7. November 2012 - Die Zitterpartie um den MPC-Fonds Offen Flotte "Santa B-Schiffe" dauert an. Doch die Aussichten für eine nachhaltige Sanierung sind nicht gerade rosig. Umso wichtiger ist es für betroffene Anleger des Fonds, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Kommanditgesellschaft MS Santa Giorgina Offen Reederei GmbH & Co. KG
MPC Offen Flotte Santa B-Schiffe vor dem Untergang
1. MPC Offen Flotte „Santa B-Schiffe“ vor dem Untergang
Fachanwälte setzen Schadenersatz wegen Prospekt- und Beratungsfehlern durch
7. November 2012 – Die Zitterpartie um den MPC-Fonds Offen Flotte „Santa B-Schiffe“
dauert an. Doch die Aussichten für eine nachhaltige Sanierung sind nicht gerade rosig. Umso
wichtiger ist es für betroffene Anleger des Fonds, die Möglichkeit der Erlangung von
Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich
in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der
Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der
Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu
einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der
Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst
haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:
Nur 57 % der Anlegergelder flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition: Dem
Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes
Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals
werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so
genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die
Anlage empfiehlt hinweisen.
Der Prospekt des Fonds „MPC Offen Flotte“ - MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG -
enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies
ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: knapp 43 % des von den
Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten
aufgewandt. Nur 57 % flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition.
Erst bei einem genauen Studium des Prospekts ist zu erkennen, dass
Kostenpositionen, bei denen es um nichtinvestive Mittelverwendungen handelt, in den
vermeintlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten versteckt wurden. Auf diese
Weise wurde bei den Anlegern der Eindruck erweckt, dass ein weit höherer Anteil der
eingeworbenen Mittel für investive Zwecke verwendet wird und künftig „für die
Anleger arbeitet“.
26,5 % der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Bankberater müssen
nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen,
welche Provisionen ihre Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung eines Fondsanteils
2. erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der
Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15 %
beträgt. Beim Fonds MPC Offen Flotte belief sich die Vertriebsprovision auf
sagenhafte 26,5 % des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder
der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im
Beratungsgespräch informiert.
Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom
Fonds „MPC Offen Flotte“ - MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG -
aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die
Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches
Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den
zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen
und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten
Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die
Anleger des Fonds MPC Offen Flotte – Santa B Schiffe ausdrücklich hinweisen
müssen.
Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis
2023 nicht mehr an ihr Geld: Die Anlegern des Fonds „MPC Offen Flotte“ - MS
„Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG können die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023
kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen
geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung
nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein
Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind
regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen. Zurzeit werden für einen Anteil nur
5 % des ursprünglich investierten Betrages geboten. (Stand 23.07.2012)
Keine Informationen über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben die
Fondsbeteiligungen nicht aus purer Nächstenliebe empfohlen. Dem Rat, eine
Beteiligung am MPC Fonds Offen Flotte zu zeichnen lagen ganz handfeste
wirtschaftliche Interessen zu Grunde: Die Banken und Sparkassen haben
Vertriebsprovisionen in Höhe von 10-15 % erhalten. Haben sie die Anleger über
dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.
Dies sind nur einige wenige Punkte, über die die Anleger des MPC Fonds Offen Flotte „Santa
B-Schiffe“ nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die
Sie hätten beraten werden müssen sowie weitere Prospektfehler können wir mit Ihnen gerne
im persönlichen Kontakt klären.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern
zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals
Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen
oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass
es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose
Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese
Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich
machen.
3. Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds
erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-
schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds „Santa B Schiffe“
mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen,
Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen
gerne.
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729
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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-mpc-offen-flotte-santa-b-schiffe-mbh-co.-kg-
ausstiegsmoeglichkeiten-fuer-anleger.html