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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbHwww.ages.at
Pflanzenschutzmittel
Fakten statt Hysterie
Gefahr, Risiko oder Sicherheit
Dr. Albert Bergmann
Institut für Pflanzenschutzmittel
www.ages.at 2
Zusammenfassung
1. Ziel: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf keine schädlichen
Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen (Landwirte,
Konsumenten, Arbeiter, …) oder von Tieren, noch auf das
Grundwasser haben
2. Ziel: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf zu keinen
unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt führen
3. Pflanzenschutzmittel und ihre Wirkstoffe zählen aufgrund der
gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und Studien zu den
bestuntersuchten Substanzen
4. Pflanzenschutzmittel unterliegen daher einem aufwändigen und
umfangreichen Zulassungsverfahren
5. Die auf diesen Untersuchungen basierenden Risikobewertungen
unter Einbau und Berücksichtigung von Sicherheitsstufen stellen
die oben genannten Ziele sicher
www.ages.at
Gefahr – Risiko - Sicherheit
Wo ist der Unterschied?!
3
Gefahr
Die Art und Weise, wie etwas oder eine Situation
schaden kann
Risiko
Die Wahrscheinlichkeit, dass aus Gefahr tatsächlich
ein Schaden entstehen kann; erst Gefahr und die
Exposition gegenüber derselben ergeben ein Risiko
Sicherheit
„Freiheit von unvertretbarem Risiko“ (IEC 61508*)
Maßnahmen zur Verhinderung oder Reduktion
von Risiko führt zu „relativer Sicherheit“
* Norm der international electrotechnical Commission: „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener
elektrischer/​elektronischer/​programmierbarer elektronischer Systeme“.
www.ages.at
Gefahr - Risiko - Sicherheit
4
Gefahr
Risiko
ja
vernachlässigbar
Gefahr ja
Risiko hoch
Im Jahr 2012 gab es in Österreich
40.831 Straßenverkehrsunfälle
50.895 Verletzte
531 Tote
(Quelle: Statistik Austria)
Sicherheit sehr hoch Sicherheit ????????
www.ages.at
Risikowahrnehmung
• Schätzungen der WHO zufolge sind in Europa
 28 Prozent der ischämischen Herzerkrankungen
 18 Prozent der Krebserkrankungen des Verdauungstraktes
 18 Prozent der Schlaganfälle
auf einen zu geringen Obst und Gemüseverzehr zurückzuführen.
• >70.000 Menschen in Deutschland sterben an Krebserkrankungen,
die durch ungesunde Ernährungsgewohnheiten verursacht werden
(zu viel Fett, zu viel Fleisch, zu viel Zucker, zu viel…) aber
• > 70 % aller Deutschen fürchten sich vor Pestizidrückständen
(O.Renn, 2014)
5
„Die Risiken, die Menschen ängstigen und empören, sind nicht unbedingt die Risiken,
an denen sie (statistisch gesehen) am häufigsten sterben“
(Schütz und Peters, 2002)
www.ages.at
Risikowahrnehmung
Einschätzung der persönlichen
Risikofaktoren in Österreich
Besorgnis in Bezug auf Risken im Ernährungsbereich
6
(Eurobarometer 2010)
0 10 20 30 40 50 60 70
Nanopartikel in LM
Allergische Reaktion auf LM od. Getränke
Keine gesunde ausgewogene Ernährung zu haben
Neue Viren (Vogelgrippe)
Gewichtszunahme
Ernährungsbedingte Erkrankungen
Materialien, die mit LM in Kontakt kommen
Qualität und Frische von LM
Lebensmittelvergiftung (Salmonellen, Listerien)
Giftstoffe (Quecksilber-Fisch, Dioxin Schweinefleisch)
Zusatzstoffe (Farben, Konservierungsmittel, usw.)
Rückstände in Fleisch (Antibiotika, Hormone)
Gentechnisch veränderte Organismen
Pestizidrückstände
%
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Zugelassene PSM in Österreich
Chemikalienrechtliche
Einstufung
7
Keine; 302
N; 596
Xi; 178
Xn; 318
T; 16 T+; 12
980 zugelassene PSM (April 2014)
keine Einstufung
N Umweltgefährlich
Xi Reizend
Xn Gesundheitsschädlich
T Giftig
T+ Sehr giftig
www.ages.at
Zulassung eines
Pflanzenschutzmittels
3-stufiges Verfahren
1. Stufe: Genehmigung des Wirkstoffes erfolgt auf
EU-Ebene in harmonisierter Vorgehensweise
2. Stufe: Bewertung des Pflanzenschutzmittels erfolgt
auf zonaler Ebene
3. Stufe: die Zulassung des Pflanzenschutzmittels
erfolgt auf nationaler Ebene unter
Berücksichtigung spezifischer nationaler
Gegebenheiten
8
www.ages.at
Zulassung eines Pflanzen-
schutzmittels – 1. Schritt
9
Wirkstoffbewertung
erfolgt auf EU-Ebene
Einstufung und Kennzeichnung
entsprechend CLP-Verordnung
(Mitgliedsländer + ECHA + COM)
Risikobewertung des Wirkstoffes
entsprechend der PSM-Verordnung
(Mitgliedsländer + EFSA + COM)
Physikal.chem. Parameter
Analysenmethoden
Toxikologie einschl. Ableitung
gesundheitsbezogener
Referenzwerte
Rückstandsbewertung einschl.
Ableitung gesetzlicher
Höchstwerte
Umweltverhalten; „Schutz von
Boden und Wässern“
Ökotoxikologie; „Schutz von
Bienen, Fischen, Vögeln,…“
Festsetzung von Höchstwerten in
Lebens- und Futtermitteln
(Mitgliedsländer + EFSA + COM)
www.ages.at
Zulassung eines Pflanzen-
schutzmittels - 2. Schritt
10
PSM-Bewertung erfolgt
auf Zonen-Ebene
Risikobewertung des Präparates
entsprechend der PSM-Verordnung
für die in der Zone beantragten
Indikationen
(durch zonale Mitgliedsländer)
Physikal.chem. Parameter des
PSM (z.B. Haltbarkeit)
Toxikologie des PSM
(„Anwenderschutz“)
Rückstandsbewertung
(Einhaltung der gesetzlichen
Höchstwerte in den beantragten
Kulturen)
Umweltverhalten und
Ökotoxikologie; Schutz von
Boden und Wässern sowie von
Bienen, Fischen, Vögeln,… für die
vorgesehenen Indikationen bzw.
Kulturen
Wirksamkeit, Kulturverträglichkeit,
Resistenzproblematik
www.ages.at
Zulassung eines Pflanzen-
schutzmittels - 3. Schritt
11
PSM-Zulassung erfolgt
auf nationaler Ebene
Einstufung und Kennzeichnung
entsprechend CLP-Verordnung
(nationale Zulassung mit
zusätzlichen österreich-
spezifischen Auflagen)
Risikobewertung des Präparates
entsprechend der PSM-Verordnung
(Österreich)
Wirksamkeit,Kulturverträglichkeit
und Resistenzproblematk unter
besonderer Berücksichtigung
österreichischer Gegebenheiten
Umweltverhalten und
Ökotoxikologie; Schutz von
Boden und Wässern sowie von
Bienen, Fischen, Vögeln,… für
die vorgesehenen Indikationen
bzw. Kulturen unter besonderer
Berücksichtigung österreichischer
Gegebenheiten
www.ages.at
Risikobewertung
Pflanzenschutzmittel/Wirkstoff
•Anhand gesetzlich vorgeschriebener exakt
definierter richtlinienkonformer Studien und
Informationen
•Unter Berücksichtigung harmonisierter
Bewertungskriterien („Uniform Principles“)
•Unter Einbau von harmonisierten
Sicherheitsstufen zur Risikominimierung
•In transparenter Vorgehensweise
www.efsa.europa.eu
www.echa.europa.eu
12
www.ages.at
Anzahl der PSM-Wirkstoffe
in der EU ; 1994 - 2014
13
Ausgangslage
ca. 1000 WS
1000
500
ca. 670 WS vom Antragsteller
nicht weiter verfolgt
für ca. 80 WS
negativer Ausgang
des Verfahrens
zusätzlich wurden
ca. 200 „neue“ WS
genehmigt
ca. 250 „alte“ WS
wurden genehmigt
www.ages.at
Umfang der notwendigen
Studien am Beispiel „Toxikologie“
- Metabolismusstudien
- Untersuchungen zur akuten Giftigkeit (oral, dermal, inhalatorisch)
- Untersuchung zur Reizwirkung auf Haut und Augen
- Untersuchung zur allergisierende Wirkung
- Fütterungsstudien mit kurz-, mittel- und langfristiger
(lebenslanger) Verabreichung
- Mutagenitätsstudien
- Untersuchungen auf reproduktionstoxische Effekte
- Kanzerogenitätsstudien
- ……
14
www.ages.at
Umfang der für eine
Inverkehrsetzung benötigten
toxikologische Daten
15
Pflanzenschutz-
mittel
EC 1107/2009
Biozide
EC 528/2012
Lebensmittel-
zusatzstoffe
EC 1333/2008
Chemikalien
(Reach)
EC 1907/2006
Kunststoffe mit
LM-Kontakt
EU 10/2009
Kosmetika
EC 1223/2009
Lebensmittel
www.ages.at
Sicherheitsstufen am Beispiel
„gesundheitsbezogene Referenzwerte“
16
% Wirkung
90
80
70
60
50
40
20
30
10
0
100
Kontrollbereich
Dosis (mg/kg KG)
110-210-3 10-1 1021010-510-6 10-410-7
NOAEL No-observed-adverse-effect-level
Mensch ← Tier
SF1 = 10
Unterschiedliche
Empfindlichkeiten
SF2 = 10
Gesundheitsbezogener
Referenzwert
www.ages.at 17
Effekte
Ein Faktor von (mindestens) 100
liegt zwischen NOAEL und
gesundheitsbezogenem
Referenzwert
“Zone 2”: Eine Überschreitung des Höchstwertes
führt dazu, dass das Produkt nicht legal auf dem
Markt ist, ist aber aus gesundheitlicher Sicht
unbedenklich
1,5 % aus 2.300 LM-Proben
“Zone 3”: Gesundheitsbezogener
Referenzwert ist signifikant
überschritten; d.h. Beeinträchtigung
der Gesundheit des Menschen
möglich. Detaillierte Bewertung
notwendig
“Zone 4”: NOAEL
(aus toxikologischen
Studien) ist überschritten;
Beeinträchtigung der Gesundheit
des Menschen möglich
So hoch wie notwendig,
so gering wie möglich
Höchstwert
am Erntegut
Gesundheits-
bezogener
Referenzwert
“Zone 1”: Unterschreitung des Höchstwertes;
legales Produkt und sicher für den Konsumenten.
Der überwiegende Anteil der untersuchten Proben
fällt in diese „Zone“.
www.ages.at
Pflanzenschutzmittelrückstände
in Lebensmitteln
(EU- und nationales Monitoring)
18
Lebensmittel-
gruppen
Proben
gesamt
Proben mit
Rückständen
Proben mit
Rückständen
über dem
Höchstgehalt
Proben als
„gesundheits-
schädlich“
beurteilt
2010
Alle untersuchten
Lebensmittel
ca. 2500 700 (28 %) 50 (1,9 %) 2
2011
Alle untersuchten
Lebensmittel
2682 996 (37,1 %) 41 (1,5 %) 4
2012
Alle untersuchten
Lebensmittel
2302 1065 (46,3 %) 36 (1,6 %) 1
www.ages.at
Schlußfolgerung
• Ein strenges Bewertungs- und Zulassungsverfahren ist
Garant dafür, dass nur geprüfte Pflanzenschutzmittel
auf den Markt kommen, die – dem Stand des Wissens
und der Technik entsprechend - keine schädlichen
Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und
Tiere bzw. keine unakztepablen Umweltauswirkungen
haben.
• Erst die korrekte Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln durch den Landwirt unter
Beachtung der „guten landwirtschaftlichen Praxis“
stellt die oben erhobenen Forderungen sicher.
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Vortrag: "Pflanzenschutzmittel - Fakten statt Hysterie", Dr. Albert Bergmann (AGES)

  • 1. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbHwww.ages.at Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Dr. Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel
  • 2. www.ages.at 2 Zusammenfassung 1. Ziel: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen (Landwirte, Konsumenten, Arbeiter, …) oder von Tieren, noch auf das Grundwasser haben 2. Ziel: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf zu keinen unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt führen 3. Pflanzenschutzmittel und ihre Wirkstoffe zählen aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und Studien zu den bestuntersuchten Substanzen 4. Pflanzenschutzmittel unterliegen daher einem aufwändigen und umfangreichen Zulassungsverfahren 5. Die auf diesen Untersuchungen basierenden Risikobewertungen unter Einbau und Berücksichtigung von Sicherheitsstufen stellen die oben genannten Ziele sicher
  • 3. www.ages.at Gefahr – Risiko - Sicherheit Wo ist der Unterschied?! 3 Gefahr Die Art und Weise, wie etwas oder eine Situation schaden kann Risiko Die Wahrscheinlichkeit, dass aus Gefahr tatsächlich ein Schaden entstehen kann; erst Gefahr und die Exposition gegenüber derselben ergeben ein Risiko Sicherheit „Freiheit von unvertretbarem Risiko“ (IEC 61508*) Maßnahmen zur Verhinderung oder Reduktion von Risiko führt zu „relativer Sicherheit“ * Norm der international electrotechnical Commission: „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/​elektronischer/​programmierbarer elektronischer Systeme“.
  • 4. www.ages.at Gefahr - Risiko - Sicherheit 4 Gefahr Risiko ja vernachlässigbar Gefahr ja Risiko hoch Im Jahr 2012 gab es in Österreich 40.831 Straßenverkehrsunfälle 50.895 Verletzte 531 Tote (Quelle: Statistik Austria) Sicherheit sehr hoch Sicherheit ????????
  • 5. www.ages.at Risikowahrnehmung • Schätzungen der WHO zufolge sind in Europa  28 Prozent der ischämischen Herzerkrankungen  18 Prozent der Krebserkrankungen des Verdauungstraktes  18 Prozent der Schlaganfälle auf einen zu geringen Obst und Gemüseverzehr zurückzuführen. • >70.000 Menschen in Deutschland sterben an Krebserkrankungen, die durch ungesunde Ernährungsgewohnheiten verursacht werden (zu viel Fett, zu viel Fleisch, zu viel Zucker, zu viel…) aber • > 70 % aller Deutschen fürchten sich vor Pestizidrückständen (O.Renn, 2014) 5 „Die Risiken, die Menschen ängstigen und empören, sind nicht unbedingt die Risiken, an denen sie (statistisch gesehen) am häufigsten sterben“ (Schütz und Peters, 2002)
  • 6. www.ages.at Risikowahrnehmung Einschätzung der persönlichen Risikofaktoren in Österreich Besorgnis in Bezug auf Risken im Ernährungsbereich 6 (Eurobarometer 2010) 0 10 20 30 40 50 60 70 Nanopartikel in LM Allergische Reaktion auf LM od. Getränke Keine gesunde ausgewogene Ernährung zu haben Neue Viren (Vogelgrippe) Gewichtszunahme Ernährungsbedingte Erkrankungen Materialien, die mit LM in Kontakt kommen Qualität und Frische von LM Lebensmittelvergiftung (Salmonellen, Listerien) Giftstoffe (Quecksilber-Fisch, Dioxin Schweinefleisch) Zusatzstoffe (Farben, Konservierungsmittel, usw.) Rückstände in Fleisch (Antibiotika, Hormone) Gentechnisch veränderte Organismen Pestizidrückstände %
  • 7. www.ages.at Zugelassene PSM in Österreich Chemikalienrechtliche Einstufung 7 Keine; 302 N; 596 Xi; 178 Xn; 318 T; 16 T+; 12 980 zugelassene PSM (April 2014) keine Einstufung N Umweltgefährlich Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich T Giftig T+ Sehr giftig
  • 8. www.ages.at Zulassung eines Pflanzenschutzmittels 3-stufiges Verfahren 1. Stufe: Genehmigung des Wirkstoffes erfolgt auf EU-Ebene in harmonisierter Vorgehensweise 2. Stufe: Bewertung des Pflanzenschutzmittels erfolgt auf zonaler Ebene 3. Stufe: die Zulassung des Pflanzenschutzmittels erfolgt auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung spezifischer nationaler Gegebenheiten 8
  • 9. www.ages.at Zulassung eines Pflanzen- schutzmittels – 1. Schritt 9 Wirkstoffbewertung erfolgt auf EU-Ebene Einstufung und Kennzeichnung entsprechend CLP-Verordnung (Mitgliedsländer + ECHA + COM) Risikobewertung des Wirkstoffes entsprechend der PSM-Verordnung (Mitgliedsländer + EFSA + COM) Physikal.chem. Parameter Analysenmethoden Toxikologie einschl. Ableitung gesundheitsbezogener Referenzwerte Rückstandsbewertung einschl. Ableitung gesetzlicher Höchstwerte Umweltverhalten; „Schutz von Boden und Wässern“ Ökotoxikologie; „Schutz von Bienen, Fischen, Vögeln,…“ Festsetzung von Höchstwerten in Lebens- und Futtermitteln (Mitgliedsländer + EFSA + COM)
  • 10. www.ages.at Zulassung eines Pflanzen- schutzmittels - 2. Schritt 10 PSM-Bewertung erfolgt auf Zonen-Ebene Risikobewertung des Präparates entsprechend der PSM-Verordnung für die in der Zone beantragten Indikationen (durch zonale Mitgliedsländer) Physikal.chem. Parameter des PSM (z.B. Haltbarkeit) Toxikologie des PSM („Anwenderschutz“) Rückstandsbewertung (Einhaltung der gesetzlichen Höchstwerte in den beantragten Kulturen) Umweltverhalten und Ökotoxikologie; Schutz von Boden und Wässern sowie von Bienen, Fischen, Vögeln,… für die vorgesehenen Indikationen bzw. Kulturen Wirksamkeit, Kulturverträglichkeit, Resistenzproblematik
  • 11. www.ages.at Zulassung eines Pflanzen- schutzmittels - 3. Schritt 11 PSM-Zulassung erfolgt auf nationaler Ebene Einstufung und Kennzeichnung entsprechend CLP-Verordnung (nationale Zulassung mit zusätzlichen österreich- spezifischen Auflagen) Risikobewertung des Präparates entsprechend der PSM-Verordnung (Österreich) Wirksamkeit,Kulturverträglichkeit und Resistenzproblematk unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Gegebenheiten Umweltverhalten und Ökotoxikologie; Schutz von Boden und Wässern sowie von Bienen, Fischen, Vögeln,… für die vorgesehenen Indikationen bzw. Kulturen unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Gegebenheiten
  • 12. www.ages.at Risikobewertung Pflanzenschutzmittel/Wirkstoff •Anhand gesetzlich vorgeschriebener exakt definierter richtlinienkonformer Studien und Informationen •Unter Berücksichtigung harmonisierter Bewertungskriterien („Uniform Principles“) •Unter Einbau von harmonisierten Sicherheitsstufen zur Risikominimierung •In transparenter Vorgehensweise www.efsa.europa.eu www.echa.europa.eu 12
  • 13. www.ages.at Anzahl der PSM-Wirkstoffe in der EU ; 1994 - 2014 13 Ausgangslage ca. 1000 WS 1000 500 ca. 670 WS vom Antragsteller nicht weiter verfolgt für ca. 80 WS negativer Ausgang des Verfahrens zusätzlich wurden ca. 200 „neue“ WS genehmigt ca. 250 „alte“ WS wurden genehmigt
  • 14. www.ages.at Umfang der notwendigen Studien am Beispiel „Toxikologie“ - Metabolismusstudien - Untersuchungen zur akuten Giftigkeit (oral, dermal, inhalatorisch) - Untersuchung zur Reizwirkung auf Haut und Augen - Untersuchung zur allergisierende Wirkung - Fütterungsstudien mit kurz-, mittel- und langfristiger (lebenslanger) Verabreichung - Mutagenitätsstudien - Untersuchungen auf reproduktionstoxische Effekte - Kanzerogenitätsstudien - …… 14
  • 15. www.ages.at Umfang der für eine Inverkehrsetzung benötigten toxikologische Daten 15 Pflanzenschutz- mittel EC 1107/2009 Biozide EC 528/2012 Lebensmittel- zusatzstoffe EC 1333/2008 Chemikalien (Reach) EC 1907/2006 Kunststoffe mit LM-Kontakt EU 10/2009 Kosmetika EC 1223/2009 Lebensmittel
  • 16. www.ages.at Sicherheitsstufen am Beispiel „gesundheitsbezogene Referenzwerte“ 16 % Wirkung 90 80 70 60 50 40 20 30 10 0 100 Kontrollbereich Dosis (mg/kg KG) 110-210-3 10-1 1021010-510-6 10-410-7 NOAEL No-observed-adverse-effect-level Mensch ← Tier SF1 = 10 Unterschiedliche Empfindlichkeiten SF2 = 10 Gesundheitsbezogener Referenzwert
  • 17. www.ages.at 17 Effekte Ein Faktor von (mindestens) 100 liegt zwischen NOAEL und gesundheitsbezogenem Referenzwert “Zone 2”: Eine Überschreitung des Höchstwertes führt dazu, dass das Produkt nicht legal auf dem Markt ist, ist aber aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich 1,5 % aus 2.300 LM-Proben “Zone 3”: Gesundheitsbezogener Referenzwert ist signifikant überschritten; d.h. Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen möglich. Detaillierte Bewertung notwendig “Zone 4”: NOAEL (aus toxikologischen Studien) ist überschritten; Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen möglich So hoch wie notwendig, so gering wie möglich Höchstwert am Erntegut Gesundheits- bezogener Referenzwert “Zone 1”: Unterschreitung des Höchstwertes; legales Produkt und sicher für den Konsumenten. Der überwiegende Anteil der untersuchten Proben fällt in diese „Zone“.
  • 18. www.ages.at Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln (EU- und nationales Monitoring) 18 Lebensmittel- gruppen Proben gesamt Proben mit Rückständen Proben mit Rückständen über dem Höchstgehalt Proben als „gesundheits- schädlich“ beurteilt 2010 Alle untersuchten Lebensmittel ca. 2500 700 (28 %) 50 (1,9 %) 2 2011 Alle untersuchten Lebensmittel 2682 996 (37,1 %) 41 (1,5 %) 4 2012 Alle untersuchten Lebensmittel 2302 1065 (46,3 %) 36 (1,6 %) 1
  • 19. www.ages.at Schlußfolgerung • Ein strenges Bewertungs- und Zulassungsverfahren ist Garant dafür, dass nur geprüfte Pflanzenschutzmittel auf den Markt kommen, die – dem Stand des Wissens und der Technik entsprechend - keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tiere bzw. keine unakztepablen Umweltauswirkungen haben. • Erst die korrekte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch den Landwirt unter Beachtung der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ stellt die oben erhobenen Forderungen sicher. 19