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B 1.8
Lobbying für die Kultur
Einfluss nehmen, gestalten und ausbauen




                                                            Muchtar Al Ghusain



Lobbying oder Lobbyarbeit hat je nach Blickwinkel eine eher positive oder auch negative Konnota-
tion. In der Formulierung „Tiere (Kinder, Tänzer, Rentner, Krankenschwestern, etc.) haben keine
Lobby!“ klingt durch, dass es eigentlich erstrebenswert und notwendig sei, eine Lobby zu haben. In
einer Formulierung wie „Die Politik im Würgegriff der Lobbyisten“ kommen die Nähe zwischen
Lobbying und Korruption und damit die negativen Aspekte deutlicher zum Ausdruck. Dies bedeu-
tet, dass der Begriff Lobbying ambivalent gesehen wird und jeder, der dieses Instrument einsetzen
möchte, sich auch klar werden muss über die Grenzen des Zulässigen und seine gegebenenfalls
sogar strafrechtlich relevanten Aspekte. Ein professionelles Kulturmanagement wird aber auf eine
engagierte Lobbyarbeit nicht verzichten können, deshalb werden im Folgenden die üblichen und
legitimen Formen des Lobbying vorgestellt.


Gliederung                                                                                  Seite

1.     Legitimation und Grenzen des Lobbying                                                    3
2.     Die Kulturlobby: Wer sind die Akteure und wo arbeiten sie?                               5
2.1    Wahl der Ansprechpartner                                                                 6
2.2    Parteien                                                                                 7
2.3    Parlamente                                                                               8
2.4    Verwaltungen                                                                             9
2.5    Lobbyarbeit in der Kommune                                                              11
3.     Lobbying durch Information                                                              12
3.1    Gespräche führen, vor- und nachbereiten                                                 12
3.2    Veröffentlichung von Berichten, Statistiken, Gutachten, Konzepten etc.                  13
3.3    Informationsveranstaltungen/Parlamentarischer Abend                                     14
4.     Lobbying durch Beratung und parlamentarische Initiativen                                14
4.1    Anfragen, Enquete, Fragestunden, Anhörungen                                             15
4.2    Mitwirkung in Kommissionen und Beiräten                                                 17




                                                                                                1
B 1.8                                                         Kultur und Politik

Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik




5.      Lobbying durch öffentlichen Druck                                    18
5.1     Presse und PR                                                        18
5.2     Volksbegehren/Volksentscheide und Bürgerentscheide                   19
5.3     Mentoren                                                             19
5.4     Networking                                                           20
5.5     Wahlkampfaktionen                                                    20
5.6     Unterschriftenaktionen, Streiks und Demonstrationen                  22
6.      Die Lobbying-Strategie                                               23




2
Kultur und Politik                                                                               B 1.8

                                                            Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik




1.    Legitimation und Grenzen des Lobbying
Das Wort „Lobby“ kommt aus dem Englischen und bezeichnet die                      Was ist Lobbying?
Wandelhalle des (britischen, amerikanischen) Parlamentsgebäudes, in
der die Abgeordneten mit Wählern und Interessengruppen zusammen-
treffen. Verstanden wird Kultur-Lobbying als eine Methode der Beein-
flussung von Entscheidungsträgern, die durch ihre Position die Rah-
menbedingungen sowie die Förderung und Finanzierung von Kultur
maßgeblich steuern.

In Demokratien ist Lobbying grundsätzlich ein legitimes Mittel, um              Was darf Lobbying?
politische Entscheidungen zu steuern und zu beeinflussen. Da Man-
datsträger nur in wenigen Politikfeldern Experten sein können, sind
sie auf Beratung durch Fachleute oder Lobbyisten angewiesen. Lob-
bying will durch die Bereitstellung von Informationen vorhandene
Sichtweisen ergänzen und verändern und damit die Rahmenbedingun-
gen, wie z. B. die Gesetzgebung, die Förderpraxis oder schlicht die
Finanzierung von Kultur, mitgestalten und steuern. Dies kann sachlich
und transparent oder auch diskret und sogar in korrumpierender Art
erfolgen. Im günstigen Falle kann durch Lobbyarbeit die Qualität der
politischen Entscheidungen verbessert werden. Auf der anderen Seite
kann die Übernahme von Positionen der Lobbyisten die Durchsetzung
von Partikularinteressen begünstigen, die dem Gemeinwohl entgegen-
stehen können. Da Kulturförderung in Deutschland überwiegend Sa-
che der öffentlichen Hand ist, konzentriert sich dieser Beitrag auf den
öffentlichen Sektor.

Schwierig erscheint die Abgrenzung, wann die legitimen Formen des           Wo liegen die Grenzen?
Lobbying überschritten werden: Ist die Freikarte für ein Konzert be-
reits Bestechung, um Politiker für das eigene Anliegen zu gewinnen?
Ist es die Einladung zu einem Essen, zu einer Reise, zu einem ...? Wie
viel Beratung darf sein? Wann dürfen Ministerien Gutachten in Auf-
trag geben? Dürfen die Gutachter in einem arbeitnehmerähnlichen
Verhältnis zum Auftraggeber stehen? Ist es Zufall, wenn dieses Thema
gerne in zeitlicher Nähe zu Wahlen aufgegriffen wird?

„Für das freudlose Leben im Bunker [gemeint ist der Niedersächsi-
sche Landtag] wird Edda Goede [MdL Niedersachsen] entschädigt
durch die kurzweiligen Stunden außerhalb des Bunkers. Parlamentari-
sche Abende, gesellige Zusammenkünfte, ausgerichtet von Verbänden
und Institutionen, sind die wahren Höhepunkte in ihrem Politikerle-
ben. Ein Glas Champagner, Rehrücken badisch, Bayrisch Krem – der
Abend entschädigt für den grauen Tag. Lobbyisten tragen bei solchen
Gelegenheiten den Abgeordneten Wünsche und Sorgen vor und hof-
fen, dass sich die Politiker am nächsten Morgen noch daran erinnern,
wer sie bewirtet hat.“ (Roland Kirbach: Konsens beim Thema Kormo-
rane, DIE ZEIT, 18.04.2002, S. 11 – ein Dossier zum Thema Lobby-
ismus in Deutschland). Im Wahlkampf 2005 erregte die Initiative
„Neue soziale Marktwirtschaft“ gewisses Aufsehen. Die von Unter-




                                                                                                      3
B 1.8                                                                            Kultur und Politik

Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik




                                nehmern und Verbänden gesponserte Initiative (u. a. mit dem kurzzei-
                                tigen Kandidaten für das Finanzressort Paul Kirchhof als Botschafter)
                                annoncierte ganzseitig in zahlreichen Zeitungen und versuchte, so zur
                                Meinungsbildung beizutragen und damit nicht zuletzt ihren Einfluss
                                zu sichern.

                                Im Frühjahr/Sommer 2009 wurde die fragwürdige Praxis verschiede-
                                ner Bundesministerien, externe (von Eigeninteressen geleitete) Berater
                                zu beauftragen, um beispielsweise Gesetzestexte zu formulieren, pu-
                                blik. Prompt führte dies dazu, dass die Parteien entsprechende Ge-
                                genmaßnahmen verlangten. So nahm die SPD die Forderung nach
                                einem Lobbyregister beim Deutschen Bundestag sogar in ihr Wahl-
                                programm 2009 auf.

Wachsende Sensibilität          Der ironisch-spöttelnde Unterton des mehrseitigen Dossiers der ZEIT
für das Thema Lobbying          vom April 2002 ist bezeichnend für die Beschreibung von Lobbyarbeit
                                und von parlamentarischer Demokratie. Das Zitat zeigt, dass Lobby-
                                ing häufig negativ gesehen wird. Durch die in den letzten Jahren ver-
                                stärkt entstehenden Politikberatungsagenturen hat sich die kritische
                                Sichtweise verstärkt, gleichzeitig entstanden Initiativen wie „Lobby-
                                control“ oder „Transparency“, um diesen Entwicklungen zu begegnen.

Zuwendungen und                 Dort, wo große Verbände oder Wirtschaftsunternehmen mithilfe von
Wertgrenzen                     Lobbyisten weitreichende Entscheidungen in der Politik zu beeinflus-
                                sen suchen, sind die Gefahren, die mit Lobbying verbunden sind, auch
                                am größten. Die öffentlich geförderten Kulturinstitutionen, die als
                                gemeinnützige, kommunale, staatliche (bzw. halbstaatliche) Institutio-
                                nen nicht über Budgets verfügen wie Unternehmen oder Wirtschafts-
                                verbände, hätten in der Regel gar nicht die finanziellen Möglichkeiten
                                für Maßnahmen, die Lobbying zu Bestechung werden lassen. Sie un-
                                terliegen zudem der Verpflichtung, regelmäßig Verwendungsnachwei-
                                se vorzulegen, bzw. stehen unter der Aufsicht von Rechnungsprü-
                                fungsämtern und Rechnungshöfen. Auch hat die Zahl der Antikorrup-
                                tionsbeauftragten in Behörden zugenommen, die bereits im Vorfeld
                                auf kritische Entwicklungen aufmerksam machen. Die Schlussfolge-
                                rung, dass es im öffentlichen Kultursektor keine Möglichkeiten für
                                legale Formen des Lobbying gibt, wäre aber gewiss naiv und unrealis-
                                tisch – die Formen sind subtiler und sicher nur in seltenen Ausnahmen
                                strafrechtlich relevant. Neben direkter Bestechung gilt aber schon die
                                Vorteilsannahme bzw. -gewährung als nicht zulässige Form des Lob-
                                bying. Zwar gibt es Wertgrenzen, innerhalb derer Geschenke ange-
                                nommen werden dürfen, diese sind aber je nach Behörde unterschied-
                                lich. Während auf kommunaler Ebene teilweise 20 Euro angesetzt
                                werden, können es auf staatlicher Ebene auch bis zu 100 Euro sein.
                                Aber Grenzen können auch hier erreicht werden, wenn (womöglich)
                                regelmäßig und in großer Zahl Freikarten, CDs, Ausstellungskataloge
                                etc. vergeben werden. Auch ist die Verbindung von Sponsoring und
                                Auftragsvergaben problematisch bzw. schlicht unzulässig. Zum Bei-
                                spiel darf ein Unternehmen, das Bühnentechnik (z. B. Licht und Ton)




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Muchtar Al Ghusain: Lobbying für die Kultur. Einfluss nehmen, gestalten und ausbauen

  • 1. B 1.8 Lobbying für die Kultur Einfluss nehmen, gestalten und ausbauen Muchtar Al Ghusain Lobbying oder Lobbyarbeit hat je nach Blickwinkel eine eher positive oder auch negative Konnota- tion. In der Formulierung „Tiere (Kinder, Tänzer, Rentner, Krankenschwestern, etc.) haben keine Lobby!“ klingt durch, dass es eigentlich erstrebenswert und notwendig sei, eine Lobby zu haben. In einer Formulierung wie „Die Politik im Würgegriff der Lobbyisten“ kommen die Nähe zwischen Lobbying und Korruption und damit die negativen Aspekte deutlicher zum Ausdruck. Dies bedeu- tet, dass der Begriff Lobbying ambivalent gesehen wird und jeder, der dieses Instrument einsetzen möchte, sich auch klar werden muss über die Grenzen des Zulässigen und seine gegebenenfalls sogar strafrechtlich relevanten Aspekte. Ein professionelles Kulturmanagement wird aber auf eine engagierte Lobbyarbeit nicht verzichten können, deshalb werden im Folgenden die üblichen und legitimen Formen des Lobbying vorgestellt. Gliederung Seite 1. Legitimation und Grenzen des Lobbying 3 2. Die Kulturlobby: Wer sind die Akteure und wo arbeiten sie? 5 2.1 Wahl der Ansprechpartner 6 2.2 Parteien 7 2.3 Parlamente 8 2.4 Verwaltungen 9 2.5 Lobbyarbeit in der Kommune 11 3. Lobbying durch Information 12 3.1 Gespräche führen, vor- und nachbereiten 12 3.2 Veröffentlichung von Berichten, Statistiken, Gutachten, Konzepten etc. 13 3.3 Informationsveranstaltungen/Parlamentarischer Abend 14 4. Lobbying durch Beratung und parlamentarische Initiativen 14 4.1 Anfragen, Enquete, Fragestunden, Anhörungen 15 4.2 Mitwirkung in Kommissionen und Beiräten 17 1
  • 2. B 1.8 Kultur und Politik Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik 5. Lobbying durch öffentlichen Druck 18 5.1 Presse und PR 18 5.2 Volksbegehren/Volksentscheide und Bürgerentscheide 19 5.3 Mentoren 19 5.4 Networking 20 5.5 Wahlkampfaktionen 20 5.6 Unterschriftenaktionen, Streiks und Demonstrationen 22 6. Die Lobbying-Strategie 23 2
  • 3. Kultur und Politik B 1.8 Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik 1. Legitimation und Grenzen des Lobbying Das Wort „Lobby“ kommt aus dem Englischen und bezeichnet die Was ist Lobbying? Wandelhalle des (britischen, amerikanischen) Parlamentsgebäudes, in der die Abgeordneten mit Wählern und Interessengruppen zusammen- treffen. Verstanden wird Kultur-Lobbying als eine Methode der Beein- flussung von Entscheidungsträgern, die durch ihre Position die Rah- menbedingungen sowie die Förderung und Finanzierung von Kultur maßgeblich steuern. In Demokratien ist Lobbying grundsätzlich ein legitimes Mittel, um Was darf Lobbying? politische Entscheidungen zu steuern und zu beeinflussen. Da Man- datsträger nur in wenigen Politikfeldern Experten sein können, sind sie auf Beratung durch Fachleute oder Lobbyisten angewiesen. Lob- bying will durch die Bereitstellung von Informationen vorhandene Sichtweisen ergänzen und verändern und damit die Rahmenbedingun- gen, wie z. B. die Gesetzgebung, die Förderpraxis oder schlicht die Finanzierung von Kultur, mitgestalten und steuern. Dies kann sachlich und transparent oder auch diskret und sogar in korrumpierender Art erfolgen. Im günstigen Falle kann durch Lobbyarbeit die Qualität der politischen Entscheidungen verbessert werden. Auf der anderen Seite kann die Übernahme von Positionen der Lobbyisten die Durchsetzung von Partikularinteressen begünstigen, die dem Gemeinwohl entgegen- stehen können. Da Kulturförderung in Deutschland überwiegend Sa- che der öffentlichen Hand ist, konzentriert sich dieser Beitrag auf den öffentlichen Sektor. Schwierig erscheint die Abgrenzung, wann die legitimen Formen des Wo liegen die Grenzen? Lobbying überschritten werden: Ist die Freikarte für ein Konzert be- reits Bestechung, um Politiker für das eigene Anliegen zu gewinnen? Ist es die Einladung zu einem Essen, zu einer Reise, zu einem ...? Wie viel Beratung darf sein? Wann dürfen Ministerien Gutachten in Auf- trag geben? Dürfen die Gutachter in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis zum Auftraggeber stehen? Ist es Zufall, wenn dieses Thema gerne in zeitlicher Nähe zu Wahlen aufgegriffen wird? „Für das freudlose Leben im Bunker [gemeint ist der Niedersächsi- sche Landtag] wird Edda Goede [MdL Niedersachsen] entschädigt durch die kurzweiligen Stunden außerhalb des Bunkers. Parlamentari- sche Abende, gesellige Zusammenkünfte, ausgerichtet von Verbänden und Institutionen, sind die wahren Höhepunkte in ihrem Politikerle- ben. Ein Glas Champagner, Rehrücken badisch, Bayrisch Krem – der Abend entschädigt für den grauen Tag. Lobbyisten tragen bei solchen Gelegenheiten den Abgeordneten Wünsche und Sorgen vor und hof- fen, dass sich die Politiker am nächsten Morgen noch daran erinnern, wer sie bewirtet hat.“ (Roland Kirbach: Konsens beim Thema Kormo- rane, DIE ZEIT, 18.04.2002, S. 11 – ein Dossier zum Thema Lobby- ismus in Deutschland). Im Wahlkampf 2005 erregte die Initiative „Neue soziale Marktwirtschaft“ gewisses Aufsehen. Die von Unter- 3
  • 4. B 1.8 Kultur und Politik Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik nehmern und Verbänden gesponserte Initiative (u. a. mit dem kurzzei- tigen Kandidaten für das Finanzressort Paul Kirchhof als Botschafter) annoncierte ganzseitig in zahlreichen Zeitungen und versuchte, so zur Meinungsbildung beizutragen und damit nicht zuletzt ihren Einfluss zu sichern. Im Frühjahr/Sommer 2009 wurde die fragwürdige Praxis verschiede- ner Bundesministerien, externe (von Eigeninteressen geleitete) Berater zu beauftragen, um beispielsweise Gesetzestexte zu formulieren, pu- blik. Prompt führte dies dazu, dass die Parteien entsprechende Ge- genmaßnahmen verlangten. So nahm die SPD die Forderung nach einem Lobbyregister beim Deutschen Bundestag sogar in ihr Wahl- programm 2009 auf. Wachsende Sensibilität Der ironisch-spöttelnde Unterton des mehrseitigen Dossiers der ZEIT für das Thema Lobbying vom April 2002 ist bezeichnend für die Beschreibung von Lobbyarbeit und von parlamentarischer Demokratie. Das Zitat zeigt, dass Lobby- ing häufig negativ gesehen wird. Durch die in den letzten Jahren ver- stärkt entstehenden Politikberatungsagenturen hat sich die kritische Sichtweise verstärkt, gleichzeitig entstanden Initiativen wie „Lobby- control“ oder „Transparency“, um diesen Entwicklungen zu begegnen. Zuwendungen und Dort, wo große Verbände oder Wirtschaftsunternehmen mithilfe von Wertgrenzen Lobbyisten weitreichende Entscheidungen in der Politik zu beeinflus- sen suchen, sind die Gefahren, die mit Lobbying verbunden sind, auch am größten. Die öffentlich geförderten Kulturinstitutionen, die als gemeinnützige, kommunale, staatliche (bzw. halbstaatliche) Institutio- nen nicht über Budgets verfügen wie Unternehmen oder Wirtschafts- verbände, hätten in der Regel gar nicht die finanziellen Möglichkeiten für Maßnahmen, die Lobbying zu Bestechung werden lassen. Sie un- terliegen zudem der Verpflichtung, regelmäßig Verwendungsnachwei- se vorzulegen, bzw. stehen unter der Aufsicht von Rechnungsprü- fungsämtern und Rechnungshöfen. Auch hat die Zahl der Antikorrup- tionsbeauftragten in Behörden zugenommen, die bereits im Vorfeld auf kritische Entwicklungen aufmerksam machen. Die Schlussfolge- rung, dass es im öffentlichen Kultursektor keine Möglichkeiten für legale Formen des Lobbying gibt, wäre aber gewiss naiv und unrealis- tisch – die Formen sind subtiler und sicher nur in seltenen Ausnahmen strafrechtlich relevant. Neben direkter Bestechung gilt aber schon die Vorteilsannahme bzw. -gewährung als nicht zulässige Form des Lob- bying. Zwar gibt es Wertgrenzen, innerhalb derer Geschenke ange- nommen werden dürfen, diese sind aber je nach Behörde unterschied- lich. Während auf kommunaler Ebene teilweise 20 Euro angesetzt werden, können es auf staatlicher Ebene auch bis zu 100 Euro sein. Aber Grenzen können auch hier erreicht werden, wenn (womöglich) regelmäßig und in großer Zahl Freikarten, CDs, Ausstellungskataloge etc. vergeben werden. Auch ist die Verbindung von Sponsoring und Auftragsvergaben problematisch bzw. schlicht unzulässig. Zum Bei- spiel darf ein Unternehmen, das Bühnentechnik (z. B. Licht und Ton) 4