Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar 2014 angepasst und im Amtsblatt der Europäischen Union am 14. Dezember (L335) veröffentlicht (VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren). Die neuen Schwellenwerte wurden erhöht und lauten:
134.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen, 414.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich, 414.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit, 207.000 Euro für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie 5.186.000 Euro für Bauleistungen. Bei den Schwellenwerten handelt es sich immer um Netto-Werte ohne Umsatzsteuer.
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
1. Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 / 2015
Bauaufträge
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Bereich:
Bereich:
Trinkwasser,
Trinkwasser,
Energieversorgung,
Energieversorgung,
Verkehr
Verkehr
5.186.000 Euro
414.000 Euro
Thomas Ferber
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Oberste
Oberste
Bundesbehörden
Bundesbehörden
134.000 Euro
Sonstige
Sonstige
207.000 Euro
2. WTO-Vergabeabkommen (GPA)
●
●
●
Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 ist die Europäische Union
dem WTO-Vergabeabkommen (GPA) beigetreten.
Das GPA (Government Procurement Agreement) ist eine
Vereinbarung der Europäischen Union und weiterer 14
Mitglieder der Welthandelsorganisation über die
diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche
Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
In dieser Vereinbarung ist die Auftragshöhe, ab der die
Regeln gelten sollen, die sogenannten Schwellenwerte, in
Sonderziehungsrechten (SZR) festgeschrieben.
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Seite 2
5. WTO-Vergabeabkommen (GPA)
●
Weitere Länder führen Verhandlungen, um dem WTOVergabeabkommen (GPA) in Zukunft beizutreten.
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Seite 5
6. Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht)
Die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte
Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht; englisch: SDR =
Special Drawing Right) ist eine künstliche Währung und wird
durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen (USDollar, Euro, Pfund Sterling und Yen) definiert.
Für den Fünfjahreszeitraum 2011-2015 ist die folgende
Gewichtung vereinbart:
●
US-Dollar = 41,9%,
●
EURO = 37,4%,
●
Yen = 9,4%,
●
Pfund Sterling= 11,3%.
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7. Währungskorb der Währungseinheit SZR
Währungskorb der Währungseinheit SZR
11,30%
9,40%
US-Dollar
EURO
YEN
Pfund Sterling
41,90%
37,40%
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Seite 7
8. GPA-Schwellenwerte in SZR
Bauleistungen
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Sektorenbereich
(Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr)
5.000.000 SZR
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oberste und obere
Bundesbehörden
Sonstige
400.000 SZR
130.000 SZR
200.000 SZR
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Seite 8
9. Schwellenwerte 2014/2015 im Überblick
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Bauleistungen
Sektorenbereich
(Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr)
Sonstige
414.000 Euro
5.186.000 Euro
oberste und obere
Bundesbehörden
134.000 Euro
207.000 Euro
Die europäischen Schwellenwerte gemäß VERORDNUNG (EU)
Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013
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Seite 9
11. Bauleistungen - Sektorenbereich
offenes Verfahren
SektVO
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
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Seite 11
12. Bauleistungen – Verteidigung und Sicherheit
nicht offenes Verfahren
VOB/A-VS
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
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Seite 12
13. Bauleistungen - sonstige
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOB/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauaufträge
öffentliche Ausschreibung
VOB/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
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Seite 13
15. Liefer- und Dienstleistungen - Sektorenbereich
offenes Verfahren
SektVO
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
EU-Schwellenwert = 414.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
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Seite 15
16. Liefer- und Dienstleistungen – Verteidigung und Sicherheit
nicht offenes Verfahren
VSVgV
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 414.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
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Seite 16
17. Liefer- und Dienstleistungen – obere und oberste Bundesbehörden
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 134.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen der
obersten oder oberen Bundesbehörden
öffentliche Ausschreibung
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
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Seite 17
18. Liefer- und Dienstleistungen - sonstige
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
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Seite 18
19. Gültig ab 1. Januar 2014
Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Wirkung
zum 1. Januar 2014 angepasst und im Amtsblatt der Europäischen
Union am 14. Dezember (L335) veröffentlicht (VERORDNUNG (EU)
Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 zur
Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die
Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren).
Durch die mittlerweile vorhandene dynamische Verweisung in der
VgV (Vergabeverordnung), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie
der Verordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wird auf
die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen. Eine
Anpassung im deutschen Recht ist nicht mehr erforderlich.
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Seite 19
20. Netto
Bei den Schwellenwerten handelt es sich immer um Netto-Werte
ohne Umsatzsteuer.
Richtline 2004/18/EG
Artikel 7 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge
Diese Richtlinie gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht aufgrund der Ausnahmen nach den
Artikeln 10 und 11 und nach den Artikeln 12 bis 18 ausgeschlossen sind und deren geschätzter Wert netto
ohne Mehrwertsteuer (MwSt) die folgenden Schwellenwerte erreicht oder überschreitet: [..]
Richtline 2004/17/EG
Artikel 16 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge
Diese Richtlinie gilt für Aufträge, die nicht aufgrund der Ausnahme nach den Artikeln 19 bis 26 oder nach
Artikel 30 in Bezug auf die Ausübung der betreffenden Tätigkeit ausgeschlossen sind und deren geschätzter
Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet: [..]
Richtline 2009/81/EG
Artikel 8 Schwellenwerte für Aufträge
Diese Richtlinie gilt für die Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden
Schwellenwerte nicht unterschreitet: [..]
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Seite 20
22. Seminare zum Thema Schwellenwerte
und Schätzung des Auftragswertes
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 22
23. 11.09.2014 Behördenspiegel in Bonn
Schwellenwerte, Wertgrenzen und Schätzung des Auftragswertes
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=4478
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Seite 23
24. 08.10.2014 Kommunales Bildungswerk in Berlin
Vergaberecht – Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswerts
www.kbw.de Seminarcode: 1008BFA250
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Seite 24
26. Seminar - Einführung
11.03.2014 in Darmstadt
18.03.2014 in Dortmund
25.03.2014 in München
08.04.2014 in Darmstadt
06.05.2014 in Darmstadt
13.05.2014 in Leipzig
01.07.2014 in München
08.07.2014 in Darmstadt
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html
http://www.fachverlag-ferber.de
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Seite 26
27. Seminar - Bieterstrategien
12.03.2014 Darmstadt
20.03.2014 Dortmund
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html
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Seite 27
28. Seminar - IT-Vergabe
19.03.2014 in Dortmund
26.03.2014 in München
07.05.2013 in Darmstadt
14. 05.2014 in Leipzig
02.07.2014 in München
09.10.2014 in Berlin
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html
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Seite 28
29. Seminar - HPC-Vergabe
26. 06.2014 in Leipzig
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-hpc-vergabe.html
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Seite 29
30. Intensivseminar = Einführung + IT-Vergabe
18. - 19.03.2014 in Dortmund
25. - 26.03.2014 in München
06. - 07.05.2014 in Darmstadt
13. - 14.05.2014 in Leipzig
01. - 02.07.2014 in München
Sonderpreis für zwei Tage Seminar
1.050,- Euro (zzgl. Ust.)
1. Tag Einführung in das Vergaberecht
2. Tag IT-Vergabe
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Seite 30
31. ISBN 978-3-942766-03-6
Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
Hardcover
69,- Euro (inkl. MwSt.)
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