2. Lehrplan
Die Schülerinnen und Schüler ordnen ihr
sozialpädagogisches Handeln aus rechtlicher Sicht
ein,
finden einschlägige Quellen,
wenden diese lösungsorientiert an
und erläutern Arbeitnehmerrechte und Pflichten.
Sie zeigen die Abhängigkeit privater und öffentlicher
Erziehung von gesellschaftlichen Entwicklungen und
politischen Entscheidungen auf.
http://www.lsbw.de/bildungsplaene/beruflschulen/bk/bk_entw/fs_sozpaed_BK/fs_sozpaed_BK/BK-FSSozpaed_Berufl-Handeln-fundieren_09_3693_03.pdf
3. Inhalte
Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in der
privaten und öffentlichen Erziehung
Sozialgesetzbuch VIII
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz (KICK)
Recht auf Bildung
Rechtsstellung von Kindern und Jugendlichen in
Familie und Gesellschaft
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Arbeitsrechtliche Regelungen
4. Begriffsklärung Recht
Indogermansich „aufrichten, gerade richten“
franz. droit, span. derecho, ital. diritto, engl. Right
Lateinisch ius als menschliche Ordnung
Konkretisiert durch leges als Rituale
5. Definitionen
„Recht ist ein System von Regeln mit
allgemeinem Geltungsanspruch, das von
gesetzgebenden Institutionen oder
satzungsgebenden Körperschaften geschaffen
(Rechtsetzung) und nötigenfalls von Organen der
Rechtspflege durchgesetzt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht
6. Naturrecht – Positives Recht
Naturrechtliche
Rechtsauffassung
Positivistische Rechtsauffassung
Inhaltliche Rechtfertigung:
„Gott“
„Vernunft“
„Moral“
Inhaltliche Rechtfertigung:
„Höchste Gewalt“
„politische Autorität des Staates“
„herrschende Klasse“
Formale Legitimationsidee:
Gottgegeben, Natur der Menschen
Später: „Vertrag der Menschen“,
„Gesellschaftsvertrag“
(alle haben zugestimmt)
Formale Legitimationsidee:
Je nach Legitimation der jeweiligen
Herrschaft;
heute: demokratischer
Gesetzgebungsprozess
Außergesellschaftliches Recht
als unveränderbar gedacht
Gesellschaftliches Recht
als veränderbar gedacht
Naturrecht als Vorkehrung gegen
staatliches
Unrecht
Positives Recht als staatlich
gesetztes Recht
7. Rechtsformen
Objektives Recht ist die Gesamtheit aller
Rechtsvorschriften einer staatlichen Rechtsordnung,
also die Bestimmungen in der Verfassung, in den
Gesetzen und Verordnungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Objektives_Recht
Subjektives Recht ist ein rechtlicher oder moralischer
Anspruch, der von Individuen oder vergleichbaren
Rechtsträgern besessen wird, und diese befugt,
bestimmte Handlungen zu tun oder zu unterlassen,
und/oder von anderen Personen und Rechtsträgern
zu verlangen
http://de.wikipedia.org/wiki/Subjektives_Recht