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Nach der vollzogenen Gründung beim Gewerbe-
amt wird automatisch die gute Nachricht des
neuen Unternehmens kundgetan. Das Finanzamt,
die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw.
Handwerkskammer, Berufsgenossenschaften und
viele Andere werden darüber informiert. In der
nächsten Ausgabe der Zeitschrift der Kammer
erfolgt die Publikation der Neugründung mit dem
Name des Unternehmens und der Gesellschafter
bzw. Geschäftsführer, Zweck des Unternehmens
und Adresse. Spätestens jetzt sind Gründer ein be-
gehrter Ansprechpartner und erhalten eine Vielzahl
an Briefen, die einen öffentlich-rechtlichen
Charakter darzustellen versuchen und angebliche
Einträge in “Gewerberegister” verkaufen wollen.
Die Adressen dieser Anbieter sind nicht selten
Briefkastenfirmen, bevorzugt in Spanien.
SCHUFA
Bereits 1927 wurde die
SCHUFA gegründet.
Anteilseigner der
SCHUFA Holding AG
sind Sparkassen,
Banken,
Versandhandels- und
Telekommunikations-
unternehmen - also der
sog. “kreditgebenden
Wirtschaft”. Die
Schufa speichert
Positiv- und
Negativmerkmale,
ermittelt diese Daten
aber nicht selbst. Die
Vertragspartner der
SCHUFA melden diese
Daten zurück, teilweise
stammen die Daten
aber auch aus
öffentlichen Quellen
(z.B. Schuldner-
Verzeichnisse). &
Schufa, Scorewerte & Wirtschaftsauskunfteien
Schufa, Scorewerte & Co &
Was Sie als Gründer wissen sollten
WHITE PAPER & MÄRZ 2014
WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE 1
Die zuständige Kammer freut sich immer auf neue
Zwangsmitglieder und informiert über die
Gebührenstruktur. Finanzamt, Berufsgenossen-
schaften und viele andere Organisationen senden
dem Gründer Formblätter, die ausgefüllt werden
müssen, natürlich nur zum Zweck der
Bestimmung der Abgabenhöhe und Steuern. In
dieser Flut der Briefe sind aber auch Anschreiben
von diversen Wirtschaftsauskunfteien enthalten,
die den Neugründer zu einer Selbstauskunft auf-
fordern. Dieses Paper gibt Hinweise, wie mit
diesen Wirtschaftsauskunfteien umgegangen
werden sollte und was es insbesondere für
Gründer zu beachten gibt. Fast alle Gründer über-
sehen dabei die hohe Signifikanz dieser Wirt-
schaftsauskunfteien, die durchaus eine
unternehmerische Zukunft beeinflussen können –
positiv und negativ. &
!
In der BRD gibt es aktuell ca. 200 Wirtschafts-
auskunfteien mit unterschiedlichen Schwer-
punkten. Diese Schwerpunkte können nach
Ländern gebildet werden (Auskünfte sind nicht
nur für Unternehmen und Personen in Deutsch-
land möglich, einige Auskunfteien haben sich für
Abfragen aus dem Ausland spezialisiert) bzw. nach
Abfragegruppen (Privatpersonen und/oder Unter-
nehmen). Die Schufa dürfte weithin bekannt sein,
andere bekannte Namen sind Arvato Infoscore,
Hermes, Bürgel, Creditreform oder Dun &
Bradstreet (weitere Links siehe unten). &
!
Endverbraucher und Privatperson haben häufig
Berührungspunkte mit Auskunfteien. Wenn
Waren oder Dienstleistungen auf Ziel gekauft
werden, ist oft eine Einwilligung erforderlich, dass
Informationen bei einer Auskunftei bezogen
werden dürfen. Damit beabsichtigt das kredit-
gebende das Unternehmen, möglichst das Risiko
zu minimieren und keine Waren oder Dienst.
leistungen an Kunden mit schlechter Bonität zu
verkaufen. Zudem erfolgen regelmäßig Rück-
meldungen über das Zahlungsverhalten. Schritt-
weise entsteht so ein Gesamtbild von jedem
Individuum und seinem Zahlungsverhalten. Dieses
Gesamtbild entscheidet maßgeblich, ob ein
Mobilfunkvertrag abgeschlossen, ein Auto
finanziert, neue Kreditkarten beantragt oder bei
Versandhändlern auf Rechnung bestellt werden
kann. Eine Hausbank bezieht diese Datenbasis
ebenfalls in die Vergabeentscheidung für Kredite
ein. Eine langjährige Hausbank verfügt natürlich
bereits über eigene Erfahrungen und kann sich
selbst ein relativ gutes Bild über das Individuum
oder Unternehmen verschaffen. Nach einem
Wechsel zu einer anderen Bank fehlt diese
Historie natürlich und die Auskunft, z.B. der
SCHUFA, erhält eine entsprechend höhere
Gewichtung. Damit beginnt die hohe Bedeutung
als Gründer, denn es gibt weitere Aspekte für
Unternehmer und vor allem Neugründer. &
!
Ziel einer Wirtschaftsauskunftei ist es, über jede
abgefragte Person einen Score zu erstellen. Bei der
SCHUFA hat der Score die Bedeutung, wie groß
die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Kunde voraus-
sichtlich seinen Zahlungsverpflichtungen nach-
kommen wird – was naturgemäß bei Raten-
zahlungen, Krediten und Kauf auf Ziel
entscheidend für den Verkäufer bzw. Anbieter ist.
Der Score wird mit mathematisch-statistischen
Methoden errechnet und basiert auf den
gespeicherten Informationen. Bei manchen Aus-
kunfteien wird der Scorewert nicht kommuniziert,
sondern eine verdichtete Empfehlung per Ampel-
system gegeben. &
!
Der Algorithmus dazu, wie der Scorewert
entsteht, wird als Geheimnis gehütet. Fakt ist
jedoch, dass neben der Kredithistorie (u.a. Privat-
kredite oder Baufinanzierungen) auch das indivi-
duelle Konsumverhalten den Scorewert beein-
flusst. Beispiel: je mehr Kreditkarten oder je mehr
Mobilfunkverträge genutzt werden, desto nach-
teiliger für das persönliche Rating. Dies ist einfach
WHITE PAPER & MÄRZ 2014
WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE 2
nachvollziehbar, denn übermäßiger Konsum ist
eine der häufigen Ursache für Privatinsolvenzen.
Die häufigste Schuldenfalle ist das Shopping im
Versandhandel bei Frauen, Männern werden
häufig Autofinanzierungen zum Verhängnis.
Generell sind die Ursachen der privaten Über-
schuldung vor allem Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne
und ein zum Einkommen unpassendes Konsum-
verhalten. Gescheiterte Selbständigkeit sowie
Trennung und Scheidung sind weitere Gründe.
Die absoluten Zahlen der Privatinsolvenzen sind
in Großstädten und Ballungszentren weitaus
stärker ausgeprägt als in ländlichen Regionen.
Viele andere Attribute sind geheim, beispielsweise
bestand lange Zeit die Annahme, dass der Wohn-
ort und die zugehörige Demografie in dieser
Gegend ebenfalls den Scorewert beeinflusst. Dies
wurde jedoch mehrfach dementiert. Als Daten-
quellen für Wirtschaftsauskunfteien dienen
öffentliche Register (Schuldnerverzeichnisse),
Versandhandel, hochfrequentierte Inkasso-
unternehmen sowie Zahlungsmuster bei
verschiedenen Unternehmen, die entsprechende
Daten an die Auskunfteien rückmelden. &
!
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen von
vielen Versandhändlern stimmt der Kunde einer
Abfrage der Daten bei der jeweiligen Auskunftei
zu. Im Regelfall wird der Kunde diese AGB nicht
im Detail lesen, wenn er Bücher, Unterhaltungs-
elektronik oder Kleidung per Internet bestellt.
Abgefragt wird mitunter nicht zwangsläufig die
Einschätzung der Bonität, in manchen Fällen wird
auch nur die angegebene Adresse verifiziert.
Grund für diese “kleine” Abfrage sind
Bestrebungen zur Vermeidung von unnötigen
Versandrückläufern und natürlich die Vermeidung
von Betrugsfällen. Viele Versandhändler melden
das Zahlungsverhalten an die jeweilige Auskunftei
zurück. Der Kunde kann davon ausgehen, für
einige Zeit keine Produkte oder Dienstleistungen
mehr auf Rechnung bestellen zu können, wenn
sein Zahlungsverhalten nicht optimal im Sinne des
jeweiligen Versandhändlers war und diese
Information an die Auskunftei zurückgemeldet
wurde. &
!
Für die Einholung von Anfragen muss gem.
Bundesdatenschutzgesetz ein „berechtigtes
Interesse“ bestehen. Dieses Interesse ist grund-
sätzlich gegeben, wenn ein Gewerbetreibender ein
geschäftliches Risiko innerhalb einer Geschäfts-
beziehung eingeht. Dies ist der Fall, wenn sich
Gewerbetreibende über andere Unternehmen
oder Privatpersonen informieren, mit denen eine
Geschäftsbeziehung angebahnt werden soll bzw.
bereits besteht. Bei Privatpersonen, die Auskünfte
über andere Privatpersonen einholen, gibt es nur
eine Ausnahme: Vermieter (nicht gewerbe-
treibend) dürfen mögliche Mieter bei einer
Wirtschaftsauskunftei abfragen. Der „Abgefragte“
erfährt von der Abfrage nichts. In der
„Verbraucherinformation Scoring“ des Bundesmi-
nisterium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz aus dem Jahr 2009 wird auf
eine Studie referenziert, bei der nur 12% der
Befragten in einer repräsentativen Bevölkerungs-
befragung im Jahr 2007 den Begriff „Scoring“
kennen. &
!
Im Auftrag des Bundesministeriums wurde von
einer Forschungsgruppe von 100 Testpersonen aus
dem gesamten Bundesgebiet eine Selbstauskunft
bei drei Auskunfteien angefordert: SCHUFA,
Creditreform und Arvato. In der Studie wiesen
45% der Eigenauskünfte bei der Schufa fehler-
hafte, unvollständige oder falsche Eintragungen
auf. Bei Bürgel waren in 99% der Fälle keine
Bankverbindungen angegeben. Auf der
Internetseite des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz wird die Studie „Verbraucherinformation
Scoring“ publiziert, der Link ist am Ende dieses
Papers zu finden. Wie bereits dargelegt dienen
WHITE PAPER & MÄRZ 2014
WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE 3
diese Daten häufig als Entscheidungsgrundlage zur
Kreditvergabe oder der Aufnahme einer
Geschäftsverbindung. &
!
Bei Banken bestehen Regularien, die eine
bestimmte Eigenkapitaldeckung erfordern. Bei
Krediten wird daher die Vergabeentscheidung
anhand verschiedener Kriterien getroffen, Bank-
und einzelfallabhängig u.a. nach einem
bankinternen Rating, aber auch nach externem
Rating der Schufa. Die Höhe des Zinssatzes wird
vom individuellen Ausfallrisiko beeinflusst, d.h.
bei positiver Zusage wird die Bank bei höherem
Ausfallrisiko auch einen höheren Zinssatz
verlangen (und vice versa). Völlig unabhängig von
möglichen Gründungsvorhaben sollte daher jeder
Bürger originäres Interesse an einem möglichst
guten Scorewert haben, neben Kredit-
entscheidungen werden auch andere Vorhaben wie
neue Kreditkarten, Mobilfunkverträge oder
Leasing von deutlich vereinfacht. Zunehmend
verlangen auch Vermieter entsprechende
Auskünfte. &
!
Für Gründer ist ein möglicher Scorewert noch
erfolgskritischer. Auch wenn eine Kapital-
gesellschaft gegründet wird, haftet der Gründer in
vielen Fällen zumindest anfänglich als Privat-
person für eventuelle Fremdfinanzierungen. Als
Gründer ist es schon herausfordernd genug, eine
Bank zur Finanzierung eines Vorhabens zu finden.
Nachdem die Kreditentscheider bei der Bank von
dem Vorhaben überzeugt wurden, muss eine
Selbstauskunft der Gesellschafter erstellt und die
darin enthaltenen Vermögenswerte entsprechend
belegt werden. Auch wenn eine Bürgschaft
vorliegt, beispielsweise von einer Bürgschaftsbank,
wird die persönliche Bonität geprüft. Bei Leasing-
oder sonstigen Finanzierungsvorhaben wird von
den Gesellschaftern bzw. dem neu gegründeten
Unternehmen ebenfalls eine Bonitätsprüfung
durchgeführt. Wie bereits dargelegt sind die
gespeicherten Daten bei den Auskunfteien nicht
immer aktuell, in zitierter Studie waren bei der
Schufa immerhin 45% der gespeicherten Daten
fehlerhaft. &
!
Verbraucher können einmal je Kalenderjahr von
Auskunfteien eine unentgeltliche Selbstauskunft
in Textform über die gespeicherten bzw.
herangezogenen Daten und die berechneten
Wahrscheinlichkeitswerte verlangen.&
!
!
Jede Auskunftei hat dem Verbraucher auf
Verlangen Auskunft zu erteilen über&
• die zu seiner Person gespeicherten Daten und
deren Herkunft,&
• die Empfänger oder die Kategorien von Emp-
fängern, an die Daten weitergegeben werden und&
• den Zweck der Speicherung (§ 34 Absatz 1
BDSG).&
!
!
In die Auskunft sind auch Daten einzubeziehen,
die die Auskunftei zwar anonym speichert (z. B.
kleinräumig regionalstatistische Informationen),
bei denen sie aber den Personenbezug in einem
vorprogrammierten Verfahren herstellt. Das
gleiche gilt für Daten, die die Auskunftei zwar
nicht selbst speichert, die sie aber nach einem
feststehenden Verfahren von einem Dritten
bezieht und nutzt (§ 34 Absatz 3 BDSG). Dem
Verbraucher ist im Rahmen der Selbstauskunft das
Bild zu vermitteln, das von ihm gezeichnet würde,
wenn die Auskunftei die Auskunft einem
Geschäftspartner erteilen würde. Die Auskunft
über die Herkunft und die Empfänger der Daten
kann verweigert werden, soweit das Interesse an
der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses das
Informationsinteresse des Verbrauchers
überwiegt. Dies ist aber nur im Ausnahmefall und
in engen Grenzen möglich.&
!
WHITE PAPER & MÄRZ 2014
WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE 4
Das Zustandekommen und die Bedeutung des
Wahrscheinlichkeitswertes müssen einzelfall-
bezogen und nachvollziehbar in allgemein
verständlicher Form dargelegt werden. Komplexe
mathematische Formeln brauchen nicht offenbart
zu werden. Dem Verbraucher müssen aber auf
Wunsch die der Wahrscheinlichkeitsberechnung
zugrunde liegenden Sachverhalte in einer für den
Laien verständlichen Form dargelegt werden. Das
Ergebnis muss für den Verbraucher stets insoweit
nachvollziehbar sein, dass er seine Rechte
sachgerecht ausüben, mögliche Fehler in der
Berechnungsgrundlage aufdecken und
Abweichungen von den typischen Bewertungen
des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts
vorbringen kann.&
!
Als Endverbraucher, jedoch in jeden Fall als
Gründer. sollte so früh wie möglich eine Selbst-
auskunft bei den wichtigsten Wirtschafts-
auskunfteien eingeholt werden. Für die
Anforderung der kostenlosen Selbstauskunft als
Verbraucher reicht bei allen Auskunfteien ein
formloser Brief oder Fax mit folgenden Daten:&
• Name und Vorname&
• Geburtsdatum&
• aktuelle Anschrift&
• eventuelle Voranschriften&
• fast alle Auskunfteien verlangen eine Kopie des
Personalausweises&
!
Die jeweilige Internetseite der Auskunftei gibt
konkrete Hinweise zum Ablauf. Die Schufa bietet
zusätzlich ein Online-Portal, in dem alle
gespeicherten Daten der eigenen Person
eingesehen werden können. Bei einer Anfrage zur
eigenen Person kann eine Benachrichtigungs-
funktion aktiviert werden, viele weitere Features
dieses kostenpflichtigen Zuganges sind verfügbar.
Alle enthaltenen Daten sollten auf Richtigkeit
und Berechtigung geprüft werden. Möglicherweise
istPotential zur Bereinigung der Daten zu finden,
beispielsweise längst gekündigte Mobilfunk-
verträge aus der Vergangenheit. Manche Mobil-
funkanbieter melden zwar bei der Schufa, dass ein
Vertrag abgeschlossen wurde – nach Ablauf der
Vertragslaufzeit und erfolgterm ordentlicher
Kündigung wird diese Information eben nicht
immer automatisch an die Schufa weitergegeben.
Über die Jahre entsteht so schnell der Eindruck,
dass ein Konsument vier oder fünf Mobilfunk-
verträge hat – und schon liegt ein Indikator vor,
dass ein Konsumverhalten von der gewünschten
Norm abweicht. Bei Kreditkarten von Online-
Banken ergibt sich ein sehr ähnliches Problem,
denn auch dort wird eine Kündigung
erfahrungsgemäß nicht in jedem Fall automatisch
an die SCHUFA oder andere Auskunfteien
weitergeleitet. &
!
Eingangs wurden die Selbstauskünfte von
verschiedenen Auskunfteien nach Vollzug der
Gründung erwähnt. Im eigenen Interesse sollten
derartige Selbstauskünfte bei den renommierten
Anbietern tatsächlich abgegeben werden, denn ein
maßgeblicher Anteil der gespeicherten Daten
stammt von Selbstauskünften. Dies kann nicht
anders sein, denn im Bundesanzeiger sind noch
keine Bilanzdaten eines neu gegründeten Unter-
nehmens zu finden, Erfahrungen über das
Zahlungsverhalten können ebenfalls noch nicht
vorliegen. Wenn bereitwillig eine Selbstauskunft
abgeben wird, kann vom Gründer zumindest die
Richtigkeit der Daten beeinflusst werden. Viele
der künftigen Geschäftspartner werden sich beim
Verkauf auf Ziel vorher bei einer Wirtschaftsaus-
kunftei über die Bonität eines Unternehmens
informieren. Bei Geschäftsbeziehungen mit
grösseren Unternehmen muss in vielen Fällen
vorher eine Qualifizierung als Lieferant erfolgen.
Regelmäßig ist ein wichtiger Bestandteil der
Lieferantenqualifizierung und laufenden
Lieferantenbewertung eine Bonitätsauskunft.
Auch vor größeren Anzahlungen an ein
Unternehmen wird der Kunde häufig vorher eine
Bonitätsauskunft über das Unternehmen
eingeholt (z. B. im Maschinen- und Anlagenbau). &
WHITE PAPER & MÄRZ 2014
WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE 5
Bei international agierenden Kundenunternehmen
muss häufig die sogenannte “D-U-N-S”- Nummer
angegeben werden. Dabei handelt es sich um eine
neunstellige Nummer zur eindeutigen
Identifizierung von Unternehmen. Der Code wur-
de von der Wirtschaftsauskunftei “Dun & Brads-
treet” eingeführt und gilt zwischenzeitlich als in-
ternationaler Standard. Die D-U-N-S kann Sie
übrigens auf der Internetseite von
Dun & Bradstreet kostenlos beantragt werden, der
Link ist am Ende des Papers zu finden. &
!
Im laufenden Geschäftsbetrieb kann das Rating
zusätzlich verbessert werden. Neben der Selbst-
auskunft kann ein vorbildliches Zahlungsverhalten
nachgewiesen werden. Dazu sollten mindestens
drei Zahlungsvorgänge der aktuellen Zeit inkl.
Nachweis anhand von geeigneten Buchhaltungsbe-
legen, dass diese Vorgänge fristgerecht unter
Abzug des eingeräumten Skonto bezahlt wurden.
Vertrauliche Daten können dabei soweit sinnvoll
geschwärzt oder unkenntlich gemacht werden.
Diese Daten werden an die regional zuständige
Niederlassungen von Creditreform, Bürgel und
anderen wichtigen Auskunfteien übermittelt.
Resultat wird wahrscheinlich nicht nur ein
verbessertes Rating sein. In absehbarer Zeit wird
vermutlich auch der zuständige Vertriebs-
mitarbeiter der Auskunfteien einen Termin
vereinbaren wollen. Dabei kann ebenfalls eine
Mitgliedschaft oder ein Vertrag abgeschlossen
werden um bei berechtigtem Interesse die Bonität
der eigenen Kunden und Geschäftspartner zu
prüfen. &
!
Hilfreiche Links:&
www.schufa.de&
www.creditreform.de&
https://www.buergel.de&
http://www.arvato-infoscore.de&
http://www.bisnode.de&
http://www.intrum.com/de/&
https://www.upik.de/upik_anfrage.cgi?new=1&
http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/
638114/publicationFile/36111/Scoring.pdf&
http://www.n-tv.de/ratgeber/Jeder-dritte-Eintrag-
fehlerhaft-article1313431.html&
!
!
!
Copyright Jochen Schwenk, Partner 2014. All
rights reserved. &
!
Schwenk Consulting Ltd&
!
Kaiser-Franz-Josef-Str. 61 &
A-6845 Hohenems&
!
weitere Niederlassungen in Ulm (DE) und
Lugano (CH)&
!
WHITE PAPER & MÄRZ 2014
WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE 6

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  • 1. Nach der vollzogenen Gründung beim Gewerbe- amt wird automatisch die gute Nachricht des neuen Unternehmens kundgetan. Das Finanzamt, die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, Berufsgenossenschaften und viele Andere werden darüber informiert. In der nächsten Ausgabe der Zeitschrift der Kammer erfolgt die Publikation der Neugründung mit dem Name des Unternehmens und der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer, Zweck des Unternehmens und Adresse. Spätestens jetzt sind Gründer ein be- gehrter Ansprechpartner und erhalten eine Vielzahl an Briefen, die einen öffentlich-rechtlichen Charakter darzustellen versuchen und angebliche Einträge in “Gewerberegister” verkaufen wollen. Die Adressen dieser Anbieter sind nicht selten Briefkastenfirmen, bevorzugt in Spanien. SCHUFA Bereits 1927 wurde die SCHUFA gegründet. Anteilseigner der SCHUFA Holding AG sind Sparkassen, Banken, Versandhandels- und Telekommunikations- unternehmen - also der sog. “kreditgebenden Wirtschaft”. Die Schufa speichert Positiv- und Negativmerkmale, ermittelt diese Daten aber nicht selbst. Die Vertragspartner der SCHUFA melden diese Daten zurück, teilweise stammen die Daten aber auch aus öffentlichen Quellen (z.B. Schuldner- Verzeichnisse). & Schufa, Scorewerte & Wirtschaftsauskunfteien Schufa, Scorewerte & Co & Was Sie als Gründer wissen sollten WHITE PAPER & MÄRZ 2014 WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE 1
  • 2. Die zuständige Kammer freut sich immer auf neue Zwangsmitglieder und informiert über die Gebührenstruktur. Finanzamt, Berufsgenossen- schaften und viele andere Organisationen senden dem Gründer Formblätter, die ausgefüllt werden müssen, natürlich nur zum Zweck der Bestimmung der Abgabenhöhe und Steuern. In dieser Flut der Briefe sind aber auch Anschreiben von diversen Wirtschaftsauskunfteien enthalten, die den Neugründer zu einer Selbstauskunft auf- fordern. Dieses Paper gibt Hinweise, wie mit diesen Wirtschaftsauskunfteien umgegangen werden sollte und was es insbesondere für Gründer zu beachten gibt. Fast alle Gründer über- sehen dabei die hohe Signifikanz dieser Wirt- schaftsauskunfteien, die durchaus eine unternehmerische Zukunft beeinflussen können – positiv und negativ. & ! In der BRD gibt es aktuell ca. 200 Wirtschafts- auskunfteien mit unterschiedlichen Schwer- punkten. Diese Schwerpunkte können nach Ländern gebildet werden (Auskünfte sind nicht nur für Unternehmen und Personen in Deutsch- land möglich, einige Auskunfteien haben sich für Abfragen aus dem Ausland spezialisiert) bzw. nach Abfragegruppen (Privatpersonen und/oder Unter- nehmen). Die Schufa dürfte weithin bekannt sein, andere bekannte Namen sind Arvato Infoscore, Hermes, Bürgel, Creditreform oder Dun & Bradstreet (weitere Links siehe unten). & ! Endverbraucher und Privatperson haben häufig Berührungspunkte mit Auskunfteien. Wenn Waren oder Dienstleistungen auf Ziel gekauft werden, ist oft eine Einwilligung erforderlich, dass Informationen bei einer Auskunftei bezogen werden dürfen. Damit beabsichtigt das kredit- gebende das Unternehmen, möglichst das Risiko zu minimieren und keine Waren oder Dienst. leistungen an Kunden mit schlechter Bonität zu verkaufen. Zudem erfolgen regelmäßig Rück- meldungen über das Zahlungsverhalten. Schritt- weise entsteht so ein Gesamtbild von jedem Individuum und seinem Zahlungsverhalten. Dieses Gesamtbild entscheidet maßgeblich, ob ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen, ein Auto finanziert, neue Kreditkarten beantragt oder bei Versandhändlern auf Rechnung bestellt werden kann. Eine Hausbank bezieht diese Datenbasis ebenfalls in die Vergabeentscheidung für Kredite ein. Eine langjährige Hausbank verfügt natürlich bereits über eigene Erfahrungen und kann sich selbst ein relativ gutes Bild über das Individuum oder Unternehmen verschaffen. Nach einem Wechsel zu einer anderen Bank fehlt diese Historie natürlich und die Auskunft, z.B. der SCHUFA, erhält eine entsprechend höhere Gewichtung. Damit beginnt die hohe Bedeutung als Gründer, denn es gibt weitere Aspekte für Unternehmer und vor allem Neugründer. & ! Ziel einer Wirtschaftsauskunftei ist es, über jede abgefragte Person einen Score zu erstellen. Bei der SCHUFA hat der Score die Bedeutung, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Kunde voraus- sichtlich seinen Zahlungsverpflichtungen nach- kommen wird – was naturgemäß bei Raten- zahlungen, Krediten und Kauf auf Ziel entscheidend für den Verkäufer bzw. Anbieter ist. Der Score wird mit mathematisch-statistischen Methoden errechnet und basiert auf den gespeicherten Informationen. Bei manchen Aus- kunfteien wird der Scorewert nicht kommuniziert, sondern eine verdichtete Empfehlung per Ampel- system gegeben. & ! Der Algorithmus dazu, wie der Scorewert entsteht, wird als Geheimnis gehütet. Fakt ist jedoch, dass neben der Kredithistorie (u.a. Privat- kredite oder Baufinanzierungen) auch das indivi- duelle Konsumverhalten den Scorewert beein- flusst. Beispiel: je mehr Kreditkarten oder je mehr Mobilfunkverträge genutzt werden, desto nach- teiliger für das persönliche Rating. Dies ist einfach WHITE PAPER & MÄRZ 2014 WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE 2
  • 3. nachvollziehbar, denn übermäßiger Konsum ist eine der häufigen Ursache für Privatinsolvenzen. Die häufigste Schuldenfalle ist das Shopping im Versandhandel bei Frauen, Männern werden häufig Autofinanzierungen zum Verhängnis. Generell sind die Ursachen der privaten Über- schuldung vor allem Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne und ein zum Einkommen unpassendes Konsum- verhalten. Gescheiterte Selbständigkeit sowie Trennung und Scheidung sind weitere Gründe. Die absoluten Zahlen der Privatinsolvenzen sind in Großstädten und Ballungszentren weitaus stärker ausgeprägt als in ländlichen Regionen. Viele andere Attribute sind geheim, beispielsweise bestand lange Zeit die Annahme, dass der Wohn- ort und die zugehörige Demografie in dieser Gegend ebenfalls den Scorewert beeinflusst. Dies wurde jedoch mehrfach dementiert. Als Daten- quellen für Wirtschaftsauskunfteien dienen öffentliche Register (Schuldnerverzeichnisse), Versandhandel, hochfrequentierte Inkasso- unternehmen sowie Zahlungsmuster bei verschiedenen Unternehmen, die entsprechende Daten an die Auskunfteien rückmelden. & ! In den allgemeinen Geschäftsbedingungen von vielen Versandhändlern stimmt der Kunde einer Abfrage der Daten bei der jeweiligen Auskunftei zu. Im Regelfall wird der Kunde diese AGB nicht im Detail lesen, wenn er Bücher, Unterhaltungs- elektronik oder Kleidung per Internet bestellt. Abgefragt wird mitunter nicht zwangsläufig die Einschätzung der Bonität, in manchen Fällen wird auch nur die angegebene Adresse verifiziert. Grund für diese “kleine” Abfrage sind Bestrebungen zur Vermeidung von unnötigen Versandrückläufern und natürlich die Vermeidung von Betrugsfällen. Viele Versandhändler melden das Zahlungsverhalten an die jeweilige Auskunftei zurück. Der Kunde kann davon ausgehen, für einige Zeit keine Produkte oder Dienstleistungen mehr auf Rechnung bestellen zu können, wenn sein Zahlungsverhalten nicht optimal im Sinne des jeweiligen Versandhändlers war und diese Information an die Auskunftei zurückgemeldet wurde. & ! Für die Einholung von Anfragen muss gem. Bundesdatenschutzgesetz ein „berechtigtes Interesse“ bestehen. Dieses Interesse ist grund- sätzlich gegeben, wenn ein Gewerbetreibender ein geschäftliches Risiko innerhalb einer Geschäfts- beziehung eingeht. Dies ist der Fall, wenn sich Gewerbetreibende über andere Unternehmen oder Privatpersonen informieren, mit denen eine Geschäftsbeziehung angebahnt werden soll bzw. bereits besteht. Bei Privatpersonen, die Auskünfte über andere Privatpersonen einholen, gibt es nur eine Ausnahme: Vermieter (nicht gewerbe- treibend) dürfen mögliche Mieter bei einer Wirtschaftsauskunftei abfragen. Der „Abgefragte“ erfährt von der Abfrage nichts. In der „Verbraucherinformation Scoring“ des Bundesmi- nisterium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2009 wird auf eine Studie referenziert, bei der nur 12% der Befragten in einer repräsentativen Bevölkerungs- befragung im Jahr 2007 den Begriff „Scoring“ kennen. & ! Im Auftrag des Bundesministeriums wurde von einer Forschungsgruppe von 100 Testpersonen aus dem gesamten Bundesgebiet eine Selbstauskunft bei drei Auskunfteien angefordert: SCHUFA, Creditreform und Arvato. In der Studie wiesen 45% der Eigenauskünfte bei der Schufa fehler- hafte, unvollständige oder falsche Eintragungen auf. Bei Bürgel waren in 99% der Fälle keine Bankverbindungen angegeben. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz wird die Studie „Verbraucherinformation Scoring“ publiziert, der Link ist am Ende dieses Papers zu finden. Wie bereits dargelegt dienen WHITE PAPER & MÄRZ 2014 WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE 3
  • 4. diese Daten häufig als Entscheidungsgrundlage zur Kreditvergabe oder der Aufnahme einer Geschäftsverbindung. & ! Bei Banken bestehen Regularien, die eine bestimmte Eigenkapitaldeckung erfordern. Bei Krediten wird daher die Vergabeentscheidung anhand verschiedener Kriterien getroffen, Bank- und einzelfallabhängig u.a. nach einem bankinternen Rating, aber auch nach externem Rating der Schufa. Die Höhe des Zinssatzes wird vom individuellen Ausfallrisiko beeinflusst, d.h. bei positiver Zusage wird die Bank bei höherem Ausfallrisiko auch einen höheren Zinssatz verlangen (und vice versa). Völlig unabhängig von möglichen Gründungsvorhaben sollte daher jeder Bürger originäres Interesse an einem möglichst guten Scorewert haben, neben Kredit- entscheidungen werden auch andere Vorhaben wie neue Kreditkarten, Mobilfunkverträge oder Leasing von deutlich vereinfacht. Zunehmend verlangen auch Vermieter entsprechende Auskünfte. & ! Für Gründer ist ein möglicher Scorewert noch erfolgskritischer. Auch wenn eine Kapital- gesellschaft gegründet wird, haftet der Gründer in vielen Fällen zumindest anfänglich als Privat- person für eventuelle Fremdfinanzierungen. Als Gründer ist es schon herausfordernd genug, eine Bank zur Finanzierung eines Vorhabens zu finden. Nachdem die Kreditentscheider bei der Bank von dem Vorhaben überzeugt wurden, muss eine Selbstauskunft der Gesellschafter erstellt und die darin enthaltenen Vermögenswerte entsprechend belegt werden. Auch wenn eine Bürgschaft vorliegt, beispielsweise von einer Bürgschaftsbank, wird die persönliche Bonität geprüft. Bei Leasing- oder sonstigen Finanzierungsvorhaben wird von den Gesellschaftern bzw. dem neu gegründeten Unternehmen ebenfalls eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Wie bereits dargelegt sind die gespeicherten Daten bei den Auskunfteien nicht immer aktuell, in zitierter Studie waren bei der Schufa immerhin 45% der gespeicherten Daten fehlerhaft. & ! Verbraucher können einmal je Kalenderjahr von Auskunfteien eine unentgeltliche Selbstauskunft in Textform über die gespeicherten bzw. herangezogenen Daten und die berechneten Wahrscheinlichkeitswerte verlangen.& ! ! Jede Auskunftei hat dem Verbraucher auf Verlangen Auskunft zu erteilen über& • die zu seiner Person gespeicherten Daten und deren Herkunft,& • die Empfänger oder die Kategorien von Emp- fängern, an die Daten weitergegeben werden und& • den Zweck der Speicherung (§ 34 Absatz 1 BDSG).& ! ! In die Auskunft sind auch Daten einzubeziehen, die die Auskunftei zwar anonym speichert (z. B. kleinräumig regionalstatistische Informationen), bei denen sie aber den Personenbezug in einem vorprogrammierten Verfahren herstellt. Das gleiche gilt für Daten, die die Auskunftei zwar nicht selbst speichert, die sie aber nach einem feststehenden Verfahren von einem Dritten bezieht und nutzt (§ 34 Absatz 3 BDSG). Dem Verbraucher ist im Rahmen der Selbstauskunft das Bild zu vermitteln, das von ihm gezeichnet würde, wenn die Auskunftei die Auskunft einem Geschäftspartner erteilen würde. Die Auskunft über die Herkunft und die Empfänger der Daten kann verweigert werden, soweit das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses das Informationsinteresse des Verbrauchers überwiegt. Dies ist aber nur im Ausnahmefall und in engen Grenzen möglich.& ! WHITE PAPER & MÄRZ 2014 WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE 4
  • 5. Das Zustandekommen und die Bedeutung des Wahrscheinlichkeitswertes müssen einzelfall- bezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form dargelegt werden. Komplexe mathematische Formeln brauchen nicht offenbart zu werden. Dem Verbraucher müssen aber auf Wunsch die der Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde liegenden Sachverhalte in einer für den Laien verständlichen Form dargelegt werden. Das Ergebnis muss für den Verbraucher stets insoweit nachvollziehbar sein, dass er seine Rechte sachgerecht ausüben, mögliche Fehler in der Berechnungsgrundlage aufdecken und Abweichungen von den typischen Bewertungen des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts vorbringen kann.& ! Als Endverbraucher, jedoch in jeden Fall als Gründer. sollte so früh wie möglich eine Selbst- auskunft bei den wichtigsten Wirtschafts- auskunfteien eingeholt werden. Für die Anforderung der kostenlosen Selbstauskunft als Verbraucher reicht bei allen Auskunfteien ein formloser Brief oder Fax mit folgenden Daten:& • Name und Vorname& • Geburtsdatum& • aktuelle Anschrift& • eventuelle Voranschriften& • fast alle Auskunfteien verlangen eine Kopie des Personalausweises& ! Die jeweilige Internetseite der Auskunftei gibt konkrete Hinweise zum Ablauf. Die Schufa bietet zusätzlich ein Online-Portal, in dem alle gespeicherten Daten der eigenen Person eingesehen werden können. Bei einer Anfrage zur eigenen Person kann eine Benachrichtigungs- funktion aktiviert werden, viele weitere Features dieses kostenpflichtigen Zuganges sind verfügbar. Alle enthaltenen Daten sollten auf Richtigkeit und Berechtigung geprüft werden. Möglicherweise istPotential zur Bereinigung der Daten zu finden, beispielsweise längst gekündigte Mobilfunk- verträge aus der Vergangenheit. Manche Mobil- funkanbieter melden zwar bei der Schufa, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde – nach Ablauf der Vertragslaufzeit und erfolgterm ordentlicher Kündigung wird diese Information eben nicht immer automatisch an die Schufa weitergegeben. Über die Jahre entsteht so schnell der Eindruck, dass ein Konsument vier oder fünf Mobilfunk- verträge hat – und schon liegt ein Indikator vor, dass ein Konsumverhalten von der gewünschten Norm abweicht. Bei Kreditkarten von Online- Banken ergibt sich ein sehr ähnliches Problem, denn auch dort wird eine Kündigung erfahrungsgemäß nicht in jedem Fall automatisch an die SCHUFA oder andere Auskunfteien weitergeleitet. & ! Eingangs wurden die Selbstauskünfte von verschiedenen Auskunfteien nach Vollzug der Gründung erwähnt. Im eigenen Interesse sollten derartige Selbstauskünfte bei den renommierten Anbietern tatsächlich abgegeben werden, denn ein maßgeblicher Anteil der gespeicherten Daten stammt von Selbstauskünften. Dies kann nicht anders sein, denn im Bundesanzeiger sind noch keine Bilanzdaten eines neu gegründeten Unter- nehmens zu finden, Erfahrungen über das Zahlungsverhalten können ebenfalls noch nicht vorliegen. Wenn bereitwillig eine Selbstauskunft abgeben wird, kann vom Gründer zumindest die Richtigkeit der Daten beeinflusst werden. Viele der künftigen Geschäftspartner werden sich beim Verkauf auf Ziel vorher bei einer Wirtschaftsaus- kunftei über die Bonität eines Unternehmens informieren. Bei Geschäftsbeziehungen mit grösseren Unternehmen muss in vielen Fällen vorher eine Qualifizierung als Lieferant erfolgen. Regelmäßig ist ein wichtiger Bestandteil der Lieferantenqualifizierung und laufenden Lieferantenbewertung eine Bonitätsauskunft. Auch vor größeren Anzahlungen an ein Unternehmen wird der Kunde häufig vorher eine Bonitätsauskunft über das Unternehmen eingeholt (z. B. im Maschinen- und Anlagenbau). & WHITE PAPER & MÄRZ 2014 WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE 5
  • 6. Bei international agierenden Kundenunternehmen muss häufig die sogenannte “D-U-N-S”- Nummer angegeben werden. Dabei handelt es sich um eine neunstellige Nummer zur eindeutigen Identifizierung von Unternehmen. Der Code wur- de von der Wirtschaftsauskunftei “Dun & Brads- treet” eingeführt und gilt zwischenzeitlich als in- ternationaler Standard. Die D-U-N-S kann Sie übrigens auf der Internetseite von Dun & Bradstreet kostenlos beantragt werden, der Link ist am Ende des Papers zu finden. & ! Im laufenden Geschäftsbetrieb kann das Rating zusätzlich verbessert werden. Neben der Selbst- auskunft kann ein vorbildliches Zahlungsverhalten nachgewiesen werden. Dazu sollten mindestens drei Zahlungsvorgänge der aktuellen Zeit inkl. Nachweis anhand von geeigneten Buchhaltungsbe- legen, dass diese Vorgänge fristgerecht unter Abzug des eingeräumten Skonto bezahlt wurden. Vertrauliche Daten können dabei soweit sinnvoll geschwärzt oder unkenntlich gemacht werden. Diese Daten werden an die regional zuständige Niederlassungen von Creditreform, Bürgel und anderen wichtigen Auskunfteien übermittelt. Resultat wird wahrscheinlich nicht nur ein verbessertes Rating sein. In absehbarer Zeit wird vermutlich auch der zuständige Vertriebs- mitarbeiter der Auskunfteien einen Termin vereinbaren wollen. Dabei kann ebenfalls eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag abgeschlossen werden um bei berechtigtem Interesse die Bonität der eigenen Kunden und Geschäftspartner zu prüfen. & ! Hilfreiche Links:& www.schufa.de& www.creditreform.de& https://www.buergel.de& http://www.arvato-infoscore.de& http://www.bisnode.de& http://www.intrum.com/de/& https://www.upik.de/upik_anfrage.cgi?new=1& http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/ 638114/publicationFile/36111/Scoring.pdf& http://www.n-tv.de/ratgeber/Jeder-dritte-Eintrag- fehlerhaft-article1313431.html& ! ! ! Copyright Jochen Schwenk, Partner 2014. All rights reserved. & ! Schwenk Consulting Ltd& ! Kaiser-Franz-Josef-Str. 61 & A-6845 Hohenems& ! weitere Niederlassungen in Ulm (DE) und Lugano (CH)& ! WHITE PAPER & MÄRZ 2014 WWW.SCHWENKCONSULTING.DE& SEITE 6