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DATENSCHUTZ IN UNTERNEHMEN
Kompetente Beratung und Betreuung für Ihre Firma
Was ist Datenschutz?
Wir alle haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Dritte mit unseren persönlichen Daten “korrekt”
umgehen. Wir wollen nicht, dass beispielsweise unsere Einkommensverhältnisse, Bankverbindungen
oder Gesundheitsdaten ohne unser Wissen und ohne Einverständnis anderen Personen zugänglich
gemacht werden.
Genau damit befasst sich Datenschutz. Wir verstehen darunter den Schutz von Personen vor dem
unberechtigten Umgang mit ihren Daten. Dabei geht es beispielsweise um Themen wie die berechtig-
te oder unberechtigte Speicherung von Daten, die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch unberechtig-
te Dritte, die unerlaubte Verwendung der Daten oder auch den korrekten Umgang mit personen-
bezogenen Daten, z.B. im Internet.
Ihre Kunden erwarten von Ihnen, dass Sie ihre Privatsphäre respektieren und den Schutz ihrer Daten
sicherstellen. Das spielt gerade dann eine große Rolle, wenn die Zusammenarbeit auf Vertrauen
basiert und die Daten, mit denen gearbeitet wird, sehr persönlich und sensibel sind. Hierzu gehört
natürlich auch, dass alle gesetzlichen Grundlagen zur Verwendung und Bearbeitung der Daten
konsequent umgesetzt werden. Beim Aufbau eines solchen Datenschutz-Management-Systems
unterstützen wir Sie kompetent und individuell.
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf bestimmte Menschen beziehen oder durch
einfache Rückschlüsse auf diese Menschen beziehen lassen, sprich alle Informationen zu ihrer
Identität. Hierunter fallen z.B. Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer oder EMail-Adresse,
aber auch Gesundheitsdaten oder Parteizugehörigkeit. Das Bundesdatenschutzgesetz spricht in
diesem Zusammenhang von Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer
bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Zweck des Gesetzes ist es, den
Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in
seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Hier geht es also nicht um technische, betriebswirtschaftliche oder strategische Daten, sofern diese
sich nicht auf konkrete Personen beziehen oder man daraus nicht direkt auf die sachlichen Verhält-
nisse bzw. die Situation von Personen schließen kann. Auch die private Nutzung von personenbezo-
genen Daten, also beispielsweise der Inhalt Ihres privaten Adressbuchs, unterliegt nicht dem Schutz
des Bundesdatenschutzgesetzes.
Auch wenn das Thema Datenschutz heute noch oft als “lästiges Übel” abgestempelt wird, ist es im
Grunde im Interesse jedes Einzelnen, dass die entsprechenden Vorschriften in allen Unternehmen
konsequent umgesetzt werden.
Der Datenschutzbeauftragte
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in nicht-öffentlichen Stellen (Unternehmen, Vereine,
Verbände etc.) immer dann erforderlich, wenn dort mehr als neun Personen ständig mit der auto-
matisierten (softwaregestützten) Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. In diesem
Fall kann entweder ein eigener Mitarbeiter zum sogenannten internen Datenschutzbeauftragten
ausgebildet und bestellt werden, oder auf die Dienstleistung eines externen Datenschutzbeauftragten
zurückgegriffen werden. Für letztere Vorgehensweise gibt es zahlreiche Argumente, zu denen wir Sie
gerne beraten.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Bundesdatenschutzgesetz § 4g genau festgelegt.
Hierzu gehört unter anderem auch, dass er Sie berät, Ihnen Möglichkeiten aufzeigt und ihre Verfahren
bewertet.
Sind in einem Unternehmen weniger als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigt, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines
Datenschutzbeauftragten. Das Thema ist deshalb allerdings noch lange nicht vom Tisch. In diesem
Fall muss nämlich die Geschäftsleitung selbst an Stelle des Datenschutzbeauftragten die gesetz-
lichen Vorgaben erfüllen. Als Chef hat man allerdings in der Regel auch ohne Datenschutz schon
einen ausgefüllten Tagesablauf. Auch die Haftungsauslagerung ist ein wichtiges Argument, dass Sie
in Ihre Überlegungen einbeziehen sollten.
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir diese Aufgaben für Sie. Durch qualifizierte
Ausbildung, fundierte Praxiskenntnisse und langjährige Erfahrung im Datenschutz stellen wir sicher,
dass diese Themen hochwertig und rechtssicher bearbeitet werden können. Sie sparen sich auf diese
Weise spürbar Zeit und Geld. Das Ergebnis ist die reibungslose und kalkulierbare Umsetzung
gesetzlicher Anforderungen.
Unser bedarfs- und lösungsorientierter Ansatz zur Sicherstellung gesetzlicher Datenschutz-
vorschriften führt Sie zu einem integrierten und wirksamen Datenschutz-Management-System in
ihrem Unternehmen. Wir bieten Ihnen unter anderem:
 Datenschutzchecks mit Risikoanalyse und Empfehlungen für die Implementierung eines
Datenschutz-Managementsystems in ihrem Unternehmen.
 Übernahme der Funktion als Externer Datenschutzbeauftragter nach § 4g
Bundesdatenschutzgesetz.
 Schulung ihrer Mitarbeiter.
 Erstellen ihres öffentlichen Verfahrensverzeichnisses (sog. „Jedermannverzeichnis“).
 Erstellen ihrer internen Verfahrensverzeichnisse.
 Beratung zu Themen wie Privatnutzung von Email, Internet und Telefon sowie beim Umgang
mit Social Media.
 Beratung und Unterstützung bei der Auftragsdatenverarbeitung, sowohl als Auftraggeber wie
auch als Auftragnehmer.
 Datenschutzkonforme Homepagegestaltung.
Im Vordergrund steht für uns immer, dass die Umsetzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen für
Sie und ihre Mitarbeiter kein Hemmschuh wird. Es ist uns wichtig, die Regelungen und Vorgehens-
weisen gemeinsam mit Ihnen so zu gestalten, dass Sie sich nicht eingeschränkt fühlen und etablierte
Abläufe so weit wie möglich bestehen bleiben. Nur dann wird Datenschutz von allen Beteiligten
akzeptiert und gelebt. Das ist unser Ziel.
Unsere Leistungen
Datenschutz in ihrem Unternehmen
Datenschutz ist Vertrauenssache. Kunden erwarten zu Recht, dass ihr Geschäftspartner alle relevan-
ten rechtlichen Vorschriften beherzigt und umsetzt. Neue Kunden schauen sich ihre Lieferanten
genau an und beziehen in Ihre Entscheidung künftig die Frage nach dem Datenschutz immer mehr
mit ein. Wenn ihr Mitbewerb im Internet über aktives Datenschutzmanagement sprechen kann und
Sie nicht, erhält er den Pluspunkt auf der Checkliste potentieller Kunden. Entscheiden Sie selbst, ob
Sie bei diesem Thema Vorreiter oder Nachzügler sein wollen.
Wenn Sie die Datenschutzbestimmungen in ihrem Hause umsetzen wollen, vereinbaren wir als erstes
einen Termin zur Datenschutz-Bestandsaufnahme nach BSI-Grundschutz. Dabei werden alle relevan-
ten Handlungsfelder im Detail abgeklopft und Stärken und Schwächen festgestellt. Sie erhalten im
Anschluss eine individuelle Risikoanalyse und konkrete Handlungsempfehlungen.
Wenn Sie Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht, angehen möchten, unterstützen wir Sie
entweder im Rahmen der Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten oder mit
der Durchführung einzelner Projekte. Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um das Thema Daten-
schutz beratend zur Seite, sei es bei der Gestaltung der Auftragsdatenverarbeitungsverträge, der
Formulierung von Arbeitsanweisungen zur Nutzung von firmeneigenen Kommunikationsanlagen oder
z.B. bei der argumentativen Einbindung des Themas Datenschutz in Ihren Marketingunterlagen.
 Langjährige Berufserfahrung in Führungsfunktionen im In- und Ausland, Umsetzung von
Managementkonzepten, Personalführung.
 Fachspezifische Datenschutzaus- und Weiterbildung zur Erhaltung und Erfüllung der
erforderlichen Fachkunde nach § 4f, Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz.
 Mehr als 10 Jahre Erfahrung im Datenschutz (Personalwesen, SAP).
 Mehr als 10 Jahre Erfahrung in der IT- und Organisationsberatung von Freiberuflern ‚
und Dienstleistungsunternehmen.
 Langjährige Erfahrung als Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater.
 Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV), Datenschutzmanager (TÜV) und
Datenschutzauditor (TÜV).
 Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
Qualifikationen
Mühlfelder Str. 14
82211 Herrsching am Ammersee
Tel.: 08152 / 9998412
info@munker.info
www.munker.info
Datenschutzberatung
Datenschutzaudit
Externe Datenschutzbeauftragte
Strategisches Marketing
Dienstleistungsmanagement

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Datenschutz für Unternehmen

  • 1. DATENSCHUTZ IN UNTERNEHMEN Kompetente Beratung und Betreuung für Ihre Firma
  • 2. Was ist Datenschutz? Wir alle haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Dritte mit unseren persönlichen Daten “korrekt” umgehen. Wir wollen nicht, dass beispielsweise unsere Einkommensverhältnisse, Bankverbindungen oder Gesundheitsdaten ohne unser Wissen und ohne Einverständnis anderen Personen zugänglich gemacht werden. Genau damit befasst sich Datenschutz. Wir verstehen darunter den Schutz von Personen vor dem unberechtigten Umgang mit ihren Daten. Dabei geht es beispielsweise um Themen wie die berechtig- te oder unberechtigte Speicherung von Daten, die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch unberechtig- te Dritte, die unerlaubte Verwendung der Daten oder auch den korrekten Umgang mit personen- bezogenen Daten, z.B. im Internet. Ihre Kunden erwarten von Ihnen, dass Sie ihre Privatsphäre respektieren und den Schutz ihrer Daten sicherstellen. Das spielt gerade dann eine große Rolle, wenn die Zusammenarbeit auf Vertrauen basiert und die Daten, mit denen gearbeitet wird, sehr persönlich und sensibel sind. Hierzu gehört natürlich auch, dass alle gesetzlichen Grundlagen zur Verwendung und Bearbeitung der Daten konsequent umgesetzt werden. Beim Aufbau eines solchen Datenschutz-Management-Systems unterstützen wir Sie kompetent und individuell.
  • 3. Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf bestimmte Menschen beziehen oder durch einfache Rückschlüsse auf diese Menschen beziehen lassen, sprich alle Informationen zu ihrer Identität. Hierunter fallen z.B. Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer oder EMail-Adresse, aber auch Gesundheitsdaten oder Parteizugehörigkeit. Das Bundesdatenschutzgesetz spricht in diesem Zusammenhang von Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Zweck des Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Hier geht es also nicht um technische, betriebswirtschaftliche oder strategische Daten, sofern diese sich nicht auf konkrete Personen beziehen oder man daraus nicht direkt auf die sachlichen Verhält- nisse bzw. die Situation von Personen schließen kann. Auch die private Nutzung von personenbezo- genen Daten, also beispielsweise der Inhalt Ihres privaten Adressbuchs, unterliegt nicht dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes. Auch wenn das Thema Datenschutz heute noch oft als “lästiges Übel” abgestempelt wird, ist es im Grunde im Interesse jedes Einzelnen, dass die entsprechenden Vorschriften in allen Unternehmen konsequent umgesetzt werden.
  • 4. Der Datenschutzbeauftragte Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in nicht-öffentlichen Stellen (Unternehmen, Vereine, Verbände etc.) immer dann erforderlich, wenn dort mehr als neun Personen ständig mit der auto- matisierten (softwaregestützten) Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. In diesem Fall kann entweder ein eigener Mitarbeiter zum sogenannten internen Datenschutzbeauftragten ausgebildet und bestellt werden, oder auf die Dienstleistung eines externen Datenschutzbeauftragten zurückgegriffen werden. Für letztere Vorgehensweise gibt es zahlreiche Argumente, zu denen wir Sie gerne beraten. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Bundesdatenschutzgesetz § 4g genau festgelegt. Hierzu gehört unter anderem auch, dass er Sie berät, Ihnen Möglichkeiten aufzeigt und ihre Verfahren bewertet. Sind in einem Unternehmen weniger als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Das Thema ist deshalb allerdings noch lange nicht vom Tisch. In diesem Fall muss nämlich die Geschäftsleitung selbst an Stelle des Datenschutzbeauftragten die gesetz- lichen Vorgaben erfüllen. Als Chef hat man allerdings in der Regel auch ohne Datenschutz schon einen ausgefüllten Tagesablauf. Auch die Haftungsauslagerung ist ein wichtiges Argument, dass Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen sollten. Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir diese Aufgaben für Sie. Durch qualifizierte Ausbildung, fundierte Praxiskenntnisse und langjährige Erfahrung im Datenschutz stellen wir sicher, dass diese Themen hochwertig und rechtssicher bearbeitet werden können. Sie sparen sich auf diese Weise spürbar Zeit und Geld. Das Ergebnis ist die reibungslose und kalkulierbare Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.
  • 5. Unser bedarfs- und lösungsorientierter Ansatz zur Sicherstellung gesetzlicher Datenschutz- vorschriften führt Sie zu einem integrierten und wirksamen Datenschutz-Management-System in ihrem Unternehmen. Wir bieten Ihnen unter anderem:  Datenschutzchecks mit Risikoanalyse und Empfehlungen für die Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems in ihrem Unternehmen.  Übernahme der Funktion als Externer Datenschutzbeauftragter nach § 4g Bundesdatenschutzgesetz.  Schulung ihrer Mitarbeiter.  Erstellen ihres öffentlichen Verfahrensverzeichnisses (sog. „Jedermannverzeichnis“).  Erstellen ihrer internen Verfahrensverzeichnisse.  Beratung zu Themen wie Privatnutzung von Email, Internet und Telefon sowie beim Umgang mit Social Media.  Beratung und Unterstützung bei der Auftragsdatenverarbeitung, sowohl als Auftraggeber wie auch als Auftragnehmer.  Datenschutzkonforme Homepagegestaltung. Im Vordergrund steht für uns immer, dass die Umsetzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen für Sie und ihre Mitarbeiter kein Hemmschuh wird. Es ist uns wichtig, die Regelungen und Vorgehens- weisen gemeinsam mit Ihnen so zu gestalten, dass Sie sich nicht eingeschränkt fühlen und etablierte Abläufe so weit wie möglich bestehen bleiben. Nur dann wird Datenschutz von allen Beteiligten akzeptiert und gelebt. Das ist unser Ziel. Unsere Leistungen
  • 6. Datenschutz in ihrem Unternehmen Datenschutz ist Vertrauenssache. Kunden erwarten zu Recht, dass ihr Geschäftspartner alle relevan- ten rechtlichen Vorschriften beherzigt und umsetzt. Neue Kunden schauen sich ihre Lieferanten genau an und beziehen in Ihre Entscheidung künftig die Frage nach dem Datenschutz immer mehr mit ein. Wenn ihr Mitbewerb im Internet über aktives Datenschutzmanagement sprechen kann und Sie nicht, erhält er den Pluspunkt auf der Checkliste potentieller Kunden. Entscheiden Sie selbst, ob Sie bei diesem Thema Vorreiter oder Nachzügler sein wollen. Wenn Sie die Datenschutzbestimmungen in ihrem Hause umsetzen wollen, vereinbaren wir als erstes einen Termin zur Datenschutz-Bestandsaufnahme nach BSI-Grundschutz. Dabei werden alle relevan- ten Handlungsfelder im Detail abgeklopft und Stärken und Schwächen festgestellt. Sie erhalten im Anschluss eine individuelle Risikoanalyse und konkrete Handlungsempfehlungen. Wenn Sie Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht, angehen möchten, unterstützen wir Sie entweder im Rahmen der Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten oder mit der Durchführung einzelner Projekte. Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um das Thema Daten- schutz beratend zur Seite, sei es bei der Gestaltung der Auftragsdatenverarbeitungsverträge, der Formulierung von Arbeitsanweisungen zur Nutzung von firmeneigenen Kommunikationsanlagen oder z.B. bei der argumentativen Einbindung des Themas Datenschutz in Ihren Marketingunterlagen.
  • 7.  Langjährige Berufserfahrung in Führungsfunktionen im In- und Ausland, Umsetzung von Managementkonzepten, Personalführung.  Fachspezifische Datenschutzaus- und Weiterbildung zur Erhaltung und Erfüllung der erforderlichen Fachkunde nach § 4f, Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz.  Mehr als 10 Jahre Erfahrung im Datenschutz (Personalwesen, SAP).  Mehr als 10 Jahre Erfahrung in der IT- und Organisationsberatung von Freiberuflern ‚ und Dienstleistungsunternehmen.  Langjährige Erfahrung als Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater.  Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV), Datenschutzmanager (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV).  Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. Qualifikationen
  • 8. Mühlfelder Str. 14 82211 Herrsching am Ammersee Tel.: 08152 / 9998412 info@munker.info www.munker.info Datenschutzberatung Datenschutzaudit Externe Datenschutzbeauftragte Strategisches Marketing Dienstleistungsmanagement