Keine Angst vor SEPA! Was ist SEPA, welche Auswirkungen hat es auf das Fundraising von spendensammelnden Organisationen und was ist zu tun, um für den 01.02.2014 vorbereitet zu sein?
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121213 fundraisingtreff sepa online fundraising
1. Keine Angst vor SEPA!
SEPA - Chancen und Risiken
im Online-Fundraising
13. Dezember 2012
Cornelia Blömer Fundraisingberatung
2. Inhalt
• Einführung
• Das neue europäische Lastschriftverfahren
• Online Alternative zu SEPA
• SEPA und SDD – Was ist zu tun?
Cornelia Blömer Fundraisingberatung
3. SEPA ist schon da ...
• SEPA = Single Euro Payments Area
(einheitlicher Euro Zahlungsraum)
• Start mit Einführung des Euro (2002)
• Ziel: keine Unterschiede zwischen
inländischen und grenzüberschreitenden
Zahlungen
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4. Ab 2014 ist das Vergangenheit ...
Cornelia Blömer Fundraisingberatung
5. SEPA macht es möglich ...
Ein einheitliches Verfahren für den
Geldtransfer ...
... mit besserem Schutz für die
VerbraucherInnen ...
... z.B. für den Lastschrifteinzug von
Online-Spenden, Mitgliedsbeiträgen,
Patenbeiträgen, Dauerspenden ...
... in32 Ländern!
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6. SEPA und 32 machen mit ...
27 Mitgliedsstaaten
der EU (davon 17
aus der €uro-Zone)
+ Schweiz, Island,
Monaco,
Liechtenstein,
Norwegen
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7. SEPA ist schon da ...
• SEPA-Verordnung (EU-Verordnung 260/2012)
ist in Kraft seit März 2012
SEPA Begleitgesetz verabschiedet vom
Deutschen Bundestag im November 2012
Stichtag für SEPA-Zahlungsverkehr:
01. Februar 2014
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8. SEPA ist schon da ...
• Juli 2012: bundesweite Änderung der AGBs
in der deutschen Kreditwirtschaft trat in
Kraft
• gültige (!) Einzugsermächtigungen können
von den Banken in SEPA Lastschriften
umgewandelt werden
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9. Was ändert sich - Überblick
• Gläubiger-ID
• IBAN (und BIC) statt Kontonummer und BLZ
• verkürzter Verwendungszweck
Im Lastschrifteinzugsverfahren SDD:
• Lastschrift-Mandat
• physikalische Unterschrift
• technische Übermittlung
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10. Gläubiger-ID
Gläubiger-ID
• eindeutige ID des Zahlungsempfängers,
z.B. der NPO
• wird von der Bundesbank kostenlos vergeben
• Formular auf Homepage der Bundesbank
glaeubiger-id.bundesbank.de
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12. IBAN die Schreckliche
IBAN (und BIC) ersetzen Name,
Kontonummer und BLZ
IBAN z.B.: DE PP BBBBBBBB KKKKKKKKKK*
(P = Prüfziffer, B = Bankleitzahl, K = Kontonummer; * Bei
einigen Banken ist die letzte Stelle der Kontonummer ebenfalls
eine Prüfziffer!)
BIC z.B. BBBB DE FFFFF
(B = Bankbezeichnung; DE, FFFFF = Filialbezeichnung)
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13. IBAN die Schreckliche
Nur Banken dürfen eine korrekte IBAN
berechnen!
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19. Inhalt
• Einführung
• Das neue europäische Lastschriftverfahren
• Online Alternative zu SEPA
• SEPA und SDD – Was ist zu tun?
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20. SDD
• SDD (SEPA Direct Debit)
• einheitliches europäisches
Lastschriftverfahren
• Unternehmen und NGOs müssen bei neuen
Vertragsabschlüssen nach dem 1. Februar
2014 SEPA-Mandate verwenden.
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21. SDD
Was ändert sich - Überblick
1. SEPA Lastschrift-Mandat
2. Mandatsreferenznummer
3. Gültigkeit mit physikalischer Unterschrift
4. Technische Übermittlung (XML-Format)
5. Neue Bankeinreichungsfristen
6. Gültigkeit der Mandate
7. Pre-Notification
8. Sperren
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22. SEPA-Mandat
1. SEPA Lastschrift-Mandat
• Spender erteilt der NGO Erlaubnis Geld von
seinem Konto einzuziehen
und gleichzeitig
• seiner Bank die Erlaubnis sein Konto zu belasten
• früher: Nach-Autorisierung durch Nicht-
Widerspruch
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23. SEPA-Mandat
1. SEPA Lastschrift-Mandat - Bestandteile
• Gläubiger-ID
• Mandatsreferenznummer (kann nachgetragen werden)
• Name und Anschrift
• IBAN (und BIC)
• Datum der Unterschrift
• Unterschrift
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26. SEPA-Mandat
2. Mandatsreferenznummer
• organisationsintern eindeutige Kennzeichnung des
Mandats
• bis zu 35 Stellen frei zu vergeben
z.B. eindeutige Spender-ID + Zähler oder Datum
>> erfordert Mandatsverwaltung
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27. SEPA-Mandat
3. Gültigkeit nur mit physikalischer Unterschrift
„weiße“ Mandate sind mündlich oder online erteilte
Einzugsermächtigungen, z.B.:
• bei Charity-Sendungen im Fernsehen
• bei Telefonaktionen
• im Online-Fundraising
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29. SEPA-Mandat
3. Gültigkeit nur mit physikalischer
Unterschrift
• ist nicht Bestandteil der EU-Verordnung
• aber: gültige Vorschrift der deutschen
Kreditwirtschaft (Banken AGBs)
• Bestandteil des Vertrages mit ihrer Bank
• „weißes“ Mandat ist gültig, aber genügt nicht den
Formvorschriften
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30. SEPA-Mandat
3. Gültigkeit nur mit physikalischer
Unterschrift
• 13 Monate Widerspruchsfrist
• Bundesamt für Finanzen will
Rückstellungsvorschrift für Unternehmen für das
Lastschriftrisiko einführen
• Gültigkeit auch für NGOs muss dann geprüft
werden
• sonstige juristische Risiken unklar
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31. SEPA-Mandat
3. Gültigkeit nur mit physikalischer
Unterschrift
Zitat Bundesbank auf www.sepadeutschland.de:
„SEPA-Basislastschriften, bei denen ein gültiges
Mandat vorliegt, können bis zu acht Wochen nach
dem Belastungstag ohne Angabe von Gründen
zurückgegeben werden (fehlt das unterschriebene
Mandat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate).“
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32. SEPA-Mandat
3. Gültigkeit nur mit physikalischer
Unterschrift
• E-SEPA kommt
• wann und wie ist noch unklar
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33. SEPA-Mandat
4. Änderung technische Übermittlung
• geregelt in den EU-Rulebooks
• Lastschriften nur noch elektronisch
• DTAUS wird ersetzt durch sog. pain-Formate (XML,
ISO20022)
• Mandatstypen (CORE, B2B, evtl. COR1)
• Mandatsarten (Erst-, Folgelastschrift)
• Return Codes
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35. SEPA-Mandat
5. Neue Bankeinreichungsfristen
• Berücksichtigung europäischer Banktage
• Erstlastschrift CORE (TARGET-5) +1 TARGET
• Folgelastschrift CORE (TARGET-2) +1 TARGET
• Cor1(D-1), Eil-Lastschrift kommt vielleicht
• B2B(D-1) – nicht für NGO/Spender relevant
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36. SEPA-Mandat
6. Gültigkeit der Mandate
• 36-Monatsfrist (Verfallsdatum Mandat, wenn kein
Einzug erfolgt ist)
• 8-Wochenrückgabefrist (nur Core, unbegründet)
• 13-Monatsrückgabefrist (bei ungültigem Mandat)
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37. SEPA-Mandat
6. Gültigkeit der Mandate
Mandats-Änderungen
• Änderungen führen grundsätzlich nicht dazu, dass
ein neues Mandat erstellt werden muss
• aber: Nachweispflicht beachten!
• und: Inkasso-Vorschriften Ihres Vertrages mit
Ihrer Bank
>> Versionsänderungen (Mandateverwaltung)
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38. SEPA-Mandat
7. Pre-Notification
• Erstlastschrift muss dem Zahlungspflichtigen 14
Tage vorher angekündigt werden
• kann anders vereinbart werden z.B. durch AGBs
• Pre-Notifications können einen Zeitplan für
mehrere Einzüge enthalten
• keine Schriftformerfordernis (email)
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39. SEPA-Mandat
7. Pre-Notification
• muss an den Konto-Inhaber gerichtet sein
• muss Angaben über den Betrag, die Fälligkeiten,
den Spender-Namen und die eindeutige
Mandats-Referenznummer enthalten
• Die Pre-Notification kann Teil eines anderen
Dokuments sein (Begrüßungsbrief)
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40. SEPA-Mandat
8. Sperren
• Spender können zukünftig direkt bei ihrer Bank
Sperren vornehmen, beispielsweise:
• können sie ihr Konto gegen alle Lastschriften
• oder gegen Lastschriften eines bestimmten
Empfängers oder
• ab einer bestimmten Höhe des Betrages sperren
>> führt zur Rückbuchung
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41. SEPA-Mandat
Migration von alten Einzugsermächtigungen
• Vorraussetzung: schriftliche Einzugsermächtigung
• Pre-Notification erforderlich unter Angabe von
Gläubiger-ID und Mandatsreferenz in Textform
• Erste SEPA-Lastschrift wird Erst-Lastschrift
• Datum der Pre-Notification wird Datum der
Unterschrift
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43. Inhalt
• Einführung
• Das neue europäische Lastschriftverfahren
• Online Alternative zu SEPA
• SEPA und SDD – Was ist zu tun?
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45. Warum NPOs Lastschrift
nutzen
• „Wie auf Papier!
• Keine Schnittstellen, kaum Technik
• Keine Extra-Verträge
• Sehr geringe Kosten
• Sehr viele Spenderdaten
• Dauerspendengeeignet!
Plu|ra|log 45
50. Vorteile
• Funktioniert mit jedem Girokonto
• Geringe Transferkosten, gerade bei
Folgeabbuchungen
• Keine zusätzlichen Verträge mit
Finanzdienstleistern nötig
Plu|ra|log 50
51. Nachteile
• Hoher Aufwand für Erstabbuchung
• Hohe Abbruchwahrscheinlichkeit
• Die Abbuchung muss vorher beim Spender
angekündigt werden
Plu|ra|log 51
54. Vorteile
• Keine Übertragung von Kontodaten online
(Vertrauen)
• Kostenfreie Spenden und Daueraufträge
• Von jedem Girokonto aus jedem Land
möglich
Plu|ra|log 54
55. Nachteile
• Spenden nicht in einem Schritt möglich
• Schwierige Verknüpfung von Zahlung mit
Spenderdaten
• Hohe Unsicherheit für die NGO, bis die
Spende auf dem Konto ist
Plu|ra|log 55
57. Verbreitung
• 34% der Deutschen haben eine eigene Karte
• Aber ein Großteil der „Online-Bezahler .
• Kosten für:
• Payment Service Provider und Kreditkartenaktzeptanz
• Monatliche Grundgebühr
• Transaktionskosten pro Transfer
• Disagio: Prozentualer Anteil an der Spende
Plu|ra|log 57
58. Vorteile
• Vergleichsweise hohe Verbreitung
• Möglichkeit von Daueraufträgen
• Ausgelagerte Abwicklung der Zahlungen
Plu|ra|log 58
59. Nachteile
• Vergleichsweise hohe Kosten
• Geringe Akzeptanz in Deutschland
• Verzögerte Abbuchung auf dem Konto
des Spenders
Plu|ra|log 59
61. Vorteile
• Der Spender braucht keinen eigenen
Account
• Die Buchung findet direkt statt
• Teilweise gute NPO-Konditionen
Plu|ra|log 61
62. Nachteile
• Die Verbreitung der Systeme ist noch gering
• Keine Möglichkeit für Dauerspenden
• Es fallen Gebühren bei der Organisation an
Plu|ra|log 62
64. Vorteile
• Einfache Handhabung nur mit Nutzername
und Passwort
• Direkte Buchung
• Funktioniert wie ein Bankkonto online
funktionieren sollte
Plu|ra|log 64
65. Nachteile
• Mehrere Anbieter sollten einbezogen werden
• Dauerspenden nur bedingt möglich
• Teils hohe prozentuale Gebühren
Plu|ra|log 65
70. Was ist also zu tun?
• SEPA hat Auswirkungen auf das Fundraising
• In der Spenderkommunikation,
• In der Verwaltung und Buchhaltung,
• In der Organisation von Arbeitsabläufen,
• In der Fundraising-/Banking-Software,
• In der Fundraising-Strategie
• auf alle Fundraising-Bereiche!
Plu|ra|log
71. Was ist zu tun?
I. Vorbereitung (bis Ende 2012)
1. Verantwortlichkeiten festlegen
2. Analysen durchführen
3. Strategische Entscheidungen treffen
4. Vorraussetzungen schaffen
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72. I. Vorbereitung Was ist zu tun?
1. Verantwortlichkeiten festlegen
• Projektmanagement – Wer ist verantwortlich?
• Projekt AG – Wer muss da rein?
• Beteiligung – Wer muss wann einbezogen werden?
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73. I. Vorbereitung Was ist zu tun?
2. Analysen durchführen
• Zahlungsströme
• Software
• Daten
• Mandateverwaltung
• Publikationen
• Formulare
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74. Online Analyse
• Einzel oder Mehrfachspenden?
• Spender nur aus Deutschland?
• Altersgruppen und “Shoppingerfahrung”
• Höhe der Spendenbeträge
Plu|ra|log 74
75. I. Vorbereitung Was ist zu tun?
3. Strategische Entscheidungen treffen
• Fundraising-Portfolio
• Migration alter Einzugsermächtigungen
• Umgang mit Risiken
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76. Strategische
Entscheidungen
• Weiterführung LSE bei Einzelspenden
• Umstellung hat Zeit bis 2014
• Durchführung LSE bei Mehrfachspenden
• Umgang mit bestehenden weißen Lastschriften
• Hiervon hängt der Zeitpunkt der Umstellung ab
• Aufwand lohnt sich bei hoher Spendertreue
• Zuschicken von SEPA Einwilligungen
• Umgang mit fehlenden Rückläufern
Plu|ra|log 76
77. I. Vorbereitung Was ist zu tun?
4. Voraussetzungen schaffen
• Gläubiger-ID beantragen
• Inkasso-Vereinbarung mit der Bank schließen
• Ressourcen bereit stellen
• Zeitplan erstellen
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78. II. Jetzt geht’s los Was ist zu tun?
II. Jetzt geht’s los! (ab Anfang 2013)
1. Technische Vorrausetzungen
2. Workflows anpassen
3. Publikationen und Formulare überarbeiten
4. Kommunikationsplanung für 2013/2014
5. Mitarbeiter und Dienstleister schulen
6. Krisen-Management vorbereiten
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79. II. Jetzt geht’s los! Was ist zu tun?
1. Technische Vorrausetzungen
• Mandateverwaltung entwickeln (lassen) oder
kaufen
• Software-Dienstleister briefen, antreiben,
überwachen ...
• Neue Software-Produkte testen
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80. II. Jetzt geht’s los! Was ist zu tun?
2. Workflows anpassen
• Buchhaltung (Fristen)
• Spenderkommunikation off- und online (Pre-
Notification)
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81. II. Jetzt geht’s los! Was ist zu tun?
3. Publikationen überarbeiten
• Geschäftspapier (IBAN)
• Zeitschriften, Broschüren, etc
• Response-Elemente (Mandat)
• Website
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82. Online-Formulare anpassen
• Dienstleister oder selber machen
• Weitere Zahlungsmittel hinzufügen
• Akzeptanzverträge
• Formulare zum ausdrucken anbieten?
Plu|ra|log 82
83. II. Jetzt geht’s los! Was ist zu tun?
4. Kommunikations-Konzept für 2013/2014
• ggf. Nachmandatierung ungültiger EZE
• Pre-Notification für erste SEPA-Lastschrift und
Folgelastschriften
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84. II. Jetzt geht’s los! Was ist zu tun?
5. Schulungen
• neue Software-Produkte
• neue Workflows
• FAQs für Spenderbetreuung
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85. II. Jetzt geht’s los! Was ist zu tun?
6. Krisen-Management vorbereiten
• Worst Case Szenario
• Verantwortlichkeiten festlegen
• Was ist im Falle des Falles (Lastschriften gehen
nicht durch) zu tun?
• Liste der wichtigen Ansprechpartner (Bank,
Software-Dienstleister, etc.) bereit stellen
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87. Gerne weitersagen:
Dieses Seminar als Webinar!
Mehr Infos: bit.ly/sepa_webinare
Jona Hölderle Cornelia Blömer
• jona@pluralog.de • kontakt@fundraising-bloemer.de
Plu|ra|log
Cornelia Blömer 87
Fundraisingberatung
88. Alle hier enthaltenen und von uns nach bestem Wissen
vermittelten Informationen zum Thema SEPA beruhen auf
persönlichen, umfangreichen Recherchen. Bitte beachten Sie,
dass SEPA ein großes europaweites Projekt ist, bei dem es
immer wieder zu Änderungen, Weiterentwicklungen und sogar
zu unterschiedlichen Interpretationen der EU-Verordnung
kommt. Wir können daher weder eine Gewähr für die
Vollständigkeit noch für eine 100%-ige Korrektheit der selbst
erarbeiten Dokumente geben. In Zweifelsfällen wenden Sie
sich mit Ihren Fragen direkt an Ihren Rechtsbeistand oder ihre
Bank bzw. an die Deutsche Kreditwirtschaft:
http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/
zahlungsverkehr/sepa/ziele-der-sepa.html
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