Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1
Sauer: Der Gastvertrag des Bühnenschauspielers
1. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten
L2 Bühne
Der Gastvertrag des Bühnenschauspielers
Olaf Christian Sauer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht; Partner in der Anwaltssozietät
DAMM & Mann, Hamburg; tätig u.a. für Institutionen im Bereich Kultur und
Medien
Inhalt Seite
1. Einleitung 3
2. Überblick über die typischen Bühnenengagementverträge 3
2.1 Das feste arbeitsvertragliche Engagement 4
2.2 Das feste arbeitsvertragliche Engagement mit Tarifbindung 5
2.3 Das Gastengagement 5
3. Abgrenzung zwischen Arbeitvertrag und freier Dienstvertrag 8
3.1 Die Abgrenzungskriterien der arbeitsgerichtlichen
Rechtsprechung 9
4. Die einzelnen Regelungen des Gastvertrages 14
4.1 Der arbeitsrechtliche Gastvertrag 14
4.2 Der freie Gastvertrag (Dienstvertrag) 18
5. Vertragsmuster 21
Vertragsmuster eines arbeitsrechtlichen Gastvertrages 22
Vertragsmuster eines freien Gastvertrages 25
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2. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten
L2 Bühne
„Ihr wisst, auf unseren deutschen Bühnen / Probiert ein jeder was er mag.“ be-
fand Faust in Goethes Meisterwerk. Nicht nur hinsichtlich der Theaterstücke auf
den Bühnen ist Faust zuzustimmen. Auch bei den Engagements von Gastschau-
spielern an den Bühnen wird einiges ausprobiert, so dass Unklarheiten und Miss-
verständnisse über die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen
Schauspieler und Bühne daraus resultieren.
Für Wirbel und Verwirrung hat eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes
(BAG) vom 07.02.2007, Az.: 5 AZR 270/06 gesorgt, in der das BAG das dort
zugrunde liegenden Gastverhältnis als selbständige Tätigkeit eingestuft hat. Der
vorliegende Beitrag aktualisiert und ergänzt aus diesem Grund die zuletzt auf den
Stand des Jahres 2001 beruhenden Vertragsmuster und erläutert sie im Einzelnen.
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3. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten
L2 Bühne
1. Einleitung
Die Gründe für den Abschluss eines Gastvertrages sind so zahlreich wie die
Theaterstücke an den Bühnen und die Rollen der einzelnen Schauspieler. Die
Motive der Theater reichen von der kurzfristigen Einstellung eines Nebendarstel-
lers aufgrund der Erkrankung eines Ensemblemitgliedes bis hin zu dem zeitlich
begrenzten Engagement eines Gaststars zur Steigerung der Attraktivität und des
Rufes der Bühne. Der Schauspieler verspricht sich vielleicht von einem Gast-
engagement finanzielle oder künstlerische Vorteile bzw. er hat als Anfänger bis-
her noch kein festes Engagement in einem Ensemble bekommen. Gemeinsam ist
ihnen, dass eine feste Bindung an das Haus entsprechend dem üblichen Engage-
ment eines Schauspielers für mindestens eine Spielzeit nicht gewollt ist.
Der aus Film- und Fernsehauftritten bereits recht bekannte Schauspieler
Magnus Faustus soll bei einer Neuinszenierung von Shakespeares Hamlet
an einem mittelgroßen Stadttheater die Hauptrolle übernehmen. Geplant ist eine
Probenzeit mit anschließend 20–30 Aufführungen.
2. Überblick über die typischen
Bühnenengagementverträge
Zunächst soll Ihnen ein Überblick über die typischen festen Bühnenengagement-
verträge gegeben und diese von dem Gastvertrag eines Bühnenschauspielers
abgegrenzt werden. Die in der Praxis üblicherweise verwendeten Bezeichnungen
der Verträge werden dabei erläutert.
Eine von den Vertragsparteien benutzte Bezeichnung muss jedoch nicht den
rechtlich tatsächlich vorliegenden Vertragstyp korrekt widerspiegeln, denn die
zwischen den Parteien verwendete Bezeichnung kann rechtlich falsch sein:
Der Grundsatz der Vertragsfreiheit findet dort seine Grenzen, wo die Parteien ein
Beschäftigungsverhältnis sachlich unrichtig eingeordnet haben. Es kommt weni-
ger darauf an, wie die Parteien ihr Rechtsverhältnis benannt haben, sondern wie
sie es nach objektiven Maßstäben praktiziert haben.1
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4. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten
L2 Bühne
Bühnenengagements
feste Engagements Gastengagements
Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag Gastvertrag Freier
mit Tarifbin- (Arbeitsvertrag) Gastvertrag
dung (Dienstvertrag)
arbeitsrechtliche arbeitsrechtliche arbeitsrechtliche dienstvertrags-
Vorschriften sind und tarifvertrag- (ggf. tarif- rechtliche Vor-
zu beachten liche Vorschriften vertragl.) schriften sind
sind zu beachten Vorschriften sind zu beachten
zu beachten
Abb.: Übersicht über mögliche Bühnenengagementverträge
2.1 Das feste arbeitsvertragliche Engagement
Ein festes Engagement des Schauspielers erfolgt normalerweise für mindestens
eine Spielzeit. Der Schauspieler ist vollständig in den betrieblichen Ablauf der
Bühne eingebunden und folgt den Arbeitsanweisungen seines Arbeitgebers. Der
Vertrag ist ein unselbständiger Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) gem. §§ 611 ff.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zwischen der Bühne als Arbeitgeber und dem
Schauspieler als Arbeitsnehmer.
Neben den Bestimmungen des BGB sind auf das Engagement die umfangreichen
arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Das bedeutet auch, dass die Bühne
die Lohnsteuer des Schauspielers an das zuständige Finanzamt abführen muss
und jeder Vertragspartner die (hälftigen) Sozialversicherungsbeiträge zu leisten
hat. Als abhängig Beschäftigter hat der Schauspieler u. a. ein Recht auf Entgelt-
L fortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und einen
2.3 Urlaubsanspruch.
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