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30.07.2014 in Handel & Dienstleistungen und in Sport & Freizeit von Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Untersuchung zu Vorfeldmaßnahmen gegen Hooligans
Gefährderansprachen, Meldeauflagen und Passbeschränkungen nur
nach Einzelfallbetrachtung und unter Wahrung des
Verhältnismäßigkeitsprinzips zulässig
Kurzfassung: Die Prävention gewinnt für die Verhinderung von Ausschreitungen bei
Fußballspielen zunehmende Bedeutung. Den polizeilichen Behörden steht ein differenziertes
Instrumentarium an Vorfeldmaßnahmen in Form einer „Sicherheitskaskade“ zur Verfügung.
Untersuchung Maßnahmen Hooligans © Wüterich Breucker
[Rechtsanwälte Wüterich Breucker - 30.07.2014] Behördliche Vorfeldmaßnahmen gegen
Hooligans vor internationalen Fußballereignissen waren Gegenstand einer
rechtswissenschaftlichen Untersuchung des Stuttgarter Sportrechtlers Dr. Marius Breucker.
Zulässig sind Maßnahmen demnach nur auf einer einzelfallorientierten, dokumentierten
Tatsachengrundlage. Dagegen verbieten sich pauschale Urteile und Einordnungen auch dann,
wenn Hooligans in der Vergangenheit bereits auffällig wurden.
Ausweislich der Studie setzen Präventivmaßnahmen stets voraus, dass vom jeweiligen
Hooligan eine konkrete Gefahr ausgeht. Die Behörden müssen eine individuelle
Gefahrenprognose anstellen. Diese muss auf belegbaren Tatsachen basieren. Einschlägiges
Verhalten des Hooligans aus der Vergangenheit muss im Einzelnen nach Zeit, Ort und
wesentlichem Geschehensablauf dokumentiert sein. Nicht ausreichend ist die Auflistung
früherer polizeilicher Maßnahmen. Vielmehr muss das diesen Maßnahmen zugrunde liegende
Verhalten des Betroffenen selbst belegt sein.
Darüber hinaus muss man, so ein weiteres Ergebnis der Untersuchung, davon ausgehen
können, dass der Betroffene sich auch künftig an Gewalttaten beteiligen wird. Diese
„konkrete Beteiligungsabsicht“ fehlt etwa, wenn sich ein Gewalttäter glaubhaft aus der
Hooliganszene gelöst hat.
Auch wenn diese Voraussetzungen vorliegen, müssen die Polizeibehörden bei möglichen
Maßnahmen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren. Ihnen steht ein gestufter
Maßnahmenkatalog in Form einer „Sicherheitskaskade“ zur Verfügung. Dieser reicht von
bloßen Hinweisen auf die Rechtslage, über „androhende Gefährderansprachen“ bis hin zu
Passbeschränkungen und Meldeauflagen. Für jede dieser Maßnahmen müssen die jeweiligen
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Alle Maßnahmen sind gerichtlich voll überprüfbar.
Dr. Marius Breucker (de.scribd.com/MariusBreucker), Anwalt in der Stuttgarter Kanzlei
Wüterich Breucker und Lehrbeauftragter, forscht seit Jahren auf dem Gebiet des Sportrechts
und verfasste zum Thema der Präventivmaßnahmen gegen Hooligans unter anderem eine mit
summa cum laude bewertete Dissertation an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Weitere Informationen über "Maßnahmen gegen Hooligans" und über Dr. Marius Breuclker,
Rechtsanwalt der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker, finden sich unter:
www.xing.com/profile/Marius_Breucker
Weitere Informationen
Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für
Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und
private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags-
und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht,
Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und
Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen
Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor
Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als
Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren.
Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit
Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte
beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der
Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen
Diskussion.
Rechtsanwälte Wüterich Breucker, Herr Dr. Marius Breucker
Charlottenstraße 22-24, 70182 Stuttgart, Deutschland
Tel.: 0049 / 711 / 23 99 2 - 0; http://www.wueterich-breucker.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
24.07.2014 Navigator durch den Zivilprozess
Schlüsselwörter:
Breucker, Breucker Marius, Dr. Breucker, Dr. Breucker Marius, Dr. Marius, Dr. Marius
Breucker, Dr. Marius Breucker Stuttgart, Hooligans, Maßnahmen gegen Hooligans, Marius,
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Untersuchung zu Vorfeldmaßnahmen gegen Hooligans

  • 1. 30.07.2014 in Handel & Dienstleistungen und in Sport & Freizeit von Rechtsanwälte Wüterich Breucker Untersuchung zu Vorfeldmaßnahmen gegen Hooligans Gefährderansprachen, Meldeauflagen und Passbeschränkungen nur nach Einzelfallbetrachtung und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zulässig Kurzfassung: Die Prävention gewinnt für die Verhinderung von Ausschreitungen bei Fußballspielen zunehmende Bedeutung. Den polizeilichen Behörden steht ein differenziertes Instrumentarium an Vorfeldmaßnahmen in Form einer „Sicherheitskaskade“ zur Verfügung. Untersuchung Maßnahmen Hooligans © Wüterich Breucker [Rechtsanwälte Wüterich Breucker - 30.07.2014] Behördliche Vorfeldmaßnahmen gegen Hooligans vor internationalen Fußballereignissen waren Gegenstand einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung des Stuttgarter Sportrechtlers Dr. Marius Breucker. Zulässig sind Maßnahmen demnach nur auf einer einzelfallorientierten, dokumentierten Tatsachengrundlage. Dagegen verbieten sich pauschale Urteile und Einordnungen auch dann, wenn Hooligans in der Vergangenheit bereits auffällig wurden.
  • 2. Ausweislich der Studie setzen Präventivmaßnahmen stets voraus, dass vom jeweiligen Hooligan eine konkrete Gefahr ausgeht. Die Behörden müssen eine individuelle Gefahrenprognose anstellen. Diese muss auf belegbaren Tatsachen basieren. Einschlägiges Verhalten des Hooligans aus der Vergangenheit muss im Einzelnen nach Zeit, Ort und wesentlichem Geschehensablauf dokumentiert sein. Nicht ausreichend ist die Auflistung früherer polizeilicher Maßnahmen. Vielmehr muss das diesen Maßnahmen zugrunde liegende Verhalten des Betroffenen selbst belegt sein. Darüber hinaus muss man, so ein weiteres Ergebnis der Untersuchung, davon ausgehen können, dass der Betroffene sich auch künftig an Gewalttaten beteiligen wird. Diese „konkrete Beteiligungsabsicht“ fehlt etwa, wenn sich ein Gewalttäter glaubhaft aus der Hooliganszene gelöst hat. Auch wenn diese Voraussetzungen vorliegen, müssen die Polizeibehörden bei möglichen Maßnahmen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren. Ihnen steht ein gestufter Maßnahmenkatalog in Form einer „Sicherheitskaskade“ zur Verfügung. Dieser reicht von bloßen Hinweisen auf die Rechtslage, über „androhende Gefährderansprachen“ bis hin zu Passbeschränkungen und Meldeauflagen. Für jede dieser Maßnahmen müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Alle Maßnahmen sind gerichtlich voll überprüfbar. Dr. Marius Breucker (de.scribd.com/MariusBreucker), Anwalt in der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker und Lehrbeauftragter, forscht seit Jahren auf dem Gebiet des Sportrechts und verfasste zum Thema der Präventivmaßnahmen gegen Hooligans unter anderem eine mit summa cum laude bewertete Dissertation an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Weitere Informationen über "Maßnahmen gegen Hooligans" und über Dr. Marius Breuclker, Rechtsanwalt der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker, finden sich unter: www.xing.com/profile/Marius_Breucker
  • 3. Weitere Informationen Rechtsanwälte Wüterich Breucker Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Rechtsanwälte Wüterich Breucker, Herr Dr. Marius Breucker Charlottenstraße 22-24, 70182 Stuttgart, Deutschland Tel.: 0049 / 711 / 23 99 2 - 0; http://www.wueterich-breucker.de Weitere Meldungen dieses Unternehmens 24.07.2014 Navigator durch den Zivilprozess Schlüsselwörter: Breucker, Breucker Marius, Dr. Breucker, Dr. Breucker Marius, Dr. Marius, Dr. Marius Breucker, Dr. Marius Breucker Stuttgart, Hooligans, Maßnahmen gegen Hooligans, Marius, Marius Breucker, Marius Breucker Rechtsanwalt, Marius Breucker Stuttgart, Rechtliche Untersuchung, Rechtsanwalt Marius Breucker Stuttgart