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Die Einführung von SEPA
Grundlagen, Konsequenzen und Handlungsempfehlungen
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
1
Porträt Agentur Zielgenau GmbH
• Marketing- und Fundraisingagentur
• gegründet 2006
• Sitz Darmstadt
• 4 feste und 15 freie Mitarbeiterínnen und Mitarbeiter
• Geschäftsführende Gesellschafter
Miriam Wagner Long
Jörg Günther
Porträt Agentur Zielgenau GmbH
3
Akkreditierter Berater beim RKW-Hessen und Bafa, KfW-Gründercoach
Porträt Agentur Zielgenau GmbH
4
SEPA – ein langweiliges und überflüssiges Thema?
5
• öffentliche Einschätzung in
Deutschland: hat keine Relevanz
• 22 % der Unternehmen und
Vereine haben im August 2013
nur vage Vorstellungen von SEPA
oder sogar noch nie etwas davon
gehört
• 1/3 der Unternehmen nutzen
bisher die SEPA-Überweisung
• 30% planen zum 1. Februar 2014
die Einführung – 20 % wissen es
noch nicht
• 27% der Unternehmen kommen
nach 5 oder weniger Tagen durch
fehlende Lastschrifteingänge in
Liquiditätsprobleme
6
SEPA und ich
Was ist SEPA?
Einheitlicher Zahlungsraum in Europa
Quelle: Volksbank Freiburg
SEPA: Single Euro Payments Area
• Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens und
Ablösung nationaler Zahlungsverkehrs-Systeme
• in allen 28 EU-Staaten und den weiteren EWR-Ländern
Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
und Monaco
• Standardisierung des Zahlungsverkehrs - keine
Unterscheidungen wie Inlandsüberweisung und Euro-
Überweisung - alle Zahlungen werden wie inländische
Zahlungen behandelt
7
Wen betrifft SEPA?
Jeder, der einen Zahlungsverkehr initiiert:
• jedes Unternehmen – unabhängig von Größe, Branche und Umsatz
• Kommunen, Länder, Bund
• Sozialversicherungsträger, Finanzamt
• Banken
• Vereine
• Stiftungen
… und letztlich jede Privatperson
Verpflichtende Einführung bis spätestens zum 1. Februar 2014
8
Wie läuft die Einführung ab?
9. Juli 2012 Inkrafttreten der Übergangsfrist für die Einführung von SEPA
Änderung der AGBs der Banken in Kraft getreten
1. Februar 2014 Verbindlicher Endtermin für die flächendeckende Einführung
– eine vorzeitige Einführung ist aber möglich
1. Februar 2016 Ende der Übergangsfrist für die Annahme von „alten“
Überweisungsträgern
Ende der Übergangsfrist für Verbraucher für die Angabe der IBAN-
Nummer
Die Auswirkungen auf die eigene Arbeit, auf die eigenen Prozesse und die eigenen
Förderer sind erst auf den zweiten Blick erkennbar.
9
Vielfältige Auswirkungen auf Geschäftsprozesse
10
Rechtliche & organisa-
torische Änderungen
• Bankleitzahl
• Kontonummer
• Überweisungen
• Kartenzahlungen
• Lastschriften
SEPA aus Bankensicht aus Unternehmenssicht aus Kundensicht
Strategische & organi-
satorische Änderungen
• Gehaltszahlungen
• Anpassung Datenbank
• Adressbereinigung
• Neuproduktion Medien
• Änderung Bankdaten
• Kundeninformation
• Liquiditätsplanung
• Investitionsplanung
• Jahresabschluss
Operative Änderungen
• Neue Vordrucke
• Neue Abläufe
• „Neue“ Bankverbindung
• Sonderkündigungsrecht
• Lastschriften
• neue Erklärung
• lange Widerrufsfrist
SEPA-taugliche Softwarelösungen
11
Für die Abwicklung von SEPA
benötigen viele Softwarelösungen ein
Update. Dies gilt insbesondere bei
Lastschriften.
Ohne SEPA-taugliche Datenbank ist
in diesem Fall der Einzug von Last-
schriften ab dem 1. Februar 2014
nicht mehr möglich.
12
Was verändert sich bei der Bankverbindung?
13
• Umstellung jedes Kontos auf IBAN
und BIC
• Wenn Sie mehrere Konten haben,
wird für jedes Konto eine separate
IBAN vergeben.
Kontoverbindung – IBAN und BIC
Aufbau der IBAN (International Bank Account Number)
16-34 alphanumerischen Zeichen – 22 Stellen in Deutschland
14
Länder-
kennzeichen
2-stellige
Prüfziffer
Bankleitzahl Kontonummer
(10-stellig, aufgefüllt
mit Nullen)
Beispiel für den
Aufbau einer
IBAN-Nummer
DE 99 10020030 0001234567
Kontoverbindung – IBAN und BIC
Aufbau der BIC (Business Identifier Code / Internationale Bankleitzahl)
besteht aus 8 oder 11 Zeichen
15
Stelle 1-4
Name des
Kreditinstitutes
Stelle 5-6
Bezeichnung des
Lands
Stelle 7ff
Bezeichnung des
Orts / Filiale
Beispiel für den Aufbau
der BIC BFSW DE 33KRL
Kontoverbindung – IBAN und BIC
Dies ist die BIC der Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe.
Beispiel:
Kontonummer 202
BLZ: 660 205 00 (Caritas International)
Wegfall der Fiktiven- bzw. Pseudokontonummer
16
Kontoverbindung
17
Kontoverbindung – IBAN und BIC
Schon heute leicht zu finden…
Was verändert sich bei den Überweisungen?
18
Was verändert sich bei den Überweisungen?
19
Was verändert sich bei den Überweisungen?
1. Februar 2016 Ende der Übergangsfrist für die Annahme von „alten“
Überweisungsträgern
20
21
Was verändert sich bei den Kartenzahlungen?
Was verändert sich bei den Kartenzahlungen?
Zahlvorgänge mit Karte sind europaweit einfacher
• Verwendung der Karte im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum
wie im Heimatland
 Alle Zahlungskarten sind seit 2010 mit Chip versehen.
 Die Händlerterminals sind umgerüstet
– sofern die Updates eingespielt wurden.
22
Abbuchungsverfahren
23
Bei dem im Handel beliebten Verfahren mit der
Eingabe der PIN-Nummer ändert sich nichts.
Es handelt sich um eine „Push“-Zahlung, also
um eine Zahlung, bei der der Zahlungspflichtige
seine Bank ermächtigt, diese Abbuchung
zuzulassen.
Elektronisches Lastschriftverfahren
24
Die SEPA-Verordnung räumt die
Möglichkeit ein, dass das im deutschen
Einzelhandel bewährte und stark genutzte
Elektronische Lastschriftverfahren (ELV)
bis zum 1. Februar 2016 genutzt werden
kann.
Was verändert sich bei den Lastschriften?
25
Was verändert sich bei den Lastschriften?
Das bisherige Lastschriftverfahren
• sehr einfaches Verfahren
• schriftliches Einverständnis – online / offline – durch Lastschriftgeber
• Betrag, Zweck und Kontodaten waren relevant
• Termin des Einzugs ist flexibel
• Widerspruch von 8 Wochen
26
27
1. SEPA-Basislastschrift
2. SEPA-Firmenlastschrift
Das SEPA-Basislastschriftverfahren steht sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen
offen.
Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich für den Verkehr zwischen Unternehmen
vorgesehen. Das Firmenlastschriftverfahren stellt lediglich ein zusätzliches Angebot für
Unternehmen dar, um deren Geschäftsabwicklung zu erleichtern. Sie unterscheiden sich
vor allem durch den Wegfall der Widerspruchsfrist von 8 Wochen.
Zwei Varianten von SEPA-Lastschriften
• Gläubiger-ID (Identifikationsmerkmal des Lastschrifteinreichers)
• Mandatsreferenznummer – eindeutig und individuell
• SEPA-Lastschriftmandat
• Vorankündigung – Pre-Notification
• Fälligkeitsdatum - Einzug zu einem verbindlichen Stichtag verpflichtend
• Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum
• Die Einzugsermächtigungen müssen physikalisch unterschrieben vorliegen.
• Widerspruch von 8 Wochen bleibt bestehen
• Der Betrag kann bei einer unautorisierten Zahlung bis zu 13 Monate im
Nachhinein vom Zahlungspflichtigen zurückgefordert werden
Was verändert sich bei den Lastschriften?
28
ISO-
Ländercode
Prüfziffer Geschäftsbereichs-
kennung
Nationales
Identifikationsmerkmall
DE 02 ZZZ 01234567890
Gläubiger-Identifikationsnummer
29
Die Gläubiger-ID hat für Deutschland immer 18 Stellen und setzt sich wie
folgt zusammen:
Die Geschäftsbereichskennung kann individuell belegt werden.
Sie wird bei der Bundesbank online beantragt.
www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Mandatsreferenznummer
30
Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen
Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandats-
einholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt
gegeben werden.
Länge (max. 35 Stellen, keine Leerzeichen) und Aufbau der Mandatsreferenz können
vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden.
Möglichkeiten einer Vergabe sind:
• Bezug zum Mitglied Georg Meier
• Bezug zur Beitrittserklärung 2009
• fortlaufende Nummer / Kundennummer 0123
• Bezug zum Anlass MB 2013
SEPA-Lastschrift: Lastschriftmandat
31
Die Inhalte des Lastschrift-
mandats sind verbindlich
festgelegt, nicht aber die
Gestaltung.
Hier ein Muster für eine
wiederkehrende Lastschrift
(SEPA-Basis-Lastschrift).
Muster unter www.die-
deutsche-kreditwirtschaft.de
SEPA-Lastschrift: Vorankündigung
32
• Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich
ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab), damit dieser auf seinem Konto
für Deckung sorgen kann.
Pre-Notification
• Diese Vorankündigung muss folgende Angaben enthalten:
• Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers
• Name, Adresse, Kontoverbindung des Zahlungsempfängers
• Name, Adresse, Kontoverbindung des Kontoinhabers
• Mandatsreferenznummer
• Zahlungsbetrag
• Fälligkeitsdatum
SEPA-Lastschrift: Vorankündigung
33
• Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.B. Miete, Mitgliedsbeitrag, usw.) kann die
Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Bsp.:
"..wird monatlich zum 15. abgebucht..." oder auch
"...wird jährlich zum ersten Werktag im Februar abgebucht...“
• Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin
erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und
Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden - beispielsweise in den AGB des
Zahlungsempfängers.
• Sollte sich das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine
erneute Pre-Notification notwendig. Gleiches gilt auch , wenn sich Gläubiger-ID,
Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern.
34
SEPA-Lastschrift: Vorankündigung
Vorankündigung / Pre-Notification spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag
Erst- und Einmallastschrift min. 5-6 Tage vor Fälligkeit – Vorlage bei der Bank
Folgelastschriften min. 3 Tage vor Fälligkeit – Vorlage bei der Bank
35
SEPA-Lastschrift: Fristen
Rückgabefrist 5 Tage nach der Belastung – Rückgabe durch die Bank des
Zahlungspflichtigen mangels Deckung
Rückgabefrist 8 Wochen nach der Belastung – Rückgabe durch
Zahlungspflichtigen wegen Widerspruch
Rückgabefrist 13 Monate nach der Belastung – Rückgabemöglichkeit bei
ungültigen Mandat / unautorisierte Zahlung
Mandatsgültigkeit 36 Monate – wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt,
verliert es seine Gültigkeit
Fristen
verbindlich
36
SEPA-Lastschrift: Fristen
Einzugsermächtigungen
Alle Einzugsermächtigungen gelten für SEPA-Lastschriften unbegrenzt weiter, sofern sie
• vor dem 1. Februar 2014 / der Umstellung auf SEPA erteilt wurden,
• die Lastschriftgeber über die Umstellung schriftlich informiert wurden,
• der letzte Einzug nicht länger als 36 Monate her ist.
• und sie physikalisch, also handschriftlich auf Papier vorliegt,
Mit der Einführung von SEPA müssen neue Vordrucke für die Einzugsermächtigungen
eingesetzt werden.
37
SEPA-Lastschrift: Bestehende Einzugsermächtigungen
Der Arbeitsaufwand und die Fehleranfälligkeit bei
Lastschriften nehmen mit SEPA deutlich zu.
Jeder Fehler bedeutet eine unautorisierte Zahlung – diese
kann bis zu 13 Monate zurückgefordert werden.
38
SEPA-Lastschrift: Fehleranfälligkeit
Mögliche Fallen (unautorisierte Zahlung)
• Es liegt keine handschriftliche Einzugsermächtigung vor.
• Bei dem erstmaligen Einzug nach SEPA wurden die Kunden nicht schriftlich oder nicht
korrekt informiert.
• Der Fälligkeitstermin wurde nicht beachtet.
• Die Gläubiger-Identifikationsnummer und / oder die Mandatsreferenznummer wurde
nicht oder falsch angegeben.
• Der letzte Einzug liegt länger als 36 Monate zurück.
39
Mögliche Rückforderungen von Lastschriften
Zahlungen werden zurückgefordert, weil:
• Betreuer eingesetzt wurden und das Vermögen schützen wollen
• Erben, die zusätzliche Barmittel wünschen
• Insolvenzverwalter von Unternehmen, die die liquiden Mittel erhöhen wollen
• Unzufriedenheit von Kunden
• Kündigungstermin verpasst
Das genaue Verfahren für die Abwicklung unautorisierter Zahlungen ist
derzeit noch nicht einheitlich und verbindlich geregelt.
40
41
Unautorisierte Lastschrift
Die Missachtung der Vorgaben führt nicht zwangsläufig
zur Abweisung des Einzuges.
Allerdings führt jeder Fehler zu einer Widerspruchsfrist
von 13 Monate durch den Zahler.
Die Beweispflicht und damit das Risiko liegen beim
Zahlungsempfänger!
Derzeit ist uns noch nicht bekannt, inwieweit sich aus
dem bewussten Einsatz bzw. eine billigende Inkauf-
nahme von unautorisierten Lastschriften Haftungs-
risiken für Geschäftsführer / Vorstände ergeben.
Beispiel unautorisierte Zahlung
Juli 2014 Einzug Mitgliedsbeitrag 2014
August 2015 Einzug Mitgliedsbeitrag 2015
August 2015 Mitglied macht unautorisierte Zahlung geltend
42
• Überprüfung des Sachverhaltes
• Beweis der korrekten Abwicklung der Lastschriften
• Rückzahlung der Jahresbeiträge 2014 und 2015
• Rückforderung der Spendenbescheinigung 2014
• ggf. Korrektur Spendenbescheinigung 2014
• Änderung des Jahresabschluss 2014 ???
Eigentlich wäre - da Einzugsermächtigungen handschriftlich unterschrieben
werden müssen - beim Onlinekauf ein Bankeinzug nicht mehr zulässig
gewesen.
Gleiches gilt bei Onlinespenden
ohne geeignetes Tool sowie bei
Telefonspenden.
43
SEPA-Lastschrift: Online
Die Praxis, wonach Lastschriften,
denen eine im Internet erteilte
Einzugsermächtigung zugrunde
liegt, von den Banken akzeptiert
werden, wird auch im SEPA-
Zeitalter weitergeführt.
SEPA-Rat – 21. August 2013
gering groß
• Einnahmen per Rechnungen
• Einnahmen durch Kredit- / EC-
Kartenzahlung
• Buchhaltung durch Steuerberater
• wenige Kunden
• moderne, gepflegte Datenbank
• klare Strategie und Prozesse
• viele Lastschriften
• Zahlungen durch Blanko-
Überweisungsträger
• großer Fördererstamm
• angelernte Buchhaltung
• ältere Spender / Mitglieder
• unklare Strategie und Prozesse
Risiko
Das SEPA-Risiko
44
Chancen und Vorteile von SEPA
Die Einführung von SEPA hat verschiedene Vorteile:
• einheitlicher Zahlungsverkehr im SEPA-Raum
• garantierte Ausführungszeit bis zur Kontogutschrift von max. einem
Bankarbeitstag
• interne Konzentration der Zahlungsverkehrsabwicklung
• Straffung von Bankverbindungen
• Besseres Liquiditätsmanagement, u.a. durch bessere Planbarkeit aufgrund von
Fristen
• ein Format für alle eingehenden und ausgehenden Zahlungen
• Zahlungsvorgänge und internes Rechnungswesen können besser verbunden
werden
• Übersichtliches europäisches Produktangebot der Banken
45
Risiken und Nachteile von SEPA
• zahlreiche Neuerungen – intern und bei Kunden / Förderern
• bestehende Geschäftsmodelle und -prozesse können nicht mehr funktionieren
• zum Teil erheblicher Anpassungsaufwand
• große Unkenntnis in der Bevölkerung
• größere Fehleranfälligkeit von Lastschriften
• mehr Dokumentations- und Verwaltungsaufwand
• keine „Pauschalmandate“ mehr
• keine weißen Lastschriften
• verbindliche Fristen
• Einige Förderer werden die Umstellung nutzen, um zu kündigen.
Nachteile
46
Handeln Sie jetzt!
47
 Brauchen Sie in Zukunft Lastschriften?
 Beantragen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (wenn Lastschrift)
 https://extranet.bundesbank.de/scp/
 Entwickeln einer eigenen Systematik für Mandatsreferenznummern
 Planen Sie die Information der Kunden / Mitglieder / Förderer sehr genau!
 Überprüfen und Dokumentieren der selbst erteilten Lastschriftgenehmigungen
 Überprüfen Sie Ihre Datenbank auf SEPA-Tauglichkeit; ggf. passen Sie jetzt an.
 Überprüfen Sie Ihre Daten (Stammdatenpflege)
 Beschaffen Sie die IBAN-Nummern für die eigenen Überweisungen - etwa für
Gehaltszahlungen.
 Stellen Sie bei der Rechnungsstellung und in den eigenen Medien die Angabe
der IBAN / BIC-Nummer um.
Handeln Sie jetzt

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Präsentation SEPA - Stand 19.9.2013

  • 1. Die Einführung von SEPA Grundlagen, Konsequenzen und Handlungsempfehlungen Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. 1
  • 2. Porträt Agentur Zielgenau GmbH • Marketing- und Fundraisingagentur • gegründet 2006 • Sitz Darmstadt • 4 feste und 15 freie Mitarbeiterínnen und Mitarbeiter • Geschäftsführende Gesellschafter Miriam Wagner Long Jörg Günther
  • 3. Porträt Agentur Zielgenau GmbH 3 Akkreditierter Berater beim RKW-Hessen und Bafa, KfW-Gründercoach
  • 5. SEPA – ein langweiliges und überflüssiges Thema? 5 • öffentliche Einschätzung in Deutschland: hat keine Relevanz • 22 % der Unternehmen und Vereine haben im August 2013 nur vage Vorstellungen von SEPA oder sogar noch nie etwas davon gehört • 1/3 der Unternehmen nutzen bisher die SEPA-Überweisung • 30% planen zum 1. Februar 2014 die Einführung – 20 % wissen es noch nicht • 27% der Unternehmen kommen nach 5 oder weniger Tagen durch fehlende Lastschrifteingänge in Liquiditätsprobleme
  • 7. Was ist SEPA? Einheitlicher Zahlungsraum in Europa Quelle: Volksbank Freiburg SEPA: Single Euro Payments Area • Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens und Ablösung nationaler Zahlungsverkehrs-Systeme • in allen 28 EU-Staaten und den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco • Standardisierung des Zahlungsverkehrs - keine Unterscheidungen wie Inlandsüberweisung und Euro- Überweisung - alle Zahlungen werden wie inländische Zahlungen behandelt 7
  • 8. Wen betrifft SEPA? Jeder, der einen Zahlungsverkehr initiiert: • jedes Unternehmen – unabhängig von Größe, Branche und Umsatz • Kommunen, Länder, Bund • Sozialversicherungsträger, Finanzamt • Banken • Vereine • Stiftungen … und letztlich jede Privatperson Verpflichtende Einführung bis spätestens zum 1. Februar 2014 8
  • 9. Wie läuft die Einführung ab? 9. Juli 2012 Inkrafttreten der Übergangsfrist für die Einführung von SEPA Änderung der AGBs der Banken in Kraft getreten 1. Februar 2014 Verbindlicher Endtermin für die flächendeckende Einführung – eine vorzeitige Einführung ist aber möglich 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfrist für die Annahme von „alten“ Überweisungsträgern Ende der Übergangsfrist für Verbraucher für die Angabe der IBAN- Nummer Die Auswirkungen auf die eigene Arbeit, auf die eigenen Prozesse und die eigenen Förderer sind erst auf den zweiten Blick erkennbar. 9
  • 10. Vielfältige Auswirkungen auf Geschäftsprozesse 10 Rechtliche & organisa- torische Änderungen • Bankleitzahl • Kontonummer • Überweisungen • Kartenzahlungen • Lastschriften SEPA aus Bankensicht aus Unternehmenssicht aus Kundensicht Strategische & organi- satorische Änderungen • Gehaltszahlungen • Anpassung Datenbank • Adressbereinigung • Neuproduktion Medien • Änderung Bankdaten • Kundeninformation • Liquiditätsplanung • Investitionsplanung • Jahresabschluss Operative Änderungen • Neue Vordrucke • Neue Abläufe • „Neue“ Bankverbindung • Sonderkündigungsrecht • Lastschriften • neue Erklärung • lange Widerrufsfrist
  • 11. SEPA-taugliche Softwarelösungen 11 Für die Abwicklung von SEPA benötigen viele Softwarelösungen ein Update. Dies gilt insbesondere bei Lastschriften. Ohne SEPA-taugliche Datenbank ist in diesem Fall der Einzug von Last- schriften ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr möglich.
  • 12. 12 Was verändert sich bei der Bankverbindung?
  • 13. 13 • Umstellung jedes Kontos auf IBAN und BIC • Wenn Sie mehrere Konten haben, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben. Kontoverbindung – IBAN und BIC
  • 14. Aufbau der IBAN (International Bank Account Number) 16-34 alphanumerischen Zeichen – 22 Stellen in Deutschland 14 Länder- kennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer (10-stellig, aufgefüllt mit Nullen) Beispiel für den Aufbau einer IBAN-Nummer DE 99 10020030 0001234567 Kontoverbindung – IBAN und BIC
  • 15. Aufbau der BIC (Business Identifier Code / Internationale Bankleitzahl) besteht aus 8 oder 11 Zeichen 15 Stelle 1-4 Name des Kreditinstitutes Stelle 5-6 Bezeichnung des Lands Stelle 7ff Bezeichnung des Orts / Filiale Beispiel für den Aufbau der BIC BFSW DE 33KRL Kontoverbindung – IBAN und BIC Dies ist die BIC der Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe.
  • 16. Beispiel: Kontonummer 202 BLZ: 660 205 00 (Caritas International) Wegfall der Fiktiven- bzw. Pseudokontonummer 16 Kontoverbindung
  • 17. 17 Kontoverbindung – IBAN und BIC Schon heute leicht zu finden…
  • 18. Was verändert sich bei den Überweisungen? 18
  • 19. Was verändert sich bei den Überweisungen? 19
  • 20. Was verändert sich bei den Überweisungen? 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfrist für die Annahme von „alten“ Überweisungsträgern 20
  • 21. 21 Was verändert sich bei den Kartenzahlungen?
  • 22. Was verändert sich bei den Kartenzahlungen? Zahlvorgänge mit Karte sind europaweit einfacher • Verwendung der Karte im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum wie im Heimatland  Alle Zahlungskarten sind seit 2010 mit Chip versehen.  Die Händlerterminals sind umgerüstet – sofern die Updates eingespielt wurden. 22
  • 23. Abbuchungsverfahren 23 Bei dem im Handel beliebten Verfahren mit der Eingabe der PIN-Nummer ändert sich nichts. Es handelt sich um eine „Push“-Zahlung, also um eine Zahlung, bei der der Zahlungspflichtige seine Bank ermächtigt, diese Abbuchung zuzulassen.
  • 24. Elektronisches Lastschriftverfahren 24 Die SEPA-Verordnung räumt die Möglichkeit ein, dass das im deutschen Einzelhandel bewährte und stark genutzte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) bis zum 1. Februar 2016 genutzt werden kann.
  • 25. Was verändert sich bei den Lastschriften? 25
  • 26. Was verändert sich bei den Lastschriften? Das bisherige Lastschriftverfahren • sehr einfaches Verfahren • schriftliches Einverständnis – online / offline – durch Lastschriftgeber • Betrag, Zweck und Kontodaten waren relevant • Termin des Einzugs ist flexibel • Widerspruch von 8 Wochen 26
  • 27. 27 1. SEPA-Basislastschrift 2. SEPA-Firmenlastschrift Das SEPA-Basislastschriftverfahren steht sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen offen. Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich für den Verkehr zwischen Unternehmen vorgesehen. Das Firmenlastschriftverfahren stellt lediglich ein zusätzliches Angebot für Unternehmen dar, um deren Geschäftsabwicklung zu erleichtern. Sie unterscheiden sich vor allem durch den Wegfall der Widerspruchsfrist von 8 Wochen. Zwei Varianten von SEPA-Lastschriften
  • 28. • Gläubiger-ID (Identifikationsmerkmal des Lastschrifteinreichers) • Mandatsreferenznummer – eindeutig und individuell • SEPA-Lastschriftmandat • Vorankündigung – Pre-Notification • Fälligkeitsdatum - Einzug zu einem verbindlichen Stichtag verpflichtend • Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum • Die Einzugsermächtigungen müssen physikalisch unterschrieben vorliegen. • Widerspruch von 8 Wochen bleibt bestehen • Der Betrag kann bei einer unautorisierten Zahlung bis zu 13 Monate im Nachhinein vom Zahlungspflichtigen zurückgefordert werden Was verändert sich bei den Lastschriften? 28
  • 29. ISO- Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichs- kennung Nationales Identifikationsmerkmall DE 02 ZZZ 01234567890 Gläubiger-Identifikationsnummer 29 Die Gläubiger-ID hat für Deutschland immer 18 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen: Die Geschäftsbereichskennung kann individuell belegt werden. Sie wird bei der Bundesbank online beantragt. www.glaeubiger-id.bundesbank.de
  • 30. Mandatsreferenznummer 30 Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandats- einholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge (max. 35 Stellen, keine Leerzeichen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Möglichkeiten einer Vergabe sind: • Bezug zum Mitglied Georg Meier • Bezug zur Beitrittserklärung 2009 • fortlaufende Nummer / Kundennummer 0123 • Bezug zum Anlass MB 2013
  • 31. SEPA-Lastschrift: Lastschriftmandat 31 Die Inhalte des Lastschrift- mandats sind verbindlich festgelegt, nicht aber die Gestaltung. Hier ein Muster für eine wiederkehrende Lastschrift (SEPA-Basis-Lastschrift). Muster unter www.die- deutsche-kreditwirtschaft.de
  • 32. SEPA-Lastschrift: Vorankündigung 32 • Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. Pre-Notification • Diese Vorankündigung muss folgende Angaben enthalten: • Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers • Name, Adresse, Kontoverbindung des Zahlungsempfängers • Name, Adresse, Kontoverbindung des Kontoinhabers • Mandatsreferenznummer • Zahlungsbetrag • Fälligkeitsdatum
  • 33. SEPA-Lastschrift: Vorankündigung 33 • Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.B. Miete, Mitgliedsbeitrag, usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Bsp.: "..wird monatlich zum 15. abgebucht..." oder auch "...wird jährlich zum ersten Werktag im Februar abgebucht...“ • Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden - beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers. • Sollte sich das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Pre-Notification notwendig. Gleiches gilt auch , wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern.
  • 34. 34 SEPA-Lastschrift: Vorankündigung Vorankündigung / Pre-Notification spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag Erst- und Einmallastschrift min. 5-6 Tage vor Fälligkeit – Vorlage bei der Bank Folgelastschriften min. 3 Tage vor Fälligkeit – Vorlage bei der Bank
  • 35. 35 SEPA-Lastschrift: Fristen Rückgabefrist 5 Tage nach der Belastung – Rückgabe durch die Bank des Zahlungspflichtigen mangels Deckung Rückgabefrist 8 Wochen nach der Belastung – Rückgabe durch Zahlungspflichtigen wegen Widerspruch Rückgabefrist 13 Monate nach der Belastung – Rückgabemöglichkeit bei ungültigen Mandat / unautorisierte Zahlung Mandatsgültigkeit 36 Monate – wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit
  • 37. Einzugsermächtigungen Alle Einzugsermächtigungen gelten für SEPA-Lastschriften unbegrenzt weiter, sofern sie • vor dem 1. Februar 2014 / der Umstellung auf SEPA erteilt wurden, • die Lastschriftgeber über die Umstellung schriftlich informiert wurden, • der letzte Einzug nicht länger als 36 Monate her ist. • und sie physikalisch, also handschriftlich auf Papier vorliegt, Mit der Einführung von SEPA müssen neue Vordrucke für die Einzugsermächtigungen eingesetzt werden. 37 SEPA-Lastschrift: Bestehende Einzugsermächtigungen
  • 38. Der Arbeitsaufwand und die Fehleranfälligkeit bei Lastschriften nehmen mit SEPA deutlich zu. Jeder Fehler bedeutet eine unautorisierte Zahlung – diese kann bis zu 13 Monate zurückgefordert werden. 38 SEPA-Lastschrift: Fehleranfälligkeit
  • 39. Mögliche Fallen (unautorisierte Zahlung) • Es liegt keine handschriftliche Einzugsermächtigung vor. • Bei dem erstmaligen Einzug nach SEPA wurden die Kunden nicht schriftlich oder nicht korrekt informiert. • Der Fälligkeitstermin wurde nicht beachtet. • Die Gläubiger-Identifikationsnummer und / oder die Mandatsreferenznummer wurde nicht oder falsch angegeben. • Der letzte Einzug liegt länger als 36 Monate zurück. 39
  • 40. Mögliche Rückforderungen von Lastschriften Zahlungen werden zurückgefordert, weil: • Betreuer eingesetzt wurden und das Vermögen schützen wollen • Erben, die zusätzliche Barmittel wünschen • Insolvenzverwalter von Unternehmen, die die liquiden Mittel erhöhen wollen • Unzufriedenheit von Kunden • Kündigungstermin verpasst Das genaue Verfahren für die Abwicklung unautorisierter Zahlungen ist derzeit noch nicht einheitlich und verbindlich geregelt. 40
  • 41. 41 Unautorisierte Lastschrift Die Missachtung der Vorgaben führt nicht zwangsläufig zur Abweisung des Einzuges. Allerdings führt jeder Fehler zu einer Widerspruchsfrist von 13 Monate durch den Zahler. Die Beweispflicht und damit das Risiko liegen beim Zahlungsempfänger! Derzeit ist uns noch nicht bekannt, inwieweit sich aus dem bewussten Einsatz bzw. eine billigende Inkauf- nahme von unautorisierten Lastschriften Haftungs- risiken für Geschäftsführer / Vorstände ergeben.
  • 42. Beispiel unautorisierte Zahlung Juli 2014 Einzug Mitgliedsbeitrag 2014 August 2015 Einzug Mitgliedsbeitrag 2015 August 2015 Mitglied macht unautorisierte Zahlung geltend 42 • Überprüfung des Sachverhaltes • Beweis der korrekten Abwicklung der Lastschriften • Rückzahlung der Jahresbeiträge 2014 und 2015 • Rückforderung der Spendenbescheinigung 2014 • ggf. Korrektur Spendenbescheinigung 2014 • Änderung des Jahresabschluss 2014 ???
  • 43. Eigentlich wäre - da Einzugsermächtigungen handschriftlich unterschrieben werden müssen - beim Onlinekauf ein Bankeinzug nicht mehr zulässig gewesen. Gleiches gilt bei Onlinespenden ohne geeignetes Tool sowie bei Telefonspenden. 43 SEPA-Lastschrift: Online Die Praxis, wonach Lastschriften, denen eine im Internet erteilte Einzugsermächtigung zugrunde liegt, von den Banken akzeptiert werden, wird auch im SEPA- Zeitalter weitergeführt. SEPA-Rat – 21. August 2013
  • 44. gering groß • Einnahmen per Rechnungen • Einnahmen durch Kredit- / EC- Kartenzahlung • Buchhaltung durch Steuerberater • wenige Kunden • moderne, gepflegte Datenbank • klare Strategie und Prozesse • viele Lastschriften • Zahlungen durch Blanko- Überweisungsträger • großer Fördererstamm • angelernte Buchhaltung • ältere Spender / Mitglieder • unklare Strategie und Prozesse Risiko Das SEPA-Risiko 44
  • 45. Chancen und Vorteile von SEPA Die Einführung von SEPA hat verschiedene Vorteile: • einheitlicher Zahlungsverkehr im SEPA-Raum • garantierte Ausführungszeit bis zur Kontogutschrift von max. einem Bankarbeitstag • interne Konzentration der Zahlungsverkehrsabwicklung • Straffung von Bankverbindungen • Besseres Liquiditätsmanagement, u.a. durch bessere Planbarkeit aufgrund von Fristen • ein Format für alle eingehenden und ausgehenden Zahlungen • Zahlungsvorgänge und internes Rechnungswesen können besser verbunden werden • Übersichtliches europäisches Produktangebot der Banken 45
  • 46. Risiken und Nachteile von SEPA • zahlreiche Neuerungen – intern und bei Kunden / Förderern • bestehende Geschäftsmodelle und -prozesse können nicht mehr funktionieren • zum Teil erheblicher Anpassungsaufwand • große Unkenntnis in der Bevölkerung • größere Fehleranfälligkeit von Lastschriften • mehr Dokumentations- und Verwaltungsaufwand • keine „Pauschalmandate“ mehr • keine weißen Lastschriften • verbindliche Fristen • Einige Förderer werden die Umstellung nutzen, um zu kündigen. Nachteile 46
  • 47. Handeln Sie jetzt! 47  Brauchen Sie in Zukunft Lastschriften?  Beantragen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (wenn Lastschrift)  https://extranet.bundesbank.de/scp/  Entwickeln einer eigenen Systematik für Mandatsreferenznummern  Planen Sie die Information der Kunden / Mitglieder / Förderer sehr genau!  Überprüfen und Dokumentieren der selbst erteilten Lastschriftgenehmigungen  Überprüfen Sie Ihre Datenbank auf SEPA-Tauglichkeit; ggf. passen Sie jetzt an.  Überprüfen Sie Ihre Daten (Stammdatenpflege)  Beschaffen Sie die IBAN-Nummern für die eigenen Überweisungen - etwa für Gehaltszahlungen.  Stellen Sie bei der Rechnungsstellung und in den eigenen Medien die Angabe der IBAN / BIC-Nummer um.