Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen?
1. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht
Bindefristen
Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung
AngebotsfristAngebotsfrist
Abgabetermin AngeboteAbgabetermin Angebote
Wertung
AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
Wartefrist
MO DI MI DO FR SA SO
MO DI MI DO FR SA SO
MO DI MI DO FR SA SO
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Tag 7
2. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 2
Thomas Ferber
Seit 2004 Beschäftigung mit dem Vergaberecht als Key-
Account-Manager für den Bereich Forschung und Lehre
bei Sun Microsystems.
Langjährige Erfahrungen unter anderem mit komplexen
IT-Ausschreibungen, HPC-Ausschreibungen, wettbe-
werblichem Dialog und Verhandlungsverfahren, dem
Aufbau von effizienten Angebotsprozessen, Strategien
für Bieter , e-Vergabe, elektronischer Signatur.
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber
biete ich Fachbücher, Fachberatung und Fachseminare
zum Vergaberecht an.
3. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 3
Inhalt
● Ausschreibungen und Angebote
● Bindefrist
● Bindefrist abgelaufen
● Zuschlagsfrist
● Lange Bindefristen
● Unzulässige Änderung der Bindefrist
● Können Angebote zurückgezogen werden?
4. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 4
Zivilrechtliche Verträge
● Obwohl Ausschreibungsverfahren streng formalisiert sind,
handelt es sich nicht um Verwaltungsverfahren.1
● Der Einkauf von Leistungen vollzieht sich nicht nach dem
öffentlichen Recht. Stattdessen werden zivilrechtliche Verträge
geschlossen.1
● Der Vertrag kommt durch Zuschlag zustande.
1) Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß. Praxiskommentar Vergaberecht, S. 19, 2. Auflage 2008
6. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 6
Ausschreibungsverfahren - Bekanntmachung
Veröffentlichung einer Ausschreibung
=
Einladung an die Bieter Angebote
abzugeben
7. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 7
Ausschreibungsverfahren – Angebote der Bieter
Die Angebote der Bieter im Ausschreib-
ungsverfahren sind Angebote im Sinne
des Zivilrechts und es gelten §§ 145-149
BGB.
8. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 8
Ausschreibungsverfahren - Zuschlag
Der Zuschlag durch den Auftraggeber
stellt die Annahme des Angebotes dar
(§§ 150 ff. BGB).
9. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 9
Pacta sund servanda
●
Der Grundsatz pacta sunt servanda gehört zu den
unverzichtbaren Grundstrukturen des Vertragsrechts.
● Die Vertragsparteien können sich nicht durch einseitige
Erklärung von der Bindung an den abgeschlossenen
Vertrag lösen.
● Zur Aufhebung bedarf es wie beim Abschluss des
Vertrages grundsätzlich einer Willensübereinstimmung
der Parteien.
11. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 11
Wie lange gelten die Angebote?
● Die Bindefrist bezeichnet die Spanne, bis zu deren
Ablauf ein Bieter an sein Angebot gebunden ist.
AngebotsfristAngebotsfrist
AngebotsöffnungAngebotsöffnung
AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
BindefristBindefrist
WertungWertung WartefristWartefrist
AbgabeterminAbgabetermin
12. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 12
Bindefrist
§ 12 EG Abs. 1, Satz 2 VOL/A:
Die Auftraggeber bestimmen eine angemessene
Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote
gebunden sind (Bindefrist).
13. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 13
Bindefrist
Was passiert, wenn die Bindefrist abgelaufen ist und
noch keine Auftragsvergabe erfolgt ist?
AngebotsfristAngebotsfrist
AngebotsöffnungAngebotsöffnung
AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
BindefristBindefrist
WertungWertung
AbgabeterminAbgabetermin
14. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 14
Bindefrist
Was passiert, wenn die Bindefrist abgelaufen ist und
noch keine Auftragsvergabe erfolgt ist?
AngebotsfristAngebotsfrist
AngebotsöffnungAngebotsöffnung
AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
BindefristBindefrist
WertungWertung
AbgabeterminAbgabetermin
Verlängerung der BindefristVerlängerung der Bindefrist
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
WartefristWartefrist
16. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 16
§ 10 EG Abs. 10 VOB/A
Die Zuschlagsfrist soll so kurz wie möglich und nicht länger
bemessen werden, als der Auftraggeber für eine zügige Prüfung
und Wertung der Angebote (§ 16 EG) benötigt.
Eine längere Zuschlagsfrist als 30 Kalendertage soll nur in
begründeten Fällen festgelegt werden.
Das Ende der Zuschlagsfrist ist durch Angabe des Kalendertages
zu bezeichnen.
17. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 17
§ 10 EG Abs. 11 VOB/A
Es ist vorzusehen, dass der Bieter bis zum Ablauf der
Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden ist.
19. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 19
VK Baden-Württemberg, Beschluss 1 VK 43/07
Die Bindefrist ist so kurz wie möglich und nicht länger zu bemessen,
als für eine zügige Prüfung und Wertung notwendig ist. Die
Interessen der Beteiligten sind bei der Fristbemessung zu
berücksichtigen. Auf Seiten der Bieter ist zu berücksichtigen, dass sie
während der Wartezeit in ihren geschäftlichen Entschlüssen und
Dispositionen eingeschränkt sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich
der Bewerbung um andere Aufträge und der Finanzierung weiterer
Aufträge.
20. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 20
VK Schleswig-Holstein, VK-SH 03/12
Das Vergabeverfahren leidet an einem schwerwiegenden Mangel.
Die mit insgesamt 8 Monaten bemessene Binde-/Zuschlagsfrist
verstößt gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A.
In Bezug auf die Bindefrist regelt § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A, dass
Auftraggeber eine „angemessene“ Frist bestimmen, innerhalb der die
Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
Eine nähere Ausgestaltung des Merkmals der Angemessenheit findet
sich in § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A zwar nicht. Diese Vorschrift ist
jedoch im Lichte des § 19 Abs. 2 VOL/A 2006 auszulegen. Diese
Vorschrift sah ausdrücklich vor, dass (jedenfalls) die Zuschlagsfrist so
kurz wie möglich und nicht länger zu bemessen ist, als der
Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote
benötigt.
21. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 21
VK Schleswig-Holstein, VK-SH 03/12 – Forts.
§ 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A ist eine bieterschützende Norm und soll
eine für den Bieter unzumutbar lange Bindung an sein Angebot
verhindern. Bei der Festlegung der Binde-/Zuschlagsfrist ist zu
Gunsten der Bieter zu berücksichtigen, dass diese während der
Bindefrist in ihren geschäftlichen Entschlüssen und Dispositionen
erheblich eingeschränkt sind.
22. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 22
Unzulässige Änderung der Bindefrist
● Die Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist wird durch den Auftraggeber
im Ausschreibungsverfahren festgesetzt.
● Diese Frist muss für alle Bieter gleich sein, da ansonsten der
Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wäre.
● Ändert ein Bieter die in den Verdingungsunterlagen aufge-
führte Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist eigenmächtig ab, so muss
das Angebot des Bieters von der Vergabestelle zwingend
ausgeschlossen werden.
23. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 23
Unzulässige Änderung der Bindefrist
Bieter müssen hier mit größter Sorgfalt die Konsistenz und
Korrektheit des abzugebenden Angebotes vor der Abgabe
prüfen:
● Stimmt die Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist in allen Exemplaren
des Angebotes?
● Was steht im Angebotsbegleitschreiben? Hier können
Standardformulierungen wie "Angebotsgültigkeit 30 Tage"
oder der Verweis auf die AGB etc. zum zwingenden Ausschluss
führen.
24. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 24
3. VK Bund, Beschluss VK 3 - 60/10
[..] hat durch die Verwendung einer eigenen, abweichenden
Angebotsfrist die Verdingungsunterlagen geändert.
Nach [..] sind Änderungen und Ergänzungen an den
Verdingungsunterlagen unzulässig.
[..]
Die Verkürzung der Frist stellt eine abweichende Bestimmung
gegenüber den verbindlichen Festlegungen in den
Verdingungsunterlagen dar.
25. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 25
Vergabekammer Rheinland-Pfalz VK 23/04
Die Zuschlagsfrist wird einseitig durch den Auftraggeber gegenüber
dem Bieter festgesetzt (Höfler, BauR 2000, 964).
Der Auftraggeber muss einen einheitlichen Zeitpunkt für den
Fristablauf festlegen, weil er den Zuschlag nur auf ein Angebot
erteilen kann und es insbesondere wegen des geltenden
Gleichbehandlungsgrundsatzes darauf ankommt, dass für sämtliche
Bieter dieselbe Annahmefrist gilt (Franke/Grünhagen in
Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB Kommentar, Rdnr . 18 zu §
19 VOB/A).
Ein Bieter ist nicht berechtigt, die in den Verdingungsunterlagen
vorgesehene Zuschlags- und Bindefrist einseitig abzuändern. [..]
26. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 26
2. VK Bund, Beschluss vom 03.04.2006, VK 2 - 14/06
Die Zuschlags- / Bindefrist ist Bestandteil der Verdingungsunter-
lagen. Das Verbot der Änderung an Verdingungsunterlagen gilt für
jede Ausfertigung des Angebots.
[..]
muss sich darauf verlassen können, identische Exemplare zu
erhalten, die jeweils das Veränderungsverbot beachten.
27. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 27
OLG München, 21. Februar 2008, Verg 01/08
Das Begleitschreiben ist Bestandteil des Angebots. Die auf der
Rückseite des Begleitschreibens abgedruckten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Antragstellerin wären inhaltlich in den
Vertrag bei Zuschlag einbezogen worden, Daher liegt eine unzu-
lässige Abweichung gegenüber den Verdingungsunterlagen vor.
29. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 29
Können Angebote zurückgezogen werden?
●
§ 10 Abs. 2 VOL/A: Bis zum Ablauf der Angebots-
frist können Angebote in allen für deren Einreich-
ung vorgesehenen Formen zurückgezogen
werden.
●
§ 12 EG Abs. 10 VOL/A: Bis zum Ablauf der
Angebotsfrist können Angebote in allen für deren
Einreichung vorgesehenen Formen zurück-
gezogen werden.
30. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 30
Können Angebote zurückgezogen werden?
●
§ 10 Abs. 3 VOB/A: Bis zum Ablauf der
Angebotsfrist können Angebote in Textform
zurückgezogen werden.
●
§ 10 EG Abs. 8 VOB/A: Bis zum Ablauf der
Angebotsfrist können Angebote in Textform
zurückgezogen werden.
32. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 32
Beratung
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Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen und nutzen Sie meine
Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von
Vergabeverfahren:
● komplexe IT-Beschaffungen
● High-Performance-Computing-Ausschreibungen
● Wettbewerblicher Dialog und Verhandlungsverfahren bei komplexen IT-
Beschaffungen
● Sinnvolle Gestaltung von Bewertungsmatrizen für Auftraggeber
● Aufbau von effizienten Angebotsprozessen für öffentliche Ausschreibungen bei
Bietern
● Strategien für Bieter zur erfolgreichen Teilnahme an Ausschreibungen
● e-Vergabe, elektronische Signatur
● Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Auftraggeber
● Korruptionsprävention