Wald und Klimaschutz - Kann Waldbewirtschaftung helfen die Klimaziele zu erre...
Standards von Herkunftsnachweisen und ihr internationaler Austausch über Register
1. Standards von Herkunftsnachweisen und ihr
internationaler Austausch über Register
EEX-Presseveranstaltung „Handel von Grünstrom-
Herkunftsnachweisen an der Börse“
Frankfurt, 28. Mai 2013
Christof Timpe (c.timpe@oeko.de)
Öko-Institut e.V. Freiburg/Darmstadt/Berlin
2. Standards von Herkunftsnachweisen und
ihr internationaler Austausch über Register
HKN dienen dem Nachweis der Herkunft von Strom gegenüber
Endverbrauchern durch ihren Stromversorger.
– für Stromprodukte
– für die Stromkennzeichnung
HKN verfügbar für
– Strom aus erneuerbaren Energien (EE)
– Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
Standardisierte Einheit:
1 MWh Strom
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Was ist ein Herkunftsnachweis (HKN)?
3. Standards von Herkunftsnachweisen und
ihr internationaler Austausch über Register
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Funktionsweise des HKN-Systems
HKN können entkoppelt von der vertraglichen Stromlieferung
oder mit dieser gekoppelt übertragen werden.
Verbrauch
HKN
Register
HKN
Erzeugung
Strom &
Attribute
Ausstellung
der HKN
Strom-
Markt
XYZ
HKN
Entwertung
der HKN
XYZ
Import und Export von HKN
XYZ
4. Standards von Herkunftsnachweisen und
ihr internationaler Austausch über Register
Stetiges Wachstum des deutschen Ökostrom-Marktes
und des Marktes für HKN
Quellen: e&m Ökostromumfrage 2012, EECS Aktivitätsstatistik 4
5. Standards von Herkunftsnachweisen und
ihr internationaler Austausch über Register
Das neue HKN-Register des Umweltbundesamtes
(für Stromlieferung ab 1.01.2013)
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Quelle:UBA,Öko-Institut
Import von HKN Export von HKN
6. Standards von Herkunftsnachweisen und
ihr internationaler Austausch über Register
Europäische Einbettung des HKN-Systems
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Mitglieder des European Energy
Certificate Systems (EECS)
(Ende 2012)
Siehe http://www.aib-net.org
Importe von HKN nach
Deutschland im Jahr 2012
(in Summe > 50 TWh)
Quellen: EECS, Öko-Institut
7. Standards von Herkunftsnachweisen und
ihr internationaler Austausch über Register
Zuverlässigkeit von Herkunftsnachweisen
Rechtliche Vorgaben:
HKN müssen genau, zuverlässig und betrugssicher sein
(Richtlinie 2009/28/EG, Art. 15 Abs. 5)
Strom aus EE darf nicht doppelt vermarktet werden (§ 56 EEG)
Zentrale Maßnahmen:
Verpflichtung zur Verwendung von HKN für EE-Strom.
Einheitliches HKN-Register des UBA, europaweite Koordination
der HKN-Register im European Energy Certificate System.
Klare Regelungen für Anlagenregistrierung, Ausstellung, Transfer
(Import und Export) und Entwertung von HKN.
Ausgestellte HKN müssen bei den Bilanzierungsverfahren im
Rahmen der Stromkennzeichnung berücksichtigt werden. 7
8. Standards von Herkunftsnachweisen und
ihr internationaler Austausch über Register
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Christof Timpe
Öko-Institut e.V.
Freiburg - Darmstadt - Berlin
Postfach 1771, 79017 Freiburg
Tel.: +49-761-452 95-225
c.timpe@oeko.de
http://www.oeko.de