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Wirtschaft umwandlungssatz endversion
1. Abstimmung, veröffentlicht am 16.01.2010 www.vimentis.ch
Senkung des Mindestumwandlungssatzes
Der Umwandlungssatz in einer Pensi- weil gemäss Bundesrat und Parlament
onskasse ist der Prozentsatz des ange- weniger Zins auf dem Kapital erzielt Zusammenfassung
sparten Kapitals, der als Rente den werde. Bei den 6.4% handelt es sich
Ziel der Vorlage
Pensionären ausbezahlt wird. Er hängt um das Minimum, welches die Pensi-
Die Renten der beruflichen Vorsorge
unter anderem davon ab, wie viel onskassen bezahlen müssen. Geht es
sollen an die tiefere Verzinsung ange-
Zins/Rendite die Pensionskasse auf der Pensionskasse gut, darf sie weiter-
passt und so finanziell gesichert werden.
dem angesparten Kapital erzielen kann. hin höhere Renten auszahlen.
Da die Pensionskassen die letzten 12 Wichtigste Änderungen
Jahre weniger Zins/Rendite erzielen Was wird geändert? • Der Mindestumwandlungssatz wird bis
konnten als in der Vergangenheit, soll Die wichtigste Änderung ist die schritt- 2015 von 6.8% schrittweise auf 6.4%
der Umwandlungssatz um 0.4% auf weise Senkung des Mindestumwand- gesenkt. Damit wird neu eine Verzin-
6.4% gesenkt werden. Dagegen wurde lungssatzes bis 2015 von 6.8% auf sung des Alterskapitals von 4.0% statt
das Referendum ergriffen, weshalb die- 4.5% angenommen.
6.4%. Damit wird berücksichtigt, dass
se Vorlage zur Abstimmung vors Volk man zukünftig nur noch mit einer Ver- • Als Folge sinken die jährlichen Alters-
kommt. zinsung von 4% statt 4.5% pro Jahr sowie die Hinterlassenen- und Er-
werbsunfähigkeitsrenten um ca. 6%.
rechnet. Dies entspricht der durch-
Was ist der Umwandlungssatz? schnittlichen Verzinsung, welche die
Argumente dafür
Der Umwandlungssatz wandelt das von Pensionskassen zwischen 1997 und
• Verzinsung wird auf 4% und damit auf
jeder Person angesparte Pensionskas- 2007 erreicht haben. In den letzten
den in den letzten 12 Jahren tatsäch-
senguthaben in eine Rente um. Er ist zwei Jahren lag die Verzinsung auf- lich erzielten Zinssatz angepasst.
so gewählt, dass im Durchschnitt das grund der Finanzkrise jedoch noch tie-
• Ohne Anpassung würden zu hohe
angesparte Kapital des Pensionärs ge- fer, was aber in der Berechnung des
Renten ausbezahlt, als Folge würde
nau bis zu seinem Tod reicht. neuen Mindestumwandlungssatzes das Alterskapital der jungen Generati-
nicht berücksichtigt wurde. on bereits heute verbraucht, so dass
Heute gilt ein Mindestumwandlungssatz
von 6.8%. Hat also beispielsweise eine Nicht betroffen von dieser Änderung diese keine Rente mehr hätten.
Person zum Zeitpunkt der Pensionie- sind Renten, die bereits bezogen wer- • Wird eine höhere Verzinsung erzielt,
rung 100'000 CHF in der Pensions- den. Auch die Barauszahlung des Vor- könne weiterhin mehr ausgezahlt wer-
kasse angespart, bekommt sie eine sorgekapitals, die möglich ist bei einer den.
jährliche Rente von 6’800 CHF. Aufnahme einer selbständigen Er-
werbstätigkeit, einer definitiven Ausrei- Argumente dagegen
Der Umwandlungssatz und dadurch • Eine Verzinsung mit 4.5% sei zukünf-
se aus der Schweiz oder falls das aus-
auch die Rente hängen von der Le- tig mit risikoreicheren Anlagen und tie-
bezahlte Kapital unter dem Jahresbei-
benserwartung einer durchschnittlichen feren Gebühren wieder erzielbar. Die
trag liegt, wird nicht verändert.
Person und der Verzinsung des Kapitals Vorlage sei reine Angstmacherei.
ab. Je länger die Person lebt, desto tie- • Umwandlungssatz wurde bereits in der
Auswirkungen
fer müssen der Umwandlungssatz und 1. BVG Revision an die höhere Le-
die Rente sein, damit das gesparte Bei einer Annahme der Vorlage wird der benserwartung angepasst.
Geld reicht. Je mehr Zins das Kapital Umwandlungssatz auf 6.4% gesenkt,
• Die Rentensenkung führe zu Armut
pro Jahr erzielt, desto höher kann der so dass ein Pensionär mit einem Vor- bei Personen mit heute tiefen Renten
Umwandlungssatz sein, da mehr Geld sorgekapital von 100'000 CHF nun und verursache damit höhere Sozial-
für die Renten zur Verfügung steht. neu jährlich 6'400 CHF bekäme. Dies kosten.
entspricht einer Senkung der Rente um
Aufgrund der gestiegenen Lebenser-
ca. 6%. Das gesamte angesparte Kapi- Positionen
wartung wurde bereits mit der 1. BVG-
tal wird aber nicht verkleinert, nur die Ein “Ja” empfehlen: Bundesrat und Par-
Revision der Prozentsatz von 7.2% auf
jährliche Rentenzahlung wird gekürzt. lament, CVP
6.8% gesenkt. Der Satz soll nun
Ein “Nein” empfehlen: Grüne, SP
nochmals auf 6.4% gesenkt werden,
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2. Zudem sind die Leistungen bei Er- che Lebenslänge 85.37 Jahre beträgt, und risikoreichere Anlagen gewählt
werbsunfähigkeit sowie die Hinterlas- was mit der Senkung des Umwand- werden.
senenleistungen ebenfalls von der An- lungssatzes berücksichtigt sei. Zudem sei die höhere Lebenserwartung
passung des Umwandlungssatzes be- Die Befürworter führen weiter an, dass schon in der 1. BVG-Revision mit der
troffen. Diese hängen indirekt vom bei einer Ablehnung der Vorlage die Senkung auf 6.8% korrekt eingerech-
Umwandlungssatz ab. Pensionskassen mehr Geld ausbezah- net worden. Seitdem habe aber kein
Konkret bedeutet das, dass die IV- len müssten, als jeder angespart habe. sprunghafter Anstieg mehr stattgefun-
Renten der Pensionskasse (aber nicht Dies führe dazu, dass das Rentenkapi- den, so dass dieses Argument entfalle.
die IV-Rente der IV-Versicherung) so- tal der Jungen auf die heutigen Rentner Weiter führen die Gegner aus, dass bei
wie die Ehegattenrente und die Wei- umverteilt werde. Kommt die heutige einer Anpassung des Umwandlungssat-
senrente auch um 6% sinken werden. junge Generation dann in ihr Rentenal- zes auch die Renten verkleinert würden.
Bei einer Ablehnung der Vorlage wird ter, sei für diese kein Geld mehr vor- Damit würde mit der Senkung weniger
die Höhe der Rentenleistung beibehal- handen. Geld für die täglichen Ausgaben zur
ten. Können die Pensionskassen den Passe man daher den Umwandlungs- Verfügung stehen. Das sei vor allem ein
höheren Zinssatz langfristig aber nicht satz heute nicht an, hätten die Jungen Problem für Personen mit einem niedri-
realisieren, würde das angesparte Kapi- keine Pensionskassen mehr oder aber gen Vorsorgekapital. Seien diese be-
tal des einzelnen nicht mehr reichen. man müsse die Pensionskassen später reits vorher mit Geldproblemen konfron-
Um die Renten trotzdem auszahlen zu mit Milliardenbeträgen sanieren. tiert, verschärfe sich diese Situation
können, würde Geld von anderen Per- Die Anpassung des Umwandlungssat- hiermit noch. Dies könne so weit ge-
sonen benutzt. Sind diese dann im zes sichere daher gemäss den Befür- hen, dass Sozialleistungen bezogen
Pensionsalter, wäre für diese kein Geld wortern die finanzielle Stabilität der 2. werden müssten, was höhere Sozial-
mehr vorhanden oder die Pensionskas- Säule (Pensionskasse). Damit sei auch kosten für die gesamte Schweiz bedeu-
se müsste saniert werden. das Ziel der Verfassung gesichert, dass te. Aber auch der gewohnte Lebens-
jede Person im Rentenalter eine Rente standard von Personen in höheren Ein-
Argumente der Befürworter von 60% des Lohnes erhalten soll. kommensklassen sei mit einer Anpas-
Die Befürworter argumentieren, dass sung im Rentenalter gefährdet. Mit ei-
Schlussendlich sei der Umwandlungs-
der Umwandlungssatz heute von unrea- ner kleineren Rente stehe weniger Geld
satz nur eine Mindestvorschrift. Sollte
listisch hohen Renditen von 4.5% aus- zur Verfügung, den Lebensabend auf
mehr Zins erzielt werden, könnten die
gehe. Dies zwinge die Pensionskassen dem gewohnten Niveau zu verbringen.
Pensionskassen weiterhin mehr aus-
dazu, riskante Anlagestrategien zu fah- zahlen. Somit sei gemäss den Gegnern das
ren und somit das Vorsorgekapital zu verfassungsmässige Leistungsziel ver-
gefährden. Der neue Umwandlungssatz Argumente der Gegner letzt, da eine Rente von 60% des bis-
entspreche einer Rendite von 4.0%, herigen Lohnes verunmöglicht werde.
Die Gegner argumentieren, dass die
was die Pensionskassen die letzten 10 Schlussendlich sei die Vorlage schlicht
Renditeerwartungen von Bundesrat und
Jahre auch erzielt hätten. zu übereilt und schüre nur die Angst
Parlament ungewöhnlich pessimistisch
Zudem werde die Bevölkerung immer seien. Eine Rendite von 4.5% sei lang- bezüglich der Altersvorsorge. Sollten
älter. Die unterstellte Lebenserwartung fristig in Zukunft durchaus wieder mög- auch zukünftig keine höheren Renditen
von 83.65 Jahren in der 1. BVG- lich, wenn tiefere Gebühren verlangt erzielt werden, sei genügend Zeit, den
Revision sei unterschätzt worden. Neu Umwandlungssatz zu senken.
werde erwartet, dass die durchschnittli-
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3. Literaturverzeichnis:
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http://www.faire-renten.ch/de/arguments/
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