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Juristische Eckpfeiler der elektronischen Kommunikation im Netz
- 1. Juristische Eckpfeiler im Netz
Impressum – Privacy Policy – Persönlichkeitsrechte - Urheberrecht
Thorsten Feldmann, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
JBB Rechtsanwälte, Berlin
socialbar – Berlin, 7. Dezember 2010
- 2. Juristische Eckpfeiler
Impressum
_ Impressum, §§ 5 TMG, 55 RfStV also:
Name, Anschrift, bei Unternehmen Rechtsform, den Geschäftsführer, E-Mai-Adresse, ggf.
Telefonnummer, Aufsichtsbehörde bei Zulassungen, Handelsregister, Registernummer, Kammer,
berufsrechtliche Regelungen, Umsatzsteueridentifikationsnummer , wenn Stamm- oder Grundkapital
genannt wird, dann auch ausstehende Einlagen
_ Erweitertes Impressum gemäß § 55 Abs. 2 RfStV: „Chefredakteur“
„Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“
_ www.linksandlaw.de und www.anbieterkennzeichnung.de
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- 3. Juristische Eckpfeiler
Datenschutz
_ Datenschutz
_ Datenschutzerklärung (Privacy Policy)
_ Nutzerdatenschutz beachten (anonymes Lesen): § 13 Abs. 6 TMG
_ User Tracking (Google Analytics etc.) rechtlich absichern
_ Nicht erforderlich:
_ Nutzungsbedingungen / AGB
_ Disclaimer
“Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg
entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, …“
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- 4. Juristische Eckpfeiler
JMStV
_ In der Diskussion vor allem entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (§ 5)
_ Erotische Angebote
_ Problematische Selbsthilfeforen zu Schwangerschaftsabbruch,
“ProAna”, Suizid etc.
_ Gaming-Sites, Gewinnspielangebote
_ Fraglich, ob Pflicht zur Selbstklassifizierung
_ i.E. wohl nicht
_ FSM wird v.a. auch an kleine Anbieter Tool anbieten
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- 5. Juristische Eckpfeiler
Urheber- und Persönlichkeitsrechte
_ Urheberrechte beachten!
_ Verwertungsrechte/Nutzungsarten: Vorsicht bei fremdverfassten
Texten und insbesondere Fotos: Auch wenn Rechte für andere
Medien lizenziert wurden, bedarf es ggf. Nachlizenzierung für Blog
_ Umgekehrt gilt das auch: Was für den Blog verfasst wurde, darf
nicht ohne Weiteres in anderen Medien verwertet werden.
_ Persönlichkeitsrechte beachten!
_ Wahre Tatsachenbehauptungen, unwahre
Tatsachenbehauptungen, Werturteile
_ Recht am eigenen Bild: grds. immer Einwiligung einholen (Schrift-
/Textform)
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- 6. Juristische Eckpfeiler
Unternehmen / Corporate Blogs
_ Maßnahme der (externen) Unternehmenskommunikation
_ Unternehmensmitteilungen
_ „Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs“
_ „im geschäftlichen Verkehr“
_ Folgen
_ Bei börsennotierten Unternehmen und CEO-Blogs: alle
Complianceanforderungen sind zu beachten (Bsp.:
Pflichtmitteilungen nach § 15 WpHG)
_ Anwendbarkeit des Marken- und Wettbewerbsrechts
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- 7. Juristische Eckpfeiler
Haftung
_ Volle Haftung des Unternehmens für
_ eigene Inhalte
_ „zu eigen gemachte Inhalte“ Dritter (starke Tendenz in
Rechtsprechung)
_ Eingeschränkte Haftung für
_ fremde Inhalte: Kommentare und ggf. auch (Primär-)Beiträge
_ ähnlich: Forumshaftung. Haftungsgrund Zurverfügungstellung
einer Kommunikationsplattform
_ Haftung grundsätzlich erst nach Kenntnis
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- 8. Juristische Eckpfeiler
Fragen?
THORSTEN FELDMANN, LL.M.
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