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Frankenschnellweg
        Was rollt auf Sie zu?
              Vortrag von Markus Ganserer
           am 31.01.2013 in Erlangen Eltersdorf




•   Was ist geplant?
•   Unsere Hauptkritikpunkte
•   Auswirkungen auf Erlanger Stadtgebiet
•   Verfahrensstand
•   Wie geht es jetzt weiter?
Erörterungstermin April 2012
Wir haben diese Untersuchung erweitert
und festgestellt, dass unter den jetzt zu
betrachtenden Verhältnissen auch bei der
A 73 Nord, also von der Stadtgrenze
Nürnberg/Fürth bis Eltersdorf, bereichsweise
Anspruch auf passiven Lärmschutz besteht,
weil die Grenzwerte von 70/60 dB(A) überschritten
werden können.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die
Planfeststellungsunterlagen offenbar nur in
Nürnberg ausgelegt worden sind und nicht in Fürth
und erst recht nicht in Erlangen, dann bedeutet
das, dass diese dort lebenden Menschen nie
die Gelegenheit hatten, sich zu dieser
gesundheitlichen und eigentumsrechtlichen
Mehrbelastung zu äußern.
Das ist ein schwerer Verfahrensfehler.

Rechtsanwalt Schönefelder beim Erörterungstermin im April 2012
Bereich West




Im Wesenstlichen sind hier Lärmschutzwände geplant
Westlicher Abschnitt

Ohne Ausbau:DTV 59.000 Kfz/24h mit
Lkw Anteilen von tags/nachts bis zu 10% bzw. 16%

Nach Ausbau:
DTV 64.000 Kfz/24h mit LkwAnteilen von tags/nachts 10% bzw. 19%

Im Abschnitt West wird durch Lärmschutzwände eine
Lärmminderung von bis zu 15 dB(A) erreicht
In den Obergeschossen der Häuser wird allerdings bei
Sichtverbindung Je nach Höhenlage eine Überschreitung
der Immissionsrichtwerte von bis zu 8 dB(A) bleiben.
Hier sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit
Lärmschutzfenster vorgesehen.
Perfide Gesetzgebung:

• Es muss erst eine Straße ausgebaut und mehr
  Verkehr erzeugt werden, um dann die
  Anwohner mit Lärmschutzwänden schützen
  zu können.

• Gesetze sind aber nicht Gottgegeben

• Planungskosten: bereits mehr als 10 Mio. €
  Mit diesem Geld hätten die Lärmschutzwände
  bereits errichtet werden können.
Kreuzungsfreier Ausbau des FSW




            Bereich Mitte
Ausbau Pläne Bereich Mitte

Die Prognose gemäß Planfeststellungsunterlagen ist wie folgt
Ohne Ausbau: DTV 75.500 Kfz/24h mit Lkw Anteilen von tags/
nachts bis zu 8% bzw. 16%

Nach Ausbau im Tunnel
DTV bis zu 68.000 Kfz/24h mit Lkw Anteilen von tags/nachts
10% bzw. 18%
Oberflächenverkehr
DTV bis zu 42.000 Kfz/24h mit Lkw Anteilen von tags/ nachts 5%
bzw. 6%

Im Abschnitt Mitte
wird durch Untertunnelung wegen des verbleibenden
 Oberflächenverkehrs nur eine Lärmminderung von 3 dB(A) erwartet.
Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte werden Lärmschutzwände
gebaut. In Obergeschossen ändert sich die Lärmbelastung
unwesentlich. Es verbleiben auch beim Ausbau
Grenzwertüberschreitungen von ca. 10 dB(A).
Hier kommen Lärmschutzfenster zum Einsatz.
Lückenschluss in der A 73
Im Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass
   sämtliche Voraussetzungen einer Autobahn
   erfüllt werden, so dass es sich um eine
   Autobahnplanfeststellung unter dem
   Etikettenschwindel einer Kreisstraße
     handelt.
   Im Ergebnis ist allein deshalb schon die
   Planung ebenso wie der Antrag auf
   Planfeststellung und eine etwaige
   Planfeststellung rechtswidrig.
Rechtsgutachten Schönefelder
15.09.2010 im Auftrag des Vereins zum Schutz des Rednitztales e.V.
Das Gutachten zum kreuzungsfreien Ausbau des
Frankenschnellwegs hat durch Befragungen der
Nutzer des Frankenschnellwegs festgestellt, dass
der Anteil des Durchgangsverkehrs auf dem
Frankenschnellweg bezogen auf das Stadtgebiet
Nürnberg bei rd. 13 % liegt. Für den Fall des
kreuzungsfreien Ausbaus prognostiziert das
Gutachten einen nahezu gleichbleibenden
Durchgangsverkehrsanteil. Die Autobahn BAB A3
soll laut Gutachten durch den Ausbau des
Frankenschnellwegs um maximal 1.000 Kfz/ 24 h
entlastet werden.
Stadt Nürnberg auf Sammeleinwendung vom 14.03.12
Verkehrsprognosen für 2015




Der Gutachter hat die Prognosen für 2015 erstellt.
Die Statt Nürnberg hat diese Zahlen dann eins zu eins auf das Jahr
2020 übertragen.
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Es ist nicht ersichtlich warum ab 2015 der Verkehr nicht mehr
zunehmen soll.
Der Horizont 2020 ist zu kurz. Bis dahin ist der Ausbau noch nicht fertig.
Die Bayerische Staatsregierung
   geht von weitaus höheren
Verkehrszunahmen aus bis zum
         Jahr 2025 aus
4.7 Verkehrsentwicklung nach Regierungsbezirken Den größten relativen
   Verkehrszuwachs hat der Regierungsbezirk Mittelfranken, der mehr und
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Verkehrsprognose 2025 als Grundlage für den Gesamtverkehrsplan Bayern INTRAPLAN 2010
Haushaltrede von OB Ude
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• „Ich erinnere aber auch an die Finanzierung
  des Mittleren Rings, bei der prominente
  Mitglieder der bayerischen Staatsregierung eine
  80-prozentige Kostenübernahme in Aussicht
  gestellt haben. Auf Plakaten hieß es sogar: ,Die
  Kosten trägt der Staat’. Nach der jüngsten
  Abrechnung belaufen sich die staatlichen
  Zuwendungen aber nur auf 43 Prozent, die Stadt
  München musste statt der in Aussicht gestellten
  20 Prozent immerhin 57 Prozent
• berappen. Das sind 506 Millionen Euro.“
Auswirkungen auf Erlangen
Der Ausbau des Frankenschnellwegs wird
vom Freistaat Bayern mit Mitteln aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
bezuschusst. Diese Bundesmittel laufen 2019 aus.

Dies ist der Gleiche Fördertopf aus dem die
Stadt-Umland-Bahn StUB gefördert werden
kann.

Der FSW gefährdet Finanzierung der StUB
www.frankenschnellweg-stoppen.de
http://www.nuernberg.de/internet/soer/planfeststellung.html?pk_campaign=soer&


nur bis 18.02.13
Verfahrensstand
Planauslegung in Nürnberg
27.09.2010 bis 09.11.2010
Über 1000 Einwendungen
Erörterungstermin
16. bis 18. April 2012


Planauflage: 25.01.2013 – 25.02.2013
Einwendungsfrist: 11.03.2013
Kann der Ausbau noch gestoppt werden?
                         Ja!

Förmliches Verfahren         Politik
Die Planfeststellungsbehörde Die Politik entscheidet
entscheidet in der Regel nur
                             ob die Straße gebaut
wie eine Straße gebaut wird.
                             wird.
Danach besteht die
Möglichkeit der Klage       Landtagswahl 2013
                            Bundestagswahl 2013
                            Kommunalwahl 2014
Erheben Sie Einwendung!!!
Mustereinwendung unterschreiben
Diese finden Sie unter
www.frankenschnellweg-stoppen.de

Noch besser: Mustereinwendung ergänzen
Überzeugen Sie Nachbarn
Sammeln Sie Unterschriften in Erlangen
Wie geht es dann weiter?
Erörterungstermin:
Unser Rechtsbeistand Eike Schönefelder kann
Sie mit vertreten.
Schicken Sie uns die Einwendung in
Kopie und eine Vollmacht für unseren Anwalt
Unterstützen Sie uns mit einer Spende
Verkehrsclub Deutschland Ortgruppe Nürnberg
Kontonr. 0100 603 872
Spardabank Nürnberg
BLZ 760 905 00
Kennwort: Frankenschnellweg
Stau ist ein allzu hässliches Wort,
aber kein Grund,
um eine neue Straße zu bauen.
Wo immer eine Straße neu gebaut,
erweitert oder verflüssigt wird,
wird mehr Verkehr entstehen.

Zitat aus der Broschüre „Stadtverkehr im Wandel“,
Herausgegeben vom Bundesbauministerium, 1986
unter Bauminister Dr. Oscar Schneider,
Ehrenbürger der Stadt Nürnberg,
Frankenschnellweg Eltersdorf

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Frankenschnellweg Eltersdorf

  • 1. g en rl an dE un
  • 2. Frankenschnellweg Was rollt auf Sie zu? Vortrag von Markus Ganserer am 31.01.2013 in Erlangen Eltersdorf • Was ist geplant? • Unsere Hauptkritikpunkte • Auswirkungen auf Erlanger Stadtgebiet • Verfahrensstand • Wie geht es jetzt weiter?
  • 3.
  • 4. Erörterungstermin April 2012 Wir haben diese Untersuchung erweitert und festgestellt, dass unter den jetzt zu betrachtenden Verhältnissen auch bei der A 73 Nord, also von der Stadtgrenze Nürnberg/Fürth bis Eltersdorf, bereichsweise Anspruch auf passiven Lärmschutz besteht, weil die Grenzwerte von 70/60 dB(A) überschritten werden können.
  • 5. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Planfeststellungsunterlagen offenbar nur in Nürnberg ausgelegt worden sind und nicht in Fürth und erst recht nicht in Erlangen, dann bedeutet das, dass diese dort lebenden Menschen nie die Gelegenheit hatten, sich zu dieser gesundheitlichen und eigentumsrechtlichen Mehrbelastung zu äußern. Das ist ein schwerer Verfahrensfehler. Rechtsanwalt Schönefelder beim Erörterungstermin im April 2012
  • 6.
  • 7. Bereich West Im Wesenstlichen sind hier Lärmschutzwände geplant
  • 8. Westlicher Abschnitt Ohne Ausbau:DTV 59.000 Kfz/24h mit Lkw Anteilen von tags/nachts bis zu 10% bzw. 16% Nach Ausbau: DTV 64.000 Kfz/24h mit LkwAnteilen von tags/nachts 10% bzw. 19% Im Abschnitt West wird durch Lärmschutzwände eine Lärmminderung von bis zu 15 dB(A) erreicht In den Obergeschossen der Häuser wird allerdings bei Sichtverbindung Je nach Höhenlage eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte von bis zu 8 dB(A) bleiben. Hier sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Lärmschutzfenster vorgesehen.
  • 9. Perfide Gesetzgebung: • Es muss erst eine Straße ausgebaut und mehr Verkehr erzeugt werden, um dann die Anwohner mit Lärmschutzwänden schützen zu können. • Gesetze sind aber nicht Gottgegeben • Planungskosten: bereits mehr als 10 Mio. € Mit diesem Geld hätten die Lärmschutzwände bereits errichtet werden können.
  • 10. Kreuzungsfreier Ausbau des FSW Bereich Mitte
  • 11. Ausbau Pläne Bereich Mitte Die Prognose gemäß Planfeststellungsunterlagen ist wie folgt Ohne Ausbau: DTV 75.500 Kfz/24h mit Lkw Anteilen von tags/ nachts bis zu 8% bzw. 16% Nach Ausbau im Tunnel DTV bis zu 68.000 Kfz/24h mit Lkw Anteilen von tags/nachts 10% bzw. 18% Oberflächenverkehr DTV bis zu 42.000 Kfz/24h mit Lkw Anteilen von tags/ nachts 5% bzw. 6% Im Abschnitt Mitte wird durch Untertunnelung wegen des verbleibenden Oberflächenverkehrs nur eine Lärmminderung von 3 dB(A) erwartet. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte werden Lärmschutzwände gebaut. In Obergeschossen ändert sich die Lärmbelastung unwesentlich. Es verbleiben auch beim Ausbau Grenzwertüberschreitungen von ca. 10 dB(A). Hier kommen Lärmschutzfenster zum Einsatz.
  • 13. Im Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass sämtliche Voraussetzungen einer Autobahn erfüllt werden, so dass es sich um eine Autobahnplanfeststellung unter dem Etikettenschwindel einer Kreisstraße handelt. Im Ergebnis ist allein deshalb schon die Planung ebenso wie der Antrag auf Planfeststellung und eine etwaige Planfeststellung rechtswidrig. Rechtsgutachten Schönefelder 15.09.2010 im Auftrag des Vereins zum Schutz des Rednitztales e.V.
  • 14. Das Gutachten zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs hat durch Befragungen der Nutzer des Frankenschnellwegs festgestellt, dass der Anteil des Durchgangsverkehrs auf dem Frankenschnellweg bezogen auf das Stadtgebiet Nürnberg bei rd. 13 % liegt. Für den Fall des kreuzungsfreien Ausbaus prognostiziert das Gutachten einen nahezu gleichbleibenden Durchgangsverkehrsanteil. Die Autobahn BAB A3 soll laut Gutachten durch den Ausbau des Frankenschnellwegs um maximal 1.000 Kfz/ 24 h entlastet werden. Stadt Nürnberg auf Sammeleinwendung vom 14.03.12
  • 15. Verkehrsprognosen für 2015 Der Gutachter hat die Prognosen für 2015 erstellt. Die Statt Nürnberg hat diese Zahlen dann eins zu eins auf das Jahr 2020 übertragen. Kritik: Es ist nicht ersichtlich warum ab 2015 der Verkehr nicht mehr zunehmen soll. Der Horizont 2020 ist zu kurz. Bis dahin ist der Ausbau noch nicht fertig.
  • 16. Die Bayerische Staatsregierung geht von weitaus höheren Verkehrszunahmen aus bis zum Jahr 2025 aus
  • 17. 4.7 Verkehrsentwicklung nach Regierungsbezirken Den größten relativen Verkehrszuwachs hat der Regierungsbezirk Mittelfranken, der mehr und mehr als Logistikdrehscheibe von Bedeutung ist. Verkehrsprognose 2025 als Grundlage für den Gesamtverkehrsplan Bayern INTRAPLAN 2010
  • 18.
  • 19.
  • 20.
  • 21. Haushaltrede von OB Ude vom 25. Oktober 2011 • „Ich erinnere aber auch an die Finanzierung des Mittleren Rings, bei der prominente Mitglieder der bayerischen Staatsregierung eine 80-prozentige Kostenübernahme in Aussicht gestellt haben. Auf Plakaten hieß es sogar: ,Die Kosten trägt der Staat’. Nach der jüngsten Abrechnung belaufen sich die staatlichen Zuwendungen aber nur auf 43 Prozent, die Stadt München musste statt der in Aussicht gestellten 20 Prozent immerhin 57 Prozent • berappen. Das sind 506 Millionen Euro.“
  • 22. Auswirkungen auf Erlangen Der Ausbau des Frankenschnellwegs wird vom Freistaat Bayern mit Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bezuschusst. Diese Bundesmittel laufen 2019 aus. Dies ist der Gleiche Fördertopf aus dem die Stadt-Umland-Bahn StUB gefördert werden kann. Der FSW gefährdet Finanzierung der StUB
  • 23.
  • 25. Verfahrensstand Planauslegung in Nürnberg 27.09.2010 bis 09.11.2010 Über 1000 Einwendungen Erörterungstermin 16. bis 18. April 2012 Planauflage: 25.01.2013 – 25.02.2013 Einwendungsfrist: 11.03.2013
  • 26. Kann der Ausbau noch gestoppt werden? Ja! Förmliches Verfahren Politik Die Planfeststellungsbehörde Die Politik entscheidet entscheidet in der Regel nur ob die Straße gebaut wie eine Straße gebaut wird. wird. Danach besteht die Möglichkeit der Klage Landtagswahl 2013 Bundestagswahl 2013 Kommunalwahl 2014
  • 27. Erheben Sie Einwendung!!! Mustereinwendung unterschreiben Diese finden Sie unter www.frankenschnellweg-stoppen.de Noch besser: Mustereinwendung ergänzen Überzeugen Sie Nachbarn Sammeln Sie Unterschriften in Erlangen
  • 28. Wie geht es dann weiter? Erörterungstermin: Unser Rechtsbeistand Eike Schönefelder kann Sie mit vertreten. Schicken Sie uns die Einwendung in Kopie und eine Vollmacht für unseren Anwalt Unterstützen Sie uns mit einer Spende Verkehrsclub Deutschland Ortgruppe Nürnberg Kontonr. 0100 603 872 Spardabank Nürnberg BLZ 760 905 00 Kennwort: Frankenschnellweg
  • 29. Stau ist ein allzu hässliches Wort, aber kein Grund, um eine neue Straße zu bauen. Wo immer eine Straße neu gebaut, erweitert oder verflüssigt wird, wird mehr Verkehr entstehen. Zitat aus der Broschüre „Stadtverkehr im Wandel“, Herausgegeben vom Bundesbauministerium, 1986 unter Bauminister Dr. Oscar Schneider, Ehrenbürger der Stadt Nürnberg,