So wirkt sich das EuGH-Urteil, das Google zur Löschung von bestimmten Links verpflichtet, auf den Datenschutz in Europa aus. Lesen Sie auch http://www.lansky.at/de/newsroom/news/google-urteil-des-eugh/ und http://www.lansky.at/de/newsroom/events-seminare/premiere-der-lgp-media-talks-246/
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Die EuGH-Entscheidung vom Mai 2014 in der Praxis
1. Lösch mich – so vergisst Google
Die EuGH-Entscheidung vom Mai 2014 in der Praxis
LGP Media Talks, 24. Juni 2014
RA Dr. Rainer Lassl, RAA Mag.(FH) Mag. Franz Lippe
2. 2
Bei Eingabe des Namens des Beschwerdeführers González in
der Google-Suche erscheinen Links zu einer Anzeige in einer
Tageszeitung aus 1998, in der die Zwangsversteigerung eines
Grundstücks von González im Zusammenhang mit einer
Pfändung wegen Schulden angekündigt wurde.
González erhebt Datenschutzbeschwerde (AEPD) gegen
Herausgeber einer Tageszeitung
Google Inc. („Google USA“)
Google Spain
AEPD:
Veröffentlichung durch Tageszeitung gerechtfertigt
Indexierung durch Google datenschutzrechtswidrig
Klage durch Google Inc. und Google Spain bei der Audiencia
Nacional
Ausgangssituation zu EuGH C-131/12
3. 3
Tätigkeit einer Suchmaschine (Finden, Indexieren,
Speichern, Auslistung von Informationen von Websites
Dritter) ist „Verarbeitung personenbezogener Daten“ iSd RL
95/46/EG („Datenschutzrichtlinie“)
„Verarbeitung personenbezogener Daten“ auch im Rahmen
der Tätigkeit einer Niederlassung, wenn dort nur Verkauf
der Werbeflächen der Suchmaschine gefördert wird und
die Tätigkeit auf diese Bewohner ausgerichtet ist
Suchmaschinenbetreiber muss das Suchergebnis auch
löschen, wenn die inkriminierten Daten auf der verlinkten
Seite (noch) online sind, gegebenenfalls sogar, wenn deren
Veröffentlichung auf der Seite rechtmäßig ist.
Auch ursprünglich zulässige Verarbeitung kann im Laufe
der Zeit richtlinienwidrig werden - Interessenabwägung
Vorlageentscheidung des EuGH
4. 4
Google Austria GmbH, 1010 Wien iSd Urteils als
Niederlassung anzusehen und daher passiv legitimiert
(Gerichtsstand des Beklagten)
Das DSG geht über die RL 95/46/EG insofern noch
hinaus, als auch personenbezogene Daten juristischer
Personen von dessen Schutzbereich umfasst und
diese somit aktiv klagslegitimiert sind.
Löschungsformular bei Google unter:
https://support.google.com/legal/
Gerichtliches Vorgehen gem § 32 DSG bei
zuständigem Landesgericht für Zivilrechtssachen auf
Löschung und Unterlassung
Umlegung des Urteils auf Österreich
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Kein allgemeiner Löschungsanspruch
personenbezogener Daten auf Basis des Urteils.
Dieser hängt von einer Interessensabwägung ab, die
im Einzelfall vorzunehmen ist (verstrichene Zeit,
Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit,
Wahrheitsgehalt, etc.).
Kein automatischer Löschungsanspruch von
personenbezogener Daten auf den verlinkten
Websites. Diese können auch – anders als das
Suchmaschinenergebnis – rechtskonform sein („zu
journalistischen Zwecken“).
Rechtliche Durchsetzbarkeit steht im Spannungsfeld
zum gewünschten Ergebnis: Klageführung gegen
Suchmaschine kann öffentliches Interesse erwecken
und somit neue Suchergebnisse legitimieren.
Auswirkungen in der Praxis
6. Danke Спасибо Merci
Thank You 谢谢
Sağ olun Рахмет Gracias
Teşekkür Ευχαριστώ شكرا
Bedankt Köszönöm
Хвала Hvala תודה Grazie
Dziękuję Ďakujem Mersi
Tack متشکرم Tak Дякую
7. Kontakt
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