1. BERICHT DES KÄRNTNER
LANDESRECHNUNGSHOFES
Bericht über die Überprüfung der beim
Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen
Banda Aceh eingesetzten finanziellen
Mittel
Zl. LRH 11/B/20081
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite
2. IMPRESSUM
Kärntner Landesrechnungshof
Kaufmanngasse 13 H
9020 Klagenfurt
Tel. +43-463-57757-302
Fax +43-463-57757-310
E-Mail: post.lrh@ktn.gv.at
DVR: 0746983
Erstellt: 1. Halbjahr 2008
Herausgeber: Landesrechnungshof
Redaktion: Landesrechnungshof
Herausgegeben: Klagenfurt, Mai 2008
Prüfer: DI Wolfgang LANGTHALER
Mag. Lothar STELZER
Gesamtverantwortung: DI Dr. Heinrich REITHOFER
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 2
3. INHALTSVERZEICHNIS
1 VORBEMERKUNGEN....................................................................................................6
2 PRÜFUNGSAUFTRAG, ZUSTÄNDIGKEIT UND DURCHFÜHRUNG ............................7
3 INDONESIEN, BANDA ACEH, TOPOGRAFIE UND VERHÄLTNISSE ...........................8
3.1 Einleitung............................................................................................................................................................8
3.2 Topografische Lage.........................................................................................................................................8
3.3 Religiöse Verhältnisse.....................................................................................................................................9
3.4 Politische Lage ..................................................................................................................................................9
3.4.1 Lage vor dem Tsunami .......................................................................................................................................9
3.4.2 Lage nach dem Tsunami....................................................................................................................................11
4 GRUNDSATZENTSCHEIDUNG WAISENDORF ..........................................................12
5 PROJEKTVORBEREITUNG UND STANDORTSUCHE.................................................14
5.1 Projektvorbereitung .......................................................................................................................................14
5.2 Grundstücksauswahl ......................................................................................................................................15
6 PROJEKTORGANISATION..........................................................................................19
6.1 Werkverträge .....................................................................................................................................................19
6.1.1 Zweiter Werkvertrag des Honorarkonsuls...................................................................................................19
6.1.2 Dritter Werkvertrag des Honorarkonsuls.....................................................................................................19
6.1.3 Zweiter Werkvertrag der Architektin.............................................................................................................20
6.1.4 Beurteilung der Werkverträge .........................................................................................................................22
6.2 Zweite Projektreise im April 2005..............................................................................................................24
6.3 Bundesbeteiligung BMSG.............................................................................................................................25
6.4 Stiftung Carinthia.............................................................................................................................................26
7 PROJEKTDURCHFÜHRUNG.......................................................................................27
7.1 Wechselkursfestlegung .................................................................................................................................27
7.2 Kontraktor...........................................................................................................................................................27
7.3 Generalunternehmerangebote ..................................................................................................................27
7.4 Ausführungsverträge .....................................................................................................................................29
7.5 Baufortschritt.....................................................................................................................................................35
7.6 Projektbeteiligung der Kärntner Berufsschulen...................................................................................37
7.7 Prüfung der Preisangemessenheit............................................................................................................39
7.7.1 Grundlagen.............................................................................................................................................................39
7.7.2 Prüfung der Objekte............................................................................................................................................39
7.7.3 Prüfung der Außenanlagen (Landscaping).................................................................................................50
7.7.4 Zusammenfassung ..............................................................................................................................................53
7.7.5 Vergleichsobjekte.................................................................................................................................................55
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 3
4. 8 MITTELHERKUNFT.....................................................................................................58
8.1 Einnahmen aus Spenden ..............................................................................................................................58
8.1.1 Spendengala im Casineum Velden am 4.3.2005.......................................................................................58
8.1.2 Einzelspenden .......................................................................................................................................................58
8.2 Landesmittel ......................................................................................................................................................58
9 MITTELVERWENDUNG ..............................................................................................60
9.1 Bauprojekt ..........................................................................................................................................................60
9.1.1 Gesamtübersicht ..................................................................................................................................................60
9.1.2 Zahlungsflüsse lt. Konto Stiftung ...................................................................................................................60
9.2 Administrativer Aufwand..............................................................................................................................64
10 ORTSAUGENSCHEIN, QUALITÄTSPRÜFUNG...........................................................66
11 BETRIEB DES KÄRNTEN - DORFES ............................................................................69
11.1 Geplante Inbetriebnahme ..................................................................................................................69
11.2 Änderung des Projektzieles................................................................................................................70
11.2.1 Einschaltung des entwicklungspolitischen Beirates................................................................................70
11.2.2 Umsetzung des geänderten Projektzieles...................................................................................................72
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 4
5. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abb. Abbildung
Abt. Abteilung(en)
AKL Amt der Kärntner Landesregierung
AMM Aceh Monitoring Mission
BMSG Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
BRR Badan Rehabilitasi dan Rekonstruksi NAD – Nias (= staatliche Wiederaufbauagentur in
Banda Aceh)
bzw. beziehungsweise
d.h. das heißt
etc. et cetera
EZA Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit
f. folgend und folgende
FAM Free Aceh Movement
GAM Gerakan Aceh Merdeka (Bewegung für ein freies Aceh)
Gapensi Vereinigung der Kontraktoren
HC Honorarconsul
HOA Honorarordnung Architektur
HWA Hilfswerk Austria
i.d.g.F. in der gültigen Fassung
IDR indonesische Rupie
K-LRHG Kärntner Landesrechnungshofgesetz
LoGA Law on the Governing of Aceh
LRH Landesrechnungshof
NGO (s) Non Governmental Organisation(s), Nichtregierungsorganisation(en)
o.a. oben angeführten
ÖBA örtliche Bauaufsicht
S. Seite
u. a. unter anderem, und andere
vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 5
6. 1 VORBEMERKUNGEN
(1) Der Landesrechnungshof (LRH) hat die für das Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen Banda
Aceh verwendeten finanziellen Mittel hinsichtlich ihres wirtschaftlichen, zweckmäßigen,
rechtmäßigen und sparsamen Einsatzes überprüft und das vorläufige Prüfergebnis im Bericht Zl.
LRH 11/V/2008 zusammengefasst.
Dieser Bericht wurde der Landesregierung am 30.01.2008 mit dem Ersuchen übermittelt, innerhalb
einer Frist von acht Wochen Stellung zu nehmen. Die Äußerung der Landesregierung (Schreiben
vom 18.04.2008, Zl. 1-LAD-RH-214/4-2008) langte am 22.04.2008 ein.
Nach der Systematik des Kärntner Landesrechnungshofgesetzes (K-LRHG) ist das im Bericht Zl. LRH
11/V/2008 dargelegte Prüfergebnis als vorläufiges Überprüfungsergebnis im Sinne des § 15 K-LRHG
zu werten. Nach Berücksichtigung der Stellungnahme der Landesregierung erstattet der LRH
nunmehr dem Kontrollausschuss des Kärntner Landtages gemäß § 17 K-LRHG den nachstehenden
endgültigen Bericht.
Vom LRH festgestellte Sachverhalte sind mit „(1)“ und deren Bewertungen samt allfälligen
Anregungen und Empfehlungen sowie Bemängelungen und Beanstandungen mit „(2)“
gekennzeichnet. Diese Stellungnahme des Landesrechnungshofes wird zusätzlich durch eine
kursive Schriftweise hervorgehoben. Die zusammengefasste Gegenäußerung der geprüften
Einrichtung wird mit „(3)“ kodiert. Eine allenfalls anschließende Beurteilung durch den LRH ist mit
„(4)“ gekennzeichnet und wiederum kursiv hervorgehoben.
Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und
Männer. Um diesen Bericht übersichtlich zu gestalten, wurde das enthaltene Zahlenwerk fallweise
gerundet.
Die Zuständigkeit des LRH gründet sich auf § 8 Abs. 1 lit. a) und b) K-LRHG.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 6
7. 2 PRÜFUNGSAUFTRAG, ZUSTÄNDIGKEIT UND DURCHFÜHRUNG
Am 22.2.2007 richteten 2 Mitglieder des Kontrollausschusses des Kärntner Landtages jeweils in
Form eigener Anträge an den Kärntner Landesrechnungshof das Ersuchen, die Verwendung der
eingesetzten finanziellen Mittel beim Projekt „Kärnten – Dorf“ im indonesischen Banda Aceh
hinsichtlich der Kriterien Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
Einer der beiden Anträge enthielt darüber hinaus den Auftrag, auch die Wirksamkeit der zur
Verfügung gestellten finanziellen Mittel im Sinne der Erreichung des angestrebten Projektzieles und
die Wirksamkeit der Umsetzung zu prüfen.
Gegenstand der Überprüfung bildeten die Grundlagen, die Planungsvorgänge und die Errichtung
des Kärnten – Dorfes in Aneuk Batee in der Provinz Banda Aceh auf der Insel Sumatra in Indonesien
nach dem Tsunami – Ereignis vom 26.12.2004.
Unterlagen wurden vom Landesbürgerbüro, der Landesbuchhaltung, der mit Teilleistungen gemäß
GOA beauftragten Architektin, der „Stiftung Carinthia“ (Carinthian Yayasan) und dem
Honorarkonsulat der Republik Indonesien (Konsulat Kehormatan Republik Indonesia) in Klagenfurt
zu Verfügung gestellt.
In der Zeit zwischen 29.7.2007 und 6.8.2007 haben zwei Mitarbeiter des LRH vor Ort das Kärnten –
Dorf mit dem Ziel einer fundierten Beurteilung des Preis–Leistungsverhältnisses besichtigt. Dabei
wurde eine Aufmaß- und Qualitätsdokumentation angefertigt. Überdies wurden in
Zusammenarbeit mit der BRR (Badan Rehabilitasi dan Rekonstruksi, staatliche
Wiederaufbauagentur) und den örtlichen Mitarbeitern zweier NGO’s mehrere Vergleichsobjekte
besichtigt.
Die Stiftung Carinthia hat drei Gesprächstermine, die ihr von den Vertretern des LRH im Weg des
Honorarkonsuls während der Zeit des Ortsaugenscheines zwischen 31.7.2007 und 4.8.2007
angeboten worden waren, nicht wahrgenommen.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 7
8. 3 INDONESIEN, BANDA ACEH, TOPOGRAFIE UND VERHÄLTNISSE
3.1 EINLEITUNG
(1) Die nachfolgende allgemeine Darstellung der topografischen, religiösen und politischen
Verhältnisse in der Republik Indonesien allgemein und der Provinz Nanggroe Aceh Darussalam (im
Folgenden kurz: Provinz Aceh) soll dazu dienen, die Verhältnisse, in denen durch das Land Kärnten
nach dem Tsunami vom 26.12.2004 im Zeitraum zwischen März 2005 und März 2006 das Kärnten –
Dorf in Aneuk Batee errichtet wurde, näher zu beleuchten.
3.2 TOPOGRAFISCHE LAGE
(1) Indonesien besteht aus einer äquatorialen Inselkette und ist bezüglich Fläche und Einwohnerzahl
der größte Staat Südostasiens, der weltgrößte Inselstaat sowie mit etwa 225 Millionen Einwohnern
die viertgrößte Nation der Welt.
Zu Indonesien gehören die Großen (außer dem Nordteil Borneos) und die Kleinen Sunda-Inseln
(außer Osttimor) sowie die Molukken und damit der größte Teil des Indonesischen Archipels,
außerdem gehört die Westhälfte Neuguineas zu Indonesien.
Die Landfläche Indonesiens verteilt sich auf 17.508 Inseln, von denen 6.044 bewohnt sind.
Indonesien erstreckt sich in nord-südlicher Ausdehnung von etwa 6° nördlicher Breite bis 11°
südlicher Breite über 657 km, in west-östlicher Ausdehnung von 95° bis 141° östlicher Länge über
5.070 km.
Abbildung 1: Sumatra, Lage
Banda Aceh ist eine Stadt im Nordwesten der indonesischen Insel Sumatra. Sie ist Hauptstadt der
Provinz Aceh, liegt an den Flüssen Krueng Aceh und Krueng Daroy und hatte bis zum 26.12.2004 ca.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 8
9. 260.000 Einwohner. Der außerhalb der Stadt liegende Hafen Krueng Raya war bis Ende 2004 der
wichtigste der Region Aceh, der Flughafen Sultan Iskandarmuda Airport ist 15 Kilometer vom
Stadtzentrum entfernt.
Die größte Erdbebenkatastrophe der jüngeren Geschichte Indonesiens war das Seebeben im
Indischen Ozean am 26. Dezember 2004. Als am Morgen gegen 7.58 Uhr die Erde vor der
Nordwestküste Sumatras bebte, wurden viele Orte schwer beschädigt. Es war – mit 9,4 auf der
Richterskala – das zweitstärkste jemals gemessene Erdbeben. Nur ca. 15 Minuten später wurden die
Menschen, vor allem an der Nordwestküste Sumatras in der Region um Banda Aceh, von einem bis
zu 15 Meter hohen Tsunami überrascht. In wenigen Minuten wurden ganze Küstengebiete
verwüstet.
Banda Aceh wurde durch das Beben und den darauf folgenden Tsunami stark zerstört. Die
nördlichen, an der Küste gelegenen Stadtteile von Banda Aceh wurden fast vollständig vernichtet.
Nach Schätzungen gab es in Banda Aceh fast 60.000 Tote, in Indonesien insgesamt 170.000 Tote.
3.3 RELIGIÖSE VERHÄLTNISSE
(1) 86 % der Indonesier sind Muslime, praktisch alle gehören der sunnitischen Richtung an. Mit über
191 Millionen Moslems ist Indonesien der Staat mit der größten muslimischen Population.
23 Millionen Indonesier, also 9 % der Bevölkerung sind Christen (ca. 6 % evangelisch und 3 %
römisch-katholisch). 1,8 % der Bevölkerung sind Hindus (vorwiegend auf Bali) und 1 % Buddhisten
(meist Angehörige einer chinesischen Minderheit).
Laut dem indonesischen Zensus von 2001 leben in Indonesien insgesamt über 300 verschiedene
Völker, von denen die meisten malaiischer Herkunft sind. Diese zahlreichen ethnischen Gruppen
legen den Islam unterschiedlich aus. Die Bewohner der Provinz Aceh gelten als orthodoxe Muslime,
die Scharia bildet die Grundlage der Rechtsprechung.
3.4 POLITISCHE LAGE
3.4.1 Lage vor dem Tsunami
(1) Die ehemalige niederländische Kolonie Indonesien ist heute eine Präsidialrepublik, die Verfassung
von 1945 sieht die Gewaltenteilung vor. Nach dem Sturz Präsident Suhartos 1998 wurden
umfangreiche Reformen umgesetzt. Seit 2004 wird der Präsident direkt vom Volk gewählt. Das
Einkammerparlament (Abgeordnetenhaus) hat 500 auf fünf Jahre gewählte Abgeordnete (bis 2004
waren 38 davon vom Präsidenten ernannte Militärs). Die beratende Volksversammlung, die früher
den Präsidenten wählte und übergreifende politische Themen berät, besteht aus dem
Abgeordnetenhaus, 135 Vertretern der Provinzen sowie 65 Vertretern von Standesorganisationen
und kommt damit auf 700 Mitglieder. Indonesien hat ein Mehrparteiensystem mit einer großen
Anzahl von Parteien.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 9
10. Indonesien ist administrativ derzeit in 33 Teile gegliedert (30 Provinzen, 2 Sonderregionen,
Hauptstadtdistrikt Djakarta). In jüngster Zeit wurden einige neue Provinzen von bereits
bestehenden abgetrennt. Die indonesische Regierung plant die Errichtung weiterer neuer
Provinzen. Eine Ebene unter den Provinzen gibt es 357 Verwaltungsbezirke, die seit der
Verwaltungsreform 2001 eine große administrative Bedeutung besitzen.
Banda Aceh im Nordwesten Sumatras ist eine der beiden oben angeführten Sonderregionen.
Banda Aceh ist seit 1976, dem Gründungsjahr der militanten Separatistenorganisation Gerakan
Aceh Merdeka (GAM, Bewegung für ein freies Aceh; andere Bezeichnung: Aceh Sumatra National
Liberation Front, abgekürzt ASNLF) vom Bürgerkrieg zwischen der GAM und der indonesischen
Zentralregierung gezeichnet. Hintergrund dieses Bürgerkrieges ist u.a. die Ausbeutung der
acehnesischen Erdöl- und Erdgasvorkommen seit 1970, die die bis dahin wirtschaftlich eher
unbedeutende Provinz innerhalb eines Jahrzehntes zum Motor der gesamtstaatlichen Entwicklung
Indonesiens machte. Die Kampfhandlungen eskalierten ab dem Jahr 1989 nach der Aberkennung
der Autonomierechte, polarisierten die acehnesische Gesellschaft und zwangen die Bevölkerung,
Partei zu ergreifen. Gegen Ende des Jahres 2000 hatte die GAM in den meisten Gebieten außerhalb
der Provinzhauptstadt die Zivilverwaltung übernommen, zog Steuern ein und baute Schulen
(sogenannte Pesantrene = muslimische Ausbildungsstätten).
Im Jahr 2001 wurde der Provinz Aceh auf Gesetzesbasis wieder eine Sonderautonomie
zugestanden. Zu den Kernpunkten gehörte der Zugriff auf drei Viertel der Erträge aus der
Förderung von Erdgas und Erdöl, die freie Wahl der bisher zentral von Djakarta aus ernannten
Provinzregierung und die Einführung der Scharia. Eine Einbindung der GAM in das politische Leben
Acehs erfolgte nicht, das Hauptziel der GAM blieb die Errichtung eines unabhängigen Staates Aceh.
Weiterführende Verhandlungen über eine politische Lösung zwischen der GAM und der
indonesischen Zentralregierung in Djakarta scheiterten 2003, wonach es wieder zu einer
Vermehrung bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen der indonesischen Armee und der GAM
kam.
Die GAM finanzierte sich auf lokaler Ebene primär über ein eigenes Steuer- und Abgabensystem.
Die dörflichen Verwaltungen bestanden zum großen Teil aus Sympathisanten, weshalb jedenfalls
bis Mai 2003 rd. 20 % aller von der Zentralregierung für ländliche Infrastrukturmaßnahmen
ausgewiesenen Zuschüsse in die Hände der Guerilla gerieten. Zweitens erhob die GAM auf alle
lokalen Geschäftstransaktionen eine Steuer von 18 %. Darüber hinaus verschaffte sie sich
insbesondere in den Jahren 2000 bis 2002 mit Hilfe sympathisierender
1
Nichtregierungsorganisationen Zugriff auf Gelder für humanitäre Hilfsprojekte.
1
Quelle: Der Aceh-Konflikt und seine Auswirkungen auf die Stabilität Indonesiens und Südostasien, Felix Heiduk, Stiftung Wissenschaft und Politik,
Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit, Berlin, Februar 2004
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 10
11. 3.4.2 Lage nach dem Tsunami
(1) Nach dem Tsunami – Ereignis vom 26.12.2004 kam es in Aceh zu einem markanten Wechsel der
politischen Lage. Die beiden Konfliktparteien verständigten sich dahingehend, dass nur durch eine
friedliche Lösung des Konfliktes ein Wiederaufbau der Provinz Aceh ermöglicht werden könnte. Am
15. August 2005 wurde in Helsinki ein Friedensabkommen zwischen der indonesischen
Zentralregierung und der GAM bzw. dem Free Aceh Movement (FAM) unterzeichnet, erst danach
endeten die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der GAM und der indonesischen Armee.
Nach dem Abschluss des Friedensabkommens begann schrittweise eine Reintegration von rd. 3000
bewaffneten GAM – Kämpfern und weiterer 2000 vor dem Friedensschluss inhaftierter und
zwischenzeitlich amnestierter GAM – Mitglieder unter der Aufsicht der im Wege des
Friedensabkommens eingerichteten Aceh Monitoring Mission (AMM).2 Ein wesentlicher Punkt des
Friedensabkommens, nämlich die Entwicklung der GAM aus einer bewaffneten Bewegung in eine
lokale politische Partei, erfolgte im Zeitraum zwischen Herbst 2005 und Herbst 2006.
Entsprechend einem weiteren zentralen Punkt des Friedensabkommens vom 15. August 2005
erfolgte am 1. August 2006 die Verabschiedung eines neuen Gesetzes (Law on the Governing of
Aceh – LoGA) über die Verwaltung der Provinz Aceh durch den indonesischen Staatspräsidenten.
Das LoGA sieht u.a. politische Autonomie, das Recht zur Bildung eigener Parteien sowie die
Durchführung freier und fairer Wahlen für das Gouverneursamt vor. Eine weitere Bestimmung
regelt, dass in Zukunft 70 % der Einnahmen aus den derzeitigen und künftigen Erdöl- und
Erdgasvorkommen in der Provinz Aceh verbleiben.
Unter Supervision der AMM fand am 11. Dezember 2006 die erste freie Gouverneurswahl nach dem
Tsunami statt, aus der ein ehemaliges GAM – Mitglied mit 38 % der abgegebenen Stimmen als
Sieger hervorging.3 Als Folge des Wahlsieges eines ehemaligen GAM - Mitgliedes befinden sich
derzeit die politischen Strukturen und die Verwaltungsstrukturen in der Provinz Aceh im Umbau.
2
Die AMM war eine am 15.9.2005 eingerichtete und nach dem 15.12.2006 aufgelöste zivile Krisenmamangementinitiative mit Beobachtern aus der EU
und Thailand, Malaysia, Brunei, den Philippinen und Singapur.
3
Quelle: BICC, Bonn International Center for Conversion, Artikel: Nach den Gouverneurswahlen in Aceh, Christine Beeck, Januar 2007.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 11
12. 4 GRUNDSATZENTSCHEIDUNG WAISENDORF
(1) Am 9.1.2005 wurde in Wien im Bundeskanzleramt ein Spitzengespräch zum Thema der Hilfe
Österreichs nach der Tsunami–Katastrophe vom 26.12.2004 abgehalten, an dem Mitglieder der
Bundesregierung, Landeshauptleute, Vertreter des Österreichischen Gemeindebundes, des
Österreichischen Städtebundes und die Präsidenten der Sozialpartner teilnahmen. Das Ergebnis
dieses Gespräches wurde von der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ
Landesregierung mit Zl. VST-5034/9 vom 10.1.2005 protokolliert.
In dem Gespräch wurde übereingekommen, für die Hilfe nach dem Ereignis aus öffentlichen Mitteln
einen Betrag von 50 Mio €, verteilt auf die nächsten drei Jahre bereitzustellen. Die Verteilung des
Gesamtbetrages wurde wie folgt vereinbart:
Bund: 34 Mio €
Länder: 10 Mio €
Städte- und Gemeindebund: 6 Mio €
Gesamtbetrag 50 Mio €
Entsprechend der Kopfzahl betrug der das Land Kärnten betreffende Anteil, verteilt auf die
nächsten drei Jahre, rd. € 690.000.
In einer Beilage zu o.a. Protokoll sind 12 Projektvorschläge für den Wiederaufbau nach der
Flutkatastrophe aufgelistet. Für diese Projekte wurde seitens der Gesprächsteilnehmer eine
Beteiligung in Aussicht genommen, wobei dem Projekt Nr. 3 die Bundesländer Kärnten, Steiermark
(samt Graz) und Tirol zugeordnet wurden.
Als Ziel des Projektes Nr. 3 ist unter dem Titel „Schutz der Kinder“ die Betreuung betroffener Kinder
in einer Übergangsphase sowie mittelfristig die Errichtung neuer Kinderdörfer in den betroffenen
Ländern formuliert. Als Trägerorganisation wurde die Organisation „SOS – Kinderdörfer
International“ mit nationalen Vereinen in den betroffenen Ländern angeführt.
Am 13.1.2005 fand unter dem direkten Eindruck der Katastrophe in den Räumlichkeiten der
Kärntner Landesregierung im Spiegelsaal eine Veranstaltung zum Zweck der Vorstellung eines
Projektes „Kärnten hilft: Kinder in Not! Wir bauen ein Kärntendorf in Indonesien“ und der Sammlung
weiterer Spenden für die Opfer statt.
Im Zuge dieser Veranstaltung erklärten sich einige Großspender spontan dazu bereit, sechsstellige
Eurobeträge zur Errichtung eines Kärntendorfes beitragen zu wollen.
Der Landeshauptmann von Kärnten hat dem Kollegium in der 17. Sitzung der Landesregierung am
1.2.2005 über die bis zu diesem Zeitpunkt seitens des Bundes und des Landes Kärnten im
Zusammenhang mit der Tsunami – Hilfe gesetzten Maßnahmen berichtet. Zum Bericht betreffend
die Sitzung im Bundeskanzleramt vom 9.1.2005 fügte er hinzu, dass dem Land Kärnten zugestanden
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 12
13. worden sei, dass bereits laufende Eigeninitiativen auf diese Summe anrechenbar seien. In seinem
Bericht teilte der Landeshauptmann dem Kollegium weiters mit, dass neben dem Sammeln von
Geldmitteln bereits in Indonesien in enger Kooperation mit lokalen Behörden die Suche nach einem
geeigneten Standort für ein Kinderheim laufen würde.
Ein Regierungsmitglied ersuchte darum, die Zusammenarbeit mit der Organisation „SOS
Kinderdorf“ zu suchen, denn nur diese könne ob ihrer Organisation einen ordnungsgemäßen
Betrieb sicherstellen. Der Landeshauptmann erklärte daraufhin, dass ihm Vertreter der Organisation
„SOS Kinderdorf“ vorerst signalisiert hätten, angesichts der Distanz überfordert zu sein. Mittlerweile
sei aber die Bereitschaft der Organisation gegeben, den Betrieb vor Ort mit einheimischen
Arbeitskräften sicherstellen zu wollen. Für das Land Kärnten gelte jedenfalls der Grundsatz:
„Errichten ja, betreiben nein!“
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 13
14. 5 PROJEKTVORBEREITUNG UND STANDORTSUCHE
5.1 PROJEKTVORBEREITUNG
(1) Im Zeitraum zwischen Januar und Mai 2005 wurde seitens des Landes Kärnten im Wege des
Landesbürgerbüros mit der Organisation der Projektabwicklung und darauf folgend mit der
eigentlichen Projektabwicklung begonnen.
Bereits während der Spendensammlung im Spiegelsaal am 13.1.2005 hatte sich eine Kärntner
Architektin bereit erklärt, für ein Kärnten – Dorf in Indonesien einen Vorentwurf zu erstellen, wobei
die Büroleistungen für diesen Vorentwurf von ihr als Sachspende ohne Verrechnung erbracht
würden.
Der Leiter des Landesbürgerbüros wurde, nach dessen Aussage formlos mündlich, mit der
Projektleitung beauftragt. In der Buchhaltung des Amtes der Kärntner Landesregierung liegt eine
mit 2.2.2005 datierte Zeichnungsberechtigung für den Leiter des Landesbürgerbüros auf, der
zufolge er ermächtigt wurde, Zahlungsaufträge für die Haushaltsstelle VA 44119 – „Humanitäre
Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“ anzuordnen.
Zu Beginn des Jahres 2005 wurde seitens des Landes weiters mit dem zu diesem Zeitpunkt neu
bestellten Honorarkonsul der Republik Indonesien in Klagenfurt Kontakt aufgenommen, der danach
in das Projekt eingebunden wurde.
Am 24. und 25.1.2005 erfolgte im Wege einer Einladung des Botschafters der Republik Indonesien
nach Klagenfurt eine erste Kontaktaufnahme zwischen dem Land Kärnten und der Republik
Indonesien.
(2) Der Leiters des Landesbürgerbüros wurde formlos mit der Projektleitung beauftragt. Eine Festlegung der
dem Projektleiter über die Ermächtigung für die Durchführung von Zahlungen im Rahmen des VA 44119
– „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“ hinaus zukommenden Kompetenzen ist nicht
dokumentiert. Insbesondere vermisste der LRH die Erstellung eines Projekthandbuches, in dem Aufgaben
und Aufgabenzuteilung festzulegen gewesen wären.
(3) Dem Leiter des Landesbürgerbüros kam im Projekt die Aufgabe des Finanzverantwortlichen zu.
Vom Landesbürgerbüro wurde von Anbeginn des Projektes darauf geachtet, dass eine strikte
Trennung zwischen Spendengeldern und Landesgeldern erfolgt. Dementsprechend wurden unter
dem Ansatz „humanitäre Hilfsmaßnahmen“ zwei Posten eingerichtet: A) Post 7280 077 „Kärntendorf
in Indonesien – administrativer Aufwand“ und B) Post 7280 078 „Kärntendorf in Indonesien –
Projektfinanzierung“.
Damit wurde sichergestellt, dass die Spendengelder ausschließlich für die Finanzierung der
Baumaßnahmen verwendet wurden und sämtlicher administrativer Aufwand daher ausschließlich
aus Landesmitteln und nicht aus Spendengeldern bestritten wurde.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 14
15. (4) Auch im Lichte der Stellungnahme der Landesregierung ist festzuhalten, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen nur unzureichend ausgestaltet wurden. Dies wiegt umso schwerer, als das Projekt
in einer politisch instabilen Region ohne gesicherte Rechtsordnung und ohne eine mit der unseren
vergleichbaren Eigentumsordnung umzusetzen war.
5.2 GRUNDSTÜCKSAUSWAHL
(1) Im Februar 2005 kam es zwischen 18.2. und 23.2. zu einer ersten Erkundungsreise einer Delegation
des Landes Kärnten nach Indonesien mit dem Ziel Banda Aceh auf Sumatra. Die Delegation wählte
als Ausgangspunkt ihrer Erkundungen den Ort Medan, der rd. 500 km südöstlich von Banda Aceh
an der Nordostküste von Sumatra gelegen ist. Als Ziele des Projektes waren zu diesem Zeitpunkt die
Errichtung von 12 Häusern in örtlicher Bauweise sowie die Errichtung einer Krankenstation und
eines Spielplatzes vorgesehen.
Zweck dieser Fahrt war es, im Hinblick auf das Ziel des Landes Kärnten abzuklären, inwieweit
kostenlos angebotene Bauplätze zur Verfügung stünden. Als weitere Reiseziele wurden die
Erhebung der örtlichen Verhältnisse sowie eine Kontaktaufnahme mit örtlichen Behörden und
anderen Ansprechpartnern formuliert.
Nachstehende Personen waren Mitglieder dieser Delegation:
• Herr Ing. Siegfried Wuzella, Leiter des Landesbürgerbüros
• Herr Franz Koloini, Protokollchef des Landes Kärnten
• Herr Christian Bradach, Honorarkonsul der Republik Indonesien in Klagenfurt
• Frau DI Dr. techn. Jana Revedin, Architektin
• sowie vor Ort Frau Baningsih Bradach Tedjokartono, Gattin des Honorarkonsuls sowie
• vor Ort zwei Mitglieder der indonesischen Botschaft in Österreich.
Herr Josef Brunner, Privater, war bereits am 7.2. zu einer ersten Lageerkundung mit offenem
Rückflug voraus gesandt worden.
Der Honorarkonsul übermittelte dem Leiter des Landesbürgerbüros am 16.2.2005 im Weg eines E-
Mails die von ihm bis zum damaligen Zeitpunkt ermittelten möglichen Ansprechpersonen vor Ort in
Banda Aceh.
Mit der Architektin, dem Honorarkonsul, dessen Ehefrau und Herrn Brunner waren vom Land
Kärnten zwischen dem 16. und 28.2.2005 vier Werkverträge abgeschlossen worden, die den im
Zusammenhang mit der Erkundungsreise zu erbringenden Leistungsumfang und das damit
verbundene Entgelt detailliert regelten. Die Beistellung erforderlicher Flugtickets ab bzw. bis
Klagenfurt erfolgte durch das Land Kärnten, die Nächtigungskosten vor Ort und weitere Transfer-
und Fahrtkosten vor Ort wurden ebenfalls vom Land Kärnten getragen.
Der Leistungsumfang des (ersten) Werkvertrages mit dem Honorarkonsul sah für ein
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 15
16. Pauschalhonorar von € 3.600.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor:
• Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005
• Grundstücksbesichtigung, Evaluierung und Vorbereitung eines Vorschlages zur
Grundstücksauswahl
• Abklärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort
• Herstellung des Kontaktes zu den zuständigen kommunalen Politikern, den lokalen
Behörden sowie Kontaktaufnahme zu Vertretern Österreichs in Indonesien
• Kontaktaufnahme mit vor Ort tätigen Hilfsorganisationen
• Kontaktaufnahme mit vor Ort notwendigen Kontaktpersonen und Institutionen (inkl. Notar
für Abwicklung des Grundstückserwerbes)
• Unterstützung der Reiseabwicklung vor Ort
• Vorlage eines kurzen schriftlichen Berichtes bis Ende Februar 2005
Der Leistungsumfang des Werkvertrages mit der Gattin des Honorarkonsuls sah für ein
Pauschalhonorar von € 1.200.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor:
• Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005 ab/bis Banda Aceh (ohne
Flug Klagenfurt – Indonesien)
• Dolmetscherleistungen für die Delegation während des gesamten Aufenthaltes der
Delegation in Indonesien
• Unterstützung der Reiseabwicklung vor Ort
Der Leistungsumfang des (ersten) Werkvertrages mit der Architektin sah für ein Pauschalhonorar
von € 4.800.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor:
• Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005
• Grundstücksbesichtigung, Evaluierung und Vorbereitung eines Vorschlages zur
Grundstücksauswahl
• Abklärung der jeweiligen Erschließungssituation
• Abklärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort
• Abklärung der Machbarkeit und der voraussichtlich zu erwartenden Kosten
• Vorlage eines kurzen schriftlichen Berichtes bis Ende Februar 2005
Der Leistungsumfang des Werkvertrages mit Herrn Josef (Josch) Brunner sah für ein
Pauschalhonorar von € 2.200.- inkl. USt. nachstehende Leistungen vor:
• Teilnahme an der Erkundungsfahrt zwischen 18. und 25.2.2005 gemäß gesondertem
Reiseplan, Treffpunkt in Banda Aceh
• Grundstücksbesichtigung, Evaluierung und Vorbereitung eines Vorschlages zur
Grundstücksauswahl
• Abklärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 16
17. • Kontaktaufnahme mit vor Ort notwendigen Kontaktpersonen und Institutionen
• Unterstützung der Reiseabwicklung vor Ort
• Einbringung besonderer Kenntnisse über die Verhältnisse vor Ort
• Nutzung von Kontakten vor Ort im Sinn der Zielsetzung des Projektes
• Vorlage eines kurzen schriftlichen Berichtes bis Ende Februar 2005
Die vier Werkverträge wurden in dem dem Vertrag entsprechenden Umfang im Wege des VA
441195 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf,
administrativer Aufwand“ verrechnet.
Der Hergang der Erkundungsreise und der Vorgänge um die Grundstücksauswahl sind nicht
dokumentiert. Alle Akteure bestätigten jedoch in den mit dem LRH geführten Gesprächen
übereinstimmend, dass bereits während der Zwischenlandung in Medan (ca. 1 Flugstunde
südwestlich von Banda Aceh auf Sumatra gelegen) Vertreter von Aneuk Batee an die Delegation des
Landes Kärnten herangetreten seien, um der Delegation ein im Besitz der moslemischen Gemeinde
von Aneuk Batee befindliches Grundstück als Standort eines zukünftigen
Kärnten - Dorfes näher zu bringen.
Im Zeitraum zwischen dem 20. und 21.2.2005 besichtigte die Kärntner Delegation mit dem Imam
Mukim (= weltliches und geistliches Oberhaupt einer moslemischen Gemeinde in Indonesien) das
rd. 15 km vom Stadtzentrum von Banda Aceh gelegene Dorf Aneuk Batee und das in Frage
kommende Grundstück. Es handelte sich zum größten Teil um ein an die örtliche Moschee
angrenzendes Reisfeld.
Aus den vom LRH mit dem Projektleiter, der Architektin und dem Honorarkonsul geführten
Gesprächen ist zu entnehmen, dass von allen Delegationsmitgliedern das besichtigte Grundstück
für geeignet zur Errichtung eines Kärnten – Dorfes befunden wurde. Da es von den Mitgliedern der
Dorfgemeinschaft von Aneuk Batee überdies kostenlos zur Überbauung zur Verfügung gestellt
werden sollte, unterblieben weitere Grundstücksbesichtigungen an anderen Orten. Die vom Land
Kärnten ausgesandte Delegation kehrte daraufhin ab 22.2.2005 zurück nach Kärnten.
Das Ergebnis der Grundstücksbesichtigung ist einem mit 25.2.2005 datierten Schriftstück zu
entnehmen. Demnach erklärten der Imam Mukim des Dorfes Aneuk Batee und die zwölf
Dorfvorsteher der Gemeinde von Sukamakmur, dass das im Bereich der Moschee von Baitul Adhim
in Aneuk Batee gelegene Grundstück in der Größe von rd. 2 Hektar ein Grundstück zur
gemeinnützigen Verwendung der muslimischen Gemeinde sei und mit der einhelligen
Zustimmung aller unterfertigenden Personen dem Land Kärnten zum Bau von Wohnhäusern für
Waisenkinder überlassen wird.
(2) Dem LRH liegen keine schriftlichen Unterlagen vor, die die Überlegungen zur Auswahl des angebotenen
Grundstückes dokumentieren. Eine Besichtigung weiterer Grundstücke ist jedenfalls unterblieben.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 17
18. Zur Grundstücksauswahl merkt der LRH kritisch an, dass mit der Auswahl eines Reisfeldes und der
dadurch nötigen Anschüttung höhere Erschließungskosten in Kauf genommen wurden.
(3) Das Katastrophengebiet war zur damaligen Zeit - der Friedensvertrag wurde erst im August 2005
abgeschlossen - gleichzeitig auch Kriegsgebiet. Eine gesicherte Rechtsordnung war und ist ebenso
wenig durchgebildet wie eine mit der unseren vergleichbare Eigentumsordnung. Ebenso wenig
bestand dort, wo das Projekt zu verwirklichen war, ein mit dem unseren vergleichbarer
Immobilienmarkt. Unter diesen Rahmenbedingungen mussten die Projektverantwortlichen die
Auswahl unter drei Grundstücken treffen. Die Auswahl fiel aus mehreren Gründen auf das
projektgegenständliche Grundstück. So wurde das projektgegenständliche Grundstück kostenlos
bereitgestellt, während die anderen beiden Grundstücke erst käuflich (Größenordnung von
zumindest € 150.000,-) erworben hätten werden müssen. Durch die bestehende infrastrukturelle
Anbindung war das gewählte Grundstück als das am besten geeignete befunden worden.
Das ausgewählte Grundstück befand sich nicht zur Gänze auf einem Reisfeld, sondern es grenzte
lediglich an ein Reisfeld an und ragte dieses Reisfeld nur zu einem Teil in das Grundstück hinein.
Aufgrund des Umstandes, dass das Grundstück die bessere Infrastrukturanbindung als die
alternativen Grundstücke besaß, wurden keinesfalls höhere Erschließungskosten in Kauf
genommen. Die vom Landesrechnungshof kritisierten Kosten für die Anschüttungen stehen in
keinem Verhältnis zu den diesbezüglichen Kosten und vor allem zu den Kosten für den Erwerb bei
der Auswahl der beiden alternativen Grundstücke und den dort erforderlichen
Aufschließungskosten.
Entgegen der Ansicht des Landesrechnungshofes hat die Entscheidung für das ausgewählte
Grundstück trotz der Anschüttungskosten aufgrund des Wegfalles der (hohen) Anschaffungskosten
und der besseren Infrastrukturanbindung insgesamt gesehen zu einer Kostenersparnis geführt
(Stellungnahme gekürzt wiedergegeben!).
(4) Für die von der Landesregierung mit rd. € 150.000 (dies entspräche bei einer Größe von rd. 12.000 m²
einem Grundstückspreis von € 12,50 je m²) angegebenen Kosten des Ankaufes alternativer Grundstücke
liegen keine Unterlagen vor, die die Größenordnung dieser Kosten bestätigen. Über die Lage und
infrastrukturelle Anbindung dieser anderen Grundstücke liegen dem LRH ebenfalls keine Angaben vor.
Die Infrastrukturanbindung des ausgewählten Grundstückes bestand lediglich aus einer unbefestigten
Straßenanbindung und der Stromversorgung der örtlichen Moschee. Eine
Trinkwasseraufbereitungsanlage musste erst im Zuge des Projektes errichtet werden, die Entsorgung der
Abwässer erfolgt mittels im Zuge der Projektumsetzung errichteter Senkgruben, die Stromversorgung
musste ebenfalls verstärkt werden.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 18
19. 6 PROJEKTORGANISATION
6.1 WERKVERTRÄGE
6.1.1 Zweiter Werkvertrag des Honorarkonsuls
(1) Um das Projekt überhaupt abwickeln zu können, bedurfte es in jedem Fall eines Mitarbeiters, der
der indonesischen Landessprache Bahasa mächtig war. Zu diesem Zweck sicherte man sich mittels
eines zweiten Werkvertrages vom 24.3.2005 der weiteren Mitarbeit des Honorarkonsuls und seiner
Gattin.
Der Werkvertrag regelte die Erbringung nachstehender Leistungen:
• Durchführung einer zweiten Reise nach Banda Aceh ab 25.3.2005
• Vorbereitung des Grundstückserwerbes
• Verhandlungen betreffend die Zustimmung der lokalen Bürgermeister, Behörden etc.
• Informationserteilung an und Koordination mit einem öffentlichen Notar betreffend die
Entwicklung der für den Grundstückserwerb notwendigen Verträge
• Übersetzung der Verträge und sonstigen Unterlagen ins Deutsche
• Mitwirkung auf der Suche nach lokalen Ansprechpartnern
• Auswahl einer Bank zur finanziellen Abwicklung des Projektes
• Suche und Führung von Vorgesprächen mit indonesischen Mitarbeitern für die
Projektbegleitung
• Vorbereitung einer Spatenstichfeier
• Berichterstattung an den Auftraggeber
• Einbindung der Gattin des Honorarkonsuls als Subunternehmerin
Als Werklohn wurde ein Pauschalbetrag von € 4.800 inkl. USt. vereinbart. Die Bezahlung des
Werklohnes erfolgte in vertragsgemäßem Umfang im Wege des VA 441195 „Humanitäre
Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer Aufwand“.
6.1.2 Dritter Werkvertrag des Honorarkonsuls
(1) Nach der zwischen 2. und 7.4.2005 stattgefundenen zweiten Projektreise wurden die zur konkreten
Projektdurchführung notwendigen weiteren Schritte gesetzt und mit dem Honorarkonsul am
11.5.2005 ein dritter Werkvertrag abgeschlossen, der Art und Umfang der weiteren
Projektbegleitung in Indonesien konkret regelte. Für den Zeitraum zwischen 1.5.2005 und
31.12.2005 wurde die Erbringung folgender Leistungen vereinbart:
• Vorlage der unterschriftsreifen Verträge bezüglich der Übergabe des Grundstückes
• Einholung der Angebote und danach Beauftragung eines lokalen Bauunternehmers
(Kontraktors) für den Bau
• Vorbereitung einer Spatenstichfeier mit den höchsten Vertretern Kärntens und Aceh Besars
Mitte Mai 2005 inklusive Organisation der Reise einer Kärntner Delegation zu dieser Feier
• Begleitende Kontrolle des Projektes, inklusive allmonatlicher Information des
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 19
20. Landeshauptmannes und des Organisationskomitees über den Baufortschritt
• Organisation einer Einweihungsfeier des Kärnten – Dorfes mit Gewährleistung der
Teilnahme hoher indonesischer Politiker nationaler und regionaler Ebene
• Suche nach weiteren Sponsoren und Spendern für das Waisenhaus, damit der Betrieb auf
Jahre hinaus gesichert werden kann
• Organisation eines Charity Events „Indonesische Nacht“ am 8.7.2005 in der Firma Javahouse
in Klagenfurt
• Aufbau und Koordination einer Provinzfreundschaft zwischen der Provinz Nanggroe Aceh
Darussalam und dem Bundesland Kärnten mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Tourismus
und soziale Zusammenarbeit
• Beiziehung der Gattin des Honorarkonsuls als Subunternehmerin, wobei der Honorarkonsul
das Land Kärnten von allen daraus begründbaren Ansprüchen freizuhalten hatte.
Als Werklohn wurde ein Pauschalbetrag von € 23.040 inkl. USt. vereinbart, der in monatlichen
Teilbeträgen auszuzahlen war. Darüber hinaus verpflichtete sich das Land Kärnten, dem
Honorarkonsul die Reisekosten (Flugtickets Economy Class, Transfer- und sonstige Fahrtkosten vor
Ort) sowie die Nächtigungskosten zu ersetzen. Als Voraussetzung für den Aufwandersatz wurde
festgehalten, dass die Reisen und die damit anfallenden Kosten für die ordnungsgemäße
Auftragserfüllung notwendig und zweckmäßig sein müssten.
Die Bezahlung des Werklohnes erfolgte in vertragsgemäßem Umfang im Wege des VA 441195
„Humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer
Aufwand“.
6.1.3 Zweiter Werkvertrag der Architektin
(1) Bereits am 29.1.2005 hatte die Architektin, die sich am 13.1.2005 im Spiegelsaal zur kostenlosen
Erstellung eines Vorentwurfes bereit erklärt hatte, dem Büro des Landeshauptmannes ein während
einer Projektbesprechung am 27.1.2005 angefordertes Honorarangebot für die weiteren zu
tätigenden Planungsschritte gelegt. Um die Honorarermittlung gemäß HOA vornehmen zu können,
hat die Architektin eine grobe Kalkulation der Nettobaukosten auf der Basis indonesischer
Richtpreise vorgenommen.
Die die Honorarbasis bildende Grobkostenschätzung sah die Errichtung folgender Objekte vor:
12 Wohnhäuser mit Eingangsterrasse a 90 m² 1.080 m²
Gemeinschaftshaus mit Verwaltung, Verwalterwohnung, Küche,
Speisesaal, Lager und Technikraum, rd. 400 m² 400 m²
Versammlungshalle offen a 300 m² 300 m²
Krankenstation/Ambulanz mit Gästewohnung,
mitteleuropäischer Standard, zweigeschossig, rd. 400 m² 400 m²
Außenanlagen (Spielplatz, Spielwiese, Fußballplatz,
befestigte Wege rd. 4000 m² 4.000 m²
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 20
21. Auf Basis angesetzter und ortsüblicher Preise ermittelte die Architektin grob geschätzte
Nettobaukosten von 1,072 Mio €. Das Honorarangebot sah auf der Grundlage gemäß HOA
kalkulierter Gesamthonorarkosten (Gesamtplanungskosten lt. HOA 9,5 % oder rd. € 100.000,
Bauleitung lt. HOA, 4,2 % oder rd. € 45.000) die Erbringung folgender Teilleistungen vor:
1. Erstellung Vorentwurf (Wert lt. HOA: rd. € 15.000) Keine Verrechnung, da Spende
2. Grundlagenanalyse vor Ort, Kontaktaufnahme
mit örtlichen Unternehmen, Baukostenanalyse,
Entwurfsplanung, Einreichplanung aller Objekte
und Außenanlagen samt Kostenschätzung (jedoch ohne
Vermessung, Vorstatik, Einreichverfahren vor Ort)
als pauschalierte Gesamtleistung 30.000 €
3. Gefahrenzuschlag Katastrophen- bzw. Kriegsgebiet (+ 40 %) 12.000 €
Gesamtsumme exkl. 20 % USt., Reise- und Nebenkosten: 42.000 €
Hinsichtlich einer vor Ort erforderlichen örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) schlug die Architektin vor,
diese an einen Generalunternehmer zu übertragen. Eine Kontrolle der ÖBA könne jedoch durch die
Architektin auf der Basis zu verrechnenden Stundenaufwandes erfolgen.
Diesem Angebot der Architektin wurde seitens des Landes Kärnten nicht näher getreten. Am
11.3.2005 legte die Architektin ein neues Honorarangebot, dem jedoch wiederum in dieser Form
nicht näher getreten wurde. Dieses Honorarangebot bildete jedoch die Basis des Werkvertrages, der
am 1.4.2005 mit der Architektin abgeschlossen wurde. Dieser Werkvertrag regelte die Erbringung
nachstehender Leistungen im Zeitraum zwischen 1.4.2005 und 31.12.2005:
1. Künstlerische Oberleitung und Qualitätskontrolle des erarbeiteten Gesamtkonzeptes vor Ort
und in Abstimmung mit der Oberleitung der Bauausführung und des Controlling
2. Reisetätigkeit vor Ort (4 Reisen à 5 Tage)
2. – 7.4.2005: Vergabe der Einreichplanung in Indonesien, Detailgespräche zur
Bauausführung, Materialkonzept, Einladung zur Angebotslegung
Mai – Juni 2005: Abnahme der ersten Bauphase
September 2005: Abnahme Rohbau, Einrichtungskonzept, Einholung von Angeboten für die
Möblierung
Dezember 2005: Abnahme Einrichtung, Außenanlagen, Inbetriebnahme
3. Wissenschaftliche Begleitung des Projektes in Zusammenarbeit mit der FH Kärnten und den
Kärntner Berufsschulen
Gesamtleistung pauschaliert 16.000 €
zuz. 20 % MWSt. 3.200 €
Total: 19.200 €
Alle Reisespesen (Flüge Economy - Class ab/an Klagenfurt, Übernachtungs- und
Verpflegungskosten) waren vom Land Kärnten zu tragen.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 21
22. Der Werkvertrag wurde von der Architektin und vom Leiter des Landesbürgerbüros unterfertigt.
Die Bezahlung des Werklohnes erfolgte im Wege des VA 441195 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen in
Nachbarregionen“, Post 7280 077 „Kärnten – Dorf, administrativer Aufwand“.
(2) Nachdem Nebenkosten nicht vom Land Kärnten zu übernehmen waren, empfiehlt der LRH, die der
Architektin vergüteten Telefonkosten i.d.H.v. € 267,08 rückzufordern.
(3) Das Landesbürgerbüro ist dieser Empfehlung des Landesrechnungshofes gefolgt und hat die der
Architektin vergüteten Telefonkosten in der Höhe von € 267,08 zurückgefordert. Die Architektin ist
der Aufforderung nachgekommen und hat die Telefonkosten in voller Höhe zurückgezahlt.
6.1.4 Beurteilung der Werkverträge
(1) Die begleitende Kontrolle soll durch eine fachlich-argumentative Unterstützung des Auftraggebers
indirekten Einfluss auf ein Projekt in den Bereichen Qualitätssicherung, Früherkennung von
Abweichungen und Wahrung des Vier-Augen-Prinzips für den Auftraggeber nehmen.
Die hohen Anforderungen an eine begleitende Kontrolle erfordern Qualifikationen in
bautechnischen, bauwirtschaftlichen und baurechtlichen Belangen. Die qualifizierte Wahrnehmung
der begleitenden Kontrolle ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen eines Projektes.
(2) Wie der Honorarkonsul dem LRH mitteilte, habe er eine begleitende Kontrolle auf Grund fehlender
bautechnischer Ausbildung nicht wahrgenommen, vielmehr hätte er sich in seinen Tätigkeiten im
Wesentlichen auf Übersetzungsarbeit, Reiseorganisation etc. beschränkt. Er hätte darauf vertraut, dass
eine Architektin in das Projekt eingebunden war.
Nach Betrachtung der Leistungsinhalte der den Honorarkonsul und die Architektin betreffenden
Werkverträge ist festzuhalten, dass für die Wahrnehmung wichtiger Baufunktionen (Örtliche Bauaufsicht
des Auftraggebers, begleitende Kontrolle) durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal nicht in
ausreichendem Maß Vorkehrung getroffen wurde.
(3) Richtig ist, dass das in Österreich gängige Leistungsbild der örtlichen Bauaufsicht nach der GOA,
sowie die Leistungsbilder der HO-PS nicht beauftragt wurden. Trotzdem war jedoch die
ordnungsgemäße Kontrolle der Umsetzung des Bauvorhabens sichergestellt.
Tatsächlich war eine renommierte Architektin vom Anfang bis zum Ende, beginnend mit der
Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung, über die Ausarbeitung und Übermittlung der
Ausschreibung an die Bieter bis zur Abnahme des Rohbaues und letztlich des fertigen Werkes
beauftragt und hat die Architektin diese Leistungen auch durchgeführt. Ebenso war der
Honorarkonsul vom Anfang bis zum Ende in das Projekt und in das laufende Controlling
eingebunden.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 22
23. Die Kritik des Landesrechnungshofes lässt auch unberücksichtigt, dass - auf österreichische
Verhältnisse übersetzt - eine Generalübernehmerausschreibung gewählt wurde und das gewählte
Vertragswerk „Lumpsum“ nicht auf den in Österreich üblichen Einheitspreisvertrag aufbaut,
sondern am ehesten mit einem (echten) Pauschalpreisvertrag im österreichischen Recht
vergleichbar ist. Demgemäß sind daher wesentliche, beim Einheitspreisvertrag wie er in Österreich
üblich ist, notwendige Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Aufmaß und Leistungsfeststellung
entbehrlich. Ebenso sind damit zentrale Koordinationsaufgaben, die bei der gewerksweisen
Ausschreibung nach Einheitspreisen vom Auftraggeber erbracht werden müssen, auf den
Auftragnehmer überwälzt worden.
Wenn trotz der genannten Umstände neben den Leistungen der Architektin das vollständige
Leistungsbild der örtlichen Bauaufsicht sowie die Leistungsbilder nach HO-PS durch weitere
Architekten und Ziviltechniker beauftragt worden wären, so hätte dies den administrativen
Aufwand erheblich erhöht. Davon ausgehend, dass hierfür schon aus Gründen der Kommunikation,
Schnittstellen, Verantwortlichkeit und Durchgriff im Haftungsfalle nur österreichische Architekten
und Ziviltechniker in Frage gekommen wären, hätte sich die Leistung schon allein aufgrund des
Umstandes, dass sie nicht nur im Ausland, sondern viel mehr in einem anderen Kultur- und
Rechtskreis unter Bedingungen, die mit den österreichischen nicht vergleichbar sind, und in einem
Gebiet, das von Katastrophe und Bürgerkrieg heimgesucht wurde, zu erbringen gewesen wäre,
erheblich verteuert. Tatsächlich wäre unter Zugrundelegung der einschlägigen Honorarordnungen
auch unter Berücksichtigung eines marktüblichen Nachlasses mit zusätzlichen Kosten, die sich
sicherlich in einem Bereich weit jenseits der € 100.000 bewegt hätten, zu rechnen gewesen.
(4) Die Wahl einer Generalübernehmerausschreibung (System „Lumpsum“) entbindet den Bauherren nicht
von seiner Verpflichtung, sich vor einer pauschalierten Beauftragung von der mengenmäßigen
Richtigkeit der ihm gelegten Angebote zu überzeugen.
Die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und die Übermittlung der Unterlagen an die Bieter erfolgte im
Wege des Vorsitzenden der Gapensi von Banda Aceh, dessen Firma schließlich auch den Auftrag erhalten
hat.
Im Rahmen der vorliegenden Werkverträge wurde trotz dieser Umstände für eine ordnungsgemäße
Kontrolle der Umsetzung des Bauvorhabens nicht vorgesorgt. Eine von einem sachkundigen Bearbeiter
nach sachlichen und rechnerischen Aspekten vorgenommene Angebotsprüfung hätte die in allen
Angeboten gleich überhöht enthaltenen Mengenvordersätze und die in den Angeboten befindlichen
zahlreichen Parallelitäten noch vor der Beauftragung transparent gemacht. Die Architektin hat
nachweislich weder eine detaillierte Massenberechnung noch ein Leistungsverzeichnis erstellt. Diese
Tätigkeiten waren ihr vertraglich auch nicht übertragen.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 23
24. 6.2 ZWEITE PROJEKTREISE IM APRIL 2005
(1) Wie in den Werkverträgen vereinbart, absolvierte das Projektteam in der Zeit zwischen 2. und
7.4.2005 eine weitere Projektreise. Die Reisebewegung erfolgte via Kuala Lumpur und Medan nach
Banda Aceh.
Nachstehende Personen waren Mitglieder dieser Delegation:
Herr Christian Bradach, Honorarkonsul der Republik Indonesien in Klagenfurt
Frau DI Dr. techn. Jana Revedin, Architektin
Frau Mag. Erika Napetschnig als prov. Leiterin der Kulturabteilung des Landes Kärnten
Herr Franz Koloini, Protokollchef des Landes Kärnten
sowie vor Ort Frau Baningsih Bradach Tedjokartono, Gattin des Honorarkonsuls
Der Zweck dieser Reise war die Erfüllung der in den Werkverträgen näher bezeichneten Aufgaben
durch den Honorarkonsul und die Architektin.
Im Leistungsbericht des Honorarkonsuls für Mai 2005 (per E-Mail am 11.5.2005 an den Leiter des
Landesbürgerbüros gesandt) gehen einige Aktivitäten hervor, die seinerseits im Zuge der zweiten
Projektreise gesetzt wurden, so beispielsweise die Führung von Verhandlungen betreffend die
Zustimmung der lokalen Bürgermeister, Behörden, die Vorbereitung des Grundstückserwerbes, die
Informationserteilung an und Koordination mit einem öffentlichen Notar betreffend die
Entwicklung der für den Grundstückserwerb notwendigen Verträge.
(2) Die im Zuge der zweiten Projektreise im April 2005 erforderlichen Transkontinentalflüge erfolgten bis auf
einen in der Business – Class. Gemäß Werkverträgen waren vom Land Kärnten Flüge in der Economy –
Class beizustellen.
Beide Vertreter des Landes Kärnten haben die Mehrkosten des Business–Class–Fluges dem Land Kärnten
im März 2007 refundiert, die Vereinnahmung erfolgte im Wege der den administrativen Aufwand
betreffenden Haushaltsstelle. Der LRH empfiehlt eine Rückforderung der Mehrkosten der Business–Class-
Flüge vom Honorarkonsul und von der Architektin.
(3) Das Landesbürgerbüro ist der Anregung des Rechnungshofes gefolgt und hat sowohl den Herrn
Honorarkonsul als auch die Frau Architektin aufgefordert die Mehrkosten der Business-Class-Flüge
zurück zu erstatten. Die Architektin ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat die
diesbezüglichen Mehrkosten auch tatsächlich rückerstattet.
Der Honorarkonsul war jedoch nicht bereit, die diesbezüglichen Mehrkosten rückzuerstatten. Er hat
diesbezüglich darauf verwiesen, dass diese Flüge nicht von ihm gebucht wurden und er auch
Economy–Class geflogen wäre, allerdings in der Economy–Class keine freien Plätze mehr verfügbar
waren, sodass der Flug in der Economy–Class nicht möglich war, sondern in der Business-Class
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 24
25. erfolgen musste. Der Honorarkonsul hat des Weiteren darauf verwiesen, dass zum Teil im Projekt
Flüge über ihn von Indonesien aus gebucht worden wären und sich dadurch, dass die Flüge in
Indonesien und nicht in Österreich gebucht worden sind, das Land einen Betrag in der
Größenordnung von rund € 15.000 erspart habe.
(4) Der LRH wiederholt seine Empfehlung der Rückforderung dieser im Vertrag nicht vorgesehenen
Mehrleistung.
6.3 BUNDESBETEILIGUNG BMSG
(1) Im Zuge der Vorbereitung des Projektes kam es zwischen Verantwortlichen des Landes Kärnten und
des Bundes auf höchster Ebene zu Gesprächen hinsichtlich einer eventuellen Beteiligung des
Bundes am Projekt „Kärnten – Dorf“.
Gemäß den übereinstimmenden mündlichen Angaben des Leiters des Landesbürgerbüros, des
Honorarkonsuls und der Architektin wurde seitens des Bundes eine Beteiligung in der Höhe von
€ 250.000 in Aussicht gestellt, die im Wege einer Zahlung aus den Mitteln des BMSG
(Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) an das Land
Kärnten bzw. eine noch zu definierende projektdurchführende Stelle in Indonesien erfolgen könne.
Als Bedingung für die Beteiligung des Bundes wurde die zusätzliche Errichtung eines weiteren
Wohnhauses für behinderte Kinder (Social Center), die Errichtung eines Ärztehauses (Doctor’s
Residence) sowie die behindertengerechte Ausführung der Zugänge zur Poliklinik, dem Social
Center und dem Ärztehaus gefordert.
Daraufhin wurde seitens der Architektin das Projekt um das Ärztehaus und das Social Center
erweitert, auf die Errichtung der ursprünglich ebenfalls vorgesehenen Versammlungshalle wurde
verzichtet.
Gemäß dem per E-Mail und Telefax zwischen dem Landesbürgerbüro und dem BMSG in der ersten
Jahreshälfte 2005 geführten Schriftverkehr hat das BMSG die Benennung einer
projektdurchführenden Stelle in Indonesien verlangt. Die Angaben dazu wurden dem BMSG vom
Leiter des Landesbürgerbüros schriftlich im Juni 2005 übermittelt.
Letztlich mündeten die Gespräche zwischen Land und Bund im Dezember 2005 im Abschluss eines
Fördervertrages, in dem der projektdurchführenden Stelle in Indonesien für die Zeit zwischen
1.7.2005 und 31.5.2006 ein Zuschuss i.d.H.v. maximal € 250.000 als Mitfinanzierung zur Errichtung
von Teilen des Kärnten – Dorfes unter der Voraussetzung zugesagt wurde, dass das Land Kärnten
als Förderabwickler das Projekt begleitet.
Die Auszahlung der Bundesmittel erfolgte vertragsgemäß in zwei Tranchen von € 225.000 und
€ 25.000. Die erste Tranche wurde zu Beginn 2006 unmittelbar an die projektdurchführende Stelle
in Indonesien überwiesen, die zweite Tranche wurde nach der mit Schreiben vom 9.1.2007
erfolgten Anerkennung des abschließenden Verwendungsnachweises und der Erteilung der
Entlastung durch das BMSG im Landeshaushalt vereinnahmt und soll einer künftigen
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 25
26. Betriebsführung zugute kommen. Das BMSG verwies in seinem Schreiben auf die gemäß § 5 Abs. 5
des Fördervertrages bestehende Berichtspflicht gegenüber dem Förderungsgeber hinsichtlich der
weiteren Entwicklung des geförderten Projektes bis zum Jahr 2010.
6.4 STIFTUNG CARINTHIA
(1) Um sowohl die verschiedenartigen organisatorischen, finanziellen und baulichen Maßnahmen vor
Ort umsetzen zu können und die steuerlichen Vorteile in Indonesien durch den Status der
Gemeinnützigkeit lukrieren zu können, wurde die Gründung einer Stiftung nach indonesischem
Recht in die Wege geleitet. Damit konnte auch gegenüber dem Bund entsprechend dessen
Bedingungen für eine Projektbeteiligung diese Stiftung als projektdurchführende Stelle namhaft
gemacht werden.
Daraufhin wurde am 9.5.2005 von der Gattin des Honorarkonsuls, Frau Baningsih Bradach
Tedjokartono, mit ihren Töchtern in einem Notariat in Surakarta (Solo) auf Java am 11.5.2005 die
Stiftung Carinthia (Carinthian Yayasan) gegründet. Dem LRH liegen eine Kopie des in der
Landessprache verfassten Gründungsdokumentes und eine vom Honorarkonsul erstellte
Übersetzung des Vertrages vor.
Die Stiftungsadresse lautet auf Yosodipuro Straße 122, Stadt Surakarta (Solo) und ist ident mit der
Privatadresse der Gattin des Honorarkonsuls und ihrer beiden Töchter. Die Gründungsmitglieder
haben als Gründungseinlage der Stiftung einen Betrag von 5,0 Mio IDR (entspricht zum Kurs von
11.531 IDR für einen Euro einem Betrag von rd. € 434) erlegt.
Als Ziele der Stiftung wurden soziale, religiöse und humanitäre Ziele definiert.
(2) Das Gründungsdokument der Stiftung ist in indonesischer Landessprache abgefasst. Dem LRH liegt nur
eine unvollständige Übersetzung ins Deutsche vor.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 26
27. 7 PROJEKTDURCHFÜHRUNG
7.1 WECHSELKURSFESTLEGUNG
(1) Auf Grund des stark schwankenden Wechselkurses zwischen dem Euro und der indonesischen
Rupie (IDR) hat der LRH sich zur Umrechnung der im Projektschriftverkehr großteils in IDR
angegebenen Beträge des Mittelwertes aller an die Stiftung Carinthia (Carinthian Yayasan) erfolgten
Überweisungen bedient. Es ergab sich als Mittelwert ein Betrag von
1 Euro = 11.531 IDR
7.2 KONTRAKTOR
(1) In den von der Architektin am 11.3.2005 vorgeschlagenen Vertragsformulierungen findet sich mit
dem Verweis „Vergabe der Einreichplanung an Dr. Lukman“ ein erster Hinweis auf die frühzeitige
Einbindung eines potentiellen Kontraktors aus Banda Aceh in das Projekt. Diese Einbindung des
Vorsitzenden der Gapensi4 muss im Zuge der kaum dokumentierten ersten Erkundungsreise erfolgt
sein, was ein in der Kärntner Presse vom 24.2.2005 veröffentlichtes Bild belegt.
Die frühzeitige Einbindung des Vorsitzenden der Gapensi ist insofern bemerkenswert, als in
weiterer Folge an sein Unternehmen „PT. Pelita Nusa Perkasa“ die Generalunternehmerleistungen
vergeben wurden.
Die Architektin hat dem Landesbürgerbüro am 7.4.2005 per E-Mail ihren Kurzbericht zur zweiten
Projektreise übermittelt. Aus diesem Kurzbericht geht hervor, dass der Masterplan und der Entwurf
des Kärnten - Dorfes hinsichtlich der zu verwendenden Materialien, des Bauzeitplanes und des
Kostenrahmens mit dem Vorsitzenden der Gapensi (Vereinigung der Kontraktoren) von Banda Aceh
besprochen worden seien. Der Vorsitzende der Gapensi hätte zugesagt, das Projekt bis zum
20.4.2005 bei der lokalen Behörde zur Erlangung einer Baugenehmigung einzureichen. In weiterer
Folge würden mit seiner Hilfe vier Generalunternehmerangebote eingeholt werden. Eine Vergabe
der Generalunternehmerleistungen könne nach Erhalt der Baubewilligung und der Prüfung der
Angebote durch Herrn Honorarkonsul Bradach gemäß örtlichem Baurecht Mitte Mai 2005 erfolgen,
als Fertigstellungsziel sei ein Termin zum Jahreswechsel 2005/2006 möglich.
7.3 GENERALUNTERNEHMERANGEBOTE
(1) Wie den an der zweiten Projektreise beteiligten Personen zugesagt, wurde vom Vorsitzenden der
Gapensi in Banda Aceh die Einholung von vier Angeboten von in Banda Aceh und Umgebung
ansässigen Generalunternehmern organisiert.
4
Die Vereinigung der Kontraktoren wird in Banda Aceh „Gapensi“ genannt und ähnelt im weitesten Sinn einer österreichischen Bauinnung. Gemäß den
Angaben der staatlichen Wiederaufbauagentur BRR ist die Voraussetzung für die Aufnahme in die Gapensi die Zahlung eines bestimmten Betrages als
Aufnahmegebühr. Inwieweit die aufgenommenen Mitglieder über eine bestimmte fachspezifische Ausbildung oder Konzession zur Ausübung des
Baumeistergewerbes in Indonesien verfügen müssen oder ihre Tätigkeit der Regelung durch lokale oder regionale Bauordnungen unterliegt, konnte vom
LRH nicht geklärt werden.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 27
28. Aus einem undatierten Aktenvermerk geht hervor, dass zum 18.5.2005 bis 12:00 Uhr vier
Bauangebote für die Errichtung des Kärnten – Dorfes bei der Kärntner Landsregierung eingelangt
seien, deren Öffnung am 19.5.2005 um 14:30 Uhr erfolgt sei. Der Aktenvermerk trägt die
Unterschriften des Leiters des Landesbürgerbüros, des Honorarkonsuls und der Architektin.
Die vier eingelangten Angebote sind in der Form von gebundenen Heften gefasst, jedem Angebot
liegt ein Begleitschreiben des anbietenden Kontraktors bei. Nach Angabe des Leiters des
Landesbürgerbüros sind die vier Angebote auf dem Postweg eingegangen. Die Originalangebote
samt Begleitschreiben wurden dem LRH übergeben.
Die Grundlage der Angebote war die am 18.4.2005 seitens der Architektin freigegebene
Einreichplanung. Diese Einreichplanung sah zum damaligen Zeitpunkt noch die ursprünglich
beabsichtigte Errichtung von 12 Wohnhäusern und einer Poliklinik samt Außenanlagen vor. Auf die
Errichtung des ursprünglich ebenfalls geplanten Gemeinschaftshauses und Speisesaales war
verzichtet worden. Stattdessen war nunmehr die Errichtung zweier „Kitchen- and Dining-Houses“
(Küchen – und Speisehäuser) und eines Ärztewohnhauses vorgesehen, auf die Errichtung der
offenen Versammlungshalle war nach Angabe der planenden Architektin aus Kostengründen
bereits im Vorfeld verzichtet worden.
Die Angebotsreihung lautete wie folgt:
Nr. Bieter Betrag (IDR)* Betrag (€) Prozent Reihung Rückstand (€)
1 CV Sari Bumi 8.331.430.000,00 722.524,50 100,03 3 194,00
2 PT Bina Pratama Persada 8.330.108.000,00 722.409,85 100,01 2 79,35
3 PT Pelita Nusa Perkasa 8.329.193.000,00 722.330,50 100,00 1 0,00
4 CV Bunda Corporation 8.333.211.000,00 722.678,95 100,05 4 348,45
* angeführte Beträge beinhalten keine Steuer!
Die das Protokoll der Angebotsöffnung unterfertigenden Anwesenden stellten als Bestbieter die
Fa. Pelita Nusa Perkasa mit Nettobaukosten von 8.329.193.000 IDR fest. In der Folge wurden die
Angebote an den Honorarkonsul zur Prüfung auf Vollständigkeit übermittelt.
(2) Hinsichtlich der Prüfung der Angebote durch den Honorarkonsul liegt dem LRH kein Bericht vor. Der
Honorarkonsul erklärte dem LRH dazu auf Befragen, dass er auf Grund seiner Ausbildung nicht in der
Lage gewesen sei, ein Bauangebot zu prüfen und er daher dazu auch keinen Bericht verfasst hätte.
Die Architektin verwies hinsichtlich der Angebotsprüfung auf ihren Auftrag und darauf, dass an sie
keinerlei Fragen hinsichtlich Angebotsprüfung und vertraglicher Gestaltungen gerichtet worden seien.
Der LRH hat die ihm vorliegenden Originalangebote einer näheren Prüfung unterzogen und bereits in
deren erster Sichtung nachstehende Fakten festgestellt:
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 28
29. 1. Alle Begleitschreiben tragen dasselbe Datum, nämlich den 9.5.2005.
2. Alle Begleitschreiben weisen bis auf den in Zahlen und Worten niedergeschriebenen Preis den
exakt gleichen Wortlaut auf.
3. Alle Begleitschreiben weisen in der Adressierung die fünf gleichen Schreibfehler auf.
4. Alle Begleitschreiben weisen im zweiten Absatz in der ersten Zeile denselben Tippfehler auf.
In weiterer Folge stellte sich heraus, dass in den Angeboten aller vier Kontraktoren bei insgesamt 185
angebotenen Positionen 126 Positionen gleichpreisig angeboten wurden (Chalet: 38 von 61 gleich,
Policlinic: 39 von 59 gleich, Kitchen and Dining Houses: 44 von 60 gleich, Landscaping: 5 von 5 gleich).
Weiters auffallend war ein Fehler in der Position B 5 der Wohnhäuser (Footing Foundation), dort wurde
beim Bestbieter offensichtlich irrtümlich die Maßeinheit m4 anstatt Kubikmetern eingesetzt, alle drei
nachgereihten Bieter haben den gleichen Fehler begangen.
Anlässlich des vom LRH in Banda Aceh zwischen 30.7. und 4.8.2007 vorgenommenen Ortsaugenscheines
gelang es den Vertretern des LRH nicht, mit den nachgereihten Bietern in Kontakt zu treten.
Der LRH ist auf Grund der zahlreichen festgestellten Parallelitäten der Ansicht, dass die vorliegenden
Angebote nicht unabhängig voneinander erstellt wurden.
7.4 AUSFÜHRUNGSVERTRÄGE
(1) In der 26. Regierungssitzung am 7.6.2005 wurden Beratungen über die bis dato gesetzten
Aktivitäten sowie hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise für das Projekt des Kärnten – Dorfes
geführt. In der Folge wurde der Sitzungsvortrag einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das Land Kärnten schloss am 4.7.2005 mit der Stiftung Carinthia (Carinthian Yayasan) einen Vertrag
über die Errichtung des Kärnten – Dorfes auf dem von der religiösen Gemeinschaft zur Bebauung
zur Verfügung gestellten Grundstück in Aneuk Batee.
Im Vertrauen auf die vom BMSG bis zum damaligen Zeitpunkt nur mündlich zugesagte Beteiligung
wurde das von der Stiftung zu erfüllende Bauprogramm für das Kärnten – Dorf bereits auf die vom
BMSG geforderten Voraussetzungen für eine Beteiligung angepasst und sah die Errichtung
nachstehender Objekte vor:
1 Wohnhaus für beeinträchtigte Kinder, behindertengerecht (Social Center)
1 Kranken- und Therapiestation, behindertengerecht, klimatisiert (Policlinic)
12Wohnhäuser für je 12 Kinder und 2 Betreuerinnen (Chalets)
2 Gemeinschaftshäuser für Essen, Aufenthalt, Kommunikation, behindertengerecht,
Internetcafe (Kitchen and Dining Houses)
1 Wohnhaus für vier bis acht Ärzte und Therapeuten, behindertengerecht, klimatisiert
(Doctor’s Residence)
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 29
30. Die Stiftung wurde zur Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit verpflichtet. Hinsichtlich der Vergabe wurde die Stiftung in Pkt. 5 des Vertrages
dazu verpflichtet, den Bauauftrag an die bei der Angebotsöffnung am 19.5.2005 als Bestbieter
festgestellte Firma PT Pelita Nusa Perkasa zu vergeben.
Als Auftragswert wurde eine Summe von 10.850.409.000,00 IDR festgehalten, die Stiftung wurde
dazu verpflichtet, die Bauarbeiten ab dem Eingang einer 20 – prozentigen Anzahlung i.d.H.v.
2.170.081.800,00 IDR auf dem von der Stiftung bekannt gegebenen Bankkonto (Nr. 11 010 22222
bei der Bank Bukopin, Solo, lautend auf Subaningsih, Carinthian Yayasan) binnen sieben Monaten
fertig zustellen. Für den Fall der Nichteinhaltung der Bauzeit hatte die Stiftung bei der
Vertragserrichtung mit der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa eine Pönalzahlung von 5 %des Auftragswertes
je angefangenem Kalendermonat zu vereinbaren. Die Stiftung wurde weiters dazu verhalten,
sämtliche ihr als Vertragspartner gegenüber der bauausführenden Firma zustehenden
Gestaltungsrechte zur Sicherstellung des größtmöglichen Projekterfolges in vollem Umfang
wahrzunehmen.
Das Land Kärnten verpflichtete sich, der Stiftung Carinthia die zur Durchführung des Bauvorhabens
notwendigen Mittel bis zu einer Höhe von maximal € 1.000.000,00 (entspricht rd. 11.531.000.000,00
IDR) bereitzustellen. Sollten der Stiftung von dritter Seite weitere Geldmittel für die Umsetzung des
Projektes zufließen, so würde sich der vom Land Kärnten zu bedeckende Betrag um die Höhe der
von dritter Seite zufließenden Mittel verringern.5
Hinsichtlich weiterer Zahlungen wurde vereinbart, dass diese gemäß einem zwischen dem Land
Kärnten und der Stiftung noch zu vereinbarenden Zahlungsplan in Teilbeträgen je nach
Projektfortschritt im Nachhinein so rechtzeitig auf das von der Stiftung angegebene Konto zu
überweisen waren, dass die Stiftung am 1. eines Monats über die Mittel verfügen könne.
Als zwingende Voraussetzungen für die Leistung weiterer Zahlungen wurden die ordnungsgemäße
und nachvollziehbare Dokumentation und der ordnungsgemäße Nachweis der erbrachten
Leistungen vereinbart. Für die Erbringung dieses Leistungsnachweises wurde die Stiftung dazu
verpflichtet, monatliche Projektstandsberichte vorzulegen. Diese Projektstandsberichte hatten den
Stand des Projektes, die im Berichtszeitraum erbrachten Leistungen, eine Aufstellung der bis dato
erbrachten Leistungen im Vergleich zum vereinbarten Zahlungsplan sowie Nachweise über die an
die Baufirma bis zum Berichtsdatum getätigten Zahlungen zu enthalten. Bei wichtigen
Vorkommnissen - im Vertrag sind dazu beispielsweise Baukostenüberschreitung um mehr als 5 %
oder Bankverzögerung angeführt - hatte die Stiftung dem Land Kärnten auch außerhalb der
vereinbarten Monatsturnusse zu berichten. Sämtliche Berichte und Korrespondenzen waren in
deutscher Sprache zu erstellen.
5
Von dieser Regelung ausgenommen war die vom BMSG direkt an die Stiftung bezahlte Bundesbeteiligung.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 30
31. Der Stiftung wurden die Leistungen des Honorarkonsuls und der Architektin, die diese gemäß ihren
Werkverträgen mit dem Land Kärnten zu erbringen hatten, zur Verfügung gestellt. Die Stiftung
wurde zur engen Zusammenarbeit mit den beiden Personen und zur Befolgung derer Anweisungen
verpflichtet.
Umgehend nach Abschluss der Bauarbeiten und Übergabe/Übernahme der Bauleistungen hatte die
Stiftung dem Land Kärnten unter Anschluss der entsprechenden Belege und Nachweise eine
vollständige und nachvollziehbare Endabrechnung vorzulegen. Diese Endabrechnung hatte auch
eine Offenlegung jener Mittel zu enthalten, die der Stiftung Carinthia nicht vom Land Kärnten
zugekommen sind. Als Beispiele dafür wurden Pönalforderungen, Schadenersatzansprüche und
Ansprüche auf Grund von Preisminderungen angeführt.
Weiters wurde die Stiftung dazu verpflichtet, jene Mittel, die nicht für die im Vertrag definierten
Bauarbeiten bzw. gemäß Vertrag genehmigte Projektänderungen verwendet wurden, umgehend
an das Land Kärnten zurückzuzahlen. Während oder auch nach Abschluss des Projektes hatte die
Stiftung Organen des Landes jederzeit bei sich selbst oder bei Dritten die Einsichtnahme in ihre
Bücher und Belege zu gestatten.
Hinsichtlich der Verfügung über das Projekt behielt sich das Land Kärnten sowohl jede Festlegung
des Endverwendungszweckes als auch jede Möglichkeit der späteren Übergabe an eine
Betreiberorganisation vor, der Stiftung wurde auch jegliche Belastung des Kärnten – Dorfes
untersagt. Bestimmungen über eine vorzeitige Vertragsauflösung, deren Folgen sowie eine
Rechtsnachfolge befinden sich ebenfalls im Vertrag, als Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten
wurde Klagenfurt festgelegt.
Bereits rd. einen Monat vor Abschluss des Vertrages zwischen dem Land Kärnten und der Stiftung
Carinthia hat die Stiftung am 11.6.2005 mit der Fa. PT Pelita Nusa Perkasa den Bauvertrag
abgeschlossen. Dieser Bauvertrag regelte im Artikel 1 die Auftragshöhe (10.850.409.000,00 IDR) und
die Bauzeit (7 Monate, gerechnet vom Zahlungsdatum der Anzahlung an, Bauzeitüberschreitung
pönalisiert mit 5 %der Auftragssumme).
Die Vertragsparteien verständigten sich daraufhin, „das Bauvorhaben nach dem Vertragsystem
gemäß ‚Lumpsum’ abzuwickeln, wodurch alle Qualitätsbestimmungen und das Arbeitsvolumen bei
der Projektausführung eindeutig bestimmt seien.“
Auch die Höhe der von der Stiftung zu leistenden Anzahlung (20 %der Auftragssumme, somit
2.170.081.800 IDR) und deren Fälligkeit (14 Tage nach Vertragsunterfertigung, somit
Fälligkeitsdatum 25.6.2005) wurde in diesem Vertrag geregelt.
Die weiteren Punkte des Vertrages halten lediglich fest, dass allfällige Änderungen oder
Unstimmigkeiten des Vertrages nur durch „familiäre Beratschlagung“ einer „einmütigen“ Lösung
zuzuführen sind. Als Gerichtsstand für so nicht lösbare Unstimmigkeiten aus dem Bauvertrag wurde
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 31
32. der Gerichtshof von Banda Aceh bestimmt.
(2) Die Basis der Beauftragung der Baufirma war deren ungeprüftes Angebot vom 9.5.2005. Die sowohl im
Vertrag zwischen dem Land Kärnten und der Stiftung Carinthia als auch im Vertrag zwischen der Stiftung
Carinthia und der Fa PT Pelita Nusa Perkasa angeführte Auftragssumme von 10.850.409.000,00 IDR
korrespondiert auch nach Bereinigung des in der Auftragssumme enthaltenen Aufschlages von 10 % für
Steuern nicht mit der ungeprüften Angebotssumme vom 9.5.2005 i.d.H. v. 8.329.193.000 IDR.
Die Ursache des Differenzbetrages ist die nach der Angebotslegung auf Grund der Beteiligung des BMSG
erfolgte Projektausweitung. Weder von der Projektleitung noch von der Stiftung Carinthia konnten dem
LRH zur Projektausweitung detaillierte Unterlagen vorgelegt werden.
Auf Anfrage des LRH erklärten die Projektbeteiligten, dass die Adaptierungen der Auftragssumme
anlässlich der dritten Projektreise zwischen 29.5.2005 und 2.6.2005 von der Gattin des Honorarkonsuls
(= spätere Vorsitzende der Stiftung Carinthia) und der Architektin mündlich ausverhandelt worden seien.
Die Architektin hat dem LRH zur Auftragserweiterung eine von ihr am 31.5.2005 vor Ort handschriftlich
erstellte Gesprächsnotiz übermittelt, die von ihr anlässlich eines Gespräches zur Klärung der
Auftragserweiterung mit dem seitens der Fa. PT. Pelita Nusa Perkasa für das ggstl. Projekt namhaft
gemachten Bauleiters angefertigt worden war. Aus dieser Notiz lassen sich die auf Grund der
Projektausweitung anfallenden Mehrkosten gemäß nachstehender Tabelle entnehmen:
Nr. Titel Betrag (IDR)
8.329.193.000,00
1 Urangebot vom 9.5.2005
2 Zusätzliche Errichtung eines Ärztewohnhauses 430.000.000,00
3 Änderung des Ärztehauses in ein Social Center (behindertengerechte Ausf.) 20.000.000,00
4 Änderungen an der Policlinic (behindertengerechte Ausf.) 50.000.000,00
5 Klimatisierung in Policlinic und Ärztewohnhaus 30.000.000,00
6 Warmwasseraufbereitung in Policlinic und Ärztewohnhaus 40.000.000,00
7 Projekthonorar 200.000.000,00
8 Änderung Landscaping (Kanalisation, Wege, Zaun) 838.000.000,00
Summe Positionen 1 bis 8 9.937.193.000,00
9 zuzüglich Provisional Tax 10 % (= Steuer) 993.719.000,00
AUFTRAGSWERT NEU nach Änderung durch Beteiligung BMSG 10.930.912.000,00
Von der bauausführenden Firma wurden mit 31.5.2005 und 25.10.2005 zwei Zusatzangebote zum
Urangebot vom 9.5.2005 gelegt. Das Zusatzangebot vom 31.5.2005 endet mit einer Summe von
1.724.297.000,00 IDR und ist von keinem Projektverantwortlichen unterfertigt. Das Zusatzangebot vom
25.10.2005 endet mit einer Summe von 2.703.769.000,00 IDR und ist von der Vorsitzenden der Stiftung
Carinthia ohne Datumsangabe auf der Seite der Zusammenstellung unterfertigt. Weder das erste noch
das zweite Zusatzangebot machen in Summe mit dem Urangebot vom 9.5.2005 die in den Verträgen
vom 11.6.2005 und 4.7.2005 angeführte Auftragssumme von 10.850.409.000,00 IDR zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung nachvollziehbar.
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 32
33. Der LRH bemängelt, dass die Erhöhung der Auftragssumme weder von der Projektleitung noch der
Vorsitzenden der Stiftung in nachvollziehbarer Weise dokumentiert wurde.
Der Zuschlag ist pauschal auf ein ungeprüftes Angebot erfolgt. Die in der Baubeauftragung der Stiftung
an die Pelita Nusa Perkasa vom 11.6.2005 im Artikel 1 enthaltene Formulierung, dass die
Qualitätsbestimmungen und das Arbeitsvolumen bei der Projektausführung eindeutig bestimmt seien,
ist nicht nachvollziehbar. Weder im Angebot der PT. Pelita Nusa noch in irgendeinem ergänzenden
Schriftverkehr zwischen Stiftung Carinthia und Auftragnehmer wurden die durch die Wahl des
Vergabesystems „Lumpsum“ entstehenden gegenseitigen Verpflichtungen (beispielsweise hinsichtlich
Mengenfestlegung, Mengenänderung, Festlegung der Qualitäten etc.) näher ausgeführt.
Die Stiftung Carinthia ist ihren Pflichten hinsichtlich der monatlichen Berichterstattung an das Land
Kärnten in keiner Weise nachgekommen. Eine geordnete Dokumentation liegt nicht vor. Dem LRH
wurden von der Projektleitung lediglich von der Baufirma erstellte sogenannte „Progress Reports Nr. 1 -
4“ übergeben, die teils in englischer und teils in indonesischer Sprache gehalten sind.
Die Auszahlung weiterer Projektraten hätte erst nach der Vorlage der vertraglich vereinbarten
Projektdokumentation erfolgen dürfen. Die Stiftung Carinthia hat dem Land Kärnten bis dato keine
vollständige und nachvollziehbare Endabrechnung übermittelt, obwohl das Projekt baulich seit März
2006 abgeschlossen ist.
(3) Die Architektin hat die Ausschreibung für das Land Kärnten gemeinsam mit Baumeister Dr. Lukman
ausgearbeitet. Ebenso ist die Auswahl der vier Unternehmer, die zur Angebotslegung eingeladen
wurden, durch die Architektin erfolgt. Von Seiten des Landes waren in diese Vorgänge keine
weiteren Personen eingebunden, zumal die Architektin diesbezüglich das vollste Vertrauen des
Landesbürgerbüros genoss und zudem als Sachverständigen vor Ort auch Baumeister Dr. Lukman
eingebunden hat. Das Landesbürgerbüro konnte daher in dieser Phase darauf vertrauen, dass die
Ausschreibung ordnungsgemäß erstellt wurde und durch die Auswahl der Bieter ein
ordnungsgemäßer Wettbewerb gewährleistet ist.
Ebenso wurde die Angebotsöffnung durch die Architektin und sohin von professioneller Hand
durchgeführt. Die Architektin hat im Beisein des Leiters des Landesbürgerbüros und des
Honorarkonsuls die Angebote geöffnet, die entsprechenden Angebotssummen verlesen und den
Aktenvermerk über die Angebotsöffnung, der auch dem Landesrechnungshof vorliegt, verfasst und
einer Mitarbeiterin des Landesbürgerbüros diktiert, welcher in der Folge vom Leiter des
Landesbürgerbüros, der Architektin und vom Honorarkonsul unterfertigt wurde.
Die Architektin hat im Zuge dessen auch ausgeführt, dass die Firma PT Pelita Nusa Perkasa
Bestbieter sei und der Auftrag an diese Firma zu vergeben wäre.
Die Architektin hat in der Folge auf der Grundlage des Angebotes mit dem Bestbieter und späteren
Auftragnehmer für das Land Kärnten vor Ort die Nettobaukosten auf Basis eines Pauschalpreises
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 33
34. endverhandelt. Auf der Grundlage dieses Verhandlungsergebnisses wurde dann die Beauftragung
auch durchgeführt. Die Differenz zwischen der Summe des Urangebotes und der tatsächlichen
Auftragssumme erklärt sich dadurch, dass im Verhältnis zum Urangebot einzelne Leistungen
entfallen sind, wie z.B. die Aula, andererseits jedoch durch die Projektbeteiligung des BMSG
zusätzliche Leistungen erforderlich wurden. Die tatsächliche Auftragssumme war letztlich das
Ergebnis der Verhandlungen der Nettobaukosten, die diesbezüglichen Verhandlungen mit der
bauausführenden Firma wurden für das Land Kärnten vor Ort von der Architektin durchgeführt.
Der Vorwurf, der Auftrag sei auf ein ungeprüftes Angebot erfolgt, kann vom Landesbürgerbüro
nicht nachvollzogen werden. Das Landesbürgerbüro hält fest, dass es zu keiner Vermehrung der
Baukosten nach der Auftragsvergabe gekommen ist. Im Gegenteil: An die Baufirma wurden effektiv
lediglich 9,707,642.800,00 IDR ausbezahlt und überwiesen. Der Restbetrag 1,142,766.200 IDR
(entspricht rund € 100.000,00 (!)) wurde einbehalten und wird auch von der Baufirma nicht mehr
eingefordert, sodass er als endgültige Einsparung dem Projekt zur Verfügung steht.
Vom Landesbürgerbüro wird des Weiteren festgehalten, dass zu keiner Zeit der Projektabwicklung
Gelder überwiesen wurden, die aufgrund des Projektfortschritts nicht zu überweisen gewesen
wären. Es wird insbesondere der Behauptung des Landesrechnungshofes entgegengetreten, dass
trotz Fehlens eines dokumentierten Projektfortschrittes Zahlungen geleistet worden wären. Zum
einen handelt es sich bei den „Progress Reports“ um eine entsprechende
Fortschrittsdokumentation die auch von der Stiftung Carinthia unterfertigt und übermittelt wurde.
Zudem wurden auch entsprechende Fotodokumentationen abverlangt und beigebracht, wodurch
sich das Landesbürgerbüro vom Projektfortschritt überzeugen konnte. Die diesbezüglichen
Unterlagen wurden auch dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zur
Dokumentation übermittelt und wurde vom Bundesministerium für Soziales und
Konsumentenschutz auf der Grundlage dieser Dokumentation dem Land Kärnten auch die
Entlastung erteilt. Auch hier kann wieder auf die im Vorabsatz dargelegten Zahlen verwiesen
werden und dass letztlich erheblich weniger als die festgelegte Auftragssumme für das
Bauvorhaben bezahlt wurde.
Die geforderte Endabrechnung wurde zwischenzeitig übermittelt.
(4) Hinsichtlich der Angebotsöffnung verweist der LRH nochmals auf den diesbezüglichen Aktenvermerk, der
eindeutig belegt, dass allfällige Prüfungstätigkeiten durch den Honorarkonsul hätten erfolgen sollen.
Die vom Landesbürgerbüro der Architektin zugeordneten Leistungen waren nicht Inhalt der mit der
Architektin geschlossenen Werkverträge.
Die schließliche Festlegung der Auftragssumme bleibt für den LRH weiterhin nicht nachvollziehbar.
Die von der Landesregierung angeführten „Progress Reports“ entsprechen - umgelegt auf österreichische
Verhältnisse - am ehesten von der Baufirma vorgelegten Teilrechnungen und können die der Stiftung
„Kärnten-Dorf“, Banda Aceh Seite 34