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Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 / 2015

Bauaufträge

Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Bereich:
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Trinkwasser,
Trinkwasser,
Energieversorgung,
Energieversorgung,
Verkehr
Verkehr

5.186.000 Euro

414.000 Euro

Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de

Oberste
Oberste
Bundesbehörden
Bundesbehörden
134.000 Euro

Sonstige
Sonstige
207.000 Euro
WTO-Vergabeabkommen (GPA)
●

●

●

Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 ist die Europäische Union
dem WTO-Vergabeabkommen (GPA) beigetreten.
Das GPA (Government Procurement Agreement) ist eine
Vereinbarung der Europäischen Union und weiterer 14
Mitglieder der Welthandelsorganisation über die
diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche
Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
In dieser Vereinbarung ist die Auftragshöhe, ab der die
Regeln gelten sollen, die sogenannten Schwellenwerte, in
Sonderziehungsrechten (SZR) festgeschrieben.

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Government Procurement Agreement

Bildquelle Erde: Nasa
Bildquelle Flaggen: Wikipedia

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WTO-Vergabeabkommen (GPA)
●

Weitere Länder führen Verhandlungen, um dem WTOVergabeabkommen (GPA) in Zukunft beizutreten.

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Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht)
Die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte
Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht; englisch: SDR =
Special Drawing Right) ist eine künstliche Währung und wird
durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen (USDollar, Euro, Pfund Sterling und Yen) definiert.
Für den Fünfjahreszeitraum 2011-2015 ist die folgende
Gewichtung vereinbart:
●

US-Dollar = 41,9%,

●

EURO = 37,4%,

●

Yen = 9,4%,

●

Pfund Sterling= 11,3%.

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Währungskorb der Währungseinheit SZR

Währungskorb der Währungseinheit SZR
11,30%
9,40%

US-Dollar
EURO
YEN
Pfund Sterling

41,90%

37,40%

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GPA-Schwellenwerte in SZR

Bauleistungen

Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Sektorenbereich
(Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr)

5.000.000 SZR

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oberste und obere
Bundesbehörden

Sonstige

400.000 SZR

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Seite 8
Schwellenwerte 2014/2015 im Überblick

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Bauleistungen

Sektorenbereich
(Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr)

Sonstige

414.000 Euro

5.186.000 Euro

oberste und obere
Bundesbehörden
134.000 Euro

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Die europäischen Schwellenwerte gemäß VERORDNUNG (EU)
Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013

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Bauleistungen - Sektorenbereich

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Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Wirkung
zum 1. Januar 2014 angepasst und im Amtsblatt der Europäischen
Union am 14. Dezember (L335) veröffentlicht (VERORDNUNG (EU)
Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 zur
Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die
Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren).
Durch die mittlerweile vorhandene dynamische Verweisung in der
VgV (Vergabeverordnung), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie
der Verordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wird auf
die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen. Eine
Anpassung im deutschen Recht ist nicht mehr erforderlich.

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Netto
Bei den Schwellenwerten handelt es sich immer um Netto-Werte
ohne Umsatzsteuer.
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Artikel 7 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge
Diese Richtlinie gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht aufgrund der Ausnahmen nach den
Artikeln 10 und 11 und nach den Artikeln 12 bis 18 ausgeschlossen sind und deren geschätzter Wert netto
ohne Mehrwertsteuer (MwSt) die folgenden Schwellenwerte erreicht oder überschreitet: [..]
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Artikel 16 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge
Diese Richtlinie gilt für Aufträge, die nicht aufgrund der Ausnahme nach den Artikeln 19 bis 26 oder nach
Artikel 30 in Bezug auf die Ausübung der betreffenden Tätigkeit ausgeschlossen sind und deren geschätzter
Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet: [..]
Richtline 2009/81/EG
Artikel 8 Schwellenwerte für Aufträge
Diese Richtlinie gilt für die Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden
Schwellenwerte nicht unterschreitet: [..]

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11.09.2014 Behördenspiegel in Bonn
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08.10.2014 Kommunales Bildungswerk in Berlin
Vergaberecht – Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswerts
www.kbw.de Seminarcode: 1008BFA250

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11.03.2014 in Darmstadt
18.03.2014 in Dortmund
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08.04.2014 in Darmstadt
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18. - 19.03.2014 in Dortmund
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13. - 14.05.2014 in Leipzig
01. - 02.07.2014 in München
Sonderpreis für zwei Tage Seminar
1.050,- Euro (zzgl. Ust.)
1. Tag Einführung in das Vergaberecht
2. Tag IT-Vergabe

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Seite 30
ISBN 978-3-942766-03-6

Praxisratgeber Vergaberecht
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3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
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Vielen Dank!

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Thomas Ferber
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Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht

  • 1. Praxisratgeber Vergaberecht Schwellenwerte 2014 / 2015 Bauaufträge Liefer- und Dienstleistungsaufträge Bereich: Bereich: Trinkwasser, Trinkwasser, Energieversorgung, Energieversorgung, Verkehr Verkehr 5.186.000 Euro 414.000 Euro Thomas Ferber thomas@fachverlag-ferber.de http://www.fachverlag-ferber.de Oberste Oberste Bundesbehörden Bundesbehörden 134.000 Euro Sonstige Sonstige 207.000 Euro
  • 2. WTO-Vergabeabkommen (GPA) ● ● ● Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 ist die Europäische Union dem WTO-Vergabeabkommen (GPA) beigetreten. Das GPA (Government Procurement Agreement) ist eine Vereinbarung der Europäischen Union und weiterer 14 Mitglieder der Welthandelsorganisation über die diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen. In dieser Vereinbarung ist die Auftragshöhe, ab der die Regeln gelten sollen, die sogenannten Schwellenwerte, in Sonderziehungsrechten (SZR) festgeschrieben. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 2
  • 3. Government Procurement Agreement Bildquelle Erde: Nasa Bildquelle Flaggen: Wikipedia http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 3
  • 5. WTO-Vergabeabkommen (GPA) ● Weitere Länder führen Verhandlungen, um dem WTOVergabeabkommen (GPA) in Zukunft beizutreten. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 5
  • 6. Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht) Die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht; englisch: SDR = Special Drawing Right) ist eine künstliche Währung und wird durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen (USDollar, Euro, Pfund Sterling und Yen) definiert. Für den Fünfjahreszeitraum 2011-2015 ist die folgende Gewichtung vereinbart: ● US-Dollar = 41,9%, ● EURO = 37,4%, ● Yen = 9,4%, ● Pfund Sterling= 11,3%. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 6
  • 7. Währungskorb der Währungseinheit SZR Währungskorb der Währungseinheit SZR 11,30% 9,40% US-Dollar EURO YEN Pfund Sterling 41,90% 37,40% http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 7
  • 8. GPA-Schwellenwerte in SZR Bauleistungen Liefer- und Dienstleistungsaufträge Sektorenbereich (Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr) 5.000.000 SZR http://www.fachverlag-ferber.de oberste und obere Bundesbehörden Sonstige 400.000 SZR 130.000 SZR 200.000 SZR Fachverlag Thomas Ferber Seite 8
  • 9. Schwellenwerte 2014/2015 im Überblick Liefer- und Dienstleistungsaufträge Bauleistungen Sektorenbereich (Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr) Sonstige 414.000 Euro 5.186.000 Euro oberste und obere Bundesbehörden 134.000 Euro 207.000 Euro Die europäischen Schwellenwerte gemäß VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 9
  • 11. Bauleistungen - Sektorenbereich offenes Verfahren SektVO nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 11
  • 12. Bauleistungen – Verteidigung und Sicherheit nicht offenes Verfahren VOB/A-VS Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 12
  • 13. Bauleistungen - sonstige offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOB/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauaufträge öffentliche Ausschreibung VOB/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 13
  • 14. Schwellenwerte bei Lieferungen und Dienstleistungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 14
  • 15. Liefer- und Dienstleistungen - Sektorenbereich offenes Verfahren SektVO nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren EU-Schwellenwert = 414.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 15
  • 16. Liefer- und Dienstleistungen – Verteidigung und Sicherheit nicht offenes Verfahren VSVgV Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 414.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 16
  • 17. Liefer- und Dienstleistungen – obere und oberste Bundesbehörden offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 134.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen der obersten oder oberen Bundesbehörden öffentliche Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 17
  • 18. Liefer- und Dienstleistungen - sonstige offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 18
  • 19. Gültig ab 1. Januar 2014 Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar 2014 angepasst und im Amtsblatt der Europäischen Union am 14. Dezember (L335) veröffentlicht (VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren). Durch die mittlerweile vorhandene dynamische Verweisung in der VgV (Vergabeverordnung), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie der Verordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wird auf die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen. Eine Anpassung im deutschen Recht ist nicht mehr erforderlich. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 19
  • 20. Netto Bei den Schwellenwerten handelt es sich immer um Netto-Werte ohne Umsatzsteuer. Richtline 2004/18/EG Artikel 7 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge Diese Richtlinie gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht aufgrund der Ausnahmen nach den Artikeln 10 und 11 und nach den Artikeln 12 bis 18 ausgeschlossen sind und deren geschätzter Wert netto ohne Mehrwertsteuer (MwSt) die folgenden Schwellenwerte erreicht oder überschreitet: [..] Richtline 2004/17/EG Artikel 16 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge Diese Richtlinie gilt für Aufträge, die nicht aufgrund der Ausnahme nach den Artikeln 19 bis 26 oder nach Artikel 30 in Bezug auf die Ausübung der betreffenden Tätigkeit ausgeschlossen sind und deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet: [..] Richtline 2009/81/EG Artikel 8 Schwellenwerte für Aufträge Diese Richtlinie gilt für die Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet: [..] http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 20
  • 21. Vergaberechtsübersicht Government Procurement Agreement (GPA) EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien Internationales Recht EU-Recht Nationales Recht Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO GWB Teil 4 VgV VOL/A (2. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt), VOF http://www.fachverlag-ferber.de SektVO VSVgV VOB/A 3. Abschn. Fachverlag Thomas Ferber Verw.-Vorschriften VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt) Seite 21
  • 22. Seminare zum Thema Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 22
  • 23. 11.09.2014 Behördenspiegel in Bonn Schwellenwerte, Wertgrenzen und Schätzung des Auftragswertes http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=4478 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 23
  • 24. 08.10.2014 Kommunales Bildungswerk in Berlin Vergaberecht – Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswerts www.kbw.de Seminarcode: 1008BFA250 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 24
  • 26. Seminar - Einführung 11.03.2014 in Darmstadt 18.03.2014 in Dortmund 25.03.2014 in München 08.04.2014 in Darmstadt 06.05.2014 in Darmstadt 13.05.2014 in Leipzig 01.07.2014 in München 08.07.2014 in Darmstadt http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 26
  • 27. Seminar - Bieterstrategien 12.03.2014 Darmstadt 20.03.2014 Dortmund http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 27
  • 28. Seminar - IT-Vergabe 19.03.2014 in Dortmund 26.03.2014 in München 07.05.2013 in Darmstadt 14. 05.2014 in Leipzig 02.07.2014 in München 09.10.2014 in Berlin http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 28
  • 29. Seminar - HPC-Vergabe 26. 06.2014 in Leipzig http://vergaberecht-schulung.de/seminar-hpc-vergabe.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 29
  • 30. Intensivseminar = Einführung + IT-Vergabe 18. - 19.03.2014 in Dortmund 25. - 26.03.2014 in München 06. - 07.05.2014 in Darmstadt 13. - 14.05.2014 in Leipzig 01. - 02.07.2014 in München Sonderpreis für zwei Tage Seminar 1.050,- Euro (zzgl. Ust.) 1. Tag Einführung in das Vergaberecht 2. Tag IT-Vergabe http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 30
  • 31. ISBN 978-3-942766-03-6 Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013 742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen Hardcover 69,- Euro (inkl. MwSt.) http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 31
  • 34. Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen. Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.