Vortrag im Rahmen des Reutlinger Update Innere Medizin 2014 - 28. & 29. November 2014. Eine jährliche Fortbildungsveranstaltung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, der Kreisärzteschaft Reutlingen und der Kreiskliniken Reutlingen GmbH für Ärztinnen und Ärzte.
6. Patient Charakteristik Spirometrie Exacerbationen
pro Jahr
CAT mMRC
A
Geringes Risiko
Kaum Symptome
GOLD 1‐2 ≤ 1 < 10 0‐1
B
Geringes Risiko
Mehr Symptome
GOLD 1‐2 ≤ 1 > 10 > 2
C
Hohes Risiko
Wenig Symptome
GOLD 3‐4 > 2 < 10 0‐1
D
Hohes Risiko
Viele Symptome
GOLD 3‐4 > 2 > 10
> 2
Einschätzung der
symptomatischen COPD
When assessing risk, choose the highest risk
according to GOLD grade or exacerbation
history. One or more hospitalizations for COPD
exacerbations should be considered high risk.)
9. Eine angepasste medikamentöse Therapie kann COPD
Symptome, Häufigkeit und Schwere von Exazerbationen
vermindern, den AZ und die Belastbarkeit bessern
Keine medikamentöse Therapie alleine kann den langfristigen
Abfall der Lungenfunktion verhindern
Influenza-, Pneumokokken und Pertussis-Impfung sollen
angeboten werden
Physio- und Trainingstherapie sind effektiv
und essentiell
Global Strategy for Diagnosis, Management and Prevention of COPD
Therapie der COPD - Hauptpunkte
12. Regelmäßige Behandlung mit ICS verbessert die
Symptome und Lungenfunktion sowie Lebensqualität
und Exazerbationshäufigkeit bei COPD mit
FEV1<60%
ICS Therapie geht mit einem erhöhten Pneumonie-
Risiko einher.
Absetzen der ICS kann in einzelnen Fällen die
Lungenfunktion verschlechtern (-80ml/52Wochen)
COPD und inhalierbare Steroide
46. Tuberkulose Therapie
Neue Medikamente
Bedaquilin – SIRTURO ®
the proportion of patients defined as cured at 120 weeks was 57.6% in
the SIRTURO® arm vs. 31.8% in the placebo arm (p=0.003).2
400 mg once daily for two weeks followed by 200 mg three times
weekly for 22 weeks in combination with an individualised background
regimen for MDR‐TB, followed by continued administration of the
background regimen for 12 to 18 months.
2. Eckpunkte der Entscheidung des GBA
Das Arzneimittel Sirturo mit dem Wirkstoff Bedaquilin ist am 15. Mai 2014 in einer Packungsgröße in Verkehr gebracht worden,
. Das hat
nach § 31 Abs.4 S.2 SGB V zur Folge, dass das Arzneimittel nicht Gegenstand der Versorgung der Versicherten nach § 31 Abs.1 S.1 SGB
V ist und nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden darf. Sirturo ist damit weder verordnungs‐ noch
erstattungsfähig. Da § 35a Abs.1 S.1 SGB V für die Nutzenbewertung eines Arzneimittels mit einem neuen Wirkstoff voraussetzt, dass
das Arzneimittel erstattungsfähig ist, Sirturo diese Voraussetzung aber nicht erfüllt, wird das Verfahren zur Nutzenbewertung von
Bedaquilin eingestellt. Wird das Arzneimittel in einer erstattungsfähigen Packungsgröße in Verkehr gebracht, unterliegt es dem
Geltungsbereich der Nutzenbewertung nach §35 a SGB V.