In seinem Einführungsvortrag stellt Dr. Rainer Wolf (Regierungsdirektor, Referat 22 - Bildung und Kultur, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg) die Grundlagen des Bildungsmonitorings vor.
Der Vortrag war Teil der „Fachtagung mitteldeutscher Transferkommunen“ am 24. und 25. Mai 2016 in Nordhausen. http://tinyurl.com/j3psy3k
Um sich die Zielsetzung des KBM vor Augen zu führen, lohnt auch ein Blick in die „Geschichte“ der Bildungsberichterstattung.
Bei der „Mitverantwortung“ ist das „Wozu?“ zu konkretisieren: Wofür fühlt man sich verantwortlich? Was soll gesteuert/begleitet werden?
FAZIT: Es wird allgemein ein steigender Bedarf an stichhaltigen Informationen über das Bildungswesen wahrgenommen.
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Bildungsmanagements auf kommunaler Ebene.
Sinnvolles Management benötigt Ziele und Entscheidungsmöglichkeiten, d.h. man muss sich auf (möglichst messbare) Vorgaben einigen und es müssen Zuständigkeiten geregelt sein.
Nicht ausschließlich Aktivitäten im Rahmen formaler Zuständigkeiten, auch Nutzung von Freiräumen.
„Solide Basis“ = verlässliche Daten statt subjektive Empfindungen und Einschätzungen
Auftrag durch die Leitungsebene ist äußerst sinnvoll für die Ausrichtung des Bildungsmonitorings auf eine bestimmte Zielsetzung.
Döbert: Das Bildungsmonitoring liefert Wissen, das benötigt wird, um politisch-administrative Steuerungsmaßnahmen zu entwickeln, zu begründen und ggfs. zu revidieren. > Steuerungsrelevanz
Einbettung in das Management (Hilfsfunktion), aber auch eigenständiger Wert.
Öffentlichkeit als demokratische Legitimation bildungspolitischer Entscheidungen.
Was ist gemeint, wenn von „Bildungsmonitoring“ die Rede ist?
Quelle: Prof. Dr. Hans Döbert
Datengestützt: nachprüfbar, empirisch gesicherte Informationen, möglichst objektiv;
Kontinuierlich: wiederholbar, nur Zeitreihen geben Aufschluss über Entwicklungen;
Beobachtungs- und Analyseprozess: nicht nur Zahlen aneinanderreihen, sondern auch die darin enthaltenen Informationen herausarbeiten und verständlich darstellen;Anerkannte Methoden: theoriegestützt, anschlussfähig zu anderen Berichtssystemen (Land, Bund).
Datensammlung nicht als Selbstzweck.
Klarer Auftrag sinnvoll: Was erwartet der Auftraggeber? > Dies sorgt auch für den nötigen Rückhalt in der Leitungsebene.
– Akute Problemlage (Z.B. Übergang Schule – Beruf)?
– Regionale Schulentwicklung/Standortplanung?
– Gibt es bereits eine (kontroverse) Diskussion zum Thema?
Die theoretische Fundierung des Bildungsmonitorings folgt üblicherweise zwei Ansätzen:
1. Bildung im Lebenslauf („Lebenslanges Lernen“)
Die theoretische Fundierung des Bildungsmonitorings folgt üblicherweise zwei Ansätzen:
2. Prozess-Kontext-Modell („Bildung in Deutschland“)
Formale Bildung: „Reguläres“ Bildungssystem (z.B. Schule und Hochschule),
Non-formale Bildung: Außerhalb „regulärer“ Bildungseinrichtungen, aber institutionalisiert (z.B. VHS, Kurse von Kammern),
Informelles Lernen: Lernen außerhalb von Bildungseinrichtungen, das dennoch geplant ist (z.B. E-Learning am Arbeitsplatz),
Zufälliges Lernen: Ungeplantes Lernen im Alltag (z.B. beim Lesen einer Zeitung oder einer Fachzeitschrift).
Umsetzung der theoretischen Fundierung im Anwendungsleitfaden. Anwendungsleitfaden als eine zuverlässige Basis für den Aufbau eines eigenständigen Bildungsmonitorings auf kommunaler Ebene.
Entwickelt von StBA, StLA BW und DIE im Rahmen des BMBF-Programms „Lernen vor Ort“.
Ein Indikator (D12) besteht aus mehreren Kennzahlen (D12.1 bis D12.4). Näheres zum Verhältnis von Indikatoren und Kennzahlen erfahren Sie in Werkstatt IV.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung des Aufbaus der Beschreibung von Kennzahlen im Anwendungsleitfaden:Zweck und Aussagefähigkeit der Kennzahl, Berechnungsformel, Exakte Definition der Bezugsgrößen, Datenquellen, (Mögliche) Gliederung der Kennzahl, Regionale Bezugsebene, Periodizität der Verfügbarkeit der Daten, Bezug zu anderen Kennzahlen, Bezug zu anderen Berichtssystemen
Ein datenbasiertes kommunales Bildungsmonitoring muss die bildungspolitischen Gegebenheiten und Handlungsfelder der eigenen Kommune berücksichtigen.
D.h. eine kommunalspezifische Auswahl an Indikatoren und Kennzahlen ist nötig.
Das „vollständige Abarbeiten“ der Kennzahlen des Leifadens ist noch KEIN BILDUUNGSMONITORING!
Mehr zur praktischen Arbeit mit dem Leitfaden am Nachmittag in der Werkstatt.
Verankerung in den kommunalen Entscheidungsinstanzen durch klaren Auftrag: Unterstützung eines zielgerichteten Bildungsmanagements.
Begriffsklärung und Klärung regionaler bildungspolitischer Zielsetzungen sollten idealerweise im Prozess der Auftragserteilung abgehandelt werden. Das kann sich aber auch im Zeitablauf entwickeln.
Rahmenbedingungen: z.B. Zuständigkeiten, regionale Bildungsangebote und deren Träger, handelnde Personen, …
Eine kommunalspezifische Berücksichtigung der Datenlage und der jeweiligen institutionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Landesregelungen zum Datenschutz) ist erforderlich.
Dateninterpretation aus methodischer (z.B. Tragfähigkeit der Angaben) und aus fachlicher (Einbeziehung von Fachleuten) Sicht
Ein breites Grundangebot an Daten können die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereitstellen, z.B. die „Kommunale Bildungsdatenbank“.
Auch hierzu Ausführlicheres in Werkstatt IV, auch zu weiteren Datenquellen