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BERICHT DES KÄRNTNER
                        LANDESRECHNUNGSHOFES




    Bericht über die Überprüfung der beim
 Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen
     Banda Aceh eingesetzten finanziellen
                                     Mittel




                                                  Zl. LRH 11/B/20081
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                      Seite
IMPRESSUM




    Kärntner Landesrechnungshof
    Kaufmanngasse 13 H
    9020 Klagenfurt


    Tel. +43-463-57757-302
    Fax +43-463-57757-310


    E-Mail: post.lrh@ktn.gv.at
    DVR: 0746983


    Erstellt:                    1. Halbjahr 2008
    Herausgeber:                 Landesrechnungshof
    Redaktion:                   Landesrechnungshof
    Herausgegeben:               Klagenfurt, Mai 2008
    Prüfer:                      DI Wolfgang LANGTHALER
                                 Mag. Lothar STELZER
    Gesamtverantwortung:         DI Dr. Heinrich REITHOFER




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                   Seite 2
INHALTSVERZEICHNIS


1     VORBEMERKUNGEN....................................................................................................6
2     PRÜFUNGSAUFTRAG, ZUSTÄNDIGKEIT UND DURCHFÜHRUNG ............................7
3     INDONESIEN, BANDA ACEH, TOPOGRAFIE UND VERHÄLTNISSE ...........................8
    3.1 Einleitung............................................................................................................................................................8
    3.2 Topografische Lage.........................................................................................................................................8
    3.3 Religiöse Verhältnisse.....................................................................................................................................9
    3.4 Politische Lage ..................................................................................................................................................9
        3.4.1 Lage vor dem Tsunami .......................................................................................................................................9
        3.4.2 Lage nach dem Tsunami....................................................................................................................................11
4     GRUNDSATZENTSCHEIDUNG WAISENDORF ..........................................................12
5     PROJEKTVORBEREITUNG UND STANDORTSUCHE.................................................14
    5.1 Projektvorbereitung .......................................................................................................................................14
    5.2 Grundstücksauswahl ......................................................................................................................................15
6     PROJEKTORGANISATION..........................................................................................19
    6.1 Werkverträge .....................................................................................................................................................19
        6.1.1 Zweiter Werkvertrag des Honorarkonsuls...................................................................................................19
        6.1.2 Dritter Werkvertrag des Honorarkonsuls.....................................................................................................19
        6.1.3 Zweiter Werkvertrag der Architektin.............................................................................................................20
        6.1.4 Beurteilung der Werkverträge .........................................................................................................................22
    6.2 Zweite Projektreise im April 2005..............................................................................................................24
    6.3 Bundesbeteiligung BMSG.............................................................................................................................25
    6.4 Stiftung Carinthia.............................................................................................................................................26
7     PROJEKTDURCHFÜHRUNG.......................................................................................27
    7.1 Wechselkursfestlegung .................................................................................................................................27
    7.2 Kontraktor...........................................................................................................................................................27
    7.3 Generalunternehmerangebote ..................................................................................................................27
    7.4 Ausführungsverträge .....................................................................................................................................29
    7.5 Baufortschritt.....................................................................................................................................................35
    7.6 Projektbeteiligung der Kärntner Berufsschulen...................................................................................37
    7.7 Prüfung der Preisangemessenheit............................................................................................................39
        7.7.1 Grundlagen.............................................................................................................................................................39
        7.7.2 Prüfung der Objekte............................................................................................................................................39
        7.7.3 Prüfung der Außenanlagen (Landscaping).................................................................................................50
        7.7.4 Zusammenfassung ..............................................................................................................................................53
        7.7.5 Vergleichsobjekte.................................................................................................................................................55




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                                                                                                  Seite 3
8     MITTELHERKUNFT.....................................................................................................58
    8.1 Einnahmen aus Spenden ..............................................................................................................................58
        8.1.1 Spendengala im Casineum Velden am 4.3.2005.......................................................................................58
        8.1.2 Einzelspenden .......................................................................................................................................................58
    8.2 Landesmittel ......................................................................................................................................................58
9     MITTELVERWENDUNG ..............................................................................................60
    9.1 Bauprojekt ..........................................................................................................................................................60
        9.1.1 Gesamtübersicht ..................................................................................................................................................60
        9.1.2 Zahlungsflüsse lt. Konto Stiftung ...................................................................................................................60
    9.2 Administrativer Aufwand..............................................................................................................................64
10 ORTSAUGENSCHEIN, QUALITÄTSPRÜFUNG...........................................................66
11 BETRIEB DES KÄRNTEN - DORFES ............................................................................69
    11.1            Geplante Inbetriebnahme ..................................................................................................................69
    11.2            Änderung des Projektzieles................................................................................................................70
        11.2.1 Einschaltung des entwicklungspolitischen Beirates................................................................................70
        11.2.2 Umsetzung des geänderten Projektzieles...................................................................................................72




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                                                                                                Seite 4
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS


   Abb.                Abbildung
   Abt.                Abteilung(en)
   AKL                 Amt der Kärntner Landesregierung
   AMM                 Aceh Monitoring Mission
   BMSG                Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
   BRR                 Badan Rehabilitasi dan Rekonstruksi NAD – Nias (= staatliche Wiederaufbauagentur in
                       Banda Aceh)
   bzw.                beziehungsweise
   d.h.                das heißt
   etc.                et cetera
   EZA                 Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit
   f.                  folgend und folgende
   FAM                 Free Aceh Movement
   GAM                 Gerakan Aceh Merdeka (Bewegung für ein freies Aceh)
   Gapensi             Vereinigung der Kontraktoren
   HC                  Honorarconsul
   HOA                 Honorarordnung Architektur
   HWA                 Hilfswerk Austria
   i.d.g.F.            in der gültigen Fassung
   IDR                 indonesische Rupie
   K-LRHG              Kärntner Landesrechnungshofgesetz
   LoGA                Law on the Governing of Aceh
   LRH                 Landesrechnungshof
   NGO (s)             Non Governmental Organisation(s), Nichtregierungsorganisation(en)
   o.a.                oben angeführten
   ÖBA                 örtliche Bauaufsicht
   S.                  Seite
   u. a.               unter anderem, und andere
   vgl.                vergleiche
   z.B.                zum Beispiel




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                       Seite 5
1 VORBEMERKUNGEN



(1)     Der Landesrechnungshof (LRH) hat die für das Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen Banda
        Aceh verwendeten finanziellen Mittel hinsichtlich ihres wirtschaftlichen, zweckmäßigen,
        rechtmäßigen und sparsamen Einsatzes überprüft und das vorläufige Prüfergebnis im Bericht Zl.
        LRH 11/V/2008 zusammengefasst.

        Dieser Bericht wurde der Landesregierung am 30.01.2008 mit dem Ersuchen übermittelt, innerhalb
        einer Frist von acht Wochen Stellung zu nehmen. Die Äußerung der Landesregierung (Schreiben
        vom 18.04.2008, Zl. 1-LAD-RH-214/4-2008) langte am 22.04.2008 ein.

        Nach der Systematik des Kärntner Landesrechnungshofgesetzes (K-LRHG) ist das im Bericht Zl. LRH
        11/V/2008 dargelegte Prüfergebnis als vorläufiges Überprüfungsergebnis im Sinne des § 15 K-LRHG
        zu werten. Nach Berücksichtigung der Stellungnahme der Landesregierung erstattet der LRH
        nunmehr dem Kontrollausschuss des Kärntner Landtages gemäß § 17 K-LRHG den nachstehenden
        endgültigen Bericht.

        Vom LRH festgestellte Sachverhalte sind mit „(1)“ und deren Bewertungen samt allfälligen
        Anregungen und Empfehlungen sowie Bemängelungen und Beanstandungen mit „(2)“
        gekennzeichnet. Diese Stellungnahme des Landesrechnungshofes wird zusätzlich durch eine
        kursive Schriftweise hervorgehoben. Die zusammengefasste Gegenäußerung der geprüften
        Einrichtung wird mit „(3)“ kodiert. Eine allenfalls anschließende Beurteilung durch den LRH ist mit
        „(4)“ gekennzeichnet und wiederum kursiv hervorgehoben.

        Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und
        Männer. Um diesen Bericht übersichtlich zu gestalten, wurde das enthaltene Zahlenwerk fallweise
        gerundet.

        Die Zuständigkeit des LRH gründet sich auf § 8 Abs. 1 lit. a) und b) K-LRHG.




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                        Seite 6
2 PRÜFUNGSAUFTRAG, ZUSTÄNDIGKEIT UND DURCHFÜHRUNG



        Am 22.2.2007 richteten 2 Mitglieder des Kontrollausschusses des Kärntner Landtages jeweils in
        Form eigener Anträge an den Kärntner Landesrechnungshof das Ersuchen, die Verwendung der
        eingesetzten finanziellen Mittel beim Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen Banda Aceh
        hinsichtlich der Kriterien Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.

        Einer der beiden Anträge enthielt darüber hinaus den Auftrag, auch die Wirksamkeit der zur
        Verfügung gestellten finanziellen Mittel im Sinne der Erreichung des angestrebten Projektzieles und
        die Wirksamkeit der Umsetzung zu prüfen.

        Gegenstand der Überprüfung bildeten die Grundlagen, die Planungsvorgänge und die Errichtung
        des Kärnten – Dorfes in Aneuk Batee in der Provinz Banda Aceh auf der Insel Sumatra in Indonesien
        nach dem Tsunami – Ereignis vom 26.12.2004.

        Unterlagen wurden vom Landesbürgerbüro, der Landesbuchhaltung, der mit Teilleistungen gemäß
        GOA beauftragten Architektin, der „Stiftung Carinthia“ (Carinthian Yayasan) und dem
        Honorarkonsulat der Republik Indonesien (Konsulat Kehormatan Republik Indonesia) in Klagenfurt
        zu Verfügung gestellt.

        In der Zeit zwischen 29.7.2007 und 6.8.2007 haben zwei Mitarbeiter des LRH vor Ort das Kärnten –
        Dorf mit dem Ziel einer fundierten Beurteilung des Preis–Leistungsverhältnisses besichtigt. Dabei
        wurde eine Aufmaß- und Qualitätsdokumentation angefertigt. Überdies wurden in
        Zusammenarbeit mit der BRR (Badan Rehabilitasi dan Rekonstruksi, staatliche
        Wiederaufbauagentur) und den örtlichen Mitarbeitern zweier NGO’s mehrere Vergleichsobjekte
        besichtigt.

        Die Stiftung Carinthia hat drei Gesprächstermine, die ihr von den Vertretern des LRH im Weg des
        Honorarkonsuls während der Zeit des Ortsaugenscheines zwischen 31.7.2007 und 4.8.2007
        angeboten worden waren, nicht wahrgenommen.




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                        Seite 7
3 INDONESIEN, BANDA ACEH, TOPOGRAFIE UND VERHÄLTNISSE


3.1 EINLEITUNG
(1)     Die nachfolgende allgemeine Darstellung der topografischen, religiösen und politischen
        Verhältnisse in der Republik Indonesien allgemein und der Provinz Nanggroe Aceh Darussalam (im
        Folgenden kurz: Provinz Aceh) soll dazu dienen, die Verhältnisse, in denen durch das Land Kärnten
        nach dem Tsunami vom 26.12.2004 im Zeitraum zwischen März 2005 und März 2006 das Kärnten –
        Dorf in Aneuk Batee errichtet wurde, näher zu beleuchten.


3.2 TOPOGRAFISCHE LAGE
(1)     Indonesien besteht aus einer äquatorialen Inselkette und ist bezüglich Fläche und Einwohnerzahl
        der größte Staat Südostasiens, der weltgrößte Inselstaat sowie mit etwa 225 Millionen Einwohnern
        die viertgrößte Nation der Welt.

        Zu Indonesien gehören die Großen (außer dem Nordteil Borneos) und die Kleinen Sunda-Inseln
        (außer Osttimor) sowie die Molukken und damit der größte Teil des Indonesischen Archipels,
        außerdem gehört die Westhälfte Neuguineas zu Indonesien.

        Die Landfläche Indonesiens verteilt sich auf 17.508 Inseln, von denen 6.044 bewohnt sind.
        Indonesien erstreckt sich in nord-südlicher Ausdehnung von etwa 6° nördlicher Breite bis 11°
        südlicher Breite über 657 km, in west-östlicher Ausdehnung von 95° bis 141° östlicher Länge über
        5.070 km.




                                           Abbildung 1: Sumatra, Lage


        Banda Aceh ist eine Stadt im Nordwesten der indonesischen Insel Sumatra. Sie ist Hauptstadt der
        Provinz Aceh, liegt an den Flüssen Krueng Aceh und Krueng Daroy und hatte bis zum 26.12.2004 ca.



„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                      Seite 8
260.000 Einwohner. Der außerhalb der Stadt liegende Hafen Krueng Raya war bis Ende 2004 der
        wichtigste der Region Aceh, der Flughafen Sultan Iskandarmuda Airport ist 15 Kilometer vom
        Stadtzentrum entfernt.

        Die größte Erdbebenkatastrophe der jüngeren Geschichte Indonesiens war das Seebeben im
        Indischen Ozean am 26. Dezember 2004. Als am Morgen gegen 7.58 Uhr die Erde vor der
        Nordwestküste Sumatras bebte, wurden viele Orte schwer beschädigt. Es war – mit 9,4 auf der
        Richterskala – das zweitstärkste jemals gemessene Erdbeben. Nur ca. 15 Minuten später wurden die
        Menschen, vor allem an der Nordwestküste Sumatras in der Region um Banda Aceh, von einem bis
        zu 15 Meter hohen Tsunami überrascht. In wenigen Minuten wurden ganze Küstengebiete
        verwüstet.

        Banda Aceh wurde durch das Beben und den darauf folgenden Tsunami stark zerstört. Die
        nördlichen, an der Küste gelegenen Stadtteile von Banda Aceh wurden fast vollständig vernichtet.
        Nach Schätzungen gab es in Banda Aceh fast 60.000 Tote, in Indonesien insgesamt 170.000 Tote.


3.3 RELIGIÖSE VERHÄLTNISSE
(1)     86 % der Indonesier sind Muslime, praktisch alle gehören der sunnitischen Richtung an. Mit über
        191 Millionen Moslems ist Indonesien der Staat mit der größten muslimischen Population.
        23 Millionen Indonesier, also 9 % der Bevölkerung sind Christen (ca. 6 % evangelisch und 3 %
        römisch-katholisch). 1,8 % der Bevölkerung sind Hindus (vorwiegend auf Bali) und 1 % Buddhisten
        (meist Angehörige einer chinesischen Minderheit).

        Laut dem indonesischen Zensus von 2001 leben in Indonesien insgesamt über 300 verschiedene
        Völker, von denen die meisten malaiischer Herkunft sind. Diese zahlreichen ethnischen Gruppen
        legen den Islam unterschiedlich aus. Die Bewohner der Provinz Aceh gelten als orthodoxe Muslime,
        die Scharia bildet die Grundlage der Rechtsprechung.


3.4 POLITISCHE LAGE
3.4.1   Lage vor dem Tsunami

(1)     Die ehemalige niederländische Kolonie Indonesien ist heute eine Präsidialrepublik, die Verfassung
        von 1945 sieht die Gewaltenteilung vor. Nach dem Sturz Präsident Suhartos 1998 wurden
        umfangreiche Reformen umgesetzt. Seit 2004 wird der Präsident direkt vom Volk gewählt. Das
        Einkammerparlament (Abgeordnetenhaus) hat 500 auf fünf Jahre gewählte Abgeordnete (bis 2004
        waren 38 davon vom Präsidenten ernannte Militärs). Die beratende Volksversammlung, die früher
        den Präsidenten wählte und übergreifende politische Themen berät, besteht aus dem
        Abgeordnetenhaus, 135 Vertretern der Provinzen sowie 65 Vertretern von Standesorganisationen
        und kommt damit auf 700 Mitglieder. Indonesien hat ein Mehrparteiensystem mit einer großen
        Anzahl von Parteien.




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                      Seite 9
Indonesien ist administrativ derzeit in 33 Teile gegliedert (30 Provinzen, 2 Sonderregionen,
               Hauptstadtdistrikt Djakarta). In jüngster Zeit wurden einige neue Provinzen von bereits
               bestehenden abgetrennt. Die indonesische Regierung plant die Errichtung weiterer neuer
               Provinzen. Eine Ebene unter den Provinzen gibt es 357 Verwaltungsbezirke, die seit der
               Verwaltungsreform 2001 eine große administrative Bedeutung besitzen.

               Banda Aceh im Nordwesten Sumatras ist eine der beiden oben angeführten Sonderregionen.

               Banda Aceh ist seit 1976, dem Gründungsjahr der militanten Separatistenorganisation Gerakan
               Aceh Merdeka (GAM, Bewegung für ein freies Aceh; andere Bezeichnung: Aceh Sumatra National
               Liberation Front, abgekürzt ASNLF) vom Bürgerkrieg zwischen der GAM und der indonesischen
               Zentralregierung gezeichnet. Hintergrund dieses Bürgerkrieges ist u.a. die Ausbeutung der
               acehnesischen Erdöl- und Erdgasvorkommen seit 1970, die die bis dahin wirtschaftlich eher
               unbedeutende Provinz innerhalb eines Jahrzehntes zum Motor der gesamtstaatlichen Entwicklung
               Indonesiens machte. Die Kampfhandlungen eskalierten ab dem Jahr 1989 nach der Aberkennung
               der Autonomierechte, polarisierten die acehnesische Gesellschaft und zwangen die Bevölkerung,
               Partei zu ergreifen. Gegen Ende des Jahres 2000 hatte die GAM in den meisten Gebieten außerhalb
               der Provinzhauptstadt die Zivilverwaltung übernommen, zog Steuern ein und baute Schulen
               (sogenannte Pesantrene = muslimische Ausbildungsstätten).

               Im Jahr 2001 wurde der Provinz Aceh auf Gesetzesbasis wieder eine Sonderautonomie
               zugestanden. Zu den Kernpunkten gehörte der Zugriff auf drei Viertel der Erträge aus der
               Förderung von Erdgas und Erdöl, die freie Wahl der bisher zentral von Djakarta aus ernannten
               Provinzregierung und die Einführung der Scharia. Eine Einbindung der GAM in das politische Leben
               Acehs erfolgte nicht, das Hauptziel der GAM blieb die Errichtung eines unabhängigen Staates Aceh.
               Weiterführende Verhandlungen über eine politische Lösung zwischen der GAM und der
               indonesischen Zentralregierung in Djakarta scheiterten 2003, wonach es wieder zu einer
               Vermehrung bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen der indonesischen Armee und der GAM
               kam.

               Die GAM finanzierte sich auf lokaler Ebene primär über ein eigenes Steuer- und Abgabensystem.
               Die dörflichen Verwaltungen bestanden zum großen Teil aus Sympathisanten, weshalb jedenfalls
               bis Mai 2003 rd. 20 % aller von der Zentralregierung für ländliche Infrastrukturmaßnahmen
               ausgewiesenen Zuschüsse in die Hände der Guerilla gerieten. Zweitens erhob die GAM auf alle
               lokalen Geschäftstransaktionen eine Steuer von 18 %. Darüber hinaus verschaffte sie sich
               insbesondere     in   den     Jahren    2000     bis   2002     mit     Hilfe    sympathisierender
                                                                                              1
               Nichtregierungsorganisationen Zugriff auf Gelder für humanitäre Hilfsprojekte.




1
 Quelle: Der Aceh-Konflikt und seine Auswirkungen auf die Stabilität Indonesiens und Südostasien, Felix Heiduk, Stiftung Wissenschaft und Politik,
Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit, Berlin, Februar 2004




    „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                                                              Seite 10
3.4.2    Lage nach dem Tsunami

    (1)       Nach dem Tsunami – Ereignis vom 26.12.2004 kam es in Aceh zu einem markanten Wechsel der
              politischen Lage. Die beiden Konfliktparteien verständigten sich dahingehend, dass nur durch eine
              friedliche Lösung des Konfliktes ein Wiederaufbau der Provinz Aceh ermöglicht werden könnte. Am
              15. August 2005 wurde in Helsinki ein Friedensabkommen zwischen der indonesischen
              Zentralregierung und der GAM bzw. dem Free Aceh Movement (FAM) unterzeichnet, erst danach
              endeten die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der GAM und der indonesischen Armee.

              Nach dem Abschluss des Friedensabkommens begann schrittweise eine Reintegration von rd. 3000
              bewaffneten GAM – Kämpfern und weiterer 2000 vor dem Friedensschluss inhaftierter und
              zwischenzeitlich amnestierter GAM – Mitglieder unter der Aufsicht der im Wege des
              Friedensabkommens eingerichteten Aceh Monitoring Mission (AMM).2 Ein wesentlicher Punkt des
              Friedensabkommens, nämlich die Entwicklung der GAM aus einer bewaffneten Bewegung in eine
              lokale politische Partei, erfolgte im Zeitraum zwischen Herbst 2005 und Herbst 2006.

              Entsprechend einem weiteren zentralen Punkt des Friedensabkommens vom 15. August 2005
              erfolgte am 1. August 2006 die Verabschiedung eines neuen Gesetzes (Law on the Governing of
              Aceh – LoGA) über die Verwaltung der Provinz Aceh durch den indonesischen Staatspräsidenten.
              Das LoGA sieht u.a. politische Autonomie, das Recht zur Bildung eigener Parteien sowie die
              Durchführung freier und fairer Wahlen für das Gouverneursamt vor. Eine weitere Bestimmung
              regelt, dass in Zukunft 70 % der Einnahmen aus den derzeitigen und künftigen Erdöl- und
              Erdgasvorkommen in der Provinz Aceh verbleiben.

              Unter Supervision der AMM fand am 11. Dezember 2006 die erste freie Gouverneurswahl nach dem
              Tsunami statt, aus der ein ehemaliges GAM – Mitglied mit 38 % der abgegebenen Stimmen als
              Sieger hervorging.3 Als Folge des Wahlsieges eines ehemaligen GAM - Mitgliedes befinden sich
              derzeit die politischen Strukturen und die Verwaltungsstrukturen in der Provinz Aceh im Umbau.




2
  Die AMM war eine am 15.9.2005 eingerichtete und nach dem 15.12.2006 aufgelöste zivile Krisenmamangementinitiative mit Beobachtern aus der EU
und Thailand, Malaysia, Brunei, den Philippinen und Singapur.
3
  Quelle: BICC, Bonn International Center for Conversion, Artikel: Nach den Gouverneurswahlen in Aceh, Christine Beeck, Januar 2007.




    „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                                                       Seite 11
4 GRUNDSATZENTSCHEIDUNG WAISENDORF


(1)     Am 9.1.2005 wurde in Wien im Bundeskanzleramt ein Spitzengespräch zum Thema der Hilfe
        Österreichs nach der Tsunami–Katastrophe vom 26.12.2004 abgehalten, an dem Mitglieder der
        Bundesregierung, Landeshauptleute, Vertreter des Österreichischen Gemeindebundes, des
        Österreichischen Städtebundes und die Präsidenten der Sozialpartner teilnahmen. Das Ergebnis
        dieses Gespräches wurde von der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ
        Landesregierung mit Zl. VST-5034/9 vom 10.1.2005 protokolliert.

        In dem Gespräch wurde übereingekommen, für die Hilfe nach dem Ereignis aus öffentlichen Mitteln
        einen Betrag von 50 Mio €, verteilt auf die nächsten drei Jahre bereitzustellen. Die Verteilung des
        Gesamtbetrages wurde wie folgt vereinbart:

                             Bund:                       34 Mio €
                             Länder:                     10 Mio €
                             Städte- und Gemeindebund:    6 Mio €
                             Gesamtbetrag                50 Mio €


        Entsprechend der Kopfzahl betrug der das Land Kärnten betreffende Anteil, verteilt auf die
        nächsten drei Jahre, rd. € 690.000.

        In einer Beilage zu o.a. Protokoll sind 12 Projektvorschläge für den Wiederaufbau nach der
        Flutkatastrophe aufgelistet. Für diese Projekte wurde seitens der Gesprächsteilnehmer eine
        Beteiligung in Aussicht genommen, wobei dem Projekt Nr. 3 die Bundesländer Kärnten, Steiermark
        (samt Graz) und Tirol zugeordnet wurden.

        Als Ziel des Projektes Nr. 3 ist unter dem Titel „Schutz der Kinder“ die Betreuung betroffener Kinder
        in einer Übergangsphase sowie mittelfristig die Errichtung neuer Kinderdörfer in den betroffenen
        Ländern formuliert. Als Trägerorganisation wurde die Organisation „SOS – Kinderdörfer
        International“ mit nationalen Vereinen in den betroffenen Ländern angeführt.

        Am 13.1.2005 fand unter dem direkten Eindruck der Katastrophe in den Räumlichkeiten der
        Kärntner Landesregierung im Spiegelsaal eine Veranstaltung zum Zweck der Vorstellung eines
        Projektes „Kärnten hilft: Kinder in Not! Wir bauen ein Kärntendorf in Indonesien“ und der Sammlung
        weiterer Spenden für die Opfer statt.

        Im Zuge dieser Veranstaltung erklärten sich einige Großspender spontan dazu bereit, sechsstellige
        Eurobeträge zur Errichtung eines Kärntendorfes beitragen zu wollen.

        Der Landeshauptmann von Kärnten hat dem Kollegium in der 17. Sitzung der Landesregierung am
        1.2.2005 über die bis zu diesem Zeitpunkt seitens des Bundes und des Landes Kärnten im
        Zusammenhang mit der Tsunami – Hilfe gesetzten Maßnahmen berichtet. Zum Bericht betreffend
        die Sitzung im Bundeskanzleramt vom 9.1.2005 fügte er hinzu, dass dem Land Kärnten zugestanden




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                         Seite 12
worden sei, dass bereits laufende Eigeninitiativen auf diese Summe anrechenbar seien. In seinem
        Bericht teilte der Landeshauptmann dem Kollegium weiters mit, dass neben dem Sammeln von
        Geldmitteln bereits in Indonesien in enger Kooperation mit lokalen Behörden die Suche nach einem
        geeigneten Standort für ein Kinderheim laufen würde.

        Ein Regierungsmitglied ersuchte darum, die Zusammenarbeit mit der Organisation „SOS
        Kinderdorf“ zu suchen, denn nur diese könne ob ihrer Organisation einen ordnungsgemäßen
        Betrieb sicherstellen. Der Landeshauptmann erklärte daraufhin, dass ihm Vertreter der Organisation
        „SOS Kinderdorf“ vorerst signalisiert hätten, angesichts der Distanz überfordert zu sein. Mittlerweile
        sei aber die Bereitschaft der Organisation gegeben, den Betrieb vor Ort mit einheimischen
        Arbeitskräften sicherstellen zu wollen. Für das Land Kärnten gelte jedenfalls der Grundsatz:
        „Errichten ja, betreiben nein!“




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                          Seite 13
5 PROJEKTVORBEREITUNG UND STANDORTSUCHE


5.1 PROJEKTVORBEREITUNG
(1)     Im Zeitraum zwischen Januar und Mai 2005 wurde seitens des Landes Kärnten im Wege des
        Landesbürgerbüros mit der Organisation der Projektabwicklung und darauf folgend mit der
        eigentlichen Projektabwicklung begonnen.

        Bereits während der Spendensammlung im Spiegelsaal am 13.1.2005 hatte sich eine Kärntner
        Architektin bereit erklärt, für ein Kärnten – Dorf in Indonesien einen Vorentwurf zu erstellen, wobei
        die Büroleistungen für diesen Vorentwurf von ihr als Sachspende ohne Verrechnung erbracht
        würden.

        Der Leiter des Landesbürgerbüros wurde, nach dessen Aussage formlos mündlich, mit der
        Projektleitung beauftragt. In der Buchhaltung des Amtes der Kärntner Landesregierung liegt eine
        mit 2.2.2005 datierte Zeichnungsberechtigung für den Leiter des Landesbürgerbüros auf, der
        zufolge er ermächtigt wurde, Zahlungsaufträge für die Haushaltsstelle VA 44119 – „Humanitäre
        Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“ anzuordnen.

        Zu Beginn des Jahres 2005 wurde seitens des Landes weiters mit dem zu diesem Zeitpunkt neu
        bestellten Honorarkonsul der Republik Indonesien in Klagenfurt Kontakt aufgenommen, der danach
        in das Projekt eingebunden wurde.

        Am 24. und 25.1.2005 erfolgte im Wege einer Einladung des Botschafters der Republik Indonesien
        nach Klagenfurt eine erste Kontaktaufnahme zwischen dem Land Kärnten und der Republik
        Indonesien.

(2)     Der Leiters des Landesbürgerbüros wurde formlos mit der Projektleitung beauftragt. Eine Festlegung der
        dem Projektleiter über die Ermächtigung für die Durchführung von Zahlungen im Rahmen des VA 44119
        – „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“ hinaus zukommenden Kompetenzen ist nicht
        dokumentiert. Insbesondere vermisste der LRH die Erstellung eines Projekthandbuches, in dem Aufgaben
        und Aufgabenzuteilung festzulegen gewesen wären.

(3)     Dem Leiter des Landesbürgerbüros kam im Projekt die Aufgabe des Finanzverantwortlichen zu.
        Vom Landesbürgerbüro wurde von Anbeginn des Projektes darauf geachtet, dass eine strikte
        Trennung zwischen Spendengeldern und Landesgeldern erfolgt. Dementsprechend wurden unter
        dem Ansatz „humanitäre Hilfsmaßnahmen“ zwei Posten eingerichtet: A) Post 7280 077 „Kärntendorf
        in Indonesien – administrativer Aufwand“ und B) Post 7280 078 „Kärntendorf in Indonesien –
        Projektfinanzierung“.

        Damit wurde sichergestellt, dass die Spendengelder ausschließlich für die Finanzierung der
        Baumaßnahmen verwendet wurden und sämtlicher administrativer Aufwand daher ausschließlich
        aus Landesmitteln und nicht aus Spendengeldern bestritten wurde.




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                          Seite 14
(4)     Auch im Lichte der Stellungnahme der Landesregierung ist festzuhalten, dass die organisatorischen
        Rahmenbedingungen nur unzureichend ausgestaltet wurden. Dies wiegt umso schwerer, als das Projekt
        in einer politisch instabilen Region ohne gesicherte Rechtsordnung und ohne eine mit der unseren
        vergleichbaren Eigentumsordnung umzusetzen war.


5.2 GRUNDSTÜCKSAUSWAHL
(1)     Im Februar 2005 kam es zwischen 18.2. und 23.2. zu einer ersten Erkundungsreise einer Delegation
        des Landes Kärnten nach Indonesien mit dem Ziel Banda Aceh auf Sumatra. Die Delegation wählte
        als Ausgangspunkt ihrer Erkundungen den Ort Medan, der rd. 500 km südöstlich von Banda Aceh
        an der Nordostküste von Sumatra gelegen ist. Als Ziele des Projektes waren zu diesem Zeitpunkt die
        Errichtung von 12 Häusern in örtlicher Bauweise sowie die Errichtung einer Krankenstation und
        eines Spielplatzes vorgesehen.

        Zweck dieser Fahrt war es, im Hinblick auf das Ziel des Landes Kärnten abzuklären, inwieweit
        kostenlos angebotene Bauplätze zur Verfügung stünden. Als weitere Reiseziele wurden die
        Erhebung der örtlichen Verhältnisse sowie eine Kontaktaufnahme mit örtlichen Behörden und
        anderen Ansprechpartnern formuliert.

        Nachstehende Personen waren Mitglieder dieser Delegation:

            •   Herr Ing. Siegfried Wuzella, Leiter des Landesbürgerbüros
            •   Herr Franz Koloini, Protokollchef des Landes Kärnten
            •   Herr Christian Bradach, Honorarkonsul der Republik Indonesien in Klagenfurt
            •   Frau DI Dr. techn. Jana Revedin, Architektin
            •   sowie vor Ort Frau Baningsih Bradach Tedjokartono, Gattin des Honorarkonsuls sowie
            •   vor Ort zwei Mitglieder der indonesischen Botschaft in Österreich.

        Herr Josef Brunner, Privater, war bereits am 7.2. zu einer ersten Lageerkundung mit offenem
        Rückflug voraus gesandt worden.

        Der Honorarkonsul übermittelte dem Leiter des Landesbürgerbüros am 16.2.2005 im Weg eines E-
        Mails die von ihm bis zum damaligen Zeitpunkt ermittelten möglichen Ansprechpersonen vor Ort in
        Banda Aceh.

        Mit der Architektin, dem Honorarkonsul, dessen Ehefrau und Herrn Brunner waren vom Land
        Kärnten zwischen dem 16. und 28.2.2005 vier Werkverträge abgeschlossen worden, die den im
        Zusammenhang mit der Erkundungsreise zu erbringenden Leistungsumfang und das damit
        verbundene Entgelt detailliert regelten. Die Beistellung erforderlicher Flugtickets ab bzw. bis
        Klagenfurt erfolgte durch das Land Kärnten, die Nächtigungskosten vor Ort und weitere Transfer-
        und Fahrtkosten vor Ort wurden ebenfalls vom Land Kärnten getragen.

        Der Leistungsumfang des (ersten) Werkvertrages mit dem Honorarkonsul sah für ein



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Pauschalhonorar von € 3.600.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor:

            •   Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005
            •   Grundstücksbesichtigung, Evaluierung und Vorbereitung eines Vorschlages zur
                Grundstücksauswahl
            •   Abklärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort
            •   Herstellung des Kontaktes zu den zuständigen kommunalen Politikern, den lokalen
                Behörden sowie Kontaktaufnahme zu Vertretern Österreichs in Indonesien
            •   Kontaktaufnahme mit vor Ort tätigen Hilfsorganisationen
            •   Kontaktaufnahme mit vor Ort notwendigen Kontaktpersonen und Institutionen (inkl. Notar
                für Abwicklung des Grundstückserwerbes)
            •   Unterstützung der Reiseabwicklung vor Ort
            •   Vorlage eines kurzen schriftlichen Berichtes bis Ende Februar 2005

        Der Leistungsumfang des Werkvertrages mit der Gattin des Honorarkonsuls sah für ein
        Pauschalhonorar von € 1.200.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor:

            •   Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005 ab/bis Banda Aceh (ohne
                Flug Klagenfurt – Indonesien)
            •   Dolmetscherleistungen für die Delegation während des gesamten Aufenthaltes der
                Delegation in Indonesien
            •   Unterstützung der Reiseabwicklung vor Ort

        Der Leistungsumfang des (ersten) Werkvertrages mit der Architektin sah für ein Pauschalhonorar
        von € 4.800.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor:

            •   Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005
            •   Grundstücksbesichtigung, Evaluierung und Vorbereitung eines Vorschlages            zur
                Grundstücksauswahl
            •   Abklärung der jeweiligen Erschließungssituation
            •   Abklärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort
            •   Abklärung der Machbarkeit und der voraussichtlich zu erwartenden Kosten
            •   Vorlage eines kurzen schriftlichen Berichtes bis Ende Februar 2005

        Der Leistungsumfang des Werkvertrages mit Herrn Josef (Josch) Brunner sah für ein
        Pauschalhonorar von € 2.200.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor:

            •   Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005 gemäß gesondertem
                Reiseplan, Treffpunkt in Banda Aceh
            •   Grundstücksbesichtigung, Evaluierung und Vorbereitung eines Vorschlages zur
                Grundstücksauswahl
            •   Abklärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort




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•   Kontaktaufnahme mit vor Ort notwendigen Kontaktpersonen und Institutionen
            •   Unterstützung der Reiseabwicklung vor Ort
            •   Einbringung besonderer Kenntnisse über die Verhältnisse vor Ort
            •   Nutzung von Kontakten vor Ort im Sinn der Zielsetzung des Projektes
            •   Vorlage eines kurzen schriftlichen Berichtes bis Ende Februar 2005

        Die vier Werkverträge wurden in dem dem Vertrag entsprechenden Umfang im Wege des VA
        441195 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf,
        administrativer Aufwand“ verrechnet.

        Der Hergang der Erkundungsreise und der Vorgänge um die Grundstücksauswahl sind nicht
        dokumentiert. Alle Akteure bestätigten jedoch in den mit dem LRH geführten Gesprächen
        übereinstimmend, dass bereits während der Zwischenlandung in Medan (ca. 1 Flugstunde
        südwestlich von Banda Aceh auf Sumatra gelegen) Vertreter von Aneuk Batee an die Delegation des
        Landes Kärnten herangetreten seien, um der Delegation ein im Besitz der moslemischen Gemeinde
        von    Aneuk      Batee    befindliches  Grundstück     als    Standort    eines   zukünftigen
        Kärnten - Dorfes näher zu bringen.

        Im Zeitraum zwischen dem 20. und 21.2.2005 besichtigte die Kärntner Delegation mit dem Imam
        Mukim (= weltliches und geistliches Oberhaupt einer moslemischen Gemeinde in Indonesien) das
        rd. 15 km vom Stadtzentrum von Banda Aceh gelegene Dorf Aneuk Batee und das in Frage
        kommende Grundstück. Es handelte sich zum größten Teil um ein an die örtliche Moschee
        angrenzendes Reisfeld.

        Aus den vom LRH mit dem Projektleiter, der Architektin und dem Honorarkonsul geführten
        Gesprächen ist zu entnehmen, dass von allen Delegationsmitgliedern das besichtigte Grundstück
        für geeignet zur Errichtung eines Kärnten – Dorfes befunden wurde. Da es von den Mitgliedern der
        Dorfgemeinschaft von Aneuk Batee überdies kostenlos zur Überbauung zur Verfügung gestellt
        werden sollte, unterblieben weitere Grundstücksbesichtigungen an anderen Orten. Die vom Land
        Kärnten ausgesandte Delegation kehrte daraufhin ab 22.2.2005 zurück nach Kärnten.

        Das Ergebnis der Grundstücksbesichtigung ist einem mit 25.2.2005 datierten Schriftstück zu
        entnehmen. Demnach erklärten der Imam Mukim des Dorfes Aneuk Batee und die zwölf
        Dorfvorsteher der Gemeinde von Sukamakmur, dass das im Bereich der Moschee von Baitul Adhim
        in Aneuk Batee gelegene Grundstück in der Größe von rd. 2 Hektar ein Grundstück zur
        gemeinnützigen Verwendung der muslimischen Gemeinde sei und mit der einhelligen
        Zustimmung aller unterfertigenden Personen dem Land Kärnten zum Bau von Wohnhäusern für
        Waisenkinder überlassen wird.

(2)     Dem LRH liegen keine schriftlichen Unterlagen vor, die die Überlegungen zur Auswahl des angebotenen
        Grundstückes dokumentieren. Eine Besichtigung weiterer Grundstücke ist jedenfalls unterblieben.




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                        Seite 17
Zur Grundstücksauswahl merkt der LRH kritisch an, dass mit der Auswahl eines Reisfeldes und der
        dadurch nötigen Anschüttung höhere Erschließungskosten in Kauf genommen wurden.

(3)     Das Katastrophengebiet war zur damaligen Zeit - der Friedensvertrag wurde erst im August 2005
        abgeschlossen - gleichzeitig auch Kriegsgebiet. Eine gesicherte Rechtsordnung war und ist ebenso
        wenig durchgebildet wie eine mit der unseren vergleichbare Eigentumsordnung. Ebenso wenig
        bestand dort, wo das Projekt zu verwirklichen war, ein mit dem unseren vergleichbarer
        Immobilienmarkt. Unter diesen Rahmenbedingungen mussten die Projektverantwortlichen die
        Auswahl unter drei Grundstücken treffen. Die Auswahl fiel aus mehreren Gründen auf das
        projektgegenständliche Grundstück. So wurde das projektgegenständliche Grundstück kostenlos
        bereitgestellt, während die anderen beiden Grundstücke erst käuflich (Größenordnung von
        zumindest € 150.000,-) erworben hätten werden müssen. Durch die bestehende infrastrukturelle
        Anbindung war das gewählte Grundstück als das am besten geeignete befunden worden.

        Das ausgewählte Grundstück befand sich nicht zur Gänze auf einem Reisfeld, sondern es grenzte
        lediglich an ein Reisfeld an und ragte dieses Reisfeld nur zu einem Teil in das Grundstück hinein.
        Aufgrund des Umstandes, dass das Grundstück die bessere Infrastrukturanbindung als die
        alternativen Grundstücke besaß, wurden keinesfalls höhere Erschließungskosten in Kauf
        genommen. Die vom Landesrechnungshof kritisierten Kosten für die Anschüttungen stehen in
        keinem Verhältnis zu den diesbezüglichen Kosten und vor allem zu den Kosten für den Erwerb bei
        der Auswahl der beiden alternativen Grundstücke und den dort erforderlichen
        Aufschließungskosten.

        Entgegen der Ansicht des Landesrechnungshofes hat die Entscheidung für das ausgewählte
        Grundstück trotz der Anschüttungskosten aufgrund des Wegfalles der (hohen) Anschaffungskosten
        und der besseren Infrastrukturanbindung insgesamt gesehen zu einer Kostenersparnis geführt
        (Stellungnahme gekürzt wiedergegeben!).

(4)     Für die von der Landesregierung mit rd. € 150.000 (dies entspräche bei einer Größe von rd. 12.000 m²
        einem Grundstückspreis von € 12,50 je m²) angegebenen Kosten des Ankaufes alternativer Grundstücke
        liegen keine Unterlagen vor, die die Größenordnung dieser Kosten bestätigen. Über die Lage und
        infrastrukturelle Anbindung dieser anderen Grundstücke liegen dem LRH ebenfalls keine Angaben vor.

        Die Infrastrukturanbindung des ausgewählten Grundstückes bestand lediglich aus einer unbefestigten
        Straßenanbindung        und     der    Stromversorgung      der       örtlichen    Moschee.      Eine
        Trinkwasseraufbereitungsanlage musste erst im Zuge des Projektes errichtet werden, die Entsorgung der
        Abwässer erfolgt mittels im Zuge der Projektumsetzung errichteter Senkgruben, die Stromversorgung
        musste ebenfalls verstärkt werden.




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6 PROJEKTORGANISATION


6.1 WERKVERTRÄGE
6.1.1   Zweiter Werkvertrag des Honorarkonsuls

(1)     Um das Projekt überhaupt abwickeln zu können, bedurfte es in jedem Fall eines Mitarbeiters, der
        der indonesischen Landessprache Bahasa mächtig war. Zu diesem Zweck sicherte man sich mittels
        eines zweiten Werkvertrages vom 24.3.2005 der weiteren Mitarbeit des Honorarkonsuls und seiner
        Gattin.

        Der Werkvertrag regelte die Erbringung nachstehender Leistungen:

            •   Durchführung einer zweiten Reise nach Banda Aceh ab 25.3.2005
            •   Vorbereitung des Grundstückserwerbes
            •   Verhandlungen betreffend die Zustimmung der lokalen Bürgermeister, Behörden etc.
            •   Informationserteilung an und Koordination mit einem öffentlichen Notar betreffend die
                Entwicklung der für den Grundstückserwerb notwendigen Verträge
            •   Übersetzung der Verträge und sonstigen Unterlagen ins Deutsche
            •   Mitwirkung auf der Suche nach lokalen Ansprechpartnern
            •   Auswahl einer Bank zur finanziellen Abwicklung des Projektes
            •   Suche und Führung von Vorgesprächen mit indonesischen Mitarbeitern für die
                Projektbegleitung
            •   Vorbereitung einer Spatenstichfeier
            •   Berichterstattung an den Auftraggeber
            •   Einbindung der Gattin des Honorarkonsuls als Subunternehmerin

        Als Werklohn wurde ein Pauschalbetrag von € 4.800 inkl. USt. vereinbart. Die Bezahlung des
        Werklohnes erfolgte in vertragsgemäßem Umfang im Wege des VA 441195 „Humanitäre
        Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer Aufwand“.


6.1.2   Dritter Werkvertrag des Honorarkonsuls

(1)     Nach der zwischen 2. und 7.4.2005 stattgefundenen zweiten Projektreise wurden die zur konkreten
        Projektdurchführung notwendigen weiteren Schritte gesetzt und mit dem Honorarkonsul am
        11.5.2005 ein dritter Werkvertrag abgeschlossen, der Art und Umfang der weiteren
        Projektbegleitung in Indonesien konkret regelte. Für den Zeitraum zwischen 1.5.2005 und
        31.12.2005 wurde die Erbringung folgender Leistungen vereinbart:

            •   Vorlage der unterschriftsreifen Verträge bezüglich der Übergabe des Grundstückes
            •   Einholung der Angebote und danach Beauftragung eines lokalen Bauunternehmers
                (Kontraktors) für den Bau
            •   Vorbereitung einer Spatenstichfeier mit den höchsten Vertretern Kärntens und Aceh Besars
                Mitte Mai 2005 inklusive Organisation der Reise einer Kärntner Delegation zu dieser Feier
            •   Begleitende Kontrolle des Projektes, inklusive allmonatlicher Information des




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                      Seite 19
Landeshauptmannes und des Organisationskomitees über den Baufortschritt
            •   Organisation einer Einweihungsfeier des Kärnten – Dorfes mit Gewährleistung der
                Teilnahme hoher indonesischer Politiker nationaler und regionaler Ebene
            •   Suche nach weiteren Sponsoren und Spendern für das Waisenhaus, damit der Betrieb auf
                Jahre hinaus gesichert werden kann
            •   Organisation eines Charity Events „Indonesische Nacht“ am 8.7.2005 in der Firma Javahouse
                in Klagenfurt
            •   Aufbau und Koordination einer Provinzfreundschaft zwischen der Provinz Nanggroe Aceh
                Darussalam und dem Bundesland Kärnten mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Tourismus
                und soziale Zusammenarbeit
            •   Beiziehung der Gattin des Honorarkonsuls als Subunternehmerin, wobei der Honorarkonsul
                das Land Kärnten von allen daraus begründbaren Ansprüchen freizuhalten hatte.

        Als Werklohn wurde ein Pauschalbetrag von € 23.040 inkl. USt. vereinbart, der in monatlichen
        Teilbeträgen auszuzahlen war. Darüber hinaus verpflichtete sich das Land Kärnten, dem
        Honorarkonsul die Reisekosten (Flugtickets Economy Class, Transfer- und sonstige Fahrtkosten vor
        Ort) sowie die Nächtigungskosten zu ersetzen. Als Voraussetzung für den Aufwandersatz wurde
        festgehalten, dass die Reisen und die damit anfallenden Kosten für die ordnungsgemäße
        Auftragserfüllung notwendig und zweckmäßig sein müssten.

        Die Bezahlung des Werklohnes erfolgte in vertragsgemäßem Umfang im Wege des VA 441195
        „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer
        Aufwand“.


6.1.3   Zweiter Werkvertrag der Architektin

(1)     Bereits am 29.1.2005 hatte die Architektin, die sich am 13.1.2005 im Spiegelsaal zur kostenlosen
        Erstellung eines Vorentwurfes bereit erklärt hatte, dem Büro des Landeshauptmannes ein während
        einer Projektbesprechung am 27.1.2005 angefordertes Honorarangebot für die weiteren zu
        tätigenden Planungsschritte gelegt. Um die Honorarermittlung gemäß HOA vornehmen zu können,
        hat die Architektin eine grobe Kalkulation der Nettobaukosten auf der Basis indonesischer
        Richtpreise vorgenommen.

        Die die Honorarbasis bildende Grobkostenschätzung sah die Errichtung folgender Objekte vor:

                12 Wohnhäuser mit Eingangsterrasse a 90 m²                              1.080 m²
                Gemeinschaftshaus mit Verwaltung, Verwalterwohnung, Küche,
                Speisesaal, Lager und Technikraum, rd. 400 m²                             400 m²
                Versammlungshalle offen a 300 m²                                          300 m²
                Krankenstation/Ambulanz mit Gästewohnung,
                mitteleuropäischer Standard, zweigeschossig, rd. 400 m²                   400 m²
                Außenanlagen (Spielplatz, Spielwiese, Fußballplatz,
                befestigte Wege rd. 4000 m²                                             4.000 m²



„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                      Seite 20
Auf Basis angesetzter und ortsüblicher Preise ermittelte die Architektin grob geschätzte
        Nettobaukosten von 1,072 Mio €. Das Honorarangebot sah auf der Grundlage gemäß HOA
        kalkulierter Gesamthonorarkosten (Gesamtplanungskosten lt. HOA 9,5 % oder rd. € 100.000,
        Bauleitung lt. HOA, 4,2 % oder rd. € 45.000) die Erbringung folgender Teilleistungen vor:

               1. Erstellung Vorentwurf (Wert lt. HOA: rd. € 15.000)   Keine Verrechnung, da Spende
               2. Grundlagenanalyse vor Ort, Kontaktaufnahme
                  mit örtlichen Unternehmen, Baukostenanalyse,
                  Entwurfsplanung, Einreichplanung aller Objekte
                  und Außenanlagen samt Kostenschätzung (jedoch ohne
                  Vermessung, Vorstatik, Einreichverfahren vor Ort)
                  als pauschalierte Gesamtleistung                                          30.000 €
               3. Gefahrenzuschlag Katastrophen- bzw. Kriegsgebiet (+ 40 %)                 12.000 €
               Gesamtsumme exkl. 20 % USt., Reise- und Nebenkosten:                         42.000 €

        Hinsichtlich einer vor Ort erforderlichen örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) schlug die Architektin vor,
        diese an einen Generalunternehmer zu übertragen. Eine Kontrolle der ÖBA könne jedoch durch die
        Architektin auf der Basis zu verrechnenden Stundenaufwandes erfolgen.

        Diesem Angebot der Architektin wurde seitens des Landes Kärnten nicht näher getreten. Am
        11.3.2005 legte die Architektin ein neues Honorarangebot, dem jedoch wiederum in dieser Form
        nicht näher getreten wurde. Dieses Honorarangebot bildete jedoch die Basis des Werkvertrages, der
        am 1.4.2005 mit der Architektin abgeschlossen wurde. Dieser Werkvertrag regelte die Erbringung
        nachstehender Leistungen im Zeitraum zwischen 1.4.2005 und 31.12.2005:

           1. Künstlerische Oberleitung und Qualitätskontrolle des erarbeiteten Gesamtkonzeptes vor Ort
              und in Abstimmung mit der Oberleitung der Bauausführung und des Controlling
           2. Reisetätigkeit vor Ort (4 Reisen à 5 Tage)
              2. – 7.4.2005: Vergabe der Einreichplanung in Indonesien, Detailgespräche zur
              Bauausführung, Materialkonzept, Einladung zur Angebotslegung
              Mai – Juni 2005: Abnahme der ersten Bauphase
              September 2005: Abnahme Rohbau, Einrichtungskonzept, Einholung von Angeboten für die
              Möblierung
              Dezember 2005: Abnahme Einrichtung, Außenanlagen, Inbetriebnahme
           3. Wissenschaftliche Begleitung des Projektes in Zusammenarbeit mit der FH Kärnten und den
              Kärntner Berufsschulen
              Gesamtleistung pauschaliert                                                     16.000 €
              zuz. 20 % MWSt.                                                                  3.200 €
              Total:                                                                          19.200 €

        Alle Reisespesen (Flüge Economy - Class ab/an                Klagenfurt,   Übernachtungs-      und
        Verpflegungskosten) waren vom Land Kärnten zu tragen.




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                      Seite 21
Der Werkvertrag wurde von der Architektin und vom Leiter des Landesbürgerbüros unterfertigt.

        Die Bezahlung des Werklohnes erfolgte im Wege des VA 441195 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in
        Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer Aufwand“.

(2)     Nachdem Nebenkosten nicht vom Land Kärnten zu übernehmen waren, empfiehlt der LRH, die der
        Architektin vergüteten Telefonkosten i.d.H.v. € 267,08 rückzufordern.

(3)     Das Landesbürgerbüro ist dieser Empfehlung des Landesrechnungshofes gefolgt und hat die der
        Architektin vergüteten Telefonkosten in der Höhe von € 267,08 zurückgefordert. Die Architektin ist
        der Aufforderung nachgekommen und hat die Telefonkosten in voller Höhe zurückgezahlt.


6.1.4   Beurteilung der Werkverträge

(1)     Die begleitende Kontrolle soll durch eine fachlich-argumentative Unterstützung des Auftraggebers
        indirekten Einfluss auf ein Projekt in den Bereichen Qualitätssicherung, Früherkennung von
        Abweichungen und Wahrung des Vier-Augen-Prinzips für den Auftraggeber nehmen.

        Die hohen Anforderungen an eine begleitende Kontrolle erfordern Qualifikationen in
        bautechnischen, bauwirtschaftlichen und baurechtlichen Belangen. Die qualifizierte Wahrnehmung
        der begleitenden Kontrolle ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen eines Projektes.

(2)     Wie der Honorarkonsul dem LRH mitteilte, habe er eine begleitende Kontrolle auf Grund fehlender
        bautechnischer Ausbildung nicht wahrgenommen, vielmehr hätte er sich in seinen Tätigkeiten im
        Wesentlichen auf Übersetzungsarbeit, Reiseorganisation etc. beschränkt. Er hätte darauf vertraut, dass
        eine Architektin in das Projekt eingebunden war.

        Nach Betrachtung der Leistungsinhalte der den Honorarkonsul und die Architektin betreffenden
        Werkverträge ist festzuhalten, dass für die Wahrnehmung wichtiger Baufunktionen (Örtliche Bauaufsicht
        des Auftraggebers, begleitende Kontrolle) durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal nicht in
        ausreichendem Maß Vorkehrung getroffen wurde.

(3)     Richtig ist, dass das in Österreich gängige Leistungsbild der örtlichen Bauaufsicht nach der GOA,
        sowie die Leistungsbilder der HO-PS nicht beauftragt wurden. Trotzdem war jedoch die
        ordnungsgemäße Kontrolle der Umsetzung des Bauvorhabens sichergestellt.

        Tatsächlich war eine renommierte Architektin vom Anfang bis zum Ende, beginnend mit der
        Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung, über die Ausarbeitung und Übermittlung der
        Ausschreibung an die Bieter bis zur Abnahme des Rohbaues und letztlich des fertigen Werkes
        beauftragt und hat die Architektin diese Leistungen auch durchgeführt. Ebenso war der
        Honorarkonsul vom Anfang bis zum Ende in das Projekt und in das laufende Controlling
        eingebunden.




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                          Seite 22
Die Kritik des Landesrechnungshofes lässt auch unberücksichtigt, dass - auf österreichische
        Verhältnisse übersetzt - eine Generalübernehmerausschreibung gewählt wurde und das gewählte
        Vertragswerk „Lumpsum“ nicht auf den in Österreich üblichen Einheitspreisvertrag aufbaut,
        sondern am ehesten mit einem (echten) Pauschalpreisvertrag im österreichischen Recht
        vergleichbar ist. Demgemäß sind daher wesentliche, beim Einheitspreisvertrag wie er in Österreich
        üblich ist, notwendige Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Aufmaß und Leistungsfeststellung
        entbehrlich. Ebenso sind damit zentrale Koordinationsaufgaben, die bei der gewerksweisen
        Ausschreibung nach Einheitspreisen vom Auftraggeber erbracht werden müssen, auf den
        Auftragnehmer überwälzt worden.

        Wenn trotz der genannten Umstände neben den Leistungen der Architektin das vollständige
        Leistungsbild der örtlichen Bauaufsicht sowie die Leistungsbilder nach HO-PS durch weitere
        Architekten und Ziviltechniker beauftragt worden wären, so hätte dies den administrativen
        Aufwand erheblich erhöht. Davon ausgehend, dass hierfür schon aus Gründen der Kommunikation,
        Schnittstellen, Verantwortlichkeit und Durchgriff im Haftungsfalle nur österreichische Architekten
        und Ziviltechniker in Frage gekommen wären, hätte sich die Leistung schon allein aufgrund des
        Umstandes, dass sie nicht nur im Ausland, sondern viel mehr in einem anderen Kultur- und
        Rechtskreis unter Bedingungen, die mit den österreichischen nicht vergleichbar sind, und in einem
        Gebiet, das von Katastrophe und Bürgerkrieg heimgesucht wurde, zu erbringen gewesen wäre,
        erheblich verteuert. Tatsächlich wäre unter Zugrundelegung der einschlägigen Honorarordnungen
        auch unter Berücksichtigung eines marktüblichen Nachlasses mit zusätzlichen Kosten, die sich
        sicherlich in einem Bereich weit jenseits der € 100.000 bewegt hätten, zu rechnen gewesen.

(4)     Die Wahl einer Generalübernehmerausschreibung (System „Lumpsum“) entbindet den Bauherren nicht
        von seiner Verpflichtung, sich vor einer pauschalierten Beauftragung von der mengenmäßigen
        Richtigkeit der ihm gelegten Angebote zu überzeugen.

        Die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und die Übermittlung der Unterlagen an die Bieter erfolgte im
        Wege des Vorsitzenden der Gapensi von Banda Aceh, dessen Firma schließlich auch den Auftrag erhalten
        hat.

        Im Rahmen der vorliegenden Werkverträge wurde trotz dieser Umstände für eine ordnungsgemäße
        Kontrolle der Umsetzung des Bauvorhabens nicht vorgesorgt. Eine von einem sachkundigen Bearbeiter
        nach sachlichen und rechnerischen Aspekten vorgenommene Angebotsprüfung hätte die in allen
        Angeboten gleich überhöht enthaltenen Mengenvordersätze und die in den Angeboten befindlichen
        zahlreichen Parallelitäten noch vor der Beauftragung transparent gemacht. Die Architektin hat
        nachweislich weder eine detaillierte Massenberechnung noch ein Leistungsverzeichnis erstellt. Diese
        Tätigkeiten waren ihr vertraglich auch nicht übertragen.




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                         Seite 23
6.2 ZWEITE PROJEKTREISE IM APRIL 2005
(1)     Wie in den Werkverträgen vereinbart, absolvierte das Projektteam in der Zeit zwischen 2. und
        7.4.2005 eine weitere Projektreise. Die Reisebewegung erfolgte via Kuala Lumpur und Medan nach
        Banda Aceh.

        Nachstehende Personen waren Mitglieder dieser Delegation:

                Herr Christian Bradach, Honorarkonsul der Republik Indonesien in Klagenfurt
                Frau DI Dr. techn. Jana Revedin, Architektin
                Frau Mag. Erika Napetschnig als prov. Leiterin der Kulturabteilung des Landes Kärnten
                Herr Franz Koloini, Protokollchef des Landes Kärnten
                sowie vor Ort Frau Baningsih Bradach Tedjokartono, Gattin des Honorarkonsuls



        Der Zweck dieser Reise war die Erfüllung der in den Werkverträgen näher bezeichneten Aufgaben
        durch den Honorarkonsul und die Architektin.

        Im Leistungsbericht des Honorarkonsuls für Mai 2005 (per E-Mail am 11.5.2005 an den Leiter des
        Landesbürgerbüros gesandt) gehen einige Aktivitäten hervor, die seinerseits im Zuge der zweiten
        Projektreise gesetzt wurden, so beispielsweise die Führung von Verhandlungen betreffend die
        Zustimmung der lokalen Bürgermeister, Behörden, die Vorbereitung des Grundstückserwerbes, die
        Informationserteilung an und Koordination mit einem öffentlichen Notar betreffend die
        Entwicklung der für den Grundstückserwerb notwendigen Verträge.

(2)     Die im Zuge der zweiten Projektreise im April 2005 erforderlichen Transkontinentalflüge erfolgten bis auf
        einen in der Business – Class. Gemäß Werkverträgen waren vom Land Kärnten Flüge in der Economy –
        Class beizustellen.

        Beide Vertreter des Landes Kärnten haben die Mehrkosten des Business–Class–Fluges dem Land Kärnten
        im März 2007 refundiert, die Vereinnahmung erfolgte im Wege der den administrativen Aufwand
        betreffenden Haushaltsstelle. Der LRH empfiehlt eine Rückforderung der Mehrkosten der Business–Class-
        Flüge vom Honorarkonsul und von der Architektin.

(3)     Das Landesbürgerbüro ist der Anregung des Rechnungshofes gefolgt und hat sowohl den Herrn
        Honorarkonsul als auch die Frau Architektin aufgefordert die Mehrkosten der Business-Class-Flüge
        zurück zu erstatten. Die Architektin ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat die
        diesbezüglichen Mehrkosten auch tatsächlich rückerstattet.

        Der Honorarkonsul war jedoch nicht bereit, die diesbezüglichen Mehrkosten rückzuerstatten. Er hat
        diesbezüglich darauf verwiesen, dass diese Flüge nicht von ihm gebucht wurden und er auch
        Economy–Class geflogen wäre, allerdings in der Economy–Class keine freien Plätze mehr verfügbar
        waren, sodass der Flug in der Economy–Class nicht möglich war, sondern in der Business-Class




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                             Seite 24
erfolgen musste. Der Honorarkonsul hat des Weiteren darauf verwiesen, dass zum Teil im Projekt
        Flüge über ihn von Indonesien aus gebucht worden wären und sich dadurch, dass die Flüge in
        Indonesien und nicht in Österreich gebucht worden sind, das Land einen Betrag in der
        Größenordnung von rund € 15.000 erspart habe.

(4)     Der LRH wiederholt seine Empfehlung der Rückforderung dieser im Vertrag nicht vorgesehenen
        Mehrleistung.


6.3 BUNDESBETEILIGUNG BMSG
(1)     Im Zuge der Vorbereitung des Projektes kam es zwischen Verantwortlichen des Landes Kärnten und
        des Bundes auf höchster Ebene zu Gesprächen hinsichtlich einer eventuellen Beteiligung des
        Bundes am Projekt „Kärnten – Dorf“.

        Gemäß den übereinstimmenden mündlichen Angaben des Leiters des Landesbürgerbüros, des
        Honorarkonsuls und der Architektin wurde seitens des Bundes eine Beteiligung in der Höhe von
        € 250.000 in Aussicht gestellt, die im Wege einer Zahlung aus den Mitteln des BMSG
        (Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) an das Land
        Kärnten bzw. eine noch zu definierende projektdurchführende Stelle in Indonesien erfolgen könne.
        Als Bedingung für die Beteiligung des Bundes wurde die zusätzliche Errichtung eines weiteren
        Wohnhauses für behinderte Kinder (Social Center), die Errichtung eines Ärztehauses (Doctor’s
        Residence) sowie die behindertengerechte Ausführung der Zugänge zur Poliklinik, dem Social
        Center und dem Ärztehaus gefordert.

        Daraufhin wurde seitens der Architektin das Projekt um das Ärztehaus und das Social Center
        erweitert, auf die Errichtung der ursprünglich ebenfalls vorgesehenen Versammlungshalle wurde
        verzichtet.

        Gemäß dem per E-Mail und Telefax zwischen dem Landesbürgerbüro und dem BMSG in der ersten
        Jahreshälfte 2005 geführten Schriftverkehr hat das BMSG die Benennung einer
        projektdurchführenden Stelle in Indonesien verlangt. Die Angaben dazu wurden dem BMSG vom
        Leiter des Landesbürgerbüros schriftlich im Juni 2005 übermittelt.
        Letztlich mündeten die Gespräche zwischen Land und Bund im Dezember 2005 im Abschluss eines
        Fördervertrages, in dem der projektdurchführenden Stelle in Indonesien für die Zeit zwischen
        1.7.2005 und 31.5.2006 ein Zuschuss i.d.H.v. maximal € 250.000 als Mitfinanzierung zur Errichtung
        von Teilen des Kärnten – Dorfes unter der Voraussetzung zugesagt wurde, dass das Land Kärnten
        als Förderabwickler das Projekt begleitet.

        Die Auszahlung der Bundesmittel erfolgte vertragsgemäß in zwei Tranchen von € 225.000 und
        € 25.000. Die erste Tranche wurde zu Beginn 2006 unmittelbar an die projektdurchführende Stelle
        in Indonesien überwiesen, die zweite Tranche wurde nach der mit Schreiben vom 9.1.2007
        erfolgten Anerkennung des abschließenden Verwendungsnachweises und der Erteilung der
        Entlastung durch das BMSG im Landeshaushalt vereinnahmt und soll einer künftigen



„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                      Seite 25
Betriebsführung zugute kommen. Das BMSG verwies in seinem Schreiben auf die gemäß § 5 Abs. 5
        des Fördervertrages bestehende Berichtspflicht gegenüber dem Förderungsgeber hinsichtlich der
        weiteren Entwicklung des geförderten Projektes bis zum Jahr 2010.


6.4 STIFTUNG CARINTHIA
(1)     Um sowohl die verschiedenartigen organisatorischen, finanziellen und baulichen Maßnahmen vor
        Ort umsetzen zu können und die steuerlichen Vorteile in Indonesien durch den Status der
        Gemeinnützigkeit lukrieren zu können, wurde die Gründung einer Stiftung nach indonesischem
        Recht in die Wege geleitet. Damit konnte auch gegenüber dem Bund entsprechend dessen
        Bedingungen für eine Projektbeteiligung diese Stiftung als projektdurchführende Stelle namhaft
        gemacht werden.

        Daraufhin wurde am 9.5.2005 von der Gattin des Honorarkonsuls, Frau Baningsih Bradach
        Tedjokartono, mit ihren Töchtern in einem Notariat in Surakarta (Solo) auf Java am 11.5.2005 die
        Stiftung Carinthia (Carinthian Yayasan) gegründet. Dem LRH liegen eine Kopie des in der
        Landessprache verfassten Gründungsdokumentes und eine vom Honorarkonsul erstellte
        Übersetzung des Vertrages vor.

        Die Stiftungsadresse lautet auf Yosodipuro Straße 122, Stadt Surakarta (Solo) und ist ident mit der
        Privatadresse der Gattin des Honorarkonsuls und ihrer beiden Töchter. Die Gründungsmitglieder
        haben als Gründungseinlage der Stiftung einen Betrag von 5,0 Mio IDR (entspricht zum Kurs von
        11.531 IDR für einen Euro einem Betrag von rd. € 434) erlegt.

        Als Ziele der Stiftung wurden soziale, religiöse und humanitäre Ziele definiert.

(2)     Das Gründungsdokument der Stiftung ist in indonesischer Landessprache abgefasst. Dem LRH liegt nur
        eine unvollständige Übersetzung ins Deutsche vor.




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7 PROJEKTDURCHFÜHRUNG


    7.1 WECHSELKURSFESTLEGUNG
    (1)       Auf Grund des stark schwankenden Wechselkurses zwischen dem Euro und der indonesischen
              Rupie (IDR) hat der LRH sich zur Umrechnung der im Projektschriftverkehr großteils in IDR
              angegebenen Beträge des Mittelwertes aller an die Stiftung Carinthia (Carinthian Yayasan) erfolgten
              Überweisungen bedient. Es ergab sich als Mittelwert ein Betrag von


                                                                 1 Euro =       11.531 IDR


    7.2 KONTRAKTOR
    (1)       In den von der Architektin am 11.3.2005 vorgeschlagenen Vertragsformulierungen findet sich mit
              dem Verweis „Vergabe der Einreichplanung an Dr. Lukman“ ein erster Hinweis auf die frühzeitige
              Einbindung eines potentiellen Kontraktors aus Banda Aceh in das Projekt. Diese Einbindung des
              Vorsitzenden der Gapensi4 muss im Zuge der kaum dokumentierten ersten Erkundungsreise erfolgt
              sein, was ein in der Kärntner Presse vom 24.2.2005 veröffentlichtes Bild belegt.

              Die frühzeitige Einbindung des Vorsitzenden der Gapensi ist insofern bemerkenswert, als in
              weiterer Folge an sein Unternehmen „PT. Pelita Nusa Perkasa“ die Generalunternehmerleistungen
              vergeben wurden.

              Die Architektin hat dem Landesbürgerbüro am 7.4.2005 per E-Mail ihren Kurzbericht zur zweiten
              Projektreise übermittelt. Aus diesem Kurzbericht geht hervor, dass der Masterplan und der Entwurf
              des Kärnten - Dorfes hinsichtlich der zu verwendenden Materialien, des Bauzeitplanes und des
              Kostenrahmens mit dem Vorsitzenden der Gapensi (Vereinigung der Kontraktoren) von Banda Aceh
              besprochen worden seien. Der Vorsitzende der Gapensi hätte zugesagt, das Projekt bis zum
              20.4.2005 bei der lokalen Behörde zur Erlangung einer Baugenehmigung einzureichen. In weiterer
              Folge würden mit seiner Hilfe vier Generalunternehmerangebote eingeholt werden. Eine Vergabe
              der Generalunternehmerleistungen könne nach Erhalt der Baubewilligung und der Prüfung der
              Angebote durch Herrn Honorarkonsul Bradach gemäß örtlichem Baurecht Mitte Mai 2005 erfolgen,
              als Fertigstellungsziel sei ein Termin zum Jahreswechsel 2005/2006 möglich.


    7.3 GENERALUNTERNEHMERANGEBOTE
    (1)       Wie den an der zweiten Projektreise beteiligten Personen zugesagt, wurde vom Vorsitzenden der
              Gapensi in Banda Aceh die Einholung von vier Angeboten von in Banda Aceh und Umgebung
              ansässigen Generalunternehmern organisiert.




4
  Die Vereinigung der Kontraktoren wird in Banda Aceh „Gapensi“ genannt und ähnelt im weitesten Sinn einer österreichischen Bauinnung. Gemäß den
Angaben der staatlichen Wiederaufbauagentur BRR ist die Voraussetzung für die Aufnahme in die Gapensi die Zahlung eines bestimmten Betrages als
Aufnahmegebühr. Inwieweit die aufgenommenen Mitglieder über eine bestimmte fachspezifische Ausbildung oder Konzession zur Ausübung des
Baumeistergewerbes in Indonesien verfügen müssen oder ihre Tätigkeit der Regelung durch lokale oder regionale Bauordnungen unterliegt, konnte vom
LRH nicht geklärt werden.




    „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                                                      Seite 27
Aus einem undatierten Aktenvermerk geht hervor, dass zum 18.5.2005 bis 12:00 Uhr vier
        Bauangebote für die Errichtung des Kärnten – Dorfes bei der Kärntner Landsregierung eingelangt
        seien, deren Öffnung am 19.5.2005 um 14:30 Uhr erfolgt sei. Der Aktenvermerk trägt die
        Unterschriften des Leiters des Landesbürgerbüros, des Honorarkonsuls und der Architektin.

        Die vier eingelangten Angebote sind in der Form von gebundenen Heften gefasst, jedem Angebot
        liegt ein Begleitschreiben des anbietenden Kontraktors bei. Nach Angabe des Leiters des
        Landesbürgerbüros sind die vier Angebote auf dem Postweg eingegangen. Die Originalangebote
        samt Begleitschreiben wurden dem LRH übergeben.

        Die Grundlage der Angebote war die am 18.4.2005 seitens der Architektin freigegebene
        Einreichplanung. Diese Einreichplanung sah zum damaligen Zeitpunkt noch die ursprünglich
        beabsichtigte Errichtung von 12 Wohnhäusern und einer Poliklinik samt Außenanlagen vor. Auf die
        Errichtung des ursprünglich ebenfalls geplanten Gemeinschaftshauses und Speisesaales war
        verzichtet worden. Stattdessen war nunmehr die Errichtung zweier „Kitchen- and Dining-Houses“
        (Küchen – und Speisehäuser) und eines Ärztewohnhauses vorgesehen, auf die Errichtung der
        offenen Versammlungshalle war nach Angabe der planenden Architektin aus Kostengründen
        bereits im Vorfeld verzichtet worden.

        Die Angebotsreihung lautete wie folgt:


           Nr. Bieter                       Betrag (IDR)* Betrag (€) Prozent Reihung Rückstand (€)

             1   CV Sari Bumi              8.331.430.000,00      722.524,50   100,03   3     194,00
             2   PT Bina Pratama Persada   8.330.108.000,00      722.409,85   100,01   2     79,35
             3   PT Pelita Nusa Perkasa    8.329.193.000,00      722.330,50   100,00   1      0,00
             4   CV Bunda Corporation      8.333.211.000,00      722.678,95   100,05   4     348,45

                 * angeführte Beträge beinhalten keine Steuer!


        Die das Protokoll der Angebotsöffnung unterfertigenden Anwesenden stellten als Bestbieter die
        Fa. Pelita Nusa Perkasa mit Nettobaukosten von 8.329.193.000 IDR fest. In der Folge wurden die
        Angebote an den Honorarkonsul zur Prüfung auf Vollständigkeit übermittelt.

(2)     Hinsichtlich der Prüfung der Angebote durch den Honorarkonsul liegt dem LRH kein Bericht vor. Der
        Honorarkonsul erklärte dem LRH dazu auf Befragen, dass er auf Grund seiner Ausbildung nicht in der
        Lage gewesen sei, ein Bauangebot zu prüfen und er daher dazu auch keinen Bericht verfasst hätte.

        Die Architektin verwies hinsichtlich der Angebotsprüfung auf ihren Auftrag und darauf, dass an sie
        keinerlei Fragen hinsichtlich Angebotsprüfung und vertraglicher Gestaltungen gerichtet worden seien.

        Der LRH hat die ihm vorliegenden Originalangebote einer näheren Prüfung unterzogen und bereits in
        deren erster Sichtung nachstehende Fakten festgestellt:




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                        Seite 28
1. Alle Begleitschreiben tragen dasselbe Datum, nämlich den 9.5.2005.
             2. Alle Begleitschreiben weisen bis auf den in Zahlen und Worten niedergeschriebenen Preis den
                exakt gleichen Wortlaut auf.
             3. Alle Begleitschreiben weisen in der Adressierung die fünf gleichen Schreibfehler auf.
             4. Alle Begleitschreiben weisen im zweiten Absatz in der ersten Zeile denselben Tippfehler auf.

        In weiterer Folge stellte sich heraus, dass in den Angeboten aller vier Kontraktoren bei insgesamt 185
        angebotenen Positionen 126 Positionen gleichpreisig angeboten wurden (Chalet: 38 von 61 gleich,
        Policlinic: 39 von 59 gleich, Kitchen and Dining Houses: 44 von 60 gleich, Landscaping: 5 von 5 gleich).

        Weiters auffallend war ein Fehler in der Position B 5 der Wohnhäuser (Footing Foundation), dort wurde
        beim Bestbieter offensichtlich irrtümlich die Maßeinheit m4 anstatt Kubikmetern eingesetzt, alle drei
        nachgereihten Bieter haben den gleichen Fehler begangen.

        Anlässlich des vom LRH in Banda Aceh zwischen 30.7. und 4.8.2007 vorgenommenen Ortsaugenscheines
        gelang es den Vertretern des LRH nicht, mit den nachgereihten Bietern in Kontakt zu treten.

        Der LRH ist auf Grund der zahlreichen festgestellten Parallelitäten der Ansicht, dass die vorliegenden
        Angebote nicht unabhängig voneinander erstellt wurden.


7.4 AUSFÜHRUNGSVERTRÄGE
(1)     In der 26. Regierungssitzung am 7.6.2005 wurden Beratungen über die bis dato gesetzten
        Aktivitäten sowie hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise für das Projekt des Kärnten – Dorfes
        geführt. In der Folge wurde der Sitzungsvortrag einstimmig zur Kenntnis genommen.

        Das Land Kärnten schloss am 4.7.2005 mit der Stiftung Carinthia (Carinthian Yayasan) einen Vertrag
        über die Errichtung des Kärnten – Dorfes auf dem von der religiösen Gemeinschaft zur Bebauung
        zur Verfügung gestellten Grundstück in Aneuk Batee.

        Im Vertrauen auf die vom BMSG bis zum damaligen Zeitpunkt nur mündlich zugesagte Beteiligung
        wurde das von der Stiftung zu erfüllende Bauprogramm für das Kärnten – Dorf bereits auf die vom
        BMSG geforderten Voraussetzungen für eine Beteiligung angepasst und sah die Errichtung
        nachstehender Objekte vor:

              1 Wohnhaus für beeinträchtigte Kinder, behindertengerecht (Social Center)
              1 Kranken- und Therapiestation, behindertengerecht, klimatisiert (Policlinic)
              12Wohnhäuser für je 12 Kinder und 2 Betreuerinnen (Chalets)
              2 Gemeinschaftshäuser für Essen, Aufenthalt, Kommunikation, behindertengerecht,
                Internetcafe (Kitchen and Dining Houses)
              1 Wohnhaus für vier bis acht Ärzte und Therapeuten, behindertengerecht, klimatisiert
                (Doctor’s Residence)



„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                            Seite 29
Die Stiftung wurde zur Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
             Zweckmäßigkeit verpflichtet. Hinsichtlich der Vergabe wurde die Stiftung in Pkt. 5 des Vertrages
             dazu verpflichtet, den Bauauftrag an die bei der Angebotsöffnung am 19.5.2005 als Bestbieter
             festgestellte Firma PT Pelita Nusa Perkasa zu vergeben.

             Als Auftragswert wurde eine Summe von 10.850.409.000,00 IDR festgehalten, die Stiftung wurde
             dazu verpflichtet, die Bauarbeiten ab dem Eingang einer 20 – prozentigen Anzahlung i.d.H.v.
             2.170.081.800,00 IDR auf dem von der Stiftung bekannt gegebenen Bankkonto (Nr. 11 010 22222
             bei der Bank Bukopin, Solo, lautend auf Subaningsih, Carinthian Yayasan) binnen sieben Monaten
             fertig zustellen. Für den Fall der Nichteinhaltung der Bauzeit hatte die Stiftung bei der
             Vertragserrichtung mit der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa eine Pönalzahlung von 5 %des Auftragswertes
             je angefangenem Kalendermonat zu vereinbaren. Die Stiftung wurde weiters dazu verhalten,
             sämtliche ihr als Vertragspartner gegenüber der bauausführenden Firma zustehenden
             Gestaltungsrechte zur Sicherstellung des größtmöglichen Projekterfolges in vollem Umfang
             wahrzunehmen.

             Das Land Kärnten verpflichtete sich, der Stiftung Carinthia die zur Durchführung des Bauvorhabens
             notwendigen Mittel bis zu einer Höhe von maximal € 1.000.000,00 (entspricht rd. 11.531.000.000,00
             IDR) bereitzustellen. Sollten der Stiftung von dritter Seite weitere Geldmittel für die Umsetzung des
             Projektes zufließen, so würde sich der vom Land Kärnten zu bedeckende Betrag um die Höhe der
             von dritter Seite zufließenden Mittel verringern.5

             Hinsichtlich weiterer Zahlungen wurde vereinbart, dass diese gemäß einem zwischen dem Land
             Kärnten und der Stiftung noch zu vereinbarenden Zahlungsplan in Teilbeträgen je nach
             Projektfortschritt im Nachhinein so rechtzeitig auf das von der Stiftung angegebene Konto zu
             überweisen waren, dass die Stiftung am 1. eines Monats über die Mittel verfügen könne.

             Als zwingende Voraussetzungen für die Leistung weiterer Zahlungen wurden die ordnungsgemäße
             und nachvollziehbare Dokumentation und der ordnungsgemäße Nachweis der erbrachten
             Leistungen vereinbart. Für die Erbringung dieses Leistungsnachweises wurde die Stiftung dazu
             verpflichtet, monatliche Projektstandsberichte vorzulegen. Diese Projektstandsberichte hatten den
             Stand des Projektes, die im Berichtszeitraum erbrachten Leistungen, eine Aufstellung der bis dato
             erbrachten Leistungen im Vergleich zum vereinbarten Zahlungsplan sowie Nachweise über die an
             die Baufirma bis zum Berichtsdatum getätigten Zahlungen zu enthalten. Bei wichtigen
             Vorkommnissen - im Vertrag sind dazu beispielsweise Baukostenüberschreitung um mehr als 5 %
             oder Bankverzögerung angeführt - hatte die Stiftung dem Land Kärnten auch außerhalb der
             vereinbarten Monatsturnusse zu berichten. Sämtliche Berichte und Korrespondenzen waren in
             deutscher Sprache zu erstellen.




5
    Von dieser Regelung ausgenommen war die vom BMSG direkt an die Stiftung bezahlte Bundesbeteiligung.




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                                Seite 30
Der Stiftung wurden die Leistungen des Honorarkonsuls und der Architektin, die diese gemäß ihren
        Werkverträgen mit dem Land Kärnten zu erbringen hatten, zur Verfügung gestellt. Die Stiftung
        wurde zur engen Zusammenarbeit mit den beiden Personen und zur Befolgung derer Anweisungen
        verpflichtet.

        Umgehend nach Abschluss der Bauarbeiten und Übergabe/Übernahme der Bauleistungen hatte die
        Stiftung dem Land Kärnten unter Anschluss der entsprechenden Belege und Nachweise eine
        vollständige und nachvollziehbare Endabrechnung vorzulegen. Diese Endabrechnung hatte auch
        eine Offenlegung jener Mittel zu enthalten, die der Stiftung Carinthia nicht vom Land Kärnten
        zugekommen sind. Als Beispiele dafür wurden Pönalforderungen, Schadenersatzansprüche und
        Ansprüche auf Grund von Preisminderungen angeführt.

        Weiters wurde die Stiftung dazu verpflichtet, jene Mittel, die nicht für die im Vertrag definierten
        Bauarbeiten bzw. gemäß Vertrag genehmigte Projektänderungen verwendet wurden, umgehend
        an das Land Kärnten zurückzuzahlen. Während oder auch nach Abschluss des Projektes hatte die
        Stiftung Organen des Landes jederzeit bei sich selbst oder bei Dritten die Einsichtnahme in ihre
        Bücher und Belege zu gestatten.

        Hinsichtlich der Verfügung über das Projekt behielt sich das Land Kärnten sowohl jede Festlegung
        des Endverwendungszweckes als auch jede Möglichkeit der späteren Übergabe an eine
        Betreiberorganisation vor, der Stiftung wurde auch jegliche Belastung des Kärnten – Dorfes
        untersagt. Bestimmungen über eine vorzeitige Vertragsauflösung, deren Folgen sowie eine
        Rechtsnachfolge befinden sich ebenfalls im Vertrag, als Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten
        wurde Klagenfurt festgelegt.

        Bereits rd. einen Monat vor Abschluss des Vertrages zwischen dem Land Kärnten und der Stiftung
        Carinthia hat die Stiftung am 11.6.2005 mit der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa den Bauvertrag
        abgeschlossen. Dieser Bauvertrag regelte im Artikel 1 die Auftragshöhe (10.850.409.000,00 IDR) und
        die Bauzeit (7 Monate, gerechnet vom Zahlungsdatum der Anzahlung an, Bauzeitüberschreitung
        pönalisiert mit 5 %der Auftragssumme).

        Die Vertragsparteien verständigten sich daraufhin, „das Bauvorhaben nach dem Vertragsystem
        gemäß ‚Lumpsum’ abzuwickeln, wodurch alle Qualitätsbestimmungen und das Arbeitsvolumen bei
        der Projektausführung eindeutig bestimmt seien.“

        Auch die Höhe der von der Stiftung zu leistenden Anzahlung (20 %der Auftragssumme, somit
        2.170.081.800 IDR) und deren Fälligkeit (14 Tage nach Vertragsunterfertigung, somit
        Fälligkeitsdatum 25.6.2005) wurde in diesem Vertrag geregelt.

        Die weiteren Punkte des Vertrages halten lediglich fest, dass allfällige Änderungen oder
        Unstimmigkeiten des Vertrages nur durch „familiäre Beratschlagung“ einer „einmütigen“ Lösung
        zuzuführen sind. Als Gerichtsstand für so nicht lösbare Unstimmigkeiten aus dem Bauvertrag wurde




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                        Seite 31
der Gerichtshof von Banda Aceh bestimmt.

(2)     Die Basis der Beauftragung der Baufirma war deren ungeprüftes Angebot vom 9.5.2005. Die sowohl im
        Vertrag zwischen dem Land Kärnten und der Stiftung Carinthia als auch im Vertrag zwischen der Stiftung
        Carinthia und der Fa PT Pelita Nusa Perkasa angeführte Auftragssumme von 10.850.409.000,00 IDR
        korrespondiert auch nach Bereinigung des in der Auftragssumme enthaltenen Aufschlages von 10 % für
        Steuern nicht mit der ungeprüften Angebotssumme vom 9.5.2005 i.d.H. v. 8.329.193.000 IDR.

        Die Ursache des Differenzbetrages ist die nach der Angebotslegung auf Grund der Beteiligung des BMSG
        erfolgte Projektausweitung. Weder von der Projektleitung noch von der Stiftung Carinthia konnten dem
        LRH zur Projektausweitung detaillierte Unterlagen vorgelegt werden.

        Auf Anfrage des LRH erklärten die Projektbeteiligten, dass die Adaptierungen der Auftragssumme
        anlässlich der dritten Projektreise zwischen 29.5.2005 und 2.6.2005 von der Gattin des Honorarkonsuls
        (= spätere Vorsitzende der Stiftung Carinthia) und der Architektin mündlich ausverhandelt worden seien.

        Die Architektin hat dem LRH zur Auftragserweiterung eine von ihr am 31.5.2005 vor Ort handschriftlich
        erstellte Gesprächsnotiz übermittelt, die von ihr anlässlich eines Gespräches zur Klärung der
        Auftragserweiterung mit dem seitens der Fa. PT. Pelita Nusa Perkasa für das ggstl. Projekt namhaft
        gemachten Bauleiters angefertigt worden war. Aus dieser Notiz lassen sich die auf Grund der
        Projektausweitung anfallenden Mehrkosten gemäß nachstehender Tabelle entnehmen:


               Nr. Titel                                                                         Betrag (IDR)
                                                                                                   8.329.193.000,00
                 1 Urangebot vom 9.5.2005
                 2 Zusätzliche Errichtung eines Ärztewohnhauses                                      430.000.000,00
                 3 Änderung des Ärztehauses in ein Social Center (behindertengerechte Ausf.)          20.000.000,00
                 4 Änderungen an der Policlinic (behindertengerechte Ausf.)                           50.000.000,00
                 5 Klimatisierung in Policlinic und Ärztewohnhaus                                     30.000.000,00
                 6 Warmwasseraufbereitung in Policlinic und Ärztewohnhaus                             40.000.000,00
                 7 Projekthonorar                                                                    200.000.000,00
                 8 Änderung Landscaping (Kanalisation, Wege, Zaun)                                   838.000.000,00
               Summe Positionen 1 bis 8                                                            9.937.193.000,00
                 9 zuzüglich Provisional Tax 10 % (= Steuer)                                         993.719.000,00
               AUFTRAGSWERT NEU nach Änderung durch Beteiligung BMSG                           10.930.912.000,00


        Von der bauausführenden Firma wurden mit 31.5.2005 und 25.10.2005 zwei Zusatzangebote zum
        Urangebot vom 9.5.2005 gelegt. Das Zusatzangebot vom 31.5.2005 endet mit einer Summe von
        1.724.297.000,00 IDR und ist von keinem Projektverantwortlichen unterfertigt. Das Zusatzangebot vom
        25.10.2005 endet mit einer Summe von 2.703.769.000,00 IDR und ist von der Vorsitzenden der Stiftung
        Carinthia ohne Datumsangabe auf der Seite der Zusammenstellung unterfertigt. Weder das erste noch
        das zweite Zusatzangebot machen in Summe mit dem Urangebot vom 9.5.2005 die in den Verträgen
        vom 11.6.2005 und 4.7.2005 angeführte Auftragssumme von 10.850.409.000,00 IDR zum Zeitpunkt der
        Auftragserteilung nachvollziehbar.




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                                      Seite 32
Der LRH bemängelt, dass die Erhöhung der Auftragssumme weder von der Projektleitung noch der
        Vorsitzenden der Stiftung in nachvollziehbarer Weise dokumentiert wurde.

        Der Zuschlag ist pauschal auf ein ungeprüftes Angebot erfolgt. Die in der Baubeauftragung der Stiftung
        an die Pelita Nusa Perkasa vom 11.6.2005 im Artikel 1 enthaltene Formulierung, dass die
        Qualitätsbestimmungen und das Arbeitsvolumen bei der Projektausführung eindeutig bestimmt seien,
        ist nicht nachvollziehbar. Weder im Angebot der PT. Pelita Nusa noch in irgendeinem ergänzenden
        Schriftverkehr zwischen Stiftung Carinthia und Auftragnehmer wurden die durch die Wahl des
        Vergabesystems „Lumpsum“ entstehenden gegenseitigen Verpflichtungen (beispielsweise hinsichtlich
        Mengenfestlegung, Mengenänderung, Festlegung der Qualitäten etc.) näher ausgeführt.

        Die Stiftung Carinthia ist ihren Pflichten hinsichtlich der monatlichen Berichterstattung an das Land
        Kärnten in keiner Weise nachgekommen. Eine geordnete Dokumentation liegt nicht vor. Dem LRH
        wurden von der Projektleitung lediglich von der Baufirma erstellte sogenannte „Progress Reports Nr. 1 -
        4“ übergeben, die teils in englischer und teils in indonesischer Sprache gehalten sind.

        Die Auszahlung weiterer Projektraten hätte erst nach der Vorlage der vertraglich vereinbarten
        Projektdokumentation erfolgen dürfen. Die Stiftung Carinthia hat dem Land Kärnten bis dato keine
        vollständige und nachvollziehbare Endabrechnung übermittelt, obwohl das Projekt baulich seit März
        2006 abgeschlossen ist.

(3)     Die Architektin hat die Ausschreibung für das Land Kärnten gemeinsam mit Baumeister Dr. Lukman
        ausgearbeitet. Ebenso ist die Auswahl der vier Unternehmer, die zur Angebotslegung eingeladen
        wurden, durch die Architektin erfolgt. Von Seiten des Landes waren in diese Vorgänge keine
        weiteren Personen eingebunden, zumal die Architektin diesbezüglich das vollste Vertrauen des
        Landesbürgerbüros genoss und zudem als Sachverständigen vor Ort auch Baumeister Dr. Lukman
        eingebunden hat. Das Landesbürgerbüro konnte daher in dieser Phase darauf vertrauen, dass die
        Ausschreibung ordnungsgemäß erstellt wurde und durch die Auswahl der Bieter ein
        ordnungsgemäßer Wettbewerb gewährleistet ist.

        Ebenso wurde die Angebotsöffnung durch die Architektin und sohin von professioneller Hand
        durchgeführt. Die Architektin hat im Beisein des Leiters des Landesbürgerbüros und des
        Honorarkonsuls die Angebote geöffnet, die entsprechenden Angebotssummen verlesen und den
        Aktenvermerk über die Angebotsöffnung, der auch dem Landesrechnungshof vorliegt, verfasst und
        einer Mitarbeiterin des Landesbürgerbüros diktiert, welcher in der Folge vom Leiter des
        Landesbürgerbüros, der Architektin und vom Honorarkonsul unterfertigt wurde.

        Die Architektin hat im Zuge dessen auch ausgeführt, dass die Firma PT Pelita Nusa Perkasa
        Bestbieter sei und der Auftrag an diese Firma zu vergeben wäre.

        Die Architektin hat in der Folge auf der Grundlage des Angebotes mit dem Bestbieter und späteren
        Auftragnehmer für das Land Kärnten vor Ort die Nettobaukosten auf Basis eines Pauschalpreises




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                           Seite 33
endverhandelt. Auf der Grundlage dieses Verhandlungsergebnisses wurde dann die Beauftragung
        auch durchgeführt. Die Differenz zwischen der Summe des Urangebotes und der tatsächlichen
        Auftragssumme erklärt sich dadurch, dass im Verhältnis zum Urangebot einzelne Leistungen
        entfallen sind, wie z.B. die Aula, andererseits jedoch durch die Projektbeteiligung des BMSG
        zusätzliche Leistungen erforderlich wurden. Die tatsächliche Auftragssumme war letztlich das
        Ergebnis der Verhandlungen der Nettobaukosten, die diesbezüglichen Verhandlungen mit der
        bauausführenden Firma wurden für das Land Kärnten vor Ort von der Architektin durchgeführt.

        Der Vorwurf, der Auftrag sei auf ein ungeprüftes Angebot erfolgt, kann vom Landesbürgerbüro
        nicht nachvollzogen werden. Das Landesbürgerbüro hält fest, dass es zu keiner Vermehrung der
        Baukosten nach der Auftragsvergabe gekommen ist. Im Gegenteil: An die Baufirma wurden effektiv
        lediglich 9,707,642.800,00 IDR ausbezahlt und überwiesen. Der Restbetrag 1,142,766.200 IDR
        (entspricht rund € 100.000,00 (!)) wurde einbehalten und wird auch von der Baufirma nicht mehr
        eingefordert, sodass er als endgültige Einsparung dem Projekt zur Verfügung steht.

        Vom Landesbürgerbüro wird des Weiteren festgehalten, dass zu keiner Zeit der Projektabwicklung
        Gelder überwiesen wurden, die aufgrund des Projektfortschritts nicht zu überweisen gewesen
        wären. Es wird insbesondere der Behauptung des Landesrechnungshofes entgegengetreten, dass
        trotz Fehlens eines dokumentierten Projektfortschrittes Zahlungen geleistet worden wären. Zum
        einen handelt es sich bei den „Progress Reports“ um eine entsprechende
        Fortschrittsdokumentation die auch von der Stiftung Carinthia unterfertigt und übermittelt wurde.
        Zudem wurden auch entsprechende Fotodokumentationen abverlangt und beigebracht, wodurch
        sich das Landesbürgerbüro vom Projektfortschritt überzeugen konnte. Die diesbezüglichen
        Unterlagen wurden auch dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zur
        Dokumentation übermittelt und wurde vom Bundesministerium für Soziales und
        Konsumentenschutz auf der Grundlage dieser Dokumentation dem Land Kärnten auch die
        Entlastung erteilt. Auch hier kann wieder auf die im Vorabsatz dargelegten Zahlen verwiesen
        werden und dass letztlich erheblich weniger als die festgelegte Auftragssumme für das
        Bauvorhaben bezahlt wurde.

        Die geforderte Endabrechnung wurde zwischenzeitig übermittelt.

(4)     Hinsichtlich der Angebotsöffnung verweist der LRH nochmals auf den diesbezüglichen Aktenvermerk, der
        eindeutig belegt, dass allfällige Prüfungstätigkeiten durch den Honorarkonsul hätten erfolgen sollen.

        Die vom Landesbürgerbüro der Architektin zugeordneten Leistungen waren nicht Inhalt der mit der
        Architektin geschlossenen Werkverträge.

        Die schließliche Festlegung der Auftragssumme bleibt für den LRH weiterhin nicht nachvollziehbar.

        Die von der Landesregierung angeführten „Progress Reports“ entsprechen - umgelegt auf österreichische
        Verhältnisse - am ehesten von der Baufirma vorgelegten Teilrechnungen und können die der Stiftung




„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh                                                                           Seite 34
LRH Endbericht Banda Aceh
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18. LTG-Sitzung am 6. Juli 2010
 
17. LTG-Sitzung am 23. Juni 2010
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17. LTG-Sitzung am 23. Juni 2010
 
16. LTG-Sitzung am 27. Mai 2010
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15. LTG-Sitzung am 29. Apirl 2010
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14. LTG-Sitzung am 12. April 2010
14. LTG-Sitzung am 12. April 201014. LTG-Sitzung am 12. April 2010
14. LTG-Sitzung am 12. April 2010
 

LRH Endbericht Banda Aceh

  • 1. BERICHT DES KÄRNTNER LANDESRECHNUNGSHOFES Bericht über die Überprüfung der beim Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen Banda Aceh eingesetzten finanziellen Mittel Zl. LRH 11/B/20081 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite
  • 2. IMPRESSUM Kärntner Landesrechnungshof Kaufmanngasse 13 H 9020 Klagenfurt Tel. +43-463-57757-302 Fax +43-463-57757-310 E-Mail: post.lrh@ktn.gv.at DVR: 0746983 Erstellt: 1. Halbjahr 2008 Herausgeber: Landesrechnungshof Redaktion: Landesrechnungshof Herausgegeben: Klagenfurt, Mai 2008 Prüfer: DI Wolfgang LANGTHALER Mag. Lothar STELZER Gesamtverantwortung: DI Dr. Heinrich REITHOFER „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 2
  • 3. INHALTSVERZEICHNIS 1 VORBEMERKUNGEN....................................................................................................6 2 PRÜFUNGSAUFTRAG, ZUSTÄNDIGKEIT UND DURCHFÜHRUNG ............................7 3 INDONESIEN, BANDA ACEH, TOPOGRAFIE UND VERHÄLTNISSE ...........................8 3.1 Einleitung............................................................................................................................................................8 3.2 Topografische Lage.........................................................................................................................................8 3.3 Religiöse Verhältnisse.....................................................................................................................................9 3.4 Politische Lage ..................................................................................................................................................9 3.4.1 Lage vor dem Tsunami .......................................................................................................................................9 3.4.2 Lage nach dem Tsunami....................................................................................................................................11 4 GRUNDSATZENTSCHEIDUNG WAISENDORF ..........................................................12 5 PROJEKTVORBEREITUNG UND STANDORTSUCHE.................................................14 5.1 Projektvorbereitung .......................................................................................................................................14 5.2 Grundstücksauswahl ......................................................................................................................................15 6 PROJEKTORGANISATION..........................................................................................19 6.1 Werkverträge .....................................................................................................................................................19 6.1.1 Zweiter Werkvertrag des Honorarkonsuls...................................................................................................19 6.1.2 Dritter Werkvertrag des Honorarkonsuls.....................................................................................................19 6.1.3 Zweiter Werkvertrag der Architektin.............................................................................................................20 6.1.4 Beurteilung der Werkverträge .........................................................................................................................22 6.2 Zweite Projektreise im April 2005..............................................................................................................24 6.3 Bundesbeteiligung BMSG.............................................................................................................................25 6.4 Stiftung Carinthia.............................................................................................................................................26 7 PROJEKTDURCHFÜHRUNG.......................................................................................27 7.1 Wechselkursfestlegung .................................................................................................................................27 7.2 Kontraktor...........................................................................................................................................................27 7.3 Generalunternehmerangebote ..................................................................................................................27 7.4 Ausführungsverträge .....................................................................................................................................29 7.5 Baufortschritt.....................................................................................................................................................35 7.6 Projektbeteiligung der Kärntner Berufsschulen...................................................................................37 7.7 Prüfung der Preisangemessenheit............................................................................................................39 7.7.1 Grundlagen.............................................................................................................................................................39 7.7.2 Prüfung der Objekte............................................................................................................................................39 7.7.3 Prüfung der Außenanlagen (Landscaping).................................................................................................50 7.7.4 Zusammenfassung ..............................................................................................................................................53 7.7.5 Vergleichsobjekte.................................................................................................................................................55 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 3
  • 4. 8 MITTELHERKUNFT.....................................................................................................58 8.1 Einnahmen aus Spenden ..............................................................................................................................58 8.1.1 Spendengala im Casineum Velden am 4.3.2005.......................................................................................58 8.1.2 Einzelspenden .......................................................................................................................................................58 8.2 Landesmittel ......................................................................................................................................................58 9 MITTELVERWENDUNG ..............................................................................................60 9.1 Bauprojekt ..........................................................................................................................................................60 9.1.1 Gesamtübersicht ..................................................................................................................................................60 9.1.2 Zahlungsflüsse lt. Konto Stiftung ...................................................................................................................60 9.2 Administrativer Aufwand..............................................................................................................................64 10 ORTSAUGENSCHEIN, QUALITÄTSPRÜFUNG...........................................................66 11 BETRIEB DES KÄRNTEN - DORFES ............................................................................69 11.1 Geplante Inbetriebnahme ..................................................................................................................69 11.2 Änderung des Projektzieles................................................................................................................70 11.2.1 Einschaltung des entwicklungspolitischen Beirates................................................................................70 11.2.2 Umsetzung des geänderten Projektzieles...................................................................................................72 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 4
  • 5. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abb. Abbildung Abt. Abteilung(en) AKL Amt der Kärntner Landesregierung AMM Aceh Monitoring Mission BMSG Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz BRR Badan Rehabilitasi dan Rekonstruksi NAD – Nias (= staatliche Wiederaufbauagentur in Banda Aceh) bzw. beziehungsweise d.h. das heißt etc. et cetera EZA Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit f. folgend und folgende FAM Free Aceh Movement GAM Gerakan Aceh Merdeka (Bewegung für ein freies Aceh) Gapensi Vereinigung der Kontraktoren HC Honorarconsul HOA Honorarordnung Architektur HWA Hilfswerk Austria i.d.g.F. in der gültigen Fassung IDR indonesische Rupie K-LRHG Kärntner Landesrechnungshofgesetz LoGA Law on the Governing of Aceh LRH Landesrechnungshof NGO (s) Non Governmental Organisation(s), Nichtregierungsorganisation(en) o.a. oben angeführten ÖBA örtliche Bauaufsicht S. Seite u. a. unter anderem, und andere vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 5
  • 6. 1 VORBEMERKUNGEN (1) Der Landesrechnungshof (LRH) hat die für das Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen Banda Aceh verwendeten finanziellen Mittel hinsichtlich ihres wirtschaftlichen, zweckmäßigen, rechtmäßigen und sparsamen Einsatzes überprüft und das vorläufige Prüfergebnis im Bericht Zl. LRH 11/V/2008 zusammengefasst. Dieser Bericht wurde der Landesregierung am 30.01.2008 mit dem Ersuchen übermittelt, innerhalb einer Frist von acht Wochen Stellung zu nehmen. Die Äußerung der Landesregierung (Schreiben vom 18.04.2008, Zl. 1-LAD-RH-214/4-2008) langte am 22.04.2008 ein. Nach der Systematik des Kärntner Landesrechnungshofgesetzes (K-LRHG) ist das im Bericht Zl. LRH 11/V/2008 dargelegte Prüfergebnis als vorläufiges Überprüfungsergebnis im Sinne des § 15 K-LRHG zu werten. Nach Berücksichtigung der Stellungnahme der Landesregierung erstattet der LRH nunmehr dem Kontrollausschuss des Kärntner Landtages gemäß § 17 K-LRHG den nachstehenden endgültigen Bericht. Vom LRH festgestellte Sachverhalte sind mit „(1)“ und deren Bewertungen samt allfälligen Anregungen und Empfehlungen sowie Bemängelungen und Beanstandungen mit „(2)“ gekennzeichnet. Diese Stellungnahme des Landesrechnungshofes wird zusätzlich durch eine kursive Schriftweise hervorgehoben. Die zusammengefasste Gegenäußerung der geprüften Einrichtung wird mit „(3)“ kodiert. Eine allenfalls anschließende Beurteilung durch den LRH ist mit „(4)“ gekennzeichnet und wiederum kursiv hervorgehoben. Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und Männer. Um diesen Bericht übersichtlich zu gestalten, wurde das enthaltene Zahlenwerk fallweise gerundet. Die Zuständigkeit des LRH gründet sich auf § 8 Abs. 1 lit. a) und b) K-LRHG. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 6
  • 7. 2 PRÜFUNGSAUFTRAG, ZUSTÄNDIGKEIT UND DURCHFÜHRUNG Am 22.2.2007 richteten 2 Mitglieder des Kontrollausschusses des Kärntner Landtages jeweils in Form eigener Anträge an den Kärntner Landesrechnungshof das Ersuchen, die Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel beim Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen Banda Aceh hinsichtlich der Kriterien Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Einer der beiden Anträge enthielt darüber hinaus den Auftrag, auch die Wirksamkeit der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel im Sinne der Erreichung des angestrebten Projektzieles und die Wirksamkeit der Umsetzung zu prüfen. Gegenstand der Überprüfung bildeten die Grundlagen, die Planungsvorgänge und die Errichtung des Kärnten – Dorfes in Aneuk Batee in der Provinz Banda Aceh auf der Insel Sumatra in Indonesien nach dem Tsunami – Ereignis vom 26.12.2004. Unterlagen wurden vom Landesbürgerbüro, der Landesbuchhaltung, der mit Teilleistungen gemäß GOA beauftragten Architektin, der „Stiftung Carinthia“ (Carinthian Yayasan) und dem Honorarkonsulat der Republik Indonesien (Konsulat Kehormatan Republik Indonesia) in Klagenfurt zu Verfügung gestellt. In der Zeit zwischen 29.7.2007 und 6.8.2007 haben zwei Mitarbeiter des LRH vor Ort das Kärnten – Dorf mit dem Ziel einer fundierten Beurteilung des Preis–Leistungsverhältnisses besichtigt. Dabei wurde eine Aufmaß- und Qualitätsdokumentation angefertigt. Überdies wurden in Zusammenarbeit mit der BRR (Badan Rehabilitasi dan Rekonstruksi, staatliche Wiederaufbauagentur) und den örtlichen Mitarbeitern zweier NGO’s mehrere Vergleichsobjekte besichtigt. Die Stiftung Carinthia hat drei Gesprächstermine, die ihr von den Vertretern des LRH im Weg des Honorarkonsuls während der Zeit des Ortsaugenscheines zwischen 31.7.2007 und 4.8.2007 angeboten worden waren, nicht wahrgenommen. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 7
  • 8. 3 INDONESIEN, BANDA ACEH, TOPOGRAFIE UND VERHÄLTNISSE 3.1 EINLEITUNG (1) Die nachfolgende allgemeine Darstellung der topografischen, religiösen und politischen Verhältnisse in der Republik Indonesien allgemein und der Provinz Nanggroe Aceh Darussalam (im Folgenden kurz: Provinz Aceh) soll dazu dienen, die Verhältnisse, in denen durch das Land Kärnten nach dem Tsunami vom 26.12.2004 im Zeitraum zwischen März 2005 und März 2006 das Kärnten – Dorf in Aneuk Batee errichtet wurde, näher zu beleuchten. 3.2 TOPOGRAFISCHE LAGE (1) Indonesien besteht aus einer äquatorialen Inselkette und ist bezüglich Fläche und Einwohnerzahl der größte Staat Südostasiens, der weltgrößte Inselstaat sowie mit etwa 225 Millionen Einwohnern die viertgrößte Nation der Welt. Zu Indonesien gehören die Großen (außer dem Nordteil Borneos) und die Kleinen Sunda-Inseln (außer Osttimor) sowie die Molukken und damit der größte Teil des Indonesischen Archipels, außerdem gehört die Westhälfte Neuguineas zu Indonesien. Die Landfläche Indonesiens verteilt sich auf 17.508 Inseln, von denen 6.044 bewohnt sind. Indonesien erstreckt sich in nord-südlicher Ausdehnung von etwa 6° nördlicher Breite bis 11° südlicher Breite über 657 km, in west-östlicher Ausdehnung von 95° bis 141° östlicher Länge über 5.070 km. Abbildung 1: Sumatra, Lage Banda Aceh ist eine Stadt im Nordwesten der indonesischen Insel Sumatra. Sie ist Hauptstadt der Provinz Aceh, liegt an den Flüssen Krueng Aceh und Krueng Daroy und hatte bis zum 26.12.2004 ca. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 8
  • 9. 260.000 Einwohner. Der außerhalb der Stadt liegende Hafen Krueng Raya war bis Ende 2004 der wichtigste der Region Aceh, der Flughafen Sultan Iskandarmuda Airport ist 15 Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Die größte Erdbebenkatastrophe der jüngeren Geschichte Indonesiens war das Seebeben im Indischen Ozean am 26. Dezember 2004. Als am Morgen gegen 7.58 Uhr die Erde vor der Nordwestküste Sumatras bebte, wurden viele Orte schwer beschädigt. Es war – mit 9,4 auf der Richterskala – das zweitstärkste jemals gemessene Erdbeben. Nur ca. 15 Minuten später wurden die Menschen, vor allem an der Nordwestküste Sumatras in der Region um Banda Aceh, von einem bis zu 15 Meter hohen Tsunami überrascht. In wenigen Minuten wurden ganze Küstengebiete verwüstet. Banda Aceh wurde durch das Beben und den darauf folgenden Tsunami stark zerstört. Die nördlichen, an der Küste gelegenen Stadtteile von Banda Aceh wurden fast vollständig vernichtet. Nach Schätzungen gab es in Banda Aceh fast 60.000 Tote, in Indonesien insgesamt 170.000 Tote. 3.3 RELIGIÖSE VERHÄLTNISSE (1) 86 % der Indonesier sind Muslime, praktisch alle gehören der sunnitischen Richtung an. Mit über 191 Millionen Moslems ist Indonesien der Staat mit der größten muslimischen Population. 23 Millionen Indonesier, also 9 % der Bevölkerung sind Christen (ca. 6 % evangelisch und 3 % römisch-katholisch). 1,8 % der Bevölkerung sind Hindus (vorwiegend auf Bali) und 1 % Buddhisten (meist Angehörige einer chinesischen Minderheit). Laut dem indonesischen Zensus von 2001 leben in Indonesien insgesamt über 300 verschiedene Völker, von denen die meisten malaiischer Herkunft sind. Diese zahlreichen ethnischen Gruppen legen den Islam unterschiedlich aus. Die Bewohner der Provinz Aceh gelten als orthodoxe Muslime, die Scharia bildet die Grundlage der Rechtsprechung. 3.4 POLITISCHE LAGE 3.4.1 Lage vor dem Tsunami (1) Die ehemalige niederländische Kolonie Indonesien ist heute eine Präsidialrepublik, die Verfassung von 1945 sieht die Gewaltenteilung vor. Nach dem Sturz Präsident Suhartos 1998 wurden umfangreiche Reformen umgesetzt. Seit 2004 wird der Präsident direkt vom Volk gewählt. Das Einkammerparlament (Abgeordnetenhaus) hat 500 auf fünf Jahre gewählte Abgeordnete (bis 2004 waren 38 davon vom Präsidenten ernannte Militärs). Die beratende Volksversammlung, die früher den Präsidenten wählte und übergreifende politische Themen berät, besteht aus dem Abgeordnetenhaus, 135 Vertretern der Provinzen sowie 65 Vertretern von Standesorganisationen und kommt damit auf 700 Mitglieder. Indonesien hat ein Mehrparteiensystem mit einer großen Anzahl von Parteien. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 9
  • 10. Indonesien ist administrativ derzeit in 33 Teile gegliedert (30 Provinzen, 2 Sonderregionen, Hauptstadtdistrikt Djakarta). In jüngster Zeit wurden einige neue Provinzen von bereits bestehenden abgetrennt. Die indonesische Regierung plant die Errichtung weiterer neuer Provinzen. Eine Ebene unter den Provinzen gibt es 357 Verwaltungsbezirke, die seit der Verwaltungsreform 2001 eine große administrative Bedeutung besitzen. Banda Aceh im Nordwesten Sumatras ist eine der beiden oben angeführten Sonderregionen. Banda Aceh ist seit 1976, dem Gründungsjahr der militanten Separatistenorganisation Gerakan Aceh Merdeka (GAM, Bewegung für ein freies Aceh; andere Bezeichnung: Aceh Sumatra National Liberation Front, abgekürzt ASNLF) vom Bürgerkrieg zwischen der GAM und der indonesischen Zentralregierung gezeichnet. Hintergrund dieses Bürgerkrieges ist u.a. die Ausbeutung der acehnesischen Erdöl- und Erdgasvorkommen seit 1970, die die bis dahin wirtschaftlich eher unbedeutende Provinz innerhalb eines Jahrzehntes zum Motor der gesamtstaatlichen Entwicklung Indonesiens machte. Die Kampfhandlungen eskalierten ab dem Jahr 1989 nach der Aberkennung der Autonomierechte, polarisierten die acehnesische Gesellschaft und zwangen die Bevölkerung, Partei zu ergreifen. Gegen Ende des Jahres 2000 hatte die GAM in den meisten Gebieten außerhalb der Provinzhauptstadt die Zivilverwaltung übernommen, zog Steuern ein und baute Schulen (sogenannte Pesantrene = muslimische Ausbildungsstätten). Im Jahr 2001 wurde der Provinz Aceh auf Gesetzesbasis wieder eine Sonderautonomie zugestanden. Zu den Kernpunkten gehörte der Zugriff auf drei Viertel der Erträge aus der Förderung von Erdgas und Erdöl, die freie Wahl der bisher zentral von Djakarta aus ernannten Provinzregierung und die Einführung der Scharia. Eine Einbindung der GAM in das politische Leben Acehs erfolgte nicht, das Hauptziel der GAM blieb die Errichtung eines unabhängigen Staates Aceh. Weiterführende Verhandlungen über eine politische Lösung zwischen der GAM und der indonesischen Zentralregierung in Djakarta scheiterten 2003, wonach es wieder zu einer Vermehrung bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen der indonesischen Armee und der GAM kam. Die GAM finanzierte sich auf lokaler Ebene primär über ein eigenes Steuer- und Abgabensystem. Die dörflichen Verwaltungen bestanden zum großen Teil aus Sympathisanten, weshalb jedenfalls bis Mai 2003 rd. 20 % aller von der Zentralregierung für ländliche Infrastrukturmaßnahmen ausgewiesenen Zuschüsse in die Hände der Guerilla gerieten. Zweitens erhob die GAM auf alle lokalen Geschäftstransaktionen eine Steuer von 18 %. Darüber hinaus verschaffte sie sich insbesondere in den Jahren 2000 bis 2002 mit Hilfe sympathisierender 1 Nichtregierungsorganisationen Zugriff auf Gelder für humanitäre Hilfsprojekte. 1 Quelle: Der Aceh-Konflikt und seine Auswirkungen auf die Stabilität Indonesiens und Südostasien, Felix Heiduk, Stiftung Wissenschaft und Politik, Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit, Berlin, Februar 2004 „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 10
  • 11. 3.4.2 Lage nach dem Tsunami (1) Nach dem Tsunami – Ereignis vom 26.12.2004 kam es in Aceh zu einem markanten Wechsel der politischen Lage. Die beiden Konfliktparteien verständigten sich dahingehend, dass nur durch eine friedliche Lösung des Konfliktes ein Wiederaufbau der Provinz Aceh ermöglicht werden könnte. Am 15. August 2005 wurde in Helsinki ein Friedensabkommen zwischen der indonesischen Zentralregierung und der GAM bzw. dem Free Aceh Movement (FAM) unterzeichnet, erst danach endeten die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der GAM und der indonesischen Armee. Nach dem Abschluss des Friedensabkommens begann schrittweise eine Reintegration von rd. 3000 bewaffneten GAM – Kämpfern und weiterer 2000 vor dem Friedensschluss inhaftierter und zwischenzeitlich amnestierter GAM – Mitglieder unter der Aufsicht der im Wege des Friedensabkommens eingerichteten Aceh Monitoring Mission (AMM).2 Ein wesentlicher Punkt des Friedensabkommens, nämlich die Entwicklung der GAM aus einer bewaffneten Bewegung in eine lokale politische Partei, erfolgte im Zeitraum zwischen Herbst 2005 und Herbst 2006. Entsprechend einem weiteren zentralen Punkt des Friedensabkommens vom 15. August 2005 erfolgte am 1. August 2006 die Verabschiedung eines neuen Gesetzes (Law on the Governing of Aceh – LoGA) über die Verwaltung der Provinz Aceh durch den indonesischen Staatspräsidenten. Das LoGA sieht u.a. politische Autonomie, das Recht zur Bildung eigener Parteien sowie die Durchführung freier und fairer Wahlen für das Gouverneursamt vor. Eine weitere Bestimmung regelt, dass in Zukunft 70 % der Einnahmen aus den derzeitigen und künftigen Erdöl- und Erdgasvorkommen in der Provinz Aceh verbleiben. Unter Supervision der AMM fand am 11. Dezember 2006 die erste freie Gouverneurswahl nach dem Tsunami statt, aus der ein ehemaliges GAM – Mitglied mit 38 % der abgegebenen Stimmen als Sieger hervorging.3 Als Folge des Wahlsieges eines ehemaligen GAM - Mitgliedes befinden sich derzeit die politischen Strukturen und die Verwaltungsstrukturen in der Provinz Aceh im Umbau. 2 Die AMM war eine am 15.9.2005 eingerichtete und nach dem 15.12.2006 aufgelöste zivile Krisenmamangementinitiative mit Beobachtern aus der EU und Thailand, Malaysia, Brunei, den Philippinen und Singapur. 3 Quelle: BICC, Bonn International Center for Conversion, Artikel: Nach den Gouverneurswahlen in Aceh, Christine Beeck, Januar 2007. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 11
  • 12. 4 GRUNDSATZENTSCHEIDUNG WAISENDORF (1) Am 9.1.2005 wurde in Wien im Bundeskanzleramt ein Spitzengespräch zum Thema der Hilfe Österreichs nach der Tsunami–Katastrophe vom 26.12.2004 abgehalten, an dem Mitglieder der Bundesregierung, Landeshauptleute, Vertreter des Österreichischen Gemeindebundes, des Österreichischen Städtebundes und die Präsidenten der Sozialpartner teilnahmen. Das Ergebnis dieses Gespräches wurde von der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung mit Zl. VST-5034/9 vom 10.1.2005 protokolliert. In dem Gespräch wurde übereingekommen, für die Hilfe nach dem Ereignis aus öffentlichen Mitteln einen Betrag von 50 Mio €, verteilt auf die nächsten drei Jahre bereitzustellen. Die Verteilung des Gesamtbetrages wurde wie folgt vereinbart: Bund: 34 Mio € Länder: 10 Mio € Städte- und Gemeindebund: 6 Mio € Gesamtbetrag 50 Mio € Entsprechend der Kopfzahl betrug der das Land Kärnten betreffende Anteil, verteilt auf die nächsten drei Jahre, rd. € 690.000. In einer Beilage zu o.a. Protokoll sind 12 Projektvorschläge für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe aufgelistet. Für diese Projekte wurde seitens der Gesprächsteilnehmer eine Beteiligung in Aussicht genommen, wobei dem Projekt Nr. 3 die Bundesländer Kärnten, Steiermark (samt Graz) und Tirol zugeordnet wurden. Als Ziel des Projektes Nr. 3 ist unter dem Titel „Schutz der Kinder“ die Betreuung betroffener Kinder in einer Übergangsphase sowie mittelfristig die Errichtung neuer Kinderdörfer in den betroffenen Ländern formuliert. Als Trägerorganisation wurde die Organisation „SOS – Kinderdörfer International“ mit nationalen Vereinen in den betroffenen Ländern angeführt. Am 13.1.2005 fand unter dem direkten Eindruck der Katastrophe in den Räumlichkeiten der Kärntner Landesregierung im Spiegelsaal eine Veranstaltung zum Zweck der Vorstellung eines Projektes „Kärnten hilft: Kinder in Not! Wir bauen ein Kärntendorf in Indonesien“ und der Sammlung weiterer Spenden für die Opfer statt. Im Zuge dieser Veranstaltung erklärten sich einige Großspender spontan dazu bereit, sechsstellige Eurobeträge zur Errichtung eines Kärntendorfes beitragen zu wollen. Der Landeshauptmann von Kärnten hat dem Kollegium in der 17. Sitzung der Landesregierung am 1.2.2005 über die bis zu diesem Zeitpunkt seitens des Bundes und des Landes Kärnten im Zusammenhang mit der Tsunami – Hilfe gesetzten Maßnahmen berichtet. Zum Bericht betreffend die Sitzung im Bundeskanzleramt vom 9.1.2005 fügte er hinzu, dass dem Land Kärnten zugestanden „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 12
  • 13. worden sei, dass bereits laufende Eigeninitiativen auf diese Summe anrechenbar seien. In seinem Bericht teilte der Landeshauptmann dem Kollegium weiters mit, dass neben dem Sammeln von Geldmitteln bereits in Indonesien in enger Kooperation mit lokalen Behörden die Suche nach einem geeigneten Standort für ein Kinderheim laufen würde. Ein Regierungsmitglied ersuchte darum, die Zusammenarbeit mit der Organisation „SOS Kinderdorf“ zu suchen, denn nur diese könne ob ihrer Organisation einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen. Der Landeshauptmann erklärte daraufhin, dass ihm Vertreter der Organisation „SOS Kinderdorf“ vorerst signalisiert hätten, angesichts der Distanz überfordert zu sein. Mittlerweile sei aber die Bereitschaft der Organisation gegeben, den Betrieb vor Ort mit einheimischen Arbeitskräften sicherstellen zu wollen. Für das Land Kärnten gelte jedenfalls der Grundsatz: „Errichten ja, betreiben nein!“ „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 13
  • 14. 5 PROJEKTVORBEREITUNG UND STANDORTSUCHE 5.1 PROJEKTVORBEREITUNG (1) Im Zeitraum zwischen Januar und Mai 2005 wurde seitens des Landes Kärnten im Wege des Landesbürgerbüros mit der Organisation der Projektabwicklung und darauf folgend mit der eigentlichen Projektabwicklung begonnen. Bereits während der Spendensammlung im Spiegelsaal am 13.1.2005 hatte sich eine Kärntner Architektin bereit erklärt, für ein Kärnten – Dorf in Indonesien einen Vorentwurf zu erstellen, wobei die Büroleistungen für diesen Vorentwurf von ihr als Sachspende ohne Verrechnung erbracht würden. Der Leiter des Landesbürgerbüros wurde, nach dessen Aussage formlos mündlich, mit der Projektleitung beauftragt. In der Buchhaltung des Amtes der Kärntner Landesregierung liegt eine mit 2.2.2005 datierte Zeichnungsberechtigung für den Leiter des Landesbürgerbüros auf, der zufolge er ermächtigt wurde, Zahlungsaufträge für die Haushaltsstelle VA 44119 – „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“ anzuordnen. Zu Beginn des Jahres 2005 wurde seitens des Landes weiters mit dem zu diesem Zeitpunkt neu bestellten Honorarkonsul der Republik Indonesien in Klagenfurt Kontakt aufgenommen, der danach in das Projekt eingebunden wurde. Am 24. und 25.1.2005 erfolgte im Wege einer Einladung des Botschafters der Republik Indonesien nach Klagenfurt eine erste Kontaktaufnahme zwischen dem Land Kärnten und der Republik Indonesien. (2) Der Leiters des Landesbürgerbüros wurde formlos mit der Projektleitung beauftragt. Eine Festlegung der dem Projektleiter über die Ermächtigung für die Durchführung von Zahlungen im Rahmen des VA 44119 – „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“ hinaus zukommenden Kompetenzen ist nicht dokumentiert. Insbesondere vermisste der LRH die Erstellung eines Projekthandbuches, in dem Aufgaben und Aufgabenzuteilung festzulegen gewesen wären. (3) Dem Leiter des Landesbürgerbüros kam im Projekt die Aufgabe des Finanzverantwortlichen zu. Vom Landesbürgerbüro wurde von Anbeginn des Projektes darauf geachtet, dass eine strikte Trennung zwischen Spendengeldern und Landesgeldern erfolgt. Dementsprechend wurden unter dem Ansatz „humanitäre Hilfsmaßnahmen“ zwei Posten eingerichtet: A) Post 7280 077 „Kärntendorf in Indonesien – administrativer Aufwand“ und B) Post 7280 078 „Kärntendorf in Indonesien – Projektfinanzierung“. Damit wurde sichergestellt, dass die Spendengelder ausschließlich für die Finanzierung der Baumaßnahmen verwendet wurden und sämtlicher administrativer Aufwand daher ausschließlich aus Landesmitteln und nicht aus Spendengeldern bestritten wurde. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 14
  • 15. (4) Auch im Lichte der Stellungnahme der Landesregierung ist festzuhalten, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen nur unzureichend ausgestaltet wurden. Dies wiegt umso schwerer, als das Projekt in einer politisch instabilen Region ohne gesicherte Rechtsordnung und ohne eine mit der unseren vergleichbaren Eigentumsordnung umzusetzen war. 5.2 GRUNDSTÜCKSAUSWAHL (1) Im Februar 2005 kam es zwischen 18.2. und 23.2. zu einer ersten Erkundungsreise einer Delegation des Landes Kärnten nach Indonesien mit dem Ziel Banda Aceh auf Sumatra. Die Delegation wählte als Ausgangspunkt ihrer Erkundungen den Ort Medan, der rd. 500 km südöstlich von Banda Aceh an der Nordostküste von Sumatra gelegen ist. Als Ziele des Projektes waren zu diesem Zeitpunkt die Errichtung von 12 Häusern in örtlicher Bauweise sowie die Errichtung einer Krankenstation und eines Spielplatzes vorgesehen. Zweck dieser Fahrt war es, im Hinblick auf das Ziel des Landes Kärnten abzuklären, inwieweit kostenlos angebotene Bauplätze zur Verfügung stünden. Als weitere Reiseziele wurden die Erhebung der örtlichen Verhältnisse sowie eine Kontaktaufnahme mit örtlichen Behörden und anderen Ansprechpartnern formuliert. Nachstehende Personen waren Mitglieder dieser Delegation: • Herr Ing. Siegfried Wuzella, Leiter des Landesbürgerbüros • Herr Franz Koloini, Protokollchef des Landes Kärnten • Herr Christian Bradach, Honorarkonsul der Republik Indonesien in Klagenfurt • Frau DI Dr. techn. Jana Revedin, Architektin • sowie vor Ort Frau Baningsih Bradach Tedjokartono, Gattin des Honorarkonsuls sowie • vor Ort zwei Mitglieder der indonesischen Botschaft in Österreich. Herr Josef Brunner, Privater, war bereits am 7.2. zu einer ersten Lageerkundung mit offenem Rückflug voraus gesandt worden. Der Honorarkonsul übermittelte dem Leiter des Landesbürgerbüros am 16.2.2005 im Weg eines E- Mails die von ihm bis zum damaligen Zeitpunkt ermittelten möglichen Ansprechpersonen vor Ort in Banda Aceh. Mit der Architektin, dem Honorarkonsul, dessen Ehefrau und Herrn Brunner waren vom Land Kärnten zwischen dem 16. und 28.2.2005 vier Werkverträge abgeschlossen worden, die den im Zusammenhang mit der Erkundungsreise zu erbringenden Leistungsumfang und das damit verbundene Entgelt detailliert regelten. Die Beistellung erforderlicher Flugtickets ab bzw. bis Klagenfurt erfolgte durch das Land Kärnten, die Nächtigungskosten vor Ort und weitere Transfer- und Fahrtkosten vor Ort wurden ebenfalls vom Land Kärnten getragen. Der Leistungsumfang des (ersten) Werkvertrages mit dem Honorarkonsul sah für ein „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 15
  • 16. Pauschalhonorar von € 3.600.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor: • Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005 • Grundstücksbesichtigung, Evaluierung und Vorbereitung eines Vorschlages zur Grundstücksauswahl • Abklärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort • Herstellung des Kontaktes zu den zuständigen kommunalen Politikern, den lokalen Behörden sowie Kontaktaufnahme zu Vertretern Österreichs in Indonesien • Kontaktaufnahme mit vor Ort tätigen Hilfsorganisationen • Kontaktaufnahme mit vor Ort notwendigen Kontaktpersonen und Institutionen (inkl. Notar für Abwicklung des Grundstückserwerbes) • Unterstützung der Reiseabwicklung vor Ort • Vorlage eines kurzen schriftlichen Berichtes bis Ende Februar 2005 Der Leistungsumfang des Werkvertrages mit der Gattin des Honorarkonsuls sah für ein Pauschalhonorar von € 1.200.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor: • Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005 ab/bis Banda Aceh (ohne Flug Klagenfurt – Indonesien) • Dolmetscherleistungen für die Delegation während des gesamten Aufenthaltes der Delegation in Indonesien • Unterstützung der Reiseabwicklung vor Ort Der Leistungsumfang des (ersten) Werkvertrages mit der Architektin sah für ein Pauschalhonorar von € 4.800.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor: • Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005 • Grundstücksbesichtigung, Evaluierung und Vorbereitung eines Vorschlages zur Grundstücksauswahl • Abklärung der jeweiligen Erschließungssituation • Abklärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort • Abklärung der Machbarkeit und der voraussichtlich zu erwartenden Kosten • Vorlage eines kurzen schriftlichen Berichtes bis Ende Februar 2005 Der Leistungsumfang des Werkvertrages mit Herrn Josef (Josch) Brunner sah für ein Pauschalhonorar von € 2.200.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor: • Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005 gemäß gesondertem Reiseplan, Treffpunkt in Banda Aceh • Grundstücksbesichtigung, Evaluierung und Vorbereitung eines Vorschlages zur Grundstücksauswahl • Abklärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 16
  • 17. Kontaktaufnahme mit vor Ort notwendigen Kontaktpersonen und Institutionen • Unterstützung der Reiseabwicklung vor Ort • Einbringung besonderer Kenntnisse über die Verhältnisse vor Ort • Nutzung von Kontakten vor Ort im Sinn der Zielsetzung des Projektes • Vorlage eines kurzen schriftlichen Berichtes bis Ende Februar 2005 Die vier Werkverträge wurden in dem dem Vertrag entsprechenden Umfang im Wege des VA 441195 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer Aufwand“ verrechnet. Der Hergang der Erkundungsreise und der Vorgänge um die Grundstücksauswahl sind nicht dokumentiert. Alle Akteure bestätigten jedoch in den mit dem LRH geführten Gesprächen übereinstimmend, dass bereits während der Zwischenlandung in Medan (ca. 1 Flugstunde südwestlich von Banda Aceh auf Sumatra gelegen) Vertreter von Aneuk Batee an die Delegation des Landes Kärnten herangetreten seien, um der Delegation ein im Besitz der moslemischen Gemeinde von Aneuk Batee befindliches Grundstück als Standort eines zukünftigen Kärnten - Dorfes näher zu bringen. Im Zeitraum zwischen dem 20. und 21.2.2005 besichtigte die Kärntner Delegation mit dem Imam Mukim (= weltliches und geistliches Oberhaupt einer moslemischen Gemeinde in Indonesien) das rd. 15 km vom Stadtzentrum von Banda Aceh gelegene Dorf Aneuk Batee und das in Frage kommende Grundstück. Es handelte sich zum größten Teil um ein an die örtliche Moschee angrenzendes Reisfeld. Aus den vom LRH mit dem Projektleiter, der Architektin und dem Honorarkonsul geführten Gesprächen ist zu entnehmen, dass von allen Delegationsmitgliedern das besichtigte Grundstück für geeignet zur Errichtung eines Kärnten – Dorfes befunden wurde. Da es von den Mitgliedern der Dorfgemeinschaft von Aneuk Batee überdies kostenlos zur Überbauung zur Verfügung gestellt werden sollte, unterblieben weitere Grundstücksbesichtigungen an anderen Orten. Die vom Land Kärnten ausgesandte Delegation kehrte daraufhin ab 22.2.2005 zurück nach Kärnten. Das Ergebnis der Grundstücksbesichtigung ist einem mit 25.2.2005 datierten Schriftstück zu entnehmen. Demnach erklärten der Imam Mukim des Dorfes Aneuk Batee und die zwölf Dorfvorsteher der Gemeinde von Sukamakmur, dass das im Bereich der Moschee von Baitul Adhim in Aneuk Batee gelegene Grundstück in der Größe von rd. 2 Hektar ein Grundstück zur gemeinnützigen Verwendung der muslimischen Gemeinde sei und mit der einhelligen Zustimmung aller unterfertigenden Personen dem Land Kärnten zum Bau von Wohnhäusern für Waisenkinder überlassen wird. (2) Dem LRH liegen keine schriftlichen Unterlagen vor, die die Überlegungen zur Auswahl des angebotenen Grundstückes dokumentieren. Eine Besichtigung weiterer Grundstücke ist jedenfalls unterblieben. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 17
  • 18. Zur Grundstücksauswahl merkt der LRH kritisch an, dass mit der Auswahl eines Reisfeldes und der dadurch nötigen Anschüttung höhere Erschließungskosten in Kauf genommen wurden. (3) Das Katastrophengebiet war zur damaligen Zeit - der Friedensvertrag wurde erst im August 2005 abgeschlossen - gleichzeitig auch Kriegsgebiet. Eine gesicherte Rechtsordnung war und ist ebenso wenig durchgebildet wie eine mit der unseren vergleichbare Eigentumsordnung. Ebenso wenig bestand dort, wo das Projekt zu verwirklichen war, ein mit dem unseren vergleichbarer Immobilienmarkt. Unter diesen Rahmenbedingungen mussten die Projektverantwortlichen die Auswahl unter drei Grundstücken treffen. Die Auswahl fiel aus mehreren Gründen auf das projektgegenständliche Grundstück. So wurde das projektgegenständliche Grundstück kostenlos bereitgestellt, während die anderen beiden Grundstücke erst käuflich (Größenordnung von zumindest € 150.000,-) erworben hätten werden müssen. Durch die bestehende infrastrukturelle Anbindung war das gewählte Grundstück als das am besten geeignete befunden worden. Das ausgewählte Grundstück befand sich nicht zur Gänze auf einem Reisfeld, sondern es grenzte lediglich an ein Reisfeld an und ragte dieses Reisfeld nur zu einem Teil in das Grundstück hinein. Aufgrund des Umstandes, dass das Grundstück die bessere Infrastrukturanbindung als die alternativen Grundstücke besaß, wurden keinesfalls höhere Erschließungskosten in Kauf genommen. Die vom Landesrechnungshof kritisierten Kosten für die Anschüttungen stehen in keinem Verhältnis zu den diesbezüglichen Kosten und vor allem zu den Kosten für den Erwerb bei der Auswahl der beiden alternativen Grundstücke und den dort erforderlichen Aufschließungskosten. Entgegen der Ansicht des Landesrechnungshofes hat die Entscheidung für das ausgewählte Grundstück trotz der Anschüttungskosten aufgrund des Wegfalles der (hohen) Anschaffungskosten und der besseren Infrastrukturanbindung insgesamt gesehen zu einer Kostenersparnis geführt (Stellungnahme gekürzt wiedergegeben!). (4) Für die von der Landesregierung mit rd. € 150.000 (dies entspräche bei einer Größe von rd. 12.000 m² einem Grundstückspreis von € 12,50 je m²) angegebenen Kosten des Ankaufes alternativer Grundstücke liegen keine Unterlagen vor, die die Größenordnung dieser Kosten bestätigen. Über die Lage und infrastrukturelle Anbindung dieser anderen Grundstücke liegen dem LRH ebenfalls keine Angaben vor. Die Infrastrukturanbindung des ausgewählten Grundstückes bestand lediglich aus einer unbefestigten Straßenanbindung und der Stromversorgung der örtlichen Moschee. Eine Trinkwasseraufbereitungsanlage musste erst im Zuge des Projektes errichtet werden, die Entsorgung der Abwässer erfolgt mittels im Zuge der Projektumsetzung errichteter Senkgruben, die Stromversorgung musste ebenfalls verstärkt werden. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 18
  • 19. 6 PROJEKTORGANISATION 6.1 WERKVERTRÄGE 6.1.1 Zweiter Werkvertrag des Honorarkonsuls (1) Um das Projekt überhaupt abwickeln zu können, bedurfte es in jedem Fall eines Mitarbeiters, der der indonesischen Landessprache Bahasa mächtig war. Zu diesem Zweck sicherte man sich mittels eines zweiten Werkvertrages vom 24.3.2005 der weiteren Mitarbeit des Honorarkonsuls und seiner Gattin. Der Werkvertrag regelte die Erbringung nachstehender Leistungen: • Durchführung einer zweiten Reise nach Banda Aceh ab 25.3.2005 • Vorbereitung des Grundstückserwerbes • Verhandlungen betreffend die Zustimmung der lokalen Bürgermeister, Behörden etc. • Informationserteilung an und Koordination mit einem öffentlichen Notar betreffend die Entwicklung der für den Grundstückserwerb notwendigen Verträge • Übersetzung der Verträge und sonstigen Unterlagen ins Deutsche • Mitwirkung auf der Suche nach lokalen Ansprechpartnern • Auswahl einer Bank zur finanziellen Abwicklung des Projektes • Suche und Führung von Vorgesprächen mit indonesischen Mitarbeitern für die Projektbegleitung • Vorbereitung einer Spatenstichfeier • Berichterstattung an den Auftraggeber • Einbindung der Gattin des Honorarkonsuls als Subunternehmerin Als Werklohn wurde ein Pauschalbetrag von € 4.800 inkl. USt. vereinbart. Die Bezahlung des Werklohnes erfolgte in vertragsgemäßem Umfang im Wege des VA 441195 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer Aufwand“. 6.1.2 Dritter Werkvertrag des Honorarkonsuls (1) Nach der zwischen 2. und 7.4.2005 stattgefundenen zweiten Projektreise wurden die zur konkreten Projektdurchführung notwendigen weiteren Schritte gesetzt und mit dem Honorarkonsul am 11.5.2005 ein dritter Werkvertrag abgeschlossen, der Art und Umfang der weiteren Projektbegleitung in Indonesien konkret regelte. Für den Zeitraum zwischen 1.5.2005 und 31.12.2005 wurde die Erbringung folgender Leistungen vereinbart: • Vorlage der unterschriftsreifen Verträge bezüglich der Übergabe des Grundstückes • Einholung der Angebote und danach Beauftragung eines lokalen Bauunternehmers (Kontraktors) für den Bau • Vorbereitung einer Spatenstichfeier mit den höchsten Vertretern Kärntens und Aceh Besars Mitte Mai 2005 inklusive Organisation der Reise einer Kärntner Delegation zu dieser Feier • Begleitende Kontrolle des Projektes, inklusive allmonatlicher Information des „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 19
  • 20. Landeshauptmannes und des Organisationskomitees über den Baufortschritt • Organisation einer Einweihungsfeier des Kärnten – Dorfes mit Gewährleistung der Teilnahme hoher indonesischer Politiker nationaler und regionaler Ebene • Suche nach weiteren Sponsoren und Spendern für das Waisenhaus, damit der Betrieb auf Jahre hinaus gesichert werden kann • Organisation eines Charity Events „Indonesische Nacht“ am 8.7.2005 in der Firma Javahouse in Klagenfurt • Aufbau und Koordination einer Provinzfreundschaft zwischen der Provinz Nanggroe Aceh Darussalam und dem Bundesland Kärnten mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Tourismus und soziale Zusammenarbeit • Beiziehung der Gattin des Honorarkonsuls als Subunternehmerin, wobei der Honorarkonsul das Land Kärnten von allen daraus begründbaren Ansprüchen freizuhalten hatte. Als Werklohn wurde ein Pauschalbetrag von € 23.040 inkl. USt. vereinbart, der in monatlichen Teilbeträgen auszuzahlen war. Darüber hinaus verpflichtete sich das Land Kärnten, dem Honorarkonsul die Reisekosten (Flugtickets Economy Class, Transfer- und sonstige Fahrtkosten vor Ort) sowie die Nächtigungskosten zu ersetzen. Als Voraussetzung für den Aufwandersatz wurde festgehalten, dass die Reisen und die damit anfallenden Kosten für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung notwendig und zweckmäßig sein müssten. Die Bezahlung des Werklohnes erfolgte in vertragsgemäßem Umfang im Wege des VA 441195 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer Aufwand“. 6.1.3 Zweiter Werkvertrag der Architektin (1) Bereits am 29.1.2005 hatte die Architektin, die sich am 13.1.2005 im Spiegelsaal zur kostenlosen Erstellung eines Vorentwurfes bereit erklärt hatte, dem Büro des Landeshauptmannes ein während einer Projektbesprechung am 27.1.2005 angefordertes Honorarangebot für die weiteren zu tätigenden Planungsschritte gelegt. Um die Honorarermittlung gemäß HOA vornehmen zu können, hat die Architektin eine grobe Kalkulation der Nettobaukosten auf der Basis indonesischer Richtpreise vorgenommen. Die die Honorarbasis bildende Grobkostenschätzung sah die Errichtung folgender Objekte vor: 12 Wohnhäuser mit Eingangsterrasse a 90 m² 1.080 m² Gemeinschaftshaus mit Verwaltung, Verwalterwohnung, Küche, Speisesaal, Lager und Technikraum, rd. 400 m² 400 m² Versammlungshalle offen a 300 m² 300 m² Krankenstation/Ambulanz mit Gästewohnung, mitteleuropäischer Standard, zweigeschossig, rd. 400 m² 400 m² Außenanlagen (Spielplatz, Spielwiese, Fußballplatz, befestigte Wege rd. 4000 m² 4.000 m² „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 20
  • 21. Auf Basis angesetzter und ortsüblicher Preise ermittelte die Architektin grob geschätzte Nettobaukosten von 1,072 Mio €. Das Honorarangebot sah auf der Grundlage gemäß HOA kalkulierter Gesamthonorarkosten (Gesamtplanungskosten lt. HOA 9,5 % oder rd. € 100.000, Bauleitung lt. HOA, 4,2 % oder rd. € 45.000) die Erbringung folgender Teilleistungen vor: 1. Erstellung Vorentwurf (Wert lt. HOA: rd. € 15.000) Keine Verrechnung, da Spende 2. Grundlagenanalyse vor Ort, Kontaktaufnahme mit örtlichen Unternehmen, Baukostenanalyse, Entwurfsplanung, Einreichplanung aller Objekte und Außenanlagen samt Kostenschätzung (jedoch ohne Vermessung, Vorstatik, Einreichverfahren vor Ort) als pauschalierte Gesamtleistung 30.000 € 3. Gefahrenzuschlag Katastrophen- bzw. Kriegsgebiet (+ 40 %) 12.000 € Gesamtsumme exkl. 20 % USt., Reise- und Nebenkosten: 42.000 € Hinsichtlich einer vor Ort erforderlichen örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) schlug die Architektin vor, diese an einen Generalunternehmer zu übertragen. Eine Kontrolle der ÖBA könne jedoch durch die Architektin auf der Basis zu verrechnenden Stundenaufwandes erfolgen. Diesem Angebot der Architektin wurde seitens des Landes Kärnten nicht näher getreten. Am 11.3.2005 legte die Architektin ein neues Honorarangebot, dem jedoch wiederum in dieser Form nicht näher getreten wurde. Dieses Honorarangebot bildete jedoch die Basis des Werkvertrages, der am 1.4.2005 mit der Architektin abgeschlossen wurde. Dieser Werkvertrag regelte die Erbringung nachstehender Leistungen im Zeitraum zwischen 1.4.2005 und 31.12.2005: 1. Künstlerische Oberleitung und Qualitätskontrolle des erarbeiteten Gesamtkonzeptes vor Ort und in Abstimmung mit der Oberleitung der Bauausführung und des Controlling 2. Reisetätigkeit vor Ort (4 Reisen à 5 Tage) 2. – 7.4.2005: Vergabe der Einreichplanung in Indonesien, Detailgespräche zur Bauausführung, Materialkonzept, Einladung zur Angebotslegung Mai – Juni 2005: Abnahme der ersten Bauphase September 2005: Abnahme Rohbau, Einrichtungskonzept, Einholung von Angeboten für die Möblierung Dezember 2005: Abnahme Einrichtung, Außenanlagen, Inbetriebnahme 3. Wissenschaftliche Begleitung des Projektes in Zusammenarbeit mit der FH Kärnten und den Kärntner Berufsschulen Gesamtleistung pauschaliert 16.000 € zuz. 20 % MWSt. 3.200 € Total: 19.200 € Alle Reisespesen (Flüge Economy - Class ab/an Klagenfurt, Übernachtungs- und Verpflegungskosten) waren vom Land Kärnten zu tragen. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 21
  • 22. Der Werkvertrag wurde von der Architektin und vom Leiter des Landesbürgerbüros unterfertigt. Die Bezahlung des Werklohnes erfolgte im Wege des VA 441195 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer Aufwand“. (2) Nachdem Nebenkosten nicht vom Land Kärnten zu übernehmen waren, empfiehlt der LRH, die der Architektin vergüteten Telefonkosten i.d.H.v. € 267,08 rückzufordern. (3) Das Landesbürgerbüro ist dieser Empfehlung des Landesrechnungshofes gefolgt und hat die der Architektin vergüteten Telefonkosten in der Höhe von € 267,08 zurückgefordert. Die Architektin ist der Aufforderung nachgekommen und hat die Telefonkosten in voller Höhe zurückgezahlt. 6.1.4 Beurteilung der Werkverträge (1) Die begleitende Kontrolle soll durch eine fachlich-argumentative Unterstützung des Auftraggebers indirekten Einfluss auf ein Projekt in den Bereichen Qualitätssicherung, Früherkennung von Abweichungen und Wahrung des Vier-Augen-Prinzips für den Auftraggeber nehmen. Die hohen Anforderungen an eine begleitende Kontrolle erfordern Qualifikationen in bautechnischen, bauwirtschaftlichen und baurechtlichen Belangen. Die qualifizierte Wahrnehmung der begleitenden Kontrolle ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen eines Projektes. (2) Wie der Honorarkonsul dem LRH mitteilte, habe er eine begleitende Kontrolle auf Grund fehlender bautechnischer Ausbildung nicht wahrgenommen, vielmehr hätte er sich in seinen Tätigkeiten im Wesentlichen auf Übersetzungsarbeit, Reiseorganisation etc. beschränkt. Er hätte darauf vertraut, dass eine Architektin in das Projekt eingebunden war. Nach Betrachtung der Leistungsinhalte der den Honorarkonsul und die Architektin betreffenden Werkverträge ist festzuhalten, dass für die Wahrnehmung wichtiger Baufunktionen (Örtliche Bauaufsicht des Auftraggebers, begleitende Kontrolle) durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal nicht in ausreichendem Maß Vorkehrung getroffen wurde. (3) Richtig ist, dass das in Österreich gängige Leistungsbild der örtlichen Bauaufsicht nach der GOA, sowie die Leistungsbilder der HO-PS nicht beauftragt wurden. Trotzdem war jedoch die ordnungsgemäße Kontrolle der Umsetzung des Bauvorhabens sichergestellt. Tatsächlich war eine renommierte Architektin vom Anfang bis zum Ende, beginnend mit der Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung, über die Ausarbeitung und Übermittlung der Ausschreibung an die Bieter bis zur Abnahme des Rohbaues und letztlich des fertigen Werkes beauftragt und hat die Architektin diese Leistungen auch durchgeführt. Ebenso war der Honorarkonsul vom Anfang bis zum Ende in das Projekt und in das laufende Controlling eingebunden. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 22
  • 23. Die Kritik des Landesrechnungshofes lässt auch unberücksichtigt, dass - auf österreichische Verhältnisse übersetzt - eine Generalübernehmerausschreibung gewählt wurde und das gewählte Vertragswerk „Lumpsum“ nicht auf den in Österreich üblichen Einheitspreisvertrag aufbaut, sondern am ehesten mit einem (echten) Pauschalpreisvertrag im österreichischen Recht vergleichbar ist. Demgemäß sind daher wesentliche, beim Einheitspreisvertrag wie er in Österreich üblich ist, notwendige Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Aufmaß und Leistungsfeststellung entbehrlich. Ebenso sind damit zentrale Koordinationsaufgaben, die bei der gewerksweisen Ausschreibung nach Einheitspreisen vom Auftraggeber erbracht werden müssen, auf den Auftragnehmer überwälzt worden. Wenn trotz der genannten Umstände neben den Leistungen der Architektin das vollständige Leistungsbild der örtlichen Bauaufsicht sowie die Leistungsbilder nach HO-PS durch weitere Architekten und Ziviltechniker beauftragt worden wären, so hätte dies den administrativen Aufwand erheblich erhöht. Davon ausgehend, dass hierfür schon aus Gründen der Kommunikation, Schnittstellen, Verantwortlichkeit und Durchgriff im Haftungsfalle nur österreichische Architekten und Ziviltechniker in Frage gekommen wären, hätte sich die Leistung schon allein aufgrund des Umstandes, dass sie nicht nur im Ausland, sondern viel mehr in einem anderen Kultur- und Rechtskreis unter Bedingungen, die mit den österreichischen nicht vergleichbar sind, und in einem Gebiet, das von Katastrophe und Bürgerkrieg heimgesucht wurde, zu erbringen gewesen wäre, erheblich verteuert. Tatsächlich wäre unter Zugrundelegung der einschlägigen Honorarordnungen auch unter Berücksichtigung eines marktüblichen Nachlasses mit zusätzlichen Kosten, die sich sicherlich in einem Bereich weit jenseits der € 100.000 bewegt hätten, zu rechnen gewesen. (4) Die Wahl einer Generalübernehmerausschreibung (System „Lumpsum“) entbindet den Bauherren nicht von seiner Verpflichtung, sich vor einer pauschalierten Beauftragung von der mengenmäßigen Richtigkeit der ihm gelegten Angebote zu überzeugen. Die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und die Übermittlung der Unterlagen an die Bieter erfolgte im Wege des Vorsitzenden der Gapensi von Banda Aceh, dessen Firma schließlich auch den Auftrag erhalten hat. Im Rahmen der vorliegenden Werkverträge wurde trotz dieser Umstände für eine ordnungsgemäße Kontrolle der Umsetzung des Bauvorhabens nicht vorgesorgt. Eine von einem sachkundigen Bearbeiter nach sachlichen und rechnerischen Aspekten vorgenommene Angebotsprüfung hätte die in allen Angeboten gleich überhöht enthaltenen Mengenvordersätze und die in den Angeboten befindlichen zahlreichen Parallelitäten noch vor der Beauftragung transparent gemacht. Die Architektin hat nachweislich weder eine detaillierte Massenberechnung noch ein Leistungsverzeichnis erstellt. Diese Tätigkeiten waren ihr vertraglich auch nicht übertragen. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 23
  • 24. 6.2 ZWEITE PROJEKTREISE IM APRIL 2005 (1) Wie in den Werkverträgen vereinbart, absolvierte das Projektteam in der Zeit zwischen 2. und 7.4.2005 eine weitere Projektreise. Die Reisebewegung erfolgte via Kuala Lumpur und Medan nach Banda Aceh. Nachstehende Personen waren Mitglieder dieser Delegation: Herr Christian Bradach, Honorarkonsul der Republik Indonesien in Klagenfurt Frau DI Dr. techn. Jana Revedin, Architektin Frau Mag. Erika Napetschnig als prov. Leiterin der Kulturabteilung des Landes Kärnten Herr Franz Koloini, Protokollchef des Landes Kärnten sowie vor Ort Frau Baningsih Bradach Tedjokartono, Gattin des Honorarkonsuls Der Zweck dieser Reise war die Erfüllung der in den Werkverträgen näher bezeichneten Aufgaben durch den Honorarkonsul und die Architektin. Im Leistungsbericht des Honorarkonsuls für Mai 2005 (per E-Mail am 11.5.2005 an den Leiter des Landesbürgerbüros gesandt) gehen einige Aktivitäten hervor, die seinerseits im Zuge der zweiten Projektreise gesetzt wurden, so beispielsweise die Führung von Verhandlungen betreffend die Zustimmung der lokalen Bürgermeister, Behörden, die Vorbereitung des Grundstückserwerbes, die Informationserteilung an und Koordination mit einem öffentlichen Notar betreffend die Entwicklung der für den Grundstückserwerb notwendigen Verträge. (2) Die im Zuge der zweiten Projektreise im April 2005 erforderlichen Transkontinentalflüge erfolgten bis auf einen in der Business – Class. Gemäß Werkverträgen waren vom Land Kärnten Flüge in der Economy – Class beizustellen. Beide Vertreter des Landes Kärnten haben die Mehrkosten des Business–Class–Fluges dem Land Kärnten im März 2007 refundiert, die Vereinnahmung erfolgte im Wege der den administrativen Aufwand betreffenden Haushaltsstelle. Der LRH empfiehlt eine Rückforderung der Mehrkosten der Business–Class- Flüge vom Honorarkonsul und von der Architektin. (3) Das Landesbürgerbüro ist der Anregung des Rechnungshofes gefolgt und hat sowohl den Herrn Honorarkonsul als auch die Frau Architektin aufgefordert die Mehrkosten der Business-Class-Flüge zurück zu erstatten. Die Architektin ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat die diesbezüglichen Mehrkosten auch tatsächlich rückerstattet. Der Honorarkonsul war jedoch nicht bereit, die diesbezüglichen Mehrkosten rückzuerstatten. Er hat diesbezüglich darauf verwiesen, dass diese Flüge nicht von ihm gebucht wurden und er auch Economy–Class geflogen wäre, allerdings in der Economy–Class keine freien Plätze mehr verfügbar waren, sodass der Flug in der Economy–Class nicht möglich war, sondern in der Business-Class „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 24
  • 25. erfolgen musste. Der Honorarkonsul hat des Weiteren darauf verwiesen, dass zum Teil im Projekt Flüge über ihn von Indonesien aus gebucht worden wären und sich dadurch, dass die Flüge in Indonesien und nicht in Österreich gebucht worden sind, das Land einen Betrag in der Größenordnung von rund € 15.000 erspart habe. (4) Der LRH wiederholt seine Empfehlung der Rückforderung dieser im Vertrag nicht vorgesehenen Mehrleistung. 6.3 BUNDESBETEILIGUNG BMSG (1) Im Zuge der Vorbereitung des Projektes kam es zwischen Verantwortlichen des Landes Kärnten und des Bundes auf höchster Ebene zu Gesprächen hinsichtlich einer eventuellen Beteiligung des Bundes am Projekt „Kärnten – Dorf“. Gemäß den übereinstimmenden mündlichen Angaben des Leiters des Landesbürgerbüros, des Honorarkonsuls und der Architektin wurde seitens des Bundes eine Beteiligung in der Höhe von € 250.000 in Aussicht gestellt, die im Wege einer Zahlung aus den Mitteln des BMSG (Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) an das Land Kärnten bzw. eine noch zu definierende projektdurchführende Stelle in Indonesien erfolgen könne. Als Bedingung für die Beteiligung des Bundes wurde die zusätzliche Errichtung eines weiteren Wohnhauses für behinderte Kinder (Social Center), die Errichtung eines Ärztehauses (Doctor’s Residence) sowie die behindertengerechte Ausführung der Zugänge zur Poliklinik, dem Social Center und dem Ärztehaus gefordert. Daraufhin wurde seitens der Architektin das Projekt um das Ärztehaus und das Social Center erweitert, auf die Errichtung der ursprünglich ebenfalls vorgesehenen Versammlungshalle wurde verzichtet. Gemäß dem per E-Mail und Telefax zwischen dem Landesbürgerbüro und dem BMSG in der ersten Jahreshälfte 2005 geführten Schriftverkehr hat das BMSG die Benennung einer projektdurchführenden Stelle in Indonesien verlangt. Die Angaben dazu wurden dem BMSG vom Leiter des Landesbürgerbüros schriftlich im Juni 2005 übermittelt. Letztlich mündeten die Gespräche zwischen Land und Bund im Dezember 2005 im Abschluss eines Fördervertrages, in dem der projektdurchführenden Stelle in Indonesien für die Zeit zwischen 1.7.2005 und 31.5.2006 ein Zuschuss i.d.H.v. maximal € 250.000 als Mitfinanzierung zur Errichtung von Teilen des Kärnten – Dorfes unter der Voraussetzung zugesagt wurde, dass das Land Kärnten als Förderabwickler das Projekt begleitet. Die Auszahlung der Bundesmittel erfolgte vertragsgemäß in zwei Tranchen von € 225.000 und € 25.000. Die erste Tranche wurde zu Beginn 2006 unmittelbar an die projektdurchführende Stelle in Indonesien überwiesen, die zweite Tranche wurde nach der mit Schreiben vom 9.1.2007 erfolgten Anerkennung des abschließenden Verwendungsnachweises und der Erteilung der Entlastung durch das BMSG im Landeshaushalt vereinnahmt und soll einer künftigen „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 25
  • 26. Betriebsführung zugute kommen. Das BMSG verwies in seinem Schreiben auf die gemäß § 5 Abs. 5 des Fördervertrages bestehende Berichtspflicht gegenüber dem Förderungsgeber hinsichtlich der weiteren Entwicklung des geförderten Projektes bis zum Jahr 2010. 6.4 STIFTUNG CARINTHIA (1) Um sowohl die verschiedenartigen organisatorischen, finanziellen und baulichen Maßnahmen vor Ort umsetzen zu können und die steuerlichen Vorteile in Indonesien durch den Status der Gemeinnützigkeit lukrieren zu können, wurde die Gründung einer Stiftung nach indonesischem Recht in die Wege geleitet. Damit konnte auch gegenüber dem Bund entsprechend dessen Bedingungen für eine Projektbeteiligung diese Stiftung als projektdurchführende Stelle namhaft gemacht werden. Daraufhin wurde am 9.5.2005 von der Gattin des Honorarkonsuls, Frau Baningsih Bradach Tedjokartono, mit ihren Töchtern in einem Notariat in Surakarta (Solo) auf Java am 11.5.2005 die Stiftung Carinthia (Carinthian Yayasan) gegründet. Dem LRH liegen eine Kopie des in der Landessprache verfassten Gründungsdokumentes und eine vom Honorarkonsul erstellte Übersetzung des Vertrages vor. Die Stiftungsadresse lautet auf Yosodipuro Straße 122, Stadt Surakarta (Solo) und ist ident mit der Privatadresse der Gattin des Honorarkonsuls und ihrer beiden Töchter. Die Gründungsmitglieder haben als Gründungseinlage der Stiftung einen Betrag von 5,0 Mio IDR (entspricht zum Kurs von 11.531 IDR für einen Euro einem Betrag von rd. € 434) erlegt. Als Ziele der Stiftung wurden soziale, religiöse und humanitäre Ziele definiert. (2) Das Gründungsdokument der Stiftung ist in indonesischer Landessprache abgefasst. Dem LRH liegt nur eine unvollständige Übersetzung ins Deutsche vor. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 26
  • 27. 7 PROJEKTDURCHFÜHRUNG 7.1 WECHSELKURSFESTLEGUNG (1) Auf Grund des stark schwankenden Wechselkurses zwischen dem Euro und der indonesischen Rupie (IDR) hat der LRH sich zur Umrechnung der im Projektschriftverkehr großteils in IDR angegebenen Beträge des Mittelwertes aller an die Stiftung Carinthia (Carinthian Yayasan) erfolgten Überweisungen bedient. Es ergab sich als Mittelwert ein Betrag von 1 Euro = 11.531 IDR 7.2 KONTRAKTOR (1) In den von der Architektin am 11.3.2005 vorgeschlagenen Vertragsformulierungen findet sich mit dem Verweis „Vergabe der Einreichplanung an Dr. Lukman“ ein erster Hinweis auf die frühzeitige Einbindung eines potentiellen Kontraktors aus Banda Aceh in das Projekt. Diese Einbindung des Vorsitzenden der Gapensi4 muss im Zuge der kaum dokumentierten ersten Erkundungsreise erfolgt sein, was ein in der Kärntner Presse vom 24.2.2005 veröffentlichtes Bild belegt. Die frühzeitige Einbindung des Vorsitzenden der Gapensi ist insofern bemerkenswert, als in weiterer Folge an sein Unternehmen „PT. Pelita Nusa Perkasa“ die Generalunternehmerleistungen vergeben wurden. Die Architektin hat dem Landesbürgerbüro am 7.4.2005 per E-Mail ihren Kurzbericht zur zweiten Projektreise übermittelt. Aus diesem Kurzbericht geht hervor, dass der Masterplan und der Entwurf des Kärnten - Dorfes hinsichtlich der zu verwendenden Materialien, des Bauzeitplanes und des Kostenrahmens mit dem Vorsitzenden der Gapensi (Vereinigung der Kontraktoren) von Banda Aceh besprochen worden seien. Der Vorsitzende der Gapensi hätte zugesagt, das Projekt bis zum 20.4.2005 bei der lokalen Behörde zur Erlangung einer Baugenehmigung einzureichen. In weiterer Folge würden mit seiner Hilfe vier Generalunternehmerangebote eingeholt werden. Eine Vergabe der Generalunternehmerleistungen könne nach Erhalt der Baubewilligung und der Prüfung der Angebote durch Herrn Honorarkonsul Bradach gemäß örtlichem Baurecht Mitte Mai 2005 erfolgen, als Fertigstellungsziel sei ein Termin zum Jahreswechsel 2005/2006 möglich. 7.3 GENERALUNTERNEHMERANGEBOTE (1) Wie den an der zweiten Projektreise beteiligten Personen zugesagt, wurde vom Vorsitzenden der Gapensi in Banda Aceh die Einholung von vier Angeboten von in Banda Aceh und Umgebung ansässigen Generalunternehmern organisiert. 4 Die Vereinigung der Kontraktoren wird in Banda Aceh „Gapensi“ genannt und ähnelt im weitesten Sinn einer österreichischen Bauinnung. Gemäß den Angaben der staatlichen Wiederaufbauagentur BRR ist die Voraussetzung für die Aufnahme in die Gapensi die Zahlung eines bestimmten Betrages als Aufnahmegebühr. Inwieweit die aufgenommenen Mitglieder über eine bestimmte fachspezifische Ausbildung oder Konzession zur Ausübung des Baumeistergewerbes in Indonesien verfügen müssen oder ihre Tätigkeit der Regelung durch lokale oder regionale Bauordnungen unterliegt, konnte vom LRH nicht geklärt werden. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 27
  • 28. Aus einem undatierten Aktenvermerk geht hervor, dass zum 18.5.2005 bis 12:00 Uhr vier Bauangebote für die Errichtung des Kärnten – Dorfes bei der Kärntner Landsregierung eingelangt seien, deren Öffnung am 19.5.2005 um 14:30 Uhr erfolgt sei. Der Aktenvermerk trägt die Unterschriften des Leiters des Landesbürgerbüros, des Honorarkonsuls und der Architektin. Die vier eingelangten Angebote sind in der Form von gebundenen Heften gefasst, jedem Angebot liegt ein Begleitschreiben des anbietenden Kontraktors bei. Nach Angabe des Leiters des Landesbürgerbüros sind die vier Angebote auf dem Postweg eingegangen. Die Originalangebote samt Begleitschreiben wurden dem LRH übergeben. Die Grundlage der Angebote war die am 18.4.2005 seitens der Architektin freigegebene Einreichplanung. Diese Einreichplanung sah zum damaligen Zeitpunkt noch die ursprünglich beabsichtigte Errichtung von 12 Wohnhäusern und einer Poliklinik samt Außenanlagen vor. Auf die Errichtung des ursprünglich ebenfalls geplanten Gemeinschaftshauses und Speisesaales war verzichtet worden. Stattdessen war nunmehr die Errichtung zweier „Kitchen- and Dining-Houses“ (Küchen – und Speisehäuser) und eines Ärztewohnhauses vorgesehen, auf die Errichtung der offenen Versammlungshalle war nach Angabe der planenden Architektin aus Kostengründen bereits im Vorfeld verzichtet worden. Die Angebotsreihung lautete wie folgt: Nr. Bieter Betrag (IDR)* Betrag (€) Prozent Reihung Rückstand (€) 1 CV Sari Bumi 8.331.430.000,00 722.524,50 100,03 3 194,00 2 PT Bina Pratama Persada 8.330.108.000,00 722.409,85 100,01 2 79,35 3 PT Pelita Nusa Perkasa 8.329.193.000,00 722.330,50 100,00 1 0,00 4 CV Bunda Corporation 8.333.211.000,00 722.678,95 100,05 4 348,45 * angeführte Beträge beinhalten keine Steuer! Die das Protokoll der Angebotsöffnung unterfertigenden Anwesenden stellten als Bestbieter die Fa. Pelita Nusa Perkasa mit Nettobaukosten von 8.329.193.000 IDR fest. In der Folge wurden die Angebote an den Honorarkonsul zur Prüfung auf Vollständigkeit übermittelt. (2) Hinsichtlich der Prüfung der Angebote durch den Honorarkonsul liegt dem LRH kein Bericht vor. Der Honorarkonsul erklärte dem LRH dazu auf Befragen, dass er auf Grund seiner Ausbildung nicht in der Lage gewesen sei, ein Bauangebot zu prüfen und er daher dazu auch keinen Bericht verfasst hätte. Die Architektin verwies hinsichtlich der Angebotsprüfung auf ihren Auftrag und darauf, dass an sie keinerlei Fragen hinsichtlich Angebotsprüfung und vertraglicher Gestaltungen gerichtet worden seien. Der LRH hat die ihm vorliegenden Originalangebote einer näheren Prüfung unterzogen und bereits in deren erster Sichtung nachstehende Fakten festgestellt: „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 28
  • 29. 1. Alle Begleitschreiben tragen dasselbe Datum, nämlich den 9.5.2005. 2. Alle Begleitschreiben weisen bis auf den in Zahlen und Worten niedergeschriebenen Preis den exakt gleichen Wortlaut auf. 3. Alle Begleitschreiben weisen in der Adressierung die fünf gleichen Schreibfehler auf. 4. Alle Begleitschreiben weisen im zweiten Absatz in der ersten Zeile denselben Tippfehler auf. In weiterer Folge stellte sich heraus, dass in den Angeboten aller vier Kontraktoren bei insgesamt 185 angebotenen Positionen 126 Positionen gleichpreisig angeboten wurden (Chalet: 38 von 61 gleich, Policlinic: 39 von 59 gleich, Kitchen and Dining Houses: 44 von 60 gleich, Landscaping: 5 von 5 gleich). Weiters auffallend war ein Fehler in der Position B 5 der Wohnhäuser (Footing Foundation), dort wurde beim Bestbieter offensichtlich irrtümlich die Maßeinheit m4 anstatt Kubikmetern eingesetzt, alle drei nachgereihten Bieter haben den gleichen Fehler begangen. Anlässlich des vom LRH in Banda Aceh zwischen 30.7. und 4.8.2007 vorgenommenen Ortsaugenscheines gelang es den Vertretern des LRH nicht, mit den nachgereihten Bietern in Kontakt zu treten. Der LRH ist auf Grund der zahlreichen festgestellten Parallelitäten der Ansicht, dass die vorliegenden Angebote nicht unabhängig voneinander erstellt wurden. 7.4 AUSFÜHRUNGSVERTRÄGE (1) In der 26. Regierungssitzung am 7.6.2005 wurden Beratungen über die bis dato gesetzten Aktivitäten sowie hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise für das Projekt des Kärnten – Dorfes geführt. In der Folge wurde der Sitzungsvortrag einstimmig zur Kenntnis genommen. Das Land Kärnten schloss am 4.7.2005 mit der Stiftung Carinthia (Carinthian Yayasan) einen Vertrag über die Errichtung des Kärnten – Dorfes auf dem von der religiösen Gemeinschaft zur Bebauung zur Verfügung gestellten Grundstück in Aneuk Batee. Im Vertrauen auf die vom BMSG bis zum damaligen Zeitpunkt nur mündlich zugesagte Beteiligung wurde das von der Stiftung zu erfüllende Bauprogramm für das Kärnten – Dorf bereits auf die vom BMSG geforderten Voraussetzungen für eine Beteiligung angepasst und sah die Errichtung nachstehender Objekte vor: 1 Wohnhaus für beeinträchtigte Kinder, behindertengerecht (Social Center) 1 Kranken- und Therapiestation, behindertengerecht, klimatisiert (Policlinic) 12Wohnhäuser für je 12 Kinder und 2 Betreuerinnen (Chalets) 2 Gemeinschaftshäuser für Essen, Aufenthalt, Kommunikation, behindertengerecht, Internetcafe (Kitchen and Dining Houses) 1 Wohnhaus für vier bis acht Ärzte und Therapeuten, behindertengerecht, klimatisiert (Doctor’s Residence) „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 29
  • 30. Die Stiftung wurde zur Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet. Hinsichtlich der Vergabe wurde die Stiftung in Pkt. 5 des Vertrages dazu verpflichtet, den Bauauftrag an die bei der Angebotsöffnung am 19.5.2005 als Bestbieter festgestellte Firma PT Pelita Nusa Perkasa zu vergeben. Als Auftragswert wurde eine Summe von 10.850.409.000,00 IDR festgehalten, die Stiftung wurde dazu verpflichtet, die Bauarbeiten ab dem Eingang einer 20 – prozentigen Anzahlung i.d.H.v. 2.170.081.800,00 IDR auf dem von der Stiftung bekannt gegebenen Bankkonto (Nr. 11 010 22222 bei der Bank Bukopin, Solo, lautend auf Subaningsih, Carinthian Yayasan) binnen sieben Monaten fertig zustellen. Für den Fall der Nichteinhaltung der Bauzeit hatte die Stiftung bei der Vertragserrichtung mit der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa eine Pönalzahlung von 5 %des Auftragswertes je angefangenem Kalendermonat zu vereinbaren. Die Stiftung wurde weiters dazu verhalten, sämtliche ihr als Vertragspartner gegenüber der bauausführenden Firma zustehenden Gestaltungsrechte zur Sicherstellung des größtmöglichen Projekterfolges in vollem Umfang wahrzunehmen. Das Land Kärnten verpflichtete sich, der Stiftung Carinthia die zur Durchführung des Bauvorhabens notwendigen Mittel bis zu einer Höhe von maximal € 1.000.000,00 (entspricht rd. 11.531.000.000,00 IDR) bereitzustellen. Sollten der Stiftung von dritter Seite weitere Geldmittel für die Umsetzung des Projektes zufließen, so würde sich der vom Land Kärnten zu bedeckende Betrag um die Höhe der von dritter Seite zufließenden Mittel verringern.5 Hinsichtlich weiterer Zahlungen wurde vereinbart, dass diese gemäß einem zwischen dem Land Kärnten und der Stiftung noch zu vereinbarenden Zahlungsplan in Teilbeträgen je nach Projektfortschritt im Nachhinein so rechtzeitig auf das von der Stiftung angegebene Konto zu überweisen waren, dass die Stiftung am 1. eines Monats über die Mittel verfügen könne. Als zwingende Voraussetzungen für die Leistung weiterer Zahlungen wurden die ordnungsgemäße und nachvollziehbare Dokumentation und der ordnungsgemäße Nachweis der erbrachten Leistungen vereinbart. Für die Erbringung dieses Leistungsnachweises wurde die Stiftung dazu verpflichtet, monatliche Projektstandsberichte vorzulegen. Diese Projektstandsberichte hatten den Stand des Projektes, die im Berichtszeitraum erbrachten Leistungen, eine Aufstellung der bis dato erbrachten Leistungen im Vergleich zum vereinbarten Zahlungsplan sowie Nachweise über die an die Baufirma bis zum Berichtsdatum getätigten Zahlungen zu enthalten. Bei wichtigen Vorkommnissen - im Vertrag sind dazu beispielsweise Baukostenüberschreitung um mehr als 5 % oder Bankverzögerung angeführt - hatte die Stiftung dem Land Kärnten auch außerhalb der vereinbarten Monatsturnusse zu berichten. Sämtliche Berichte und Korrespondenzen waren in deutscher Sprache zu erstellen. 5 Von dieser Regelung ausgenommen war die vom BMSG direkt an die Stiftung bezahlte Bundesbeteiligung. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 30
  • 31. Der Stiftung wurden die Leistungen des Honorarkonsuls und der Architektin, die diese gemäß ihren Werkverträgen mit dem Land Kärnten zu erbringen hatten, zur Verfügung gestellt. Die Stiftung wurde zur engen Zusammenarbeit mit den beiden Personen und zur Befolgung derer Anweisungen verpflichtet. Umgehend nach Abschluss der Bauarbeiten und Übergabe/Übernahme der Bauleistungen hatte die Stiftung dem Land Kärnten unter Anschluss der entsprechenden Belege und Nachweise eine vollständige und nachvollziehbare Endabrechnung vorzulegen. Diese Endabrechnung hatte auch eine Offenlegung jener Mittel zu enthalten, die der Stiftung Carinthia nicht vom Land Kärnten zugekommen sind. Als Beispiele dafür wurden Pönalforderungen, Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Grund von Preisminderungen angeführt. Weiters wurde die Stiftung dazu verpflichtet, jene Mittel, die nicht für die im Vertrag definierten Bauarbeiten bzw. gemäß Vertrag genehmigte Projektänderungen verwendet wurden, umgehend an das Land Kärnten zurückzuzahlen. Während oder auch nach Abschluss des Projektes hatte die Stiftung Organen des Landes jederzeit bei sich selbst oder bei Dritten die Einsichtnahme in ihre Bücher und Belege zu gestatten. Hinsichtlich der Verfügung über das Projekt behielt sich das Land Kärnten sowohl jede Festlegung des Endverwendungszweckes als auch jede Möglichkeit der späteren Übergabe an eine Betreiberorganisation vor, der Stiftung wurde auch jegliche Belastung des Kärnten – Dorfes untersagt. Bestimmungen über eine vorzeitige Vertragsauflösung, deren Folgen sowie eine Rechtsnachfolge befinden sich ebenfalls im Vertrag, als Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten wurde Klagenfurt festgelegt. Bereits rd. einen Monat vor Abschluss des Vertrages zwischen dem Land Kärnten und der Stiftung Carinthia hat die Stiftung am 11.6.2005 mit der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa den Bauvertrag abgeschlossen. Dieser Bauvertrag regelte im Artikel 1 die Auftragshöhe (10.850.409.000,00 IDR) und die Bauzeit (7 Monate, gerechnet vom Zahlungsdatum der Anzahlung an, Bauzeitüberschreitung pönalisiert mit 5 %der Auftragssumme). Die Vertragsparteien verständigten sich daraufhin, „das Bauvorhaben nach dem Vertragsystem gemäß ‚Lumpsum’ abzuwickeln, wodurch alle Qualitätsbestimmungen und das Arbeitsvolumen bei der Projektausführung eindeutig bestimmt seien.“ Auch die Höhe der von der Stiftung zu leistenden Anzahlung (20 %der Auftragssumme, somit 2.170.081.800 IDR) und deren Fälligkeit (14 Tage nach Vertragsunterfertigung, somit Fälligkeitsdatum 25.6.2005) wurde in diesem Vertrag geregelt. Die weiteren Punkte des Vertrages halten lediglich fest, dass allfällige Änderungen oder Unstimmigkeiten des Vertrages nur durch „familiäre Beratschlagung“ einer „einmütigen“ Lösung zuzuführen sind. Als Gerichtsstand für so nicht lösbare Unstimmigkeiten aus dem Bauvertrag wurde „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 31
  • 32. der Gerichtshof von Banda Aceh bestimmt. (2) Die Basis der Beauftragung der Baufirma war deren ungeprüftes Angebot vom 9.5.2005. Die sowohl im Vertrag zwischen dem Land Kärnten und der Stiftung Carinthia als auch im Vertrag zwischen der Stiftung Carinthia und der Fa PT Pelita Nusa Perkasa angeführte Auftragssumme von 10.850.409.000,00 IDR korrespondiert auch nach Bereinigung des in der Auftragssumme enthaltenen Aufschlages von 10 % für Steuern nicht mit der ungeprüften Angebotssumme vom 9.5.2005 i.d.H. v. 8.329.193.000 IDR. Die Ursache des Differenzbetrages ist die nach der Angebotslegung auf Grund der Beteiligung des BMSG erfolgte Projektausweitung. Weder von der Projektleitung noch von der Stiftung Carinthia konnten dem LRH zur Projektausweitung detaillierte Unterlagen vorgelegt werden. Auf Anfrage des LRH erklärten die Projektbeteiligten, dass die Adaptierungen der Auftragssumme anlässlich der dritten Projektreise zwischen 29.5.2005 und 2.6.2005 von der Gattin des Honorarkonsuls (= spätere Vorsitzende der Stiftung Carinthia) und der Architektin mündlich ausverhandelt worden seien. Die Architektin hat dem LRH zur Auftragserweiterung eine von ihr am 31.5.2005 vor Ort handschriftlich erstellte Gesprächsnotiz übermittelt, die von ihr anlässlich eines Gespräches zur Klärung der Auftragserweiterung mit dem seitens der Fa. PT. Pelita Nusa Perkasa für das ggstl. Projekt namhaft gemachten Bauleiters angefertigt worden war. Aus dieser Notiz lassen sich die auf Grund der Projektausweitung anfallenden Mehrkosten gemäß nachstehender Tabelle entnehmen: Nr. Titel Betrag (IDR) 8.329.193.000,00 1 Urangebot vom 9.5.2005 2 Zusätzliche Errichtung eines Ärztewohnhauses 430.000.000,00 3 Änderung des Ärztehauses in ein Social Center (behindertengerechte Ausf.) 20.000.000,00 4 Änderungen an der Policlinic (behindertengerechte Ausf.) 50.000.000,00 5 Klimatisierung in Policlinic und Ärztewohnhaus 30.000.000,00 6 Warmwasseraufbereitung in Policlinic und Ärztewohnhaus 40.000.000,00 7 Projekthonorar 200.000.000,00 8 Änderung Landscaping (Kanalisation, Wege, Zaun) 838.000.000,00 Summe Positionen 1 bis 8 9.937.193.000,00 9 zuzüglich Provisional Tax 10 % (= Steuer) 993.719.000,00 AUFTRAGSWERT NEU nach Änderung durch Beteiligung BMSG 10.930.912.000,00 Von der bauausführenden Firma wurden mit 31.5.2005 und 25.10.2005 zwei Zusatzangebote zum Urangebot vom 9.5.2005 gelegt. Das Zusatzangebot vom 31.5.2005 endet mit einer Summe von 1.724.297.000,00 IDR und ist von keinem Projektverantwortlichen unterfertigt. Das Zusatzangebot vom 25.10.2005 endet mit einer Summe von 2.703.769.000,00 IDR und ist von der Vorsitzenden der Stiftung Carinthia ohne Datumsangabe auf der Seite der Zusammenstellung unterfertigt. Weder das erste noch das zweite Zusatzangebot machen in Summe mit dem Urangebot vom 9.5.2005 die in den Verträgen vom 11.6.2005 und 4.7.2005 angeführte Auftragssumme von 10.850.409.000,00 IDR zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nachvollziehbar. „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 32
  • 33. Der LRH bemängelt, dass die Erhöhung der Auftragssumme weder von der Projektleitung noch der Vorsitzenden der Stiftung in nachvollziehbarer Weise dokumentiert wurde. Der Zuschlag ist pauschal auf ein ungeprüftes Angebot erfolgt. Die in der Baubeauftragung der Stiftung an die Pelita Nusa Perkasa vom 11.6.2005 im Artikel 1 enthaltene Formulierung, dass die Qualitätsbestimmungen und das Arbeitsvolumen bei der Projektausführung eindeutig bestimmt seien, ist nicht nachvollziehbar. Weder im Angebot der PT. Pelita Nusa noch in irgendeinem ergänzenden Schriftverkehr zwischen Stiftung Carinthia und Auftragnehmer wurden die durch die Wahl des Vergabesystems „Lumpsum“ entstehenden gegenseitigen Verpflichtungen (beispielsweise hinsichtlich Mengenfestlegung, Mengenänderung, Festlegung der Qualitäten etc.) näher ausgeführt. Die Stiftung Carinthia ist ihren Pflichten hinsichtlich der monatlichen Berichterstattung an das Land Kärnten in keiner Weise nachgekommen. Eine geordnete Dokumentation liegt nicht vor. Dem LRH wurden von der Projektleitung lediglich von der Baufirma erstellte sogenannte „Progress Reports Nr. 1 - 4“ übergeben, die teils in englischer und teils in indonesischer Sprache gehalten sind. Die Auszahlung weiterer Projektraten hätte erst nach der Vorlage der vertraglich vereinbarten Projektdokumentation erfolgen dürfen. Die Stiftung Carinthia hat dem Land Kärnten bis dato keine vollständige und nachvollziehbare Endabrechnung übermittelt, obwohl das Projekt baulich seit März 2006 abgeschlossen ist. (3) Die Architektin hat die Ausschreibung für das Land Kärnten gemeinsam mit Baumeister Dr. Lukman ausgearbeitet. Ebenso ist die Auswahl der vier Unternehmer, die zur Angebotslegung eingeladen wurden, durch die Architektin erfolgt. Von Seiten des Landes waren in diese Vorgänge keine weiteren Personen eingebunden, zumal die Architektin diesbezüglich das vollste Vertrauen des Landesbürgerbüros genoss und zudem als Sachverständigen vor Ort auch Baumeister Dr. Lukman eingebunden hat. Das Landesbürgerbüro konnte daher in dieser Phase darauf vertrauen, dass die Ausschreibung ordnungsgemäß erstellt wurde und durch die Auswahl der Bieter ein ordnungsgemäßer Wettbewerb gewährleistet ist. Ebenso wurde die Angebotsöffnung durch die Architektin und sohin von professioneller Hand durchgeführt. Die Architektin hat im Beisein des Leiters des Landesbürgerbüros und des Honorarkonsuls die Angebote geöffnet, die entsprechenden Angebotssummen verlesen und den Aktenvermerk über die Angebotsöffnung, der auch dem Landesrechnungshof vorliegt, verfasst und einer Mitarbeiterin des Landesbürgerbüros diktiert, welcher in der Folge vom Leiter des Landesbürgerbüros, der Architektin und vom Honorarkonsul unterfertigt wurde. Die Architektin hat im Zuge dessen auch ausgeführt, dass die Firma PT Pelita Nusa Perkasa Bestbieter sei und der Auftrag an diese Firma zu vergeben wäre. Die Architektin hat in der Folge auf der Grundlage des Angebotes mit dem Bestbieter und späteren Auftragnehmer für das Land Kärnten vor Ort die Nettobaukosten auf Basis eines Pauschalpreises „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 33
  • 34. endverhandelt. Auf der Grundlage dieses Verhandlungsergebnisses wurde dann die Beauftragung auch durchgeführt. Die Differenz zwischen der Summe des Urangebotes und der tatsächlichen Auftragssumme erklärt sich dadurch, dass im Verhältnis zum Urangebot einzelne Leistungen entfallen sind, wie z.B. die Aula, andererseits jedoch durch die Projektbeteiligung des BMSG zusätzliche Leistungen erforderlich wurden. Die tatsächliche Auftragssumme war letztlich das Ergebnis der Verhandlungen der Nettobaukosten, die diesbezüglichen Verhandlungen mit der bauausführenden Firma wurden für das Land Kärnten vor Ort von der Architektin durchgeführt. Der Vorwurf, der Auftrag sei auf ein ungeprüftes Angebot erfolgt, kann vom Landesbürgerbüro nicht nachvollzogen werden. Das Landesbürgerbüro hält fest, dass es zu keiner Vermehrung der Baukosten nach der Auftragsvergabe gekommen ist. Im Gegenteil: An die Baufirma wurden effektiv lediglich 9,707,642.800,00 IDR ausbezahlt und überwiesen. Der Restbetrag 1,142,766.200 IDR (entspricht rund € 100.000,00 (!)) wurde einbehalten und wird auch von der Baufirma nicht mehr eingefordert, sodass er als endgültige Einsparung dem Projekt zur Verfügung steht. Vom Landesbürgerbüro wird des Weiteren festgehalten, dass zu keiner Zeit der Projektabwicklung Gelder überwiesen wurden, die aufgrund des Projektfortschritts nicht zu überweisen gewesen wären. Es wird insbesondere der Behauptung des Landesrechnungshofes entgegengetreten, dass trotz Fehlens eines dokumentierten Projektfortschrittes Zahlungen geleistet worden wären. Zum einen handelt es sich bei den „Progress Reports“ um eine entsprechende Fortschrittsdokumentation die auch von der Stiftung Carinthia unterfertigt und übermittelt wurde. Zudem wurden auch entsprechende Fotodokumentationen abverlangt und beigebracht, wodurch sich das Landesbürgerbüro vom Projektfortschritt überzeugen konnte. Die diesbezüglichen Unterlagen wurden auch dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zur Dokumentation übermittelt und wurde vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz auf der Grundlage dieser Dokumentation dem Land Kärnten auch die Entlastung erteilt. Auch hier kann wieder auf die im Vorabsatz dargelegten Zahlen verwiesen werden und dass letztlich erheblich weniger als die festgelegte Auftragssumme für das Bauvorhaben bezahlt wurde. Die geforderte Endabrechnung wurde zwischenzeitig übermittelt. (4) Hinsichtlich der Angebotsöffnung verweist der LRH nochmals auf den diesbezüglichen Aktenvermerk, der eindeutig belegt, dass allfällige Prüfungstätigkeiten durch den Honorarkonsul hätten erfolgen sollen. Die vom Landesbürgerbüro der Architektin zugeordneten Leistungen waren nicht Inhalt der mit der Architektin geschlossenen Werkverträge. Die schließliche Festlegung der Auftragssumme bleibt für den LRH weiterhin nicht nachvollziehbar. Die von der Landesregierung angeführten „Progress Reports“ entsprechen - umgelegt auf österreichische Verhältnisse - am ehesten von der Baufirma vorgelegten Teilrechnungen und können die der Stiftung „Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 34