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Das 1x1 des
Urheberrechts
Was? Wer? Wo? Wann?
#DNP13 - 14. September 2013
#UhrG1x1
Ingrid Gogl
@eskarina
Was ist Urheberrecht?
• Schützt (eigentümliche geistige) Schöpfungen der:
• Literatur
• Tonkunst
• bildende Kunst
• Filmkunst
• Zweck:
• Schutz derVerwertungsinteressen
• Schutz v. Beziehung d. UrheberInnen zum Werk Filmkunst
Wer wird geschützt?
• UrheberInnen
• Kann jedeR sein (natürliche Person)
• Schutz: Lebenszeit + 70 Jahre nach Tod
• Urheberrecht entsteht mit Schöpfung
• LizenznehmerInnen
• Abtreten von bestimmten
Verwertungsrechten
Verwertungsrechte
• Vervielfältigung (Egal in welcher Menge und mit welcher
Technik – manuell, technisch)
• Verbreitung
• öffentliche Wiedergabe
• Senderecht
• Onlinerecht
Vervielfältigung
!
• Digitalisieren
• Scannen
• komprimieren, konvertieren
• Upload
• Live-Stream (NutzerIn. Anbieter: Senderecht)
• On-Demand Stream (NutzerIn. AnbieterIn: Online Recht)
Verbreitung
!
• körperliche Werkstücke in Umlauf bringen (CDs verkaufen...)
• fast kein Anwendungsbereich im Internet
• Weiterverbreitung von Software – wenn ich Software
runterlade – erwerbe ich z.B. nur ein .exe file also kein
Werkstück. ABER: Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für den
elektronischen Handel.
Erschöpfungsprinzip des Verbreitungsrechts: wenn ich etwas (erstmalig) legal erwerbe, darf ich es
weiter verkaufen/verschenken. (Kaufe CD im Handel, darf ich diese CD weiterverkaufen/verschenken)
Öffentliche Wiedergabe
!
Was ist öffentlich?
Wiedergabe ist dann öffentlich,
wenn sie für eine Mehrzahl an
Personen bestimmt ist.
Es sei denn, diese Personengruppe
ist familiär oder freundschaftlich
verbunden.
Senderecht
!
• Nur UrheberIn kann sein Werk durch Rundfunk senden
• kommt nicht auf Technik an (auch Kabel und Satellit)
• Rundfunk besonders reguliert:
• Meinungsmacht
(viele gleichzeitig)
Onlinerecht
!
• = Recht auf öffentliche Zurverfügungstellung
• Werk wird so zurVerfügung gestellt, dass es der Öffentlichkeit von
Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zurVerfügung steht
(Zeitunabhängigkeit ist die Unterscheidung zum Senderecht
und Ortsunabhängikeit ist die Unterscheidung zum öffentl.
Wiedergaberecht)
• klassische Website (Fotos etc. –
können betrachtet werden wann
ich als NutzerIn das will) - aber
auch Facebook,Twitter etc.
• On-Demand-Streaming z.B.:
YouTube
freie Werksnutzung
!
• eigener/privater Gebrauch
• eigener Gebraucht: auch beruflich - Papier
• privater Gebrauch: höchst privater Gebrauch - auch digitale
Kopie
• Eigener Forschungsbereich
• flüchtigeVervielfältigung
Vorsicht: Seriosität der Quelle?!
Unterscheidungen
!
• Urheberrechtsgesetz (UrhG) =
geistige Leistungen - künstlerisch
• Markenschutzgesetz (MschG) =
gewerbliche Kennzeichen
• Patentrecht (PatG)+
Gebrauchsmustergesetz (GMG) =
geistige Leistungen - Technik
• Musterschutzgesetz (MuschG) =
Erscheinungsbild gewerbl. Erzeugnisse
(Designschutz)
Beispiel
Musikstück im Radio
Beispiel
„So ein Tag, so wunderschön wie
heute“
Beispiel
Google Bildersuche
Rechtsfolgen
• Abmahnung – Unterlassung
• Urteilsveröffentlichung
• Zahlen, was man hätte zahlen müssen,
wenn man rechtskonform gehandelt
hätte
• Schadenersatz, wenn manVerschulden nachweisen kann
(Mindestschaden – Schadenspauschalierung)
Problem
Verletz mal das Urheberrecht
nicht!?! *
* http://de.slideshare.net/leonidobusch/urheberrecht-im-digitalen-zeitalter
Problem
Werke „verstauben“
-
werden vergessen.
Problem
* http://de.slideshare.net/leonidobusch/urheberrecht-im-digitalen-zeitalter
Remixkunst? *
Und wie weiter?
* http://de.slideshare.net/leonidobusch/urheberrecht-im-digitalen-zeitalter
what else?
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Das 1x1 des Urheberrechts (Schwerpunkt online) - #dnp13

  • 1. Das 1x1 des Urheberrechts Was? Wer? Wo? Wann? #DNP13 - 14. September 2013 #UhrG1x1 Ingrid Gogl @eskarina
  • 2. Was ist Urheberrecht? • Schützt (eigentümliche geistige) Schöpfungen der: • Literatur • Tonkunst • bildende Kunst • Filmkunst • Zweck: • Schutz derVerwertungsinteressen • Schutz v. Beziehung d. UrheberInnen zum Werk Filmkunst
  • 3. Wer wird geschützt? • UrheberInnen • Kann jedeR sein (natürliche Person) • Schutz: Lebenszeit + 70 Jahre nach Tod • Urheberrecht entsteht mit Schöpfung • LizenznehmerInnen • Abtreten von bestimmten Verwertungsrechten
  • 4. Verwertungsrechte • Vervielfältigung (Egal in welcher Menge und mit welcher Technik – manuell, technisch) • Verbreitung • öffentliche Wiedergabe • Senderecht • Onlinerecht
  • 5. Vervielfältigung ! • Digitalisieren • Scannen • komprimieren, konvertieren • Upload • Live-Stream (NutzerIn. Anbieter: Senderecht) • On-Demand Stream (NutzerIn. AnbieterIn: Online Recht)
  • 6. Verbreitung ! • körperliche Werkstücke in Umlauf bringen (CDs verkaufen...) • fast kein Anwendungsbereich im Internet • Weiterverbreitung von Software – wenn ich Software runterlade – erwerbe ich z.B. nur ein .exe file also kein Werkstück. ABER: Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für den elektronischen Handel. Erschöpfungsprinzip des Verbreitungsrechts: wenn ich etwas (erstmalig) legal erwerbe, darf ich es weiter verkaufen/verschenken. (Kaufe CD im Handel, darf ich diese CD weiterverkaufen/verschenken)
  • 7. Öffentliche Wiedergabe ! Was ist öffentlich? Wiedergabe ist dann öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl an Personen bestimmt ist. Es sei denn, diese Personengruppe ist familiär oder freundschaftlich verbunden.
  • 8. Senderecht ! • Nur UrheberIn kann sein Werk durch Rundfunk senden • kommt nicht auf Technik an (auch Kabel und Satellit) • Rundfunk besonders reguliert: • Meinungsmacht (viele gleichzeitig)
  • 9. Onlinerecht ! • = Recht auf öffentliche Zurverfügungstellung • Werk wird so zurVerfügung gestellt, dass es der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zurVerfügung steht (Zeitunabhängigkeit ist die Unterscheidung zum Senderecht und Ortsunabhängikeit ist die Unterscheidung zum öffentl. Wiedergaberecht) • klassische Website (Fotos etc. – können betrachtet werden wann ich als NutzerIn das will) - aber auch Facebook,Twitter etc. • On-Demand-Streaming z.B.: YouTube
  • 10. freie Werksnutzung ! • eigener/privater Gebrauch • eigener Gebraucht: auch beruflich - Papier • privater Gebrauch: höchst privater Gebrauch - auch digitale Kopie • Eigener Forschungsbereich • flüchtigeVervielfältigung Vorsicht: Seriosität der Quelle?!
  • 11. Unterscheidungen ! • Urheberrechtsgesetz (UrhG) = geistige Leistungen - künstlerisch • Markenschutzgesetz (MschG) = gewerbliche Kennzeichen • Patentrecht (PatG)+ Gebrauchsmustergesetz (GMG) = geistige Leistungen - Technik • Musterschutzgesetz (MuschG) = Erscheinungsbild gewerbl. Erzeugnisse (Designschutz)
  • 13. Beispiel „So ein Tag, so wunderschön wie heute“
  • 15. Rechtsfolgen • Abmahnung – Unterlassung • Urteilsveröffentlichung • Zahlen, was man hätte zahlen müssen, wenn man rechtskonform gehandelt hätte • Schadenersatz, wenn manVerschulden nachweisen kann (Mindestschaden – Schadenspauschalierung)
  • 16. Problem Verletz mal das Urheberrecht nicht!?! * * http://de.slideshare.net/leonidobusch/urheberrecht-im-digitalen-zeitalter
  • 19. Und wie weiter? * http://de.slideshare.net/leonidobusch/urheberrecht-im-digitalen-zeitalter
  • 20. what else? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?? ? YouTube - Werbung vimeo - Music Store ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?