7. Gültigkeit Ein GAV gilt grundsätzlich nur für Mitglieder einer Gewerkschaft. Nicht in einer Gewerkschaft organisierte ArbeitnehmerInnen können nicht von den Vorteilen profitieren. Wenn ein GAV für eine bestimmte Frist zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften abgemacht wurde, gilt die Friedenspflicht . In dieser Zeit sind beispielsweise Streiks verboten – Arbeitskonflikte sollen am Verhandlungstisch gelöst werden. Der Bundesrat kann einen GAV allgemeinverbindlich erklären. In diesem Fall gilt der Vertrag für alle Mitarbeitenden einer Branche (auch wenn sie nicht Mitglied der Gewerkschaft sind).
8. Gesamtarbeitsvertrag Friedenspflicht Allgemeinverbindlichkeitserklärung Während der Vertragsdauer des GAV darf keine Partei Kampfmassnahmen ergreifen. Streik verboten ! Aussperrung verboten! Der Bundesrat kann einen GAV für alle Betriebe und alle Arbeitnehmer verbindlich erklären. Gültig für Alle!
9. Zusammenfassung GAV Allgemein verbindlich Mitglieder Gewerkschaft Organisierte Arbeitgeber Nicht organisierte Arbeitnehmende Nicht organisierte Arbeitgeber