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König & Cie. Produktentanker-Fonds V: Beide Fondsschiffe insolvent, Totalverlust für
Anleger

Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

7. November 2012 – Schlechte Nachrichten für die 319 Anleger des König & Cie.
Produktentanker-Fonds V. Über das Vermögen der zum Fonds gehörenden
Schiffsgesellschaften MT „King Emerald“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT „King
Edgar“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG wurde gestern durch das Amtsgericht Hamburg das
vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der in der beginnenden Schifffahrtskrise im Oktober
2008 aufgelegte Schiffsfonds, der von Anfang an unter einer geringen Platzierung und hoher
Fremdkapitalquote litt, ist damit grundlegend gescheitert. Da die bei einer Verwertung der
Schiffe zu erwartende Erlös kaum die bestehenden Verbindlichkeiten decken wird, müssen
sich die Anleger auf den Totalverlust ihrer Einlage einrichten.

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V stehen nun vor der Frage, ob sie den
Totalverlust ihres investierten Vermögens klaglos hinnehmen, oder ob sie ihre bestehenden
Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes – wirtschaftlich
betrachtet – „rückabzuwickeln“. Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die
Beratung durch die Anlageberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war und auch
der Prospekt des Fonds nach unserer Prüfung nicht mangelfrei ist.

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten,
die am König & Cie. Produktentanker-Fonds V beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die
Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung
Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten
sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des
Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern des König & Cie. Produktentanker-Fonds V
wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds
verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden.
Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen,
dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der
Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:


      Kein Hinweis auf den Ende 2008 zusammengebrochenen Chartermarkt: Die
       weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise führte im vierten Quartal 2008 zu einem
       massiven Einbruch der Charterraten für Schiffe, von dem sich der Markt bis heute
nicht erholt hat. Die erzielbaren Charterraten reduzierten sich in dieser Zeit innerhalb
    weniger Tage zum Teil auf 1/10 der noch im dritten Quartal bezahlten Raten. Diese
    Entwicklung hat der wirtschaftlichen Kalkulation des König & Cie. Produktentanker-
    Fonds V faktisch die Grundlage entzogen und ist mitursächlich dafür, dass nur ein Teil
    der geplanten Anleger eingeworben werden konnte. Keiner der uns bekannten
    Anleger des Fonds wurde von seinem Berater auf den dramatischen Verfall der
    Charterraten und die Auswirkungen auf das Fondskonzept hingewiesen. Ein
    eklatanter Beratungsfehler, der Schadenersatzansprüche begründet.

   Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische
    Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische
    Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer
    Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen
    Umstand informiert.

   Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten
    berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im
    Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische
    Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust
    führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat
    daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als
    Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

   Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an
    geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der
    Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen
    möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.


   Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive
    Ausbau der weltweiten Handelsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und
    damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches
    Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten
    Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater
    zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und
    damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem
    Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung
    aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht
    geschehen.

   Hohe Weichkosten von 28,4 %verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds
    investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden.
    28,4 % der Anlegergelder flossen in nicht investive Verwendungen, also diverse
    Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten) und Gründungskosten.
    Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die
    geplante Mittelverwendung informiert.


   Keine Information über die Höhe der Vertriebskosten: 21,5 % des von den
    Anlegern des Fonds investierten Kapitals wurden für Vertriebskosten aufgewendet.
    Ab einem Anteil von 15 % geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die
    Vertriebskosten die Rentabilität der Anlage gefährden. Aus diesem Grund ist jeder
    Berater verpflichtet, seinen Kunden über die Höhe der Vertriebskosten explizit
    aufzuklären. Dies ist in keinem der uns bekannten Fälle geschehen.
   Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist
       haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese
       geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch
       wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um
       Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall.
       Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der
       Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
       Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
       Schiffsfondsanleger hingewiesen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger des König & Cie.
Produktentanker-Fonds V mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir
haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt.
Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils
geschlossenen Beratungsverträgen.


Haben auch Sie eine Beteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds V gezeichnet?
Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Alexander Meyer, Rechtsanwalt


Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus)
04103 Leipzig
Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-produktentanker-fonds-v-beide-fondsschiffe-
insolvent.html

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König & Cie. Produktentanker-Fonds V: Beide Fondsschiffe insolvent, Totalverlust für Anleger

  • 1. König & Cie. Produktentanker-Fonds V: Beide Fondsschiffe insolvent, Totalverlust für Anleger Fachanwälte setzen Schadenersatz durch 7. November 2012 – Schlechte Nachrichten für die 319 Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V. Über das Vermögen der zum Fonds gehörenden Schiffsgesellschaften MT „King Emerald“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT „King Edgar“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG wurde gestern durch das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der in der beginnenden Schifffahrtskrise im Oktober 2008 aufgelegte Schiffsfonds, der von Anfang an unter einer geringen Platzierung und hoher Fremdkapitalquote litt, ist damit grundlegend gescheitert. Da die bei einer Verwertung der Schiffe zu erwartende Erlös kaum die bestehenden Verbindlichkeiten decken wird, müssen sich die Anleger auf den Totalverlust ihrer Einlage einrichten. Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V stehen nun vor der Frage, ob sie den Totalverlust ihres investierten Vermögens klaglos hinnehmen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes – wirtschaftlich betrachtet – „rückabzuwickeln“. Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Anlageberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war und auch der Prospekt des Fonds nach unserer Prüfung nicht mangelfrei ist. Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am König & Cie. Produktentanker-Fonds V beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern des König & Cie. Produktentanker-Fonds V wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:  Kein Hinweis auf den Ende 2008 zusammengebrochenen Chartermarkt: Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise führte im vierten Quartal 2008 zu einem massiven Einbruch der Charterraten für Schiffe, von dem sich der Markt bis heute
  • 2. nicht erholt hat. Die erzielbaren Charterraten reduzierten sich in dieser Zeit innerhalb weniger Tage zum Teil auf 1/10 der noch im dritten Quartal bezahlten Raten. Diese Entwicklung hat der wirtschaftlichen Kalkulation des König & Cie. Produktentanker- Fonds V faktisch die Grundlage entzogen und ist mitursächlich dafür, dass nur ein Teil der geplanten Anleger eingeworben werden konnte. Keiner der uns bekannten Anleger des Fonds wurde von seinem Berater auf den dramatischen Verfall der Charterraten und die Auswirkungen auf das Fondskonzept hingewiesen. Ein eklatanter Beratungsfehler, der Schadenersatzansprüche begründet.  Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.  Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.  Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.  Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Handelsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.  Hohe Weichkosten von 28,4 %verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. 28,4 % der Anlegergelder flossen in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten) und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.  Keine Information über die Höhe der Vertriebskosten: 21,5 % des von den Anlegern des Fonds investierten Kapitals wurden für Vertriebskosten aufgewendet. Ab einem Anteil von 15 % geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Vertriebskosten die Rentabilität der Anlage gefährden. Aus diesem Grund ist jeder Berater verpflichtet, seinen Kunden über die Höhe der Vertriebskosten explizit aufzuklären. Dies ist in keinem der uns bekannten Fälle geschehen.
  • 3. Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen. Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Haben auch Sie eine Beteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds V gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Alexander Meyer, Rechtsanwalt Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-produktentanker-fonds-v-beide-fondsschiffe- insolvent.html