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August 2012 · 94. Jahrgang

Geschäftsstelle
Entfelderstrasse 11
5001 Aarau
Telefon	 062 837 18 18
info@aihk.ch
www.aihk.ch · www.ahv-aihk.ch

Wirtschaftspolitisches Mitteilungsblatt
für die Mitglieder der AIHK




M I T T E I L U N G E N
      Eltern, Familien und Mittelstand entlasten
      von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau

                           Am 23. September stimmen wir über eine Revision des kantonalen Steuergeset-                     Volksabstimmung
                           zes ab. Diese wird Eltern, Familien und den Mittelstand ab 2014/15 gezielt ent-                 vom 23. 9. 2012
                           lasten. Die Entlastungsmassnahmen werden von einer breiten überparteilichen
                           Koalition aus BDP, CVP, FDP und SVP zusammen mit dem AGV, der AIHK und
                           dem Hauseigentümerverband getragen. Gegen die Steuerentlastungen haben
                           im Grossen Rat EVP, Grüne, Grünliberale und SP gestimmt. Die Vorlage verdient
                           Zustimmung.

      Im Hinblick auf die Volksabstimmung über die letzte         Auch wenn sich die Wirtschaftslage zurzeit etwas
      Revision des Aargauer Steuergesetzes haben wir zu-          abkühlt, weisen der Kanton und die allermeisten Ge-
      sammen mit den anderen Befürwortern der damali-             meinden erfreuliche Rechnungsabschlüsse aus. So
      gen Vorlage versprochen, im nächsten Schritt den            konnte der Kanton Aargau im vergangenen Jahr ei-
      Mittelstand zu entlasten. Dieses Versprechen löst die       nen Rechnungsüberschuss von 245 Millionen Fran-
      vorliegende Revision ein. Dass dank des künftig jähr-       ken verbuchen, der insbesondere auf höhere Steuer-
      lichen Ausgleichs der kalten Progression alle anderen       eingänge zurückzuführen ist.
      Steuerzahlenden auch etwas profitieren, ist aus un-
      serer Sicht richtig.                                        Um die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Aargau
                                                                  und seiner Gemeinden zu wahren und zu stärken, ist
                                                                  eine Entlastung des Mittelstands wie auch der juristi-
      Gerechtfertigte und …
                                                                  schen Personen angezeigt. Das zeigen interkantona-
      Der Grosse Rat hat am 22. Mai 2012 in zweiter Bera-         le Vergleiche. Von den Steuerpflichtigen soll nicht
      tung die Teilrevision des aargauischen Steuergeset-         mehr Geld erhoben werden als notwendig.
      zes verabschiedet. Dabei geht es um die gezielte
      Entlastung des Mittelstands und der Familien sowie
                                                                  … verkraftbare Entlastung der
      in einer späteren Phase der juristischen Personen. In
                                                                  Steuerzahler
      den vergangenen Steuergesetzrevisionen wurden
      insbesondere tiefe und hohe Einkommen entlastet.            Der Kanton Aargau nahm 2011 rund 2,2 Milliarden
                                                                  Franken Steuern ein.
      Nach intensiven Beratungen haben sich eine klare
      Kommissionsmehrheit und der Regierungsrat auf               Die nun vorgeschlagenen Milderungen der Einkom-
      eine massvolle und ausgewogene Revisionsvorlage             mens- und Vermögenssteuertarife für den Mittel-
      einigen können. In der Schlussabstimmung hat der            stand führen zu weniger (Mehr-)Einnahmen für den
      Grosse Rat die Gesetzesrevision mit 94 zu 45 Stim-          Kanton von gut 90 Millionen Franken und für die
      men gutgeheissen.                                           Gemeinden von knapp 90 Millionen Franken.

                                                                                                                  53
Die geplanten Anpassungen des unteren und oberen                            Die Belastung der steuerbaren Vermögen wird um
Gewinnsteuertarifs für die juristischen Personen                            rund 10 Prozent gesenkt.
bringen beim Kanton rund 27 Millionen Franken und
bei den Gemeinden rund 12 Millionen Franken we-                             Kapitalauszahlungen aus der Säule 2 und 3a werden
niger Steuererträge ein.                                                    neu mit einer separaten Jahressteuer von 30 Prozent,
                                                                            statt wie bisher 40 Prozent, besteuert.

 Fiskalpolitische Auswirkungen der                                          Schliesslich ist auf die neue Zinsregelung hinzuwei-
 Revision                                                                   sen. Während jetzt nur Steuern zinslich bevorzugt
                                 ab   ab   ab                               werden, die bis Ende April bezahlt werden, soll dies
 in Mio. Franken                               Total
                                2014 2015 2016
                                                                            künftig für alle Steuern, die vor Ende Oktober be-
 Entlastungen
                                 60,7      31,6       27,0 119,3            zahlt werden, gelten.
 Kantonssteuern
 Entlastungen
                                 57,5      29,8       11,8      99,1        Für die juristischen Personen wird die obere Tarifstufe
 Gemeindesteuern
                                                                            von 9 auf 8,5 Prozent und die untere Tarifstufe von 6
Die Revision mit einem Gesamtumfang von knapp                               auf 5,5 Prozent gesenkt. Der Sockelbetrag wird von
220 Millionen Franken erweist sich insgesamt als                            150’000 auf 250’000 Franken angehoben.
massvoll und für die öffentliche Hand verkraftbar.

                                                                            Gestaffelte Einführung
Entlastung für Mittelstand …
                                                                            Die beschlossene Steuergesetzrevision soll gestaffelt
Die Anpassungen des Einkommenssteuertarifs be-                              in Kraft treten. Die Entlastung des Mittelstands soll
treffen vor allem die steuerbaren Einkommen für                             in den Jahren 2014 und 2015 erfolgen. Die Anpas-
Verheiratete zwischen 80’000 und 160’000 Franken                            sung des Gewinnsteuertarifs bei den juristischen
und für Alleinstehende zwischen 40’000 und 80’000                           Personen soll auf den 1. Januar 2016 in Kraft ge-
Franken. Die Entlastung macht 5 bis 6 Prozent aus.                          setzt werden.


 Verheiratet, 2 Kinder (12 und                                              Diese Staffelung kommt Kanton und Gemeinden
                                                                            entgegen.
 16 Jahre)
   Brutto-      Steuerbetrag*      Entlastung
 Arbeitsein-    vor      nach      in
  kommen      Revision Revision Franken
                                           in %                              Die Vorlage verdient am
     30’000.–       0.–       0.–     0.–    –                               23. September ein Ja an der
      50’000.–          427.–          350.–          –77.– –18,1%           Urne, weil wir
      70’000.–        2’168.–        1’954.–        –213.– –9,8%
    100’000.–         5’907.–        5’394.–        –513.– –8,7%              	
                                                                               damit Familien und Mittelstand gezielt entlasten.
    150’000.–       14’197.–       13’116.–       –1’081.– –7,6%              	 tieferen Steuern die Kaufkraft der Bevölke-
                                                                               mit
    200’000.–       23’826.–       22’305.–       –1’521.– –6,4%               rung stärken.
    500’000.–       87’097.–       83’832.–       –3’265.– –3,7%
                                                                              	 tieferen Steuern mehr Investitionen von
                                                                               mit
  1’000’000.– 199’366.– 193’306.–                 –6’059.– –3,0%
                                                                               Unternehmen auslösen.
  2’000’000.– 428’820.– 417’662.– –11’158.– –2,6%
Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer (109%, 103%, 15%); Steuerfüsse 2012     	
                                                                               damit mehr Wirtschaftswachstum und neue
                                                                               Arbeitsplätze generieren.
… und Familien                                                                	
                                                                               dadurch die Attraktivität des Kantons Aargau als
                                                                               Wohnstandort und Werkplatz erhöhen.
Als weitere Revisionspunkte sind die Erhöhungen der
Kinderabzüge von 6’400 auf 7’000 Franken für Kinder                           	 guten Rechnungsabschlüsse der Haushalte
                                                                               die
                                                                               von Kanton und der Mehrheit der Gemeinden
bis zum 14. Altersjahr, von 8’000 auf 9’000 Franken bis
                                                                               eine Entlastung nahelegen.
zum 18. Altersjahr und von 9’500 auf 11’000 Franken
für volljährige Kinder in Ausbildung hervorzuheben.                           	
                                                                               allfällige zunächst zu erwartenden Minderein-
                                                                               nahmen rasch durch Wachstum kompensiert
                                                                               werden
Weitere Entlastungsmassnahmen                                                 	
                                                                               und dank gestaffelter Einführung die massvollen
                                                                               Steuerentlastungen für den Kanton und die
Die kalte Progression wird künftig jährlich ausgegli-                          Gemeinden gut verkraftbar sind.
chen, was allen Steuerpflichtigen zugute kommt.

54
Exportwirtschaft nicht mit Swissness schwächen
von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau

                     Diesen Herbst wird sich der Ständerat mit der sogenannten «Swissness-Vorla-                       Aussenhandel
                     ge» beschäftigen. Für die Aargauer Exportunternehmen, insbesondere für die
                     zahlreichen KMU im Industriesektor, steht dabei Einiges auf dem Spiel. Nur wer
                     eine bestimmte Wertschöpfungsquote im Inland aufweist, darf das Label
                     «Swiss made» verwenden. Die AIHK setzt sich mit ihren Schwesterorganisatio-
                     nen für eine KMU-verträgliche, einfach zu handhabende Lösung ein.



Die Frühlings-Session des Nationalrates bescherte           schen Bedürfnissen angepasst ist und nicht unverhält-
der Schweizer Exportindustrie – ausgenommen der             nismässige Hürden und Kosten verursacht.
Uhrenindustrie eine herbe Enttäuschung. Als ob sie
nicht schon genug unter der Frankenstärke zu leiden         Nicht bei allen Produkten tritt die missbräuchliche Ver-
hätte, stimmte der Nationalrat mit 96 zu 84 Stim-           wendung der Bezeichnung «Swiss» gleichermassen
men dem Antrag des Bundesrates zu, dass die Indus-          auf. Die Gefahr getäuscht zu werden ist dort gross,
trieprodukte künftig eine schweizerische Wertschöp-         wo der Konsument auf die geografische Herkunftsan-
fungsquote von 60 Prozent (bisher 50 Prozent)               gabe abstellt, weil er sich von der Qualität und der
aufweisen müssen, wenn sie unter dem Label «Swiss           Sicherheit des Produkts sowie den bei der Herstellung
made» vertrieben werden wollen. Der Nationalrat             beachteten Umwelt- und Sozialstandards kein zuver-
setzte sich über alle Einwände hinweg, welche die           lässiges Bild machen kann. Dies trifft vor allem bei un-
Industrie- und Handelskammern im vorparlamentari-           verarbeiteten Naturprodukten zu. Hier sind höhere
schen Verfahren und die Unternehmer im Rat vorge-           Wertschöpfungsquoten durchaus gerechtfertigt.
bracht hatten. Nun ruhen die Hoffnungen der Expor-
teure auf dem Ständerat. Wir erwarten, dass sich der        Keine solchen Missbräuche gibt es bei Investitions-
Ständerat für 50 Prozent Inlanderfordernis bei den          gütern (Maschinen, Apparate, Instrumente, Zube-
Non-Food-Produkten (gemäss Minderheit Schwan-               hör, Komponenten), weil der Käufer sachverständig
der im Nationalrat) entscheidet.                            ist und meistens die Lieferfirma kennt. Er weiss auch
                                                            um die globale Fragmentierung der Wertschöp-
                                                            fungskette und damit um die multinationale Zusam-
Swissness-Regeln nur verschärfen,
                                                            mensetzung des von ihm gekauften Produktes. Doch
wo wirklich Missbrauch droht
                                                            erwartet er, dass die wesentlichen Schritte zur Her-
Die Herkunftsbezeichnung Swiss bringt für viele Pro-        stellung in der Schweiz erfolgen, wie Forschung und
dukte einen «Bonus» in Form höherer Verkaufsprei-           Entwicklung, Herstellung der Kernkomponenten,
se, weil die Herkunftsbezeichnung für Spitzenquali-         Montage und Qualitätskontrolle.
tät, Seriosität, Zuverlässigkeit usw. bürgt. Gemäss
heutiger Praxis bei Investitionsgütern basierend auf
                                                            Gleich lange Spiesse für Schweizer
einem Urteil des Handelsgerichts St.Gallen aus dem
                                                            Betriebe wie für ausländische
Jahr 1962 muss «der schweizerische Wertanteil an
den Herstellungskosten der Ware mindestens                  Der Gesetzgeber darf die Messlatte für das Swiss-
50 Prozent betragen und der wesentliche Fabrikati-          ness-Erfordernis nicht zu hoch ansetzen, sonst
onsprozess in der Schweiz stattgefunden haben».             würden wir uns gegenüber der ausländischen Kon-
                                                            kurrenz selber benachteiligen und den Wirtschafts-
Es ist richtig, die kommerzielle Verwendung des             standort Schweiz schwächen statt stärken. So
Schweizerkreuzes und der Bezeichnung «Schweiz»              kennt kein anderes Land eine solch strenge Rege-
sowie von «Swiss made» gegen Missbrauch und Tritt-          lung, wie sie die Schweiz derzeit plant. Die heutige
brettfahrer zu schützen. Das dient sowohl Konsumen-         50-Prozent-Regel hat sich bewährt und es gibt kei-
ten als auch den Unternehmen. Die entsprechenden            nen Grund, sie zu verschärfen.
Regelungen müssen sich aber am vorhandenen
Schutzbedarf orientieren. Für die Unternehmen ist           Eine nationale Wertschöpfungsquote von 60 Prozent
wichtig, dass das Schutzniveau den branchenspezifi-         ist keineswegs internationaler Standard. Eine auf die

                                                                                                              55
Herstellungskosten bezogene Wertgrenze gibt es          Die Erhöhung des minimalen schweizerischen Wert-
weder in Deutschland noch in Frankreich oder Itali-     anteils von 50 auf 60 Prozent im Markenschutzge-
en. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Erzeugnis in      setz würde dazu führen, dass Exporte, welche mit
Deutschland eine für die Produktqualität aus Sicht      einem Wertanteil zwischen 50 und 60 Prozent zwar
des Verbrauchers entscheidende Behandlung erfah-        die Bedingungen für den Schweizer Ursprung erfül-
ren hat, bzw. ob alle wesentlichen Herstellungs-        len, im Ausland trotzdem nicht mehr unter der Be-
schritte in Deutschland geschehen sind.                 zeichnung «Swiss Origin» oder «Swiss made» ange-
                                                        priesen und verkauft werden dürften. Noch nie
                                                        wurde unseres Wissens der Vorwurf erhoben, eine
… sonst drohen arbeitsplatzgefähr-
                                                        mit «Swiss origin» versehene und im Markt ange-
dende Wettbewerbsnachteile
                                                        priesene Maschine schmücke sich zu Unrecht mit
Bei einer Erhöhung der minimalen Wertquote auf          dem Label Swiss. Es besteht also kein Schutzbedarf.
60 Prozent der Herstellungskosten könnten künftig
schätzungsweise rund 30 bis 40 Prozent des bishe-       Zudem würden im Falle einer Erhöhung des Inlan-
rigen Exports nicht mehr unter dem Swiss-Label er-      derfordernisses von 50 auf 60 Prozent für viele Un-
folgen. Davon wären vor allem – aber nicht nur –        ternehmen Zusatzkosten für die Umstellungen und
KMU und Komponentenhersteller betroffen. Diese          Neuberechnungen sowie für die zum Teil komplizier-
Unternehmen hätten folglich nur zwei Alternati-         ten juristischen und markenrechtlichen Abklärungen
ven: Entweder machen sie die Verlagerung der Her-       entstehen. Solche administrativen Zusatzbelastun-
stellung ins Ausland teilweise rückgängig was hö-       gen gilt es zu vermeiden.
here Produktionskosten und Wettbewerbsnachteile
zur Folge hätte. Oder sie verzichten auf die Nut-        Unsere Kernforderungen
zung der Swissness im Export – was sie mit einem
                                                         	 Industrieprodukten soll die Schwelle gemäss der
                                                          Bei
tieferen Verkaufspreis und einer tieferen Marge er-       bisherigen Praxis bei 50 Prozent Wertanteil liegen
kaufen.                                                   (unter Berücksichtigung von Forschung, Entwicklung
                                                          und Qualitätsprüfung). Für die Uhrenbranche soll
                                                          angesichts ihrer besonderen Situation auf den
Der Nationalrat verkennt, in welchem Ausmass die          Exportmärkten und des hohen Wertschöpfungsanteils
Erhöhung der Wertschöpfungsquote die unterneh-            in der Schweiz gesetzlich ein Wertanteil von mindes-
merische Flexibilität einschränken würde. Bei Wäh-        tens 60 Prozent verankert werden.
rungsverwerfungen, kurzfristigem Mangel an Zulie-        	 Lebensmitteln ist die Verfügbarkeit der Rohstoffe
                                                          Bei
                                                          verstärkt zu beachten und auf diskriminierende
ferern in der Schweiz oder internen Engpässen,
                                                          Bestimmungen zu verzichten.
müssen die Unternehmen – um die Aufträge erfüllen
                                                         	
                                                          Abweichende Regeln sollen in Branchenverordnungen
und Arbeitsplätze in der Schweiz retten zu können         festgelegt werden können. Auch ist ein abweichendes
einen Teil des Einkaufsvolumens kurzfristig aus der       Verständnis der betroffenen Branchen und Konsumen-
Schweiz ins Ausland verschieben können. Andern-           ten zu berücksichtigen.

falls gehen Arbeitsplätze im Inland verloren. Mit je-
der Erhöhung der Wertschöpfungsquote wird die
Flexibilität der Unternehmen kleiner und deren Wett-    Differenzierte Lösungen für unter-
bewerbsfähigkeit geschwächt.                            schiedliche Branchen ermöglichen
                                                        Mit der Festlegung eines Schwellenwerts von min-
                                                        destens 60 Prozent für Uhren können die spezifi-
Keine Diskrepanz zu zollrechtlichen
                                                        schen Bedürfnisse dieser Branche auf Gesetzesstufe
Vorschriften schaffen
                                                        berücksichtigt werden. Mit der Zulassung von Bran-
Ein industrielles Produkt bekommt den nicht prä-        chenverordnungen, die einen vom gesetzlich fixier-
ferenziellen Schweizer Ursprung, sofern es in der       ten abweichenden, höheren Schwellenwert vorse-
Schweiz entweder vollständig gewonnen oder              hen, kann die notwendige Flexibilität für andere
hergestellt oder ausreichend be- oder verarbeitet       Branchen geschaffen werden.
worden ist, «wenn der Wert aller zu seiner Her-
stellung verwendeten Vormaterialien ausländi-           Für die Lebensmittelindustrie müssen Rohstoffe, die
schen Ursprungs 50 Prozent seines Ab-Werk-Prei-         in der Schweiz nicht oder nicht in genügenden Men-
ses nicht übersteigt». Nur in diesem Fall darf die      gen vorhanden sind, generell von der Berechnung
Ursprungskennzeichnung «Swiss Origin» verwen-           der Herstellungskosten ausgeschlossen werden kön-
det werden.                                             nen.

56
Mit Cleantech gegen Arbeitslosigkeit?
von Jan Krejci, lic. iur., juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau

                      Die SP will mit Investitionen in erneuerbare Energien und saubere Technologien                Energiepolitik
                      eine «neue, nachhaltige Wirtschaftsbranche» schaffen und so die durch die
                      Wirtschaftskrise bedingte Arbeitslosigkeit bekämpfen. Hierfür hat sie eine
                      «Cleantech-Initiative» eingereicht, die einen raschen Umbau des Energiesys-
                      tems fordert. Die SP schätzt, dass damit 100’000 Arbeitsplätze geschaffen wer-
                      den. Die AIHK ist der Ansicht, dass Cleantech keine Basis für eine staatliche In-
                      dustriepolitik bilden darf und lehnt die Initiative deshalb ab.

Im letzten Herbst hat die SP die so genannte Clean-         deshalb auf die Einfuhr von chinesischen Solarmodu-
tech-Volksinitiative («neue Arbeitsplätze dank er-          len Strafzölle. Die Amerikaner bezichtigen China ei-
neuerbaren Energien») bei der Bundeskanzlei einge-          ner unfairen Subventionspraxis. Es droht ein Han-
reicht. Das Anliegen der Initianten ist ein rascher         delskrieg in der Solarbranche.
Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien. Die
Initiative fordert, dass der Gesamtenergiebedarf der        Auch in der Schweiz kämpft die Solarbranche mit
Schweiz (d.h. inklusive Verkehr) bis 2030 mindestens        enormen Schwierigkeiten. Der Schweizer Industrie-
zur Hälfte aus erneuerbarer Energie gedeckt werden          konzern Von Roll wollte deshalb Anfang dieses Jah-
soll. Dazu hat der Bundesrat Zwischenziele festzule-        res wieder aus dem Solargeschäft aussteigen. Für die
gen. Das Initiativkomitee stellt fest, dass erneuerbare     Sparte liess sich jedoch kein Käufer finden, so dass
Energien und saubere Technologien das Energiege-            das Unternehmen die verbleibenden Mitarbeiter
schäft erobern. Ausserdem seien sie ein enormer             letzten Monat entlassen musste. Der Windbranche
«Jobmotor». Rund 100’000 neue Arbeitsplätze sol-            wiederum bläst in der Schweiz ein starker Wind der
len mittels Subventionen entstehen.                         Landschaftsschützer entgegen. Und auch sonst fehlt
                                                            im verschuldeten Europa und Amerika das Geld für
                                                            neue Windkraftanlagen. Und in solche unsichere Be-
Subventionen nicht zielführend
                                                            reiche soll ausgerechnet der Staat investieren und
Wohin eine solche verfehlte Subventionspolitik              Arbeitsplätze schaffen?
führt, zeigen die ernüchternden Beispiele in Spanien
und Deutschland. In Spanien hat der Staat durch
                                                            Bundesrat lehnt Initiative ab
hohe Subventionen im Bereich der Solar- und Wind-
energie insgesamt mehr Arbeitsplätze vernichtet als         Die Initiative fordert im Weiteren Diverses, das be-
geschaffen. Die Jobs fielen dort nämlich entweder in        reits vom Bundesrat und Parlament beschlossen wur-
anderen Branchen weg oder in der unterstützten              de. Der Bundesrat lehnt den Regelungswunsch der
Branche selber, nachdem die Subventionen wieder             SP deshalb ab und hält fest, dass das heute geltende
gestrichen wurden.                                          oder zumindest beschlossene Recht die Forderungen
                                                            der Initiative nach einer verstärkten Forschungsför-
In Deutschland wiederum realisierte man, dass mit           derung und einer Verschärfung der Vorschriften für
den ausgeschütteten Subventionen gar nicht die hei-         Anlagen, Fahrzeuge und Geräte bereits erfülle. Zu-
mische Wirtschaft unterstützt wird, sondern chinesi-        dem sei die Frist bis 2030, um den Anteil der erneu-
sche Solarpanels. In China profitiert die Solarbranche      erbaren Energien auf 50 Prozent zu erhöhen, viel zu
von günstigen Krediten, Steuernachlässen, niedrigen         kurz. Er warnt davor, dass der geforderte rasche Um-
Stromkosten, kostenlosem Bauland und laxen Um-              bau des Energiesystems zusätzliche Kosten nach sich
weltauflagen. So können chinesische Unternehmen             ziehen würde. Zwar unterstützt der Bundesrat die
viel günstiger produzieren und verkaufen, als ihre          Stossrichtung der Initiative. Er wird aber in seiner
europäische und amerikanische Konkurrenz. Die               Energiestrategie 2050 seine eigenen Ideen vorstel-
deutsche Regierung strich deshalb ihre Unterstüt-           len, die sich auf eine umfassende und vor allem lang-
zungsgelder, worauf jüngst zahlreiche Unternehmen           fristig ausgerichtete Umsetzung stützen sollen. Zur-
Konkurs anmelden mussten (u.a. Millennium, So-              zeit ist das Bundesamt für Energie (BFE) daran, ein
larhybrid und Solon). Das chinesische Vorgehen er-          entsprechendes Massnahmenpaket auszuarbeiten.
zürnte zuletzt auch die USA. Im Mai verhängte sie           Dieses soll gemäss Walter Steinmann, dem Direktor

                                                                                                           57
des BFE, voraussichtlich am 14. September in die            Wirtschaft geht voran
Vernehmlassung kommen.
                                                            Die Wirtschaft hat den Umweltschutz in vielen Berei-
Bereits letztes Jahr hat der Bundesrat den Masterplan       chen integriert, geht voran und leistet bereits seit
Cleantech verabschiedet. Dieser enthält eine Auslege-       Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion
ordnung zum Thema Ressourceneffizienz und erneu-            von CO2 und zur Steigerung der Energieeffizienz.
erbare Energie. Der Bundesrat kam in der Analyse            Das Geschäftsmodell einer ABB oder einer Siemens
zum Schluss, dass die Schweiz im Cleantech-Bereich          basiert bereits seit Jahrzehnten auf ressourcenscho-
grundsätzlich gut aufgestellt ist. Gleichzeitig ortete er   nenden und energieeffizienten Produkten. Die meis-
aber auch Handlungsbedarf, dem er mit rund 20               ten Firmen sind ausserdem bereit in Effizienzmass-
Massnahmen begegnen möchte. Dazu gehört unter               nahmen zu investieren, wenn dies ökonomisch Sinn
anderem die Optimierung des Wissens- und Techno-            macht, wie zahlreiche Beispiele der Energie-Agentur
logietransfers zwischen Hochschule und Unterneh-            der Wirtschaft (EnAW) zeigen. Dagegen motivieren
men. In diesem Bereich gibt es im Aargau bereits seit       Verbote und Pflichten Wirtschaft und Gesellschaft
30 Jahren den Technologietransfer FITT. Eine Koopera-       wenig zum Sparen. Stattdessen verpufft die Energie
tion der Aargauischen Industrie- und Handelskammer          wirkungslos in der Bürokratie und im Monitoring.
und der Hochschule für Technik der FHNW, wo sich
KMU auf einfache und unkomplizierte Weise Know-             Zusammen mit der EnAW reduzieren KMU ihren CO2-
how – u.a. auch im Energiebereich – abholen können.         Ausstoss und verbessern ihre Energiebilanz. So kann
                                                            beispielsweise die in Boswil domizilierte swisspor AG,
                                                            ein Produzent von Dämmstoffen, Abdichtungen und
Massive Zusatzkosten bei Annahme
                                                            Systemlösungen, heute einen beachtlichen Erfolg im
Gemäss economiesuisse würde eine Annahme der                Umweltschutz ausweisen. Durch die von den Energie-
Cleantech-Initiative der Wirtschaft massive Zusatzkos-      spezialisten der EnAW vorgeschlagenen Effizienz-
ten bescheren und zum Abbau von Arbeitsplätzen füh-         massnahmen konnte nämlich an zwei der drei Pro-
ren. Der Dachverband der Wirtschaft hält die Forde-         duktionsstandorte für EPS-Dämmstoffe (expandiertes
rung, den Anteil der erneuerbaren Energie bis 2030 auf      Polystyrol) der jährliche Gesamtenergieverbrauch um
50 Prozent zu erhöhen, für unrealistisch. Ausserdem         8’100 MWh bzw. 6’600 MWh und der CO2-Ausstoss
hätte der dazu nötige Umbau der Energieversorgung           um 2’200 Tonnen bzw. 1’300 Tonnen reduziert wer-
eine drastische Erhöhung der Energiepreise zur Folge.       den. Am dritten Standort hat die Umsetzung der mit
                                                            der EnAW erarbeiteten Massnahmen soeben begon-
In einer Studie («Potenziale für Cleantech im Indust-       nen. Auch hier werden mit wirtschaftlichen Massnah-
rie- und Dienstleistungsbereich in der Schweiz») kam        men schon bald bedeutende Mengen an Energie und
die ETH im letzten Jahr zwar zum Schluss, dass sich         CO2 eingespart. Dies ist nur eines von über 2’000 po-
der Technologiebereich «Cleantech» in den letzten           sitiven Beispiele der EnAW und zeigt, wie die Wirt-
Jahren weltweit rasant entwickelt habe und daher            schaft hilft, das Klima und die Umwelt zu schonen.
enorme Marktchancen böte. Dagegen weise die                 Können wir uns also getrost zurücklehnen und müs-
Schweiz in diesem Bereich aber eine eher unter-             sen nichts mehr tun? Nicht ganz!
durchschnittliche Spezialisierung auf. Vielmehr
scheint die Schweiz im Cleantech-Bereich auf die
                                                            Cleantech-Initiative ist abzulehnen
Übernahme von Technologien zu setzen. Was per se
nichts Schlechtes ist, wie die zahlreichen Spitzenplät-     Es besteht durchaus Handlungsbedarf und zwar
ze der Schweiz in vielen internationalen Ranglisten         beim akuten Fachkräftemangel. Dieser ist nämlich
im Bereich des Umweltschutzes belegen. Die Studie           nicht nur in der Wirtschaft allgemein, sondern insbe-
führt weiter aus, dass in der Schweiz insbesondere          sondere auch in Cleantech-Bereichen ein entschei-
grosse, exportorientierte und kapitalkräftige Firmen        dender Innovationshemmer. Umwelt und Wirtschaft
ein hohes Cleantech-Potential haben. Deshalb kann           wäre somit am besten geholfen, wenn in die Grund-
der Staat Cleantech-Arbeitsplätze auch nicht einfach        lagenforschung investiert würde und wenn dem
so schaffen, sondern sollte sich darauf beschränken,        Fachkräftemangel im MINT-Bereich (Mathematik, In-
optimale Rahmenbedingungen zu entwickeln. Gute              formatik, Naturwissenschaft und Technik) entgegen-
Grundausbildung, Schutz des geistigen Eigentums,            gewirkt würde. Denn saubere Technologien und
ein offener Arbeitsmarkt und ein offener Kapital-           energieeffiziente Produkte werden nicht durch neue
markt spielen dabei eine wesentliche Rolle.                 Verfassungsartikel entwickelt, sondern durch inno-

58
vative Unternehmen mit ihren zahlreichen Wissen-          schaftsbereichen verwurzelt, dass staatliche Förderun-
schaftlerinnen und Ingenieuren.                           gen schwierig umzusetzen wären und bloss zu uner-
                                                          wünschten Marktverzerrungen führen würden. Für
Die SP-Initiative dagegen ist unnötig, schädlich und      eine staatliche Industriepolitik ist Cleantech auf jeden
abzulehnen. Zahlreiche Anliegen sind heute bereits        Fall keine Basis, auch wenn dort momentan viel Musik
Tatsache. Ausserdem ist Cleantech in so vielen Wirt-      spielt und sich jeder in deren Glanz sonnen möchte.




Schärfere Haftung = weniger Aufträge für KMU
von Marco Caprez, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau

                      Das EU-Personenfreizügigkeitsabkommen ist seit mehr als 10 Jahren in Kraft. Die                Flankierende
                      Zuwanderung von Personen aus der EU wirkt sich insgesamt positiv aus, wie                      Massnahmen
                      auch der Bundesrat in seinem aktuellen und umfassenden Bericht vom
                      4. Juli 2012 festhält. Damit gute Ergebnisse auf dem Arbeitsmarkt erzielt werden
                      können, sind aber auch massvolle flankierende Massnahmen zu akzeptieren. Ex-
                      treme Vorschläge wie die Erweiterung der Haftung des Erstunternehmers für
                      Subunternehmen sind hingegen abzulehnen, weil sie negative Folgen hätten.

Worum geht es?
Die mit der Personenfreizügigkeit erfolgte Öffnung        sche Arbeitgeber erteilen, müssen sich eine solche
und Flexibilisierung unserer Märkte führt zu einem ver-   Verpflichtung ihrer ausländischen Subakkordanten
stärkten Wettbewerb, weshalb Aufträge in verschie-        vertraglich zusichern lassen.
denen Branchen vermehrt an (günstigere) Subunter-
nehmen vergeben werden, häufig an Unternehmen             Weil trotz der bewährten flankierenden Massnahmen
mit Sitz im Ausland. Denn dank des EU-Personenfrei-       gewisse Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von
zügigkeitsabkommens können Schweizer Unterneh-            Mindestlöhnen für Arbeitnehmer ausländischer Ent-
men Aufträge von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr an      sendebetriebe eruiert wurden, wurde auch die Frage
ausländische (selbständige) Dienstleistungserbringer      nach einer Haftung von Erstunternehmen für die
vergeben. Ausländische Arbeitgeber können dann            (Nicht-) Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeits-
vom Institut der Entsendung Gebrauch machen und           bedingungen ihrer Subunternehmer diskutiert. Die
ihre Arbeitnehmer ohne Bewilligung im Rahmen des          Räte konnten sich infolge mehrerer offener Fragen
so genannten Meldeverfahrens in die Schweiz entsen-       darauf einigen, die Haftung erst in der Herbstsession
den. Besonders häufig entsenden Unternehmen im            2012 zu beraten. Um die noch offenen Fragen zu klä-
Baunebengewerbe, gefolgt vom verarbeitenden Ge-           ren, wurde das SECO beauftragt, Haftungsvarianten
werbe und vom Bauhauptgewerbe.                            für das Parlament auszuarbeiten. Im Wesentlichen
                                                          werden vier verschiedene Varianten vorgeschlagen,
Um den Schutz von Erwerbstätigen in der Schweiz           die hinsichtlich der Strenge der Haftung abgestuft
sicherzustellen, sind im Zuge der Einführung des frei-    sind. Wesentlich ist dabei, dass bei allen Varianten der
en Personenverkehrs mit der EU per 1. Juni 2004 die       Erstunternehmer für Verfehlungen von Subunterneh-
flankierenden Massnahmen in Kraft getreten. Die           men in die Pflicht genommen werden kann. Die Vari-
Arbeitnehmer sollen dadurch vor der missbräuchli-         anten reichen von der Beibehaltung des Status quo
chen Unterschreitung von minimalen Lohn- und Ar-          bis hin zur verschuldensunabhängigen Haftung für
beitsbedingungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV)          sämtliche nachfolgenden Unternehmen einer Auf-
und Normalarbeitsverträgen am Arbeitsort geschützt        tragskette.
werden. So verpflichtet das Entsendegesetz bspw.
ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Rah-
                                                          Sicht der AIHK
men einer grenzüberschreitenden Dienstleistungser-
bringung in die Schweiz entsenden, zur Einhaltung         Die Aargauische Industrie- und Handelskammer hat
von minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen.               sich bereits mehrfach gegen Lohn- und Sozialdumping
Schweizer Unternehmen, die Aufträge an ausländi-          ausgesprochen. Als Interessenvertreterin von mehr als

                                                                                                            59
1’500 Unternehmen liegt uns ein funktionierender Ar-     geschränkt würde, sondern auch den KMU. KMU
                   beitsmarkt am Herzen. Gewisse Eingriffe in den libera-   werden nämlich dank ihrer Spezialkenntnisse vielfach
                   len Schweizer Arbeitsmarkt werden akzeptiert. Solche     als Unterakkordanten eingesetzt. Bei einer Erhöhung
                   Eingriffe müssen aber verhältnismässig sein, wobei wir   der Haftungsgefahr werden zahlreiche Unternehmen
                   uns entschieden gegen eine Verschärfung und Aus-         keine Aufträge mehr an KMU erteilen.
                   dehnung der Haftung von Erstunternehmen wehren.
                                                                            Auch sonst weist eine Auftragsweitergabe sehr viele
                   Bereits nach aktueller Rechtslage müssen Erstunter-      positive Aspekte auf: Die Produktionskapazität, die
                   nehmen (wie bspw. Total- oder Generalunterneh-           bspw. im Baugewerbe oft gefragt ist, kann gesteigert
                   men), die Aufträge an Subunternehmen mit Sitz oder       werden, Spezialisten oder «Nischenplayer» können in
                   Wohnsitz im Ausland vergeben, diese vertraglich          einzelnen Produktionsschritten effizienter eingesetzt
                   verpflichten, minimale Lohn- und Arbeitsbedingun-        werden. Und schliesslich bleibt so die Flexibilität, wel-
                   gen einzuhalten. Kommt das schweizerische Erstun-        che die Schweizer Wirtschaft auszeichnet, gewähr-
                   ternehmen dieser Pflicht nicht nach, besteht bereits     leistet. Oder soll es tatsächlich Usus werden, etwa bei
                   heute die Möglichkeit einer Verwaltungssanktion ge-      einem Notfall zuerst die Lohnausweise sämtlicher Ar-
                   genüber dem fehlbaren Unternehmen, zuzüglich zi-         beitnehmer eines potentiellen Subakkordanten zu
                   vilrechtlicher Schadenersatzansprüche. Eine weiter-      verlangen, bevor die Arbeit ausgeführt werden kann?
                   gehende Haftung für Nicht-Vertragspartner würde
                   den elementaren Grundsätzen der Schweizer Rechts-
                                                                            Auch Schweizer KMU betroffen?
                   ordnung widersprechen: Grundsätzlich hat nämlich
                   jede natürliche und juristische Person nur für die Er-   Die vom SECO vorgeschlagenen Varianten sehen alle-
                   füllung ihrer eigenen (und nicht fremder) vertragli-     samt eine Haftung für Erstunternehmer vor, die Auf-
                   chen bzw. ausservertraglichen Pflichten einzustehen.     träge an Subunternehmer mit Sitz bzw. Wohnsitz im
                   Eine Abweichung von diesem Grundsatz soll nur in         Ausland vergeben. Auf den ersten Blick mag das
                   absoluten Spezialfällen und wo notwendig (z.B. bei       schweizerische KMU wenig tangieren, was aber ein
                   der Geschäftsherrenhaftung gemäss Art. 55 OR) er-        Trugschluss ist: Wird nämlich eine Haftung beschlos-
                   laubt sein. Die Einführung einer Haftung des Erstun-     sen, die weit über das Ziel hinaus schiessen sollte, so
                   ternehmers für eine ganze Kette weiterer Unterneh-       erscheint es wahrscheinlich, dass schweizerische Un-
                   men, mit denen es keine Verträge abgeschlossen hat,      ternehmen Aufträge in Zukunft weniger an ausländi-
                   hätte weitreichende Folgen: So würde es für das Un-      sche Subunternehmen vergeben werden, was einem
                   ternehmen nicht mehr ausreichen, seinen Subakkor-        erschwerten Zugang zum schweizerischen Markt
                   danten vertraglich zu verpflichten, die minimalen        gleich kommen würde. Das Freizügigkeitsabkommen
                   Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Viel-          mit der EU sieht nun aber ein Verbot der Diskrimi-
                   mehr müsste ein Unternehmen permanent damit              nierung aufgrund der Nationalität vor. Ob ein Er-
                   rechnen für Verfehlungen eines fremden Unterneh-         schweren des Zugangs bereits einer Diskriminierung
                   mens haftbar gemacht zu werden, die es nicht steu-       entspricht, ist umstritten. Das SECO äussert sich im
                   ern und praktisch nicht überprüfen kann. Je nach         Rahmen des erläuternden Berichtes zu den vorge-
                   Haftungsstufe wäre es bspw. die Pflicht eines Totalun-   schlagenen Varianten zu dieser zentralen Frage nur
                   ternehmens im Baugewerbe zu überprüfen, ob alle          knapp und wenig überzeugend. Viel lieber wird her-
                   Subunternehmen und nachfolgenden Unternehmen             vorgehoben, dass sämtliche Varianten auch so «ausge-
                   einer Auftragskette die Sozialabgaben ihrer Arbeit-      staltet werden können, dass sie auch Schweizer Un-
                   nehmer tatsächlich an die zuständige Stelle entrichtet   ternehmen mit einbeziehen würden.» Eine Regelung
                   haben. Praktisch hätte dies zur Folge, dass das Unter-   für Schweizer Unternehmen würde im Ergebnis dazu
                   nehmen wohl sämtliche Lohnabrechnungen aller Ar-         führen, dass Schweizer KMU entweder weniger Auf-
                   beitnehmer einfordern und überprüfen müsste, was         träge erhalten, weil die Erstunternehmen angesichts
                   wenig praxistauglich bzw. für das betroffene Unter-      des enormen und kostspieligen Aufwandes Aufträge
                   nehmen unzumutbar wäre. Hält ein Erstunterneh-           in Zukunft lieber selber ausführen. Oder aber diejeni-
                   men diese enormen administrativen Vorgaben nun           gen Unternehmen, die weiterhin Unteraufträge verge-
                   aber nicht ein, läuft es Gefahr, haftbar gemacht zu      ben, müssten jederzeit Gewähr leisten, dass minimale
AZB 5000 Aarau 1

 CH5000 Aarau 1




                   werden. Das würde nicht nur den involvierten Unter-      Lohnbedingungen eingehalten werden. Besonders
   PP/Journal




                   nehmen schaden, weil Aufträge infolge zusätzlichem       Arbeitnehmervertretungen dürften damit zufrieden
                   Aufwand teurer an den Endkunden verkauft werden          sein, denn faktisch würde das zu generellen Lohnkon-
                   müssten und damit die Wettbewerbstauglichkeit ein-       trollen führen. Die AIHK sagt dazu NEIN danke.

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Aihk Mitteilungen 07/08 2012

  • 1. Nr. 7/8 von 12 August 2012 · 94. Jahrgang Geschäftsstelle Entfelderstrasse 11 5001 Aarau Telefon 062 837 18 18 info@aihk.ch www.aihk.ch · www.ahv-aihk.ch Wirtschaftspolitisches Mitteilungsblatt für die Mitglieder der AIHK M I T T E I L U N G E N Eltern, Familien und Mittelstand entlasten von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau Am 23. September stimmen wir über eine Revision des kantonalen Steuergeset- Volksabstimmung zes ab. Diese wird Eltern, Familien und den Mittelstand ab 2014/15 gezielt ent- vom 23. 9. 2012 lasten. Die Entlastungsmassnahmen werden von einer breiten überparteilichen Koalition aus BDP, CVP, FDP und SVP zusammen mit dem AGV, der AIHK und dem Hauseigentümerverband getragen. Gegen die Steuerentlastungen haben im Grossen Rat EVP, Grüne, Grünliberale und SP gestimmt. Die Vorlage verdient Zustimmung. Im Hinblick auf die Volksabstimmung über die letzte Auch wenn sich die Wirtschaftslage zurzeit etwas Revision des Aargauer Steuergesetzes haben wir zu- abkühlt, weisen der Kanton und die allermeisten Ge- sammen mit den anderen Befürwortern der damali- meinden erfreuliche Rechnungsabschlüsse aus. So gen Vorlage versprochen, im nächsten Schritt den konnte der Kanton Aargau im vergangenen Jahr ei- Mittelstand zu entlasten. Dieses Versprechen löst die nen Rechnungsüberschuss von 245 Millionen Fran- vorliegende Revision ein. Dass dank des künftig jähr- ken verbuchen, der insbesondere auf höhere Steuer- lichen Ausgleichs der kalten Progression alle anderen eingänge zurückzuführen ist. Steuerzahlenden auch etwas profitieren, ist aus un- serer Sicht richtig. Um die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Aargau und seiner Gemeinden zu wahren und zu stärken, ist eine Entlastung des Mittelstands wie auch der juristi- Gerechtfertigte und … schen Personen angezeigt. Das zeigen interkantona- Der Grosse Rat hat am 22. Mai 2012 in zweiter Bera- le Vergleiche. Von den Steuerpflichtigen soll nicht tung die Teilrevision des aargauischen Steuergeset- mehr Geld erhoben werden als notwendig. zes verabschiedet. Dabei geht es um die gezielte Entlastung des Mittelstands und der Familien sowie … verkraftbare Entlastung der in einer späteren Phase der juristischen Personen. In Steuerzahler den vergangenen Steuergesetzrevisionen wurden insbesondere tiefe und hohe Einkommen entlastet. Der Kanton Aargau nahm 2011 rund 2,2 Milliarden Franken Steuern ein. Nach intensiven Beratungen haben sich eine klare Kommissionsmehrheit und der Regierungsrat auf Die nun vorgeschlagenen Milderungen der Einkom- eine massvolle und ausgewogene Revisionsvorlage mens- und Vermögenssteuertarife für den Mittel- einigen können. In der Schlussabstimmung hat der stand führen zu weniger (Mehr-)Einnahmen für den Grosse Rat die Gesetzesrevision mit 94 zu 45 Stim- Kanton von gut 90 Millionen Franken und für die men gutgeheissen. Gemeinden von knapp 90 Millionen Franken. 53
  • 2. Die geplanten Anpassungen des unteren und oberen Die Belastung der steuerbaren Vermögen wird um Gewinnsteuertarifs für die juristischen Personen rund 10 Prozent gesenkt. bringen beim Kanton rund 27 Millionen Franken und bei den Gemeinden rund 12 Millionen Franken we- Kapitalauszahlungen aus der Säule 2 und 3a werden niger Steuererträge ein. neu mit einer separaten Jahressteuer von 30 Prozent, statt wie bisher 40 Prozent, besteuert. Fiskalpolitische Auswirkungen der Schliesslich ist auf die neue Zinsregelung hinzuwei- Revision sen. Während jetzt nur Steuern zinslich bevorzugt ab ab ab werden, die bis Ende April bezahlt werden, soll dies in Mio. Franken Total 2014 2015 2016 künftig für alle Steuern, die vor Ende Oktober be- Entlastungen 60,7 31,6 27,0 119,3 zahlt werden, gelten. Kantonssteuern Entlastungen 57,5 29,8 11,8 99,1 Für die juristischen Personen wird die obere Tarifstufe Gemeindesteuern von 9 auf 8,5 Prozent und die untere Tarifstufe von 6 Die Revision mit einem Gesamtumfang von knapp auf 5,5 Prozent gesenkt. Der Sockelbetrag wird von 220 Millionen Franken erweist sich insgesamt als 150’000 auf 250’000 Franken angehoben. massvoll und für die öffentliche Hand verkraftbar. Gestaffelte Einführung Entlastung für Mittelstand … Die beschlossene Steuergesetzrevision soll gestaffelt Die Anpassungen des Einkommenssteuertarifs be- in Kraft treten. Die Entlastung des Mittelstands soll treffen vor allem die steuerbaren Einkommen für in den Jahren 2014 und 2015 erfolgen. Die Anpas- Verheiratete zwischen 80’000 und 160’000 Franken sung des Gewinnsteuertarifs bei den juristischen und für Alleinstehende zwischen 40’000 und 80’000 Personen soll auf den 1. Januar 2016 in Kraft ge- Franken. Die Entlastung macht 5 bis 6 Prozent aus. setzt werden. Verheiratet, 2 Kinder (12 und Diese Staffelung kommt Kanton und Gemeinden entgegen. 16 Jahre) Brutto- Steuerbetrag* Entlastung Arbeitsein- vor nach in kommen Revision Revision Franken in % Die Vorlage verdient am 30’000.– 0.– 0.– 0.– – 23. September ein Ja an der 50’000.– 427.– 350.– –77.– –18,1% Urne, weil wir 70’000.– 2’168.– 1’954.– –213.– –9,8% 100’000.– 5’907.– 5’394.– –513.– –8,7% damit Familien und Mittelstand gezielt entlasten. 150’000.– 14’197.– 13’116.– –1’081.– –7,6% tieferen Steuern die Kaufkraft der Bevölke- mit 200’000.– 23’826.– 22’305.– –1’521.– –6,4% rung stärken. 500’000.– 87’097.– 83’832.– –3’265.– –3,7% tieferen Steuern mehr Investitionen von mit 1’000’000.– 199’366.– 193’306.– –6’059.– –3,0% Unternehmen auslösen. 2’000’000.– 428’820.– 417’662.– –11’158.– –2,6% Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer (109%, 103%, 15%); Steuerfüsse 2012 damit mehr Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze generieren. … und Familien dadurch die Attraktivität des Kantons Aargau als Wohnstandort und Werkplatz erhöhen. Als weitere Revisionspunkte sind die Erhöhungen der Kinderabzüge von 6’400 auf 7’000 Franken für Kinder guten Rechnungsabschlüsse der Haushalte die von Kanton und der Mehrheit der Gemeinden bis zum 14. Altersjahr, von 8’000 auf 9’000 Franken bis eine Entlastung nahelegen. zum 18. Altersjahr und von 9’500 auf 11’000 Franken für volljährige Kinder in Ausbildung hervorzuheben. allfällige zunächst zu erwartenden Minderein- nahmen rasch durch Wachstum kompensiert werden Weitere Entlastungsmassnahmen und dank gestaffelter Einführung die massvollen Steuerentlastungen für den Kanton und die Die kalte Progression wird künftig jährlich ausgegli- Gemeinden gut verkraftbar sind. chen, was allen Steuerpflichtigen zugute kommt. 54
  • 3. Exportwirtschaft nicht mit Swissness schwächen von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau Diesen Herbst wird sich der Ständerat mit der sogenannten «Swissness-Vorla- Aussenhandel ge» beschäftigen. Für die Aargauer Exportunternehmen, insbesondere für die zahlreichen KMU im Industriesektor, steht dabei Einiges auf dem Spiel. Nur wer eine bestimmte Wertschöpfungsquote im Inland aufweist, darf das Label «Swiss made» verwenden. Die AIHK setzt sich mit ihren Schwesterorganisatio- nen für eine KMU-verträgliche, einfach zu handhabende Lösung ein. Die Frühlings-Session des Nationalrates bescherte schen Bedürfnissen angepasst ist und nicht unverhält- der Schweizer Exportindustrie – ausgenommen der nismässige Hürden und Kosten verursacht. Uhrenindustrie eine herbe Enttäuschung. Als ob sie nicht schon genug unter der Frankenstärke zu leiden Nicht bei allen Produkten tritt die missbräuchliche Ver- hätte, stimmte der Nationalrat mit 96 zu 84 Stim- wendung der Bezeichnung «Swiss» gleichermassen men dem Antrag des Bundesrates zu, dass die Indus- auf. Die Gefahr getäuscht zu werden ist dort gross, trieprodukte künftig eine schweizerische Wertschöp- wo der Konsument auf die geografische Herkunftsan- fungsquote von 60 Prozent (bisher 50 Prozent) gabe abstellt, weil er sich von der Qualität und der aufweisen müssen, wenn sie unter dem Label «Swiss Sicherheit des Produkts sowie den bei der Herstellung made» vertrieben werden wollen. Der Nationalrat beachteten Umwelt- und Sozialstandards kein zuver- setzte sich über alle Einwände hinweg, welche die lässiges Bild machen kann. Dies trifft vor allem bei un- Industrie- und Handelskammern im vorparlamentari- verarbeiteten Naturprodukten zu. Hier sind höhere schen Verfahren und die Unternehmer im Rat vorge- Wertschöpfungsquoten durchaus gerechtfertigt. bracht hatten. Nun ruhen die Hoffnungen der Expor- teure auf dem Ständerat. Wir erwarten, dass sich der Keine solchen Missbräuche gibt es bei Investitions- Ständerat für 50 Prozent Inlanderfordernis bei den gütern (Maschinen, Apparate, Instrumente, Zube- Non-Food-Produkten (gemäss Minderheit Schwan- hör, Komponenten), weil der Käufer sachverständig der im Nationalrat) entscheidet. ist und meistens die Lieferfirma kennt. Er weiss auch um die globale Fragmentierung der Wertschöp- fungskette und damit um die multinationale Zusam- Swissness-Regeln nur verschärfen, mensetzung des von ihm gekauften Produktes. Doch wo wirklich Missbrauch droht erwartet er, dass die wesentlichen Schritte zur Her- Die Herkunftsbezeichnung Swiss bringt für viele Pro- stellung in der Schweiz erfolgen, wie Forschung und dukte einen «Bonus» in Form höherer Verkaufsprei- Entwicklung, Herstellung der Kernkomponenten, se, weil die Herkunftsbezeichnung für Spitzenquali- Montage und Qualitätskontrolle. tät, Seriosität, Zuverlässigkeit usw. bürgt. Gemäss heutiger Praxis bei Investitionsgütern basierend auf Gleich lange Spiesse für Schweizer einem Urteil des Handelsgerichts St.Gallen aus dem Betriebe wie für ausländische Jahr 1962 muss «der schweizerische Wertanteil an den Herstellungskosten der Ware mindestens Der Gesetzgeber darf die Messlatte für das Swiss- 50 Prozent betragen und der wesentliche Fabrikati- ness-Erfordernis nicht zu hoch ansetzen, sonst onsprozess in der Schweiz stattgefunden haben». würden wir uns gegenüber der ausländischen Kon- kurrenz selber benachteiligen und den Wirtschafts- Es ist richtig, die kommerzielle Verwendung des standort Schweiz schwächen statt stärken. So Schweizerkreuzes und der Bezeichnung «Schweiz» kennt kein anderes Land eine solch strenge Rege- sowie von «Swiss made» gegen Missbrauch und Tritt- lung, wie sie die Schweiz derzeit plant. Die heutige brettfahrer zu schützen. Das dient sowohl Konsumen- 50-Prozent-Regel hat sich bewährt und es gibt kei- ten als auch den Unternehmen. Die entsprechenden nen Grund, sie zu verschärfen. Regelungen müssen sich aber am vorhandenen Schutzbedarf orientieren. Für die Unternehmen ist Eine nationale Wertschöpfungsquote von 60 Prozent wichtig, dass das Schutzniveau den branchenspezifi- ist keineswegs internationaler Standard. Eine auf die 55
  • 4. Herstellungskosten bezogene Wertgrenze gibt es Die Erhöhung des minimalen schweizerischen Wert- weder in Deutschland noch in Frankreich oder Itali- anteils von 50 auf 60 Prozent im Markenschutzge- en. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Erzeugnis in setz würde dazu führen, dass Exporte, welche mit Deutschland eine für die Produktqualität aus Sicht einem Wertanteil zwischen 50 und 60 Prozent zwar des Verbrauchers entscheidende Behandlung erfah- die Bedingungen für den Schweizer Ursprung erfül- ren hat, bzw. ob alle wesentlichen Herstellungs- len, im Ausland trotzdem nicht mehr unter der Be- schritte in Deutschland geschehen sind. zeichnung «Swiss Origin» oder «Swiss made» ange- priesen und verkauft werden dürften. Noch nie wurde unseres Wissens der Vorwurf erhoben, eine … sonst drohen arbeitsplatzgefähr- mit «Swiss origin» versehene und im Markt ange- dende Wettbewerbsnachteile priesene Maschine schmücke sich zu Unrecht mit Bei einer Erhöhung der minimalen Wertquote auf dem Label Swiss. Es besteht also kein Schutzbedarf. 60 Prozent der Herstellungskosten könnten künftig schätzungsweise rund 30 bis 40 Prozent des bishe- Zudem würden im Falle einer Erhöhung des Inlan- rigen Exports nicht mehr unter dem Swiss-Label er- derfordernisses von 50 auf 60 Prozent für viele Un- folgen. Davon wären vor allem – aber nicht nur – ternehmen Zusatzkosten für die Umstellungen und KMU und Komponentenhersteller betroffen. Diese Neuberechnungen sowie für die zum Teil komplizier- Unternehmen hätten folglich nur zwei Alternati- ten juristischen und markenrechtlichen Abklärungen ven: Entweder machen sie die Verlagerung der Her- entstehen. Solche administrativen Zusatzbelastun- stellung ins Ausland teilweise rückgängig was hö- gen gilt es zu vermeiden. here Produktionskosten und Wettbewerbsnachteile zur Folge hätte. Oder sie verzichten auf die Nut- Unsere Kernforderungen zung der Swissness im Export – was sie mit einem Industrieprodukten soll die Schwelle gemäss der Bei tieferen Verkaufspreis und einer tieferen Marge er- bisherigen Praxis bei 50 Prozent Wertanteil liegen kaufen. (unter Berücksichtigung von Forschung, Entwicklung und Qualitätsprüfung). Für die Uhrenbranche soll angesichts ihrer besonderen Situation auf den Der Nationalrat verkennt, in welchem Ausmass die Exportmärkten und des hohen Wertschöpfungsanteils Erhöhung der Wertschöpfungsquote die unterneh- in der Schweiz gesetzlich ein Wertanteil von mindes- merische Flexibilität einschränken würde. Bei Wäh- tens 60 Prozent verankert werden. rungsverwerfungen, kurzfristigem Mangel an Zulie- Lebensmitteln ist die Verfügbarkeit der Rohstoffe Bei verstärkt zu beachten und auf diskriminierende ferern in der Schweiz oder internen Engpässen, Bestimmungen zu verzichten. müssen die Unternehmen – um die Aufträge erfüllen Abweichende Regeln sollen in Branchenverordnungen und Arbeitsplätze in der Schweiz retten zu können festgelegt werden können. Auch ist ein abweichendes einen Teil des Einkaufsvolumens kurzfristig aus der Verständnis der betroffenen Branchen und Konsumen- Schweiz ins Ausland verschieben können. Andern- ten zu berücksichtigen. falls gehen Arbeitsplätze im Inland verloren. Mit je- der Erhöhung der Wertschöpfungsquote wird die Flexibilität der Unternehmen kleiner und deren Wett- Differenzierte Lösungen für unter- bewerbsfähigkeit geschwächt. schiedliche Branchen ermöglichen Mit der Festlegung eines Schwellenwerts von min- destens 60 Prozent für Uhren können die spezifi- Keine Diskrepanz zu zollrechtlichen schen Bedürfnisse dieser Branche auf Gesetzesstufe Vorschriften schaffen berücksichtigt werden. Mit der Zulassung von Bran- Ein industrielles Produkt bekommt den nicht prä- chenverordnungen, die einen vom gesetzlich fixier- ferenziellen Schweizer Ursprung, sofern es in der ten abweichenden, höheren Schwellenwert vorse- Schweiz entweder vollständig gewonnen oder hen, kann die notwendige Flexibilität für andere hergestellt oder ausreichend be- oder verarbeitet Branchen geschaffen werden. worden ist, «wenn der Wert aller zu seiner Her- stellung verwendeten Vormaterialien ausländi- Für die Lebensmittelindustrie müssen Rohstoffe, die schen Ursprungs 50 Prozent seines Ab-Werk-Prei- in der Schweiz nicht oder nicht in genügenden Men- ses nicht übersteigt». Nur in diesem Fall darf die gen vorhanden sind, generell von der Berechnung Ursprungskennzeichnung «Swiss Origin» verwen- der Herstellungskosten ausgeschlossen werden kön- det werden. nen. 56
  • 5. Mit Cleantech gegen Arbeitslosigkeit? von Jan Krejci, lic. iur., juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau Die SP will mit Investitionen in erneuerbare Energien und saubere Technologien Energiepolitik eine «neue, nachhaltige Wirtschaftsbranche» schaffen und so die durch die Wirtschaftskrise bedingte Arbeitslosigkeit bekämpfen. Hierfür hat sie eine «Cleantech-Initiative» eingereicht, die einen raschen Umbau des Energiesys- tems fordert. Die SP schätzt, dass damit 100’000 Arbeitsplätze geschaffen wer- den. Die AIHK ist der Ansicht, dass Cleantech keine Basis für eine staatliche In- dustriepolitik bilden darf und lehnt die Initiative deshalb ab. Im letzten Herbst hat die SP die so genannte Clean- deshalb auf die Einfuhr von chinesischen Solarmodu- tech-Volksinitiative («neue Arbeitsplätze dank er- len Strafzölle. Die Amerikaner bezichtigen China ei- neuerbaren Energien») bei der Bundeskanzlei einge- ner unfairen Subventionspraxis. Es droht ein Han- reicht. Das Anliegen der Initianten ist ein rascher delskrieg in der Solarbranche. Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien. Die Initiative fordert, dass der Gesamtenergiebedarf der Auch in der Schweiz kämpft die Solarbranche mit Schweiz (d.h. inklusive Verkehr) bis 2030 mindestens enormen Schwierigkeiten. Der Schweizer Industrie- zur Hälfte aus erneuerbarer Energie gedeckt werden konzern Von Roll wollte deshalb Anfang dieses Jah- soll. Dazu hat der Bundesrat Zwischenziele festzule- res wieder aus dem Solargeschäft aussteigen. Für die gen. Das Initiativkomitee stellt fest, dass erneuerbare Sparte liess sich jedoch kein Käufer finden, so dass Energien und saubere Technologien das Energiege- das Unternehmen die verbleibenden Mitarbeiter schäft erobern. Ausserdem seien sie ein enormer letzten Monat entlassen musste. Der Windbranche «Jobmotor». Rund 100’000 neue Arbeitsplätze sol- wiederum bläst in der Schweiz ein starker Wind der len mittels Subventionen entstehen. Landschaftsschützer entgegen. Und auch sonst fehlt im verschuldeten Europa und Amerika das Geld für neue Windkraftanlagen. Und in solche unsichere Be- Subventionen nicht zielführend reiche soll ausgerechnet der Staat investieren und Wohin eine solche verfehlte Subventionspolitik Arbeitsplätze schaffen? führt, zeigen die ernüchternden Beispiele in Spanien und Deutschland. In Spanien hat der Staat durch Bundesrat lehnt Initiative ab hohe Subventionen im Bereich der Solar- und Wind- energie insgesamt mehr Arbeitsplätze vernichtet als Die Initiative fordert im Weiteren Diverses, das be- geschaffen. Die Jobs fielen dort nämlich entweder in reits vom Bundesrat und Parlament beschlossen wur- anderen Branchen weg oder in der unterstützten de. Der Bundesrat lehnt den Regelungswunsch der Branche selber, nachdem die Subventionen wieder SP deshalb ab und hält fest, dass das heute geltende gestrichen wurden. oder zumindest beschlossene Recht die Forderungen der Initiative nach einer verstärkten Forschungsför- In Deutschland wiederum realisierte man, dass mit derung und einer Verschärfung der Vorschriften für den ausgeschütteten Subventionen gar nicht die hei- Anlagen, Fahrzeuge und Geräte bereits erfülle. Zu- mische Wirtschaft unterstützt wird, sondern chinesi- dem sei die Frist bis 2030, um den Anteil der erneu- sche Solarpanels. In China profitiert die Solarbranche erbaren Energien auf 50 Prozent zu erhöhen, viel zu von günstigen Krediten, Steuernachlässen, niedrigen kurz. Er warnt davor, dass der geforderte rasche Um- Stromkosten, kostenlosem Bauland und laxen Um- bau des Energiesystems zusätzliche Kosten nach sich weltauflagen. So können chinesische Unternehmen ziehen würde. Zwar unterstützt der Bundesrat die viel günstiger produzieren und verkaufen, als ihre Stossrichtung der Initiative. Er wird aber in seiner europäische und amerikanische Konkurrenz. Die Energiestrategie 2050 seine eigenen Ideen vorstel- deutsche Regierung strich deshalb ihre Unterstüt- len, die sich auf eine umfassende und vor allem lang- zungsgelder, worauf jüngst zahlreiche Unternehmen fristig ausgerichtete Umsetzung stützen sollen. Zur- Konkurs anmelden mussten (u.a. Millennium, So- zeit ist das Bundesamt für Energie (BFE) daran, ein larhybrid und Solon). Das chinesische Vorgehen er- entsprechendes Massnahmenpaket auszuarbeiten. zürnte zuletzt auch die USA. Im Mai verhängte sie Dieses soll gemäss Walter Steinmann, dem Direktor 57
  • 6. des BFE, voraussichtlich am 14. September in die Wirtschaft geht voran Vernehmlassung kommen. Die Wirtschaft hat den Umweltschutz in vielen Berei- Bereits letztes Jahr hat der Bundesrat den Masterplan chen integriert, geht voran und leistet bereits seit Cleantech verabschiedet. Dieser enthält eine Auslege- Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion ordnung zum Thema Ressourceneffizienz und erneu- von CO2 und zur Steigerung der Energieeffizienz. erbare Energie. Der Bundesrat kam in der Analyse Das Geschäftsmodell einer ABB oder einer Siemens zum Schluss, dass die Schweiz im Cleantech-Bereich basiert bereits seit Jahrzehnten auf ressourcenscho- grundsätzlich gut aufgestellt ist. Gleichzeitig ortete er nenden und energieeffizienten Produkten. Die meis- aber auch Handlungsbedarf, dem er mit rund 20 ten Firmen sind ausserdem bereit in Effizienzmass- Massnahmen begegnen möchte. Dazu gehört unter nahmen zu investieren, wenn dies ökonomisch Sinn anderem die Optimierung des Wissens- und Techno- macht, wie zahlreiche Beispiele der Energie-Agentur logietransfers zwischen Hochschule und Unterneh- der Wirtschaft (EnAW) zeigen. Dagegen motivieren men. In diesem Bereich gibt es im Aargau bereits seit Verbote und Pflichten Wirtschaft und Gesellschaft 30 Jahren den Technologietransfer FITT. Eine Koopera- wenig zum Sparen. Stattdessen verpufft die Energie tion der Aargauischen Industrie- und Handelskammer wirkungslos in der Bürokratie und im Monitoring. und der Hochschule für Technik der FHNW, wo sich KMU auf einfache und unkomplizierte Weise Know- Zusammen mit der EnAW reduzieren KMU ihren CO2- how – u.a. auch im Energiebereich – abholen können. Ausstoss und verbessern ihre Energiebilanz. So kann beispielsweise die in Boswil domizilierte swisspor AG, ein Produzent von Dämmstoffen, Abdichtungen und Massive Zusatzkosten bei Annahme Systemlösungen, heute einen beachtlichen Erfolg im Gemäss economiesuisse würde eine Annahme der Umweltschutz ausweisen. Durch die von den Energie- Cleantech-Initiative der Wirtschaft massive Zusatzkos- spezialisten der EnAW vorgeschlagenen Effizienz- ten bescheren und zum Abbau von Arbeitsplätzen füh- massnahmen konnte nämlich an zwei der drei Pro- ren. Der Dachverband der Wirtschaft hält die Forde- duktionsstandorte für EPS-Dämmstoffe (expandiertes rung, den Anteil der erneuerbaren Energie bis 2030 auf Polystyrol) der jährliche Gesamtenergieverbrauch um 50 Prozent zu erhöhen, für unrealistisch. Ausserdem 8’100 MWh bzw. 6’600 MWh und der CO2-Ausstoss hätte der dazu nötige Umbau der Energieversorgung um 2’200 Tonnen bzw. 1’300 Tonnen reduziert wer- eine drastische Erhöhung der Energiepreise zur Folge. den. Am dritten Standort hat die Umsetzung der mit der EnAW erarbeiteten Massnahmen soeben begon- In einer Studie («Potenziale für Cleantech im Indust- nen. Auch hier werden mit wirtschaftlichen Massnah- rie- und Dienstleistungsbereich in der Schweiz») kam men schon bald bedeutende Mengen an Energie und die ETH im letzten Jahr zwar zum Schluss, dass sich CO2 eingespart. Dies ist nur eines von über 2’000 po- der Technologiebereich «Cleantech» in den letzten sitiven Beispiele der EnAW und zeigt, wie die Wirt- Jahren weltweit rasant entwickelt habe und daher schaft hilft, das Klima und die Umwelt zu schonen. enorme Marktchancen böte. Dagegen weise die Können wir uns also getrost zurücklehnen und müs- Schweiz in diesem Bereich aber eine eher unter- sen nichts mehr tun? Nicht ganz! durchschnittliche Spezialisierung auf. Vielmehr scheint die Schweiz im Cleantech-Bereich auf die Cleantech-Initiative ist abzulehnen Übernahme von Technologien zu setzen. Was per se nichts Schlechtes ist, wie die zahlreichen Spitzenplät- Es besteht durchaus Handlungsbedarf und zwar ze der Schweiz in vielen internationalen Ranglisten beim akuten Fachkräftemangel. Dieser ist nämlich im Bereich des Umweltschutzes belegen. Die Studie nicht nur in der Wirtschaft allgemein, sondern insbe- führt weiter aus, dass in der Schweiz insbesondere sondere auch in Cleantech-Bereichen ein entschei- grosse, exportorientierte und kapitalkräftige Firmen dender Innovationshemmer. Umwelt und Wirtschaft ein hohes Cleantech-Potential haben. Deshalb kann wäre somit am besten geholfen, wenn in die Grund- der Staat Cleantech-Arbeitsplätze auch nicht einfach lagenforschung investiert würde und wenn dem so schaffen, sondern sollte sich darauf beschränken, Fachkräftemangel im MINT-Bereich (Mathematik, In- optimale Rahmenbedingungen zu entwickeln. Gute formatik, Naturwissenschaft und Technik) entgegen- Grundausbildung, Schutz des geistigen Eigentums, gewirkt würde. Denn saubere Technologien und ein offener Arbeitsmarkt und ein offener Kapital- energieeffiziente Produkte werden nicht durch neue markt spielen dabei eine wesentliche Rolle. Verfassungsartikel entwickelt, sondern durch inno- 58
  • 7. vative Unternehmen mit ihren zahlreichen Wissen- schaftsbereichen verwurzelt, dass staatliche Förderun- schaftlerinnen und Ingenieuren. gen schwierig umzusetzen wären und bloss zu uner- wünschten Marktverzerrungen führen würden. Für Die SP-Initiative dagegen ist unnötig, schädlich und eine staatliche Industriepolitik ist Cleantech auf jeden abzulehnen. Zahlreiche Anliegen sind heute bereits Fall keine Basis, auch wenn dort momentan viel Musik Tatsache. Ausserdem ist Cleantech in so vielen Wirt- spielt und sich jeder in deren Glanz sonnen möchte. Schärfere Haftung = weniger Aufträge für KMU von Marco Caprez, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau Das EU-Personenfreizügigkeitsabkommen ist seit mehr als 10 Jahren in Kraft. Die Flankierende Zuwanderung von Personen aus der EU wirkt sich insgesamt positiv aus, wie Massnahmen auch der Bundesrat in seinem aktuellen und umfassenden Bericht vom 4. Juli 2012 festhält. Damit gute Ergebnisse auf dem Arbeitsmarkt erzielt werden können, sind aber auch massvolle flankierende Massnahmen zu akzeptieren. Ex- treme Vorschläge wie die Erweiterung der Haftung des Erstunternehmers für Subunternehmen sind hingegen abzulehnen, weil sie negative Folgen hätten. Worum geht es? Die mit der Personenfreizügigkeit erfolgte Öffnung sche Arbeitgeber erteilen, müssen sich eine solche und Flexibilisierung unserer Märkte führt zu einem ver- Verpflichtung ihrer ausländischen Subakkordanten stärkten Wettbewerb, weshalb Aufträge in verschie- vertraglich zusichern lassen. denen Branchen vermehrt an (günstigere) Subunter- nehmen vergeben werden, häufig an Unternehmen Weil trotz der bewährten flankierenden Massnahmen mit Sitz im Ausland. Denn dank des EU-Personenfrei- gewisse Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von zügigkeitsabkommens können Schweizer Unterneh- Mindestlöhnen für Arbeitnehmer ausländischer Ent- men Aufträge von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr an sendebetriebe eruiert wurden, wurde auch die Frage ausländische (selbständige) Dienstleistungserbringer nach einer Haftung von Erstunternehmen für die vergeben. Ausländische Arbeitgeber können dann (Nicht-) Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeits- vom Institut der Entsendung Gebrauch machen und bedingungen ihrer Subunternehmer diskutiert. Die ihre Arbeitnehmer ohne Bewilligung im Rahmen des Räte konnten sich infolge mehrerer offener Fragen so genannten Meldeverfahrens in die Schweiz entsen- darauf einigen, die Haftung erst in der Herbstsession den. Besonders häufig entsenden Unternehmen im 2012 zu beraten. Um die noch offenen Fragen zu klä- Baunebengewerbe, gefolgt vom verarbeitenden Ge- ren, wurde das SECO beauftragt, Haftungsvarianten werbe und vom Bauhauptgewerbe. für das Parlament auszuarbeiten. Im Wesentlichen werden vier verschiedene Varianten vorgeschlagen, Um den Schutz von Erwerbstätigen in der Schweiz die hinsichtlich der Strenge der Haftung abgestuft sicherzustellen, sind im Zuge der Einführung des frei- sind. Wesentlich ist dabei, dass bei allen Varianten der en Personenverkehrs mit der EU per 1. Juni 2004 die Erstunternehmer für Verfehlungen von Subunterneh- flankierenden Massnahmen in Kraft getreten. Die men in die Pflicht genommen werden kann. Die Vari- Arbeitnehmer sollen dadurch vor der missbräuchli- anten reichen von der Beibehaltung des Status quo chen Unterschreitung von minimalen Lohn- und Ar- bis hin zur verschuldensunabhängigen Haftung für beitsbedingungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sämtliche nachfolgenden Unternehmen einer Auf- und Normalarbeitsverträgen am Arbeitsort geschützt tragskette. werden. So verpflichtet das Entsendegesetz bspw. ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Rah- Sicht der AIHK men einer grenzüberschreitenden Dienstleistungser- bringung in die Schweiz entsenden, zur Einhaltung Die Aargauische Industrie- und Handelskammer hat von minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen. sich bereits mehrfach gegen Lohn- und Sozialdumping Schweizer Unternehmen, die Aufträge an ausländi- ausgesprochen. Als Interessenvertreterin von mehr als 59
  • 8. 1’500 Unternehmen liegt uns ein funktionierender Ar- geschränkt würde, sondern auch den KMU. KMU beitsmarkt am Herzen. Gewisse Eingriffe in den libera- werden nämlich dank ihrer Spezialkenntnisse vielfach len Schweizer Arbeitsmarkt werden akzeptiert. Solche als Unterakkordanten eingesetzt. Bei einer Erhöhung Eingriffe müssen aber verhältnismässig sein, wobei wir der Haftungsgefahr werden zahlreiche Unternehmen uns entschieden gegen eine Verschärfung und Aus- keine Aufträge mehr an KMU erteilen. dehnung der Haftung von Erstunternehmen wehren. Auch sonst weist eine Auftragsweitergabe sehr viele Bereits nach aktueller Rechtslage müssen Erstunter- positive Aspekte auf: Die Produktionskapazität, die nehmen (wie bspw. Total- oder Generalunterneh- bspw. im Baugewerbe oft gefragt ist, kann gesteigert men), die Aufträge an Subunternehmen mit Sitz oder werden, Spezialisten oder «Nischenplayer» können in Wohnsitz im Ausland vergeben, diese vertraglich einzelnen Produktionsschritten effizienter eingesetzt verpflichten, minimale Lohn- und Arbeitsbedingun- werden. Und schliesslich bleibt so die Flexibilität, wel- gen einzuhalten. Kommt das schweizerische Erstun- che die Schweizer Wirtschaft auszeichnet, gewähr- ternehmen dieser Pflicht nicht nach, besteht bereits leistet. Oder soll es tatsächlich Usus werden, etwa bei heute die Möglichkeit einer Verwaltungssanktion ge- einem Notfall zuerst die Lohnausweise sämtlicher Ar- genüber dem fehlbaren Unternehmen, zuzüglich zi- beitnehmer eines potentiellen Subakkordanten zu vilrechtlicher Schadenersatzansprüche. Eine weiter- verlangen, bevor die Arbeit ausgeführt werden kann? gehende Haftung für Nicht-Vertragspartner würde den elementaren Grundsätzen der Schweizer Rechts- Auch Schweizer KMU betroffen? ordnung widersprechen: Grundsätzlich hat nämlich jede natürliche und juristische Person nur für die Er- Die vom SECO vorgeschlagenen Varianten sehen alle- füllung ihrer eigenen (und nicht fremder) vertragli- samt eine Haftung für Erstunternehmer vor, die Auf- chen bzw. ausservertraglichen Pflichten einzustehen. träge an Subunternehmer mit Sitz bzw. Wohnsitz im Eine Abweichung von diesem Grundsatz soll nur in Ausland vergeben. Auf den ersten Blick mag das absoluten Spezialfällen und wo notwendig (z.B. bei schweizerische KMU wenig tangieren, was aber ein der Geschäftsherrenhaftung gemäss Art. 55 OR) er- Trugschluss ist: Wird nämlich eine Haftung beschlos- laubt sein. Die Einführung einer Haftung des Erstun- sen, die weit über das Ziel hinaus schiessen sollte, so ternehmers für eine ganze Kette weiterer Unterneh- erscheint es wahrscheinlich, dass schweizerische Un- men, mit denen es keine Verträge abgeschlossen hat, ternehmen Aufträge in Zukunft weniger an ausländi- hätte weitreichende Folgen: So würde es für das Un- sche Subunternehmen vergeben werden, was einem ternehmen nicht mehr ausreichen, seinen Subakkor- erschwerten Zugang zum schweizerischen Markt danten vertraglich zu verpflichten, die minimalen gleich kommen würde. Das Freizügigkeitsabkommen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Viel- mit der EU sieht nun aber ein Verbot der Diskrimi- mehr müsste ein Unternehmen permanent damit nierung aufgrund der Nationalität vor. Ob ein Er- rechnen für Verfehlungen eines fremden Unterneh- schweren des Zugangs bereits einer Diskriminierung mens haftbar gemacht zu werden, die es nicht steu- entspricht, ist umstritten. Das SECO äussert sich im ern und praktisch nicht überprüfen kann. Je nach Rahmen des erläuternden Berichtes zu den vorge- Haftungsstufe wäre es bspw. die Pflicht eines Totalun- schlagenen Varianten zu dieser zentralen Frage nur ternehmens im Baugewerbe zu überprüfen, ob alle knapp und wenig überzeugend. Viel lieber wird her- Subunternehmen und nachfolgenden Unternehmen vorgehoben, dass sämtliche Varianten auch so «ausge- einer Auftragskette die Sozialabgaben ihrer Arbeit- staltet werden können, dass sie auch Schweizer Un- nehmer tatsächlich an die zuständige Stelle entrichtet ternehmen mit einbeziehen würden.» Eine Regelung haben. Praktisch hätte dies zur Folge, dass das Unter- für Schweizer Unternehmen würde im Ergebnis dazu nehmen wohl sämtliche Lohnabrechnungen aller Ar- führen, dass Schweizer KMU entweder weniger Auf- beitnehmer einfordern und überprüfen müsste, was träge erhalten, weil die Erstunternehmen angesichts wenig praxistauglich bzw. für das betroffene Unter- des enormen und kostspieligen Aufwandes Aufträge nehmen unzumutbar wäre. Hält ein Erstunterneh- in Zukunft lieber selber ausführen. Oder aber diejeni- men diese enormen administrativen Vorgaben nun gen Unternehmen, die weiterhin Unteraufträge verge- aber nicht ein, läuft es Gefahr, haftbar gemacht zu ben, müssten jederzeit Gewähr leisten, dass minimale AZB 5000 Aarau 1 CH5000 Aarau 1 werden. Das würde nicht nur den involvierten Unter- Lohnbedingungen eingehalten werden. Besonders PP/Journal nehmen schaden, weil Aufträge infolge zusätzlichem Arbeitnehmervertretungen dürften damit zufrieden Aufwand teurer an den Endkunden verkauft werden sein, denn faktisch würde das zu generellen Lohnkon- müssten und damit die Wettbewerbstauglichkeit ein- trollen führen. Die AIHK sagt dazu NEIN danke. 60