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CFB Fonds 168 Twins 2 – Schadenersatz für Fondsanleger

Fast 59 Mio. € haben Anleger in den im Jahr 2008 über die Commerzbank AG vertriebenen
CFB Fonds 168 Twins 2 investiert. Sie beteiligten sich damit an der MS „Nedlloyd Marita“ und der MS
„Maersk Nottingham“. Die beiden 2.556 TEU Vollcontainerschiffe der Sub-Panamax-Klasse gehörten
zuvor einem anderen CFB-Fonds, von dem die gut vier Jahre zuvor gebauten Schiffe zu einem Preis
von 162,5% des eigenen Kaufpreises erworben wurden. Für den verkaufenden Fonds und seine
Anleger ein Bombengeschäft. Für die Anleger des CFB Fonds 168 Twins 2 könnte dieser bei
langfristiger Betrachtung völlig überhöhte Kaufpreis eine Ursache für einen Totalverlust ihrer Einlage
werden.

Schiffe überteuert eingekauft

Hintergrund ist, dass bei der Ermittlung des Schiffskaufpreises – wie üblich - im Wesentlichen die zum
Kaufzeitpunkt erzielbaren Charterraten zu Grunde gelegt wurden. In den Jahren 2003 – 2008 war ein
weit überdurchschnittlicher, völlig außergewöhnlicher Anstieg der Charterraten zu verzeichnen. Die
Charterraten sind im Herbst 2008 nicht zuletzt infolge des sich aufgrund der zahlreichen Bestellungen
neuer Containerschiffe abzeichnenden drastischen Überangebots an Transportkapazitäten stark und
nachhaltig eingebrochen. Bis heute befinden sich die Charterraten auf einem im Vergleich zu den
Boomjahren 2003 – 2008 vergleichsweise niedrigen Niveau. Daher ist für die Zeit nach dem Auslaufen
der Festcharter um den Jahreswechsel 2013/2014 für den CFB Fonds 168 Twin 2 mit deutlich
niedrigeren Chartereinnahmen zu rechnen.

Da der Kaufpreis auf der Grundlage hoher Charterraten ermittelt wurde, stellte der Kauf des Schiffes
faktische eine Spekulation auf nachhaltig hohe Chartereinnahmen dar. Fallende Charterraten hätten
angesichts der hohen Kosten für Zins und Tilgung hingegen schnell die Zahlungsunfähigkeit der
Schiffe zur Folge und damit den Verlust des Anlegerkapitals.

Zahlreiche Prospektfehler

Hinzu kommt, dass der Prospekt des Twinfonds CFB Fonds 168 zahlreiche Fehler aufweist.

       Unzureichende, an der Realität vorbeigehende Marktprognosen.
       Anstieg der Schiffsbetriebskosten nur mit 3 % p.a. prognostiziert, obwohl die Steigerungsrate
        bei vergleichbaren Schiffen von 2000 – 2006 ca. 7 % p.a. betragen hat.
       Überdurchschnittlicher Anstieg von Schiffsbetriebskosten bei älteren Schiffen nicht
        berücksichtigt.
       Angaben im Prospekt zum Investitions- und Finanzierungsplansind unvollständig und
        irreführend und entsprechen nicht den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen.
       Vertriebskosten falsch – zu niedrig – ausgewiesen.
       Rechtliche Risiken des Fonds unzutreffend dargestellt.
       Finanzierungsrisiken wurden verschwiegen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass
kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel
entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der
Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die
Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und
insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da
der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden
durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.

Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der
ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend
informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR
249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte
Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen
wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler
festgestellt:

      Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder
       Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und
       Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die
       Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig
       verschwiegen
      Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15%
       des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig
       verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet
       gewesen wären.
      Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche
       Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw.
       Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen
       können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.
      Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als
       Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum
       Totalverlust der Anlage gehen können.
      Die Schiffsbetriebskosten wurden in den Fonds regelmäßig zu niedrig kalkuliert. Geschönte
       Ertragserwartungen waren die Folge. In den Beratungsgesprächen wurde auf diesen Punkt
       zumeist nicht eingegangen.
      Auch die für die Laufzeit des Fonds als fest angesetzten Wechselkurse – US-Dollar zu €uro –
       wurden von der Realität allzu oft überholt.
      Auch auf das Risiko, nach Auslaufen der anfänglichen Festcharter keine auskömmliche
       Anschlusscharter finden zu können, blieben in den Beratungsgesprächen unerwähnt.
      Die beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein regelmäßig
       nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen
       erhalten (kickbacks), obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen
zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des CFB Fonds 168 Twin 2 wegen der
Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen sowie aufgrund der
diversen Prospektfehler.

Haben auch Sie eine Beteiligung am CFB Fonds 168 Twin 2 gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie
Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?


Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


Nittel |Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner


Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
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Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
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Berlin:
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Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus)
04103 Leipzig
Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-168-twins-2-schadenersatz-fuer-
fondsanleger.html

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www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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  • 2. Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte. Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler festgestellt:  Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig verschwiegen  Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15% des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet gewesen wären.  Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.  Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.  Die Schiffsbetriebskosten wurden in den Fonds regelmäßig zu niedrig kalkuliert. Geschönte Ertragserwartungen waren die Folge. In den Beratungsgesprächen wurde auf diesen Punkt zumeist nicht eingegangen.  Auch die für die Laufzeit des Fonds als fest angesetzten Wechselkurse – US-Dollar zu €uro – wurden von der Realität allzu oft überholt.  Auch auf das Risiko, nach Auslaufen der anfänglichen Festcharter keine auskömmliche Anschlusscharter finden zu können, blieben in den Beratungsgesprächen unerwähnt.  Die beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten (kickbacks), obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären. Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des CFB Fonds 168 Twin 2 wegen der
  • 3. Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen sowie aufgrund der diversen Prospektfehler. Haben auch Sie eine Beteiligung am CFB Fonds 168 Twin 2 gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Nittel |Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Minderjahn, Rechtsanwalt Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-168-twins-2-schadenersatz-fuer- fondsanleger.html Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.