8. «Agora»
Das Netz als offene «Agora»
Empfänger Sender
Als offener Ort der Debatte von der Zensur bedroht.
Als offener Dienstmarkt von Zugangsmonopolen
bedroht.
14. Ökonomische Ebene
Medien als Inhaltsanbieter investieren
1. Daten werden bezahlt:
Beim Einspeisen / durch CDN
2. Investitionsanreiz für Kompression etc.
3. Sind die Leitungen «voll»? Falls ja:
Meist durch Inhalte d. Access-Provider
4. Inhalte sind der Anreiz für Endkunden
16. Jede Person hat das Recht, Informationen frei
zu empfangen, aus allgemein zugänglichen
Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.
Art. 16 Abs. 3 BV
Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen
sowie anderer Formen der öffentlichen
fernmeldetechnischen Verbreitung von
Darbietungen und Informationen ist
gewährleistet.
Zensur ist verboten.
Art. 17 Abs 1 und 2 BV
Jede Person hat das Recht, Informationen frei
zu empfangen, aus allgemein zugänglichen
Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.
Art. 16 Abs. 3 BV
Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen
sowie anderer Formen der öffentlichen
fernmeldetechnischen Verbreitung von
Darbietungen und Informationen ist
gewährleistet.
Zensur ist verboten.
Art. 17 Abs 1 und 2 BV
17. Fehlender gesetzlicher Rahmen
RTVG Must Carry Rules
FMG Hochbreitband ≠ Grundversorgung
ABER: Keine Regulierung für Behinderung /
Monetization des Zugangs zu (multi-
medialen) Inhalten über Hochbreitband-I.net
Keine Regulierung des Peerings