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Presseinformation




E&G über die Chancen von Kunst als alternatives Investment


Günstige Voraussetzungen für
die Vererbung von Kunstwerken

Stuttgart, 29. Mai 2012            Kunst aus einer anderen
Perspektive:    Immer     mehr     Anleger      erkennen     in
Kunstwerken nicht nur den Genuss für die Sinne, sondern
auch eine interessante Assetklasse. Wer langfristig denkt,
schätzt die Wertbeständigkeit, aber vor allem auch den
Vorteil   für   nachfolgende       Generationen     –      kein
Vermögensgegenstand         kann        unter     günstigeren
Voraussetzungen vererbt werden als Kunstobjekte, wissen
die Experten von ELLWANGER & GEIGER Privatbankiers.


Der Kunstmarkt boomt – nach den Rückschlägen in den Jahren
2008 und 2009 hat er sich erholt und ist sogar zu neuen
Rekordzahlen    empor     geschnellt.     Insbesondere     das
Hochpreissegment zeigte sich im vergangenen Jahr äußerst
dynamisch. Zudem haben sich die Preise insgesamt nach
unten stabilisiert. „Selbst nach dem herausragenden Jahr 2011
sind die Prognosen für 2012 weiterhin sehr gut, so dass sich
Kunst immer mehr als Anlagealternative etabliert. Mit der
Wertentwicklung anderer Assetklassen weist sie kaum eine




                                                                  .
                                                                  .
Korrelation auf“, so Arnim E. Kogge, Leiter Private Banking bei
ELLWANGER & GEIGER Privatbankiers.

Doch Kunst ist kein Investment wie jedes andere: Bei einem
Kunstinvestment geht es auch um die Freude am Objekt, die
den Menschen ein Leben lang begleitet – und sogar darüber
hinaus wirkt, wenn das Werk der nachfolgenden Generation
erhalten bleibt. „Die Konditionen für die Vererbung von
Kunstobjekten sind besonders günstig, daran hat auch die
letzte Erbschaftssteuerreform 2011 nichts geändert“, berichtet
der Experte. Der Grund: Der Gesetzgeber möchte vermeiden,
dass Sammlungen zur Finanzierung der Erbschaftssteuer
teilweise verkauft werden müssen.

Schon zu Lebzeiten lassen sich große Vermögen steuergünstig
mittels   einer   Schenkung     übertragen.   „Im    Erbfall   sind
Kunstgegenstände oder -sammlungen zu 60 Prozent von der
Erbschaftssteuer befreit – vorausgesetzt die Erhaltung der
Gegenstände liegt aufgrund ihrer Bedeutung für die Kunst,
Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse und
die Objekte werden der Forschung oder Volksbildung nutzbar
gemacht. Das ist beispielsweise durch den Verbleib im
Museum der Fall“, erläutert Arnim E. Kogge. Zwei weitere
Bedingungen sind für die teilweise Befreiung von der
Erbschaftssteuer zu erfüllen. Zum einen müssen die jährlichen
Unterhaltskosten    für   die   Kunstsammlung       die   erzielten




                                2
Einnahmen            übersteigen,         zum       anderen         müssen         die
Gegenstände mindestens zehn Jahre nach dem Tod im
Eigentum der Erben bleiben.

Befinden       sich     die    Kunstobjekte im Erbfall bereits seit
mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie oder sind sie im
Verzeichnis für national wertvolles Kulturgut eingetragen, sind
sie darüber hinaus dem Denkmalschutz unterstellt und werden
an ein Museum ausgeliehen, kann man sogar von einer
vollständigen Erbschaftssteuerbefreiung profitieren. Auch dabei
gilt: Die Erben sind verpflichtet, die Kunstwerke mindestens
zehn       weitere     Jahre      nicht     zu    veräußern.         Kogge:       „Ein
Kunstinvestment ist deshalb nicht nur bezogen auf die
Schönheit im Sinne des Betrachters sinnvoll, sondern auch
unter dem Aspekt der Weitergabe an die nächste Generation.“

Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich um allgemeine Informationen, nicht um
eine Anlageberatung oder Empfehlung oder eine Finanzanalyse. Für eine individuelle
Anlageempfehlung oder Beratung stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung.



Kontakt:

Bankhaus ELLWANGER & GEIGER KG
Arnim E. Kogge
Leiter Private Banking
Leiter Institutional Banking
Mitglied des Direktoriums
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon +49 711-21 48-232
Telefax +49 711-21 48-250
ArnimE.Kogge@privatbank.de
www.privatbank.de




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E&G über die Chancen von Kunst als alternatives Investment: Günstige Voraussetzungen für die Vererbung von Kunstwerken

  • 1. Presseinformation E&G über die Chancen von Kunst als alternatives Investment Günstige Voraussetzungen für die Vererbung von Kunstwerken Stuttgart, 29. Mai 2012 Kunst aus einer anderen Perspektive: Immer mehr Anleger erkennen in Kunstwerken nicht nur den Genuss für die Sinne, sondern auch eine interessante Assetklasse. Wer langfristig denkt, schätzt die Wertbeständigkeit, aber vor allem auch den Vorteil für nachfolgende Generationen – kein Vermögensgegenstand kann unter günstigeren Voraussetzungen vererbt werden als Kunstobjekte, wissen die Experten von ELLWANGER & GEIGER Privatbankiers. Der Kunstmarkt boomt – nach den Rückschlägen in den Jahren 2008 und 2009 hat er sich erholt und ist sogar zu neuen Rekordzahlen empor geschnellt. Insbesondere das Hochpreissegment zeigte sich im vergangenen Jahr äußerst dynamisch. Zudem haben sich die Preise insgesamt nach unten stabilisiert. „Selbst nach dem herausragenden Jahr 2011 sind die Prognosen für 2012 weiterhin sehr gut, so dass sich Kunst immer mehr als Anlagealternative etabliert. Mit der Wertentwicklung anderer Assetklassen weist sie kaum eine . .
  • 2. Korrelation auf“, so Arnim E. Kogge, Leiter Private Banking bei ELLWANGER & GEIGER Privatbankiers. Doch Kunst ist kein Investment wie jedes andere: Bei einem Kunstinvestment geht es auch um die Freude am Objekt, die den Menschen ein Leben lang begleitet – und sogar darüber hinaus wirkt, wenn das Werk der nachfolgenden Generation erhalten bleibt. „Die Konditionen für die Vererbung von Kunstobjekten sind besonders günstig, daran hat auch die letzte Erbschaftssteuerreform 2011 nichts geändert“, berichtet der Experte. Der Grund: Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass Sammlungen zur Finanzierung der Erbschaftssteuer teilweise verkauft werden müssen. Schon zu Lebzeiten lassen sich große Vermögen steuergünstig mittels einer Schenkung übertragen. „Im Erbfall sind Kunstgegenstände oder -sammlungen zu 60 Prozent von der Erbschaftssteuer befreit – vorausgesetzt die Erhaltung der Gegenstände liegt aufgrund ihrer Bedeutung für die Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse und die Objekte werden der Forschung oder Volksbildung nutzbar gemacht. Das ist beispielsweise durch den Verbleib im Museum der Fall“, erläutert Arnim E. Kogge. Zwei weitere Bedingungen sind für die teilweise Befreiung von der Erbschaftssteuer zu erfüllen. Zum einen müssen die jährlichen Unterhaltskosten für die Kunstsammlung die erzielten 2
  • 3. Einnahmen übersteigen, zum anderen müssen die Gegenstände mindestens zehn Jahre nach dem Tod im Eigentum der Erben bleiben. Befinden sich die Kunstobjekte im Erbfall bereits seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie oder sind sie im Verzeichnis für national wertvolles Kulturgut eingetragen, sind sie darüber hinaus dem Denkmalschutz unterstellt und werden an ein Museum ausgeliehen, kann man sogar von einer vollständigen Erbschaftssteuerbefreiung profitieren. Auch dabei gilt: Die Erben sind verpflichtet, die Kunstwerke mindestens zehn weitere Jahre nicht zu veräußern. Kogge: „Ein Kunstinvestment ist deshalb nicht nur bezogen auf die Schönheit im Sinne des Betrachters sinnvoll, sondern auch unter dem Aspekt der Weitergabe an die nächste Generation.“ Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich um allgemeine Informationen, nicht um eine Anlageberatung oder Empfehlung oder eine Finanzanalyse. Für eine individuelle Anlageempfehlung oder Beratung stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung. Kontakt: Bankhaus ELLWANGER & GEIGER KG Arnim E. Kogge Leiter Private Banking Leiter Institutional Banking Mitglied des Direktoriums Börsenplatz 1 70174 Stuttgart Telefon +49 711-21 48-232 Telefax +49 711-21 48-250 ArnimE.Kogge@privatbank.de www.privatbank.de 3