausgleich von Verlusten
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
IV. AUSBLICK
ECKPUNKTEPAPIERE DER BUNDESREGIERUNG VOM 16.09.2015
S 26
» Förderung auch von Folgefinanzierungen (bislang wird nur der Einstieg des BA in das
Unternehmen gefördert)
» Zulassung eines Pooling von Business Angels über GbR / KG-Strukturen
» Förderfähigkeit von Anteilsgewährungen aufgrund von Wandeldarlehen
» Überprüfung des Katalogs „innovativer Branchen“
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
IV. AUSBLICK
WEITERE DISKUSSIONSWÜRDIGE PUNKTE
S 27
Alexander Hartleib, LL.M.
Rechtsanwalt / Geschäftsführender Gesellschafter
DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Colonnaden 5
20354 Hamburg
Tel.: +49 40 35 53 36 20
E-Mail: ahartleib@dornbach-legal.de
BEI FRAGEN…
Die vorstehenden Ausführungen erfolgen rein informationshalber und können eine eingehende rechtliche
Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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INVEST-Zuschuss für Wagniskapital - Staatliche Förderung von Business Angels

  • 1. FÖRDERUNGEN VON BA-INVESTITIONEN DURCH DEN STAAT INVEST - Zuschuss für Wagniskapital Alexander Hartleib, LL.M., Rechtsanwalt UNSERE KOMPETENZ - IHRE ZUKUNFT
  • 2. I.  INVEST – Zuschuss im Überblick II.  Anforderungen an das Unternehmen III.  Anforderungen an den Investor IV.  Anforderungen an die Investition V.  Antragsverfahren VI.  Ausblick INVEST - Zuschuss für Wagniskapital S 2 AGENDA
  • 3. S 3 » Staatlicher Zuschuss in Höhe von 20 % zu Investitionen in innovative Unternehmen » Der INVEST – Zuschuss für Wagniskapital verfolgt folgende Ziele: •  Den Zugang junger innovativer Unternehmen zu Wagniskapital und damit die Kapitalausstattung dieser Unternehmen nachhaltig zu verbessern •  Mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für risikobehaftete Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen zu gewinnen •  Bereits investierende Business Angels dazu anzuregen, häufiger und mehr Wagniskapital in junge innovative Unternehmen zu investieren » Einführung im Mai 2013 » Anpassung der Förderrichtlinien im April 2014 INVEST - Zuschuss für Wagniskapital I. INVEST - ZUSCHUSS IM ÜBERBLICK ECKDATEN DES INVEST - ZUSCHUSSES
  • 4. S 4 INVEST - Zuschuss für Wagniskapital I. INVEST - ZUSCHUSS IM ÜBERBLICK QUANTITATIVE GRENZEN DES INVEST - ZUSCHUSSES Investment mind. € 10.000,- » Bei Milestone- Finanzierung muss jede Tranche den Mindestbetrag erreichen Investment max. € 250.000,- pro Kalenderjahr » Max. Zuschuss also € 50.000,- pro Jahr » Aufteilung auf mehrere Unternehmen ist möglich Investment max. € 1,0 Mio. pro Kalenderjahr » Max. Zuschuss also € 200.000,- pro Jahr » Aufteilung auf mehrere Investoren ist möglich Pro Investment Pro Investor Pro Unternehmen1 2 3
  • 5. S 5 » Ertragsteuerliche Behandlung des INVEST - Zuschusses •  INVEST - Zuschuss ist zwar steuerbar, jedoch steuerbefreit gemäß § 3 Nr. 71 EStG •  Steuerbefreiung gilt rückwirkend ab Veranlagungszeitraum 2013 •  Gilt auch gemäß §§ 8 Abs. 1 S. 1, 31 Abs. 1 KStG für Beteiligung über BA-GmbH » Mangels Leistungsaustausch ist der INVEST - Zuschuss nicht umsatzsteuerbar INVEST - Zuschuss für Wagniskapital I. INVEST - ZUSCHUSS IM ÜBERBLICK STEUERLICHE BEHANDLUNG DES INVEST - ZUSCHUSS
  • 6. I.  INVEST – Zuschuss im Überblick II.  Anforderungen an das Unternehmen III.  Anforderungen an den Investor IV.  Anforderungen an die Investition V.  Antragsverfahren VI.  Ausblick INVEST - Zuschuss für Wagniskapital S 6 AGENDA
  • 7. S 7 » Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG) sein » Das Unternehmen darf nicht älter als 10 Jahre sein •  Erstmalige Eintragung im Handelsregister ist maßgeblich •  Gilt auch bei Formwechsel » Das Unternehmen muss ein kleines Unternehmen nach Definition der EU-Kommission sein, d.h. •  weniger als 50 Mitarbeiter und •  Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. EUR 10 Mio. » Das Unternehmen darf weder an Börse gelistet sein noch den Börsengang vorbereiten INVEST - Zuschuss für Wagniskapital II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
  • 8. S 8 » Das Unternehmen darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein (gem. EU-Definition) •  Grundsätzlich kein Unternehmen in Schwierigkeiten •  Ausnahme: Insolvenzreife •  Verlust von 50 % des gezeichneten Kapitals •  Insolvenzreife •  Sonstige „typische Symptome“ » Besonderheit bei abhängigen Unternehmen •  Herrschendes Unternehmen muss ebenfalls die Voraussetzungen erfüllen •  Herrschendes Unternehmen muss zudem Hauptsitz in der EU haben INVEST - Zuschuss für Wagniskapital II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG Unternehmen ist jünger als 3 Jahre Unternehmen ist älter als 3 Jahre
  • 9. S 9 » Das Unternehmen muss Hauptsitz in der EU und mindestens eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in der BRD haben » Das Unternehmen muss fortlaufend wirtschaftlich – mit Gewinnabzielungsabsicht – aktiv sein •  Aufnahme der Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss des/der Gesellschaftsvertrags/ Satzung/Beteiligungsvertrags •  Keine Förderung von ideellen Zwecken » Das Unternehmen muss hauptsächlich in einer innovativen Branche tätig sein •  75 % der Geschäftstätigkeit in innovativer Branche •  Abschließende Liste der innovative Branchen (gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamts) INVEST - Zuschuss für Wagniskapital II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN VORAUSSETZUNGEN WÄHREND DER HALTEDAUER
  • 10. S 10 INVEST - Zuschuss für Wagniskapital II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN 13.96 Herstellung von technischen Textilien 33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 58 Verlagswesen 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 60 Rundfunkveranstalter 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 61 Telekommunikation 25.6 Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung; Mechanik 62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 63 Informationstechnologie 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 71 Architektur- und Ingenieursbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung 28 Maschinenbau 72 Forschung und Entwicklung 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 73 Werbung und Marktforschung 30 Sonstiger Fahrzeugbau (ohne „Schiffs- und Bootsbau“ und „Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen“) 74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten 32.5 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien 90 Kreative, künstlerische und unterhaltenden Tätigkeiten
  • 11. S 11 » Damit sind u.a. nicht förderfähig: •  Reine eCommerce-Unternehmen •  Wohl auch FinTech-Geschäftsmodelle (soweit in direkter Konkurrenz zum klassischen Bankgeschäft) » Unternehmen außerhalb der genannten Branchen gelten zudem als innovativ, wenn •  es Inhaber eines Patents ist, da im direkten Zusammenhang mit seinem Geschäftszweck steht und die Erteilung maximal 15 Jahre zurückliegt; oder •  es binnen 2 Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat INVEST - Zuschuss für Wagniskapital II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN VORAUSSETZUNGEN WÄHREND DER HALTEDAUER
  • 12. I.  INVEST – Zuschuss im Überblick II.  Anforderungen an das Unternehmen III.  Anforderungen an den Investor IV.  Anforderungen an die Investition V.  Antragsverfahren VI.  Ausblick INVEST - Zuschuss für Wagniskapital S 12 AGENDA
  • 13. S 13 » Investor muss volljährige, natürliche Person sein » Alternativ: Investition über eine GmbH (keine UG!) oder vergleichbare ausländische Rechtsform -> vgl. nachfolgende Folie » Investor erwirbt neue Anteile im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und von eigenem Geld (keine Kreditfinanzierung des Anteilserwerbs) » Investor darf nicht bereits am Unternehmen beteiligt sein •  Gilt auch für Gesellschafter einer BA GmbH •  Damit sind Folgefinanzierungen nicht (!) förderungsfähig » Investor handelt wirtschaftlich motiviert und auf Basis eines Business Plans INVEST - Zuschuss für Wagniskapital III. ANFORDERUNGEN AN DEN INVESTOR VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
  • 14. S 14 » Beteiligung über eine BA GmbH •  Maximal vier Gesellschafter (nur natürliche Personen) •  Ein Gesellschafter muss mind. 50 % der Anteile halten •  Alle Gesellschafter müssen alle Förderbedingungen erfüllen •  Gesellschaftszweck = Eingehen und Halten von Beteiligungen (+ Vermögensverwaltung + Beratung) •  BA GmbH muss sämtliche Bedingungen an Investor erfüllen •  BA GmbH darf nicht mit Startup GmbH verbunden sein INVEST - Zuschuss für Wagniskapital III. ANFORDERUNGEN AN DEN INVESTOR VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG Business Angels GmbH (BA GmbH) Startup GmbH mind. 50 % max. 25 %
  • 15. S 15 » Investor bzw. BA GmbH (und deren Gesellschafter) darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein; Verbundenheit liegt u.a. vor, wenn Investor oder ihm nahestehende Person* •  Angestellter des Unternehmens ist/war; •  in der Geschäftsleitung tätig war/ist; •  Honorare für Erbringung von Dienstleistungen erhält (Ausnahme: marktübliche Geschäfte) •  Mehr als 25 % der Anteile / Stimmrechte an dem Unternehmen hält. » Investor bzw. BA GmbH darf keine Vereinbarung schließen, wonach Dritter die neuen Anteile erwerben muss * Damit wäre die Investition der Eltern ist das Startup ihres Kindes häufig nicht möglich. INVEST - Zuschuss für Wagniskapital III. ANFORDERUNGEN AN DEN INVESTOR VORAUSSETZUNGEN 2 JAHRE VOR BIS ENDE DER HALTEDAUER
  • 16. I.  INVEST – Zuschuss im Überblick II.  Anforderungen an das Unternehmen III.  Anforderungen an den Investor IV.  Anforderungen an die Investition V.  Antragsverfahren VI.  Ausblick INVEST - Zuschuss für Wagniskapital S 16 AGENDA
  • 17. S 17 » Einhaltung der quantitativen Grenzen pro Investment, Investor und Unternehmen (Folie 5) » Ausgabe von gewöhnlichen, voll risikotragenden Anteilen am Unternehmen •  Neue Anteile, keine Übertragung bestehender Anteile •  Gewöhnliche Anteile = gewinnabgängig vergütet, keine fixe Vergütung •  Voll risikotragende Anteile = keine risikomindernden Abreden während der Mindesthaltedauer •  Zulässig sind aber marktübliche Verwässerungsschutzregeln und Liquidationspräferenzen, wenn diese für alle Investoren der Finanzierungsrunde gelten » Durch Anteilsausgabe muss Unternehmen neues Kapital zugeführt werden; keine Wandlung von Nachrangdarlehen » Anteilsausgabe dient kommerziellen Zwecken, d.h. Kapital muss binnen 2 Jahren für innovative Branche eingesetzt werden INVEST - Zuschuss für Wagniskapital IV. ANFORDERUNGEN AN DIE INVESTITION VORAUSSETZUNGEN AN DIE GEFÖRDERTE INVESTITION
  • 18. S 18 » Der Investor muss die Anteile mindestens drei Jahre halten (Mindesthaltedauer) und bestimmte Voraussetzungen während der Mindesthaltedauer (vgl. oben) erfüllen » Rückforderung erfolgt nicht, wenn Unternehmen abgewickelt wird, weil Geschäftsmodell gescheitert ist = in der Regel bei •  Eröffnung des Insolvenzverfahrens •  Vorliegen von Insolvenzreife bei Beschluss über Abwicklung INVEST - Zuschuss für Wagniskapital IV. ANFORDERUNGEN AN DIE INVESTITION RÜCKFORDERUNG DES INVEST-ZUSCHUSSES
  • 19. I.  INVEST – Zuschuss im Überblick II.  Anforderungen an das Unternehmen III.  Anforderungen an den Investoren IV.  Anforderungen an die Investition V.  Antragsverfahren VI.  Ausblick INVEST - Zuschuss für Wagniskapital S 19 AGENDA
  • 20. S 20 » Beantragung erfolgt über Online-Plattform des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de » Zweistufiges Antragsverfahren •  Unternehmen stellt Antrag auf Förderfähigkeit •  Investor stellt Antrag auf Bewilligung des Zuschusses » Reihenfolge der Antragstellung •  Normalfall (bestehendes Unternehmen): Erst Unternehmen, dann Investor •  Gründungsfall: Erst Investor, dann Unternehmen INVEST - Zuschuss für Wagniskapital V. ANTRAGSVERFAHREN DIE BEANTRAGUNG DES INVEST - ZUSCHUSSES
  • 21. S 21 V. ANTRAGSVERFAHREN INVEST - Zuschuss für Wagniskapital Gründung Startup Antrag Startup Bestätigung Förderfähigkeit Antrag Investor Zuwendungs bescheid Notartermin Eintragung Handelsregister Einreichung Unterlangen BAFA Auszahlung Zuschuss Ende Mindesthalte- dauer Max. 6 Monate Max. 3 Monate bzw. 15 Monate bei Milestones Min. 3 Jahre Normalfall (erst Startup, dann Investor)
  • 22. S 22 V. ANTRAGSVERFAHREN INVEST - Zuschuss für Wagniskapital Antrag Investor Notartermin Eintragung Handelsregister Antrag Startup Bestätigung Förderfähigkeit Zuwendungs- bescheid Einreichung Unterlagen BAFA Auszahlung Zuschuss Ende Mindesthalte- dauer Max. 3 Monate Max. 3 Monate bzw. 15 Monate bei Milestones Min. 3 Jahre Gründungsfall (erst Investor, dann Startup)
  • 23. S 23 » Während der Mindesthaltedauer •  bestätigt der Investor jährlich, dass die Beteiligung am Unternehmen weiterhin besteht und Investitionssumme nicht zurückgezahlt wurde; •  bestätigt das Unternehmen jährlich, dass die Fördervoraussetzungen noch vorliegen. » Nach Ablauf der Mindesthaltedauer bestätigt der Investor, dass •  sich die die Anteile ununterbrochen in seinem Besitz befanden und •  er sie nicht vor Ablauf der drei Jahre veräußert hat. INVEST - Zuschuss für Wagniskapital V. ANTRAGSVERFAHREN NACHWEISE GEGENÜBER DEM BAFA
  • 24. I.  INVEST – Zuschuss im Überblick II.  Anforderungen an das Unternehmen III.  Anforderungen an den Investoren IV.  Anforderungen an die Investition V.  Antragsverfahren VI.  Ausblick INVEST - Zuschuss für Wagniskapital S 24 AGENDA
  • 25. S 25 » Ausbau des INVEST-Zuschusses in 2016 » Verdoppelung der zuschussfähigen Investition von EUR 250.000,- auf EUR 500.000,- » INVEST-Zuschuss als „Anknüpfungspunkt“ für •  Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne •  Gewährung eines Förderzuschusses für den Ausgleich von Verlusten INVEST - Zuschuss für Wagniskapital IV. AUSBLICK ECKPUNKTEPAPIERE DER BUNDESREGIERUNG VOM 16.09.2015
  • 26. S 26 » Förderung auch von Folgefinanzierungen (bislang wird nur der Einstieg des BA in das Unternehmen gefördert) » Zulassung eines Pooling von Business Angels über GbR / KG-Strukturen » Förderfähigkeit von Anteilsgewährungen aufgrund von Wandeldarlehen » Überprüfung des Katalogs „innovativer Branchen“ INVEST - Zuschuss für Wagniskapital IV. AUSBLICK WEITERE DISKUSSIONSWÜRDIGE PUNKTE
  • 27. S 27 Alexander Hartleib, LL.M. Rechtsanwalt / Geschäftsführender Gesellschafter DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Colonnaden 5 20354 Hamburg Tel.: +49 40 35 53 36 20 E-Mail: ahartleib@dornbach-legal.de BEI FRAGEN… Die vorstehenden Ausführungen erfolgen rein informationshalber und können eine eingehende rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.