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Berechnung bankaufsichtlicher
Kapitalanforderungen - Wie
lassen sich diese besser
vergleichen?
Journalistengespräch
mit Dr. Michael Kemmer
5. März 2013, Frankfurt am Main
Agenda


1   Unsere Kernaussagen
2   Die modellbasierte Kapitalunterlegung
3   Alternativen als Reaktion auf die Kritik
4   Leverage-Risiko: Verzicht auf jede Risikosensitivität?
5   Regulatorische Standardansätze
6   Reform der modellbasierten Kapitalunterlegung
7   Variabilitätsursachen
8   Zielkonflikt: Modellstandardisierung contra „Individualität“




                                                                   2
Unsere Kernaussagen

   Die risikosensitive und modellbasierte Kapitalunterlegung sollte als Ansatz zur Ermittlung
    der Kapitalanforderungen von Banken erhalten bleiben.

   Nicht risikosensitive Ansätze zur Ermittlung von Kapitalanforderungen (Bsp. Leverage
    Ratio) sollten allenfalls ergänzend herangezogen werden und lediglich Indikatorcharakter
    ohne bindende Wirkung als Limit haben. Ansonsten entstehen gefährliche Fehlanreize.

   Auch von risikosensitiven Standardansätzen gehen Gefahren aus, weil sie typischerweise
    die tatsächlichen Risiken über- oder unterschätzen.

   Mit Variabilität im Modellbereich muss in gewissem Umfang gelebt werden.
     Standardisierungsmöglichkeiten sind vorhanden.
     Bankenverband arbeitet daran intensiv und konstruktiv mit.
     Sicherstellen: Interne Modellverwendung nicht gefährden.

   Modellbasierte Ansätze müssen nicht nur formal erhalten bleiben, auch ein
    kapitalbezogener Anreiz zur Wahl der Modellvariante muss erhalten werden.




                                                                                                 3
Die modellbasierte Kapitalunterlegung
   Aufgaben der Banken lassen sich ohne die Übernahme und dem Management von
    verschiedenen Risiken nicht erfüllen: u.a. Ausfallrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken.

   Bankaufsichtliche Unterscheidung: Handelsbuch + Bankbuch

   Kapitalunterlegung auf Basis:
    a) eines aufsichtlichen Standardansatzes (z.B. Kreditrisiko-Standardansatz)
    b) eines internen Modells (z.B. VaR-Modell im Handelsbuch, Ratingmodell im Bankbuch)

   Modellzulassung durch die BaFin vor Verwendung nach umfassender Prüfung
    (auch größere Modelländerungen müssen zugelassen werden)

   Bei Erfüllung der Mindestanforderungen: Anspruch der Bank auf Modellzulassung

   Zulassungsschreiben mit Festlegung des Anwendungsbereichs des Modells
    ggf. Auflage, erkannte Mängel abzustellen

   Außerdem regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit der Modelle

   Unser Thema heute: Kritik an der Berechnung der Kapitalanforderungen auf
    Modellbasis (Komplexität, Variabilität, Vergleichbarkeit)



                                                                                                   4
Alternativen als Reaktion auf die Kritik



   Naheliegende Ansätze zur Vereinfachung:

    •     Verzicht auf jede risikosensitive Kapitalunterlegung:
           In Diskussion: Einführung einer Leverage-Ratio als alleinige Basis der
          Kapitalanforderungen
           Warum ist eine Leverage-Ratio allein nicht sinnvoll?

    •     Verzicht auf modellbasierte Kapitalunterlegung, Unterlegung gleichwohl
          risikosensitiv:
           Regulatorische Standardansätze
           Warum sind Standardansätze nötig, aber noch nicht hinreichend?

   Abzuleitendes Ergebnis: Modelle auch weiter für Kapitalunterlegung nötig
           Reformerfordernisse bei den Modellen?
           Reformmöglichkeiten? z. B. höheres Maß an Standardisierung, Reduzierung der
            Freiheitsgrade der Banken bei der Modellierung, mehr Transparenz




                                                                                      5
Leverage-Ratio: Verzicht auf jede Risikosensitivität?


   Alleinige Leverage-Ratio wäre konsequent, wenn davon ausgegangen wird, dass
    weder Banken noch Aufseher bankbetriebliche Risiken messen könnten.

   Annahme geht zu weit: Modellungenauigkeiten (Schätzfehler) und damit Modellrisiken
    sind vorhanden, damit wird die interne und aufsichtliche Modellverwendung aber noch
    nicht obsolet.
    z.B.: konkrete VaR-Zahl mit Schätzfehler behaftet, aber gleichwohl wichtiger, aber nicht
    einziger Orientierungspunkt des Risiko-Managements

   Wesentliche Probleme der Leverage-Ratio:
    - Fehlanreize: Anreize zur Erhöhung des Risikogehalts des Geschäftsmodells
    - Benachteiligung von bestimmten Geschäftsmodellen  Strukturpolitik
    - Große Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Bilanzierungsstandards
    - Keineswegs „modellfrei“  z.B. Mark-to-model-Bewertung von Derivaten
      („Bewertungsmodelle“), allgemeiner: alle Wertansätze der Bilanz
    - Keine Vergleichbarkeit: Angemessenheit der Kapitalausstattung nicht zu beurteilen

   Deshalb weiterhin: Leverage-Ratio nicht als hartes Limit, allenfalls Indikator




                                                                                               6
Regulatorische Standardansätze


    Warum ist ein Standardansatz allein nicht hinreichend?
     - „One size fits not all banks“: Kann nicht auf die bankindividuelle Portfoliostruktur
        zugeschnitten werden
     - Kommt häufig nur mit einfachen Portfolios zurecht
        Risikoüberzeichnungen oder -unterzeichnungen sind typisch
        Können gefährlicher sein als interne Modelle
     - Ist deutlich weniger risikosensitiv
     - Kann Diversifikations- und Hedging-Wirkungen nicht adäquat erfassen
     - Aufsichtlicher Verzicht auf Risiko-Management-Fähigkeiten der Banken
     - Aufseher sind nicht die besseren Modellbauer (auch Standardansatz ist ein Modell!).


    Zwischenfazit: Leverage-Ratio und Standardansätze sind allein nicht ausreichend.
      Ergänzung um aufsichtliche Modellalternative nötig




                                                                                              7
Reform der modellbasierten Kapitalunterlegung

    Trading-Book-Review: Reform der Ermittlung der Kapitalanforderungen im
     Handelsbuch
     (Baseler Konsultationspapier, Mai 2012: „Fundamental Review of the Trading-Book“)

      Baseler Ausschuss nimmt bereits Kritik auf
      Tendenz der Aufseher deutlich erkennbar, Modellierungsfreiheiten zu reduzieren


    Kernelemente bezüglich der internen Modelle
     - Übergang vom „Value-at-Risk“ zum „Expected Shortfall“ als aufsichtliche Risikometrik
     - Einführung eines so genannten „desk approaches“ für die Modellgenehmigung und
       den -entzug: Modell Ja-Nein: Entscheidung auf Desk-Ebene fallweise
        Nach wie vor Modellzulassung nach intensiver Vor-Ort-Prüfung
     - Beschränkung der Diversifikationsmöglichkeiten
        Korrelationsfestlegungen durch Aufsicht geplant
     - Standardansatz soll als Floor für die Kapitalunterlegung für Modell-Banken herange-
       zogen werden
        Höhe des Floors liegt noch nicht fest, kann aber Modellverwendung unattraktiv
          machen




                                                                                              8
Variabilitätsursachen

    Analyse des Baseler Ausschusses: Januar 2013: Regulatory consistency programme
     (RCAP) – Analysis of risk-weighted assets for market risk

 Wesentliche Treiber der Unterschiede:
  Rechtliche Rahmenbedingungen: Ein Teil der Banken im Sample hat noch nicht Basel
   2,5 anwenden müssen.
   - US-Banken haben Ergebnisse geliefert ohne Implementierungen, ohne Genehmigungen
   - Analysen zeigten teilweise deutliche Risikoüberschätzungen dieser Banken.

    Vorgaben der nationalen Aufseher zur Berechnung der Kapitalanforderungen:
     - Unterschiedliche Multiplikatoren (Umrechnung Modellergebnisse in Kapitalanforderungen)
     - Bereits exekutierte Beschränkungen der Modellfreiheit, Add-ons

    Übliche legitime Modellierungsentscheidungen der Banken:
     - Modellwahl bei Modellen zur Abbildung von Ratingmigrations- und Ausfallrisiken
     - Annahmen über Ausfallkorrelationen
     - Länge der Datenhistorie (mind. ein Jahr) bei VaR-Modellen
        ein Jahr für alle Banken hätte Variabilität deutlich reduziert

    Fazit: Unterschiede Ausdruck zulässiger, von Aufsehern abgenommener
     Entscheidungen der Banken und nationaler Unterschiede des Zulassungsprozesses
      Keine Anhaltspunkte in der Studie für Schönrechnerei


                                                                                          9
Zielkonflikt: Modellstandardisierung contra „Individualität“




   Gefahr übermäßiger Modellstandardisierung:
    - Einheitliche Standardmodelle können eine Gefahr für die Finanzstabilität sein, weil
      sie dazu führen, dass alle Banken in gleicher Weise agieren (Herdenverhalten).
       Diversität der Modelle ist bankaufsichtlich wünschenswert (weniger prozyklisch)
    - Einheitliche Standardmodelle werden für größere Banken häufig ungeeignet sein.
    - „Mit Variabilität muss man im gewissen Umfang leben.“ (Stefan Ingwes)

   Modellstandardisierungen sind aber denkbar in folgenden Bereichen:
    - Entwicklung eines Marktstandards für Modelle für Migrations- und Ausfallrisiken
      (neue Modelle, teilweise fehlende Erfahrungen)
    - Weltweit konsistente Vorgehensweise bei Modellzulassungen
    - Reduzierung der Flexibilität bei der Verwendung historischer Daten: Für Standard-VaR
      ein Jahr als Unter- und Obergrenze


   Dazu: Transparenz für Dritte verbessern bzgl. der Modellmethodik




                                                                                             10

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Berechnung bankaufsichtlicher Kapitalanforderungen

  • 1. Berechnung bankaufsichtlicher Kapitalanforderungen - Wie lassen sich diese besser vergleichen? Journalistengespräch mit Dr. Michael Kemmer 5. März 2013, Frankfurt am Main
  • 2. Agenda 1 Unsere Kernaussagen 2 Die modellbasierte Kapitalunterlegung 3 Alternativen als Reaktion auf die Kritik 4 Leverage-Risiko: Verzicht auf jede Risikosensitivität? 5 Regulatorische Standardansätze 6 Reform der modellbasierten Kapitalunterlegung 7 Variabilitätsursachen 8 Zielkonflikt: Modellstandardisierung contra „Individualität“ 2
  • 3. Unsere Kernaussagen  Die risikosensitive und modellbasierte Kapitalunterlegung sollte als Ansatz zur Ermittlung der Kapitalanforderungen von Banken erhalten bleiben.  Nicht risikosensitive Ansätze zur Ermittlung von Kapitalanforderungen (Bsp. Leverage Ratio) sollten allenfalls ergänzend herangezogen werden und lediglich Indikatorcharakter ohne bindende Wirkung als Limit haben. Ansonsten entstehen gefährliche Fehlanreize.  Auch von risikosensitiven Standardansätzen gehen Gefahren aus, weil sie typischerweise die tatsächlichen Risiken über- oder unterschätzen.  Mit Variabilität im Modellbereich muss in gewissem Umfang gelebt werden.  Standardisierungsmöglichkeiten sind vorhanden.  Bankenverband arbeitet daran intensiv und konstruktiv mit.  Sicherstellen: Interne Modellverwendung nicht gefährden.  Modellbasierte Ansätze müssen nicht nur formal erhalten bleiben, auch ein kapitalbezogener Anreiz zur Wahl der Modellvariante muss erhalten werden. 3
  • 4. Die modellbasierte Kapitalunterlegung  Aufgaben der Banken lassen sich ohne die Übernahme und dem Management von verschiedenen Risiken nicht erfüllen: u.a. Ausfallrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken.  Bankaufsichtliche Unterscheidung: Handelsbuch + Bankbuch  Kapitalunterlegung auf Basis: a) eines aufsichtlichen Standardansatzes (z.B. Kreditrisiko-Standardansatz) b) eines internen Modells (z.B. VaR-Modell im Handelsbuch, Ratingmodell im Bankbuch)  Modellzulassung durch die BaFin vor Verwendung nach umfassender Prüfung (auch größere Modelländerungen müssen zugelassen werden)  Bei Erfüllung der Mindestanforderungen: Anspruch der Bank auf Modellzulassung  Zulassungsschreiben mit Festlegung des Anwendungsbereichs des Modells ggf. Auflage, erkannte Mängel abzustellen  Außerdem regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit der Modelle  Unser Thema heute: Kritik an der Berechnung der Kapitalanforderungen auf Modellbasis (Komplexität, Variabilität, Vergleichbarkeit) 4
  • 5. Alternativen als Reaktion auf die Kritik  Naheliegende Ansätze zur Vereinfachung: • Verzicht auf jede risikosensitive Kapitalunterlegung:  In Diskussion: Einführung einer Leverage-Ratio als alleinige Basis der Kapitalanforderungen  Warum ist eine Leverage-Ratio allein nicht sinnvoll? • Verzicht auf modellbasierte Kapitalunterlegung, Unterlegung gleichwohl risikosensitiv:  Regulatorische Standardansätze  Warum sind Standardansätze nötig, aber noch nicht hinreichend?  Abzuleitendes Ergebnis: Modelle auch weiter für Kapitalunterlegung nötig  Reformerfordernisse bei den Modellen?  Reformmöglichkeiten? z. B. höheres Maß an Standardisierung, Reduzierung der Freiheitsgrade der Banken bei der Modellierung, mehr Transparenz 5
  • 6. Leverage-Ratio: Verzicht auf jede Risikosensitivität?  Alleinige Leverage-Ratio wäre konsequent, wenn davon ausgegangen wird, dass weder Banken noch Aufseher bankbetriebliche Risiken messen könnten.  Annahme geht zu weit: Modellungenauigkeiten (Schätzfehler) und damit Modellrisiken sind vorhanden, damit wird die interne und aufsichtliche Modellverwendung aber noch nicht obsolet. z.B.: konkrete VaR-Zahl mit Schätzfehler behaftet, aber gleichwohl wichtiger, aber nicht einziger Orientierungspunkt des Risiko-Managements  Wesentliche Probleme der Leverage-Ratio: - Fehlanreize: Anreize zur Erhöhung des Risikogehalts des Geschäftsmodells - Benachteiligung von bestimmten Geschäftsmodellen  Strukturpolitik - Große Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Bilanzierungsstandards - Keineswegs „modellfrei“  z.B. Mark-to-model-Bewertung von Derivaten („Bewertungsmodelle“), allgemeiner: alle Wertansätze der Bilanz - Keine Vergleichbarkeit: Angemessenheit der Kapitalausstattung nicht zu beurteilen  Deshalb weiterhin: Leverage-Ratio nicht als hartes Limit, allenfalls Indikator 6
  • 7. Regulatorische Standardansätze  Warum ist ein Standardansatz allein nicht hinreichend? - „One size fits not all banks“: Kann nicht auf die bankindividuelle Portfoliostruktur zugeschnitten werden - Kommt häufig nur mit einfachen Portfolios zurecht  Risikoüberzeichnungen oder -unterzeichnungen sind typisch  Können gefährlicher sein als interne Modelle - Ist deutlich weniger risikosensitiv - Kann Diversifikations- und Hedging-Wirkungen nicht adäquat erfassen - Aufsichtlicher Verzicht auf Risiko-Management-Fähigkeiten der Banken - Aufseher sind nicht die besseren Modellbauer (auch Standardansatz ist ein Modell!).  Zwischenfazit: Leverage-Ratio und Standardansätze sind allein nicht ausreichend.  Ergänzung um aufsichtliche Modellalternative nötig 7
  • 8. Reform der modellbasierten Kapitalunterlegung  Trading-Book-Review: Reform der Ermittlung der Kapitalanforderungen im Handelsbuch (Baseler Konsultationspapier, Mai 2012: „Fundamental Review of the Trading-Book“)  Baseler Ausschuss nimmt bereits Kritik auf  Tendenz der Aufseher deutlich erkennbar, Modellierungsfreiheiten zu reduzieren  Kernelemente bezüglich der internen Modelle - Übergang vom „Value-at-Risk“ zum „Expected Shortfall“ als aufsichtliche Risikometrik - Einführung eines so genannten „desk approaches“ für die Modellgenehmigung und den -entzug: Modell Ja-Nein: Entscheidung auf Desk-Ebene fallweise  Nach wie vor Modellzulassung nach intensiver Vor-Ort-Prüfung - Beschränkung der Diversifikationsmöglichkeiten  Korrelationsfestlegungen durch Aufsicht geplant - Standardansatz soll als Floor für die Kapitalunterlegung für Modell-Banken herange- zogen werden  Höhe des Floors liegt noch nicht fest, kann aber Modellverwendung unattraktiv machen 8
  • 9. Variabilitätsursachen  Analyse des Baseler Ausschusses: Januar 2013: Regulatory consistency programme (RCAP) – Analysis of risk-weighted assets for market risk Wesentliche Treiber der Unterschiede:  Rechtliche Rahmenbedingungen: Ein Teil der Banken im Sample hat noch nicht Basel 2,5 anwenden müssen. - US-Banken haben Ergebnisse geliefert ohne Implementierungen, ohne Genehmigungen - Analysen zeigten teilweise deutliche Risikoüberschätzungen dieser Banken.  Vorgaben der nationalen Aufseher zur Berechnung der Kapitalanforderungen: - Unterschiedliche Multiplikatoren (Umrechnung Modellergebnisse in Kapitalanforderungen) - Bereits exekutierte Beschränkungen der Modellfreiheit, Add-ons  Übliche legitime Modellierungsentscheidungen der Banken: - Modellwahl bei Modellen zur Abbildung von Ratingmigrations- und Ausfallrisiken - Annahmen über Ausfallkorrelationen - Länge der Datenhistorie (mind. ein Jahr) bei VaR-Modellen  ein Jahr für alle Banken hätte Variabilität deutlich reduziert  Fazit: Unterschiede Ausdruck zulässiger, von Aufsehern abgenommener Entscheidungen der Banken und nationaler Unterschiede des Zulassungsprozesses  Keine Anhaltspunkte in der Studie für Schönrechnerei 9
  • 10. Zielkonflikt: Modellstandardisierung contra „Individualität“  Gefahr übermäßiger Modellstandardisierung: - Einheitliche Standardmodelle können eine Gefahr für die Finanzstabilität sein, weil sie dazu führen, dass alle Banken in gleicher Weise agieren (Herdenverhalten).  Diversität der Modelle ist bankaufsichtlich wünschenswert (weniger prozyklisch) - Einheitliche Standardmodelle werden für größere Banken häufig ungeeignet sein. - „Mit Variabilität muss man im gewissen Umfang leben.“ (Stefan Ingwes)  Modellstandardisierungen sind aber denkbar in folgenden Bereichen: - Entwicklung eines Marktstandards für Modelle für Migrations- und Ausfallrisiken (neue Modelle, teilweise fehlende Erfahrungen) - Weltweit konsistente Vorgehensweise bei Modellzulassungen - Reduzierung der Flexibilität bei der Verwendung historischer Daten: Für Standard-VaR ein Jahr als Unter- und Obergrenze  Dazu: Transparenz für Dritte verbessern bzgl. der Modellmethodik 10