8. DAS PENGJAHR IN ZAHLEN
• Wir haben gemeinnützige Förderung von über 4150€ geleistet!
• Wir bezahlen 6000€ Miete im Jahr
• 300€ für freies Internet
• Spülmaschine, Spülkästen, Lichttechnik, MiniMac im Wert von 2600€ gekauft
• Wir waren in der FAZ und lokalen Zeitungen
•
•
• 0€ vom Staat
9. VERANSTALTUNGEN 2009/2010
Im letzten Jahr gab es 49 Veranstaltungen
• 28 (16) Ausstellungen
• 10 (8) Lesungen und Hörspiele
• 20 (6) Filmabende
• 4 (2) Theaterstücke/Kabaretts
• 21 (4) Bands/DJs
• 10 (*) Vorträge
• 52 (56) Dienstage geöffnet
10. VERANSTALTUNGEN BIS 2009
Musik
19%
Theater
Ausstellung
40%
Insgesamt 97 Veranstaltungen
5%
• 47 Ausstellungen
• 22 Lesungen und Hörspiele
Film • 20 Filmabende
17% • 6 Theaterstücke/Kabaretts
• 23 Bands/DJs
Lesung
19%
11. VERANSTALTUNGEN SEIT DEM UR-PENG
Vorträge
Musik
21%
5%
Ausstellung Insgesamt 148 Veranstaltungen
36%
Theater • 75 Ausstellungen
5% • 32 Lesungen und Hörspiele
• 40 Filmabende
Film Lesung • 10 Theaterstücke/Kabaretts
19% 15%
• 44 Bands/DJs
• 10 Vorträge
22. RAUM & BAR
Dominik Schäfer (Annelen Brodner & Thomas Jacobs)
• Neue Getränke
• es gibt immer guten Wein
• Betreuung von Ausstellern
• Ausstellervertrag
• Aufräumaktion
42. § 6 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
• 5.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr
als 30 Prozent der
Mitglieder anwesend sind.
6.
Ist dies nicht der Fall, so hat der Vorstand unverzüglich mit
gleicher Tagesordnung
noch einmal zur
Mitgliederversammlung einzuladen. Diese ist dann unabhängig
von
§5 beschlussfähig, darauf ist in der Einladung hinzuweisen.
43. § 6 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
• 5.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr
als 30 Prozent der
Mitglieder anwesend sind.
6.
Ist dies nicht der Fall, so hat der Vorstand unverzüglich mit
gleicher Tagesordnung
noch einmal zur
Mitgliederversammlung einzuladen. Diese ist dann unabhängig
von
§5 beschlussfähig, darauf ist in der Einladung hinzuweisen.
45. § 7 DER VORSTAND
• Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und den
sechs Beisitzern. Zur Vertretung der Gesellschaft zur
Förderung von Kunst, Design und Kommunikation e.V. Im
Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende, die zwei
stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister
berechtigt. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
46. § 7 DER VORSTAND
• Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem oder
zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und
den sechs Beisitzern. Zur Vertretung der Gesellschaft zur
Förderung von Kunst, Design und Kommunikation e.V. Im
Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende, die zwei
stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister
berechtigt. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.