Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...
Brox, Lenke: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Teil 1. Gesetzlicher Rahmen und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
1. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Teil 1
Gesetzlicher Rahmen und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
Georges Brox
Rechtsanwalt in Berlin, Tätigkeitsschwerpunkt allgemeines Wirtschaftsrecht
Michael Lenke
Rechtsanwalt in Berlin; Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte Gesellschafts-
recht, Recht der Neuen Medien, Immobilien-, Bau- und Architektenrecht
C
2.3
Inhalt Seite
S. 1
1. Überblick über rechtliche Eigenschaften ausgewählter Rechtsformen 3
2. Einleitung 5
2.1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als geeignete Rechtsform 5
2.2 Erscheinungsformen der GbR 7
3. Vorüberlegungen im Gründungsstadium 7
3.1 Checkliste wichtiger Vorfragen 7
4. Die Gründung der GbR– Abschluss des Gesellschaftsvertrags 8
4.1 Mindestvertragsinhalt 8
4.2 Formfragen 9
5. Regelungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag 10
5.1 Zweck der Gesellschaft 10
5.2 Beiträge der Gesellschafter 11
5.3 Namensgebung 13
5.4 Regelungen zur Geschäftsführung 16
5.5 Vertretung (Nachweis der Vertretungsmacht) 17
5.6 Gesellschafterbeschlüsse 18
5.7 Kontroll-, Auskunfts- und Mitwirkungsrechte 21
Checkliste: Vertragliche Regelungen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird anlässlich der Rechtsformwahl für den
Zusammenschluss mehrerer Person häufig favorisiert. Denn die GbR ist einfach
in der Gründung und vielseitig hinsichtlich der vertraglichen Ausgestaltung.
12 Kultur & Recht Oktober 2001
2. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
Dennoch ist es notwendig, sich ebenfalls über die Nachteile der Rechtsform im
Klaren zu sein, wie insbesondere die persönliche Haftung der Gesellschafter. Der
vorliegende Beitrag hilft Ihnen herauszufinden, ob die GbR für Sie die geeignete
Rechtsform ist, und geht insbesondere auf den gesetzlichen Rahmen und die
gesellschaftsvertragliche Gestaltung ein.
C
2.3
S. 2
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3. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
1. Überblick über rechtliche Eigenschaften
ausgewählter Rechtsformen
eingetragener Verein rechtsfähige Stiftung
e.V. des privaten Rechts
Rechtsgrundlagen §§ 21 ff. 80 ff. BGB und ergän-
zend die Stiftungsgeset-
ze der Länder und Ver-
einsrecht
möglicher Zweck jeder erlaubte Zweck Stiftungszweck kann C
gemeinnützig oder pri- 2.3
vatnützig sein, er muss
grds. auf Dauer angelegt S. 3
sein
Entstehung Einigung der Gründer Erklärung des Stifters,
über Satzung und dass selbstständige Stif-
Eintragung in das tung gewollt und staatli-
Vereinsregister che Genehmigung vor-
handen
Mindestanzahl der 7 1 Stifter
Gesellschafter
Form des Gesell- Schriftform Schriftform
schaftsvertrages bzw.
der Satzung
Mindestkapital nein Stiftungsvermögen in
der Praxis je nach Bun-
desland z.T. 25.000
Euro, z.T. 50.000 Euro
Eintragung ja (Vereinsregister) öffentliche Bekanntma-
chung
Firma nein, Verein muss aber grds. keine Firma i.S.d.
Namen führen mit HGB; Pflicht, Namen zu
Zusatz e.V. führen
persönliche Haftung nein nein
der Gesellschafter,
Mitglieder
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4. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
Pflicht zur Erstellung wenn Verein Kauf- die meisten Bundeslän-
von Bilanzen mann: ja, sonst wie der schreiben „Jahresab-
GbR rechnung“ o. Ä. vor
es besteht privat- (kein Jahresabschluss
rechtliche Rechen- nach HGB)
schaftspflicht des
Vorstandes
Gesellschaft Partnerschafts- Offene Han-
C bürgerlichen gesellschaft - delsgesellschaft
2.3 Rechts GbR PartG OHG
S. 4 Rechtsgrundlagen §§ 705 bis 740 PartGG mit Ver- §§ 105 bis 160
BGB weisungen auf das HGB
Recht der OHG §§ 705 bis 740
und ergänzend §§ BGB
705 ff. BGB
möglicher Zweck jeder erlaubte gemeinsame Aus- Betrieb eines Han-
Zweck, außer das übung bestimmter delsgewerbes i.S.
Betreiben eines freier Berufe des HGB
kaufmännischen
Unternehmens
Entstehung Einigung von Abschluss des Abschluss des
mind. zwei Per- Partnerschaftsver- Gesell-
sonen über ge- trages und Eintra- schaftsvertrages,
meinsamen gung ins HR Aufnahme der
Zweck Geschäfte bzw.
Eintragung ins HR
Mindestanzahl 2 2 2
der Gesellschafter
Form des Gesell- Grundsätzlich Schriftform Grundsätzlich
schaftsvertrages keine bestimmte keine bestimmte
bzw. der Satzung Form Form
Mindestkapital nein nein nein
Eintragung nein ja (Partnerschafts- ja (Handelsregis-
register) ter)
Firma keine Firma Name mind. eines ja
i.S.d. HGB, aber Partners u. Zusatz
Auftreten unter „und Partner“ od.
Gesamtnamen „Partnerschaft“ u.
grds. möglich Berufsbezeichnung
persönliche ja ja ja
Haftung der
Gesellschafter,
Mitglieder
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