Schutz des freien Austausches von Diensten durch das GATS
1. Schutz des freien Austausches grenzüberschreitender
Dienste-Angebote durch das General Agreement on Trade
in Services (GATS)
2. Besonderheiten des Dienstleistungshandels
• Schwierigkeit der statistischen Erfassung
- unterschiedliche Meldepflicht
- kein quantifizierbarer Grenzübertritt
Statistiken beruhen teilweise auf Schätzungen!
• Starke Heterogenität macht Verhandlungen schwierig:
- Art der Dienstleistungen
- Entwicklungsstand und Regulierungen
• Handelshemmnisse oft nicht an Grenzen, sondern in Form
landesinterner Vorschriften (Bsp. Telekommunikation, wo
Investitionen oder Lizenzen / Beteiligungen notwendig sind).
• Betrifft auch Grenzüberschreitung von Kapital und Personen.
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3. Leading exporters in world trade in commercial services
Gesamt 1997: US$1,3 Billionen (Quelle: WTO)
United States 17,8 %
France 6,3 %
United Kingdom 6,5 %
Germany 5,6 %
Italy 5,5 %
Japan 5,3 %
Wer profitiert vom GATS?
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4. Gliederung der Dienstleistungen nach dem Standortkriterium
• cross-border-supply (aus Land A nach Land B).
Bsp.: internationale Telefonanrufe.
• consumption abroad (Erbringung im Land A bei gleichzeitiger
Nutzung durch Nachfrager aus Land B). Bsp.: Tourismus.
• commercial presence (Erbringung durch A im Land B mittels
kommerzieller Präsenz).
Bsp.: Niederlassung von ausländischen Banken.
• presence of natural persons (Erbringung durch A im Land B).
Bsp.: Fotomodelle und Consultants.
Im GATS erfasste Dienstleistungen
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5. Zielsetzung
• Schaffung eines multilateralen Regelwerks für den internationalen
Dienstleistungshandel
• Durch Transparenz und Liberalisierung
Handelsausweitung und Wirtschaftswachstum
Spezifische Merkmale
• Handelsfreiheit für Dienstleistungen
automatisch für dazu notwendige Kapitaltransfers und Investitionen
• Integraler Bestandteil: Anhänge
Ausnahmen für einzelne Sachbereiche und Sektoren
Das Abkommen - Ziel und Merkmale
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6. Grundprinzipien und Ausnahmen
• Alle Dienstleistungen
• Most-Favoured-Nation
-Status (MFN)
• Marktöffnung
• Inlandgleichbehandlung
• Z.B. im Luftverkehr, Seeverkehr
(11% Anteil!)
• allgemein (Integrationsräume,
öffentliche Aufträge)
• spezifisch (Negativlisten, begrenzt
auf 10 Jahre)
• Positivlisten (Monopole?, neue
Dienstleistungen?)
Prinzipien Ausnahmen
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7. Bedeutung des Abkommens
Auf multilateraler Ebene
• Unzureichend: Freizügigkeit natürlicher Personen und
„kritische“ Sektoren (Finanzen, Telekommunikation, Luftverkehr)
• Offen: Subventionen, Beschaffung der öffentlichen Hand, technische
Standards, Lizenzerfordernisse
• Aber: Vertrag ist bewusst der Beginn einer längerfristigen
Entwicklung. Erster Schritt ohne Ausnahmen nicht möglich!
Für die Unternehmenspraxis
• Transparenz (Offenlegung von Hemmnissen, Rechtssicherheit)
• Mehr Möglichkeiten für grenzüberschreitende Beteiligungen
Zunehmender Wettbewerb und Standardisierung
international branding und noch stärkere Kostenorientierung
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8. Master of Business Administration (MBA)
Deutsch-britischer, berufsbegleitender Studiengang der Fachhochschule für Wirtschaft (FHW)
Berlin und Anglia Polytechnic University (APU) Cambridge
Referat zum Abschluss des Prüfungsfaches
Rahmenbedingungen internationaler Unternehmensführung, SS 98.
Link zur Seminararbeit
Almut Stielau
Berlin, August 1998