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Lebensmittelsicherheit in der EU:
Verantwortung des Herstellers oder der
             Behörde?
                  Listerien-Referenzlabor:
      Akademischer Luxus oder Public Health Erfordernis?
                   AGES – Graz 19.10.2012
                      Dr. Ulrich Herzog
Inhalt



• Einleitung
• LM-Recht – Unternehmer, Behörde
• Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die
  Verantwortung?
Lebensmittelskandal !?

• In der Vergangenheit
   –   BSE bei Rindern - in den neunziger Jahren
   –   Arzneimittelmissbrauch in der Schweinemast - 2001
   –   Pestizide / Kontaminanten – Dauerthema
   –   Dioxin im Schweinefleisch – 2008
   –   Listerien im Quargel – 2010
   –   Dioxin in Geflügelprodukten – Anfang 2011
   –   Lebensmittel und Radioaktivität - 2011
   –   EHEC und Gemüse - 2011
   –   Erdbeern aus China - 2012
Warum?

• Europäischer / globaler Wirtschaftsraum
• Kontrolle vom “Feld bis zum Teller” seit 2002
   – Mehr Transparenz im System und gegenüber der Öffentlichkeit
   – Vernetzung der Kontrollsysteme z.B. Futtermittel / Lebensmittel
   – Verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden
• Zoonosengesetzgebung aus dem Jahre 2003
   – Intensivierung der Überwachung von Erkrankungen beim
     Menschen
   – Vernetzung der Informationen zwischen den Human-
     Lebensmittel- und Veterinärkontrollsystemen
Inhalt



• Einleitung
• LM-Recht – Unternehmer, Behörde
• Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die
  Verantwortung?
Ziel der europäischen Union



 Entsprechend dem Prinzip der Kontrolle „vom Feld
   bis zum Teller“ soll eine durchgehende Kontrolle
         den freien Warenverkehr mit sicheren
    Lebensmitteln im Binnenmarkt gewährleisten!




                                                      6
Grundsätze der
Verordnung 178/2002

 • Allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts
      -   Risikoanalyse
      - Vorsorgeprinzip
      - Schutz der Verbraucher/inneninteressen


 •   Grundsätze der Transparenz
      - Konsultation der Öffentlichkeit
      - Information der Öffentlichkeit

                                                  7
Rechtliche Aspekte I

• Einsatz der Risikoanalyse
   – Risikobewertung,
   – Risikomanagement,
   – Risikokommunikation
• Transparenz
   – QM – Maßnahmen für die amtl. Kontrolle
• Effizienzsteigerung
   – Strategisch ausgerichtete und integrierte Kontrollkonzepte



                                                                  8
Rechtliche Aspekte II

• Organisation der amtlichen Kontrolle
   – Grundlegendes Prinzip der Kontrolle ist
     „vom Feld bis zum Teller“
   – Integrierter Kontrollplan: Vernetzen der Kontrollen aus den
     Bereichen Tierschutz, Tiergesundheit, Futtermittel und Hygiene
   – Delegation von amtl. Kontrollen an private Kontrollstellen
   – Organisation eines europ. Krisenmanagements für
     Lebensmittelkrisen
   – Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)


                                                                      9
Unternehmerverantwortung
Artikel 19
• „Erkennt ein Unternehmer oder hat er den Grund zur
  Annahme, dass….“
• Abs. 1: Wenn es nicht entspricht:
   – Rücknahme vom Markt,
   – Information der Behörde
   – effektive Information der Verbraucher.
• Abs. 2: Weitergabe der notwendigen Informationen
  betreffend „Rückverfolgbarkeit“.
• Abs.3: Gesundheit schädigt:
   – Unverzügliche Information der Behörde über sämtliche gesetzte
     Maßnahmen um die Risiken für den Endverbraucher zu mindern.
Information durch den
Unternehmer
• LMSVG § 38 Abs. 4
• seit 01.01.2011 gilt:
   – Der Bundesminister kann mit Verordnung nähere Vorschriften
     über die von Unternehmern zu treffenden Maßnahmen gemäß
     Abs.1 Z 5 lit. a erlassen
   – Abs. 1 Z 5 lit. a stellt die Verbindung zu Artikel 19 der Verordnung
     (EG) Nr. 178/2002 dar.
Konsequenzen für den
Unternehmer
• Eigenkontrollsystem
    – HACCP
•   Rückverfolgbarkeit
•   Zusammenarbeit mit den Behörden
•   Information der Öffentlichkeit
•   Mehr Transparenz ist gefordert
•   Regressforderung der Geschädigten
    – Sozialversicherungen
    – Betroffene
Was kann der Unternehmer
tun?

• Vor Aufnahme der Tätigkeit sich mit den Risiken des
  Produkts auseinander setzen.
• Keine Kompromisse zwischen Wirtschaftlichkeit und
  Lebensmittelsicherheit eingehen.
• Bei der Herstellung von sensiblen Produkten wie z.b.
  Rohmilchkäse oder Rohwürsten sich der Verantwortung
  bewusst sein.
• „Über das was man tut reden“
• Im Anlassfall pro aktiv die Öffentlichkeit informieren.
Information der Verbraucher

                 •   Kühlen
                 •   Sauber arbeiten
                 •   Durcherhitzen
                 •   Küchenhygiene

                 • Ziel dieser Maßnahme:
                     – Der Verbraucherschaft seine
                       Verantwortung betreffend
                       Lebensmittelsicherheit nahebringen.
Inhalt



• Einleitung
• LM-Recht – Unternehmer, Behörde
• Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die
  Verantwortung?
Wahrnehmung der
Öffentlichkeit
• „bad / extraordinary news are good news“
   – Berichterstattung von sehr komplexen Zusammenhängen
      • Lebensmittelrechtliche Beurteilung
      • Wunsch nach Nulltoleranz und 100% Sicherheit
• Werbung - Handel
   – Suggeriert absolute Sicherheit
   – Mehrfach kontrolliert – welchen Nutzen hat es?
• Kunde / Verbraucher
   – Nur mehr ein sehr geringer Bezug zur Lebensmittelproduktion
   – Falsche Vorstellung über die Produktionsabläufe
Wie sicher sind unser
Lebensmittel?
• Es besteht eine gefühlte Unsicherheit, weil
   – mehr Transparenz besteht und öffentliche Kommunikation erfolgt.
   – jeder einzelne bei Lebensmitteln eine sehr persönliche Risikowahrnehmung hat.
   – Informationen im Zeitalter des Internets und der neuen Social-Networks ohne
     Plausibilisierung zugänglich sind.
• Die Lebensmittel sind so sicher wie noch nie, weil
   – alle Stufen der Lebensmittelkette als Unternehmer verantwortlich zeichnen und
     Kontrollen durchführen.
   – Untersuchungsmethoden durch neue Verfahren vereinfacht und wirtschaftlicher
     wurden.
   – durch die Vernetzung der Kontrollsystem eine risikobasierte und integrierte
     Kontrolle zielgerichtet umgesetzt werden kann.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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„Lebensmittelsicherheit in der EU: Verantwortung des Herstellers oder der Behörde?“ - Ulrich Herzog (Bundesministerium für Gesundheit)

  • 1. Lebensmittelsicherheit in der EU: Verantwortung des Herstellers oder der Behörde? Listerien-Referenzlabor: Akademischer Luxus oder Public Health Erfordernis? AGES – Graz 19.10.2012 Dr. Ulrich Herzog
  • 2. Inhalt • Einleitung • LM-Recht – Unternehmer, Behörde • Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die Verantwortung?
  • 3. Lebensmittelskandal !? • In der Vergangenheit – BSE bei Rindern - in den neunziger Jahren – Arzneimittelmissbrauch in der Schweinemast - 2001 – Pestizide / Kontaminanten – Dauerthema – Dioxin im Schweinefleisch – 2008 – Listerien im Quargel – 2010 – Dioxin in Geflügelprodukten – Anfang 2011 – Lebensmittel und Radioaktivität - 2011 – EHEC und Gemüse - 2011 – Erdbeern aus China - 2012
  • 4. Warum? • Europäischer / globaler Wirtschaftsraum • Kontrolle vom “Feld bis zum Teller” seit 2002 – Mehr Transparenz im System und gegenüber der Öffentlichkeit – Vernetzung der Kontrollsysteme z.B. Futtermittel / Lebensmittel – Verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden • Zoonosengesetzgebung aus dem Jahre 2003 – Intensivierung der Überwachung von Erkrankungen beim Menschen – Vernetzung der Informationen zwischen den Human- Lebensmittel- und Veterinärkontrollsystemen
  • 5. Inhalt • Einleitung • LM-Recht – Unternehmer, Behörde • Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die Verantwortung?
  • 6. Ziel der europäischen Union Entsprechend dem Prinzip der Kontrolle „vom Feld bis zum Teller“ soll eine durchgehende Kontrolle den freien Warenverkehr mit sicheren Lebensmitteln im Binnenmarkt gewährleisten! 6
  • 7. Grundsätze der Verordnung 178/2002 • Allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts - Risikoanalyse - Vorsorgeprinzip - Schutz der Verbraucher/inneninteressen • Grundsätze der Transparenz - Konsultation der Öffentlichkeit - Information der Öffentlichkeit 7
  • 8. Rechtliche Aspekte I • Einsatz der Risikoanalyse – Risikobewertung, – Risikomanagement, – Risikokommunikation • Transparenz – QM – Maßnahmen für die amtl. Kontrolle • Effizienzsteigerung – Strategisch ausgerichtete und integrierte Kontrollkonzepte 8
  • 9. Rechtliche Aspekte II • Organisation der amtlichen Kontrolle – Grundlegendes Prinzip der Kontrolle ist „vom Feld bis zum Teller“ – Integrierter Kontrollplan: Vernetzen der Kontrollen aus den Bereichen Tierschutz, Tiergesundheit, Futtermittel und Hygiene – Delegation von amtl. Kontrollen an private Kontrollstellen – Organisation eines europ. Krisenmanagements für Lebensmittelkrisen – Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) 9
  • 10. Unternehmerverantwortung Artikel 19 • „Erkennt ein Unternehmer oder hat er den Grund zur Annahme, dass….“ • Abs. 1: Wenn es nicht entspricht: – Rücknahme vom Markt, – Information der Behörde – effektive Information der Verbraucher. • Abs. 2: Weitergabe der notwendigen Informationen betreffend „Rückverfolgbarkeit“. • Abs.3: Gesundheit schädigt: – Unverzügliche Information der Behörde über sämtliche gesetzte Maßnahmen um die Risiken für den Endverbraucher zu mindern.
  • 11. Information durch den Unternehmer • LMSVG § 38 Abs. 4 • seit 01.01.2011 gilt: – Der Bundesminister kann mit Verordnung nähere Vorschriften über die von Unternehmern zu treffenden Maßnahmen gemäß Abs.1 Z 5 lit. a erlassen – Abs. 1 Z 5 lit. a stellt die Verbindung zu Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 dar.
  • 12. Konsequenzen für den Unternehmer • Eigenkontrollsystem – HACCP • Rückverfolgbarkeit • Zusammenarbeit mit den Behörden • Information der Öffentlichkeit • Mehr Transparenz ist gefordert • Regressforderung der Geschädigten – Sozialversicherungen – Betroffene
  • 13. Was kann der Unternehmer tun? • Vor Aufnahme der Tätigkeit sich mit den Risiken des Produkts auseinander setzen. • Keine Kompromisse zwischen Wirtschaftlichkeit und Lebensmittelsicherheit eingehen. • Bei der Herstellung von sensiblen Produkten wie z.b. Rohmilchkäse oder Rohwürsten sich der Verantwortung bewusst sein. • „Über das was man tut reden“ • Im Anlassfall pro aktiv die Öffentlichkeit informieren.
  • 14. Information der Verbraucher • Kühlen • Sauber arbeiten • Durcherhitzen • Küchenhygiene • Ziel dieser Maßnahme: – Der Verbraucherschaft seine Verantwortung betreffend Lebensmittelsicherheit nahebringen.
  • 15. Inhalt • Einleitung • LM-Recht – Unternehmer, Behörde • Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die Verantwortung?
  • 16. Wahrnehmung der Öffentlichkeit • „bad / extraordinary news are good news“ – Berichterstattung von sehr komplexen Zusammenhängen • Lebensmittelrechtliche Beurteilung • Wunsch nach Nulltoleranz und 100% Sicherheit • Werbung - Handel – Suggeriert absolute Sicherheit – Mehrfach kontrolliert – welchen Nutzen hat es? • Kunde / Verbraucher – Nur mehr ein sehr geringer Bezug zur Lebensmittelproduktion – Falsche Vorstellung über die Produktionsabläufe
  • 17. Wie sicher sind unser Lebensmittel? • Es besteht eine gefühlte Unsicherheit, weil – mehr Transparenz besteht und öffentliche Kommunikation erfolgt. – jeder einzelne bei Lebensmitteln eine sehr persönliche Risikowahrnehmung hat. – Informationen im Zeitalter des Internets und der neuen Social-Networks ohne Plausibilisierung zugänglich sind. • Die Lebensmittel sind so sicher wie noch nie, weil – alle Stufen der Lebensmittelkette als Unternehmer verantwortlich zeichnen und Kontrollen durchführen. – Untersuchungsmethoden durch neue Verfahren vereinfacht und wirtschaftlicher wurden. – durch die Vernetzung der Kontrollsystem eine risikobasierte und integrierte Kontrolle zielgerichtet umgesetzt werden kann.
  • 18. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!