ESK-Leitlinien: Periodische Sicherheitsüberprüfung und technisches Alterungsmanagement für Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle
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ESK-Leitlinien: Periodische Sicherheitsüberprüfung und technisches Alterungsmanagement für Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle
1. S KE
ESK-Leitlinien: Periodische Sicherheitsüberprüfung
und technisches Alterungsmanagement für
Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und
Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle
4. RAM-Behältersicherheitstage
26./27. März 2014, Berlin
Beate Kallenbach-Herbert, Öko-Institut e.V.
RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin 1
2. S KE
Gliederung
1. Hintergrund: Anlass und Ablauf
2. Verhältnis PSÜ und Alterungsmanagement
3. Gliederung der Leitlinie
4. Überblick zur PSÜ-ZL
5. Überblick zum Alterungsmanagement
6. Schlussbemerkung
2RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
3. S KE
Hintergrund: Anlass (1)
1. Anforderungen in den „Safety Reference Levels“ der WENRA*:
Berücksichtigung von periodischen Sicherheitsüberprüfungen
und Alterungsmanagement in den Zwischenlagern
Verpflichtung der WENRA-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung
im Regelwerk und praktischen Implementierung
2. EURATOM-Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die
verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter
Brennelemente und radioaktiver Abfälle **: Art. 7 (2)
„…die Sicherheit der Anlagen oder Tätigkeiten zur Entsorgung
abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle
regelmäßig in systematischer und nachprüfbarer Weise zu
überprüfen und, so weit wie vernünftigerweise erreichbar,
kontinuierlich zu verbessern.“
3RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
* WENRA: Western European Nuclear Regulators Association
** RICHTLINIE 2011/70/EURATOM des Rates vom 19. Juli 2011
4. S KE
Hintergrund: Anlass (2)
Verankerung in den ESK-Leitlinien für die trockene
Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme
entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern (Juni 2013):
„Der Zwischenlagerbetreiber muss regelmäßig alle zehn Jahre
eine Sicherheitsüberprüfung für sein Zwischenlager
durchführen. Zur Beherrschung der Langzeit- und
Alterungseffekte … sind ein Alterungsmanagementkonzept
vorzulegen und Maßnahmen … durchzuführen.“
4RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
5. S KE
Hintergrund: Ablauf
5RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
Beratungsauftrag des BMU an die ESK zur Erarbeitung von
Empfehlungen für eine Periodische Sicherheitsüberprüfung
Erstellung eines Leitlinien Entwurfs
ca. 2-jährige Pilotphase („Praxistest“), (TBL Gorleben)
Verbesserungsvorschläge für die Leitlinie
Erkenntnisse aus der Pilotphase,
ESK-Workshop mit Abfalleigentümern, ZL-Betreibern,
Behörden etc.
Verabschiedung der Leitlinien durch ESK: März 2014
6. S KE
Verhältnis PSÜ und Alterungsmanagement
Übergeordnetes Ziel:
Bestätigung des Sicherheitsstatus und Beherrschung von
Alterungseffekten
Alterungsmanagement:
kontinuierliche,
betriebsbegleitende Aufgabe
zur Beherrschung von
Langzeit- und
Alterungseffekten
Periodische
Sicherheitsprüfung:
ganzheitliche
Sicherheitsüberprüfung in
periodischen Abständen
Leitlinien zur PSÜ und zum Alterungsmanagement
1
2
Wechselseitige Bezüge:
1: Überprüfung der Maßnahmen zum Alterungsmanagement in der PSÜ
2: Berücksichtigung der Ergebnisse des Alterungsmanagements in der PSÜ
6RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
7. S KE
1 + 2 Einleitung und Anwendungsbereich
3 Ziele der PSÜ-ZL
4 Zuständigkeiten und Fristen der PSÜ-ZL
5 Umfang der PSÜ-ZL
5.1 Aktuelle Anlagenbeschreibung
5.2 Zusammenstellung der im Überprüfungszeitraum durchgeführten
bzw. eingetretenen sicherheitsrelevanten Änderungen
5.3 Auswertung von Betriebserfahrungen
5.4 Störfallanalyse
5.5 Überprüfung zur technischen Alterung
5.6 Sicherheitsmanagement
5.7 Langzeitdokumentation und elektronische Datenverarbeitungs-
systeme
6 Ergebnisse der PSÜ-ZL
7RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
Gliederung der Leitlinien (1)
8. S KE
7 Technisches Alterungsmanagement
7.1 Festlegung des Überwachungskonzepts
7.2 Durchführung der Prüf- und Überwachungsmaßnahmen,
Bewertung der Prüfergebnisse und Umgang mit Befunden
7.3 Berichterstattung und Dokumentation
8 Literatur
8RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
Gliederung der Leitlinien (2)
9. S KE
Überblick zur PSÜ-ZL: Ziele (Kap. 3)
• Dokumentation und Beurteilung der aufgetretenen Ereignisse
und gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf das Sicherheits-
niveau, die Betriebszuverlässigkeit und die Strahlenexposition
• Aktualisierte Sicherheitsbewertung des Ist-Zustands hinsichtlich
– des sicheren und zuverlässigen Weiterbetriebs
– der zuverlässigen Beherrschung von Störfällen
– Auswirkung von Alterungsmechanismen auf das
Zwischenlager, Einrichtungen und Behälter
– sicherer Handhabung und späterem Abtransport der Behälter
• Ableitung von Erkenntnissen und Maßnahmen für den weiteren
Betrieb
• Einhaltung der Schutzziele und abgeleiteten Anforderungen für
verbleibende genehmigte Betriebsdauer aufzeigen
9RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
10. S KEÜberblick zur PSÜ-ZL:
Zuständigkeiten und Fristen (Kap. 4)
Zuständigkeiten
• Der Betreiber des Zwischenlagers: Verantwortlich für die
Durchführung der PSÜ-ZL
• Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde: Zuständig für die Prüfung
der PSÜ-ZL, Festlegung und Überwachung ggf. erforderlichen
Maßnahmen
• Die atomrechtliche Genehmigungsbehörde: Erhält Ergebnisse
der PSÜ-ZL
Fristen
• alle 10 Jahre nach der ersten Einlagerung
• Abschluss der Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde
6 Monate nach Abschluss der PSÜ und Vorlage des Berichts
10RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
11. S KE
Überblick zur PSÜ-ZL: Umfang (Kap. 5)
• Aktuelle Anlagenbeschreibung unter Bezug auf den aktuellen
Anlagen- und Belegungszustand, orientiert an der Gliederung im
Sicherheitsbericht
• Zusammenstellung der durchgeführten und eingetretenen
sicherheitsrelevanten Änderungen, z.B. hinsichtlich
Genehmigungsstatus, regulatorischen Anforderungen,
Betriebszustand und Betriebsorganisation,
Standortbedingungen
• Auswertung von Betriebserfahrungen im eigenen und in
vergleichbaren Zwischenlagern, Erfahrungen aus
Weiterleitungsnachrichten
11RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
12. S KE
Überblick zur PSÜ-ZL: Umfang (Kap. 5)
• Überprüfung der Störfallanalysen u.a. hinsichtlich weiterer
relevanter Ereignisabläufen, Aktualität der Nachweisverfahren.
Neue Analysen nur bei Zweifel an Aussagesicherheit bzw.
Konservativität vorhandener Nachweise.
• Gesamtbewertung der durchgeführten Maßnahmen und
gewonnenen Erkenntnisse zum Alterungsmanagement
• Überprüfung des Sicherheitsmanagementsystems insbesondere
im Hinblick auf die längerfristige Entwicklung des
Zwischenlagerbetriebs
• Prüfung der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Dokumentation
sowie der Hard- und Software elektronischer DV-Systeme
12RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
13. S KE
Überblick zur PSÜ-ZL: Ergebnisse (Kap. 6)
• Abschließende Einschätzung des Sicherheitsstatus des ZL
durch den Betreiber und Darlegung in prüffähigem Bericht:
– Zusammenführung aller Analyseergebnisse zu einem Gesamtbild
– Bewertungsmaßstab: Erfüllung der Schutzziele und abgeleiteten
Anforderungen
– Maßnahmenplan ggf. erforderlicher Verbesserungsmaßnahmen
• Beurteilung der sicherheitstechnischen Bedeutung der
Ergebnisse durch die Behörde
– ausreichende Zuverlässigkeit der Komponenten, Beherrschung der
zu betrachtenden Störfälle, Schwachstellen im Sicherheitskonzept
– ggf. Eignung des Maßnahmenplans zur Verbesserung des
Sicherheitsstatus
• Festlegung ggf. erforderlicher Verbesserungsmaßnahmen durch
den Betreiber in Abstimmung mit der Behörde
13RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
14. S KE
Überblick zum Alterungsmanagement
Alterungsmanagement (AM)
Maßnahmen für:
nicht zugängliche
Behälterbereiche und
Inventare
Maßnahmen für:
zugängliche
Behälterbereiche,
Gebäude, sonstige
technische Einrichtungen
Zuständigkeit:
Lagerbetreiber
Außerhalb des direkten
Zuständigkeitsbereichs der
Lagerbetreiber
nicht-
technisches
AM
14RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
technisches
AM
15. S KE
Regelungen zum technischen AM (1)
Maßnahmen für: zugängliche
Behälterbereiche, Gebäude,
sonstige technische Einrichtungen
Zuständigkeit: Lagerbetreiber
Kap. 7 „Technisches
Alterungsmanagement“
Regelungen:
• Grundsätzliches: gestufter Ansatz entsprechend der sicherheits-
technischen Bedeutung der Systeme und Komponenten
• Festlegung eines Überwachungskonzept:
Prüf- und Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich
Art der Maßnahme
Häufigkeit und Stichprobenumfang
Ort der Durchführung
technisches
AM
15RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
16. S KE
Regelungen zum technischen AM (2)
• Bewertung der Ergebnisse der durchgeführten Prüf- und
Überwachungsmaßnahmen
hinsichtlich Schutzzielrelevanz
hinsichtlich zukünftig zu erwartender Qualitäts-
veränderungen
• Bewertung der Hinweise auf Alterungsbefunde hinsichtlich der
Notwendigkeit von Maßnahmen zur Beherrschung. Erforderliche
Maßnahmen zeitnah planen, umsetzen und auf Übertragbarkeit
bewerten
• Bewertung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, ggf.
Anpassung des Überwachungskonzepts
• Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen und
gewonnenen Erkenntnisse jährlich und anlassbezogen bei
sicherheitsrelevanten Erkenntnissen
16RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
17. S KE
Regelungen zum nicht-technischen AM
Maßnahmen für: zugängliche
Behälterbereiche, Gebäude,
sonstige technische Einrichtungen
Zuständigkeit: Lagerbetreiber
Integriert in Kapitel 5
„Umfang der PSÜ-ZL“
• Regelungen in Kapitel 5.6 „Sicherheitsmanagement“
vorausschauende Personalstrategie im Hinblick auf die
Personalgewinnung, -qualifizierung und –schulung
Gewährleistung eines regelmäßigen anlagenübergreifenden
Wissens- und Erfahrungsaustauschs
• Kapitel 5.7 „Langzeitdokumentation und elektronische
Datenverarbeitungssysteme“
nicht-
technisches AM
17RAM Behältersicherheitstage, 26./27.März 2014, Berlin
18. S KE
Schlussbemerkung
• Die Vorgehensweise bei der Erarbeitung
Pilotphase
Anhörungen im ESK-Ausschuss
Workshop
hat sich als sehr hilfreich zur Verbesserung der
Verständlichkeit und Anwendbarkeit sowie zur
Präzisierung der Leitlinien erwiesen
• Insgesamt liegt mit den ESK-Leitlinien zur
trockenen Zwischenlagerung und zur
PSÜ/Alterungsmanagement ein umfassendes
Paket vor, das bei Bedarf fortgeschrieben und
aktualisiert wird.
Workshop PSÜ-ZL am 27.11.2013 in Bonn 18