Medikamenten-Nonadhärenz bei Adoleszenten nach Herztransplantation, Yvonne Li...
Frühgeburt: Alles in Balance? Wo ein Kläger, da ein Richter!
1. „FRÜHGEBURT: ALLES IN BALANCE?!“
WO EIN KLÄGER, DA EIN RICHTER!
MEDIZINRECHTLICHE BETRACHTUNGEN
6. Dresdner Herbsttag; 22.11.2014
Dr. Roland Uphoff, Fachanwalt für Medizinrecht, M.mel.
www.uphoff.de www.recht-geburtsschaden.de
2. I.! Grundlagen der Arzthaftung
II.! Arzthaftungsrechtliche Urteile und Leitsätze zur
vorgeburtlichen und neonatologischen Versorgung von
Frühgeburten
Haftungsrechtliche Entscheidungen zur Kontrolle und
Betreuung von Risikoneugeborenen
III. Delegation und Substitution in der Kinderkrankenpflege
– wer haftet für was?
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„Frühgeburt: Alles in Balance“, 6. Dresdner Herbsttag, 22.11.2014, Universitätsklinikum Dresden
3. „Bei der Frühgeburt eines Kindes in der 28. SSW handelt es sich
um ein erhebliches Risiko für das Kind, welches eine besondere
ärztliche Fürsorge erfordert. Dazu gehören zunächst geburtshilfliche
Kontroll- und Unterstützungsmaßnahmen während des Geburts-
vorgangs als auch eine fachkundige postpartale Betreuung (!)
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„Frühgeburt: Alles in Balance“, 6. Dresdner Herbsttag, 22.11.2014, Universitätsklinikum Dresden
4. „Es stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn die
Temperatur eines frühgeborenen Kindes nicht ausreichend
überwacht wird und es deshalb zu einer andauernden
Unterkühlung kommt.“
(OLG Hamm, VersR 1995, 341)
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„Frühgeburt: Alles in Balance“, 6. Dresdner Herbsttag, 22.11.2014, Universitätsklinikum Dresden
5. „Wenn bei einem Neugeborenen auffällige Symptome (hier:
Trinkschwäche/Trinkverweigerung, Schreiattacken, zunehmende
Unruhe und Atemstörungen) festgestellt werden, müssen diese
rechtzeitig befundet und behandelt werden. Dieses gilt auch dann,
wenn die U2-Untersuchung zunächst noch unauffällig war und daher
das Neugeborene dann zu spät als ein möglicherweise krankes
Neugeborenes eingeschätzt wurde.“
(OLG Celle, Urteil vom 28.02.2005)
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„Frühgeburt: Alles in Balance“, 6. Dresdner Herbsttag, 22.11.2014, Universitätsklinikum Dresden
6. Obladen, ehem. Direktor der Klinik für Neonatologie der Charité
Berlin, in: Dudenhausen, Praktische Geburtshilfe, 21. Aufl. 2011,
Seite 404:
„Hauptaufgaben der Kinderkrankenschwester sind:
•!pflegerische und emotionale Unterstützung der Mutter beim
Erlernen der Versorgung des Kindes, beim Stillen und beim
rooming-in,
•!Pflege und Beobachtung des Neugeborenen mit dem Ziel,
Anomalien und Krankheitszeichen frühzeitig zu entdecken.“
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„Frühgeburt: Alles in Balance“, 6. Dresdner Herbsttag, 22.11.2014, Universitätsklinikum Dresden
7. 1. Resümée
Geburtshilfe und Kinderheilkunde findet nicht im rechtsfreien
Raum statt.
Die fachmedizinischen Standards und deren rechtliche Kontrolle
dienen der Qualitätssicherung und Fehlervermeidung in der
Geburtshilfe/Kinderheilkunde.
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„Frühgeburt: Alles in Balance“, 6. Dresdner Herbsttag, 22.11.2014, Universitätsklinikum Dresden
8. Voraussetzungen und Grenzen der Delegation
Die Delegation an nichtärztliche Gesundheitsberufe ist
• abhängig von Schwierigkeit/Gefährlichkeit/Vorhersehbarkeit
der Maßnahme
• abhängig von der Qualifikation (Kenntnisstand und Erfahrung),
abstrakt (Ausbildung) und konkret (individuell)
• abhängig von einer Anleitung
• abhängig von der Überwachung (in der Regel nicht nur
stichprobenhaft)
• abhängig von der Erreichbarkeit des Arztes
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„Frühgeburt: Alles in Balance“, 6. Dresdner Herbsttag, 22.11.2014, Universitätsklinikum Dresden
9. 2. Resümée
Delegation und Substitution sind unter bestimmten Voraus-
setzungen zulässig, notwendig und sinnvoll.
Dreh- und Angelpunkt ist dabei eine „patientenorientierte
Risikobegrenzung“.
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„Frühgeburt: Alles in Balance“, 6. Dresdner Herbsttag, 22.11.2014, Universitätsklinikum Dresden