SlideShare una empresa de Scribd logo
1 de 4
Descargar para leer sin conexión
L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten


L7 Allgemeine Verträge




Der Sponsoring-Vertrag im Kulturbereich
Was Sie bei der Vertragsgestaltung beachten sollten


Alexander Bretz
Rechtsanwalt in Berlin, spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Mode-
und Produktdesignern, www.DesignLawForce.com


Inhalt                                                                   Seite


1.  Begriff des Sponsoring-Vertrages                                         2
1.1 Definition des Sponsoring-Vertrages                                      2
1.2 Formen des Sponsorings                                                   3
2.  Gesetzliche Rahmenbedingungen und Grenzen                                4
2.1 Steuerrechtliche Fragen                                                  4
2.2 Medienrechtliche Fragen                                                  7
2.3 Wettbewerbsrechtliche Fragen                                             8
2.4 Lizenzrechtliche Fragen                                                  8
2.5 Arbeitsrechtliche Fragen                                                 9
3.  Gegenseitige Leistungen                                                 10
3.1 Notwendiger Vertragsinhalt                                              10
3.2 Vollständigkeit der Leistungsvereinbarung                               10
3.3 Forderungen von Sponsoren                                               11
4.  Störungsrisiken bei der Vertragsdurchführung                            13
4.1 Leistungsstörungen, Gewährleistung                                      13
4.2 Einflussnahme des Sponsors auf die Gestaltungsfreiheit des
    Gesponserten                                                            16
4.3 Konkurrenz mehrerer Sponsoren                                           16
4.4 Sanktionsmöglichkeiten                                                  17
5. Vermittlung von Sponsoring-Verträgen                                     18
6. Vertragsmuster mit Anmerkungen                                           18




      Sponsoring-Vertrag                                                    19

      Sponsoring-Vermittlung und Projekt-Organisation                       25    L
                                                                                  7.2
                                                                                  S. 1




                                                    37 Kultur & Recht Mai 2007
L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten


       L7 Allgemeine Verträge




       1.     Begriff des Sponsoring-Vertrages
       Im Gegensatz zu vielen anderen Vertragstypen ist der Sponsoring-Vertrag in zivil-
       rechtlichen Gesetzen nicht definiert oder geregelt. Lediglich außerhalb des Zivil-
       rechts – im Steuerrecht und im Medienrecht – finden sich Definitionen des Begrif-
       fes Sponsoring-Vertrag. Dennoch ist bekannt, was der Vertrag regelt. Der folgende
       Beitrag erläutert die juristischen Details und bietet eine konkrete Methode, auch
       als Nichtjurist Sponsoring-Verträge für den Kulturbereich auszuarbeiten.

       Zunächst werden typische Erscheinungen und Fachbegriffe vorgestellt (Kap. 1).
       Im Anschluss werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Überblick darge-
       stellt (Kap. 2) und die Regelungsbereiche, wie sie typischerweise in allen Verträ-
       gen vorkommen: Definitionen und Leistungsbeschreibungen (Kap. 3), Regelun-
       gen für mögliche Störungen bei der Vertragsdurchführung (Kap. 4). Abschließend
       werden Fragen der Sponsoring-Vermittlung behandelt (Kap. 5). Zwei Musterver-
       träge (Kap. 6) mit Anmerkungen runden den Beitrag ab: Ein typischer Sponso-
       ring-Vertrag sowie ein Vertrag über die Akquisition von Sponsorenmitteln in
       Verbindung mit der Durchführung der Veranstaltung selbst.


       1.1    Definition des Sponsoring-Vertrages

       Der Sponsoring-Vertrag ist durch die Leistungen, die die Vertragsparteien verein-
       baren, zu bestimmen. Die Leistung des Sponsors besteht dabei regelmäßig in der
       Leistung eines bestimmten Gegenstandes (Geld, Produkte, Dienste o. ä.) an den
       Gesponserten. Die Gegenleistung des Gesponserten ist in vielfältigster Weise
       denkbar, ist aber im Kern so zu charakterisieren: Der Gesponserte lässt den Spon-
       sor „am Glanz seines Projektes oder seiner Veranstaltung teilhaben“, bietet also
       dem Sponsor eine konkrete Werbeleistung. Diese Beschreibung ist allerdings
       ungenau und könnte der Grund sein, warum der nicht eben regelungsscheue
       deutsche Gesetzgeber sich der Thematik des Sponsorings auf dem Gebiet des
       Zivilrechts bislang nicht angenommen hat. Denn Vorschriften allgemeiner Natur
       erfordern eine Generalisierung. Bei den vielfältigen Formen des Sponsorings in
       der Praxis ist eine geeignete Generalisierung aber schwierig.

       Dies macht die Anforderungen an den von den Parteien ausgehandelten – mög-
       lichst immer schriftlich fixierten – Sponsoring-Vertrag keineswegs geringer:
       Treten bei der Durchführung von Sponsoring-Verträgen Probleme auf, gibt es nur
       die Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern, sonst – so gut wie – nichts.
L
7.2    Ausdrücklich finden sich Definitionen des Sponsoring-Vertrages zu Spezialrege-
       lungen im Steuerrecht und im Medienrecht. In beiden Bereichen bilden die Defi-
S. 2
       nitionen nur den Aufhänger für Beschränkungen bei der Gestaltung des Sponso-
       ring:




       37 Kultur & Recht Mai 2007
L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten


L7 Allgemeine Verträge




-   Mit Schreiben vom 18.02.1998 hat das Bundesministerium für Finanzen
    einige Grundsätze über die ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring auf-
    gestellt (BMF-Schreiben vom 18.02.1998 – IV B 2 – S 2144 – 40/98 / IV B 7
    – S 0183 – 62/98). Hier wird das Sponsoring wie folgt definiert:
    „Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld- oder geld-
    werten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen
    und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissen-
    schaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschafts-
    politischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unterneh-
    mensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
    Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinba-
    rung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen (Sponsoring-
    Vertrag), in dem Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Emp-
    fängers geregelt sind.“
-   Die bis 31. März 2000 geltende Definition des Sponsorings im Rundfunk-
    staatsvertrag 1991 in der Fassung des Dritten Rundfunkänderungsstaatsver-
    trages ist durch den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verändert wor-
    den (jetzt § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV):
    „Im Sinne dieses Staatsvertrages ist Sponsoring jeder Beitrag einer natürli-
    chen oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung, die an Rund-
    funktätigkeiten oder an der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt
    ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen,
    die Marke, das Erscheinungsbild der Person oder Personenvereinigung, ihre
    Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern.”


1.2    Formen des Sponsorings

Sponsoring-Verträge werden meist nach den kategorisierbaren Leistungen des
Sponsors unterschieden. Die ursprüngliche und eigentliche Form der Sponsoren-
leistung besteht in der Zahlung von Geld. Der Sponsor zahlt für eine Künstlerin
oder einen Künstler bzw. eine Veranstaltung im kulturellen Bereich Geld. Von der
Spende oder dem Mäzenatentum unterscheidet sich das Sponsoring durch die
Verknüpfung der Sponsorenleistung mit einer Gegenleistung des Gesponserten,
„regelmäßig auch“ unter „Verfolgung eigener unternehmensbezogener Ziele der
Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit“.

Bildet die Geldleistung des Sponsors den Ausgangspunkt, so liegt die Idee nicht
fern, außer Geld noch andere Leistungsinhalte vorzusehen. Den ersten Schritt
bildet dabei die Naturalleistung des Sponsors. Es wird also an Stelle von Geld      L
eine Sache oder ein Dienst geleistet. Besonders interessant ist es für Hersteller   7.2
von verwendbaren Gegenständen, dem Gesponserten einfach das vom Sponsor             S. 3
hergestellte Produkt zur Verfügung zu stellen (so genanntes Endorsement), um so
dessen Eignung augenscheinlich zu machen.




                                                      37 Kultur & Recht Mai 2007
L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten


       L7 Allgemeine Verträge




       Eine besondere Form des Endorsements ist die so genannte „Medienpartner-
       schaft“, bei der Medien – z. B. Zeitungen, Rundfunk- oder Fernsehprogramme –
       ihre Werbe- und teilweise auch redaktionellen Kapazitäten zur Verfügung stellen.
       Die Medienpartnerschaft wird in einem eigenen Beitrag dieses Handbuchs aus-
       führlich behandelt (siehe dazu Beitrag L 7.9).

       Denkbar ist auch, dass der Sponsor dem Gesponserten Arbeitskräfte zur Verfü-
       gung stellt. Dabei kann es sich um die Abordnung eigener Mitarbeiter des Spon-
       sors (so genanntes Secondment) handeln oder auch um die Verpflichtung, eine
       bislang vom Sponsor selbst nicht beschäftigte Person zu Gunsten des Gesponser-
       ten anzustellen.

       Dagegen lassen sich die Gegenleistungen des Gesponserten nicht so klar systema-
       tisieren. Typischerweise gestattet der Gesponserte dem Sponsor die Nutzung
       seines Namens zu Werbezwecken in der Weise, dass der Sponsor selbst zu Wer-
       bezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an den Gesponserten
       hinweist (z. B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen und unter Verwendung des
       Namens, Emblems oder Logos des Sponsors).

       Außerhalb dieses ganz typischen Kernbereichs sind der Kreativität keinerlei
       Grenzen gesetzt – außer den unter (Kap. 2) dargestellten.


       2.     Gesetzliche Rahmenbedingungen und
              Grenzen
       2.1    Steuerrechtliche Fragen

       In jüngster Zeit standen bei den Rahmenbedingungen die steuerrechtlichen Gren-
       zen des Sponsorings ganz im Vordergrund. Nach langjährigen Vorarbeiten erließ
       das Bundesministerium für Finanzen Mitte 1997 Grundsätze für die ertragsteuer-
       liche Behandlung des Sponsorings (BMF-Schreiben vom 09.07.1997 – IV B 2 –
       S 2144 – 118/97). Nach heftiger Kritik wurde dieser so genannte Sponsoring-
       Erlass modifiziert und im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen in
       seiner heute gültigen Form festgelegt (BMF-Schreiben vom 18.02.1998 – IV B 2
       – S 2144 – 40/98 / IV B 7 – S 0183 – 62/98 –). Seit 01.01.2000 ist die ertragsteu-
       erliche Problematik allerdings etwas entspannt, da seitdem aufgrund einer neuen
       Sonderregelung (§ 64 Abs. 6 AO) der Geförderte den Gewinn aus einem steuer-
L      pflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb pauschal mit 15 % der Einnahmen
       versteuern kann, bei einer effektiven Steuerlast von 40 % also nur eine Steuerbe-
7.2
       lastung von ca. 6 % besteht. Dies betrifft allerdings nur die ertragsteuerliche
S. 4   Seite, weswegen sich in der letzten Zeit der Problemschwerpunkt ins Umsatz-
       steuerrecht verlagert hat. (siehe zu den steuerlichen Folgen des Sponsorings den
       Beitrag E 4.1, Kap. 3)



       37 Kultur & Recht Mai 2007

Más contenido relacionado

Destacado

Nordhausen: Künstlersozialversicherung – was ist das eigentlich? Teil I: Entw...
Nordhausen: Künstlersozialversicherung – was ist das eigentlich? Teil I: Entw...Nordhausen: Künstlersozialversicherung – was ist das eigentlich? Teil I: Entw...
Nordhausen: Künstlersozialversicherung – was ist das eigentlich? Teil I: Entw...Raabe Verlag
 
Die Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und Perspektive
Die Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und PerspektiveDie Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und Perspektive
Die Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und PerspektiveBreitband in Hessen
 
Brandwatch Tutorial #1: Queries & Channels
Brandwatch Tutorial #1: Queries & ChannelsBrandwatch Tutorial #1: Queries & Channels
Brandwatch Tutorial #1: Queries & ChannelsBrandwatch GmbH
 
Social Media - Tipps zum Start
Social Media - Tipps zum StartSocial Media - Tipps zum Start
Social Media - Tipps zum StartMartin Reti
 
Darren Grundorf: Was tut der Bund für die Kulturwirtschaft?
Darren Grundorf: Was tut der Bund für die Kulturwirtschaft?Darren Grundorf: Was tut der Bund für die Kulturwirtschaft?
Darren Grundorf: Was tut der Bund für die Kulturwirtschaft?Raabe Verlag
 
Daniel 02 bis 04 - Wer regiert letztendlich?
Daniel 02 bis 04 - Wer regiert letztendlich?Daniel 02 bis 04 - Wer regiert letztendlich?
Daniel 02 bis 04 - Wer regiert letztendlich?Hans Rudolf Tremp
 
Dr. Susanne Keuchel: Kulturmarketing für ältere Zielgruppen
Dr. Susanne Keuchel: Kulturmarketing für ältere ZielgruppenDr. Susanne Keuchel: Kulturmarketing für ältere Zielgruppen
Dr. Susanne Keuchel: Kulturmarketing für ältere ZielgruppenRaabe Verlag
 
Ewert: Der Titelschutz – Ein unterschätztes Recht
Ewert: Der Titelschutz – Ein unterschätztes RechtEwert: Der Titelschutz – Ein unterschätztes Recht
Ewert: Der Titelschutz – Ein unterschätztes RechtRaabe Verlag
 
Prof. Dr. Andrea Hausmann: Erfolgreiches Innovationsmanagement in Kulturbetri...
Prof. Dr. Andrea Hausmann: Erfolgreiches Innovationsmanagement in Kulturbetri...Prof. Dr. Andrea Hausmann: Erfolgreiches Innovationsmanagement in Kulturbetri...
Prof. Dr. Andrea Hausmann: Erfolgreiches Innovationsmanagement in Kulturbetri...Raabe Verlag
 
Leitfaden itunes Registrierung von BERA
Leitfaden itunes Registrierung von BERALeitfaden itunes Registrierung von BERA
Leitfaden itunes Registrierung von BERAMartin Reti
 
Oelkers: Das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz
Oelkers: Das Allgemeine GleichbehandlungssgesetzOelkers: Das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz
Oelkers: Das Allgemeine GleichbehandlungssgesetzRaabe Verlag
 
Franz Hermann Enk: Ohne Druck zum Druck. Wissenswertes zu Print und Promotion
Franz Hermann Enk: Ohne Druck zum Druck. Wissenswertes zu Print und PromotionFranz Hermann Enk: Ohne Druck zum Druck. Wissenswertes zu Print und Promotion
Franz Hermann Enk: Ohne Druck zum Druck. Wissenswertes zu Print und PromotionRaabe Verlag
 
Werner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder Realität
Werner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder RealitätWerner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder Realität
Werner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder RealitätUrbanMiningAT
 
Prof. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Prof. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-KunstProf. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Prof. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-KunstRaabe Verlag
 
DDF presentation german
DDF presentation germanDDF presentation german
DDF presentation germantichnak
 

Destacado (20)

Violencia de Genero
Violencia de GeneroViolencia de Genero
Violencia de Genero
 
Nordhausen: Künstlersozialversicherung – was ist das eigentlich? Teil I: Entw...
Nordhausen: Künstlersozialversicherung – was ist das eigentlich? Teil I: Entw...Nordhausen: Künstlersozialversicherung – was ist das eigentlich? Teil I: Entw...
Nordhausen: Künstlersozialversicherung – was ist das eigentlich? Teil I: Entw...
 
3.3 das math-object
3.3   das math-object3.3   das math-object
3.3 das math-object
 
Die Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und Perspektive
Die Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und PerspektiveDie Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und Perspektive
Die Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und Perspektive
 
Brandwatch Tutorial #1: Queries & Channels
Brandwatch Tutorial #1: Queries & ChannelsBrandwatch Tutorial #1: Queries & Channels
Brandwatch Tutorial #1: Queries & Channels
 
Social Media - Tipps zum Start
Social Media - Tipps zum StartSocial Media - Tipps zum Start
Social Media - Tipps zum Start
 
Darren Grundorf: Was tut der Bund für die Kulturwirtschaft?
Darren Grundorf: Was tut der Bund für die Kulturwirtschaft?Darren Grundorf: Was tut der Bund für die Kulturwirtschaft?
Darren Grundorf: Was tut der Bund für die Kulturwirtschaft?
 
Daniel 02 bis 04 - Wer regiert letztendlich?
Daniel 02 bis 04 - Wer regiert letztendlich?Daniel 02 bis 04 - Wer regiert letztendlich?
Daniel 02 bis 04 - Wer regiert letztendlich?
 
Dr. Susanne Keuchel: Kulturmarketing für ältere Zielgruppen
Dr. Susanne Keuchel: Kulturmarketing für ältere ZielgruppenDr. Susanne Keuchel: Kulturmarketing für ältere Zielgruppen
Dr. Susanne Keuchel: Kulturmarketing für ältere Zielgruppen
 
Ewert: Der Titelschutz – Ein unterschätztes Recht
Ewert: Der Titelschutz – Ein unterschätztes RechtEwert: Der Titelschutz – Ein unterschätztes Recht
Ewert: Der Titelschutz – Ein unterschätztes Recht
 
Volkswagen history
Volkswagen historyVolkswagen history
Volkswagen history
 
Prof. Dr. Andrea Hausmann: Erfolgreiches Innovationsmanagement in Kulturbetri...
Prof. Dr. Andrea Hausmann: Erfolgreiches Innovationsmanagement in Kulturbetri...Prof. Dr. Andrea Hausmann: Erfolgreiches Innovationsmanagement in Kulturbetri...
Prof. Dr. Andrea Hausmann: Erfolgreiches Innovationsmanagement in Kulturbetri...
 
Das auto
Das autoDas auto
Das auto
 
Leitfaden itunes Registrierung von BERA
Leitfaden itunes Registrierung von BERALeitfaden itunes Registrierung von BERA
Leitfaden itunes Registrierung von BERA
 
Oelkers: Das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz
Oelkers: Das Allgemeine GleichbehandlungssgesetzOelkers: Das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz
Oelkers: Das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz
 
Franz Hermann Enk: Ohne Druck zum Druck. Wissenswertes zu Print und Promotion
Franz Hermann Enk: Ohne Druck zum Druck. Wissenswertes zu Print und PromotionFranz Hermann Enk: Ohne Druck zum Druck. Wissenswertes zu Print und Promotion
Franz Hermann Enk: Ohne Druck zum Druck. Wissenswertes zu Print und Promotion
 
Werner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder Realität
Werner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder RealitätWerner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder Realität
Werner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder Realität
 
Prof. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Prof. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-KunstProf. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Prof. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
 
Enrique Granados
Enrique Granados Enrique Granados
Enrique Granados
 
DDF presentation german
DDF presentation germanDDF presentation german
DDF presentation german
 

Similar a Bretz: Der Sponsoring-Vertrag im Kulturbereich. Was Sie bei der Vertragsgestaltung beachten sollten

Malte C. Boecker: Der Sponsoringerlass in der Diskussion. Die steuerlichen Ko...
Malte C. Boecker: Der Sponsoringerlass in der Diskussion. Die steuerlichen Ko...Malte C. Boecker: Der Sponsoringerlass in der Diskussion. Die steuerlichen Ko...
Malte C. Boecker: Der Sponsoringerlass in der Diskussion. Die steuerlichen Ko...Raabe Verlag
 
Lansnicker, Schwirtzek: Die Künstleragentur als Arbeitsvermittler und Manager
Lansnicker, Schwirtzek: Die Künstleragentur als Arbeitsvermittler und ManagerLansnicker, Schwirtzek: Die Künstleragentur als Arbeitsvermittler und Manager
Lansnicker, Schwirtzek: Die Künstleragentur als Arbeitsvermittler und ManagerRaabe Verlag
 
Müller: Verträge der Filmproduktion
Müller: Verträge der FilmproduktionMüller: Verträge der Filmproduktion
Müller: Verträge der FilmproduktionRaabe Verlag
 
Grasedieck: Die Partnerschaftsgesellschaft – der Freiberufler und die Rechtsf...
Grasedieck: Die Partnerschaftsgesellschaft – der Freiberufler und die Rechtsf...Grasedieck: Die Partnerschaftsgesellschaft – der Freiberufler und die Rechtsf...
Grasedieck: Die Partnerschaftsgesellschaft – der Freiberufler und die Rechtsf...Raabe Verlag
 
Schröder: Allgemeine Geschäftsbedingungen im Theateralltag
Schröder: Allgemeine Geschäftsbedingungen im TheateralltagSchröder: Allgemeine Geschäftsbedingungen im Theateralltag
Schröder: Allgemeine Geschäftsbedingungen im TheateralltagRaabe Verlag
 
E-Commerce-Recht - Vertragsfragen
E-Commerce-Recht - VertragsfragenE-Commerce-Recht - Vertragsfragen
E-Commerce-Recht - VertragsfragenMichael Rohrlich
 
Bretz: KulturWerkLeistung
Bretz: KulturWerkLeistungBretz: KulturWerkLeistung
Bretz: KulturWerkLeistungRaabe Verlag
 
Hofert: Gestaltungsmöglichkeiten im Vergaberecht. Hinweise für die Praxis des...
Hofert: Gestaltungsmöglichkeiten im Vergaberecht. Hinweise für die Praxis des...Hofert: Gestaltungsmöglichkeiten im Vergaberecht. Hinweise für die Praxis des...
Hofert: Gestaltungsmöglichkeiten im Vergaberecht. Hinweise für die Praxis des...Raabe Verlag
 
Röckrath, Samii: Zustandekommen von Verträgen im Kulturbereich
Röckrath, Samii: Zustandekommen von Verträgen im KulturbereichRöckrath, Samii: Zustandekommen von Verträgen im Kulturbereich
Röckrath, Samii: Zustandekommen von Verträgen im KulturbereichRaabe Verlag
 
Online-Shop: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung ...
Online-Shop: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung ...Online-Shop: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung ...
Online-Shop: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung ...Michael Rohrlich
 
Rundshagen: Doppelbesteuerungsabkommen – Abgabenpflicht für ausländische Küns...
Rundshagen: Doppelbesteuerungsabkommen – Abgabenpflicht für ausländische Küns...Rundshagen: Doppelbesteuerungsabkommen – Abgabenpflicht für ausländische Küns...
Rundshagen: Doppelbesteuerungsabkommen – Abgabenpflicht für ausländische Küns...Raabe Verlag
 
Werner Verlag, Die Reform des Bauvertragsrechts
Werner Verlag, Die Reform des BauvertragsrechtsWerner Verlag, Die Reform des Bauvertragsrechts
Werner Verlag, Die Reform des BauvertragsrechtsChristiane Diehl
 
Meißner: Vergaberecht für Kultureinrichtungen. Ein Leitfaden für die Vergabe ...
Meißner: Vergaberecht für Kultureinrichtungen. Ein Leitfaden für die Vergabe ...Meißner: Vergaberecht für Kultureinrichtungen. Ein Leitfaden für die Vergabe ...
Meißner: Vergaberecht für Kultureinrichtungen. Ein Leitfaden für die Vergabe ...Raabe Verlag
 
Posselt: Der (Kultur-) Verein in Krise und Insolvenz — Teil II
Posselt: Der (Kultur-) Verein in Krise und Insolvenz — Teil IIPosselt: Der (Kultur-) Verein in Krise und Insolvenz — Teil II
Posselt: Der (Kultur-) Verein in Krise und Insolvenz — Teil IIRaabe Verlag
 
Ohde, Brendler-Lodigkeit: Steuerliche Aspekte im Hospitality- Bereich, Teil 2
Ohde, Brendler-Lodigkeit: Steuerliche Aspekte im Hospitality- Bereich, Teil 2Ohde, Brendler-Lodigkeit: Steuerliche Aspekte im Hospitality- Bereich, Teil 2
Ohde, Brendler-Lodigkeit: Steuerliche Aspekte im Hospitality- Bereich, Teil 2Raabe Verlag
 
INTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
INTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und VorlageINTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
INTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und VorlageGlobal Negotiator
 

Similar a Bretz: Der Sponsoring-Vertrag im Kulturbereich. Was Sie bei der Vertragsgestaltung beachten sollten (20)

Malte C. Boecker: Der Sponsoringerlass in der Diskussion. Die steuerlichen Ko...
Malte C. Boecker: Der Sponsoringerlass in der Diskussion. Die steuerlichen Ko...Malte C. Boecker: Der Sponsoringerlass in der Diskussion. Die steuerlichen Ko...
Malte C. Boecker: Der Sponsoringerlass in der Diskussion. Die steuerlichen Ko...
 
Lansnicker, Schwirtzek: Die Künstleragentur als Arbeitsvermittler und Manager
Lansnicker, Schwirtzek: Die Künstleragentur als Arbeitsvermittler und ManagerLansnicker, Schwirtzek: Die Künstleragentur als Arbeitsvermittler und Manager
Lansnicker, Schwirtzek: Die Künstleragentur als Arbeitsvermittler und Manager
 
Müller: Verträge der Filmproduktion
Müller: Verträge der FilmproduktionMüller: Verträge der Filmproduktion
Müller: Verträge der Filmproduktion
 
Grasedieck: Die Partnerschaftsgesellschaft – der Freiberufler und die Rechtsf...
Grasedieck: Die Partnerschaftsgesellschaft – der Freiberufler und die Rechtsf...Grasedieck: Die Partnerschaftsgesellschaft – der Freiberufler und die Rechtsf...
Grasedieck: Die Partnerschaftsgesellschaft – der Freiberufler und die Rechtsf...
 
Schröder: Allgemeine Geschäftsbedingungen im Theateralltag
Schröder: Allgemeine Geschäftsbedingungen im TheateralltagSchröder: Allgemeine Geschäftsbedingungen im Theateralltag
Schröder: Allgemeine Geschäftsbedingungen im Theateralltag
 
E-Commerce-Recht - Vertragsfragen
E-Commerce-Recht - VertragsfragenE-Commerce-Recht - Vertragsfragen
E-Commerce-Recht - Vertragsfragen
 
Bretz: KulturWerkLeistung
Bretz: KulturWerkLeistungBretz: KulturWerkLeistung
Bretz: KulturWerkLeistung
 
Hofert: Gestaltungsmöglichkeiten im Vergaberecht. Hinweise für die Praxis des...
Hofert: Gestaltungsmöglichkeiten im Vergaberecht. Hinweise für die Praxis des...Hofert: Gestaltungsmöglichkeiten im Vergaberecht. Hinweise für die Praxis des...
Hofert: Gestaltungsmöglichkeiten im Vergaberecht. Hinweise für die Praxis des...
 
Röckrath, Samii: Zustandekommen von Verträgen im Kulturbereich
Röckrath, Samii: Zustandekommen von Verträgen im KulturbereichRöckrath, Samii: Zustandekommen von Verträgen im Kulturbereich
Röckrath, Samii: Zustandekommen von Verträgen im Kulturbereich
 
Behandlung von Fördermitteln in Beteiligungsverträgen von VCs
Behandlung von Fördermitteln in Beteiligungsverträgen von VCsBehandlung von Fördermitteln in Beteiligungsverträgen von VCs
Behandlung von Fördermitteln in Beteiligungsverträgen von VCs
 
Online-Shop: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung ...
Online-Shop: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung ...Online-Shop: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung ...
Online-Shop: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung ...
 
Rundshagen: Doppelbesteuerungsabkommen – Abgabenpflicht für ausländische Küns...
Rundshagen: Doppelbesteuerungsabkommen – Abgabenpflicht für ausländische Küns...Rundshagen: Doppelbesteuerungsabkommen – Abgabenpflicht für ausländische Küns...
Rundshagen: Doppelbesteuerungsabkommen – Abgabenpflicht für ausländische Küns...
 
OMT-Website Clinic - Carsten schröder
OMT-Website Clinic - Carsten schröderOMT-Website Clinic - Carsten schröder
OMT-Website Clinic - Carsten schröder
 
Werner Verlag, Die Reform des Bauvertragsrechts
Werner Verlag, Die Reform des BauvertragsrechtsWerner Verlag, Die Reform des Bauvertragsrechts
Werner Verlag, Die Reform des Bauvertragsrechts
 
Behandlung von Fördermitteln in Beteiligungsverträgen von VC‘s
Behandlung von Fördermitteln in Beteiligungsverträgen von VC‘sBehandlung von Fördermitteln in Beteiligungsverträgen von VC‘s
Behandlung von Fördermitteln in Beteiligungsverträgen von VC‘s
 
Meißner: Vergaberecht für Kultureinrichtungen. Ein Leitfaden für die Vergabe ...
Meißner: Vergaberecht für Kultureinrichtungen. Ein Leitfaden für die Vergabe ...Meißner: Vergaberecht für Kultureinrichtungen. Ein Leitfaden für die Vergabe ...
Meißner: Vergaberecht für Kultureinrichtungen. Ein Leitfaden für die Vergabe ...
 
Franchise Vertrag - Was man beim Vertragsabschluss beachten sollte!
Franchise Vertrag - Was man beim Vertragsabschluss beachten sollte!Franchise Vertrag - Was man beim Vertragsabschluss beachten sollte!
Franchise Vertrag - Was man beim Vertragsabschluss beachten sollte!
 
Posselt: Der (Kultur-) Verein in Krise und Insolvenz — Teil II
Posselt: Der (Kultur-) Verein in Krise und Insolvenz — Teil IIPosselt: Der (Kultur-) Verein in Krise und Insolvenz — Teil II
Posselt: Der (Kultur-) Verein in Krise und Insolvenz — Teil II
 
Ohde, Brendler-Lodigkeit: Steuerliche Aspekte im Hospitality- Bereich, Teil 2
Ohde, Brendler-Lodigkeit: Steuerliche Aspekte im Hospitality- Bereich, Teil 2Ohde, Brendler-Lodigkeit: Steuerliche Aspekte im Hospitality- Bereich, Teil 2
Ohde, Brendler-Lodigkeit: Steuerliche Aspekte im Hospitality- Bereich, Teil 2
 
INTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
INTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und VorlageINTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
INTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
 

Más de Raabe Verlag

Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...
Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...
Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...Raabe Verlag
 
Dr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb
Dr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im KulturbetriebDr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb
Dr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im KulturbetriebRaabe Verlag
 
David Scherer: Crowdfunding im Social Web
David Scherer: Crowdfunding im Social WebDavid Scherer: Crowdfunding im Social Web
David Scherer: Crowdfunding im Social WebRaabe Verlag
 
Birgit Walter: Ökonomische Rechtfertigung öffentlicher Kulturförderung
Birgit Walter: Ökonomische Rechtfertigung öffentlicher KulturförderungBirgit Walter: Ökonomische Rechtfertigung öffentlicher Kulturförderung
Birgit Walter: Ökonomische Rechtfertigung öffentlicher KulturförderungRaabe Verlag
 
Dr. Burkhard Bastuck: Der Intendantenvertrag
Dr. Burkhard Bastuck: Der IntendantenvertragDr. Burkhard Bastuck: Der Intendantenvertrag
Dr. Burkhard Bastuck: Der IntendantenvertragRaabe Verlag
 
Robert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und Staatsgarantien
Robert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und StaatsgarantienRobert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und Staatsgarantien
Robert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und StaatsgarantienRaabe Verlag
 
Stephanie Koopmann: Großspenden-Fundraising
Stephanie Koopmann: Großspenden-FundraisingStephanie Koopmann: Großspenden-Fundraising
Stephanie Koopmann: Großspenden-FundraisingRaabe Verlag
 
Antonella Tanca: „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als Lernort
Antonella Tanca:  „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als LernortAntonella Tanca:  „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als Lernort
Antonella Tanca: „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als LernortRaabe Verlag
 
Peter Loock: Beispiele für Mediations-Güteverfahren
Peter Loock: Beispiele für Mediations-GüteverfahrenPeter Loock: Beispiele für Mediations-Güteverfahren
Peter Loock: Beispiele für Mediations-GüteverfahrenRaabe Verlag
 
Gordon K. Strahl: Marketing in der Freien Kulturszene
Gordon K. Strahl: Marketing in der Freien KulturszeneGordon K. Strahl: Marketing in der Freien Kulturszene
Gordon K. Strahl: Marketing in der Freien KulturszeneRaabe Verlag
 
Oliver Daniel Sopalla: Werben in Echtzeit
Oliver Daniel Sopalla: Werben in EchtzeitOliver Daniel Sopalla: Werben in Echtzeit
Oliver Daniel Sopalla: Werben in EchtzeitRaabe Verlag
 
Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der Zivilgesellschaft
Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der ZivilgesellschaftMarkus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der Zivilgesellschaft
Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der ZivilgesellschaftRaabe Verlag
 
Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...
Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...
Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...Raabe Verlag
 
Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...
Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...
Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...Raabe Verlag
 
Ulrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler
Ulrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer KünstlerUlrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler
Ulrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer KünstlerRaabe Verlag
 
Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...
Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...
Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...Raabe Verlag
 
Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...
Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...
Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...Raabe Verlag
 
Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...
Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...
Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...Raabe Verlag
 
Benclowitz: Die Kunst ist frei!? Teil I: Tendenzschutz im Betriebs- und Perso...
Benclowitz: Die Kunst ist frei!? Teil I: Tendenzschutz im Betriebs- und Perso...Benclowitz: Die Kunst ist frei!? Teil I: Tendenzschutz im Betriebs- und Perso...
Benclowitz: Die Kunst ist frei!? Teil I: Tendenzschutz im Betriebs- und Perso...Raabe Verlag
 
Benclowitz: AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
Benclowitz: AGB-Kontrolle im ArbeitsrechtBenclowitz: AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
Benclowitz: AGB-Kontrolle im ArbeitsrechtRaabe Verlag
 

Más de Raabe Verlag (20)

Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...
Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...
Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...
 
Dr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb
Dr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im KulturbetriebDr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb
Dr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb
 
David Scherer: Crowdfunding im Social Web
David Scherer: Crowdfunding im Social WebDavid Scherer: Crowdfunding im Social Web
David Scherer: Crowdfunding im Social Web
 
Birgit Walter: Ökonomische Rechtfertigung öffentlicher Kulturförderung
Birgit Walter: Ökonomische Rechtfertigung öffentlicher KulturförderungBirgit Walter: Ökonomische Rechtfertigung öffentlicher Kulturförderung
Birgit Walter: Ökonomische Rechtfertigung öffentlicher Kulturförderung
 
Dr. Burkhard Bastuck: Der Intendantenvertrag
Dr. Burkhard Bastuck: Der IntendantenvertragDr. Burkhard Bastuck: Der Intendantenvertrag
Dr. Burkhard Bastuck: Der Intendantenvertrag
 
Robert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und Staatsgarantien
Robert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und StaatsgarantienRobert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und Staatsgarantien
Robert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und Staatsgarantien
 
Stephanie Koopmann: Großspenden-Fundraising
Stephanie Koopmann: Großspenden-FundraisingStephanie Koopmann: Großspenden-Fundraising
Stephanie Koopmann: Großspenden-Fundraising
 
Antonella Tanca: „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als Lernort
Antonella Tanca:  „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als LernortAntonella Tanca:  „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als Lernort
Antonella Tanca: „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als Lernort
 
Peter Loock: Beispiele für Mediations-Güteverfahren
Peter Loock: Beispiele für Mediations-GüteverfahrenPeter Loock: Beispiele für Mediations-Güteverfahren
Peter Loock: Beispiele für Mediations-Güteverfahren
 
Gordon K. Strahl: Marketing in der Freien Kulturszene
Gordon K. Strahl: Marketing in der Freien KulturszeneGordon K. Strahl: Marketing in der Freien Kulturszene
Gordon K. Strahl: Marketing in der Freien Kulturszene
 
Oliver Daniel Sopalla: Werben in Echtzeit
Oliver Daniel Sopalla: Werben in EchtzeitOliver Daniel Sopalla: Werben in Echtzeit
Oliver Daniel Sopalla: Werben in Echtzeit
 
Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der Zivilgesellschaft
Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der ZivilgesellschaftMarkus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der Zivilgesellschaft
Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der Zivilgesellschaft
 
Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...
Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...
Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...
 
Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...
Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...
Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...
 
Ulrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler
Ulrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer KünstlerUlrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler
Ulrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler
 
Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...
Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...
Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...
 
Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...
Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...
Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...
 
Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...
Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...
Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...
 
Benclowitz: Die Kunst ist frei!? Teil I: Tendenzschutz im Betriebs- und Perso...
Benclowitz: Die Kunst ist frei!? Teil I: Tendenzschutz im Betriebs- und Perso...Benclowitz: Die Kunst ist frei!? Teil I: Tendenzschutz im Betriebs- und Perso...
Benclowitz: Die Kunst ist frei!? Teil I: Tendenzschutz im Betriebs- und Perso...
 
Benclowitz: AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
Benclowitz: AGB-Kontrolle im ArbeitsrechtBenclowitz: AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
Benclowitz: AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
 

Bretz: Der Sponsoring-Vertrag im Kulturbereich. Was Sie bei der Vertragsgestaltung beachten sollten

  • 1. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L7 Allgemeine Verträge Der Sponsoring-Vertrag im Kulturbereich Was Sie bei der Vertragsgestaltung beachten sollten Alexander Bretz Rechtsanwalt in Berlin, spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Mode- und Produktdesignern, www.DesignLawForce.com Inhalt Seite 1. Begriff des Sponsoring-Vertrages 2 1.1 Definition des Sponsoring-Vertrages 2 1.2 Formen des Sponsorings 3 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Grenzen 4 2.1 Steuerrechtliche Fragen 4 2.2 Medienrechtliche Fragen 7 2.3 Wettbewerbsrechtliche Fragen 8 2.4 Lizenzrechtliche Fragen 8 2.5 Arbeitsrechtliche Fragen 9 3. Gegenseitige Leistungen 10 3.1 Notwendiger Vertragsinhalt 10 3.2 Vollständigkeit der Leistungsvereinbarung 10 3.3 Forderungen von Sponsoren 11 4. Störungsrisiken bei der Vertragsdurchführung 13 4.1 Leistungsstörungen, Gewährleistung 13 4.2 Einflussnahme des Sponsors auf die Gestaltungsfreiheit des Gesponserten 16 4.3 Konkurrenz mehrerer Sponsoren 16 4.4 Sanktionsmöglichkeiten 17 5. Vermittlung von Sponsoring-Verträgen 18 6. Vertragsmuster mit Anmerkungen 18 Sponsoring-Vertrag 19 Sponsoring-Vermittlung und Projekt-Organisation 25 L 7.2 S. 1 37 Kultur & Recht Mai 2007
  • 2. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L7 Allgemeine Verträge 1. Begriff des Sponsoring-Vertrages Im Gegensatz zu vielen anderen Vertragstypen ist der Sponsoring-Vertrag in zivil- rechtlichen Gesetzen nicht definiert oder geregelt. Lediglich außerhalb des Zivil- rechts – im Steuerrecht und im Medienrecht – finden sich Definitionen des Begrif- fes Sponsoring-Vertrag. Dennoch ist bekannt, was der Vertrag regelt. Der folgende Beitrag erläutert die juristischen Details und bietet eine konkrete Methode, auch als Nichtjurist Sponsoring-Verträge für den Kulturbereich auszuarbeiten. Zunächst werden typische Erscheinungen und Fachbegriffe vorgestellt (Kap. 1). Im Anschluss werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Überblick darge- stellt (Kap. 2) und die Regelungsbereiche, wie sie typischerweise in allen Verträ- gen vorkommen: Definitionen und Leistungsbeschreibungen (Kap. 3), Regelun- gen für mögliche Störungen bei der Vertragsdurchführung (Kap. 4). Abschließend werden Fragen der Sponsoring-Vermittlung behandelt (Kap. 5). Zwei Musterver- träge (Kap. 6) mit Anmerkungen runden den Beitrag ab: Ein typischer Sponso- ring-Vertrag sowie ein Vertrag über die Akquisition von Sponsorenmitteln in Verbindung mit der Durchführung der Veranstaltung selbst. 1.1 Definition des Sponsoring-Vertrages Der Sponsoring-Vertrag ist durch die Leistungen, die die Vertragsparteien verein- baren, zu bestimmen. Die Leistung des Sponsors besteht dabei regelmäßig in der Leistung eines bestimmten Gegenstandes (Geld, Produkte, Dienste o. ä.) an den Gesponserten. Die Gegenleistung des Gesponserten ist in vielfältigster Weise denkbar, ist aber im Kern so zu charakterisieren: Der Gesponserte lässt den Spon- sor „am Glanz seines Projektes oder seiner Veranstaltung teilhaben“, bietet also dem Sponsor eine konkrete Werbeleistung. Diese Beschreibung ist allerdings ungenau und könnte der Grund sein, warum der nicht eben regelungsscheue deutsche Gesetzgeber sich der Thematik des Sponsorings auf dem Gebiet des Zivilrechts bislang nicht angenommen hat. Denn Vorschriften allgemeiner Natur erfordern eine Generalisierung. Bei den vielfältigen Formen des Sponsorings in der Praxis ist eine geeignete Generalisierung aber schwierig. Dies macht die Anforderungen an den von den Parteien ausgehandelten – mög- lichst immer schriftlich fixierten – Sponsoring-Vertrag keineswegs geringer: Treten bei der Durchführung von Sponsoring-Verträgen Probleme auf, gibt es nur die Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern, sonst – so gut wie – nichts. L 7.2 Ausdrücklich finden sich Definitionen des Sponsoring-Vertrages zu Spezialrege- lungen im Steuerrecht und im Medienrecht. In beiden Bereichen bilden die Defi- S. 2 nitionen nur den Aufhänger für Beschränkungen bei der Gestaltung des Sponso- ring: 37 Kultur & Recht Mai 2007
  • 3. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L7 Allgemeine Verträge - Mit Schreiben vom 18.02.1998 hat das Bundesministerium für Finanzen einige Grundsätze über die ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring auf- gestellt (BMF-Schreiben vom 18.02.1998 – IV B 2 – S 2144 – 40/98 / IV B 7 – S 0183 – 62/98). Hier wird das Sponsoring wie folgt definiert: „Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld- oder geld- werten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissen- schaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschafts- politischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unterneh- mensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinba- rung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen (Sponsoring- Vertrag), in dem Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Emp- fängers geregelt sind.“ - Die bis 31. März 2000 geltende Definition des Sponsorings im Rundfunk- staatsvertrag 1991 in der Fassung des Dritten Rundfunkänderungsstaatsver- trages ist durch den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verändert wor- den (jetzt § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV): „Im Sinne dieses Staatsvertrages ist Sponsoring jeder Beitrag einer natürli- chen oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung, die an Rund- funktätigkeiten oder an der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person oder Personenvereinigung, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern.” 1.2 Formen des Sponsorings Sponsoring-Verträge werden meist nach den kategorisierbaren Leistungen des Sponsors unterschieden. Die ursprüngliche und eigentliche Form der Sponsoren- leistung besteht in der Zahlung von Geld. Der Sponsor zahlt für eine Künstlerin oder einen Künstler bzw. eine Veranstaltung im kulturellen Bereich Geld. Von der Spende oder dem Mäzenatentum unterscheidet sich das Sponsoring durch die Verknüpfung der Sponsorenleistung mit einer Gegenleistung des Gesponserten, „regelmäßig auch“ unter „Verfolgung eigener unternehmensbezogener Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit“. Bildet die Geldleistung des Sponsors den Ausgangspunkt, so liegt die Idee nicht fern, außer Geld noch andere Leistungsinhalte vorzusehen. Den ersten Schritt bildet dabei die Naturalleistung des Sponsors. Es wird also an Stelle von Geld L eine Sache oder ein Dienst geleistet. Besonders interessant ist es für Hersteller 7.2 von verwendbaren Gegenständen, dem Gesponserten einfach das vom Sponsor S. 3 hergestellte Produkt zur Verfügung zu stellen (so genanntes Endorsement), um so dessen Eignung augenscheinlich zu machen. 37 Kultur & Recht Mai 2007
  • 4. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L7 Allgemeine Verträge Eine besondere Form des Endorsements ist die so genannte „Medienpartner- schaft“, bei der Medien – z. B. Zeitungen, Rundfunk- oder Fernsehprogramme – ihre Werbe- und teilweise auch redaktionellen Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die Medienpartnerschaft wird in einem eigenen Beitrag dieses Handbuchs aus- führlich behandelt (siehe dazu Beitrag L 7.9). Denkbar ist auch, dass der Sponsor dem Gesponserten Arbeitskräfte zur Verfü- gung stellt. Dabei kann es sich um die Abordnung eigener Mitarbeiter des Spon- sors (so genanntes Secondment) handeln oder auch um die Verpflichtung, eine bislang vom Sponsor selbst nicht beschäftigte Person zu Gunsten des Gesponser- ten anzustellen. Dagegen lassen sich die Gegenleistungen des Gesponserten nicht so klar systema- tisieren. Typischerweise gestattet der Gesponserte dem Sponsor die Nutzung seines Namens zu Werbezwecken in der Weise, dass der Sponsor selbst zu Wer- bezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an den Gesponserten hinweist (z. B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen und unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors). Außerhalb dieses ganz typischen Kernbereichs sind der Kreativität keinerlei Grenzen gesetzt – außer den unter (Kap. 2) dargestellten. 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Grenzen 2.1 Steuerrechtliche Fragen In jüngster Zeit standen bei den Rahmenbedingungen die steuerrechtlichen Gren- zen des Sponsorings ganz im Vordergrund. Nach langjährigen Vorarbeiten erließ das Bundesministerium für Finanzen Mitte 1997 Grundsätze für die ertragsteuer- liche Behandlung des Sponsorings (BMF-Schreiben vom 09.07.1997 – IV B 2 – S 2144 – 118/97). Nach heftiger Kritik wurde dieser so genannte Sponsoring- Erlass modifiziert und im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen in seiner heute gültigen Form festgelegt (BMF-Schreiben vom 18.02.1998 – IV B 2 – S 2144 – 40/98 / IV B 7 – S 0183 – 62/98 –). Seit 01.01.2000 ist die ertragsteu- erliche Problematik allerdings etwas entspannt, da seitdem aufgrund einer neuen Sonderregelung (§ 64 Abs. 6 AO) der Geförderte den Gewinn aus einem steuer- L pflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb pauschal mit 15 % der Einnahmen versteuern kann, bei einer effektiven Steuerlast von 40 % also nur eine Steuerbe- 7.2 lastung von ca. 6 % besteht. Dies betrifft allerdings nur die ertragsteuerliche S. 4 Seite, weswegen sich in der letzten Zeit der Problemschwerpunkt ins Umsatz- steuerrecht verlagert hat. (siehe zu den steuerlichen Folgen des Sponsorings den Beitrag E 4.1, Kap. 3) 37 Kultur & Recht Mai 2007