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Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht
Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
Seite 2http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Thomas Ferber
Ich habe an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und
1989 mit Diplom abgeschlossen.
Seit 2004 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als
langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und
Lehre bei Sun Microsystems war ich mit den Sonderaufgaben Vergaberecht,
Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention betraut.
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher
und Fachseminare zum Thema Vergaberecht sowie Beratungsleistungen in der
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren an. Die Seminar- und
Buchreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht
aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und
realitätsbezogen darzustellen. Zu den Teilnehmern meiner Schulungen
gehören sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter.
Neben meinen offenen Schulungen bin ich als Dozent für
Vergaberechtsschulungen bei der Kyocera Academy in Meerbusch, beim
Behördenspiegel in Bonn und beim Kommunalen Bildungswerk in Berlin tätig.
Mit In-House-Seminaren biete ich öffentlichen Auftraggebern und
Unternehmen individuell zugeschnittene Seminare und Workshops an.
Außerdem arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Bundesanzeiger Verlag
in Köln und Singer Preisprüfung in Hamburg zusammen.
Ich besitze langjährige Erfahrungen mit den zahlreichen Facetten des
Vergaberechts sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Bietersicht. Um mein
Profil abzurunden, studiere ich aktuell Wirtschaftsrecht an der Universität des
Saarlandes in einem Master-Fernstudiengang.
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Vergabearten
Seite 4http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergabearten
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Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Seite 6http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seite 7http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
VOL
Seite 8http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Freihändige Vergabe
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A:„Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei
denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewett-
bewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen
wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbe-
dingungen zu verhandeln.“
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOB/A:„Bei Freihändiger Vergabe werden
Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben.“
Seite 9http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten
eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen
angewendet werden.
● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem
Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des
Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit
Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die
Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbe-
handlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber
eingehalten werden.
Freihändige Vergabe
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Grundprinzipien im Vergaberecht
Seite 11http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Grundprinzipien des Vergaberechts
● Wettbewerbsgrundsatz
● Tranzparenzgebot
● Diskriminierungsverbot
Seite 12http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Grundsätze
● Gebot der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
● Gebot der Angemessenheit der Preise
● Mittelstandsförderung - Grundsatz der Losaufteilung
● Markterkundungsverbot
● Preisvorschriften
Seite 13http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 2 Abs. 1 VOL/A Grundsätze
Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb und im Wege
transparenter Vergabeverfahren an fachkundige,
leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen
zu angemessenen Preisen vergeben. Dabei darf kein
Unternehmen diskriminiert werden.
Seite 14http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 2 Abs. 2 VOL/A Grundsätze
Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und
getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.
Bei der Vergabe kann auf eine Aufteilung oder Trennung
verzichtet werden, wenn wirtschaftliche oder technische
Gründen dies erfordern.
Seite 15http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 2 Abs. 3 VOL/A Grundsätze
Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markt-
erkundung und zum Zwecke von Ertragsberechnungen ist
unzulässig.
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§ 2 Abs. 4 VOL/A Grundsätze
Bei der Vergabe sind die Vorschriften über die Preise bei
öffentlichen Aufträgen zu beachten.
Seite 17http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergaberechtsübersicht
Government Procurement Agreement
(GPA) Internationales Recht
EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht
GWB Teil 4
Nationales Recht
Haushaltsrecht
BHO, LHO, GemHVO
VgV Verw.-Vorschriften
VOL/A (2. Abschnitt),
VOB/A (2. Abschnitt),
VOF
VOL/A (1. Abschnitt),
VOB/A (1. Abschnitt)
SektVO VSVgV
VOB/A
3. Abschn.
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Vergaberechtsübersicht
Government Procurement Agreement
(GPA) Internationales Recht
EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht
GWB Teil 4
Nationales Recht
Haushaltsrecht
BHO, LHO, GemHVO
VgV Verw.-Vorschriften
VOL/A (2. Abschnitt),
VOB/A (2. Abschnitt),
VOF
VOL/A (1. Abschnitt),
VOB/A (1. Abschnitt)
SektVO VSVgV
VOB/A
3. Abschn.
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Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A:„Bei Beschränkten Ausschreibungen
und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich
mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden.“
Seite 20http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
Unter Umständen müssen aber auch strengere Regeln
beachtet werden. Z. B.
§ 3 Abs 7 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt
Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013:„Bei
Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind
grundsätzlich mindestens sechs geeignete Unternehmen zur
Abgabe eines Angebots aufzufordern. Das Unterschreiten der
Mindestzahl bedarf einer ausdrücklichen, nachvollziehbaren
und zu dokumentierenden Begründung.“
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Freihändige Vergabe
Seite 22http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Seite 23http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Zulässigkeit der Freihändigen Vergabe -
VOL/A
Seite 24http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit a) VOL/A: „nach Aufhebung einer
Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine
Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,“
Seite 25http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit b) VOL/A:„im Anschluss an
Entwicklungsleistungen Aufträge in angemessenem
Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen,
die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben
werden müssen,“
Seite 26http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit c) VOL/A:„es sich um die Lieferung von
Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur
Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben
auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und
Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung
des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur
einer Dienststelle des Auftraggebers dienen,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit d) VOL/A:„bei geringfügigen
Nachbestellungen im Anschluss an einen bestehenden
Vertrag kein höherer Preis als für die ursprüngliche
Leistung erwartet wird, und die Nachbestellungen
insgesamt 20 vom Hundert des Wertes der
ursprünglichen Leistung nicht über-schreiten,“
Seite 28http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit e) VOL/A:„Ersatzteile oder Zubehörstücke
zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der
ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und
diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen
Unternehmen nicht oder nicht unter wirtschaftlichen
Bedingungen bezogen werden können,“
Seite 29http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§ 3 Abs. 5 lit f) VOL/A: „es aus Gründen der
Geheimhaltung erforderlich ist,“
Seite 30http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit g) VOL/A:„die Leistung aufgrund von
Umständen, die die Auftraggeber nicht voraussehen
konnten, besonders dringlich ist und die Gründe für die
besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten der
Auftraggeber zuzuschreiben sind,“
Seite 31http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit h) VOL/A„die Leistung nach Art und
Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und
erschöpfend beschrieben werden kann, dass
hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden
können,“
Seite 32http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit i) VOL/A:„sie durch Ausführungsbe-
stimmungen von einem Bundesminister –
gegebenenfalls Landesminister - bis zu einem
bestimmten Höchstwert zugelassen ist.“
Seite 33http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit j) VOL/A:„Aufträge ausschließlich an
Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden
sollen,“
Seite 34http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit k) VOL/A:„Aufträge ausschließlich an
Justizvollzugsanstalten vergeben werden sollen,“
Seite 35http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit l) VOL/A:„für die Leistung aus besonderen
Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.“
Seite 36http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wertgrenzen für freihändige Vergabe und
beschränkte Ausschreibung für
Ausschreibungen gemäß VOL/A
Seite 37http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf
EU-Schwellenwert
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Seite 38http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Abhängig von Bundesländerregelung
Abhängig von Bundesländerregelung
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Abhängig von Bundesländerregelung
Abhängig von Bundesländerregelung
Seite 39http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Baden-Württemberg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Baden-Württemberg = 10.000 Euro*)
(Behörden und Betriebe des Landes)
Baden-Württemberg = 10.000 Euro*)
(Behörden und Betriebe des Landes)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Baden-Württemberg = 40.000 Euro*)
(Behörden und Betriebe des Landes)
Baden-Württemberg = 40.000 Euro*)
(Behörden und Betriebe des Landes)
*) Quelle: Beschaffungsordnung vom 17.12.2007 (Az.: 1-0230.0/135)
Seite 40http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro*)
Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
Seite 41http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro*)
Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*)
Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
Seite 42http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Berlin - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Berlin = 7.500 Euro*)
Berlin = 7.500 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Berlin = 25.000 Euro*)
Berlin = 25.000 Euro*)
*) Quelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Vergabe-und Vertragswesen
Sowie § 55 Landeshaushaltsordnung mit Ausführungsvorschriften, Stand 2012
Seite 43http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
*) Quelle: Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung
Seite 44http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
*) Quelle: § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung- KomHKV, vom 14. Februar 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2010
§ 25 a GemHVO, Änderung vom 28.06.2010
Seite 45http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bremen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Bremen = 10.000 Euro*)
Bremen = 10.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Bremen = 40.000 Euro*)
Bremen = 40.000 Euro*)
*) Quelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
vom 24. November 2009 i. V. m. der Ergänzung vom 12.04.2011
Seite 46http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Hamburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Hamburg = 50.000 Euro*)
Hamburg = 50.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Hamburg = 100.000 Euro*)
Hamburg = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013
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Hessen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Hessen = 100.000 Euro*)
Hessen = 100.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Hessen = 200.000 Euro*)
Hessen = 200.000 Euro*)
*) Quelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 bzw. gemeinsamer Runderlass Öffentliches Auftragswesen (StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561)
Gemäß § 4 Abs. 5 HVgG ist vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren ab einem geschätzten
Auftragswert bei Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag und bei und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag durchzuführen.
Seite 48http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§9 HVgG Vergabefreigrenzen
§ 9 Abs. 2 HVgV:„Sind nach Abs. 1 Satz 1 keine anderen
Vergabefreigrenzen festgesetzt, betragen diese für
1. Bauleistungen je Gewerk (Fachlos):
a) bei Beschränkter Ausschreibung 1 Million Euro,
b) bei Freihändiger Vergabe 100 000 Euro,
2. Lieferungen und Leistungen je Auftrag:
a) bei Beschränkter Ausschreibung weniger als 200 000 Euro,
b) bei Freihändiger Vergabe 100 000 Euro, soweit dem Recht der
Europäischen Union nicht entgegensteht.“
Seite 49http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§4 HVgG Vergabearten
§ 4 Abs. 5 HVgV:„Vor Beschränkter Ausschreibung und
Freihändiger Vergabe ist ein öffentliches Interessenbekundungs-
verfahren ab einem geschätzten Auftragswert bei
1. Bauleistungen ab 100 000 Euro je Gewerk (Fachlos),
2. Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag
3. und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag
durchzuführen.
Seite 50http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Mecklenburg-Vorpommern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und
Tourismus vom 21. Januar 2013 – V140-611-00020-2012/051-005
Seite 51http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Niedersachsen = 25.000 Euro*)
Niedersachsen = 25.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Niedersachsen = 50.000 Euro*)
Niedersachsen = 50.000 Euro*)
*) Quelle: Nds. Wertgrenzenverordnung (NwertVO)
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NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro*)
NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
NRW (Auftraggeber des Landes) =
50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*)
100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)*)
NRW (Auftraggeber des Landes) =
50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*)
100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)*)
*) Quelle: Wertgrenzenerlass vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2012
Seite 53http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)
*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12
Seite 54http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Rheinland-Pfalz - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*)
Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 13.12.2011
Seite 55http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Saarland - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro*)
Saarland = 10.000 Euro*)
Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro*)
Saarland = 10.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Saarland = 25.000 Euro*)
Saarland = 25.000 Euro*)
*) Quelle: Beschaffungsrichtlinien vom 16. September.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008
Seite 56http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Sachsen = 25.000 Euro*)
Sachsen = 25.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
*) Quelle: § 4 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergabeG vom 14. Februar 2013
Seite 57http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen-Anhalt - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro*)
Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro*)
Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro*)
*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8.12.2010 – 42-32570-20
Seite 58http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Schleswig-Holstein - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) vom 28.11.2013
Seite 59http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Thüringen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Thüringen = 20.000 Euro*)
Thüringen = 20.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Thüringen = 50.000 Euro*)
Thüringen = 50.000 Euro*)
*) Quelle: Vergabe-Mittelstandsrichtlinie Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2011
Seite 60http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Dokumentation
Seite 61http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A
Die Auftraggeber informieren nach Beschränkten
Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen
Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei
Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert
von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder
ihren Internetseiten.
Seite 62http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 19 Abs. 2 Satz 2 VOL/A
Diese Information enthält mindestens folgende Angaben:
- Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie
deren Adressdaten,
- Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine
natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen
oder die Angabe zu anonymisieren,
- Vergabeart,
- Art und Umfang der Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Seite 63http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 19 Abs. 3 VOL/A
Die Auftraggeber können die Informationen zurückhalten, wenn
die Weitergabe den Gesetzesvollzug vereiteln würde oder sonst
nicht im öffentlichen Interesse läge, oder die berechtigten
Geschäftsinteressen von Unternehmen oder den fairen
Wettbewerb beeinträchtigen würde.
Seite 64http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 19 Abs. 1 VOL/A
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote, Informationen
Die Auftraggeber teilen unverzüglich, spätestens innerhalb von
15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags, den nicht
berücksichtigten Bietern die Gründe für die Ablehnung ihres
Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen
Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und den
nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für ihre
Nichtberücksichtigung mit.
Seite 65http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 20 VOL/A Dokumentation
Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu
dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die
einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen
Entscheidungen festgehalten werden.
Seite 66http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§20 Abs. 2 VOB/A Dokumentation
Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter
Unterlagen und Nachweise verzichtet, ist dies in der
Dokumentation zu begründen.
Seite 67http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten
eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen
angewendet werden.
● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem
Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des
Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit
Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die
Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung
und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten
werden.
Zusammenfassung
Seite 68http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Die Freihändigen Vergabe ist zulässig, wenn
● Der Auftragswert unterhalb der vorgegebenen Wertgrenzen liegt
oder
● Ein sachlicher Grund gemäß § 3 Abs. 5 vorliegt.
Zusammenfassung
Seite 69http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht
Seite 70http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Web-Seminare zum Vergaberecht
Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html
www.fachverlag-ferber.de/webseminare-praxisratgeber-vergaberecht.html
Seite 71http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Einführung in das Vergaberecht
Alle Seminartermine unter http://fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
http://fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html
Seite 72http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - Bieterstrategien
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html
Seite 73http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - IT-Vergabe
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-it-vergabe.html
Seite 74http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – IT-Intensivseminar (2-tägig)
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/intensivseminar.html
Seite 75http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html
Seite 76http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Preisrecht + Preisprüfung
www.singer-preispruefung.de
Seite 77http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher
Seite 78http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-942766-03-6
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
Hardcover
69,- Euro (inkl. MwSt.)
Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren
Seite 79http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Fristen im Vergabeverfahren
Seite 80http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vielen Dank!
Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
http://vergaberecht-schulung.de
https://twitter.com/t_ferber
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Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

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Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A

  • 1. Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Freihändige Vergaben gemäß VOL/A Thomas Ferber thomas@fachverlag-ferber.de http://www.fachverlag-ferber.de
  • 2. Seite 2http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Thomas Ferber Ich habe an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und 1989 mit Diplom abgeschlossen. Seit 2004 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems war ich mit den Sonderaufgaben Vergaberecht, Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention betraut. Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher und Fachseminare zum Thema Vergaberecht sowie Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren an. Die Seminar- und Buchreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Zu den Teilnehmern meiner Schulungen gehören sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter. Neben meinen offenen Schulungen bin ich als Dozent für Vergaberechtsschulungen bei der Kyocera Academy in Meerbusch, beim Behördenspiegel in Bonn und beim Kommunalen Bildungswerk in Berlin tätig. Mit In-House-Seminaren biete ich öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen individuell zugeschnittene Seminare und Workshops an. Außerdem arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Bundesanzeiger Verlag in Köln und Singer Preisprüfung in Hamburg zusammen. Ich besitze langjährige Erfahrungen mit den zahlreichen Facetten des Vergaberechts sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Bietersicht. Um mein Profil abzurunden, studiere ich aktuell Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes in einem Master-Fernstudiengang.
  • 5. Seite 5http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • 8. Seite 8http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Freihändige Vergabe § 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A:„Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewett- bewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbe- dingungen zu verhandeln.“ § 3 Abs. 1 S. 3 VOB/A:„Bei Freihändiger Vergabe werden Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben.“
  • 9. Seite 9http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber ● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden. ● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen. ● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbe- handlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden. Freihändige Vergabe
  • 10. Seite 10http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Grundprinzipien im Vergaberecht
  • 11. Seite 11http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Grundprinzipien des Vergaberechts ● Wettbewerbsgrundsatz ● Tranzparenzgebot ● Diskriminierungsverbot
  • 12. Seite 12http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Grundsätze ● Gebot der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) ● Gebot der Angemessenheit der Preise ● Mittelstandsförderung - Grundsatz der Losaufteilung ● Markterkundungsverbot ● Preisvorschriften
  • 13. Seite 13http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 2 Abs. 1 VOL/A Grundsätze Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben. Dabei darf kein Unternehmen diskriminiert werden.
  • 14. Seite 14http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 2 Abs. 2 VOL/A Grundsätze Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Bei der Vergabe kann auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründen dies erfordern.
  • 15. Seite 15http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 2 Abs. 3 VOL/A Grundsätze Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markt- erkundung und zum Zwecke von Ertragsberechnungen ist unzulässig.
  • 16. Seite 16http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 2 Abs. 4 VOL/A Grundsätze Bei der Vergabe sind die Vorschriften über die Preise bei öffentlichen Aufträgen zu beachten.
  • 17. Seite 17http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Vergaberechtsübersicht Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht GWB Teil 4 Nationales Recht Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO VgV Verw.-Vorschriften VOL/A (2. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt), VOF VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt) SektVO VSVgV VOB/A 3. Abschn.
  • 18. Seite 18http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Vergaberechtsübersicht Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht GWB Teil 4 Nationales Recht Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO VgV Verw.-Vorschriften VOL/A (2. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt), VOF VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt) SektVO VSVgV VOB/A 3. Abschn.
  • 19. Seite 19http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Mindestanzahl der Bieter § 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A:„Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“
  • 20. Seite 20http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Beschränkte Ausschreibung Mindestanzahl der Bieter Unter Umständen müssen aber auch strengere Regeln beachtet werden. Z. B. § 3 Abs 7 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013:„Bei Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind grundsätzlich mindestens sechs geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Das Unterschreiten der Mindestzahl bedarf einer ausdrücklichen, nachvollziehbaren und zu dokumentierenden Begründung.“
  • 21. Seite 21http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Freihändige Vergabe
  • 22. Seite 22http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
  • 23. Seite 23http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Zulässigkeit der Freihändigen Vergabe - VOL/A
  • 24. Seite 24http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 lit a) VOL/A: „nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,“
  • 25. Seite 25http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 lit b) VOL/A:„im Anschluss an Entwicklungsleistungen Aufträge in angemessenem Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen, die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben werden müssen,“
  • 26. Seite 26http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit c) VOL/A:„es sich um die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur einer Dienststelle des Auftraggebers dienen,“
  • 27. Seite 27http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 lit d) VOL/A:„bei geringfügigen Nachbestellungen im Anschluss an einen bestehenden Vertrag kein höherer Preis als für die ursprüngliche Leistung erwartet wird, und die Nachbestellungen insgesamt 20 vom Hundert des Wertes der ursprünglichen Leistung nicht über-schreiten,“
  • 28. Seite 28http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit e) VOL/A:„Ersatzteile oder Zubehörstücke zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen Unternehmen nicht oder nicht unter wirtschaftlichen Bedingungen bezogen werden können,“
  • 29. Seite 29http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn § 3 Abs. 5 lit f) VOL/A: „es aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist,“
  • 30. Seite 30http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit g) VOL/A:„die Leistung aufgrund von Umständen, die die Auftraggeber nicht voraussehen konnten, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten der Auftraggeber zuzuschreiben sind,“
  • 31. Seite 31http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit h) VOL/A„die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können,“
  • 32. Seite 32http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit i) VOL/A:„sie durch Ausführungsbe- stimmungen von einem Bundesminister – gegebenenfalls Landesminister - bis zu einem bestimmten Höchstwert zugelassen ist.“
  • 33. Seite 33http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit j) VOL/A:„Aufträge ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden sollen,“
  • 34. Seite 34http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit k) VOL/A:„Aufträge ausschließlich an Justizvollzugsanstalten vergeben werden sollen,“
  • 35. Seite 35http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit l) VOL/A:„für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.“
  • 36. Seite 36http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung für Ausschreibungen gemäß VOL/A
  • 37. Seite 37http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A
  • 38. Seite 38http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Abhängig von Bundesländerregelung Abhängig von Bundesländerregelung 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Abhängig von Bundesländerregelung Abhängig von Bundesländerregelung
  • 39. Seite 39http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Baden-Württemberg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes) Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes) Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes) *) Quelle: Beschaffungsordnung vom 17.12.2007 (Az.: 1-0230.0/135)
  • 40. Seite 40http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro*) Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A *) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
  • 41. Seite 41http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro*) Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*) Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*) *) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
  • 42. Seite 42http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Berlin - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Berlin = 7.500 Euro*) Berlin = 7.500 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Berlin = 25.000 Euro*) Berlin = 25.000 Euro*) *) Quelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Vergabe-und Vertragswesen Sowie § 55 Landeshaushaltsordnung mit Ausführungsvorschriften, Stand 2012
  • 43. Seite 43http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Brandenburg = 20.000 Euro*) (Beschaffungsstellen des Landes) Brandenburg = 20.000 Euro*) (Beschaffungsstellen des Landes) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Brandenburg = 20.000 Euro*) (Beschaffungsstellen des Landes) Brandenburg = 20.000 Euro*) (Beschaffungsstellen des Landes) *) Quelle: Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung
  • 44. Seite 44http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Brandenburg = 100.000 Euro*) (Kommunen) Brandenburg = 100.000 Euro*) (Kommunen) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Brandenburg = 100.000 Euro*) (Kommunen) Brandenburg = 100.000 Euro*) (Kommunen) *) Quelle: § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung- KomHKV, vom 14. Februar 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2010 § 25 a GemHVO, Änderung vom 28.06.2010
  • 45. Seite 45http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Bremen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Bremen = 10.000 Euro*) Bremen = 10.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Bremen = 40.000 Euro*) Bremen = 40.000 Euro*) *) Quelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz) vom 24. November 2009 i. V. m. der Ergänzung vom 12.04.2011
  • 46. Seite 46http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Hamburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Hamburg = 50.000 Euro*) Hamburg = 50.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Hamburg = 100.000 Euro*) Hamburg = 100.000 Euro*) *) Quelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013
  • 47. Seite 47http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Hessen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Hessen = 100.000 Euro*) Hessen = 100.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Hessen = 200.000 Euro*) Hessen = 200.000 Euro*) *) Quelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 bzw. gemeinsamer Runderlass Öffentliches Auftragswesen (StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561) Gemäß § 4 Abs. 5 HVgG ist vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren ab einem geschätzten Auftragswert bei Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag und bei und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag durchzuführen.
  • 48. Seite 48http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber §9 HVgG Vergabefreigrenzen § 9 Abs. 2 HVgV:„Sind nach Abs. 1 Satz 1 keine anderen Vergabefreigrenzen festgesetzt, betragen diese für 1. Bauleistungen je Gewerk (Fachlos): a) bei Beschränkter Ausschreibung 1 Million Euro, b) bei Freihändiger Vergabe 100 000 Euro, 2. Lieferungen und Leistungen je Auftrag: a) bei Beschränkter Ausschreibung weniger als 200 000 Euro, b) bei Freihändiger Vergabe 100 000 Euro, soweit dem Recht der Europäischen Union nicht entgegensteht.“
  • 49. Seite 49http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber §4 HVgG Vergabearten § 4 Abs. 5 HVgV:„Vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ist ein öffentliches Interessenbekundungs- verfahren ab einem geschätzten Auftragswert bei 1. Bauleistungen ab 100 000 Euro je Gewerk (Fachlos), 2. Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag 3. und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag durchzuführen.
  • 50. Seite 50http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Mecklenburg-Vorpommern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*) Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*) Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*) *) Quelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 21. Januar 2013 – V140-611-00020-2012/051-005
  • 51. Seite 51http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Niedersachsen = 25.000 Euro*) Niedersachsen = 25.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Niedersachsen = 50.000 Euro*) Niedersachsen = 50.000 Euro*) *) Quelle: Nds. Wertgrenzenverordnung (NwertVO)
  • 52. Seite 52http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro*) NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A NRW (Auftraggeber des Landes) = 50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*) 100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)*) NRW (Auftraggeber des Landes) = 50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*) 100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)*) *) Quelle: Wertgrenzenerlass vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2012
  • 53. Seite 53http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) *) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12
  • 54. Seite 54http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Rheinland-Pfalz - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*) Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A *) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 13.12.2011
  • 55. Seite 55http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Saarland - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro*) Saarland = 10.000 Euro*) Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro*) Saarland = 10.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Saarland = 25.000 Euro*) Saarland = 25.000 Euro*) *) Quelle: Beschaffungsrichtlinien vom 16. September.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008
  • 56. Seite 56http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Sachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Sachsen = 25.000 Euro*) Sachsen = 25.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A *) Quelle: § 4 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergabeG vom 14. Februar 2013
  • 57. Seite 57http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Sachsen-Anhalt - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro*) Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro*) Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro*) *) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8.12.2010 – 42-32570-20
  • 58. Seite 58http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Schleswig-Holstein - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) *) Quelle: Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) vom 28.11.2013
  • 59. Seite 59http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Thüringen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen VOL/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf Thüringen = 20.000 Euro*) Thüringen = 20.000 Euro*) 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Thüringen = 50.000 Euro*) Thüringen = 50.000 Euro*) *) Quelle: Vergabe-Mittelstandsrichtlinie Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2011
  • 61. Seite 61http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A Die Auftraggeber informieren nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.
  • 62. Seite 62http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 19 Abs. 2 Satz 2 VOL/A Diese Information enthält mindestens folgende Angaben: - Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten, - Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren, - Vergabeart, - Art und Umfang der Leistung, - Zeitraum der Leistungserbringung.
  • 63. Seite 63http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 19 Abs. 3 VOL/A Die Auftraggeber können die Informationen zurückhalten, wenn die Weitergabe den Gesetzesvollzug vereiteln würde oder sonst nicht im öffentlichen Interesse läge, oder die berechtigten Geschäftsinteressen von Unternehmen oder den fairen Wettbewerb beeinträchtigen würde.
  • 64. Seite 64http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 19 Abs. 1 VOL/A Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote, Informationen Die Auftraggeber teilen unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags, den nicht berücksichtigten Bietern die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und den nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung mit.
  • 65. Seite 65http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 20 VOL/A Dokumentation Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.
  • 66. Seite 66http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber §20 Abs. 2 VOB/A Dokumentation Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter Unterlagen und Nachweise verzichtet, ist dies in der Dokumentation zu begründen.
  • 67. Seite 67http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber ● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden. ● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen. ● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden. Zusammenfassung
  • 68. Seite 68http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Die Freihändigen Vergabe ist zulässig, wenn ● Der Auftragswert unterhalb der vorgegebenen Wertgrenzen liegt oder ● Ein sachlicher Grund gemäß § 3 Abs. 5 vorliegt. Zusammenfassung
  • 69. Seite 69http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminare Praxisratgeber Vergaberecht
  • 70. Seite 70http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Web-Seminare zum Vergaberecht Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html www.fachverlag-ferber.de/webseminare-praxisratgeber-vergaberecht.html
  • 71. Seite 71http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar – Einführung in das Vergaberecht Alle Seminartermine unter http://fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html http://fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html
  • 72. Seite 72http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar - Bieterstrategien Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html
  • 73. Seite 73http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar - IT-Vergabe Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html www.fachverlag-ferber.de/seminar-it-vergabe.html
  • 74. Seite 74http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar – IT-Intensivseminar (2-tägig) Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html www.fachverlag-ferber.de/intensivseminar.html
  • 75. Seite 75http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar – Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html
  • 76. Seite 76http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Preisrecht + Preisprüfung www.singer-preispruefung.de
  • 77. Seite 77http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher
  • 78. Seite 78http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber ISBN 978-3-942766-03-6 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013 742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen Hardcover 69,- Euro (inkl. MwSt.) Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren
  • 79. Seite 79http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Fristen im Vergabeverfahren
  • 82. Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen. Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.