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Öffentliche Stellungnahme




Showdown #LSR: Fragen und Antworten von Startups
und Gründern zum Leistungsschutzrecht

Köln, 29. Januar 2012 – Morgen findet im Bundestag die Anhörung des
Rechtsausschusses zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger statt. Die
Anbietervereinigung ADIZ.org spricht sich gegen ein #LSR aus, da dieses
massive    rechtliche Unsicherheiten   schaffen   sowie Wachstum und
Neugründungen innerhalb der Internet- und Medienbranche verhindern würde.
Besonders groß ist die Verunsicherung bei Gründern und Startups, weswegen
im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten junger Unternehmer
beantwortet werden:

Frage: Welche Startups und Gründer sind betroffen?

Jeder Gründer ist betroffen, der Textauszüge sogenannte „Snippets“ die einmal auf
einem Nachrichtenangebot waren, in seiner Software, App oder im Netz zugänglich
macht. Das trifft vor allem Nachrichten-Aggregatoren, kann aber auch Blogger oder
sogar Nutzer von sozialen Netzwerken treffen, die gewerblich handeln und lediglich auf
einen spannenden Artikel verweisen. Hierdurch entsteht unnötige Rechtsunsicherheit,
wie sie vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein kann.

In anderen Ländern wie Belgien führte ein vergleichbares Vorgehen der Verlage gegen
Google dazu, dass der Suchkonzern kurzfristig alle Nachrichtenanbieter aus ihrem
Index entfernte. Die Folge war, dass viele der Anbieter freiwillig Verzichtserklärungen
unterzeichneten, um wieder aufgenommen zu werden. Letztlich musste man sich in
Belgien wieder mit Google arrangieren. Auch in Bereichen wie bei der Störerhaftung
hinkt Deutschland schon jetzt hinterher. Hier führten ähnliche Rechtsunsicherheiten
dazu, dass die Pläne für ein kostenloses Hauptstadt-WLAN bis heute blockiert sind und
neuere Projekte ihren Netzverkehr jetzt sogar über Slowenien umleiten müssen, um
nicht von der deutschen Justiz belangt werden zu können.

Frage: Was müsste ich bezahlen und an wen?

Der „Anspruchsinhaber“ des Leistungsschutzrechts sollen die Presseverlage sein.
Geschützt wären nicht nur die fraglichen Textauszüge, sondern unter Umständen auch
schon verbundene „drum-herum Leistungen“ wie der Betrieb der Verlagswebseite auf
der ein solcher Text erscheint. Die großen Medienhäuser verwalten und verfolgen die
von ihren Autoren erworbenen Nutzungsrechte dabei in der Regel in separaten
Geschäftsstellen, die teils sogar in eigenen GmbHs organisiert sind (z.B. die DIZ
GmbH bei der Süddeutschen Zeitung oder die sogenannte „Infopool“ Abteilung bei Axel
Springer). Da im Gesetzentwurf keine zentrale Verwertungsgesellschaft vorgesehen
ist, könnten Betroffene also theoretisch von Verlagen und anderen Betreibern direkt
einzeln in Anspruch genommen werden. Besonders prekär: Es ist sogar möglich
mehrfach von unterschiedlichen Verlagen für den gleichen Text-Auszug belangt zu



ADIZ.org – Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang GbR | Pressekontakt:
Chérine De Bruijn | dw capital GmbH | Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln | E-Mail: presse@adiz.org |
Tel: +49 221 2921 8433 | www.adiz.org
Öffentliche Stellungnahme




werden.

Auch preislich schafft der Gesetzesentwurf keinerlei Orientierung. In ähnlichen
Verhandlungen, die von ADIZ.org Mitgliedern bereits geführt wurden, sprechen die
Verlage teils von 1-10 Euro pro Artikel, teils von „pauschalen Crawling-Lizenzen“ in
Höhen ab 10.000 Euro pro verlinkter Domain. Der sich hier entwickelnde Gebühren-
Zoo und die teils extrem unrealistischen Verhandlungspositionen werden über Jahre zu
einem massiven Verlust der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Startups führen, während
gleichzeitig amerikanische Angebote auch deutsche Texte, von der deutschen Justiz
unberührbar, einfach weiter nutzen und Marktanteile gewinnen werden.

Frage: Wie kann ich mich schützen?

Ein absoluter Schutz vor dem Leistungsschutzrecht ist nur möglich, wenn man als
Gewerbetreibender Inhalte etwaiger Nachrichtenanbieter generell nicht mehr
entsprechend öffentlich zugänglich macht. Da selbst kleinste Textauszüge, wie z.B. der
Titel und evtl. sogar einzelne Wörter, durch das Leistungsschutzrecht betroffen sein
können, würde zahlreiche Publikation ein Risiko bzw. Kosten mit sich bringen. Als
Alternative besteht natürlich die Zusammenarbeit mit den Verlagen, die u.U. sehr
kostenintensiv sein kann, oder der komplette Ausstieg aus dem Bereich bzw. die
Verlegung des Angebots in ein Land, das nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen ist.
Für IT-Startups und Gründer sind dies auf jeden Fall keine guten Aussichten.

Frage: Wie könnte ein LSR kontrolliert werden?

Auch die Frage nach den Kontrollmöglichkeiten ist nicht befriedigend beantwortet. Der
Gesetzentwurf sieht z.B. vor, auch die tatsächlichen Texturheber an den zusätzlichen
Einnahmen zu beteiligen. Wie hoch der Anteil ausfällt oder wie genau er verrechnet
werden soll, bleibt offen. Es ist aber zu erwarten, dass die „Anspruchsinhaber“ des
LSR jeder ein eigenes Monitoring einführen werden, um anschließend automatisiert
Rechtsverstöße zu finden und tausendfach abzumahnen.

Ein großes Problem ist weiter, dass ein LSR pauschal über jedes Medienangebot und
jeden Aggregator gleichermaßen gestülpt werden soll. Doch nicht jedes Startup-
Angebot oder jede App funktioniert wie Google. Trotzdem beinhaltet der Gesetzentwurf
keine Differenzierung der eine Art oder Schwere des Verstoß regeln oder überhaupt
erst eine Grenze definieren würde. Z.B. ist nach wie vor völlig unklar, ab welcher
Textlänge überhaupt ein Verstoß geltend gemacht werden kann. Es ist zu befürchten,
dass jede Kontrolle zu einer undifferenzierten Abmahnung führen wird.


Appell von ADIZ.org
Die einhellige Meinung aller Startups und Gründer mit denen ADIZ.org gesprochen hat
ist, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger die Innovation und
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Internet- und Medienwelt nachhaltig
behindern würde. Wir appellieren daher an die Abgeordneten im Bundestag dieses in


ADIZ.org – Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang GbR | Pressekontakt:
Chérine De Bruijn | dw capital GmbH | Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln | E-Mail: presse@adiz.org |
Tel: +49 221 2921 8433 | www.adiz.org
Öffentliche Stellungnahme




jeder Hinsicht unnötige und sehr schädliche Gesetz abzulehnen.

Ansprechpartner für (neue) Unterstützer und Presse
Chérine De Bruijn
dw capital GmbH
Vogelsanger Straße 78
D-50823 Köln

E-Mail: presse@adiz.org

Telefon: +49 221 2921 8433
Fax: +49 221 2921 8599
Aktuelle Medienberichte zu ADIZ.org http://www.scoop.it/t/adiz-org




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Chérine De Bruijn | dw capital GmbH | Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln | E-Mail: presse@adiz.org |
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ADIZ.org News: Showdown #LSR: Fragen und Antworten von Startups und Gründern

  • 1. Öffentliche Stellungnahme Showdown #LSR: Fragen und Antworten von Startups und Gründern zum Leistungsschutzrecht Köln, 29. Januar 2012 – Morgen findet im Bundestag die Anhörung des Rechtsausschusses zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger statt. Die Anbietervereinigung ADIZ.org spricht sich gegen ein #LSR aus, da dieses massive rechtliche Unsicherheiten schaffen sowie Wachstum und Neugründungen innerhalb der Internet- und Medienbranche verhindern würde. Besonders groß ist die Verunsicherung bei Gründern und Startups, weswegen im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten junger Unternehmer beantwortet werden: Frage: Welche Startups und Gründer sind betroffen? Jeder Gründer ist betroffen, der Textauszüge sogenannte „Snippets“ die einmal auf einem Nachrichtenangebot waren, in seiner Software, App oder im Netz zugänglich macht. Das trifft vor allem Nachrichten-Aggregatoren, kann aber auch Blogger oder sogar Nutzer von sozialen Netzwerken treffen, die gewerblich handeln und lediglich auf einen spannenden Artikel verweisen. Hierdurch entsteht unnötige Rechtsunsicherheit, wie sie vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein kann. In anderen Ländern wie Belgien führte ein vergleichbares Vorgehen der Verlage gegen Google dazu, dass der Suchkonzern kurzfristig alle Nachrichtenanbieter aus ihrem Index entfernte. Die Folge war, dass viele der Anbieter freiwillig Verzichtserklärungen unterzeichneten, um wieder aufgenommen zu werden. Letztlich musste man sich in Belgien wieder mit Google arrangieren. Auch in Bereichen wie bei der Störerhaftung hinkt Deutschland schon jetzt hinterher. Hier führten ähnliche Rechtsunsicherheiten dazu, dass die Pläne für ein kostenloses Hauptstadt-WLAN bis heute blockiert sind und neuere Projekte ihren Netzverkehr jetzt sogar über Slowenien umleiten müssen, um nicht von der deutschen Justiz belangt werden zu können. Frage: Was müsste ich bezahlen und an wen? Der „Anspruchsinhaber“ des Leistungsschutzrechts sollen die Presseverlage sein. Geschützt wären nicht nur die fraglichen Textauszüge, sondern unter Umständen auch schon verbundene „drum-herum Leistungen“ wie der Betrieb der Verlagswebseite auf der ein solcher Text erscheint. Die großen Medienhäuser verwalten und verfolgen die von ihren Autoren erworbenen Nutzungsrechte dabei in der Regel in separaten Geschäftsstellen, die teils sogar in eigenen GmbHs organisiert sind (z.B. die DIZ GmbH bei der Süddeutschen Zeitung oder die sogenannte „Infopool“ Abteilung bei Axel Springer). Da im Gesetzentwurf keine zentrale Verwertungsgesellschaft vorgesehen ist, könnten Betroffene also theoretisch von Verlagen und anderen Betreibern direkt einzeln in Anspruch genommen werden. Besonders prekär: Es ist sogar möglich mehrfach von unterschiedlichen Verlagen für den gleichen Text-Auszug belangt zu ADIZ.org – Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang GbR | Pressekontakt: Chérine De Bruijn | dw capital GmbH | Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln | E-Mail: presse@adiz.org | Tel: +49 221 2921 8433 | www.adiz.org
  • 2. Öffentliche Stellungnahme werden. Auch preislich schafft der Gesetzesentwurf keinerlei Orientierung. In ähnlichen Verhandlungen, die von ADIZ.org Mitgliedern bereits geführt wurden, sprechen die Verlage teils von 1-10 Euro pro Artikel, teils von „pauschalen Crawling-Lizenzen“ in Höhen ab 10.000 Euro pro verlinkter Domain. Der sich hier entwickelnde Gebühren- Zoo und die teils extrem unrealistischen Verhandlungspositionen werden über Jahre zu einem massiven Verlust der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Startups führen, während gleichzeitig amerikanische Angebote auch deutsche Texte, von der deutschen Justiz unberührbar, einfach weiter nutzen und Marktanteile gewinnen werden. Frage: Wie kann ich mich schützen? Ein absoluter Schutz vor dem Leistungsschutzrecht ist nur möglich, wenn man als Gewerbetreibender Inhalte etwaiger Nachrichtenanbieter generell nicht mehr entsprechend öffentlich zugänglich macht. Da selbst kleinste Textauszüge, wie z.B. der Titel und evtl. sogar einzelne Wörter, durch das Leistungsschutzrecht betroffen sein können, würde zahlreiche Publikation ein Risiko bzw. Kosten mit sich bringen. Als Alternative besteht natürlich die Zusammenarbeit mit den Verlagen, die u.U. sehr kostenintensiv sein kann, oder der komplette Ausstieg aus dem Bereich bzw. die Verlegung des Angebots in ein Land, das nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen ist. Für IT-Startups und Gründer sind dies auf jeden Fall keine guten Aussichten. Frage: Wie könnte ein LSR kontrolliert werden? Auch die Frage nach den Kontrollmöglichkeiten ist nicht befriedigend beantwortet. Der Gesetzentwurf sieht z.B. vor, auch die tatsächlichen Texturheber an den zusätzlichen Einnahmen zu beteiligen. Wie hoch der Anteil ausfällt oder wie genau er verrechnet werden soll, bleibt offen. Es ist aber zu erwarten, dass die „Anspruchsinhaber“ des LSR jeder ein eigenes Monitoring einführen werden, um anschließend automatisiert Rechtsverstöße zu finden und tausendfach abzumahnen. Ein großes Problem ist weiter, dass ein LSR pauschal über jedes Medienangebot und jeden Aggregator gleichermaßen gestülpt werden soll. Doch nicht jedes Startup- Angebot oder jede App funktioniert wie Google. Trotzdem beinhaltet der Gesetzentwurf keine Differenzierung der eine Art oder Schwere des Verstoß regeln oder überhaupt erst eine Grenze definieren würde. Z.B. ist nach wie vor völlig unklar, ab welcher Textlänge überhaupt ein Verstoß geltend gemacht werden kann. Es ist zu befürchten, dass jede Kontrolle zu einer undifferenzierten Abmahnung führen wird. Appell von ADIZ.org Die einhellige Meinung aller Startups und Gründer mit denen ADIZ.org gesprochen hat ist, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Internet- und Medienwelt nachhaltig behindern würde. Wir appellieren daher an die Abgeordneten im Bundestag dieses in ADIZ.org – Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang GbR | Pressekontakt: Chérine De Bruijn | dw capital GmbH | Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln | E-Mail: presse@adiz.org | Tel: +49 221 2921 8433 | www.adiz.org
  • 3. Öffentliche Stellungnahme jeder Hinsicht unnötige und sehr schädliche Gesetz abzulehnen. Ansprechpartner für (neue) Unterstützer und Presse Chérine De Bruijn dw capital GmbH Vogelsanger Straße 78 D-50823 Köln E-Mail: presse@adiz.org Telefon: +49 221 2921 8433 Fax: +49 221 2921 8599 Aktuelle Medienberichte zu ADIZ.org http://www.scoop.it/t/adiz-org ADIZ.org – Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang GbR | Pressekontakt: Chérine De Bruijn | dw capital GmbH | Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln | E-Mail: presse@adiz.org | Tel: +49 221 2921 8433 | www.adiz.org