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Partiarische
Nachrangsdarlehen der
eVisionTeam Networking GmbH
www.evisioninvest.de
Weil Ihr Geld
mehr kann ...
„Wer viel Geld hat, kann
spekulieren.
Wer wenig Geld hat, darf
nicht spekulieren.
Wer kein Geld hat, muss
spekulieren.“
André Kostolany
2 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
| 3Crowdinvesting mit eVisionTeam
Inhalt
1. Willkommen bei eVisionTeam			 Seite 5
2. Das partiarische Nachrangsdarlehen		 Seite 6
3. Neue Ideen fördern					Seite 11
4. Was genau ist ein Projekt?				 Seite 12
5. Wie entsteht eine Rendite?				 Seite 15
6. Transparenz ist uns wichtig				 Seite 18
7. Der Ablauf							Seite 20
8. Der Beteiligungsvertrag				Seite 26
9. Impressum						Seite 31
Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und lesen dieses Prospekt sorgfältig und vollständig durch; ein-
schließlich des Darlehensvertrages. Die in diesem Prospekt enthaltene Information stellt keinerlei ju-
ristische, steuerliche oder investmentorientierte Beratung dar und darf auch nicht als Aufforderung
zu Geldanlagen aus Zuständigkeitsbereichen ausgelegt werden, in denen die eVisionTeam Networ-
king GmbH keinen entsprechenden Rechtsanspruch besitzt.
Wenn Sie unsicher bezüglich des Inhalts dieses Prospekts sind oder nicht genau wissen, ob dieses
Portfolio zu Ihren Bedürfnissen passt, sollten Sie sich diesbezüglich mit einem zugelassenen Finanz-
berater oder einem anderen Anlage-Spezialisten beraten.
| 3Crowdinvesting mit eVisionTeam
“Geschäfte mit eVisionTeam ge-
schehen immer in der Absicht der
gegenseitigen Förderung und des
persöhnlichen Vorteils.”
Robert Schmalohr
Robert Schmalohr wurde 1967 in Gelsen-
kirchen geboren. Nach der schulischen
Ausbildung im Gymnasium St. Christo-
phorus Werne führte ihn sein Weg zuerst
für einige Zeit nach Asien, bevor er in Lon-
don studierte.
1998 lernte er durch ein amerikanisches
Unternehmen den Direktvertrieb kennen.
1999 begann er mit einem eigenen Un-
ternehmen in dieser Branche tätig zu
werden. Daraus entstand eVisionTeam,
eine Unternehmensgruppe, die seit dem
am nationalen und internationalen Markt
vertreten ist.
Direktvertrieb ist seit Ende der 30er Jahre
des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr
aus der Geschäftswelt wegzudenken.
eVisionTeam ist hierbei in einer Sonder-
form tätig, nämlich dem so genannten
Network Marketing.
Bei dieser Vertriebsform geht es nicht nur
darum Produkte und Dienstleistungen
über selbständig und unabhängig arbei-
tende Vertriebspartner an den Endver-
braucher zu vermarkten, im NM hat jeder
Partner darüber hinaus die Möglichkeit,
sich eine eigene Vertriebsorganisation
von weiteren, ebenfalls selbstständigen
und unabhängig arbeitenden Vertrieb-
spartnern aufzubauen.
Diese Besonderheit sorgt naturgemäß zu
einem hohen Wachstumspotenzial, denn
auch die neu gewonnenen Vertriebspart-
ner können das Gleiche tun. Aus den Ver-
triebsstrukturen, der so genannten Down-
line, an deren Umsätzen andere (Upline)
Personen beteiligt sind, entsteht nicht nur
für die einzelnen Vertriebspartner, son-
dern auch für eVisionTeam ein dauerhaf-
ter und vor allem planbarer Umsatz.
Um hier erfolgreich tätig zu sein ist es
notwendig, dass immer wieder neue Pro-
dukte und Dienstleistungen angeboten
werden.
Um die dafür notwendigen Finanzmit-
tel zur Verfügung zu haben, setzt eVisi-
onTeam hierbei auf die Möglichkeiten des
Crowdinvesting. Es ist für dieses Vorha-
ben insofern ideal, da sich viele Personen
schon mit kleinsten Beträgen am Unter-
nehmen beteiligen können und das bei
vergleichsweise hohen Renditen.
Auch wenn es sich hier um Venture Capital
handelt und im Extremfall das eingesetz-
te Kapital verloren gehen kann, weil nicht
immer alle Projekte laufen wie geplant, ist
Crowdinvesting eine interessante Geldan-
lage. Denn es lassen sich im Erfolgsfall lu-
krative Gewinne erwirtschaften
Bernd Schulte
Geschäftsführer
Willkommen
bei eVisionTeam
DAS PARTIARISCHE
NACHRANGSDARLEHEN
Bei einem partiarischen Darlehen handelt es
sich um eine Sonderform eines Darlehens im
Sinne des §488 BGB. Es ist eine extrem flexib-
le Kapitalanlage mit vielen Vorteilen.
Einer dieser Vorteile bei einem partiarischen
Darlehen im Crowdinvesting mit eVisionTeam
ist z.B. die hohe Grundverzinsung. Bei jedem
Projekt, für das ein Anleger ein partiarisches
Darlehen gewähren kann, haben wir eine
Grundverzinsung von mindestens 8% p.a. fest-
geschrieben. Ein weiterer Punkt ist, dass diese
Grundverzinsung nicht erst am Ende der An-
lagelaufzeit ausgezahlt wird, sondern jährlich.
Damit eVisionTeam sich auch weiterhin um
das Kerngeschäft kümmern kann, wurde im
Oktober 2013 das “Projekt” eVisionInvest ge-
startet. Die Hauptaufgabe besteht darin, sich
um die Kapitalbeschaffung für Projekte von
eVisionTeam zu kümmern. Dazu gehört natür-
lich auch die Betreuung von Investoren.
Unter der Internetadresse http://evisionin-
vest.de haben wir eine Internetplattform ein-
gerichtet, auf der die einzelnen Projekte von
eVisionTeam vorgestellt werden. Dazu gehört
nicht nur eine Projektbeschreibung. Es wird
dem potenziellen Investor dort auch aufge-
zeigt, wie das jeweilige Projekt einen Gewinn
erwirtschaften soll. Diese Transparenz soll
dem Investor verdeutlichen, was aus seinem
Anteil, am Wert und Gewinn des Projektes,
entstehen kann. Auch wird dort für jedes ein-
zelne Projekt die Grundverzinsung und die
Laufzeit angegeben.
Außerdem hat ein Investor auf dieser Platt-
form die Möglichkeit, alle das partiarische
Nachrangsdarlehen entsprechenden Doku-
mente einzusehen und zu prüfen.
In einem geschlossenen Investorenbereich
wird der Investor während der gesamten Lauf-
zeit seiner Anlage mit Informationen rund um
das oder die gewählten Projekte informiert.
Hohe Grund-
verzinsung
6 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
Darüber hinaus kann ein Investor auch direk-
ten Einfluss auf den Erfolg der von ihm gewähl-
ten Projekte nehmen.
Auch wenn er selber durch sein partiarisches
Darlehen keine Stimmberechtigung bei wirt-
schaftlichen oder strategischen Firmenent-
scheidungen hat, so gibt es von dieser Regel
doch eine Ausnahme.
Zusammen mit anderen Investoren kann ein
Investor immer dann mit entscheiden, wenn
es darum geht, die projektbezogene Kapitalg-
renze zu erhöhen oder wenn ein EXIT-Ereignis
entschieden werden muss.
eVisionInvest ist selber eines der Projekte, in
das investiert werden kann.
Diese Anlagemöglichkeit entstand aus der
Überlegung heraus, dass es national und auch
international einen Markt gibt für das Crow-
dinvesting. Wobei hier im Besonderen nicht
nur die Finanzierung von so genannten Star-
tups gemeint ist, sondern auch die Kapitalbe-
schaffung für Unternehmen, die sich bereits
am Markt bewährt und etabliert haben.
Aus diesem Grund sind für das Jahr 2014 die
Gründung weiterer Kapitalgesellschaften ge-
plant, die unter dem Namen eVisionInvest
national und international Anlageprodukte
anbieten, die dem §34c GewO (Gewerbeord-
nung) entsprechen.
Über diese Kapitalgesellschaften können dann
auch so genannte Gelegenheitsvermittler und
Tippgeber abrechnen, die selber nicht über die
Erlaubnis nach §34c GewO verfügen und da-
durch Provisionsansprüche erzielen.
Die daraus entstehende Dynamik wird für eine
breite Streuung der einzelnen Angebote sor-
gen, was wiederum ein Garant für die Kapital-
beschaffung einzelner Projekte sein dürfte.
Demokratische
Abstimmungen
Bei Kapitalerhöhung oder EXIT-Ereignis
| 7Crowdinvesting mit eVisionTeam
eVisionInvest hat das Ziel international mit
Investoren zusammen zu arbeiten. Aus die-
sem Grund wird es in verschiedenen Län-
dern eigene selbständige Niederlassungen
von eVisionInvest geben.
Dadurch können die Bedürfnisse der ein-
zelnen Investoren viel mehr berücksichtigt
werden. Diese Gliederung ermöglicht es
auch regionale Besonderheiten, wie sie z.B.
für die „City of London“ gelten (sie hat den
Sonderstatus der eigenen Staatlichkeit) in
vollem Umfang zu nutzen.
Gerade der Standort in der „City of London“
ermöglicht es eVisionInvest das angebotene
Portfolio auf weitere Geschäftsfelder auszu-
weiten, wie z.B. den Derivaten-Handel.
International
aufgestellt
Der wohl größte Unterschied zwischen Crow-
dinvesting für Startups oder für bestehende
Unternehmen besteht darin, dass existierende
Unternehmen bereits mit ihrem Geschäfts-
modell bewiesen haben, dass am Markt eine
Nachfrage besteht.
Trotzdem haben viele Unternehmen mehr
und mehr Schwierigkeiten damit Kreditlinien
für neue Ideen oder angedachte Projekte zu
erhalten.
Crowdinvesting kann hier nun für die notwen-
dige finanzielle Freiheit sorgen, um bestehen-
de Produkte und Dienstleistungen zu verbes-
sern oder ganz neue Ideen auszuarbeiten,
daraus Projekte zu machen und diese zu rea-
lisieren.
Für Investoren kann dies eine hohe Rendite
bedeuten, gerade weil bestehende Unterneh-
men bereits über Erfahrungen verfügen und
dadurch lassen sich Risiken hier jetzt besser
einschätzen und auch minimieren, was die
Wahrscheinlichkeit das Erfolge erzielt werden,
erheblich erhöht.
Gerade die Kombination aus Venture Capital
und bestehender Erfahrung schafft hier die
Möglichkeit, dass auch Ihr Geld mit Sicherheit
mehr kann ...
Ganz egal ob es sich um neue Ideen bei eVi-
sionTeam oder bei einem anderen Unterneh-
men handelt. Besonders in der Branche des
Direktvertriebs ist es notwendig immer wieder
neue Produkte oder Dienstleistungen zu lan-
cieren.
Ein solcher Vorgang hängt immer auch von
weiteren Faktoren ab, nur eine gute Idee allein
ist nicht ausreichend.
Produkte und Dienstleistungen müssen dem
potenziellen Kunden vorgestellt werden. Ein
Vorgang, der oft nicht nur Zeit, sondern auch
Kapital benötigt.
Als Investor in ein bereits bestehenden Unter-
nehmens ,sichern Sie durch ein Engagement in
ein solches Unternehmen, auch Arbeitsplätze
und helfen dabei neue zu schaffen.
Gerade im Direktvertrieb haben Sie darüber
hinaus auch noch viele Möglichkeiten selber
daran mitzuwirken, dass die von Ihnen ge-
wählten Projekte erfolgreich werden.
NEUE IDEEN FÖRDERN
| 11Crowdinvesting mit eVisionTeam
WAS GENAU
IST EIN PROJEKT ?
Projekte können sehr vielseitig und auch
unterschiedlich sein. Auch ist nicht jedes
mögliche Projekt geeignet, um für das Crow-
dinvesting vorgestellt zu werden. Natürlich
können wir Ihnen nicht sagen, wie bei an-
deren Unternehmen Projekte geplant wer-
den, aber wir unterziehen jedes vorgestell-
te Projekt einer Prüfung, die nach Kriterien
stattfindet, die wir auch für die Projekte von
eVisionTeam verwenden. Ein Projekt, für das
Investoren gesucht werden, muss natürlich
in erster Linie eine reale Chance am Markt
haben, denn wir gehen mit dem Geld unse-
rer Investoren um, als ob es unser eigenes
wäre. Um Ihnen das besser zu verdeutlichen,
soll hier nun an Hand eines Projektes von eVi-
sionTeam vorgestellt werden, wie ein Projekt
sich entwickelt, wie es geplant wird und vor
allem auch, wie sich daraus eine Berechnungs-
grundlage ergibt, die einem Investor bei der
Entscheidungsfindung hilft.
Das Projekt, das als Beispiel dienen soll, ist die
neue Firmengründung und der Betrieb eines
Büros in der „City of London“, um das Poten-
tial der eVisionTeam® Prepaid Debit Master-
Card® Karte besser ausnutzen und auch er-
weitern zu können.
Die eVisionTeam® Prepaid Debit
MasterCard® Karte
In 2009 war die Anzahl der internationalen
Vertriebspartner von eVisionTeam, die einen
regelmäßigen Provisionsanspruch erzielten,
so groß, dass es notwendig wurde, nach einer
schnelleren, bequemeren und vor allem preis-
werteren Art der Provisionsauszahlung zu su-
chen. Gefunden wurde hier ein Partner in New
York (USA).
Payoneer® Inc., so der Name des Unterneh-
mens, ist autorisierter Partner von Master-
Card® und ermöglicht es, weltweit Unter-
nehmen, auf sehr einfache, bequeme und
preiswerte Art und Weise Auszahlungen von
Gehältern und anderen Zahlungen, wie z.B.
Provisionen oder Zinszahlungen vorzuneh-
men. Um eine Zusammenarbeit zu zementie-
ren, wurde in den USA die Firma eVisionTeam
Inc. gegründet. Seit 2011 gibt es die eVisi-
onTeam® Prepaid Debit MasterCard® Karte,
über die eVisionTeam seit dem vorzugsweise
Provisionsauszahlungen und andere Auszah-
lungen leistet.
feststehende
Kriterien
12 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
Es stellte sich heraus, dass die Karte einige ent-
scheidende Vorteile gegenüber anderen, auf
dem Markt befindlichen Prepaid MasterCard®
Karten hatte.
•	 Echte Hochprägung und tolles Design
•	 Ohne Schufa-Auskunft
•	 Geldtransfer in Echtzeit möglich
•	 Ohne Postident durch Onlineantrag
•	 Mündelsicher
•	 Auslandskartenkonto in Dollar
•	 Benutzung bis 5.000,- US Dollar täglich
•	 Mehr als 32 Millionen Akzeptanzstellen
•	 Usw.
Die Karte ist zu benutzen wie eine ganz norma-
le MasterCard® Kreditkarte, aber es gab einen
Unterschied, der für etliche der Kunden und
Vertriebspartner durchaus ein Nachteil ist.
Es ist für Kunden in Deutschland und auch in
einigen anderen Ländern nicht möglich, direkt
Finanzmittel über das normale Bankkonto auf
der Karte bereitzustellen.
Dadurch konnte diese Karte für viele Kunden
ihr Potenzial nicht ausspielen, weil diese feh-
lende Möglichkeit, bei vielen Kunden als sehr
wichtig angesehen wurde.
eVisionTeam gab dann einigen Kunden die
Möglichkeit, die Karte über den Onlinezah-
lungsanbieter PayPal® aufzuladen. Dieser
Weg ist letztendlich aber sehr teuer und von
daher auch nicht überzeugend.
Einer der wirklichen Vorteile der eVisionTeam®
Prepaid MasterCard® Karte besteht in der Tat-
sache, dass sie von Kunden weltweit bestellt
und benutzt werden kann.
So wird die eVisionTeam® Prepaid Debit Mas-
terCard® Karte heute in verschiedenen Län-
dern benutzt (z.B. In Deutschland, England,
Österreich, USA, Thailand u.a.).
Diese Akzeptanz der Karte führte natürlich
dazu, dass nach Wegen gesucht wurde, feh-
lende Funktionen zu ergänzen und die Karte
damit für noch mehr Menschen interessant zu
machen.
Die “City of London” stellte sich dabei als der
ideale Standort für eine neue Firma heraus, da
auf Grund des vorhandenen Sonderstatus (ei-
gene Staatlichkeit) von dort aus der Funktions-
umfang erheblich und entscheidend erweitert
werden kann.
Nach dem eine Lösung gefunden war, da viel
aich die Entscheidung für ein neues Projekt
nicht schwer.
Sonderstatus
(eigene Staatlichkeit)
Steigerung der Funktionalität
| 13Crowdinvesting mit eVisionTeam
Die „City of London“ eröffnet nicht
nur neue Möglichkeiten für die eVisi-
onTeam Prepaid® Debit MasterCard®
Karte.
Sie hilft auch das gesamte Portfolio von
eVisionInvest zu erweitern, wodurch
die Platzierung am internationalen
Markt besser und schneller realisiert
werden kann.
Renditen werden bei Projekten von eVisi-
onTeam in Form von Zinsen ausgezahlt.
Auch wenn jedes Projekt unterschiedlich ist, so
gibt es doch Gemeinsamkeiten. Generell gibt
es drei Möglichkeiten, wie Rendite entstehen
kann.
1.	 Grundverzinsung 	
Jedes Projekt bietet eine interessante
Grundverzinsung des partiarischen Darle-
hens von mindestens 8% p.a.. Interessant
auch deshalb, weil diese Zinsen jährlich
und nicht erst am Ende der Vertragslauf-
zeit zur Auszahlung kommen.		
	
2.	 Gewinne 					
Mit jedem Anteil, den ein Investor hält, ist
er am Wert und am Gewinn des von ihm
gewählten Projektes beteiligt. Am Ende
der Vertragslaufzeit wird eine Bewertung
des Projektes vorgenommen und der In-
vestor erhält, gemäß der Anzahl seiner An-
teile eine Rendite ausgezahlt. 			
						
Wir verwenden das Ertragswertverfahren
IDW S1, um den Wert eines Anteils zu er-
mitteln.					
	
3.	 EXIT-Ereignis 			
Auch wenn das Hauptaugenmerk von eVi-
sionTeam auf der Steigerung des Umsat-
zes und somit auch des Gewinnes liegt,
kann es sein, dass während der Laufzeit
eines partiarischen Darlehens ein Käufer
Interesse an einem einzelnen Projekt oder
am Unternehmen hat und dieses durch
die Zahlung einer größeren Summe er-
werben möchte. 			
					
Sollte es zu einem erfolgreichen Verkauf
kommen, so wird dann eine Endberech-
nung vorgenommen, die der eigentlichen
Berechnung zum Ende der Vertragslauf-
zeit entspricht und der Investor, erhält
gemäß seinen gehaltenen Anteile, eine
Rendite. 				
						
Auch in diesem Fall kommt es zur Anwen-
dung des Ertragswertverfahren IDW S1. 	
						
	 Bei einem EXIT-Ereignis kommt es im
Vorfeld jedoch zu einer Befragung aller In-
vestoren eines betroffenen Projektes, bei
dem jeder Investor, gemäß seiner gehalte-
nen Anteile, ein Stimmrecht erhält.
WIE ENTSTEHT EINE RENDITE?
| 15Crowdinvesting mit eVisionTeam
Ein Projekt, dass wir Ihnen vorstellen, muss
auch beinhalten, dass die zu erwartende
Rendite aus der Ertragswertberechnung hö-
her ausfallen kann, als die festgeschriebene
Grundverzinsung.
Auf der Internetseite http://evisioninvest.
de finden Sie bei den einzelnen Projektbe-
schreibungen auch immer ein Beispiel oder
eine Rentabilitätsrechnung.
In dem in diesem Prospekt genannten Pro-
jektbeispiel, der eVisionTeam® Prepaid De-
bit MasterCard® Karte, sieht das so aus, wie
auf der unten angezeigten Tabelle.
Zusätzlich befinden sich bei einigen Projek-
ten auch noch Rechner, mit dem der zu er-
wartenden Ertrag ausgerechnen werden
kann.
Dazu gibt man verschiedene Parameter ein
und erhält dadurch eine Wenn-/Dann-Be-
rechnung.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema neh-
men Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir wer-
den hre Fragen zu beantworten.
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5
Einnahmen:
Anzahl Karten 1.000 2.500 6.000 15.000 40.000
Umsatz aus Kartenverkauf 160.800,- 402.000,- 964.800,- 2.412.000,- 6.432.000,-
Kartennutzung p. M.* 45.000,- 112.500,- 270.000,- 675.000,- 1.800.000,-
Ausgaben:
Kartenerstellung 9.900,- 14.850,- 24.450.- 54.450,- 163.350,-
Kartengebühr 36.000,- 90.000,- 216.000,- 540.000,- 1.440.000,-
Vertriebskosten (35%) 48.240,- 120.600,- 289.440,- 723.600,- 1.929.600,-
Betriebskosten 232.048,- 248.062,- 264.070,- 281.019,- 316.145,-
Gewinn*²: -120.388,- 40.988,- 440.540,- 1.487.931,- 4.382.905,-
	
	Legende: - * Durschnittliche Kartennutzung pro Monat
		 - Alle Werte in US Dollar
		 - Umrechnungsfaktor bei Erstellung: 1 Euro = 1,34 US Dollar
		 - *² Gewinn vor Steuern
Ertragsrechnung PMC:
16 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
TRANSPARENZ
IST UNS WICHTIG
Unsere Anleger sollen wissen, was mit ihrem
Geld geschieht. Sie sollen wissen in welches
Projekt investiert wird, wer damit arbeitet und
vor allem, welche Folgen das hat.
Erfahrungen haben gezeigt, dass es gut ist,
wenn bei wichtigen Entscheidungen oder bei
kritischen Aktivitäten immer darauf geachtet
wird, dass mindestens 2 Personen beteiligt
sind. Das reduziert das Risiko Fehler zu ma-
chen erheblich.
Für unsere Investoren ist dabei besonders
wichtig zu wissen, dass eine mehrfache Kon-
trolle durchgeführt wird oder das mehrere
Personen an der Entscheidungsfindung betei-
ligt werden. Hierbei wird auch immer wieder
darauf geachtet, dass Meinungen von “Außen”
eingeholt werden, also von Personen, die dem
eigentlichen “Prüfgegenstand” unvoreinge-
nommen gegenüber stehen.
Dies gilt in der Zeit, in der ein neues Projekt
angedacht wird, also bevor Investoren ein sol-
ches Projekt als Anlageobjekt wählen können,
aber auch für den Zeitraum, in dem ein Projekt
umgesetzt wird.
Vierteljährlich wird im Investorenbereich dar-
gelegt, was sich im jeweiligen Projekt getan
oder wie es sich entwickelt hat.
Zusätzlich werden jährlich Berechnungen des
Wertes vorgenommen und Bilanzen zu den
einzelnen Projekten veröffentlicht.
ERgänzend dazu gibt es zu jedem Projekt ei-
nen eignen “Projektleiter” mit dem Investoren
über E-Mail direkten Kontakt haben können.
Diese Projektleiter berichten auch halbjährlich
in einem sogenannten WebInar online, zu dem
Investoren einzelner Projekte eingeladen wer-
den, und beantworten dort dann auch direkt
Fragen, die von den Investoren gestellt werden
können.
“Two-man rule”
| 19Crowdinvesting mit eVisionTeam
DER
ABLAUF
1.	 Anmelden 			
Besuchen Sie uns auf unserer Crowdin-
vesting-Plattform und erhalten Sie da-
durch Zugang zu den meisten Bereichen,
indem Sie sich unverbindlich und natür-
lich kostenlos anmelden. 			
					
Bevor Sie sich die bereitgestellten Infor-
mationen zu den einzelnen Projekten
und Ideen anschauen, vervollständigen
Sie bitte Ihre persönlichen Angaben in
Ihrem Profil. Für einen vollständigen Zu-
griff auf alle Bereiche und Inhalte dieser
Internetseite ist ein ausgefüllter Perso-
nenbogen und ggf. eine Investition not-
wendig. Alternativ zu einer Investition
können Sie auch Mitglied in unserem
Business Club (EMBC) werden. 		
						
Die grundsätzliche Nutzung unseres In-
ternetangebotes ist aber kostenlos und
von einer Investition unabhängig. 	
	
2.	 Informieren 			
Im internen Bereich finden Sie wichtige
Informationen. Die einzelnen Produkte
und Dienstleistungen werden Ihnen de-
tailliert vorgestellt. Dazu gehört auch ein
Businessplan. Zu jedem einzelnen Projekt
gibt es dazugehörige Angebote, wie ein
Investment aussehen könnte und welche
Renditechancen damit für Sie verbunden
sind. Natürlich sind auch alle Dokumen-
te für Sie zur Voransicht bereitgestellt, so
dass Sie alles, auch die Verträge, in Ruhe
studieren können. 				
					
Die einzelnen Projekte von eVisionTeam
haben ggf. unterschiedliche Projektleiter.
Auch mit diesen können Sie über die Platt-
form Kontakt aufnehmen, um gezielte
Fragen zu stellen. 			
	
3.	 Investieren 			
Wenn Sie sich für ein oder mehrere Pro-
jekte entschieden haben, so können Sie
über unsere Internetplattform ganz be-
quem und einfach online investieren. 	
						
Jedes einzelne Projekt ist an eine Mindest-
grenze gekoppelt, die durch das Crowdin-
vesting zu Stande kommen muss, damit
mit der Umsetzung begonnen werden
kann. Stichtag, bis wann investiert sein
muss, ist der Tag, an dem die angestrebte
Investiitonssumme erreicht wurde.
“Besuchen Sie un-
sere Internetplatt-
form”
20 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
4. Begleiten Sie Ihr Projekt
Im internen Bereich unserer Internetplatt-
form erhalten Sie zu jedem der von Ih-
nen gewählten Projekte Quartalsberichte
und werden über alle Neuerungen oder
Änderungen informiert. Mit Ihrem Inves-
tment haben Sie die Möglichkeit, langfris-
tig am Erfolg des Projektes zu profitieren.
Während der jeweiligen Vertragslaufzeit
kommt es zu den festgeschriebenen Ter-
minen zur Zinsauszahlung oder zu etwa-
igen Gewinnausschüttungen. Nach Be-
endigung der jeweiligen Vertragslaufzeit
bekommen Sie, gemäß der geschlossenen
Verträge, Ihr investiertes Kapital zurück.
Natürlich können Sie dann auch erneut
investieren.
Sie können Ihre Investition aber auch außer-
halb unserer Internetplattform begleiten und
selbst dazu beitragen, dass Ihr gewähltes Pro-
jekt erfolgreich wird.
So könnten Sie z.B. über Ihr Projekt und / oder
Ihre Investition berichten. Das nicht nur bei
Freunden und Bekannten, sondern auch in
Sozialen Netzweken oder anderen Foren im
Internet.
Je mehr Leute von Ihrem Projekt erfahren und
die Produkte und Dienstleistungen kennen ler-
nen, desto mehr Leute werden dazu beitragen,
dass Ihr eingesetztes Venture Capital hohe Er-
träge erwirtschaftet.
Für jeden abgeschlossenen Ordervorgang für
Anteile am Wert und am Gewinn des von Ihnen
gewählten Projektes, erhalten Sie die Möglich-
keit, sich einen Anteilschein auszudrucken.
Nachdem Sie Ihren Orderauftrag abge-
schlossen haben, erhalten Sie eine Bestä-
tigungs--E-Mail in der sich auch ein Link
befindet, über den Sie Ihren Anteilschein aus-
drucken können.
Als Investor haben Sie dann sofort Zugang
zum internen Investorenbereich, wo Sie sich
den jeweiligen Anteilschein zu einer von Ihnen
getätigten Investition ausdrucken können. Die
Anteilscheine an sich dienen ausschließlich zu
Dokumentationszwecken.
Im Investorenbereich können Sie sich auch zu
jedem einzelnen partiarischen Darlehen den
Darlehensvertrag und andere Dokumente an-
schauen, downloaden oder ausdrucken.
Ebenso finden Sie dort Angaben zu Ihrem In-
vestment und zu den im jeweiligen Projekt er-
zielten Ertrag. Auch die Auszahlung der jähr-
lich auszahlungsfähigen Zinsen und am Ende
der Vertragslaufzeit die Rückführung der Dar-
lehenssumme und der erzielten Rendite, wird
über den internen Investorenbereich ausge-
löst.
| 21Crowdinvesting mit eVisionTeam
RISIKEN
Grundsätzlicher Hinweis
Hier werden die Risikofaktoren dargestellt,
die für die Bewertung des Marktrisikos der
partiarischen Nachrangsdarlehen von aus-
schlaggebender Bedeutung sind, sowie die
Risikofaktoren, die die Fähigkeit von der eVi-
sionTeam Networking GmbH beeinträchti-
gen können, ihren Verpflichtungen aus den
Nachrangsdarlehen gegenüber den Anlegern
nachzukommen.
Die hier gemachte Darstellung der Risikofak-
toren kann nicht die gegebenenfalls notwen-
dige oder sinnvolle Beratung durch fachlich
geeignete Berater ersetzen, die insbesonde-
re die individuelle Situation des Investors be-
urteilen können.
Eine Anlageentscheidung sollte nicht allein
aufgrund der in diesem Prospekt oder auf
der Internetplattform gemachten Informa-
tionen getroffen werden, da die hierin ent-
haltene Darstellung eine auf die Bedürfnisse,
Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Ver-
hältnisse des Anlegers zugeschnittene Bera-
tung und Aufklärung nicht ersetzen kann.
Wir stellen Ihnen im Folgenden die wesentli-
chen und rechtlichen Risiken dar, wie sie sich
aus unserer Sicht ergeben. Das betrifft grund-
sätzlich unsere Geschäftstätigkeit, aber auch
die, welche sich aus einem partiarischen Nach-
rangsdarlehen ergeben können.
Die Reihenfolge der hier aufgeführten Risiken
lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Ein-
trittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß
einer potenziellen Beeinträchtigung zu.
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden,
dass zusätzliche Risiken sich aus der individu-
ellen Situation des Anlegers, sowie aus bisher
unbekannten oder als unwesentlich erachte-
ten Sachverhalten ergeben können.
Der Eintritt einzelner oder das kumu-
lative Zusammenwirken verschiede-
ner Risiken kann erhebliche nachteili-
ge Auswirkungen auf die Vermögens-,
Finanz-, und Ertragslage der eVisi-
onTeam Networking GmbH haben,
mit der Folge, dass sie nicht oder nur
eingeschränkt in der Lage ist, ihre
vertraglich vereinbarten Zins- und
Rückzahlungsverpflichtungen aus
den partiarischen Nachrangsdarle-
hen gegenüber den Anlegern zu be-
dienen. Im ungünstigsten Fall kann
es zu einem Totalverlust der Investi-
tion kommen.
22 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
Maximalrisiko
Das Hauptrisiko der hier angebotenen Kapi-
talanlage liegt in der wirtschaftlichen Entwick-
lung der eVisionTeam Networking GmbH oder
einzelner Projekte, sofern diese mit der Grün-
dung einer neuen, bisher nicht bestehenden
Kapitalgesellschaft zusammen hängen. Sollte
es um eine Kapitalanlage gehen, die nicht di-
rekt mit eVisionTeam zusammenhängt, son-
dern mit einem Projekt, wo eVisionTeam als
Vermittler auftritt, so verlagert sich das Risiko
auf die wirtschaftliche Entwicklung eines sol-
chen Projektes.
Deshalb verbindet sich mit dieser Kapitalanla-
ge das Risiko des Teil oder des Totalverlustes
des eingesetzten Kapitals und noch zu zahlen-
der Zinsen.
Dieses Risiko besteht vornehmlich bei einem
negativen Verlauf der Investitionen bzw. einer
Insolvenz des jeweiligen Projektes, bzw. der
dahinterstehenden Kapitalgesellschaft.
Das gilt insbesondere dann, wenn ein Inves-
tor ein gewährtes partiarisches Darlehen über
eine Finanzierung realisiert hat, denn durch
einen Kredit kann es zudem über den Verlust
der Kapitaleinlage hinaus auch zur Gefähr-
dung des weiteren Vermögens des Anlegers
kommen, da die aufgenommenen Fremdmit-
tel (Kredit) einschließlich der verbundenen
Kosten trotz des Teil- und Totalverlustes des
partiarischen Nachrangsdarlehen, einschließ-
lich noch nicht gezahlter Zinsen, weiterhin zu-
rückzuführen sind.
Es kann und wird keine Gewähr für den Eintritt
der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen
des Anlegers übernommen.
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt,
durch deren Realisierung die von eVisionTeam
prognostizierten Ergebnisse nicht erzielt wer-
den und im ungünstigsten Fall zu einem teil-
weisen oder vollständigen Verlust der Kapital-
einlage des Investors führen können.
Geschäftstätigkeit
Grundsätzlich sollen die Investitionen der eVi-
sionTeam Networking GmbH in verschiedene
Projekte zu einer Streuung des Gesamtrisikos
beitragen. Es ist insbesondere die Investition
in Produkte und Dienstleistungen vorgesehen,
die sich im Direktvertrieb vermarkten lassen.
Darüber hinaus ist auch die Ausweitung des
Portfolio im Bereich SaaS (Software as a Ser-
vice) vorgesehen.
Einer der wichtigsten Projekte ist die Auswei-
tung der Geschäftsmöglichkeiten, die sich aus
dem Potenzial der eVisionTeam® Prepaid De-
bit MasterCard® Karte ergeben.
| 23Crowdinvesting mit eVisionTeam
Investitionstätigkeit
eVisionTeam plant ein größeres Sortiment
an Produkten und Dienstleistungen bereit
zu halten und in verschiedenen Ländern wei-
tere Kapitalgesellschaften zu gründen oder
sich an ihnen zu beteiligen, an denen dann
Beteiligungen durch die eVisionTeam Net-
working GmbH gehalten werden.
Dadurch können sich Risiken für einen Inves-
tor ergeben, da:
•	 die geplanten Erträge aus dem Produkt-
und Dienstleistungssortiment nicht dau-
erhaft realisiert werden können, weil die
tatsächliche Entwicklung von den Pla-
nungen abweicht.
•	 die in Sachanlagen investierten Mittel
teilweise oder vollständig verloren ge-
hen, weil in Folge negativer Wertent-
wicklung Sachanlagen neu bewertet
werden müssen.
•	 Unternehmen, an denen Beteiligungen
gehalten werden, sich nicht so wie ge-
plant entwickeln und dadurch nicht di-
gewünschten Erträge erzielt werden.
Strategien
Es besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglich-
keit, dass Strategien teilweise oder gar nicht
umgesetzt werden können, weil die eVisi-
onTeam Networking GmbH nicht die not-
wendigen Kriterien erfüllt.
Dies wäre auch immer dann der Fall, wenn
die eVisionTeam Networking GmbH, auf
Grund tatsächlicher oder rechtlicher Be-
schränkungen nicht in der Lage wäre, die ge-
plante Strategie umzusetzen oder zu ändern.
Außerdem könnte jede notwendig werdende
Änderung einer Strategie dazu führen, dass
die tatsächliche Entwicklung der Finanzlage
nicht den Erwartungen entspricht, wie es bei
der Planung eines Projektes zu erwarten ge-
wesen wäre. Deshalb besteht das Risiko, das
nicht die geplanten Erträge erzielt werden,
dies gilt sowohl für die eVisionTeam Networ-
king GmbH, als auch für Investoren der be-
troffenen Projekte.
Gesetzesänderungen
Die eVisionTeam Networking GmbH ist auf
Grund ihres Betätigungsfeldes mittelbar den
Risiken ausgesetzt, die durch politische Ent-
scheidungen für die Branche Direktvertrieb
sowohl national als auch international ent-
stehen können.
Hierbei kann es dazu kommen, dass einzelne
Produkte und Dienstleistungen vom Markt
genommen werden müssen oder, dass ein
Marketingplan in soweit abgeändert werden
muss, dass er nicht mehr die vorherige Er-
24 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
tragslage wiederspiegelt.
Konjunktur- und Marktbedingun-
gen
Die Geschäftsentwicklung in Projekten die di-
rekt einen Produktverkauf beinhalten, hängt
auch immer von den allgemeinen Marktbedin-
gungen ab, die sie sich in Kaufpreisen, Erzeug-
nispreisen, Rohstoffpreisen, Betriebspreisen
und Logistikkosten darstellt.
Währung
eVisionTeam und damit auch die eVisionTeam
Networking GmbH, ist auf Grund der weltwei-
ten Ausrichtung ihrer Geschäftsbereiche ei-
nem Währungsrisiko ausgesetzt.
Ein positiver Ertrag, den die eVisionTeam
Networking GmbH in einer Fremdwährung
verbucht, kann durch Kursverluste verringert
werden oder in einen Verlust übergehen. Es
besteht dadurch das Risiko, dass für die eVi-
sionTeam Networking GmbH nicht die Ergeb-
nisse erzielt werden und somit auch für die
Investoren, deren Projekte das betrifft.
Schlüsselpersonen
Durch den Verlust von Kompetenzträgern der
eVisionTeam Networking GmbH besteht das
Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Ver-
fügung steht und somit ein qualifiziertes Pro-
jekt-, Intvestitions- oder Risikomanagement
nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet ist.
Der Verlust solcher unternehmenstragender
Personen könnte einen nachhaltigen Effekt auf
die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Pro-
jekte oder von der eVisionTeam Networking
GmbH haben. Es besteht das Risiko, dass die
Fähigkeit der eVisionTeam Networking GmbH
beeinträchtigt wird, Zinszahlungen und/oder
die Rückzahlung der partiarischen Nachrangs-
darlehen vorzunehmen.
Interessenskonflikt
Bei den bestehenden Unternehmen der Fir-
mengruppe eVisionTeam und auch bei Neu-
gründungen im In- und Ausland kann es sein,
dass es bei der Personenidentität einzelner
Funktionsträger im Hinblick auf die eVisi-
onTeam Networking GmbH, zu Verflechtungs-
beständen in rechtlicher, wirtschaftlicher und/
oder persönlicher Art kommt.
Es kann daher nicht grundsätzlich ausge-
schlossen werden, dass die Beteiligten bei der
Abwägung der unterschiedlichen, ggf. gegen-
läufigen Interessen nicht zu den Entscheidun-
gen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein
Verflechtungstatbestand nicht bestünde.
Hierdurch könnten auch die Erträge der eVisi-
onTeam Networking GmbH oder von Investo-
ren betroffen sein.
| 25Crowdinvesting mit eVisionTeam
BETEILIGUNGSVERTRAG
IN FORM EINES PARTIARISCHEN
NACHRANGSDARLEHENS
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle unseren
Darlehensvertrag für ein partiarisches Nach-
rangsdarlehen vorstellen und drucken die
einzelnen Punkte deshalb hier ab. Das gibt
Ihnen die Möglichkeit den Darlehensvertrag
schon im Vorfeld zu prüfen und, sollten Fra-
gen entstehen, sich diese gezielt von uns be-
antworten zu lassen.
Darlehensvertrag
1. Parteien
1.1. Dieser Vertrag, nachfolgend “Vertrag”
genannt, besteht bei gegenseitiger Annah-
me zwischen der eVisionTeam Networking
GmbH, Im Kaltenborn 79, 59846 Sundern,
eingetragen im Handelsregister des Amts-
gerichts Arnsberg unter der Nummer HRB:
10215 (nachfolgend „eVisionTeam“ genannt
und .......................................... (nachfolgend
„Investor“ genannt).
1.2. Dieser Vertrag regelt alle Belange eines
Investments in das Projekt .................................
1.3. Der Investor (......................................) han-
delt ausschließlich auf eigenen Namen und auf
eigene Rechnung.
2. Vorbemerkungen
2.1. eVisionTeam ist ein Unternehmen der Di-
rektvertriebsbranche. Es werden unterschied-
liche Produkte und Dienstleistungen durch
selbstständige und eigenverantwortlich ar-
beitende Vertriebspartner an Endkunden ver-
marktet. Diese Vermarktung kann sowohl regi-
onal, als auch national oder auch international
erfolgen.
2.2. eVisionTeam stellt seinen Vertriebspart-
ner nicht nur ein Portfolio an Produkten und
Dienstleistungen für den Weiterverkauf zur
Verfügung. Auch stellt es Produkte und Dienst-
leistungen bereit (Werbemittel, personalisier-
te Homepage …), die teilweise kostenlos oder
gegen Entgelt vom Vertriebs Partner benutzt
werden können.
2.3. eVisionTeam sorgt darüber hinaus auch
dafür, dass das angebotene Sortiment an Pro-
dukten und Dienstleistungen ständig darauf
hin überprüft wird, ob es noch marktgerecht
ist und verändert oder erweitert es im Bedarfs-
fall.
2.4. Ein weiterer Aufgaben Bereich besteht da-
rin, dass eVisionTeam das Inkasso gegenüber
Kunden vornimmt und zu festgelegten Zeit-
26 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
punkten entstandene Provisionsansprüche
der Vertriebspartner ausgleicht. Provisionen
werden auf die eVisionTeam Prepaid Debit
MasterCard karte aufgeladen; in Europa ist
auch die Auszahlung auf ein Bankkonto mög-
lich.
2.5. Das Stammkapital von eVisionTeam be-
trägt EUR 25.000,00. Gesellschafter des Un-
ternehmens sind zu 51 Prozent Brigitte Sch-
malohr und zu 49 Prozent Eva Schulte.
Vertreten wird eVisionTeam durch seinen
Geschäftsführer Bernd Schulte und ggf.
durch von ihm beauftragte Personen, die
sich durch Vollmachten ausweisen können.
eVisionTeam beabsichtigt sein Unterneh-
menskapital durch die Aufnahme qualifiziert
nachrangiger partiarischer Darlehen zu stär-
ken.
2.6. Damit Investoren solche qualifiziert nach-
rangigen partiarischen Darlehen bequem ge-
währen können, betreibt eVisionTeam eine
Internetplattform (http://evisioninvest.de,
http://evisionteam.de/wordpress). Die hier
gewährten qualifiziert nachrangigen partia-
rischen Darlehen sind rechtsverbindlich und
werden im Vorfeld durch einen Online-Zah-
lungsanbieter (z.B. PayPal) zur Verfügung ge-
stellt.
Nachrangig partiarische Darlehen können
sowohl für einzelne Projekte von eVisi-
onTeam, als auch ohne speziellen Verwen-
dungswunsch an eVisionTeam vergeben
werden.
2.7. Jedes Projekt hat ein eigenes, durch den
jeweiligen Darlehensvertrag geregeltes, In-
vestitionslimit. Der Investor erhält je 5,- Euro
Darlehensbetrag einen Anteil am Gewinn des
jeweiligen Projektes (auf der Webseite und
nachfolgend als „Anteil“ bezeichnet). Die
Höhe des jeweiligen Anteils am Gewinn va-
riiert und wurde vor Darlehensvergabe dem
Investor auf der Homepage angezeigt. Dort
hat er im Vorfeld der Investition auch die
Möglichkeit ein Muster eines auf ihn perso-
nalisierten Darlehensvertrages einzusehen.
2.8. Die Investoren gewähren mit dem vor-
liegenden Vertrag eVisionTeam ein partiari-
sches Nachrangsdarlehen.
Partiarische Darlehen vermitteln keine ge-
sellschaftsrechtliche Beteiligung an eVisi-
onTeam.
eVisionTeam räumt seinen Investoren viel-
mehr einen endfälligen vertraglichen An-
spruch auf Rückzahlung des Darlehensbe-
trages (keine Tilgung während der Laufzeit),
auf Zahlung einer gewinnunabhängigen Fest-
verzinsung auf den bereitgestellten Darle-
hensbetrag und eines gewinnabhängigen Bo-
nuszinses und eines Bonuszinses nach einem
Exit-Ereignisses eines einzelnen Projektes
oder von eVisionTeam ein. Die eingeräum-
te Festverzinsung wurde ........% p.a. festge-
schrieben. Die Auszahlung der Festverzins-
ung erfolgt jährlich und wird ggf. mit den
gewinnabhängigen Bonuszinsen verrechnet.
2.9. Ihre Darlehensbeträge überweisen In-
vestoren direkt an eVisionTeam unter Zuhil-
| 27Crowdinvesting mit eVisionTeam
fenahme eines Onlinezahlungsanbieters
(z.B. PayPal).
2.10. Für jedes eingestellte Projekt kann eVi-
sionTeam bei Bedarf eine Investitionsfrist
setzen. Wenn eine solche Investitionsfrist
nicht gesetzt ist, dann kann ein Investor so
lange Investieren, bis das ausgewiesene In-
vestitionsziel erreicht ist.
Sollte eine Investitionsfrist gesetzt sein, kann
ein Investor nur bis zum Ablauf dieser Frist
nachrangige partiarische Darlehen gewäh-
ren oder, bis das Investitionsziel erreicht
wurde. Eine festgeschriebene Investitions-
frist kann um maximal 3 Monate verlängert
werden.
2.11. Durch das Anklicken des Investitions-
knopfes auf der Homepage (beim jeweiligen
Projekt) und nach vorheriger Auswahl der
Investitionshöhe durch den Investor, gibt
der Investor ein Angebot auf Abschluss eine
partiarischen Darlehensvertrages nach Maß-
gabe dieses Vertrages ab. Er wird dann zu
einem Onlinezahlungsanbieter (z.B. PayPal)
weiter geleitet, wo er die gewünschte Darle-
henshöhe zur Verfügung stellt.
Der partiarische Darlehensvertrag kommt je-
doch erst dann zustande, wenn eVisionTeam
den Abschluss des Vertrages mit einer E-Mail
bestätigt hat. eVisionTeam steht es frei, ohne
Angaben von Gründen, einen Vertragsab-
schluss abzulehnen.
Dies kann auch noch innerhalb einer Frist
von 7 Tagen erfolgen, auch wenn vorher eine
Bestätigungsmail beim Investor eingegan-
gen ist. Sollte ein Vertragsabschluss abge-
lehnt werden, wird eine Ablehnungs-E-Mail
versendet und das über den Onlinezahlungs-
anbieter bereit gestellte Kapital umgehend
zurückgesandt.
Eines gesonderten schriftlichen Vertrags-
schlusses bedarf es darüber hinaus nicht.
2.12. Bei diesem Angebot von eVisionTeam
auf Abschluss eines Vertrags über das qua-
lifiziert nachrangige partiarische Darlehen
handelt es sich um eine Investition mit gro-
ßen Chancen und Risiken.
2.13. Qualifiziert nachrangig ist das Darle-
hen, da sämtliche Ansprüche der Investoren
solange und soweit ausgeschlossen werden,
wie sie einen Grund für die Eröffnung des In-
solvenzverfahrens von eVisionTeam herbei-
führen würden.
2.14. Der Investor trägt in Höhe seines Dar-
lehensbetrages und der vertraglich verein-
barten Zinsen das Insolvenzrisiko von eVisi-
onTeam mit. Ohne selbst Gesellschafter zu
sein, ist der Investor nach diesem Vertrag
durch die Bonuszinsen anteilig am wirt-
schaftlichen Erfolg des Projektes beteiligt.
Eine über den Verlust des Darlehensbetrags
hinausgehende Haftung, insbesondere eine
Nachschusspflicht, besteht nicht. Ein Total-
verlust des eingesetzten Darlehenskapitals
kann nicht ausgeschlossen werden!
Gleiches gilt für den Zins und die Bonuszin-
sen. Das Angebot ist daher nur für Investo-
ren geeignet, die das Risiko eines Totalver-
28 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
lusts finanziell verkraften können.
2.15. Dies vorausgeschickt vereinbaren die
Parteien das Folgende:
3. Beginn und Dauer des partiarischen Dar-
lehens
3.1. Der Investor gewährt eVisionTeam ein
qualifiziert nachrangiges partiarisches Dar-
lehen.
3.2. Das partiarische Darlehen ist unbefristet,
beginnend mit dem Abschluss des Vertrages.
3.3. Der verbindliche Abschluss des Darle-
hensvertrages entsteht durch das Zusenden
eine Bestätigungs-E-Mail durch eVisionTeam.
3.4. Sollte eVisionTeam für dieses Projekt
eine Investitionsfrist gesetzt habend, so ist
dieser Vertrag auflösend bedingt, sollte die
Investitionsschwelle innerhalb besagter In-
vestitionsfrist nicht erreicht worden sein.
eVisionTeam kann jedoch eine gesetzte In-
vestitionsfrist verlängern.
3.5. Der Investor erklärt, dass er sich nicht
in einem offensichtlichen Wettbewerbs-
verhältnis zu eVisionTeam befindet, indem
er mittelbar oder unmittelbar an einem zu
eVisionTeam im Wettbewerb stehenden Un-
ternehmen beteiligt ist oder eine an einem
zu eVisionTeam im Wettbewerb stehenden
Unternehmen eine maßgeblich aktive Rolle
ausübt.
4. Darlehensbetrag des Investors
4.1. Der Investor leistet einen Darlehensbe-
trag in Höhe des auf der Website von ihm
ausgewählten Betrages (nachfolgend „Dar-
lehensbetrag“). Der Darlehensbetrag wird
im Vorfeld des Abschlusses dieses Darle-
hensvertrages durch Bereitstellung über ei-
nen Onlinezahlungsanbieter erbracht. Der
Darlehensbetrag wird direkt an eVisionTeam
geleistet. Nach Eingang des von dem Inves-
tor zu leistenden Darlehensbetrags bei eVisi-
onTeam bestehen keine weiteren Ansprüche
gegen den Investor auf Erbringung.
4.2. eVisionTeam ist berechtigt für die Ver-
mittlung des Crowdinvesting Vertriebskos-
ten in Höhe von bis zu 30% in Rechnung zu
stellen.
4.3. Sollten derartige Zahlungen anstehen,
so werden diese frühestens nach Ablauf der
gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist
(mindestens 14 Tage) fällig, spätestens aber
zu dem Termin, den eVisionTeam mit dem
Empfänger einer solchen Zahlung ausge-
macht hat.
4.4. Zusätzlich kann es zu weiteren Kosten in
Höhe von maximal 5% kommen, wie zum
Beispiel durch Kosten, die durch die Verwal-
tung entstehen.
4.5. eVisionTeam verpflichtet sich, dafür
Sorge zu tragen, dass der Darlehensbetrag
vollständig und kostenfrei an den Investor
zurück gewährt wird, wenn der partiarische
Darlehensvertrag aufgrund wirksamer Wi-
derruferklärung aufgelöst wurde oder das
Zustandekommen des Darlehensvertrages
von eVisionTeam abgelehnt wurde.
| 29Crowdinvesting mit eVisionTeam
5. Kosten
5.1. Für den Abschluss des partiarischen
Darlehens entstehen dem Investor über den
investierten Betrag hinaus keine weiteren
Kosten.
6. Keine Mitwirkungs- und Stimmrechte
6.1. Die Geschäftsführung steht allein eVisi-
onTeam, handelnd durch seinen Geschäfts-
führer oder von ihm beauftragten Personen,
zu.
6.2. Dem Investor stehen keinerlei Mitwir-
kungsbefugnisse, Stimm- und Weisungsrech-
te hinsichtlich der Führung des Geschäftsbe-
triebs von eVisionTeam, dessen Verwaltung
und Bilanzierung zu.
7. Informations- und Kontrollrechte
7.1. Der Investor kann in einem dafür ge-
schützten Bereich online quartalsweise ein-
sehen, wie sich das von ihm gewählte Projekt
entwickelt.
Darüber hinaus erhält er für jedes Geschäfts-
jahr eine Aufstellung über die auf seinen Dar-
lehensbetrag entfallenden Gewinne sowie
auf Anfrage die im elektronischen Bundes-
anzeiger veröffentlichten oder hinterlegten
Jahresabschlüsse bzw. Bilanzen von eVisi-
onteam.
Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen
können dem Investor auch per E-Mail zur
Verfügung gestellt werden. Der Investor ist
daher verpflichtet die bei eVisionTeam hin-
terlegte E-Mail-Adresse stets aktuell zu hal-
ten. Weitergehende Informations- und Kont-
rollrechte bestehen nicht.
7.2. Die in Ziffer 7.1 genannten Rechte ste-
hen dem Investor auch nach Kündigung des
partiarischen Darlehens in dem zur Überprü-
fung des Zinsanspruchs erforderlichen Um-
fang zu.
7.3. eVisionTeam übermittelt dem Investor
zu dem in Ziffer 13.1. genannten Zeitpunkt
auf elektronischem Weg eine Gewinnmittei-
lung.
7.4. Der Investor hat über alle auf der Internet-
seite als vertraulich gekennzeichneten Angele-
genheiten von eVisionTeam Stillschweigen zu
bewahren.
8. Jahresabschluss
8.1. Der handelsrechtliche und steuerrecht-
liche Jahresabschluss von eVisionTeam ist in-
nerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen
und – soweit gesetzlich erforderlich – mit An-
hang und Lagebericht aufzustellen und, falls
dies gesetzlich angeordnet ist, durch einen
Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer
prüfen zu lassen.
8.2. Der Jahresabschluss muss den handels-
rechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung sowie den steu-
errechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften
entsprechen.
8.3. eVisionTeam verpflichtet sich, dem Inves-
tor den auf seinen Darlehensbetrag entfallen-
30 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
Den Gewinn, sowie auf Anfrage die im elek-
tronischen Bundesanzeiger veröffentlichten
oder hinterlegten Jahresabschlüsse bzw. Bi-
lanzen von eVisionTeam, spätestens einen
Monat nach Veröffentlichung oder Hinterle-
gung in elektronischer Form mitzuteilen.
9. Rückzahlung des partiarischen Darlehens
9.1. Der Darlehensbetrag ist an den Investor
zurückzuzahlen, wenn das partiarische Dar-
lehen von einer der Vertragsparteien wirk-
sam gekündigt wird oder der Vertrag auf an-
dere Weise endet (endfälliges Darlehen).
9.2. Das partiarische Darlehen wird in einer
Summe an den Investor zurückgeführt und
zwar drei Monate nach Beendigung des par-
tiarischen Darlehens. Würde die Zahlung zu
einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung von eVisionTeam führen,
wird der Auszahlungsanspruch solange ge-
stundet, bis die Liquidität von eVisionTeam
die Auszahlung zulässt, jedoch maximal für
ein Jahr.
eVisionTeam wird dem Investor ggf. das Vor-
liegen der Voraussetzungen nachweisen. Der
gestundete Rückzahlungsanspruch ist in sei-
ner jeweiligen Höhe mit 6% p.a. fest zu verz-
insen. Eine darüberhinausgehende Verzins-
ung des Rückzahlungsanspruchs wird nicht
gewährt.
10. Ertragsunabhängige feste Verzinsung
10.1. Die ertragsunabhängige feste Verzins-
ung des gewährten Darlehensbetrages be-
trägt .........% p.a., beginnend mit dem Tag der
Bereitstellung des Investitionskapitals und
der Annahme des partiarischen Darlehens
(Ziffer 4.1).
10.2. Die Zinsen werden auf dem unverzins-
ten Kapitalkonto des Investors verbucht und
sind von da an im internen Bereich für den
Investor einsehbar. Sie werden dem Inves-
tor jeweils jährlich ausbezahlt und zwar spä-
testens 5 Arbeitstage, nach dem jeweiligen
Stichtag (endfällige Verzinsung jeweils nach
365 Tagen).
10.3. Die Auszahlung erfolgt auf die bei eVi-
sionTeam hinterlegte Bankverbindung oder
auf eine eVisionTeam Prepaid Debit Master-
Card Karte.
10.4. Der Investor verpflichtet sich deshalb,
seine Bankdaten eigenständig im Profil ein-
zutragen und ggf. zu aktualisieren.
10.5. Die Auszahlung wird vom Investor sel-
ber initiiert wenn auf seinem unverzinsten
Kapitalkonto ein Guthaben ausgewiesen
wird. In einem solchen Fall erscheint dort ein
„Auszahlungsknopf“, der diese durch drü-
cken auslöst.
10.6. Der Investor ist verpflichtet, seine er-
tragsunabhängigen Zinsen spätestens bei
Beendigung des partiarischen Darlehens ab-
zurufen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht
nach, so wird sein Guthaben zusammen mit
dem partiarischen Darlehen zurückgeführt.
11. Gewinnabhängiger Bonuszins
11.1. eVisionTeam gewährt seinen Investoren
| 31Crowdinvesting mit eVisionTeam
zusätzlich zu den Zinsen (Ziffer 10) einen ge-
winnabhängigen Bonuszins, beginnend mit
dem Tag der Bereitstellung der Darlehens-
summe.
Der Bonuszins entfällt, wenn nach Ablauf der
Laufzeit des partiarischen Darlehens für den
Investitionszeitraum ein Fehlbetrag festge-
stellt wird. Ein negativer Bonuszins ist ausge-
schlossen. An einem Fehlbetrag ist der Inves-
tor nicht beteiligt. Die Zinsen sind auf dem
unverzinsten Kapitalkonto des Investors zu
verbuchen.
11.2. Der Bonuszins ist dabei spätestens ei-
nen Monat nach Ablauf der Laufzeit des par-
tiarischen Darlehens fällig.
11.3. Der Bonuszins errechnet sich aus dem
Gewinn des vom Investor ausgesuchten Pro-
jekts während der Laufzeit des partiarischen
Darlehens. Daran nimmt der Investor ent-
sprechend seiner Beteiligungsquote teil. Die
Beteiligungsquote richtet sich nach der Höhe
des vom Investor gewährten Darlehensbe-
trages. Teil dieses Darlehensvertrages ist die
aktuelle Projektbeschreibung auf der Home-
page, aus der die genaue Art der Beteiligung
hervorgeht und die ebenfalls als Berech-
nungsgrundlage dient.
11.4. Gesonderte Absprachen zu der offiziel-
len Darstellung auf der Homepage sind nicht
zulässig.
12. Verbundene Personen, Dritte
12.1. Verbunde Personen im Sinne dieses
Vertrages sind (jeweils in Bezug auf einzelne
oder alle in der Vorschrift benannten Perso-
nen):
•	 Verbundene Unternehmen nach § 15
AktG,
•	 Angehörige nach § 15 Abgabenordnung
(AO),
•	 Verbundene Unternehmen (§ 15 AktG)
von Angehörigen (§ 15 AO),
•	 Treuhänder von verbundenen Unterneh-
men (§ 15 AktG) und Treuhänder von An-
gehörigen (§ 15 AO).
12.2. Dritte im Sinne dieses Vertrages sind
alle natürlichen oder juristischen Personen,
die keine verbundenen Personen nach Ziffer
12.1 sind.
13. Kündigung
13.1. Das partiarische Darlehen gilt automa-
tisch zum .............. als gekündigt (Festlauf-
zeit). Eine automatische Verlängerung der
Laufzeit ist ausgeschlossen.
13.2. Es bedarf keiner gesonderten schriftli-
chen Kündigung.
13.3. Das Recht zur außerordentlichen Kün-
digung aus wichtigem Grund bleibt unbe-
rührt. Als wichtiger Grund für eine Kündi-
gung durch eVisionTeam gilt insbesondere,
wenn der Investor sich, entgegen Ziffer 3.5
in einem offensichtlichen Wettbewerbsver-
hältnis zu eVisionTeam befindet, indem er
mittelbar oder unmittelbar an einem zu eVi-
sionTeam im Wettbewerb stehenden Unter-
nehmen beteiligt ist oder eine an einem zu
eVisionTeam im Wettbewerb stehenden Un-
32 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
ternehmen aktive Rolle ausübt. Ebenso kann
eine außerordentliche Kündigung erfolgen,
wenn der Investor als „vertraulich“ gekenn-
zeichnete Informationen an Dritte weiter-
gibt.
13.4. Im Falle eines Exit-Ereignisses endet
dieser Vertrag automatisch.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand
für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zu-
sammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit
gesetzlich zulässig, der Sitz von eVisionTeam.
14.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses
Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen
Verzicht auf das vorgenannte Erfordernis.
Nebenabreden wurden außerhalb dieses
Vertrages nicht getroffen.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden oder sollte sich in diesem
Vertrag eine Lücke befinden, so wird hier-
durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmun-
gen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung ist eine solche wirksame Be-
stimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und
Zweck der unwirksamen Bestimmung, ins-
besondere ihrer wirtschaftlichen Intention
entspricht. Im Falle einer Lücke ist diejenige
Bestimmung zu vereinbaren, die nach dem
Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart
worden wäre, hätte man diesen Punkt von
vornherein bedacht.
Impressum
Dieser Prospekt ist eine nur online erscheinende
Informationsschrift der eVisionTeam Networking
GmbH,
Im Kaltenborn 79,
D- 59846 Sundern.
HRB: 10215 / AG Arnsberg
Verantwortlich:
Bernd Schulte
(Geschäftsführer)
Fotos:
Hauke Gabriel
Robert Schmalohr
Dreamtimes
Kontakt:
+49 (0)293-170923
info@evisionteam.de
www.evisioninvest.de
| 33Crowdinvesting mit eVisionTeam
eVisionInvest ist ein Projekt der:
eVisionTeam Networking GmbH - Im Kaltenborn 79 - D- 59846 Sundern
GF: Bernd Schulte - HRB: 10215 / AG Arnsberg
Steuernummer: 303/5708/0849 - Ust.-Nr.: DE286240601
Tel.: +49 (0)2393-170923 - Hotline: +49 (0)3364 - 769978
E-Mail: info@evisionteam.de - Web: www.evisioninvest.de

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eVisionInvest Prospekt

  • 1. Partiarische Nachrangsdarlehen der eVisionTeam Networking GmbH www.evisioninvest.de Weil Ihr Geld mehr kann ...
  • 2. „Wer viel Geld hat, kann spekulieren. Wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren. Wer kein Geld hat, muss spekulieren.“ André Kostolany 2 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 3. | 3Crowdinvesting mit eVisionTeam Inhalt 1. Willkommen bei eVisionTeam Seite 5 2. Das partiarische Nachrangsdarlehen Seite 6 3. Neue Ideen fördern Seite 11 4. Was genau ist ein Projekt? Seite 12 5. Wie entsteht eine Rendite? Seite 15 6. Transparenz ist uns wichtig Seite 18 7. Der Ablauf Seite 20 8. Der Beteiligungsvertrag Seite 26 9. Impressum Seite 31 Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und lesen dieses Prospekt sorgfältig und vollständig durch; ein- schließlich des Darlehensvertrages. Die in diesem Prospekt enthaltene Information stellt keinerlei ju- ristische, steuerliche oder investmentorientierte Beratung dar und darf auch nicht als Aufforderung zu Geldanlagen aus Zuständigkeitsbereichen ausgelegt werden, in denen die eVisionTeam Networ- king GmbH keinen entsprechenden Rechtsanspruch besitzt. Wenn Sie unsicher bezüglich des Inhalts dieses Prospekts sind oder nicht genau wissen, ob dieses Portfolio zu Ihren Bedürfnissen passt, sollten Sie sich diesbezüglich mit einem zugelassenen Finanz- berater oder einem anderen Anlage-Spezialisten beraten. | 3Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 4. “Geschäfte mit eVisionTeam ge- schehen immer in der Absicht der gegenseitigen Förderung und des persöhnlichen Vorteils.” Robert Schmalohr Robert Schmalohr wurde 1967 in Gelsen- kirchen geboren. Nach der schulischen Ausbildung im Gymnasium St. Christo- phorus Werne führte ihn sein Weg zuerst für einige Zeit nach Asien, bevor er in Lon- don studierte. 1998 lernte er durch ein amerikanisches Unternehmen den Direktvertrieb kennen. 1999 begann er mit einem eigenen Un- ternehmen in dieser Branche tätig zu werden. Daraus entstand eVisionTeam, eine Unternehmensgruppe, die seit dem am nationalen und internationalen Markt vertreten ist.
  • 5. Direktvertrieb ist seit Ende der 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr aus der Geschäftswelt wegzudenken. eVisionTeam ist hierbei in einer Sonder- form tätig, nämlich dem so genannten Network Marketing. Bei dieser Vertriebsform geht es nicht nur darum Produkte und Dienstleistungen über selbständig und unabhängig arbei- tende Vertriebspartner an den Endver- braucher zu vermarkten, im NM hat jeder Partner darüber hinaus die Möglichkeit, sich eine eigene Vertriebsorganisation von weiteren, ebenfalls selbstständigen und unabhängig arbeitenden Vertrieb- spartnern aufzubauen. Diese Besonderheit sorgt naturgemäß zu einem hohen Wachstumspotenzial, denn auch die neu gewonnenen Vertriebspart- ner können das Gleiche tun. Aus den Ver- triebsstrukturen, der so genannten Down- line, an deren Umsätzen andere (Upline) Personen beteiligt sind, entsteht nicht nur für die einzelnen Vertriebspartner, son- dern auch für eVisionTeam ein dauerhaf- ter und vor allem planbarer Umsatz. Um hier erfolgreich tätig zu sein ist es notwendig, dass immer wieder neue Pro- dukte und Dienstleistungen angeboten werden. Um die dafür notwendigen Finanzmit- tel zur Verfügung zu haben, setzt eVisi- onTeam hierbei auf die Möglichkeiten des Crowdinvesting. Es ist für dieses Vorha- ben insofern ideal, da sich viele Personen schon mit kleinsten Beträgen am Unter- nehmen beteiligen können und das bei vergleichsweise hohen Renditen. Auch wenn es sich hier um Venture Capital handelt und im Extremfall das eingesetz- te Kapital verloren gehen kann, weil nicht immer alle Projekte laufen wie geplant, ist Crowdinvesting eine interessante Geldan- lage. Denn es lassen sich im Erfolgsfall lu- krative Gewinne erwirtschaften Bernd Schulte Geschäftsführer Willkommen bei eVisionTeam
  • 6. DAS PARTIARISCHE NACHRANGSDARLEHEN Bei einem partiarischen Darlehen handelt es sich um eine Sonderform eines Darlehens im Sinne des §488 BGB. Es ist eine extrem flexib- le Kapitalanlage mit vielen Vorteilen. Einer dieser Vorteile bei einem partiarischen Darlehen im Crowdinvesting mit eVisionTeam ist z.B. die hohe Grundverzinsung. Bei jedem Projekt, für das ein Anleger ein partiarisches Darlehen gewähren kann, haben wir eine Grundverzinsung von mindestens 8% p.a. fest- geschrieben. Ein weiterer Punkt ist, dass diese Grundverzinsung nicht erst am Ende der An- lagelaufzeit ausgezahlt wird, sondern jährlich. Damit eVisionTeam sich auch weiterhin um das Kerngeschäft kümmern kann, wurde im Oktober 2013 das “Projekt” eVisionInvest ge- startet. Die Hauptaufgabe besteht darin, sich um die Kapitalbeschaffung für Projekte von eVisionTeam zu kümmern. Dazu gehört natür- lich auch die Betreuung von Investoren. Unter der Internetadresse http://evisionin- vest.de haben wir eine Internetplattform ein- gerichtet, auf der die einzelnen Projekte von eVisionTeam vorgestellt werden. Dazu gehört nicht nur eine Projektbeschreibung. Es wird dem potenziellen Investor dort auch aufge- zeigt, wie das jeweilige Projekt einen Gewinn erwirtschaften soll. Diese Transparenz soll dem Investor verdeutlichen, was aus seinem Anteil, am Wert und Gewinn des Projektes, entstehen kann. Auch wird dort für jedes ein- zelne Projekt die Grundverzinsung und die Laufzeit angegeben. Außerdem hat ein Investor auf dieser Platt- form die Möglichkeit, alle das partiarische Nachrangsdarlehen entsprechenden Doku- mente einzusehen und zu prüfen. In einem geschlossenen Investorenbereich wird der Investor während der gesamten Lauf- zeit seiner Anlage mit Informationen rund um das oder die gewählten Projekte informiert. Hohe Grund- verzinsung 6 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 7. Darüber hinaus kann ein Investor auch direk- ten Einfluss auf den Erfolg der von ihm gewähl- ten Projekte nehmen. Auch wenn er selber durch sein partiarisches Darlehen keine Stimmberechtigung bei wirt- schaftlichen oder strategischen Firmenent- scheidungen hat, so gibt es von dieser Regel doch eine Ausnahme. Zusammen mit anderen Investoren kann ein Investor immer dann mit entscheiden, wenn es darum geht, die projektbezogene Kapitalg- renze zu erhöhen oder wenn ein EXIT-Ereignis entschieden werden muss. eVisionInvest ist selber eines der Projekte, in das investiert werden kann. Diese Anlagemöglichkeit entstand aus der Überlegung heraus, dass es national und auch international einen Markt gibt für das Crow- dinvesting. Wobei hier im Besonderen nicht nur die Finanzierung von so genannten Star- tups gemeint ist, sondern auch die Kapitalbe- schaffung für Unternehmen, die sich bereits am Markt bewährt und etabliert haben. Aus diesem Grund sind für das Jahr 2014 die Gründung weiterer Kapitalgesellschaften ge- plant, die unter dem Namen eVisionInvest national und international Anlageprodukte anbieten, die dem §34c GewO (Gewerbeord- nung) entsprechen. Über diese Kapitalgesellschaften können dann auch so genannte Gelegenheitsvermittler und Tippgeber abrechnen, die selber nicht über die Erlaubnis nach §34c GewO verfügen und da- durch Provisionsansprüche erzielen. Die daraus entstehende Dynamik wird für eine breite Streuung der einzelnen Angebote sor- gen, was wiederum ein Garant für die Kapital- beschaffung einzelner Projekte sein dürfte. Demokratische Abstimmungen Bei Kapitalerhöhung oder EXIT-Ereignis | 7Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 8. eVisionInvest hat das Ziel international mit Investoren zusammen zu arbeiten. Aus die- sem Grund wird es in verschiedenen Län- dern eigene selbständige Niederlassungen von eVisionInvest geben. Dadurch können die Bedürfnisse der ein- zelnen Investoren viel mehr berücksichtigt werden. Diese Gliederung ermöglicht es auch regionale Besonderheiten, wie sie z.B. für die „City of London“ gelten (sie hat den Sonderstatus der eigenen Staatlichkeit) in vollem Umfang zu nutzen. Gerade der Standort in der „City of London“ ermöglicht es eVisionInvest das angebotene Portfolio auf weitere Geschäftsfelder auszu- weiten, wie z.B. den Derivaten-Handel. International aufgestellt
  • 9.
  • 10.
  • 11. Der wohl größte Unterschied zwischen Crow- dinvesting für Startups oder für bestehende Unternehmen besteht darin, dass existierende Unternehmen bereits mit ihrem Geschäfts- modell bewiesen haben, dass am Markt eine Nachfrage besteht. Trotzdem haben viele Unternehmen mehr und mehr Schwierigkeiten damit Kreditlinien für neue Ideen oder angedachte Projekte zu erhalten. Crowdinvesting kann hier nun für die notwen- dige finanzielle Freiheit sorgen, um bestehen- de Produkte und Dienstleistungen zu verbes- sern oder ganz neue Ideen auszuarbeiten, daraus Projekte zu machen und diese zu rea- lisieren. Für Investoren kann dies eine hohe Rendite bedeuten, gerade weil bestehende Unterneh- men bereits über Erfahrungen verfügen und dadurch lassen sich Risiken hier jetzt besser einschätzen und auch minimieren, was die Wahrscheinlichkeit das Erfolge erzielt werden, erheblich erhöht. Gerade die Kombination aus Venture Capital und bestehender Erfahrung schafft hier die Möglichkeit, dass auch Ihr Geld mit Sicherheit mehr kann ... Ganz egal ob es sich um neue Ideen bei eVi- sionTeam oder bei einem anderen Unterneh- men handelt. Besonders in der Branche des Direktvertriebs ist es notwendig immer wieder neue Produkte oder Dienstleistungen zu lan- cieren. Ein solcher Vorgang hängt immer auch von weiteren Faktoren ab, nur eine gute Idee allein ist nicht ausreichend. Produkte und Dienstleistungen müssen dem potenziellen Kunden vorgestellt werden. Ein Vorgang, der oft nicht nur Zeit, sondern auch Kapital benötigt. Als Investor in ein bereits bestehenden Unter- nehmens ,sichern Sie durch ein Engagement in ein solches Unternehmen, auch Arbeitsplätze und helfen dabei neue zu schaffen. Gerade im Direktvertrieb haben Sie darüber hinaus auch noch viele Möglichkeiten selber daran mitzuwirken, dass die von Ihnen ge- wählten Projekte erfolgreich werden. NEUE IDEEN FÖRDERN | 11Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 12. WAS GENAU IST EIN PROJEKT ? Projekte können sehr vielseitig und auch unterschiedlich sein. Auch ist nicht jedes mögliche Projekt geeignet, um für das Crow- dinvesting vorgestellt zu werden. Natürlich können wir Ihnen nicht sagen, wie bei an- deren Unternehmen Projekte geplant wer- den, aber wir unterziehen jedes vorgestell- te Projekt einer Prüfung, die nach Kriterien stattfindet, die wir auch für die Projekte von eVisionTeam verwenden. Ein Projekt, für das Investoren gesucht werden, muss natürlich in erster Linie eine reale Chance am Markt haben, denn wir gehen mit dem Geld unse- rer Investoren um, als ob es unser eigenes wäre. Um Ihnen das besser zu verdeutlichen, soll hier nun an Hand eines Projektes von eVi- sionTeam vorgestellt werden, wie ein Projekt sich entwickelt, wie es geplant wird und vor allem auch, wie sich daraus eine Berechnungs- grundlage ergibt, die einem Investor bei der Entscheidungsfindung hilft. Das Projekt, das als Beispiel dienen soll, ist die neue Firmengründung und der Betrieb eines Büros in der „City of London“, um das Poten- tial der eVisionTeam® Prepaid Debit Master- Card® Karte besser ausnutzen und auch er- weitern zu können. Die eVisionTeam® Prepaid Debit MasterCard® Karte In 2009 war die Anzahl der internationalen Vertriebspartner von eVisionTeam, die einen regelmäßigen Provisionsanspruch erzielten, so groß, dass es notwendig wurde, nach einer schnelleren, bequemeren und vor allem preis- werteren Art der Provisionsauszahlung zu su- chen. Gefunden wurde hier ein Partner in New York (USA). Payoneer® Inc., so der Name des Unterneh- mens, ist autorisierter Partner von Master- Card® und ermöglicht es, weltweit Unter- nehmen, auf sehr einfache, bequeme und preiswerte Art und Weise Auszahlungen von Gehältern und anderen Zahlungen, wie z.B. Provisionen oder Zinszahlungen vorzuneh- men. Um eine Zusammenarbeit zu zementie- ren, wurde in den USA die Firma eVisionTeam Inc. gegründet. Seit 2011 gibt es die eVisi- onTeam® Prepaid Debit MasterCard® Karte, über die eVisionTeam seit dem vorzugsweise Provisionsauszahlungen und andere Auszah- lungen leistet. feststehende Kriterien 12 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 13. Es stellte sich heraus, dass die Karte einige ent- scheidende Vorteile gegenüber anderen, auf dem Markt befindlichen Prepaid MasterCard® Karten hatte. • Echte Hochprägung und tolles Design • Ohne Schufa-Auskunft • Geldtransfer in Echtzeit möglich • Ohne Postident durch Onlineantrag • Mündelsicher • Auslandskartenkonto in Dollar • Benutzung bis 5.000,- US Dollar täglich • Mehr als 32 Millionen Akzeptanzstellen • Usw. Die Karte ist zu benutzen wie eine ganz norma- le MasterCard® Kreditkarte, aber es gab einen Unterschied, der für etliche der Kunden und Vertriebspartner durchaus ein Nachteil ist. Es ist für Kunden in Deutschland und auch in einigen anderen Ländern nicht möglich, direkt Finanzmittel über das normale Bankkonto auf der Karte bereitzustellen. Dadurch konnte diese Karte für viele Kunden ihr Potenzial nicht ausspielen, weil diese feh- lende Möglichkeit, bei vielen Kunden als sehr wichtig angesehen wurde. eVisionTeam gab dann einigen Kunden die Möglichkeit, die Karte über den Onlinezah- lungsanbieter PayPal® aufzuladen. Dieser Weg ist letztendlich aber sehr teuer und von daher auch nicht überzeugend. Einer der wirklichen Vorteile der eVisionTeam® Prepaid MasterCard® Karte besteht in der Tat- sache, dass sie von Kunden weltweit bestellt und benutzt werden kann. So wird die eVisionTeam® Prepaid Debit Mas- terCard® Karte heute in verschiedenen Län- dern benutzt (z.B. In Deutschland, England, Österreich, USA, Thailand u.a.). Diese Akzeptanz der Karte führte natürlich dazu, dass nach Wegen gesucht wurde, feh- lende Funktionen zu ergänzen und die Karte damit für noch mehr Menschen interessant zu machen. Die “City of London” stellte sich dabei als der ideale Standort für eine neue Firma heraus, da auf Grund des vorhandenen Sonderstatus (ei- gene Staatlichkeit) von dort aus der Funktions- umfang erheblich und entscheidend erweitert werden kann. Nach dem eine Lösung gefunden war, da viel aich die Entscheidung für ein neues Projekt nicht schwer. Sonderstatus (eigene Staatlichkeit) Steigerung der Funktionalität | 13Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 14. Die „City of London“ eröffnet nicht nur neue Möglichkeiten für die eVisi- onTeam Prepaid® Debit MasterCard® Karte. Sie hilft auch das gesamte Portfolio von eVisionInvest zu erweitern, wodurch die Platzierung am internationalen Markt besser und schneller realisiert werden kann.
  • 15. Renditen werden bei Projekten von eVisi- onTeam in Form von Zinsen ausgezahlt. Auch wenn jedes Projekt unterschiedlich ist, so gibt es doch Gemeinsamkeiten. Generell gibt es drei Möglichkeiten, wie Rendite entstehen kann. 1. Grundverzinsung Jedes Projekt bietet eine interessante Grundverzinsung des partiarischen Darle- hens von mindestens 8% p.a.. Interessant auch deshalb, weil diese Zinsen jährlich und nicht erst am Ende der Vertragslauf- zeit zur Auszahlung kommen. 2. Gewinne Mit jedem Anteil, den ein Investor hält, ist er am Wert und am Gewinn des von ihm gewählten Projektes beteiligt. Am Ende der Vertragslaufzeit wird eine Bewertung des Projektes vorgenommen und der In- vestor erhält, gemäß der Anzahl seiner An- teile eine Rendite ausgezahlt. Wir verwenden das Ertragswertverfahren IDW S1, um den Wert eines Anteils zu er- mitteln. 3. EXIT-Ereignis Auch wenn das Hauptaugenmerk von eVi- sionTeam auf der Steigerung des Umsat- zes und somit auch des Gewinnes liegt, kann es sein, dass während der Laufzeit eines partiarischen Darlehens ein Käufer Interesse an einem einzelnen Projekt oder am Unternehmen hat und dieses durch die Zahlung einer größeren Summe er- werben möchte. Sollte es zu einem erfolgreichen Verkauf kommen, so wird dann eine Endberech- nung vorgenommen, die der eigentlichen Berechnung zum Ende der Vertragslauf- zeit entspricht und der Investor, erhält gemäß seinen gehaltenen Anteile, eine Rendite. Auch in diesem Fall kommt es zur Anwen- dung des Ertragswertverfahren IDW S1. Bei einem EXIT-Ereignis kommt es im Vorfeld jedoch zu einer Befragung aller In- vestoren eines betroffenen Projektes, bei dem jeder Investor, gemäß seiner gehalte- nen Anteile, ein Stimmrecht erhält. WIE ENTSTEHT EINE RENDITE? | 15Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 16. Ein Projekt, dass wir Ihnen vorstellen, muss auch beinhalten, dass die zu erwartende Rendite aus der Ertragswertberechnung hö- her ausfallen kann, als die festgeschriebene Grundverzinsung. Auf der Internetseite http://evisioninvest. de finden Sie bei den einzelnen Projektbe- schreibungen auch immer ein Beispiel oder eine Rentabilitätsrechnung. In dem in diesem Prospekt genannten Pro- jektbeispiel, der eVisionTeam® Prepaid De- bit MasterCard® Karte, sieht das so aus, wie auf der unten angezeigten Tabelle. Zusätzlich befinden sich bei einigen Projek- ten auch noch Rechner, mit dem der zu er- wartenden Ertrag ausgerechnen werden kann. Dazu gibt man verschiedene Parameter ein und erhält dadurch eine Wenn-/Dann-Be- rechnung. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema neh- men Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir wer- den hre Fragen zu beantworten. Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Einnahmen: Anzahl Karten 1.000 2.500 6.000 15.000 40.000 Umsatz aus Kartenverkauf 160.800,- 402.000,- 964.800,- 2.412.000,- 6.432.000,- Kartennutzung p. M.* 45.000,- 112.500,- 270.000,- 675.000,- 1.800.000,- Ausgaben: Kartenerstellung 9.900,- 14.850,- 24.450.- 54.450,- 163.350,- Kartengebühr 36.000,- 90.000,- 216.000,- 540.000,- 1.440.000,- Vertriebskosten (35%) 48.240,- 120.600,- 289.440,- 723.600,- 1.929.600,- Betriebskosten 232.048,- 248.062,- 264.070,- 281.019,- 316.145,- Gewinn*²: -120.388,- 40.988,- 440.540,- 1.487.931,- 4.382.905,- Legende: - * Durschnittliche Kartennutzung pro Monat - Alle Werte in US Dollar - Umrechnungsfaktor bei Erstellung: 1 Euro = 1,34 US Dollar - *² Gewinn vor Steuern Ertragsrechnung PMC: 16 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 17.
  • 18.
  • 19. TRANSPARENZ IST UNS WICHTIG Unsere Anleger sollen wissen, was mit ihrem Geld geschieht. Sie sollen wissen in welches Projekt investiert wird, wer damit arbeitet und vor allem, welche Folgen das hat. Erfahrungen haben gezeigt, dass es gut ist, wenn bei wichtigen Entscheidungen oder bei kritischen Aktivitäten immer darauf geachtet wird, dass mindestens 2 Personen beteiligt sind. Das reduziert das Risiko Fehler zu ma- chen erheblich. Für unsere Investoren ist dabei besonders wichtig zu wissen, dass eine mehrfache Kon- trolle durchgeführt wird oder das mehrere Personen an der Entscheidungsfindung betei- ligt werden. Hierbei wird auch immer wieder darauf geachtet, dass Meinungen von “Außen” eingeholt werden, also von Personen, die dem eigentlichen “Prüfgegenstand” unvoreinge- nommen gegenüber stehen. Dies gilt in der Zeit, in der ein neues Projekt angedacht wird, also bevor Investoren ein sol- ches Projekt als Anlageobjekt wählen können, aber auch für den Zeitraum, in dem ein Projekt umgesetzt wird. Vierteljährlich wird im Investorenbereich dar- gelegt, was sich im jeweiligen Projekt getan oder wie es sich entwickelt hat. Zusätzlich werden jährlich Berechnungen des Wertes vorgenommen und Bilanzen zu den einzelnen Projekten veröffentlicht. ERgänzend dazu gibt es zu jedem Projekt ei- nen eignen “Projektleiter” mit dem Investoren über E-Mail direkten Kontakt haben können. Diese Projektleiter berichten auch halbjährlich in einem sogenannten WebInar online, zu dem Investoren einzelner Projekte eingeladen wer- den, und beantworten dort dann auch direkt Fragen, die von den Investoren gestellt werden können. “Two-man rule” | 19Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 20. DER ABLAUF 1. Anmelden Besuchen Sie uns auf unserer Crowdin- vesting-Plattform und erhalten Sie da- durch Zugang zu den meisten Bereichen, indem Sie sich unverbindlich und natür- lich kostenlos anmelden. Bevor Sie sich die bereitgestellten Infor- mationen zu den einzelnen Projekten und Ideen anschauen, vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Angaben in Ihrem Profil. Für einen vollständigen Zu- griff auf alle Bereiche und Inhalte dieser Internetseite ist ein ausgefüllter Perso- nenbogen und ggf. eine Investition not- wendig. Alternativ zu einer Investition können Sie auch Mitglied in unserem Business Club (EMBC) werden. Die grundsätzliche Nutzung unseres In- ternetangebotes ist aber kostenlos und von einer Investition unabhängig. 2. Informieren Im internen Bereich finden Sie wichtige Informationen. Die einzelnen Produkte und Dienstleistungen werden Ihnen de- tailliert vorgestellt. Dazu gehört auch ein Businessplan. Zu jedem einzelnen Projekt gibt es dazugehörige Angebote, wie ein Investment aussehen könnte und welche Renditechancen damit für Sie verbunden sind. Natürlich sind auch alle Dokumen- te für Sie zur Voransicht bereitgestellt, so dass Sie alles, auch die Verträge, in Ruhe studieren können. Die einzelnen Projekte von eVisionTeam haben ggf. unterschiedliche Projektleiter. Auch mit diesen können Sie über die Platt- form Kontakt aufnehmen, um gezielte Fragen zu stellen. 3. Investieren Wenn Sie sich für ein oder mehrere Pro- jekte entschieden haben, so können Sie über unsere Internetplattform ganz be- quem und einfach online investieren. Jedes einzelne Projekt ist an eine Mindest- grenze gekoppelt, die durch das Crowdin- vesting zu Stande kommen muss, damit mit der Umsetzung begonnen werden kann. Stichtag, bis wann investiert sein muss, ist der Tag, an dem die angestrebte Investiitonssumme erreicht wurde. “Besuchen Sie un- sere Internetplatt- form” 20 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 21. 4. Begleiten Sie Ihr Projekt Im internen Bereich unserer Internetplatt- form erhalten Sie zu jedem der von Ih- nen gewählten Projekte Quartalsberichte und werden über alle Neuerungen oder Änderungen informiert. Mit Ihrem Inves- tment haben Sie die Möglichkeit, langfris- tig am Erfolg des Projektes zu profitieren. Während der jeweiligen Vertragslaufzeit kommt es zu den festgeschriebenen Ter- minen zur Zinsauszahlung oder zu etwa- igen Gewinnausschüttungen. Nach Be- endigung der jeweiligen Vertragslaufzeit bekommen Sie, gemäß der geschlossenen Verträge, Ihr investiertes Kapital zurück. Natürlich können Sie dann auch erneut investieren. Sie können Ihre Investition aber auch außer- halb unserer Internetplattform begleiten und selbst dazu beitragen, dass Ihr gewähltes Pro- jekt erfolgreich wird. So könnten Sie z.B. über Ihr Projekt und / oder Ihre Investition berichten. Das nicht nur bei Freunden und Bekannten, sondern auch in Sozialen Netzweken oder anderen Foren im Internet. Je mehr Leute von Ihrem Projekt erfahren und die Produkte und Dienstleistungen kennen ler- nen, desto mehr Leute werden dazu beitragen, dass Ihr eingesetztes Venture Capital hohe Er- träge erwirtschaftet. Für jeden abgeschlossenen Ordervorgang für Anteile am Wert und am Gewinn des von Ihnen gewählten Projektes, erhalten Sie die Möglich- keit, sich einen Anteilschein auszudrucken. Nachdem Sie Ihren Orderauftrag abge- schlossen haben, erhalten Sie eine Bestä- tigungs--E-Mail in der sich auch ein Link befindet, über den Sie Ihren Anteilschein aus- drucken können. Als Investor haben Sie dann sofort Zugang zum internen Investorenbereich, wo Sie sich den jeweiligen Anteilschein zu einer von Ihnen getätigten Investition ausdrucken können. Die Anteilscheine an sich dienen ausschließlich zu Dokumentationszwecken. Im Investorenbereich können Sie sich auch zu jedem einzelnen partiarischen Darlehen den Darlehensvertrag und andere Dokumente an- schauen, downloaden oder ausdrucken. Ebenso finden Sie dort Angaben zu Ihrem In- vestment und zu den im jeweiligen Projekt er- zielten Ertrag. Auch die Auszahlung der jähr- lich auszahlungsfähigen Zinsen und am Ende der Vertragslaufzeit die Rückführung der Dar- lehenssumme und der erzielten Rendite, wird über den internen Investorenbereich ausge- löst. | 21Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 22. RISIKEN Grundsätzlicher Hinweis Hier werden die Risikofaktoren dargestellt, die für die Bewertung des Marktrisikos der partiarischen Nachrangsdarlehen von aus- schlaggebender Bedeutung sind, sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit von der eVi- sionTeam Networking GmbH beeinträchti- gen können, ihren Verpflichtungen aus den Nachrangsdarlehen gegenüber den Anlegern nachzukommen. Die hier gemachte Darstellung der Risikofak- toren kann nicht die gegebenenfalls notwen- dige oder sinnvolle Beratung durch fachlich geeignete Berater ersetzen, die insbesonde- re die individuelle Situation des Investors be- urteilen können. Eine Anlageentscheidung sollte nicht allein aufgrund der in diesem Prospekt oder auf der Internetplattform gemachten Informa- tionen getroffen werden, da die hierin ent- haltene Darstellung eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Ver- hältnisse des Anlegers zugeschnittene Bera- tung und Aufklärung nicht ersetzen kann. Wir stellen Ihnen im Folgenden die wesentli- chen und rechtlichen Risiken dar, wie sie sich aus unserer Sicht ergeben. Das betrifft grund- sätzlich unsere Geschäftstätigkeit, aber auch die, welche sich aus einem partiarischen Nach- rangsdarlehen ergeben können. Die Reihenfolge der hier aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Ein- trittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Risiken sich aus der individu- ellen Situation des Anlegers, sowie aus bisher unbekannten oder als unwesentlich erachte- ten Sachverhalten ergeben können. Der Eintritt einzelner oder das kumu- lative Zusammenwirken verschiede- ner Risiken kann erhebliche nachteili- ge Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der eVisi- onTeam Networking GmbH haben, mit der Folge, dass sie nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, ihre vertraglich vereinbarten Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den partiarischen Nachrangsdarle- hen gegenüber den Anlegern zu be- dienen. Im ungünstigsten Fall kann es zu einem Totalverlust der Investi- tion kommen. 22 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 23. Maximalrisiko Das Hauptrisiko der hier angebotenen Kapi- talanlage liegt in der wirtschaftlichen Entwick- lung der eVisionTeam Networking GmbH oder einzelner Projekte, sofern diese mit der Grün- dung einer neuen, bisher nicht bestehenden Kapitalgesellschaft zusammen hängen. Sollte es um eine Kapitalanlage gehen, die nicht di- rekt mit eVisionTeam zusammenhängt, son- dern mit einem Projekt, wo eVisionTeam als Vermittler auftritt, so verlagert sich das Risiko auf die wirtschaftliche Entwicklung eines sol- chen Projektes. Deshalb verbindet sich mit dieser Kapitalanla- ge das Risiko des Teil oder des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals und noch zu zahlen- der Zinsen. Dieses Risiko besteht vornehmlich bei einem negativen Verlauf der Investitionen bzw. einer Insolvenz des jeweiligen Projektes, bzw. der dahinterstehenden Kapitalgesellschaft. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Inves- tor ein gewährtes partiarisches Darlehen über eine Finanzierung realisiert hat, denn durch einen Kredit kann es zudem über den Verlust der Kapitaleinlage hinaus auch zur Gefähr- dung des weiteren Vermögens des Anlegers kommen, da die aufgenommenen Fremdmit- tel (Kredit) einschließlich der verbundenen Kosten trotz des Teil- und Totalverlustes des partiarischen Nachrangsdarlehen, einschließ- lich noch nicht gezahlter Zinsen, weiterhin zu- rückzuführen sind. Es kann und wird keine Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen des Anlegers übernommen. Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, durch deren Realisierung die von eVisionTeam prognostizierten Ergebnisse nicht erzielt wer- den und im ungünstigsten Fall zu einem teil- weisen oder vollständigen Verlust der Kapital- einlage des Investors führen können. Geschäftstätigkeit Grundsätzlich sollen die Investitionen der eVi- sionTeam Networking GmbH in verschiedene Projekte zu einer Streuung des Gesamtrisikos beitragen. Es ist insbesondere die Investition in Produkte und Dienstleistungen vorgesehen, die sich im Direktvertrieb vermarkten lassen. Darüber hinaus ist auch die Ausweitung des Portfolio im Bereich SaaS (Software as a Ser- vice) vorgesehen. Einer der wichtigsten Projekte ist die Auswei- tung der Geschäftsmöglichkeiten, die sich aus dem Potenzial der eVisionTeam® Prepaid De- bit MasterCard® Karte ergeben. | 23Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 24. Investitionstätigkeit eVisionTeam plant ein größeres Sortiment an Produkten und Dienstleistungen bereit zu halten und in verschiedenen Ländern wei- tere Kapitalgesellschaften zu gründen oder sich an ihnen zu beteiligen, an denen dann Beteiligungen durch die eVisionTeam Net- working GmbH gehalten werden. Dadurch können sich Risiken für einen Inves- tor ergeben, da: • die geplanten Erträge aus dem Produkt- und Dienstleistungssortiment nicht dau- erhaft realisiert werden können, weil die tatsächliche Entwicklung von den Pla- nungen abweicht. • die in Sachanlagen investierten Mittel teilweise oder vollständig verloren ge- hen, weil in Folge negativer Wertent- wicklung Sachanlagen neu bewertet werden müssen. • Unternehmen, an denen Beteiligungen gehalten werden, sich nicht so wie ge- plant entwickeln und dadurch nicht di- gewünschten Erträge erzielt werden. Strategien Es besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglich- keit, dass Strategien teilweise oder gar nicht umgesetzt werden können, weil die eVisi- onTeam Networking GmbH nicht die not- wendigen Kriterien erfüllt. Dies wäre auch immer dann der Fall, wenn die eVisionTeam Networking GmbH, auf Grund tatsächlicher oder rechtlicher Be- schränkungen nicht in der Lage wäre, die ge- plante Strategie umzusetzen oder zu ändern. Außerdem könnte jede notwendig werdende Änderung einer Strategie dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung der Finanzlage nicht den Erwartungen entspricht, wie es bei der Planung eines Projektes zu erwarten ge- wesen wäre. Deshalb besteht das Risiko, das nicht die geplanten Erträge erzielt werden, dies gilt sowohl für die eVisionTeam Networ- king GmbH, als auch für Investoren der be- troffenen Projekte. Gesetzesänderungen Die eVisionTeam Networking GmbH ist auf Grund ihres Betätigungsfeldes mittelbar den Risiken ausgesetzt, die durch politische Ent- scheidungen für die Branche Direktvertrieb sowohl national als auch international ent- stehen können. Hierbei kann es dazu kommen, dass einzelne Produkte und Dienstleistungen vom Markt genommen werden müssen oder, dass ein Marketingplan in soweit abgeändert werden muss, dass er nicht mehr die vorherige Er- 24 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 25. tragslage wiederspiegelt. Konjunktur- und Marktbedingun- gen Die Geschäftsentwicklung in Projekten die di- rekt einen Produktverkauf beinhalten, hängt auch immer von den allgemeinen Marktbedin- gungen ab, die sie sich in Kaufpreisen, Erzeug- nispreisen, Rohstoffpreisen, Betriebspreisen und Logistikkosten darstellt. Währung eVisionTeam und damit auch die eVisionTeam Networking GmbH, ist auf Grund der weltwei- ten Ausrichtung ihrer Geschäftsbereiche ei- nem Währungsrisiko ausgesetzt. Ein positiver Ertrag, den die eVisionTeam Networking GmbH in einer Fremdwährung verbucht, kann durch Kursverluste verringert werden oder in einen Verlust übergehen. Es besteht dadurch das Risiko, dass für die eVi- sionTeam Networking GmbH nicht die Ergeb- nisse erzielt werden und somit auch für die Investoren, deren Projekte das betrifft. Schlüsselpersonen Durch den Verlust von Kompetenzträgern der eVisionTeam Networking GmbH besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Ver- fügung steht und somit ein qualifiziertes Pro- jekt-, Intvestitions- oder Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet ist. Der Verlust solcher unternehmenstragender Personen könnte einen nachhaltigen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Pro- jekte oder von der eVisionTeam Networking GmbH haben. Es besteht das Risiko, dass die Fähigkeit der eVisionTeam Networking GmbH beeinträchtigt wird, Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung der partiarischen Nachrangs- darlehen vorzunehmen. Interessenskonflikt Bei den bestehenden Unternehmen der Fir- mengruppe eVisionTeam und auch bei Neu- gründungen im In- und Ausland kann es sein, dass es bei der Personenidentität einzelner Funktionsträger im Hinblick auf die eVisi- onTeam Networking GmbH, zu Verflechtungs- beständen in rechtlicher, wirtschaftlicher und/ oder persönlicher Art kommt. Es kann daher nicht grundsätzlich ausge- schlossen werden, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, ggf. gegen- läufigen Interessen nicht zu den Entscheidun- gen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Hierdurch könnten auch die Erträge der eVisi- onTeam Networking GmbH oder von Investo- ren betroffen sein. | 25Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 26. BETEILIGUNGSVERTRAG IN FORM EINES PARTIARISCHEN NACHRANGSDARLEHENS Wir möchten Ihnen an dieser Stelle unseren Darlehensvertrag für ein partiarisches Nach- rangsdarlehen vorstellen und drucken die einzelnen Punkte deshalb hier ab. Das gibt Ihnen die Möglichkeit den Darlehensvertrag schon im Vorfeld zu prüfen und, sollten Fra- gen entstehen, sich diese gezielt von uns be- antworten zu lassen. Darlehensvertrag 1. Parteien 1.1. Dieser Vertrag, nachfolgend “Vertrag” genannt, besteht bei gegenseitiger Annah- me zwischen der eVisionTeam Networking GmbH, Im Kaltenborn 79, 59846 Sundern, eingetragen im Handelsregister des Amts- gerichts Arnsberg unter der Nummer HRB: 10215 (nachfolgend „eVisionTeam“ genannt und .......................................... (nachfolgend „Investor“ genannt). 1.2. Dieser Vertrag regelt alle Belange eines Investments in das Projekt ................................. 1.3. Der Investor (......................................) han- delt ausschließlich auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 2. Vorbemerkungen 2.1. eVisionTeam ist ein Unternehmen der Di- rektvertriebsbranche. Es werden unterschied- liche Produkte und Dienstleistungen durch selbstständige und eigenverantwortlich ar- beitende Vertriebspartner an Endkunden ver- marktet. Diese Vermarktung kann sowohl regi- onal, als auch national oder auch international erfolgen. 2.2. eVisionTeam stellt seinen Vertriebspart- ner nicht nur ein Portfolio an Produkten und Dienstleistungen für den Weiterverkauf zur Verfügung. Auch stellt es Produkte und Dienst- leistungen bereit (Werbemittel, personalisier- te Homepage …), die teilweise kostenlos oder gegen Entgelt vom Vertriebs Partner benutzt werden können. 2.3. eVisionTeam sorgt darüber hinaus auch dafür, dass das angebotene Sortiment an Pro- dukten und Dienstleistungen ständig darauf hin überprüft wird, ob es noch marktgerecht ist und verändert oder erweitert es im Bedarfs- fall. 2.4. Ein weiterer Aufgaben Bereich besteht da- rin, dass eVisionTeam das Inkasso gegenüber Kunden vornimmt und zu festgelegten Zeit- 26 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 27. punkten entstandene Provisionsansprüche der Vertriebspartner ausgleicht. Provisionen werden auf die eVisionTeam Prepaid Debit MasterCard karte aufgeladen; in Europa ist auch die Auszahlung auf ein Bankkonto mög- lich. 2.5. Das Stammkapital von eVisionTeam be- trägt EUR 25.000,00. Gesellschafter des Un- ternehmens sind zu 51 Prozent Brigitte Sch- malohr und zu 49 Prozent Eva Schulte. Vertreten wird eVisionTeam durch seinen Geschäftsführer Bernd Schulte und ggf. durch von ihm beauftragte Personen, die sich durch Vollmachten ausweisen können. eVisionTeam beabsichtigt sein Unterneh- menskapital durch die Aufnahme qualifiziert nachrangiger partiarischer Darlehen zu stär- ken. 2.6. Damit Investoren solche qualifiziert nach- rangigen partiarischen Darlehen bequem ge- währen können, betreibt eVisionTeam eine Internetplattform (http://evisioninvest.de, http://evisionteam.de/wordpress). Die hier gewährten qualifiziert nachrangigen partia- rischen Darlehen sind rechtsverbindlich und werden im Vorfeld durch einen Online-Zah- lungsanbieter (z.B. PayPal) zur Verfügung ge- stellt. Nachrangig partiarische Darlehen können sowohl für einzelne Projekte von eVisi- onTeam, als auch ohne speziellen Verwen- dungswunsch an eVisionTeam vergeben werden. 2.7. Jedes Projekt hat ein eigenes, durch den jeweiligen Darlehensvertrag geregeltes, In- vestitionslimit. Der Investor erhält je 5,- Euro Darlehensbetrag einen Anteil am Gewinn des jeweiligen Projektes (auf der Webseite und nachfolgend als „Anteil“ bezeichnet). Die Höhe des jeweiligen Anteils am Gewinn va- riiert und wurde vor Darlehensvergabe dem Investor auf der Homepage angezeigt. Dort hat er im Vorfeld der Investition auch die Möglichkeit ein Muster eines auf ihn perso- nalisierten Darlehensvertrages einzusehen. 2.8. Die Investoren gewähren mit dem vor- liegenden Vertrag eVisionTeam ein partiari- sches Nachrangsdarlehen. Partiarische Darlehen vermitteln keine ge- sellschaftsrechtliche Beteiligung an eVisi- onTeam. eVisionTeam räumt seinen Investoren viel- mehr einen endfälligen vertraglichen An- spruch auf Rückzahlung des Darlehensbe- trages (keine Tilgung während der Laufzeit), auf Zahlung einer gewinnunabhängigen Fest- verzinsung auf den bereitgestellten Darle- hensbetrag und eines gewinnabhängigen Bo- nuszinses und eines Bonuszinses nach einem Exit-Ereignisses eines einzelnen Projektes oder von eVisionTeam ein. Die eingeräum- te Festverzinsung wurde ........% p.a. festge- schrieben. Die Auszahlung der Festverzins- ung erfolgt jährlich und wird ggf. mit den gewinnabhängigen Bonuszinsen verrechnet. 2.9. Ihre Darlehensbeträge überweisen In- vestoren direkt an eVisionTeam unter Zuhil- | 27Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 28. fenahme eines Onlinezahlungsanbieters (z.B. PayPal). 2.10. Für jedes eingestellte Projekt kann eVi- sionTeam bei Bedarf eine Investitionsfrist setzen. Wenn eine solche Investitionsfrist nicht gesetzt ist, dann kann ein Investor so lange Investieren, bis das ausgewiesene In- vestitionsziel erreicht ist. Sollte eine Investitionsfrist gesetzt sein, kann ein Investor nur bis zum Ablauf dieser Frist nachrangige partiarische Darlehen gewäh- ren oder, bis das Investitionsziel erreicht wurde. Eine festgeschriebene Investitions- frist kann um maximal 3 Monate verlängert werden. 2.11. Durch das Anklicken des Investitions- knopfes auf der Homepage (beim jeweiligen Projekt) und nach vorheriger Auswahl der Investitionshöhe durch den Investor, gibt der Investor ein Angebot auf Abschluss eine partiarischen Darlehensvertrages nach Maß- gabe dieses Vertrages ab. Er wird dann zu einem Onlinezahlungsanbieter (z.B. PayPal) weiter geleitet, wo er die gewünschte Darle- henshöhe zur Verfügung stellt. Der partiarische Darlehensvertrag kommt je- doch erst dann zustande, wenn eVisionTeam den Abschluss des Vertrages mit einer E-Mail bestätigt hat. eVisionTeam steht es frei, ohne Angaben von Gründen, einen Vertragsab- schluss abzulehnen. Dies kann auch noch innerhalb einer Frist von 7 Tagen erfolgen, auch wenn vorher eine Bestätigungsmail beim Investor eingegan- gen ist. Sollte ein Vertragsabschluss abge- lehnt werden, wird eine Ablehnungs-E-Mail versendet und das über den Onlinezahlungs- anbieter bereit gestellte Kapital umgehend zurückgesandt. Eines gesonderten schriftlichen Vertrags- schlusses bedarf es darüber hinaus nicht. 2.12. Bei diesem Angebot von eVisionTeam auf Abschluss eines Vertrags über das qua- lifiziert nachrangige partiarische Darlehen handelt es sich um eine Investition mit gro- ßen Chancen und Risiken. 2.13. Qualifiziert nachrangig ist das Darle- hen, da sämtliche Ansprüche der Investoren solange und soweit ausgeschlossen werden, wie sie einen Grund für die Eröffnung des In- solvenzverfahrens von eVisionTeam herbei- führen würden. 2.14. Der Investor trägt in Höhe seines Dar- lehensbetrages und der vertraglich verein- barten Zinsen das Insolvenzrisiko von eVisi- onTeam mit. Ohne selbst Gesellschafter zu sein, ist der Investor nach diesem Vertrag durch die Bonuszinsen anteilig am wirt- schaftlichen Erfolg des Projektes beteiligt. Eine über den Verlust des Darlehensbetrags hinausgehende Haftung, insbesondere eine Nachschusspflicht, besteht nicht. Ein Total- verlust des eingesetzten Darlehenskapitals kann nicht ausgeschlossen werden! Gleiches gilt für den Zins und die Bonuszin- sen. Das Angebot ist daher nur für Investo- ren geeignet, die das Risiko eines Totalver- 28 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 29. lusts finanziell verkraften können. 2.15. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien das Folgende: 3. Beginn und Dauer des partiarischen Dar- lehens 3.1. Der Investor gewährt eVisionTeam ein qualifiziert nachrangiges partiarisches Dar- lehen. 3.2. Das partiarische Darlehen ist unbefristet, beginnend mit dem Abschluss des Vertrages. 3.3. Der verbindliche Abschluss des Darle- hensvertrages entsteht durch das Zusenden eine Bestätigungs-E-Mail durch eVisionTeam. 3.4. Sollte eVisionTeam für dieses Projekt eine Investitionsfrist gesetzt habend, so ist dieser Vertrag auflösend bedingt, sollte die Investitionsschwelle innerhalb besagter In- vestitionsfrist nicht erreicht worden sein. eVisionTeam kann jedoch eine gesetzte In- vestitionsfrist verlängern. 3.5. Der Investor erklärt, dass er sich nicht in einem offensichtlichen Wettbewerbs- verhältnis zu eVisionTeam befindet, indem er mittelbar oder unmittelbar an einem zu eVisionTeam im Wettbewerb stehenden Un- ternehmen beteiligt ist oder eine an einem zu eVisionTeam im Wettbewerb stehenden Unternehmen eine maßgeblich aktive Rolle ausübt. 4. Darlehensbetrag des Investors 4.1. Der Investor leistet einen Darlehensbe- trag in Höhe des auf der Website von ihm ausgewählten Betrages (nachfolgend „Dar- lehensbetrag“). Der Darlehensbetrag wird im Vorfeld des Abschlusses dieses Darle- hensvertrages durch Bereitstellung über ei- nen Onlinezahlungsanbieter erbracht. Der Darlehensbetrag wird direkt an eVisionTeam geleistet. Nach Eingang des von dem Inves- tor zu leistenden Darlehensbetrags bei eVisi- onTeam bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Investor auf Erbringung. 4.2. eVisionTeam ist berechtigt für die Ver- mittlung des Crowdinvesting Vertriebskos- ten in Höhe von bis zu 30% in Rechnung zu stellen. 4.3. Sollten derartige Zahlungen anstehen, so werden diese frühestens nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist (mindestens 14 Tage) fällig, spätestens aber zu dem Termin, den eVisionTeam mit dem Empfänger einer solchen Zahlung ausge- macht hat. 4.4. Zusätzlich kann es zu weiteren Kosten in Höhe von maximal 5% kommen, wie zum Beispiel durch Kosten, die durch die Verwal- tung entstehen. 4.5. eVisionTeam verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Darlehensbetrag vollständig und kostenfrei an den Investor zurück gewährt wird, wenn der partiarische Darlehensvertrag aufgrund wirksamer Wi- derruferklärung aufgelöst wurde oder das Zustandekommen des Darlehensvertrages von eVisionTeam abgelehnt wurde. | 29Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 30. 5. Kosten 5.1. Für den Abschluss des partiarischen Darlehens entstehen dem Investor über den investierten Betrag hinaus keine weiteren Kosten. 6. Keine Mitwirkungs- und Stimmrechte 6.1. Die Geschäftsführung steht allein eVisi- onTeam, handelnd durch seinen Geschäfts- führer oder von ihm beauftragten Personen, zu. 6.2. Dem Investor stehen keinerlei Mitwir- kungsbefugnisse, Stimm- und Weisungsrech- te hinsichtlich der Führung des Geschäftsbe- triebs von eVisionTeam, dessen Verwaltung und Bilanzierung zu. 7. Informations- und Kontrollrechte 7.1. Der Investor kann in einem dafür ge- schützten Bereich online quartalsweise ein- sehen, wie sich das von ihm gewählte Projekt entwickelt. Darüber hinaus erhält er für jedes Geschäfts- jahr eine Aufstellung über die auf seinen Dar- lehensbetrag entfallenden Gewinne sowie auf Anfrage die im elektronischen Bundes- anzeiger veröffentlichten oder hinterlegten Jahresabschlüsse bzw. Bilanzen von eVisi- onteam. Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen können dem Investor auch per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Der Investor ist daher verpflichtet die bei eVisionTeam hin- terlegte E-Mail-Adresse stets aktuell zu hal- ten. Weitergehende Informations- und Kont- rollrechte bestehen nicht. 7.2. Die in Ziffer 7.1 genannten Rechte ste- hen dem Investor auch nach Kündigung des partiarischen Darlehens in dem zur Überprü- fung des Zinsanspruchs erforderlichen Um- fang zu. 7.3. eVisionTeam übermittelt dem Investor zu dem in Ziffer 13.1. genannten Zeitpunkt auf elektronischem Weg eine Gewinnmittei- lung. 7.4. Der Investor hat über alle auf der Internet- seite als vertraulich gekennzeichneten Angele- genheiten von eVisionTeam Stillschweigen zu bewahren. 8. Jahresabschluss 8.1. Der handelsrechtliche und steuerrecht- liche Jahresabschluss von eVisionTeam ist in- nerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen und – soweit gesetzlich erforderlich – mit An- hang und Lagebericht aufzustellen und, falls dies gesetzlich angeordnet ist, durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen zu lassen. 8.2. Der Jahresabschluss muss den handels- rechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie den steu- errechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften entsprechen. 8.3. eVisionTeam verpflichtet sich, dem Inves- tor den auf seinen Darlehensbetrag entfallen- 30 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 31. Den Gewinn, sowie auf Anfrage die im elek- tronischen Bundesanzeiger veröffentlichten oder hinterlegten Jahresabschlüsse bzw. Bi- lanzen von eVisionTeam, spätestens einen Monat nach Veröffentlichung oder Hinterle- gung in elektronischer Form mitzuteilen. 9. Rückzahlung des partiarischen Darlehens 9.1. Der Darlehensbetrag ist an den Investor zurückzuzahlen, wenn das partiarische Dar- lehen von einer der Vertragsparteien wirk- sam gekündigt wird oder der Vertrag auf an- dere Weise endet (endfälliges Darlehen). 9.2. Das partiarische Darlehen wird in einer Summe an den Investor zurückgeführt und zwar drei Monate nach Beendigung des par- tiarischen Darlehens. Würde die Zahlung zu einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von eVisionTeam führen, wird der Auszahlungsanspruch solange ge- stundet, bis die Liquidität von eVisionTeam die Auszahlung zulässt, jedoch maximal für ein Jahr. eVisionTeam wird dem Investor ggf. das Vor- liegen der Voraussetzungen nachweisen. Der gestundete Rückzahlungsanspruch ist in sei- ner jeweiligen Höhe mit 6% p.a. fest zu verz- insen. Eine darüberhinausgehende Verzins- ung des Rückzahlungsanspruchs wird nicht gewährt. 10. Ertragsunabhängige feste Verzinsung 10.1. Die ertragsunabhängige feste Verzins- ung des gewährten Darlehensbetrages be- trägt .........% p.a., beginnend mit dem Tag der Bereitstellung des Investitionskapitals und der Annahme des partiarischen Darlehens (Ziffer 4.1). 10.2. Die Zinsen werden auf dem unverzins- ten Kapitalkonto des Investors verbucht und sind von da an im internen Bereich für den Investor einsehbar. Sie werden dem Inves- tor jeweils jährlich ausbezahlt und zwar spä- testens 5 Arbeitstage, nach dem jeweiligen Stichtag (endfällige Verzinsung jeweils nach 365 Tagen). 10.3. Die Auszahlung erfolgt auf die bei eVi- sionTeam hinterlegte Bankverbindung oder auf eine eVisionTeam Prepaid Debit Master- Card Karte. 10.4. Der Investor verpflichtet sich deshalb, seine Bankdaten eigenständig im Profil ein- zutragen und ggf. zu aktualisieren. 10.5. Die Auszahlung wird vom Investor sel- ber initiiert wenn auf seinem unverzinsten Kapitalkonto ein Guthaben ausgewiesen wird. In einem solchen Fall erscheint dort ein „Auszahlungsknopf“, der diese durch drü- cken auslöst. 10.6. Der Investor ist verpflichtet, seine er- tragsunabhängigen Zinsen spätestens bei Beendigung des partiarischen Darlehens ab- zurufen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so wird sein Guthaben zusammen mit dem partiarischen Darlehen zurückgeführt. 11. Gewinnabhängiger Bonuszins 11.1. eVisionTeam gewährt seinen Investoren | 31Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 32. zusätzlich zu den Zinsen (Ziffer 10) einen ge- winnabhängigen Bonuszins, beginnend mit dem Tag der Bereitstellung der Darlehens- summe. Der Bonuszins entfällt, wenn nach Ablauf der Laufzeit des partiarischen Darlehens für den Investitionszeitraum ein Fehlbetrag festge- stellt wird. Ein negativer Bonuszins ist ausge- schlossen. An einem Fehlbetrag ist der Inves- tor nicht beteiligt. Die Zinsen sind auf dem unverzinsten Kapitalkonto des Investors zu verbuchen. 11.2. Der Bonuszins ist dabei spätestens ei- nen Monat nach Ablauf der Laufzeit des par- tiarischen Darlehens fällig. 11.3. Der Bonuszins errechnet sich aus dem Gewinn des vom Investor ausgesuchten Pro- jekts während der Laufzeit des partiarischen Darlehens. Daran nimmt der Investor ent- sprechend seiner Beteiligungsquote teil. Die Beteiligungsquote richtet sich nach der Höhe des vom Investor gewährten Darlehensbe- trages. Teil dieses Darlehensvertrages ist die aktuelle Projektbeschreibung auf der Home- page, aus der die genaue Art der Beteiligung hervorgeht und die ebenfalls als Berech- nungsgrundlage dient. 11.4. Gesonderte Absprachen zu der offiziel- len Darstellung auf der Homepage sind nicht zulässig. 12. Verbundene Personen, Dritte 12.1. Verbunde Personen im Sinne dieses Vertrages sind (jeweils in Bezug auf einzelne oder alle in der Vorschrift benannten Perso- nen): • Verbundene Unternehmen nach § 15 AktG, • Angehörige nach § 15 Abgabenordnung (AO), • Verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) von Angehörigen (§ 15 AO), • Treuhänder von verbundenen Unterneh- men (§ 15 AktG) und Treuhänder von An- gehörigen (§ 15 AO). 12.2. Dritte im Sinne dieses Vertrages sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die keine verbundenen Personen nach Ziffer 12.1 sind. 13. Kündigung 13.1. Das partiarische Darlehen gilt automa- tisch zum .............. als gekündigt (Festlauf- zeit). Eine automatische Verlängerung der Laufzeit ist ausgeschlossen. 13.2. Es bedarf keiner gesonderten schriftli- chen Kündigung. 13.3. Das Recht zur außerordentlichen Kün- digung aus wichtigem Grund bleibt unbe- rührt. Als wichtiger Grund für eine Kündi- gung durch eVisionTeam gilt insbesondere, wenn der Investor sich, entgegen Ziffer 3.5 in einem offensichtlichen Wettbewerbsver- hältnis zu eVisionTeam befindet, indem er mittelbar oder unmittelbar an einem zu eVi- sionTeam im Wettbewerb stehenden Unter- nehmen beteiligt ist oder eine an einem zu eVisionTeam im Wettbewerb stehenden Un- 32 | Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 33. ternehmen aktive Rolle ausübt. Ebenso kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen, wenn der Investor als „vertraulich“ gekenn- zeichnete Informationen an Dritte weiter- gibt. 13.4. Im Falle eines Exit-Ereignisses endet dieser Vertrag automatisch. 14. Schlussbestimmungen 14.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zu- sammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von eVisionTeam. 14.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das vorgenannte Erfordernis. Nebenabreden wurden außerhalb dieses Vertrages nicht getroffen. 14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hier- durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmun- gen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine solche wirksame Be- stimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung, ins- besondere ihrer wirtschaftlichen Intention entspricht. Im Falle einer Lücke ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man diesen Punkt von vornherein bedacht. Impressum Dieser Prospekt ist eine nur online erscheinende Informationsschrift der eVisionTeam Networking GmbH, Im Kaltenborn 79, D- 59846 Sundern. HRB: 10215 / AG Arnsberg Verantwortlich: Bernd Schulte (Geschäftsführer) Fotos: Hauke Gabriel Robert Schmalohr Dreamtimes Kontakt: +49 (0)293-170923 info@evisionteam.de www.evisioninvest.de | 33Crowdinvesting mit eVisionTeam
  • 34. eVisionInvest ist ein Projekt der: eVisionTeam Networking GmbH - Im Kaltenborn 79 - D- 59846 Sundern GF: Bernd Schulte - HRB: 10215 / AG Arnsberg Steuernummer: 303/5708/0849 - Ust.-Nr.: DE286240601 Tel.: +49 (0)2393-170923 - Hotline: +49 (0)3364 - 769978 E-Mail: info@evisionteam.de - Web: www.evisioninvest.de