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Finanzierungs- und Förderinstrumente für Investitionen
in Mecklenburg-Vorpommern
Katrin Kuchmetzki
Abteilungsleiterin Landesprogramme und Darlehen
17. April 2013
Das LFI
Einführung in die Struktur der Wirtschaftsförderung
Die GA-Förderung
Darlehensprogramme
Weitere Programme
Information ist (fast) alles:
Unser Beratungsangebot für Sie !
Agenda
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- LFI -
Das LFI arbeitet seit 1994 als zentraler Dienstleister des Landes
zur Umsetzung diverser Förderprogramme
Wesentliche Rechtsgrundlagen:
- Gesetz zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf das LFI M-V
1994/2005
- Treuhandvertrag zwischen Land M-V und NORD/LB 1994
Das LFI ist ein rechtlich unselbständiger, aber organisatorisch
und personell getrennter Bereich der NORD/LB, der
wettbewerbsneutral arbeitet
Das LFI Rechtsrahmen
Das LFI Profil
Das LFI ist zur Durchführung der Förderaufgaben mit hoheitlichen
Aufgaben betraut, erlässt also selbst Verwaltungsakte
Das LFI handelt im eigenen Namen, jedoch nur auf Rechnung des Landes
Das LFI arbeitet nicht gewinnorientiert
Das LFI ist für etwa 270 Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber in M-V
Unser Know-how liegt in der effizienten und rechtskonformen
Abwicklung von Förderprozessen
Wirtschaftsförderung Wohnungs- und
Städtebauförderung
Arbeits-, Bildungs- und
Qualifizierungs-
förderung
Infrastrukturförderung
Land-, Forst-,
Ernährungswirtschaft
und Fischerei
Kommunaler
Aufbaufonds
Gesundheitswirtschaft
Erneuerbare Energien
und Klimaschutz Sportförderung
Film- und
Kinoförderung
INTERREG IV A
Das LFI Förderbereiche und Dienstleistungen
Denkmalpflege
Förderberatung
EFRE-Dienstleistungen
SiaF - GutachtenVor-Ort-Kontrollen und
technische Prüfungen
Öffentlichkeitsarbeit
Bearbeitung von mehr als 100 Förderprogrammen
Das LFI Dienstleister für viele Partner
Ministerium für
Energie,
Infrastruktur und
Landesentwicklung
Ministerium für
Inneres und Sport
Ministerium für
Wirtschaft, Bau und
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KommunenUnternehmenPrivatpersonen
LFI
Staatskanzlei M-V
Ministerium für
Landwirtschaft,
Umwelt und
Verbraucherschutz
Ministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Ministerium für Arbeit,
Gleichstellung und
Soziales
2012: ca. 2400 Bewilligungsakte über
rd. 400 Mio. EUR
EU
EFRE, ESF, ELER
Kapitalmarkt / KfWLAND BUND
Wirtschaftsförderung im Landesförderinstitut
Mecklenburg-Vorpommern
- Zuschüsse und Darlehen -
Gründer- und Unternehmensförderung in M-V
Existenzgründungen
- Beratungsförderung
- Mikrodarlehen
- Kleindarlehensprogramm
- GA-Zuschuss
……
bestehende Unternehmen
- GA-Zuschuss
- GA-Ergänzungsdarlehen
- Kleindarlehensprogramm
- Beratungsförderung, Messeförderung
……
Zuschüsse Darlehen
Instrumente der Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Ziel: Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“
- Zuschussprogramm -
Wer kann gefördert werden ?
Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft,
die ihre Produkte oder Leistungen
überwiegend (mehr als 50 %)
überregional, d. h. über einen
Radius von 50 km hinaus
absetzen
Fremdenverkehrsbetriebe,
- die mindestens 30 % der
Umsätze mit eigenen
Beherbergungsgästen erreichen
oder
- die ihren Umsatz überwiegend
aus Leistungen an den
Fremdenverkehr erzielen
Was kann gefördert werden ?
Zu den förderfähigen Investitionen
gehören:
Errichtung einer Betriebsstätte
Erweiterung einer Betriebsstätte
Diversifizierung der Produktion einer
Betriebsstätte in neue, zusätzliche
Produkte
Vornahme einer grundlegenden
Änderung des Gesamtproduktions-
verfahrens einer bestehenden
Betriebsstätte
Erwerb einer stillgelegten oder von
Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
unter Marktbedingungen durch einen
unabhängigen Investor
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Neue Förderrichtlinie ab dem 14. Januar 2013
Zu den wichtigen Änderungen gehören:
Basisfördersatz für die sachkapitalbezogene Förderung in Höhe der Hälfte
der maximal zulässigen Höchstförderung,
gemäß Koalitionsvertrag: Förderung nur noch für Arbeitsplätze, deren
Bezahlung die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro nicht unterschreitet,
keine Förderung von Arbeitsplätzen, die (nur) für Zeitarbeitnehmer
vorgesehen sind,
ein Ausbildungsplatz zählt wie ein Arbeitsplatz, maximal 10 % der neu
geschaffenen Arbeitsplätze dürfen Ausbildungsplätze sein,
Mindestinvestitionsvolumen: 50.000 € (ELER/ländl. Raum 10.000 €)
lohnkostenbezogene Förderung nur noch über Ausnahmeentscheidung des
Wirtschaftsministeriums
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Neue Fördersätze für die GA (gewerblich)
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Unternehmensgröße kleine
Unternehmen
mittlere
Unternehmen
große
Unternehmen
Bandbreite der Fördersätze 20-50 % 20-40 % 15-30 %
Zuschläge auf den Basisfördersatz für Vorhaben:
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Unternehmensfunktion
im verarbeitenden Gewerbe,
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mit tariflicher Entlohnung,
in besonders strukturschwachen Regionen,
mit Beitrag zur Verbesserung der Ressourcennutzung/Umweltsituation,
mit Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
KMU-Definition
Kleinstunternehmen:
- weniger als 10 Personen und
- Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. € nicht überschritten
- Kleine Unternehmen:
- weniger als 50 Personen und
- Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. € nicht überschritten
- Mittlere Unternehmen (sonstige KMU):
- weniger als 250 Personen und
- Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder
- Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €
- Große Unternehmen = alle, die nicht KMU sind
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Fördervoraussetzungen
Der beihilfefreie Anteil des Unternehmens (auch Fremdkapital) am
Investitionsvorhaben muss mindestens 25 % betragen.
Bei Erweiterungen:
• Erhöhung der Anzahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 15%
oder
• der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr übersteigt die in den
letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen –
ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen - um
mindestens 50%.
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Förderfähige Kosten
Sachkapitalbezogene Zuschüsse für Anschaffung oder Herstellung
von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (neue
Wirtschaftsgüter [Sonderregeln für gebrauchte WG], Grunderwerb unter
besonderen Voraussetzungen
Lohnkostenbezogene Zuschüsse für die Gesamtkosten neuen
Personals für zwei Jahre (Einzelfallentscheidung)
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Welche Kosten sind nicht förderfähig?
Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für:
– PKW, Kombifahrzeuge, LKW, Omnibusse, sonstige Fahrzeuge, die im
Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen
– Luftfahrzeuge, Schiffe, Schienenfahrzeuge
Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahmen bei Existenzgründern
und stillgelegten BS)
Kosten für bereits geförderte Wirtschaftsgüter beim
Unternehmenserwerb
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei soweit das Vorhaben nicht der
Verarbeitung oder Vermarktung der Primärprodukte dient,
Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steine und vergleichbaren Zweigen
der Urproduktion,
Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken und
Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf
dienen,
Baugewerbe (Bauhaupt- und Baunebengewerbe),
Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel,
Transport- und Lagergewerbe,
Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien
oder ähnliche Einrichtungen.
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Darlehensfonds
für die ergänzende Gewährung von
Darlehen für Vorhaben der GA
- GA-Ergänzungsdarlehen -
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss die Zuwendungsvoraussetzungen des geltenden
Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) erfüllen
Gegenstand der Förderung
Begleitung der Realisierung von Investitionsvorhaben der gewerblichen
Wirtschaft ergänzend zu einem und/oder anstelle eines Zuschusses
durch die Gewährung von Darlehen
GA-Ergänzungsdarlehen
Darlehenskonditionen:
Mindestbetrag: 20.000 EUR
Maximalbetrag: 5,0 Mio. EUR max. bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Zinssatz: fest, die Festlegung der Höhe erfolgt anhand eines
risikogerechten Zinssystems entsprechend den Vorgaben der EU;
Ein nicht durch einen Zuschuss und Investitionszulage genutzter Beihilfewert (Lücke
aus der Summe der gewährten Beihilfen zum beihilferechtlich möglichem
Höchstmaß) kann zur Verbilligung der Zinskonditionen genutzt werden.
Zinsbindung: max. 10 Jahre für Investitionsdarlehen
Laufzeit: max. 20 Jahre für Investitionsdarlehen
Tilgung: in gleichen vierteljährlichen Raten, max. 5 tilgungsfreie
Jahre, vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich
Sicherheiten: dingliche Sicherheiten, soweit vorhanden.
GA-Ergänzungsdarlehen
Kleindarlehensprogramm
für kleine und mittlere Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft einschl. der
Freien Berufe
Gegenstand der Förderung:
Finanzierung von Investitionen sowie von sonstigen Aufwendungen
im Zusammenhang mit der Sicherung bestehender oder der
Schaffung zusätzlicher/neuer Arbeitsplätze
Zuwendungsbedingungen:
Darlehen an KMU einschließlich der Freien Berufe, die die gültige
EU-Definition erfüllen
Darlehen können gewährt werden, wenn eine Hausbank nicht zur
Finanzierung des Vorhabens in entsprechender Form oder in
entsprechendem Umfang bereit ist.
Kleindarlehensprogramm für KMU
Darlehenskonditionen:
Mindestbetrag: 20.000 EUR Maximalbetrag: 200.000 EUR
bis zu 500.000 EUR
(bei Beteiligung einer Hausbank)
Zinssatz: fest, die Festlegung der Höhe erfolgt anhand eines
risikogerechten Zinssystems entsprechend den Vorgaben der
EU
Zinsbindung: max. 10 Jahre für Investitions- bzw. 8 Jahre für
Betriebsmitteldarlehen
Laufzeit: max. 20 Jahre für Investitions- bzw. 8 Jahre für
Betriebsmitteldarlehen
Tilgung: in gleichen vierteljährlichen Raten, max. 2 tilgungsfreie
Jahre, vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich
Sicherheiten: dingliche Sicherheiten bzw. notarielles Schuldanerkenntnis
Kleindarlehensprogramm für KMU
Förderung der Kompetenzentwicklung in
Unternehmen
Gegenstand der Förderung
Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die
→ dem Erwerb,
→ dem Erhalt oder
→ der Erweiterung
von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen.
Die geplante Weiterbildung darf nicht Bestandteil z. B. einer
Meister-, Fachwirtausbildung sein.
Wie wird gefördert ?
Bildungsscheckverfahren (Lehrgangs- und Personenbezogen)
Der Zuschuss beträgt max. 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 500
EUR je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme
Der Zuwendungsempfänger (= das Unternehmen) muss einen Eigenbetrag von
mindestens 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nachweisen
Kompetenzentwicklung
Teilnahme von Unternehmen an
Messen und Ausstellungen
Gegenstand der Förderung
Teilnahme an maximal drei Messen und Ausstellungen pro Unternehmen und
Kalenderjahr
Förderfähig sind nur Messeteilnahmen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Standmiete
Wie wird gefördert ?
Für Beteiligungen von kleinen Unternehmen (weniger 50 Beschäftigte,
Jahresumsatz/-bilanz bis 10 Mio. EUR) bis zu 50 % der Standmiete, max. 6.000
EUR je Unternehmen und Maßnahme
Für die Beteiligung von mittleren Unternehmen (weniger 250 Beschäftigte,
Jahresumsatz/-bilanz bis 50/43 Mio. EUR) bis zu 40 % der Standmiete, max. 6.000
EUR je Unternehmen und Maßnahme
Bagatellgrenze 1.000 EUR
Messeförderung
Förderung von Beratungsleistungen in KMU
Gegenstand der Förderung
Leistungen externer Berater zu nachstehenden Beratungsinhalten:
⇒ Behebung unternehmerischer Managementdefizite
⇒ Personalbestands- und Entwicklungsanalysen (Demographie-
Checks)
⇒ Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz
⇒ Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben
⇒ Unternehmensnachfolge
⇒ Vorbereitung der Einführung von Produkten/Dienstleistungen auf
überregionalen Märkten
Beratungsförderung
Wie wird gefördert ?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben für die Beratungsleistung
Bemessungsgrundlage: Tagessatz 500 EUR ohne MwSt,
einschließlich Reisekosten und Auslagen
Maximaler Zuschuss
→ für Beratungen „Managementdefizit“, „Personalbestands- und
Entwicklungsanalysen“, „Energieeffizienz“ und „Vereinbarkeit von
Arbeits- und Familien-/Privatleben“
max.: 5.000 EUR
→ für Beratungen „Marktauftritt“ oder „Unternehmensnachfolge“
max.: 10.000,-- EUR
Beratungsförderung
Was ist bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln
grundsätzlich zu beachten?
■ formgebundener Antrag
■ Fristwahrung
■ Konzept
■ Finanzierung
Nutzen Sie unsere Beratungsangebot!
Erstberatung telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache
Weiterführende Beratung der Fachbereiche
Zusendung von Material rund um die Existenzgründung und Unternehmenserweiterung
www.lfi-mv.de
Zusammenfassung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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  • 1. Finanzierungs- und Förderinstrumente für Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern Katrin Kuchmetzki Abteilungsleiterin Landesprogramme und Darlehen 17. April 2013
  • 2. Das LFI Einführung in die Struktur der Wirtschaftsförderung Die GA-Förderung Darlehensprogramme Weitere Programme Information ist (fast) alles: Unser Beratungsangebot für Sie ! Agenda
  • 4. Das LFI arbeitet seit 1994 als zentraler Dienstleister des Landes zur Umsetzung diverser Förderprogramme Wesentliche Rechtsgrundlagen: - Gesetz zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf das LFI M-V 1994/2005 - Treuhandvertrag zwischen Land M-V und NORD/LB 1994 Das LFI ist ein rechtlich unselbständiger, aber organisatorisch und personell getrennter Bereich der NORD/LB, der wettbewerbsneutral arbeitet Das LFI Rechtsrahmen
  • 5. Das LFI Profil Das LFI ist zur Durchführung der Förderaufgaben mit hoheitlichen Aufgaben betraut, erlässt also selbst Verwaltungsakte Das LFI handelt im eigenen Namen, jedoch nur auf Rechnung des Landes Das LFI arbeitet nicht gewinnorientiert Das LFI ist für etwa 270 Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber in M-V Unser Know-how liegt in der effizienten und rechtskonformen Abwicklung von Förderprozessen
  • 6. Wirtschaftsförderung Wohnungs- und Städtebauförderung Arbeits-, Bildungs- und Qualifizierungs- förderung Infrastrukturförderung Land-, Forst-, Ernährungswirtschaft und Fischerei Kommunaler Aufbaufonds Gesundheitswirtschaft Erneuerbare Energien und Klimaschutz Sportförderung Film- und Kinoförderung INTERREG IV A Das LFI Förderbereiche und Dienstleistungen Denkmalpflege Förderberatung EFRE-Dienstleistungen SiaF - GutachtenVor-Ort-Kontrollen und technische Prüfungen Öffentlichkeitsarbeit Bearbeitung von mehr als 100 Förderprogrammen
  • 7. Das LFI Dienstleister für viele Partner Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Ministerium für Inneres und Sport Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus KommunenUnternehmenPrivatpersonen LFI Staatskanzlei M-V Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales 2012: ca. 2400 Bewilligungsakte über rd. 400 Mio. EUR EU EFRE, ESF, ELER Kapitalmarkt / KfWLAND BUND
  • 9. Gründer- und Unternehmensförderung in M-V Existenzgründungen - Beratungsförderung - Mikrodarlehen - Kleindarlehensprogramm - GA-Zuschuss …… bestehende Unternehmen - GA-Zuschuss - GA-Ergänzungsdarlehen - Kleindarlehensprogramm - Beratungsförderung, Messeförderung …… Zuschüsse Darlehen Instrumente der Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern Ziel: Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
  • 11. Wer kann gefördert werden ? Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend (mehr als 50 %) überregional, d. h. über einen Radius von 50 km hinaus absetzen Fremdenverkehrsbetriebe, - die mindestens 30 % der Umsätze mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen oder - die ihren Umsatz überwiegend aus Leistungen an den Fremdenverkehr erzielen Was kann gefördert werden ? Zu den förderfähigen Investitionen gehören: Errichtung einer Betriebsstätte Erweiterung einer Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte Vornahme einer grundlegenden Änderung des Gesamtproduktions- verfahrens einer bestehenden Betriebsstätte Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
  • 12. Neue Förderrichtlinie ab dem 14. Januar 2013 Zu den wichtigen Änderungen gehören: Basisfördersatz für die sachkapitalbezogene Förderung in Höhe der Hälfte der maximal zulässigen Höchstförderung, gemäß Koalitionsvertrag: Förderung nur noch für Arbeitsplätze, deren Bezahlung die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro nicht unterschreitet, keine Förderung von Arbeitsplätzen, die (nur) für Zeitarbeitnehmer vorgesehen sind, ein Ausbildungsplatz zählt wie ein Arbeitsplatz, maximal 10 % der neu geschaffenen Arbeitsplätze dürfen Ausbildungsplätze sein, Mindestinvestitionsvolumen: 50.000 € (ELER/ländl. Raum 10.000 €) lohnkostenbezogene Förderung nur noch über Ausnahmeentscheidung des Wirtschaftsministeriums Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
  • 13. Neue Fördersätze für die GA (gewerblich) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Unternehmensgröße kleine Unternehmen mittlere Unternehmen große Unternehmen Bandbreite der Fördersätze 20-50 % 20-40 % 15-30 % Zuschläge auf den Basisfördersatz für Vorhaben: Errichtungsvorhaben im Standortwettbewerb / Ansiedlung zentrale Unternehmensfunktion im verarbeitenden Gewerbe, mit hohem Innovationsgehalt, FuE- u. wissensbasierten Arbeitsplätzen, mit tariflicher Entlohnung, in besonders strukturschwachen Regionen, mit Beitrag zur Verbesserung der Ressourcennutzung/Umweltsituation, mit Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
  • 14. KMU-Definition Kleinstunternehmen: - weniger als 10 Personen und - Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. € nicht überschritten - Kleine Unternehmen: - weniger als 50 Personen und - Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. € nicht überschritten - Mittlere Unternehmen (sonstige KMU): - weniger als 250 Personen und - Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder - Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. € - Große Unternehmen = alle, die nicht KMU sind Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
  • 15. Fördervoraussetzungen Der beihilfefreie Anteil des Unternehmens (auch Fremdkapital) am Investitionsvorhaben muss mindestens 25 % betragen. Bei Erweiterungen: • Erhöhung der Anzahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 15% oder • der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr übersteigt die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen – ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen - um mindestens 50%. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
  • 16. Förderfähige Kosten Sachkapitalbezogene Zuschüsse für Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (neue Wirtschaftsgüter [Sonderregeln für gebrauchte WG], Grunderwerb unter besonderen Voraussetzungen Lohnkostenbezogene Zuschüsse für die Gesamtkosten neuen Personals für zwei Jahre (Einzelfallentscheidung) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
  • 17. Welche Kosten sind nicht förderfähig? Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für: – PKW, Kombifahrzeuge, LKW, Omnibusse, sonstige Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen – Luftfahrzeuge, Schiffe, Schienenfahrzeuge Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahmen bei Existenzgründern und stillgelegten BS) Kosten für bereits geförderte Wirtschaftsgüter beim Unternehmenserwerb Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
  • 18. Wer ist von der Förderung ausgeschlossen? Land- und Forstwirtschaft, Fischerei soweit das Vorhaben nicht der Verarbeitung oder Vermarktung der Primärprodukte dient, Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steine und vergleichbaren Zweigen der Urproduktion, Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen, Baugewerbe (Bauhaupt- und Baunebengewerbe), Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel, Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
  • 19. Darlehensfonds für die ergänzende Gewährung von Darlehen für Vorhaben der GA - GA-Ergänzungsdarlehen -
  • 20. Voraussetzungen Das Vorhaben muss die Zuwendungsvoraussetzungen des geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) erfüllen Gegenstand der Förderung Begleitung der Realisierung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft ergänzend zu einem und/oder anstelle eines Zuschusses durch die Gewährung von Darlehen GA-Ergänzungsdarlehen
  • 21. Darlehenskonditionen: Mindestbetrag: 20.000 EUR Maximalbetrag: 5,0 Mio. EUR max. bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Zinssatz: fest, die Festlegung der Höhe erfolgt anhand eines risikogerechten Zinssystems entsprechend den Vorgaben der EU; Ein nicht durch einen Zuschuss und Investitionszulage genutzter Beihilfewert (Lücke aus der Summe der gewährten Beihilfen zum beihilferechtlich möglichem Höchstmaß) kann zur Verbilligung der Zinskonditionen genutzt werden. Zinsbindung: max. 10 Jahre für Investitionsdarlehen Laufzeit: max. 20 Jahre für Investitionsdarlehen Tilgung: in gleichen vierteljährlichen Raten, max. 5 tilgungsfreie Jahre, vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich Sicherheiten: dingliche Sicherheiten, soweit vorhanden. GA-Ergänzungsdarlehen
  • 22. Kleindarlehensprogramm für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschl. der Freien Berufe
  • 23. Gegenstand der Förderung: Finanzierung von Investitionen sowie von sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sicherung bestehender oder der Schaffung zusätzlicher/neuer Arbeitsplätze Zuwendungsbedingungen: Darlehen an KMU einschließlich der Freien Berufe, die die gültige EU-Definition erfüllen Darlehen können gewährt werden, wenn eine Hausbank nicht zur Finanzierung des Vorhabens in entsprechender Form oder in entsprechendem Umfang bereit ist. Kleindarlehensprogramm für KMU
  • 24. Darlehenskonditionen: Mindestbetrag: 20.000 EUR Maximalbetrag: 200.000 EUR bis zu 500.000 EUR (bei Beteiligung einer Hausbank) Zinssatz: fest, die Festlegung der Höhe erfolgt anhand eines risikogerechten Zinssystems entsprechend den Vorgaben der EU Zinsbindung: max. 10 Jahre für Investitions- bzw. 8 Jahre für Betriebsmitteldarlehen Laufzeit: max. 20 Jahre für Investitions- bzw. 8 Jahre für Betriebsmitteldarlehen Tilgung: in gleichen vierteljährlichen Raten, max. 2 tilgungsfreie Jahre, vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich Sicherheiten: dingliche Sicherheiten bzw. notarielles Schuldanerkenntnis Kleindarlehensprogramm für KMU
  • 26. Gegenstand der Förderung Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die → dem Erwerb, → dem Erhalt oder → der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen. Die geplante Weiterbildung darf nicht Bestandteil z. B. einer Meister-, Fachwirtausbildung sein. Wie wird gefördert ? Bildungsscheckverfahren (Lehrgangs- und Personenbezogen) Der Zuschuss beträgt max. 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 500 EUR je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme Der Zuwendungsempfänger (= das Unternehmen) muss einen Eigenbetrag von mindestens 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nachweisen Kompetenzentwicklung
  • 27. Teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen
  • 28. Gegenstand der Förderung Teilnahme an maximal drei Messen und Ausstellungen pro Unternehmen und Kalenderjahr Förderfähig sind nur Messeteilnahmen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Standmiete Wie wird gefördert ? Für Beteiligungen von kleinen Unternehmen (weniger 50 Beschäftigte, Jahresumsatz/-bilanz bis 10 Mio. EUR) bis zu 50 % der Standmiete, max. 6.000 EUR je Unternehmen und Maßnahme Für die Beteiligung von mittleren Unternehmen (weniger 250 Beschäftigte, Jahresumsatz/-bilanz bis 50/43 Mio. EUR) bis zu 40 % der Standmiete, max. 6.000 EUR je Unternehmen und Maßnahme Bagatellgrenze 1.000 EUR Messeförderung
  • 30. Gegenstand der Förderung Leistungen externer Berater zu nachstehenden Beratungsinhalten: ⇒ Behebung unternehmerischer Managementdefizite ⇒ Personalbestands- und Entwicklungsanalysen (Demographie- Checks) ⇒ Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz ⇒ Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben ⇒ Unternehmensnachfolge ⇒ Vorbereitung der Einführung von Produkten/Dienstleistungen auf überregionalen Märkten Beratungsförderung
  • 31. Wie wird gefördert ? Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratungsleistung Bemessungsgrundlage: Tagessatz 500 EUR ohne MwSt, einschließlich Reisekosten und Auslagen Maximaler Zuschuss → für Beratungen „Managementdefizit“, „Personalbestands- und Entwicklungsanalysen“, „Energieeffizienz“ und „Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben“ max.: 5.000 EUR → für Beratungen „Marktauftritt“ oder „Unternehmensnachfolge“ max.: 10.000,-- EUR Beratungsförderung
  • 32. Was ist bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln grundsätzlich zu beachten? ■ formgebundener Antrag ■ Fristwahrung ■ Konzept ■ Finanzierung Nutzen Sie unsere Beratungsangebot! Erstberatung telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache Weiterführende Beratung der Fachbereiche Zusendung von Material rund um die Existenzgründung und Unternehmenserweiterung www.lfi-mv.de Zusammenfassung
  • 33. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.