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Robert Morgner




           Besteuerung von
              Radreisen



                 Kontakt: RobertMorgner@web.de
Die drei Säulen der Tourismusbranche
        Leistungs-                                 Reise-
          träger                                 veranstalter                        Reisebüro

•   Unterbringung
                                              Eigenleistungen
•   Verpflegung
•   Beförderung
•   Gepäcktransport                                      Reise                      Vermittlung
                                                  (Leistungsbündel)
•   Betreuung                                                                       (i. d. R. für
•   Veranstaltungen                                                              Reiseveranstalter)
•   Mietwagen/-rad
                                                    Reisende
    07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011                 2
Allgemeines zur Umsatzsteuer –
Regelbesteuerung I
• gilt für Leistungsträger und soweit Veranstalter
  Eigenleistungen erbringt
• deutsches UStG anwendbar, soweit Leistung im
  Inland ausgeführt („steuerbar“)
• Ortsbestimmung für einzelne Reiseleistungen
  erforderlich (Bestimmungslandprinzip)
• Spezialregelungen für verschiedene
  Reiseleistungen

07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   3
Allgemeines zur Umsatzsteuer –
Regelbesteuerung II
• Folgen einer steuerbaren und steuerpflichtigen
  Leistung:
      – Umsatzbesteuerung: Nettoerlös x Steuersatz
      – Abzug von inländischer Vorsteuer
      – „Mehrwert“ der Leistung unterliegt letztlich der
        Besteuerung

• steuerliche Erfassung im ausländischen Staat,
  soweit Leistung im Ausland belegen (inkl. aller
  steuerlichen Pflichten)

07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   4
Die einzelnen Reiseleistungen I
Beherbergung
• Ort: dort, wo Unterbringung erfolgt
• ermäßigter Steuersatz von 7 %


Verpflegung
• Ort: grundsätzlich dort, wo Verpflegung
  tatsächlich erbracht wird (ab 2010)


07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   5
Die einzelnen Reiseleistungen II
Beförderung
• Ort: zurückgelegte Strecke
• Aufteilung des Reiseerlöses bei
  grenzüberschreitender Beförderung
• Sonderregelungen zur Ortsverlagerung wegen
  praktischen Schwierigkeiten bei der Aufteilung
• Ermäßigter Steuersatz (7 %) unter engen
  Voraussetzungen

07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   6
Die einzelnen Reiseleistungen III
Gepäcktransport
• Ort: grundsätzlich zurückgelegte Strecke
• Ausnahme: Beginn der Strecke,
  wenn Transport in zwei verschiedenen
  EU-Staaten beginnt und endet
Betreuung der Reisenden durch Reiseleiter
• Ort: dort, wo der Leistende sein Unternehmen
  betreibt bzw. an entsprechend ausgestatteter
  Betriebsstätte (ggf. am Urlaubsort)

07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   7
Die einzelnen Reiseleistungen IV

Veranstaltung/Ausflüge
• Ort: dort, wo die Veranstaltung tatsächlich
  erbracht wird

Vermietung von Beförderungsmitteln (inkl.
  Zubehör)
• Ort bei kurzfristiger Vermietung bis 30 Tage:
  dort, wo Beförderungsmittel übergeben wird
  (ab 2010)
07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   8
Leistungsempfänger (LE) als
Steuerschuldner (Reverse Charge)
 • LE ist Schuldner der Umsatzsteuer bei:
       – steuerbarer (Reise-)Leistung im Inland,
       – eines im Ausland ansässigen Unternehmers,
       – an Unternehmer (aus dem In- oder Ausland)
 • Rechnung des Leistenden:
       – Hinweis auf Reverse Charge
       – kein Ausweis der Umsatzsteuer(!)
 • VSt-Abzug des LE i. H. d. geschuldeten USt
 • USt-Schuld und VSt-Abzug unabhängig vom
   Steuerausweis in der Rechnung
 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   9
Die drei Säulen der Tourismusbranche
     Leistungs-                                 Reise-
       träger                                 veranstalter                        Reisebüro


                                           Eigenleistungen
Fremdleistungen
für Veranstalter                                      Reise
(ggf. sog. Reise-                                                                Vermittlung
                                               (Leistungsbündel)
vorleistungen)                                                                   (i. d. R. für
                                                                              Reiseveranstalter)

                                                 Reisende
 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011                10
Besteuerung von Reisen mit
ausschließlich fremden Mitteln
• praktische Schwierigkeiten wg. steuerlicher
  Erfassung in Ländern der Reisevorleistungen
• Sonderregelung § 25 UStG (Österreich § 23 UStG):
1.) fingiert EINE einheitliche Reiseleistung und bestimmt
    EINEN Umsatzort
    -> Erfassung nur dort, wo Veranstalter sein
       Unternehmen betreibt
2.) Margenbesteuerung:
    - USt-BMG = Reiseerlös abzgl. Reisevorleistungen
    - kein Vorsteuerabzug auf Reisevorleistungen

07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   11
§ 25 UStG - Voraussetzungen I

1. Leistender ist Unternehmer
2. Reiseleistungen
3. Auftreten gegenüber dem Reisenden im
  eigenen Namen
4. Reiseleistungen nicht für das Unternehmen des
  Leistungsempfängers (LE) bestimmt
5. Inanspruchnahme von Reisevorleistungen


07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   12
§ 25 UStG - Voraussetzungen II
1. Leistender ist Unternehmer
• bei Reiseveranstaltern gegeben


2. Reiseleistung
• Beherbergung, Verpflegung, Beförderung, …,
  Umbuchungsgebühren

• Gegenbeispiele:
  - Beiträge zur Reisekostenrücktrittsversicherung,
    - Stornogebühren,
    - Verkauf von Informationsmaterial
07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   13
§ 25 UStG - Voraussetzungen III

3. Auftreten im eigenen Namen
• Entscheidend, wer aus Sicht des Reisenden
  ihm gegenüber nach außen hin auftritt und mit
  ihm in unmittelbare Leistungsbeziehung tritt
• Gegenbeispiel:
    Reisebüro vermittelt Reise für Veranstalter im fremden
    Namen



07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   14
§ 25 UStG - Voraussetzungen IV

4. Nicht für Unternehmen des LE bestimmt
• Nur für Reisen an Privatreisende
• Nicht bei: Geschäftsreisen, Betriebsausflügen,
  Kettengeschäften
• Vertrauensschutzregelung: Reiseleistung an
  Unternehmer, nur wenn:
    - Ausdrückliche Erklärung des LE
    - Verlangen eines Umsatzsteuerausweises
    - Eindeutig erkennbar

07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   15
§ 25 UStG - Voraussetzungen V

5. Reisevorleistungen
= Leistungen Dritter, die Reisenden unmittelbar
  zugute kommen; z. B.:
    - Beherbergung durch fremden Hotelier
    - Beförderung durch Fremdunternehmer,
      nicht: Anmietung des Fahrzeugs
    - Betreuung durch fremden Reiseleiter,
      nicht: eigener, angestellter Reiseleiter
    - Nicht: Erstellung von Verkaufskatalogen
    - Nicht: Busreparatur während der Reise

07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   16
Einheitliche Leistung und
Ortsbestimmung
• Behandlung aller Reisebestandteile als EINE
  einheitliche Reiseleistung
• Getrennte Beurteilung der Teilleistungen entfällt
• Ort der einheitlichen Reiseleistung:
  - wo Veranstalter sein Unternehmen betreibt
    bzw.
  - Betriebsstätte, wenn Tätigkeiten von dort
    erfolgen

07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   17
Margenbesteuerung

• Marge = Bemessungsgrundlage für USt
= Reiseerlös abzgl. Reisevorleistungen
  (inkl. ggf. ausländischer Steuer)
• Kürzung der Bruttomarge um enthaltene USt
• Letztlich wird nur die Organisationsleistung des
  Veranstalters besteuert
• Negative Margen bleiben außer Ansatz


07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   18
Steuerbefreiung der Marge

• Marge ist steuerfrei, soweit Reisevorleistungen
  im Drittlandsgebiet bewirkt werden
• Maßgebend: Ortsbestimmung der Teilleistungen
  nach Regelbesteuerung
• Aufteilung der Marge im Verhältnis der
  Reisevorleistungen im Drittland zu den
  gesamten Reisevorleistungen



07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   19
Vereinfachungen bei der Marge
• Vereinfachungen wegen Schwierigkeiten bei
  Margenermittlungen, insbesondere bei
  Zuordnung von Reisevorleistungen:
      – Gruppenmargen (z. B. für bestimmtes Zielgebiet)
      – Gesamtmarge pro Besteuerungszeitraum
      – Schätzung der Marge anhand Kalkulation oder
        Erfahrungswerten für Zwecke der USt-
        Voranmeldungen

• Gelten nur für Leistungen nach § 25 UStG


07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   20
Die drei Säulen der Tourismusbranche
                                                Reise-
                                              veranstalter

                                           Eigenleistungen

Reisevorleistungen
(Fremdleistungen                                      Reise
für Veranstalter)                              (Leistungsbündel)




                                                 Reisende
 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   21
Besteuerung von gemischten
Reisen
• Bei Inanspruchnahme von Eigenmitteln (bzw.
  regelbesteuerter Fremdmittel) und
  Reisevorleistungen
• Gleichzeitige Anwendung von Margen- und
  Regelbesteuerung
• Aufteilung des einheitlichen Reisepreises nach
  dem Verhältnis der Aufwendungen für
  Reisebestandteile


07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   22
Steuersatz und Steuerentstehung

• Allgemeiner Steuersatz von 19 %
• USt entsteht im Zeitpunkt des Reiseendes bzw.
  im Zeitpunkt der Vorauszahlungen
• Vereinfachungen bei Vorauszahlungen:
      – Gemischte Reisen: Schätzung der Marge
      – Gruppen- oder Gesamtmargen: Ansatz des
        steuerpflichtigen Teils des Vorjahres
      – Richtigstellung mit Jahressteuererklärung


07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   23
Vorsteuerabzug

• Soweit Margenbesteuerung:
  Kein Vorsteuerabzug auf Reisevorleistungen
  (gilt auch bei Reverse Charge)
• Soweit Regelbesteuerung:
  Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen
• Vorsteuerabzug auf Aufwendungen ohne Bezug
  zu Reiseleistungen
  (z. B. Verwaltungs- und Vertriebskosten)


07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   24
Rechnungslegung bei
Reiseleistungen nach § 25 UStG
• Keine Pflicht zur Erteilung einer Rechnung (an
  Nichtunternehmer)
• Hinweis auf § 25 UStG in der Rechnung
• Kein gesonderter Umsatzsteuerausweis




07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   25
Aufzeichnungspflichten
• Aufzuzeichnen sind:
    -   Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet
    -   Beträge für Reisevorleistungen
    -   Bemessungsgrundlage/Marge
    -   Verteilung des Reiseerlöses und der
        Reisevorleistungen auf steuerbefreiten und
        steuerpflichtigen Teil der Reise

• Zusätzliche Voraussetzung für die
  Steuerbefreiung in der Buchführung:
    - steuerbefreite Leistung und deren Tag
    - zuzurechnende Reisevorleistungen
    - steuerfreie Marge

07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   26
Buchtipp

„Die Besteuerung von Reiseanbietern –

    Reiseleistungen in umsatzsteuerlichen
    Reihengeschäften“


• Erschienen im Diplomica-Verlag
• Auf Bestellung erhältlich (48 Euro),
  auch als eBook (45 Euro)
07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011   27

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Besteuerung von Radreisen

  • 1. Robert Morgner Besteuerung von Radreisen Kontakt: RobertMorgner@web.de
  • 2. Die drei Säulen der Tourismusbranche Leistungs- Reise- träger veranstalter Reisebüro • Unterbringung Eigenleistungen • Verpflegung • Beförderung • Gepäcktransport Reise Vermittlung (Leistungsbündel) • Betreuung (i. d. R. für • Veranstaltungen Reiseveranstalter) • Mietwagen/-rad Reisende 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 2
  • 3. Allgemeines zur Umsatzsteuer – Regelbesteuerung I • gilt für Leistungsträger und soweit Veranstalter Eigenleistungen erbringt • deutsches UStG anwendbar, soweit Leistung im Inland ausgeführt („steuerbar“) • Ortsbestimmung für einzelne Reiseleistungen erforderlich (Bestimmungslandprinzip) • Spezialregelungen für verschiedene Reiseleistungen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 3
  • 4. Allgemeines zur Umsatzsteuer – Regelbesteuerung II • Folgen einer steuerbaren und steuerpflichtigen Leistung: – Umsatzbesteuerung: Nettoerlös x Steuersatz – Abzug von inländischer Vorsteuer – „Mehrwert“ der Leistung unterliegt letztlich der Besteuerung • steuerliche Erfassung im ausländischen Staat, soweit Leistung im Ausland belegen (inkl. aller steuerlichen Pflichten) 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 4
  • 5. Die einzelnen Reiseleistungen I Beherbergung • Ort: dort, wo Unterbringung erfolgt • ermäßigter Steuersatz von 7 % Verpflegung • Ort: grundsätzlich dort, wo Verpflegung tatsächlich erbracht wird (ab 2010) 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 5
  • 6. Die einzelnen Reiseleistungen II Beförderung • Ort: zurückgelegte Strecke • Aufteilung des Reiseerlöses bei grenzüberschreitender Beförderung • Sonderregelungen zur Ortsverlagerung wegen praktischen Schwierigkeiten bei der Aufteilung • Ermäßigter Steuersatz (7 %) unter engen Voraussetzungen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 6
  • 7. Die einzelnen Reiseleistungen III Gepäcktransport • Ort: grundsätzlich zurückgelegte Strecke • Ausnahme: Beginn der Strecke, wenn Transport in zwei verschiedenen EU-Staaten beginnt und endet Betreuung der Reisenden durch Reiseleiter • Ort: dort, wo der Leistende sein Unternehmen betreibt bzw. an entsprechend ausgestatteter Betriebsstätte (ggf. am Urlaubsort) 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 7
  • 8. Die einzelnen Reiseleistungen IV Veranstaltung/Ausflüge • Ort: dort, wo die Veranstaltung tatsächlich erbracht wird Vermietung von Beförderungsmitteln (inkl. Zubehör) • Ort bei kurzfristiger Vermietung bis 30 Tage: dort, wo Beförderungsmittel übergeben wird (ab 2010) 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 8
  • 9. Leistungsempfänger (LE) als Steuerschuldner (Reverse Charge) • LE ist Schuldner der Umsatzsteuer bei: – steuerbarer (Reise-)Leistung im Inland, – eines im Ausland ansässigen Unternehmers, – an Unternehmer (aus dem In- oder Ausland) • Rechnung des Leistenden: – Hinweis auf Reverse Charge – kein Ausweis der Umsatzsteuer(!) • VSt-Abzug des LE i. H. d. geschuldeten USt • USt-Schuld und VSt-Abzug unabhängig vom Steuerausweis in der Rechnung 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 9
  • 10. Die drei Säulen der Tourismusbranche Leistungs- Reise- träger veranstalter Reisebüro Eigenleistungen Fremdleistungen für Veranstalter Reise (ggf. sog. Reise- Vermittlung (Leistungsbündel) vorleistungen) (i. d. R. für Reiseveranstalter) Reisende 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 10
  • 11. Besteuerung von Reisen mit ausschließlich fremden Mitteln • praktische Schwierigkeiten wg. steuerlicher Erfassung in Ländern der Reisevorleistungen • Sonderregelung § 25 UStG (Österreich § 23 UStG): 1.) fingiert EINE einheitliche Reiseleistung und bestimmt EINEN Umsatzort -> Erfassung nur dort, wo Veranstalter sein Unternehmen betreibt 2.) Margenbesteuerung: - USt-BMG = Reiseerlös abzgl. Reisevorleistungen - kein Vorsteuerabzug auf Reisevorleistungen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 11
  • 12. § 25 UStG - Voraussetzungen I 1. Leistender ist Unternehmer 2. Reiseleistungen 3. Auftreten gegenüber dem Reisenden im eigenen Namen 4. Reiseleistungen nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers (LE) bestimmt 5. Inanspruchnahme von Reisevorleistungen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 12
  • 13. § 25 UStG - Voraussetzungen II 1. Leistender ist Unternehmer • bei Reiseveranstaltern gegeben 2. Reiseleistung • Beherbergung, Verpflegung, Beförderung, …, Umbuchungsgebühren • Gegenbeispiele: - Beiträge zur Reisekostenrücktrittsversicherung, - Stornogebühren, - Verkauf von Informationsmaterial 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 13
  • 14. § 25 UStG - Voraussetzungen III 3. Auftreten im eigenen Namen • Entscheidend, wer aus Sicht des Reisenden ihm gegenüber nach außen hin auftritt und mit ihm in unmittelbare Leistungsbeziehung tritt • Gegenbeispiel: Reisebüro vermittelt Reise für Veranstalter im fremden Namen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 14
  • 15. § 25 UStG - Voraussetzungen IV 4. Nicht für Unternehmen des LE bestimmt • Nur für Reisen an Privatreisende • Nicht bei: Geschäftsreisen, Betriebsausflügen, Kettengeschäften • Vertrauensschutzregelung: Reiseleistung an Unternehmer, nur wenn: - Ausdrückliche Erklärung des LE - Verlangen eines Umsatzsteuerausweises - Eindeutig erkennbar 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 15
  • 16. § 25 UStG - Voraussetzungen V 5. Reisevorleistungen = Leistungen Dritter, die Reisenden unmittelbar zugute kommen; z. B.: - Beherbergung durch fremden Hotelier - Beförderung durch Fremdunternehmer, nicht: Anmietung des Fahrzeugs - Betreuung durch fremden Reiseleiter, nicht: eigener, angestellter Reiseleiter - Nicht: Erstellung von Verkaufskatalogen - Nicht: Busreparatur während der Reise 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 16
  • 17. Einheitliche Leistung und Ortsbestimmung • Behandlung aller Reisebestandteile als EINE einheitliche Reiseleistung • Getrennte Beurteilung der Teilleistungen entfällt • Ort der einheitlichen Reiseleistung: - wo Veranstalter sein Unternehmen betreibt bzw. - Betriebsstätte, wenn Tätigkeiten von dort erfolgen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 17
  • 18. Margenbesteuerung • Marge = Bemessungsgrundlage für USt = Reiseerlös abzgl. Reisevorleistungen (inkl. ggf. ausländischer Steuer) • Kürzung der Bruttomarge um enthaltene USt • Letztlich wird nur die Organisationsleistung des Veranstalters besteuert • Negative Margen bleiben außer Ansatz 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 18
  • 19. Steuerbefreiung der Marge • Marge ist steuerfrei, soweit Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden • Maßgebend: Ortsbestimmung der Teilleistungen nach Regelbesteuerung • Aufteilung der Marge im Verhältnis der Reisevorleistungen im Drittland zu den gesamten Reisevorleistungen 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 19
  • 20. Vereinfachungen bei der Marge • Vereinfachungen wegen Schwierigkeiten bei Margenermittlungen, insbesondere bei Zuordnung von Reisevorleistungen: – Gruppenmargen (z. B. für bestimmtes Zielgebiet) – Gesamtmarge pro Besteuerungszeitraum – Schätzung der Marge anhand Kalkulation oder Erfahrungswerten für Zwecke der USt- Voranmeldungen • Gelten nur für Leistungen nach § 25 UStG 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 20
  • 21. Die drei Säulen der Tourismusbranche Reise- veranstalter Eigenleistungen Reisevorleistungen (Fremdleistungen Reise für Veranstalter) (Leistungsbündel) Reisende 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 21
  • 22. Besteuerung von gemischten Reisen • Bei Inanspruchnahme von Eigenmitteln (bzw. regelbesteuerter Fremdmittel) und Reisevorleistungen • Gleichzeitige Anwendung von Margen- und Regelbesteuerung • Aufteilung des einheitlichen Reisepreises nach dem Verhältnis der Aufwendungen für Reisebestandteile 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 22
  • 23. Steuersatz und Steuerentstehung • Allgemeiner Steuersatz von 19 % • USt entsteht im Zeitpunkt des Reiseendes bzw. im Zeitpunkt der Vorauszahlungen • Vereinfachungen bei Vorauszahlungen: – Gemischte Reisen: Schätzung der Marge – Gruppen- oder Gesamtmargen: Ansatz des steuerpflichtigen Teils des Vorjahres – Richtigstellung mit Jahressteuererklärung 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 23
  • 24. Vorsteuerabzug • Soweit Margenbesteuerung: Kein Vorsteuerabzug auf Reisevorleistungen (gilt auch bei Reverse Charge) • Soweit Regelbesteuerung: Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen • Vorsteuerabzug auf Aufwendungen ohne Bezug zu Reiseleistungen (z. B. Verwaltungs- und Vertriebskosten) 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 24
  • 25. Rechnungslegung bei Reiseleistungen nach § 25 UStG • Keine Pflicht zur Erteilung einer Rechnung (an Nichtunternehmer) • Hinweis auf § 25 UStG in der Rechnung • Kein gesonderter Umsatzsteuerausweis 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 25
  • 26. Aufzeichnungspflichten • Aufzuzeichnen sind: - Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet - Beträge für Reisevorleistungen - Bemessungsgrundlage/Marge - Verteilung des Reiseerlöses und der Reisevorleistungen auf steuerbefreiten und steuerpflichtigen Teil der Reise • Zusätzliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung in der Buchführung: - steuerbefreite Leistung und deren Tag - zuzurechnende Reisevorleistungen - steuerfreie Marge 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 26
  • 27. Buchtipp „Die Besteuerung von Reiseanbietern – Reiseleistungen in umsatzsteuerlichen Reihengeschäften“ • Erschienen im Diplomica-Verlag • Auf Bestellung erhältlich (48 Euro), auch als eBook (45 Euro) 07.03.2011 I Robert Morgner I Besteuerung von Radreisen I CycleSummit 2011 27