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Die Gründung einer Repräsentanz
         in der Türkei
Eine Repräsentanz (Büro) lohnt sich, wenn...
• ... Sie ein Produkt ab Werk vom Ursprungsland direkt an
  den Importeur in der Türkei verkaufen
• ... Sie sich an den Markt in der Türkei herantasten wollen
• ... Sie die Vertriebsaktivitäten vor Ort betreiben aber vom
  Ausland aus verkaufen möchten
• ... Sie einen Importeur , Distributor oder einen lokalen
  Vertreter suchen
• ... Sie mit bestehenden türkischen Partner kooperieren
  bzw. mit diesen Projekte entwickeln und umsetzen wollen
• ... Sie nicht selber importieren und fakturieren müssen
Eine Repräsentanz (Büro) lohnt sich, wenn...



...Sie Ihren türkischen Partnern und
 Potentialen zeigen wollen, dass Sie
  schon in der Türkei und direkt am
              Markt sind !
Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in
                  der Türkei
Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in
                   der Türkei
• Die Repräsentanz ist ein Büro einer ausländischen Firma,
  welches aber selbst keine wirtschaftlichen Tätigkeiten
  durchführen darf. Seine Tätigkeiten sind daher etwa auf
  repräsentative oder marktbeobachtende Tätigkeiten
  beschränkt. Maßgeblich für das Verfahren zur Eröffnung
  eines Repräsentanzbüros war und ist das
  Investitionsgesetz Nr. 4875 sowie dessen
  Durchführungsverordnung. Die Durchführungsverordnung
  wurde nun zum 3.7.2012 in einigen wesentlichen Punkten
  geändert.
Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in
                   der Türkei
• Die Erteilung und Verlängerung der Genehmigung zum
  Unterhalt eines solchen Büros liegen beim
  Wirtschaftsministerium.Die erstmalige Genehmigung
  kann für maximal drei Jahre erteilt werden; jede weitere
  Verlängerung kann dann für fünf oder zehn 10 Jahre
  erteilt werden. Zu beachten ist, dass normalerweise für
  Repräsentanzen, die ausschließlich für Marktforschung
  oder Marketing der Produkte der Muttergesellschaft
  gegründet wurden, keine Verlängerung erteilt wird.
Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in
                   der Türkei
• Das Repräsentanzbüro muss mit ausländischer Währung
  durch die ausländische Muttergesellschaft finanziert
  werden und diese Beträge sind gegenüber dem
  Wirtschaftsministerium darzulegen. Die entsprechenden
  Unterlagen sind jeweils bis Mai jeden Jahres vorzulegen.
  Bei Nichtvorlage droht regelmäßig der Widerruf der
  Genehmigung.
Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in
                   der Türkei
• Weiterhin gilt zu beachten, dass nur eine ausländische
  Person - quasi als Schlüsselperson - in dem Büro tätig sein
  kann. Diese Person muss über eine Arbeitserlaubnis
  verfügen, die in einem beschleunigten Verfahren erlangt
  werden kann. Alle weiteren Angestellten müssen dagegen
  Einheimische sein. Wie auch bisher gilt, dass das
  Einkommen der Mitarbeiter grundsätzlich von der
  türkischen Einkommensteuer befreit ist.(gtai)
Die zur Antragsstellung benötigten Unterlagen :
• Antragsformular EK-6
• Formular EK-7, welches bescheinigt, dass die Repräsentanz keine
  handelsähnlichen Tätigkeiten ausüben wird. Der Unterschreibende
  muss ausserdem, ein Beleg beifügen, welches ihn als
  Zeichnungsberechtigten ausweist.
• Tätigkeitsbescheinigung des ausl. Unternehmens mit Apostille.
• Tätigkeitsbeschreibung oder Bilanz und Einkommensnachweis.
• Ernennungsschreiben des Repräsentanzleiters
• Eine Vollmacht für den, der die Gründung des Büros abwickelt.
• Sollte die zuständige Behörde Originaldokumente erhalten haben, so
  werden die Kopien von diesen behalten und die Originale
  zurückgegeben.
Gerne gründen wir für Sie Ihre Repräsentanz
Gerne gründen wir für Sie Ihre Repräsentanz


    und unterstützen Sie beim Markteintritt
Gerne gründen wir für Sie Ihre Repräsentanz


    und unterstützen Sie beim Markteintritt

                    in der



             Türkei
     Kontakt : ard@go2tr.de www.go2tr.de

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Ihre Türkei Repräsentanz

  • 1. Die Gründung einer Repräsentanz in der Türkei
  • 2. Eine Repräsentanz (Büro) lohnt sich, wenn... • ... Sie ein Produkt ab Werk vom Ursprungsland direkt an den Importeur in der Türkei verkaufen • ... Sie sich an den Markt in der Türkei herantasten wollen • ... Sie die Vertriebsaktivitäten vor Ort betreiben aber vom Ausland aus verkaufen möchten • ... Sie einen Importeur , Distributor oder einen lokalen Vertreter suchen • ... Sie mit bestehenden türkischen Partner kooperieren bzw. mit diesen Projekte entwickeln und umsetzen wollen • ... Sie nicht selber importieren und fakturieren müssen
  • 3. Eine Repräsentanz (Büro) lohnt sich, wenn... ...Sie Ihren türkischen Partnern und Potentialen zeigen wollen, dass Sie schon in der Türkei und direkt am Markt sind !
  • 4. Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in der Türkei
  • 5. Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in der Türkei • Die Repräsentanz ist ein Büro einer ausländischen Firma, welches aber selbst keine wirtschaftlichen Tätigkeiten durchführen darf. Seine Tätigkeiten sind daher etwa auf repräsentative oder marktbeobachtende Tätigkeiten beschränkt. Maßgeblich für das Verfahren zur Eröffnung eines Repräsentanzbüros war und ist das Investitionsgesetz Nr. 4875 sowie dessen Durchführungsverordnung. Die Durchführungsverordnung wurde nun zum 3.7.2012 in einigen wesentlichen Punkten geändert.
  • 6. Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in der Türkei • Die Erteilung und Verlängerung der Genehmigung zum Unterhalt eines solchen Büros liegen beim Wirtschaftsministerium.Die erstmalige Genehmigung kann für maximal drei Jahre erteilt werden; jede weitere Verlängerung kann dann für fünf oder zehn 10 Jahre erteilt werden. Zu beachten ist, dass normalerweise für Repräsentanzen, die ausschließlich für Marktforschung oder Marketing der Produkte der Muttergesellschaft gegründet wurden, keine Verlängerung erteilt wird.
  • 7. Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in der Türkei • Das Repräsentanzbüro muss mit ausländischer Währung durch die ausländische Muttergesellschaft finanziert werden und diese Beträge sind gegenüber dem Wirtschaftsministerium darzulegen. Die entsprechenden Unterlagen sind jeweils bis Mai jeden Jahres vorzulegen. Bei Nichtvorlage droht regelmäßig der Widerruf der Genehmigung.
  • 8. Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in der Türkei • Weiterhin gilt zu beachten, dass nur eine ausländische Person - quasi als Schlüsselperson - in dem Büro tätig sein kann. Diese Person muss über eine Arbeitserlaubnis verfügen, die in einem beschleunigten Verfahren erlangt werden kann. Alle weiteren Angestellten müssen dagegen Einheimische sein. Wie auch bisher gilt, dass das Einkommen der Mitarbeiter grundsätzlich von der türkischen Einkommensteuer befreit ist.(gtai)
  • 9. Die zur Antragsstellung benötigten Unterlagen : • Antragsformular EK-6 • Formular EK-7, welches bescheinigt, dass die Repräsentanz keine handelsähnlichen Tätigkeiten ausüben wird. Der Unterschreibende muss ausserdem, ein Beleg beifügen, welches ihn als Zeichnungsberechtigten ausweist. • Tätigkeitsbescheinigung des ausl. Unternehmens mit Apostille. • Tätigkeitsbeschreibung oder Bilanz und Einkommensnachweis. • Ernennungsschreiben des Repräsentanzleiters • Eine Vollmacht für den, der die Gründung des Büros abwickelt. • Sollte die zuständige Behörde Originaldokumente erhalten haben, so werden die Kopien von diesen behalten und die Originale zurückgegeben.
  • 10. Gerne gründen wir für Sie Ihre Repräsentanz
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  • 12. Gerne gründen wir für Sie Ihre Repräsentanz und unterstützen Sie beim Markteintritt in der Türkei Kontakt : ard@go2tr.de www.go2tr.de