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Bundesgesetz über das
   elektronische Patientendossier
                         Stand der Dinge

Adrian Schmid
Leiter „eHealth Suisse“
Koordinationsorgan Bund-Kantone



7. März 2013
A. Schmid
www.e-health-suisse.ch
Infofluss in der Behandlung: heute

                                                  Selbstsorge
                             Spitex                                  Telemedizinische
                                                                         Beratung
 Rehabilitation

              „Die digitalen Medien sind das Herz
             geworden, ohne das kein Bereich mehr
          leben kann und dessen Schlag unüberhörbar
Spital
                     E-Mail   ist.“
                                Telefon

                                                         Patient
                                                        als Kurier
         Prof. Dr. Oliver Bendel
         Experte für E-Learning, Wissensmanagement, Informationsethik        Apotheke

                                      Brief
     Spezialarzt                                                             Hausarzt
                                                                         2

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Elektronische
                         Gesundheitsdienste




                         eHealth
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Ohne Koordination: Akteure bauen isolierte Lösungen




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Mit Koordination: Daten können ausgetauscht werden




 7. März 2013
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Infofluss in Zukunft („Der Mensch im Zentrum“)

                                      Selbstsorge
                             Spitex                 Telemedizinische
                                                        Beratung
 Rehabilitation




Spital


                                                            Apotheke


     Spezialarzt                                            Hausarzt
                                                        6

    7. März 2013
    A. Schmid
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Die Rolle von Bund und Kantonen

 Der Bund allein hat keine spezifische Grundlage in der
  Verfassung für die Umsetzung der „Strategie eHealth Schweiz“




 „eHealth“ ist ein Thema der „Gesundheitsversorgung“ 
  jeder Kanton ist allein zuständig.

7. März 2013
A. Schmid
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Kein nationales Grossprojekt…




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7. März 2013
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…sondern föderale Entwicklung




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7. März 2013
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Internationaler „eHealth“-Trend: Mehr Realismus

                 Vor 5-10 Jahren                       Heutige Sicht

Grandiose Programme: „Wir heilen             Realistische Programme mit
das Gesundheitswesen!“                       zeitgerechter Umsetzung

Top-down mit unklarem Ziel, keine            Klarer Nutzen und Rücksicht auf
Messung des Nutzens                          regionale Bedürfnisse
Keine Rücksicht auf Anpassungen              Anreize und Zeit für den
der Prozesse bei den Anwendern               regionalen Kulturwandel

                                             Ausgleich zwischen Macht und
Zentralistisches Regelwerk
                                             Anreizen
                              Kantone als
                            Ideales Umfeld                Jonathan Edwards, Gartner, 2009


   7. März 2013
   A. Schmid
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…sondern föderale Entwicklung unter einem Dach
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Bundesgesetz
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         elektronische
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7. März 2013
A. Schmid
www.e-health-suisse.ch
7. März 2013
A. Schmid
www.e-health-suisse.ch
Gesetzgebung ist ein Balanceakt

Herausforderungen beim Prozess
 Abstimmung und Koordination mit Arbeiten «Koordinationsorgan
  eHealth Suisse» zwingend;
 Regelmässige Rücksprache mit Stakeholdern.

Herausforderungen beim Inhalt
 Rechtliche Regelung schafft Rechts- und damit Investitionssicherheit.
 Rechtliche Regelung klärt die Zuständigkeiten und lässt den Akteuren
  Handlungs- und Gestaltungsspielräume.
 Rechtliche Regelung wahrt die Persönlichkeitsrechte und stellt
  Vertrauen her ohne die Behandlungsabläufe zu erschweren.




7. März 2013
A. Schmid
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Gesetzgebung setzt einheitlichen Rahmen




                         Rahmenbedingungen für flexible und
                         bedürfnisgerechte Entwicklung:

                          Technologieneutral;
                          Enge Abstimmung mit Erfahrungen aus
                           den Kantonen;
                          Gestaltungsspielraum für Umsetzung in
                           den Versorgungsregionen lassen.




7. März 2013
A. Schmid
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Meilensteine auf dem Weg
September 2010              Bericht der Expertengruppe eHealth zur rechtlichen
                            Umsetzung „Strategie eHealth Schweiz“:
                             Fokus auf das Wesentliche;
                             Keine Regelung der Sekundärnutzung der Daten;
                             Neben Gesetz weitere Anreize notwendig (z.B. Bildung,
                              internationale Zusammenarbeit).

3. Dezember 2010            Gesetzgebungsauftrag des Bundesrates
                             Rahmengesetz, gestützt auf Art. 95 und 122 BV;
                             Technologieneutral;
                             Einbezug der Akteure in Erarbeitung Ausführungsrecht

Sept. – Dez. 2011           Vernehmlassungsverfahren:
                             Grossmehrheitliche Zustimmung zum Vorentwurf;
                             Hauptkritikpunkte: Verwendung AHVN13 und Fehlen von
                              Anreizen für Gesundheitsfachpersonen

18. April 2012              Richtungsentscheid des Bundesrates zum weiteren
                            Vorgehen

   7. März 2013
   A. Schmid
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Stossrichtung bei der Überarbeitung
 Grundzüge der Vernehmlassungsvorlage werden beibehalten;
       Vereinfachung der Regelung bezüglich der Einwilligung der
        Patientinnen und Patienten in die Bereitstellung von
        behandlungsrelevanten Dokumenten;

       Berücksichtigung der Empfehlungen III vom Oktober 2012
        (Stammgemeinschaften und Berechtigungssystem) und der
        Empfehlungen IV von Standards und Architektur vom Januar
        2013 (insbesondere Aussagen zu Zugangsportalen und
        Abfragediensten);

       Entwicklung einer alternativen Lösung zur Verwendung der
        Versichertennummer (AHVN13) als zusätzliche Merkmal zur
        Identifikation von Patientinnen und Patienten;

       Keine gesetzliche Verpflichtung für weitere Leistungserbringer;

       Neue Vorschläge im Bereich der Anreize für den Aufbau von
        Gemeinschaften.
    7. März 2013
    A. Schmid
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Wichtige Elemente der Vorlage (I)

Stärkung der informationellen Selbstbestimmung
 Eröffnung eines elektronischen Patientendossier ist für
  Patienten freiwillig.
 Eröffnung bedingt eine schriftlichen Einwilligung,
  Zustimmung zur Bereitstellung von Dokumenten und
  Daten im Behandlungsfall wird als gegeben
  angenommen.
 Patientin oder Patient kann über ein Zugangsportal auf
  ihre/seine Daten zugreifen und eigene Daten (z.B.
  Blutdruckmessung) hochladen.
 Patientin oder Patient vergibt und verwaltet die
  Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen.




7. März 2013
A. Schmid
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Wichtige Elemente der Vorlage (II)

Vertrauen schaffen
 Digitale Identität als Voraussetzung für Datenbearbeitung.
 Zertifizierungspflicht für Herausgeber von Identifikationsmitteln,
  Gemeinschaften und Zugangsportale.
 Patientinnen und Patienten sind über Zugriffe in medizinischen
  Notfallsituationen zu informieren.
 Alle Datenzugriffe sind zu protokollieren, Protokolldaten 10 Jahre
  aufzubewahren.




7. März 2013
A. Schmid
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Wichtige Elemente der Vorlage (III)

Interoperabilität sicherstellen
 Eindeutiges Identifikationsmerkmal (Nummer) für korrekte und
  vollständige Zusammenführung aller Daten/Dokumente eines Patienten.
 Festlegung von schweizweit einheitliche Normen und Standards.
 Zertifizierungspflicht für Gemeinschaften und externe Zugangsportale.
 Betrieb technischer Komponenten und Abfragedienste.




7. März 2013
A. Schmid
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Wichtige Elemente der Vorlage (IV)

Verbreitung fördern
 Wissenstransfer und Zusammenarbeit
  zwischen den Kantonen und weiteren
  interessierten Kreisen stärken.
 Information der Bevölkerung fördern.
 Verpflichtung stationärer Einrichtungen
  sich einer Gemeinschaft anzuschliessen.
 Finanzhilfen an den Aufbau, die Zertifizierung
  und den Betrieb von Gemeinschaften.
 Nicht Gegenstand des Gesetzesentwurfs:
  Sachgerechte Ausgestaltung der Tarife für
  ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen




7. März 2013
A. Schmid
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Der Weg ist (auch) das Ziel



                           X       X            X

                            X                 X
Warum Fokus auf „ePatientendossier“?
 Wichtige Elemente des „ePatientendossiers“ sind für viele „eHealth“-
  Anwendungen notwendig (z.B. Identifikation von Behandelnden, Zugriffsrechte,
  Datenschutz, Datensicherheit);
 Anwendungen sollen sich entwickeln können (keine staatliche Vorgabe bereits
  am Start).

  7. März 2013
  A. Schmid
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Mögliche Inhalte im „ePatientendossier“
        Die Inhalte können regional unterschiedlich sein. Angestrebt
        wird aber eine schweizweite Einigung in wichtigen Themen.
        Mögliche Anwendungen sind:
              „Impfdossier“;
              „Austrittsbericht“
              „Überweisungsbericht“;
              „Medikation“;
              „Labordaten“;
              „Radiologie“;
              „Notfalldaten“;
              „Patientenverfügungen“;
              „Diabetespass“;
              …
7. März 2013
A. Schmid                                                              22
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Geplante Reformen des Bundesrates (Januar 2013)




 7. März 2013
 A. Schmid
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„eHealth“ als eines von zwölf übergeordneten Zielen




 7. März 2013
 A. Schmid
 www.e-health-suisse.ch
Danke



                            „Ein Weg entsteht,
                           wenn man ihn geht“
                         Chinesisches Sprichwort


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SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

  • 1. Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier Stand der Dinge Adrian Schmid Leiter „eHealth Suisse“ Koordinationsorgan Bund-Kantone 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 2. Infofluss in der Behandlung: heute Selbstsorge Spitex Telemedizinische Beratung Rehabilitation „Die digitalen Medien sind das Herz geworden, ohne das kein Bereich mehr leben kann und dessen Schlag unüberhörbar Spital E-Mail ist.“ Telefon Patient als Kurier Prof. Dr. Oliver Bendel Experte für E-Learning, Wissensmanagement, Informationsethik Apotheke Brief Spezialarzt Hausarzt 2 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 3. Elektronische Gesundheitsdienste eHealth 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 4. Ohne Koordination: Akteure bauen isolierte Lösungen 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 5. Mit Koordination: Daten können ausgetauscht werden 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 6. Infofluss in Zukunft („Der Mensch im Zentrum“) Selbstsorge Spitex Telemedizinische Beratung Rehabilitation Spital Apotheke Spezialarzt Hausarzt 6 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 7. Die Rolle von Bund und Kantonen  Der Bund allein hat keine spezifische Grundlage in der Verfassung für die Umsetzung der „Strategie eHealth Schweiz“  „eHealth“ ist ein Thema der „Gesundheitsversorgung“  jeder Kanton ist allein zuständig. 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 8. Kein nationales Grossprojekt… Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen. 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 9. …sondern föderale Entwicklung Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen. 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 10. Internationaler „eHealth“-Trend: Mehr Realismus Vor 5-10 Jahren Heutige Sicht Grandiose Programme: „Wir heilen Realistische Programme mit das Gesundheitswesen!“ zeitgerechter Umsetzung Top-down mit unklarem Ziel, keine Klarer Nutzen und Rücksicht auf Messung des Nutzens regionale Bedürfnisse Keine Rücksicht auf Anpassungen Anreize und Zeit für den der Prozesse bei den Anwendern regionalen Kulturwandel Ausgleich zwischen Macht und Zentralistisches Regelwerk Anreizen Kantone als Ideales Umfeld Jonathan Edwards, Gartner, 2009 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 11. …sondern föderale Entwicklung unter einem Dach Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen. 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 12. 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 13. Gesetzgebung ist ein Balanceakt Herausforderungen beim Prozess  Abstimmung und Koordination mit Arbeiten «Koordinationsorgan eHealth Suisse» zwingend;  Regelmässige Rücksprache mit Stakeholdern. Herausforderungen beim Inhalt  Rechtliche Regelung schafft Rechts- und damit Investitionssicherheit.  Rechtliche Regelung klärt die Zuständigkeiten und lässt den Akteuren Handlungs- und Gestaltungsspielräume.  Rechtliche Regelung wahrt die Persönlichkeitsrechte und stellt Vertrauen her ohne die Behandlungsabläufe zu erschweren. 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 14. Gesetzgebung setzt einheitlichen Rahmen Rahmenbedingungen für flexible und bedürfnisgerechte Entwicklung:  Technologieneutral;  Enge Abstimmung mit Erfahrungen aus den Kantonen;  Gestaltungsspielraum für Umsetzung in den Versorgungsregionen lassen. 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 15. Meilensteine auf dem Weg September 2010 Bericht der Expertengruppe eHealth zur rechtlichen Umsetzung „Strategie eHealth Schweiz“:  Fokus auf das Wesentliche;  Keine Regelung der Sekundärnutzung der Daten;  Neben Gesetz weitere Anreize notwendig (z.B. Bildung, internationale Zusammenarbeit). 3. Dezember 2010 Gesetzgebungsauftrag des Bundesrates  Rahmengesetz, gestützt auf Art. 95 und 122 BV;  Technologieneutral;  Einbezug der Akteure in Erarbeitung Ausführungsrecht Sept. – Dez. 2011 Vernehmlassungsverfahren:  Grossmehrheitliche Zustimmung zum Vorentwurf;  Hauptkritikpunkte: Verwendung AHVN13 und Fehlen von Anreizen für Gesundheitsfachpersonen 18. April 2012 Richtungsentscheid des Bundesrates zum weiteren Vorgehen 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 16. Stossrichtung bei der Überarbeitung  Grundzüge der Vernehmlassungsvorlage werden beibehalten;  Vereinfachung der Regelung bezüglich der Einwilligung der Patientinnen und Patienten in die Bereitstellung von behandlungsrelevanten Dokumenten;  Berücksichtigung der Empfehlungen III vom Oktober 2012 (Stammgemeinschaften und Berechtigungssystem) und der Empfehlungen IV von Standards und Architektur vom Januar 2013 (insbesondere Aussagen zu Zugangsportalen und Abfragediensten);  Entwicklung einer alternativen Lösung zur Verwendung der Versichertennummer (AHVN13) als zusätzliche Merkmal zur Identifikation von Patientinnen und Patienten;  Keine gesetzliche Verpflichtung für weitere Leistungserbringer;  Neue Vorschläge im Bereich der Anreize für den Aufbau von Gemeinschaften. 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 17. Wichtige Elemente der Vorlage (I) Stärkung der informationellen Selbstbestimmung  Eröffnung eines elektronischen Patientendossier ist für Patienten freiwillig.  Eröffnung bedingt eine schriftlichen Einwilligung, Zustimmung zur Bereitstellung von Dokumenten und Daten im Behandlungsfall wird als gegeben angenommen.  Patientin oder Patient kann über ein Zugangsportal auf ihre/seine Daten zugreifen und eigene Daten (z.B. Blutdruckmessung) hochladen.  Patientin oder Patient vergibt und verwaltet die Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen. 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 18. Wichtige Elemente der Vorlage (II) Vertrauen schaffen  Digitale Identität als Voraussetzung für Datenbearbeitung.  Zertifizierungspflicht für Herausgeber von Identifikationsmitteln, Gemeinschaften und Zugangsportale.  Patientinnen und Patienten sind über Zugriffe in medizinischen Notfallsituationen zu informieren.  Alle Datenzugriffe sind zu protokollieren, Protokolldaten 10 Jahre aufzubewahren. 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 19. Wichtige Elemente der Vorlage (III) Interoperabilität sicherstellen  Eindeutiges Identifikationsmerkmal (Nummer) für korrekte und vollständige Zusammenführung aller Daten/Dokumente eines Patienten.  Festlegung von schweizweit einheitliche Normen und Standards.  Zertifizierungspflicht für Gemeinschaften und externe Zugangsportale.  Betrieb technischer Komponenten und Abfragedienste. 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 20. Wichtige Elemente der Vorlage (IV) Verbreitung fördern  Wissenstransfer und Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen stärken.  Information der Bevölkerung fördern.  Verpflichtung stationärer Einrichtungen sich einer Gemeinschaft anzuschliessen.  Finanzhilfen an den Aufbau, die Zertifizierung und den Betrieb von Gemeinschaften.  Nicht Gegenstand des Gesetzesentwurfs: Sachgerechte Ausgestaltung der Tarife für ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 21. Der Weg ist (auch) das Ziel X X X X X Warum Fokus auf „ePatientendossier“?  Wichtige Elemente des „ePatientendossiers“ sind für viele „eHealth“- Anwendungen notwendig (z.B. Identifikation von Behandelnden, Zugriffsrechte, Datenschutz, Datensicherheit);  Anwendungen sollen sich entwickeln können (keine staatliche Vorgabe bereits am Start). 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 22. Mögliche Inhalte im „ePatientendossier“ Die Inhalte können regional unterschiedlich sein. Angestrebt wird aber eine schweizweite Einigung in wichtigen Themen. Mögliche Anwendungen sind:  „Impfdossier“;  „Austrittsbericht“  „Überweisungsbericht“;  „Medikation“;  „Labordaten“;  „Radiologie“;  „Notfalldaten“;  „Patientenverfügungen“;  „Diabetespass“;  … 7. März 2013 A. Schmid 22 www.e-health-suisse.ch
  • 23. Geplante Reformen des Bundesrates (Januar 2013) 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 24. „eHealth“ als eines von zwölf übergeordneten Zielen 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
  • 25. Danke „Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht“ Chinesisches Sprichwort 7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch