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Die Forderungen



       Solar-Einhausung
Die Innovation

Basierend auf der von der Universität Weimar veröffentlichten Studie, die eine sog.
Leichtbauweise beinhaltet, konnten wir einige deutsche Unternehmen gewinnen,
sich unseren Überlegungen anzuschließen. Dieser Konstruktion wurde in einer Art
Modulbauweise der Regelquerschnitt R 36 zugrunde gelegt, mit einer lichten Höhe
von 6,00 m und einer Gesamtlänge von ca. 3.300 m. Gegenüber der herkömmlichen
Betonbauweise erweist sich diese Leichtkonstruktion aus vorgefertigten
„Sandwichelementen“als enorm preisgünstig und schnell bei einer Realisierung
(vgl. z. B. Tiergartentunnel, Berlin: 2,4 km, € 390 Mio.). Darüber hinaus kann auf
eine mehr als ausreichende Erfahrung im Hallen- oder Hochregallagerbereich
zurückgegriffen werden. Die Elemente werden z. Zt. an einer deutschen Universität
auf Lärmschutz für ICE-Züge (bis 300 km/h) geprüft.
Der Unterschied

Der einfache aber wesentliche Unterschied zwischen Lärmschutzwänden und einer
Einhausung ist das Dach. Dadurch bedingt sind umfangreiche zusätzliche
Maßnahmen zur reibungslosen und sicheren Durchfahrung notwendig. Angefangen
von Verkehrsleittechnik/Beleuchtung, über Be- und Entlüftung bis hin zum
Brandschutz usw., muss eine aufwendige Technik installiert und betrieben werden.
Aber auch hier lassen sich durch innovative Produkte, insbesondere in der
Betreibung, immense Kosten einsparen. Hochdruckwassernebelanlagen als
Brandschutz, LED-Beleuchtung- und Leittechnik sind z.B. nicht nur äußerst
umweltschonend, sondern auch in Unterhaltung, Wartung und Einsatz wesentlich
preiswerter und effektiver als herkömmliche Methoden.
I. Einhausung
BAB A10 von ca. km 171,400 bis km 174,700 = 3,3 km

    Metallleichtbauweise, Baukastensystem aus vorgefertigten Elementen
    Bauzeit in Wochen, nicht in Monaten oder Jahren
    Lärmschutzwände + OPA entfallen (min. ca. € 20 Mio.)
    kein Winterdienst, keine Klärung der Niederschläge (Oberflächenwasser)
    keine erhöhten Instandhaltungskosten/Erneuerung für OPA
    erhebliche Kostenreduzierung für Fußgängerbrücken
    optische Verbesserung gegenüber LSW, da nicht höher als die Brücken
    voller Lärmschutz von der BAB auch über 400 m hinaus (!)
    erweiterter Lärmschutz B96 und Eisenbahnbrücke problemlos möglich (Knoten)
    10 ha Nutzfläche für PV-Anlage von ca. 5,1 MW
    Baukosten: € 38,12 Mio. => rd. € 16 Mio. Fehlbetrag (außer den Kosten für LSW und OPA standen
     keine Zahlen zur Verfügung)
Sandwich-Wandelement mit nichtbrennbarer Mineralwolle
         und schallabsorbierender Innenschale
technische Daten Wand
Sandwich-Dachelement mit Polyurethankern, schwer entflammbar
technische Daten Dach
Kostenschätzung Korpus
Beschreibung (Variante mit Mittenstütze)       Mio. €

a) ca. 3000 to. Stahl (grundiert)                4,50

b) ca. 42000 m Dach-Stahlpfetten                 1,00

c) ca. 42000 qm² Wandelemente 100`er Dämmung     2,00


d) ca. 108000 qm² Dachelemente 60`er Dämmung     3,30


e) ca. 1200 qm³ Beton mit Bewehrung              1,00

f) Sicherheitseinrichtung usw.                   0,50

Gesamtkosten                                   12,30
Verkehrs- und Sicherheitstechnik
Beschreibung                                        Mio. €/km

Entlüftungs- und Entrauchungstechnik, Brandschutz        3,30

Entwässerung, Abwasserführung                            0,60

Stromversorgungsanlagen                                  0,68

Beleuchtung                                              0,68

Sicherheitsbeleuchtung                                   0,23

Verkehrstechnik                                          1,88

Gefahrenmeldeanlagen                                     0,30

Gesamt/km                                                7,65

Technikkosten bei einer Gesamtlänge von 3,3 km          25,25
Vergleich
Lärmschutz PFV (gem. Planung LS)   Einhausung (Herstellerangebote)
II. PHOTOVOLTAIKKRAFTWERK
Gesamtoberfläche brutto: rd. 118.000 m² (Nettofläche ~ 100.000 m²)

Leistung:                                      rd. 5,10 MWh/Jahr
Nennleistung:                                  900 kWh/kWpeak, entsprechen dem
                                               Bedarf von mehr als 1.200 Haushalten
Einspeisevergütung:                            1.020.000 € /Jahr bei 20 Cent/kWh
Baukosten:                                     rd. 13 Mio. € inkl. Montage
Einsparung CO₂:                                > 2.800 t./Jahr, das entspricht einer km-
                                               Leistung eines VW-Golf von rd. 30.000.000
                                               km




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− separate und teils höhere Lärmschutzwände entfallen
− Fußgänger-/Radfahrerüberquerungen erfordern nur einen geringen finanziellen
  Mehraufwand
− Flüsterasphalt (OPA) und damit verbundene aufwendige Wartungsarbeiten
  entfallen
− Investition in Spezialmaschinen entfällt
− Regelerneuerung OPA alle 6 - 8 Jahre entfällt
− Straßenquerschnitt muss nicht mehr auf Regenentwässerung ausgelegt werden
− Oberflächenwasser kann ohne Behandlung natürlich zurückgeführt werden
− Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten können auch im Winter durchgeführt
  werden
− Schneeräumung entfällt, damit auch der dreifache Taumitteleinsatz für OPA
− keine Klagen lärmbetroffener Bürger gegen das Planfeststellungsverfahren zum
  Autobahnausbau, da Lärmschutz erfüllt
− keine witterungsbedingten Beeinträchtigungen durch Schnee, Aquaplaning und
  überfrierende Nässe
− Miet-/Pachteinnahmen (PV-Anlage)
− großflächige Reduktion der Lärm- und Feinstaubbelastung

− geringere Beeinträchtigung der Umwelt

− Lärmminderung auch über 400 m hinaus
− erhöhtes Gewerbesteueraufkommen

− zukunftsorientiertes ökologisches Image

− lokale Energieversorgung ermöglicht

− Schutz der Wohngebiete

− stärkere Nutzung der Naherholungsräume

− Bewahrung der Lebensräume artengeschützter Tiere und Pflanzen
Datenvergleich von Tunneln/Einhausungen


                                Britz (B)    Tiergarten (B) Rheinufer (D)   Petuel (M)   A3 (AB)    A10 (OHV)

Länge (m)                            1.700        2.400          2.000          1.480      1.380         3.300
Bauzeit (Monate)                       48           136             42            60          57            9
Fahrstreifen                            6             4              4             4           6            6
Kosten (Mio. €)                       185           390            500           205         154           38


Zusatznutzen PV

nutzbare Fläche                          -            -              -              -        k.A.   100.000 m²
MW-Leistung                              -            -              -              -        2,6            5
Nutzungsdauer                            -            -              -              -        20 J        >20 J
CO₂-Einsparung                           -            -              -              -     1.650 t     >3.000 t

  © 2011 Bürgerinitiative A10-Nord
DER AUSBLICK
 Es ist ein Gedanke zu einem Projekt, wie es noch nirgendwo verwirklicht wurde.
 Ein Pilotprojekt, welches sich ohne weiteren Aufwand auch auf andere Standorte
 projizieren lässt. Eine Grundkonstruktion einmal als Baumuster erstellt, bietet
 vielfältige Möglichkeiten zur dauerhaften Lärm- und CO₂-Reduzierung


 Weitere wirtschaftliche Vorteile sind zu erwarten, die in ihrer gesamten Auswirkung hier noch nicht
 endgültig quantifiziert werden können (Pilotprojekt mit europaweiter Signalwirkung). Der Vorteil der
 Vermeidung volkswirtschaftlicher Schäden durch Verkehrslärm, sei es gesundheitlicher oder
 finanzieller Art, ist an dieser Stelle nicht berücksichtigt.
 Es ist auch eine Frage des politischen Willens, inwieweit diese nachhaltigen kombinierten
 Technologien zukünftig genutzt werden sollen. Denn dieses Konzept stellt auch einen Beitrag zur
 zügigen Umsetzung der Klimaziele der Bundesregierung durch Einsatz und Nutzung erneuerbarer
 Energien dar und sollte daher auch nicht auf einen Standort beschränkt bleiben.

© 2010 Bürgerinitiative A10-Nord
Vielen Dank für Ihr Interesse




              Bürgerinitiative A10-Nord
              www.bi-a10-nord.de

              post@bi-a10-nord.de

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Der neue Plan

  • 3. Die Forderungen Solar-Einhausung
  • 4. Die Innovation Basierend auf der von der Universität Weimar veröffentlichten Studie, die eine sog. Leichtbauweise beinhaltet, konnten wir einige deutsche Unternehmen gewinnen, sich unseren Überlegungen anzuschließen. Dieser Konstruktion wurde in einer Art Modulbauweise der Regelquerschnitt R 36 zugrunde gelegt, mit einer lichten Höhe von 6,00 m und einer Gesamtlänge von ca. 3.300 m. Gegenüber der herkömmlichen Betonbauweise erweist sich diese Leichtkonstruktion aus vorgefertigten „Sandwichelementen“als enorm preisgünstig und schnell bei einer Realisierung (vgl. z. B. Tiergartentunnel, Berlin: 2,4 km, € 390 Mio.). Darüber hinaus kann auf eine mehr als ausreichende Erfahrung im Hallen- oder Hochregallagerbereich zurückgegriffen werden. Die Elemente werden z. Zt. an einer deutschen Universität auf Lärmschutz für ICE-Züge (bis 300 km/h) geprüft.
  • 5. Der Unterschied Der einfache aber wesentliche Unterschied zwischen Lärmschutzwänden und einer Einhausung ist das Dach. Dadurch bedingt sind umfangreiche zusätzliche Maßnahmen zur reibungslosen und sicheren Durchfahrung notwendig. Angefangen von Verkehrsleittechnik/Beleuchtung, über Be- und Entlüftung bis hin zum Brandschutz usw., muss eine aufwendige Technik installiert und betrieben werden. Aber auch hier lassen sich durch innovative Produkte, insbesondere in der Betreibung, immense Kosten einsparen. Hochdruckwassernebelanlagen als Brandschutz, LED-Beleuchtung- und Leittechnik sind z.B. nicht nur äußerst umweltschonend, sondern auch in Unterhaltung, Wartung und Einsatz wesentlich preiswerter und effektiver als herkömmliche Methoden.
  • 6. I. Einhausung BAB A10 von ca. km 171,400 bis km 174,700 = 3,3 km  Metallleichtbauweise, Baukastensystem aus vorgefertigten Elementen  Bauzeit in Wochen, nicht in Monaten oder Jahren  Lärmschutzwände + OPA entfallen (min. ca. € 20 Mio.)  kein Winterdienst, keine Klärung der Niederschläge (Oberflächenwasser)  keine erhöhten Instandhaltungskosten/Erneuerung für OPA  erhebliche Kostenreduzierung für Fußgängerbrücken  optische Verbesserung gegenüber LSW, da nicht höher als die Brücken  voller Lärmschutz von der BAB auch über 400 m hinaus (!)  erweiterter Lärmschutz B96 und Eisenbahnbrücke problemlos möglich (Knoten)  10 ha Nutzfläche für PV-Anlage von ca. 5,1 MW  Baukosten: € 38,12 Mio. => rd. € 16 Mio. Fehlbetrag (außer den Kosten für LSW und OPA standen keine Zahlen zur Verfügung)
  • 7. Sandwich-Wandelement mit nichtbrennbarer Mineralwolle und schallabsorbierender Innenschale
  • 11. Kostenschätzung Korpus Beschreibung (Variante mit Mittenstütze) Mio. € a) ca. 3000 to. Stahl (grundiert) 4,50 b) ca. 42000 m Dach-Stahlpfetten 1,00 c) ca. 42000 qm² Wandelemente 100`er Dämmung 2,00 d) ca. 108000 qm² Dachelemente 60`er Dämmung 3,30 e) ca. 1200 qm³ Beton mit Bewehrung 1,00 f) Sicherheitseinrichtung usw. 0,50 Gesamtkosten 12,30
  • 12. Verkehrs- und Sicherheitstechnik Beschreibung Mio. €/km Entlüftungs- und Entrauchungstechnik, Brandschutz 3,30 Entwässerung, Abwasserführung 0,60 Stromversorgungsanlagen 0,68 Beleuchtung 0,68 Sicherheitsbeleuchtung 0,23 Verkehrstechnik 1,88 Gefahrenmeldeanlagen 0,30 Gesamt/km 7,65 Technikkosten bei einer Gesamtlänge von 3,3 km 25,25
  • 13. Vergleich Lärmschutz PFV (gem. Planung LS) Einhausung (Herstellerangebote)
  • 14. II. PHOTOVOLTAIKKRAFTWERK Gesamtoberfläche brutto: rd. 118.000 m² (Nettofläche ~ 100.000 m²) Leistung: rd. 5,10 MWh/Jahr Nennleistung: 900 kWh/kWpeak, entsprechen dem Bedarf von mehr als 1.200 Haushalten Einspeisevergütung: 1.020.000 € /Jahr bei 20 Cent/kWh Baukosten: rd. 13 Mio. € inkl. Montage Einsparung CO₂: > 2.800 t./Jahr, das entspricht einer km- Leistung eines VW-Golf von rd. 30.000.000 km © 2011 Bürgerinitiative A10-Nord
  • 15. − separate und teils höhere Lärmschutzwände entfallen − Fußgänger-/Radfahrerüberquerungen erfordern nur einen geringen finanziellen Mehraufwand − Flüsterasphalt (OPA) und damit verbundene aufwendige Wartungsarbeiten entfallen − Investition in Spezialmaschinen entfällt − Regelerneuerung OPA alle 6 - 8 Jahre entfällt − Straßenquerschnitt muss nicht mehr auf Regenentwässerung ausgelegt werden − Oberflächenwasser kann ohne Behandlung natürlich zurückgeführt werden − Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten können auch im Winter durchgeführt werden − Schneeräumung entfällt, damit auch der dreifache Taumitteleinsatz für OPA − keine Klagen lärmbetroffener Bürger gegen das Planfeststellungsverfahren zum Autobahnausbau, da Lärmschutz erfüllt − keine witterungsbedingten Beeinträchtigungen durch Schnee, Aquaplaning und überfrierende Nässe − Miet-/Pachteinnahmen (PV-Anlage)
  • 16. − großflächige Reduktion der Lärm- und Feinstaubbelastung − geringere Beeinträchtigung der Umwelt − Lärmminderung auch über 400 m hinaus
  • 17. − erhöhtes Gewerbesteueraufkommen − zukunftsorientiertes ökologisches Image − lokale Energieversorgung ermöglicht − Schutz der Wohngebiete − stärkere Nutzung der Naherholungsräume − Bewahrung der Lebensräume artengeschützter Tiere und Pflanzen
  • 18. Datenvergleich von Tunneln/Einhausungen Britz (B) Tiergarten (B) Rheinufer (D) Petuel (M) A3 (AB) A10 (OHV) Länge (m) 1.700 2.400 2.000 1.480 1.380 3.300 Bauzeit (Monate) 48 136 42 60 57 9 Fahrstreifen 6 4 4 4 6 6 Kosten (Mio. €) 185 390 500 205 154 38 Zusatznutzen PV nutzbare Fläche - - - - k.A. 100.000 m² MW-Leistung - - - - 2,6 5 Nutzungsdauer - - - - 20 J >20 J CO₂-Einsparung - - - - 1.650 t >3.000 t © 2011 Bürgerinitiative A10-Nord
  • 19.
  • 20.
  • 21. DER AUSBLICK Es ist ein Gedanke zu einem Projekt, wie es noch nirgendwo verwirklicht wurde. Ein Pilotprojekt, welches sich ohne weiteren Aufwand auch auf andere Standorte projizieren lässt. Eine Grundkonstruktion einmal als Baumuster erstellt, bietet vielfältige Möglichkeiten zur dauerhaften Lärm- und CO₂-Reduzierung Weitere wirtschaftliche Vorteile sind zu erwarten, die in ihrer gesamten Auswirkung hier noch nicht endgültig quantifiziert werden können (Pilotprojekt mit europaweiter Signalwirkung). Der Vorteil der Vermeidung volkswirtschaftlicher Schäden durch Verkehrslärm, sei es gesundheitlicher oder finanzieller Art, ist an dieser Stelle nicht berücksichtigt. Es ist auch eine Frage des politischen Willens, inwieweit diese nachhaltigen kombinierten Technologien zukünftig genutzt werden sollen. Denn dieses Konzept stellt auch einen Beitrag zur zügigen Umsetzung der Klimaziele der Bundesregierung durch Einsatz und Nutzung erneuerbarer Energien dar und sollte daher auch nicht auf einen Standort beschränkt bleiben. © 2010 Bürgerinitiative A10-Nord
  • 22. Vielen Dank für Ihr Interesse Bürgerinitiative A10-Nord www.bi-a10-nord.de post@bi-a10-nord.de