2. 2 getsix®Gruppe VARIANTE I Residenz (= Ansässigkeit) in DEUTSCHLAND Residenz in D = Lebensmittelpunkt in D (Aufenthalt in PL nur temporär zu sehen!) ...daraus folgt: └► unbeschränkt Steuerpflichtig in D └► beschränkt Steuerpflichtig in PL
12. Höhe der Steuer während des ganzen Steuerjahres gleich, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens└► Keine Berücksichtigung von Werbungskosten └► Keine Sozialversicherungspflicht in Polen └► Keine Möglichkeit des Abzuges der gezahlten Sozialabgaben von der Steuerbemessungsgrundlage (Grund: Pauschalsteuer!) └► Pflicht zur Abrechnung der Steuer liegt bei der Gesellschaft
19. Höhe der Steuer während des ganzen Steuerjahres gleich, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens└► Keine Berücksichtigung von Werbungskosten └► grundsätzlichSozialversicherungspflicht in Polen □ Ausnahme: Bei Vorlage E-101 keine Versicherungspflicht in PL (Gültigkeit E-101 für 12 Monate, danach Verlängerung auf weitere 12 Monate möglich) └► Keine Möglichkeit des Abzuges der gezahlten Sozialabgaben von der Steuerbemessungsgrundlage (Grund: Pauschalsteuer!) └► Pflicht zur Abrechnung der Steuer liegt bei der Gesellschaft
25. Besteuerung der Einkünfte nach Wahl mit pauschaliertem Einkommensteuersatz 19% (gewerbl. Tätigkeit !) nach Steuertabelle 2010 18% (bis 85.528 PLN) dann 32%└► Volle Berücksichtigung von Werbungskosten └► grundsätzlich Sozialversicherungspflicht in Polen □ Ausnahme: Bei Vorlage E-101 keine Versicherungspflicht in PL (Gültigkeit E-101 für 12 Monate, danach Verlängerung auf weitere 12 Monate möglich) □ Möglichkeit des Abzuges der gezahlten Sozialabgaben von der Steuerbemessungsgrundlage └► Pflicht zur Abrechnung der Steuer liegt beim Free Lancer └► Umsatzsteuerpflicht
26.
27. ACHTUNG! Beanstandungsrisiko, falls 100% der GF-Tätigkeit mit Steuersatz 19% ausbezahlt wird Argumentation des FA: Bei 100% GF-Tätigkeit sollte Managervertrag, oder Vorstandsvergütung mit Steuersatz 20% oder Arbeitsvertrag mit Normalsteuersatz angesetzt werden └► Lösungsansatz: Bei GF-Funktion Splittung der Bezüge in zwei Vertragsvarianten Ansonsten “individuelle Geschäftstätigkeit“ eher zu empfehlen bei Nicht-GF-Funktionen
33. Besteuerung der Einkünfte nach der Steuertabelle 2010 18% für Einkünfte bis 85.528 PLN 32% für Einkünfte ab >85.528 PLN└► bestimmte pauschale Werbungskosten können berücksichtigt werden └► grundsätzlichSozialversicherungspflicht in Polen □ Ausnahme: Bei Vorlage E-101 keine Versicherungspflicht in PL (Gültigkeit E-101 für 12 Monate, danach Verlängerung auf weitere 12 Monate möglich) □ Möglichkeit des Abzuges der gezahlten Sozialabgaben von der Steuerbemessungsgrundlage └► Pflicht zur Abrechnung der Steuer liegt beim Arbeitgeber
34. 13 getsix®Gruppe VARIANTE II Residenz (= Ansässigkeit) in POLEN Residenz in PL = Lebensmittelpunkt in PL (Aufenthalt in D nur noch temporär zu sehen!) ...daraus folgt: └► unbeschränkt Steuerpflichtig in PL └► beschränkt Steuerpflichtig in D
43. Besteuerung der Einkünfte nach der Steuertabelle 2010 18% für Einkünfte bis 85.528 PLN 32% für Einkünfte ab >85.528 PLN└► bestimmte pauschale Werbungskosten können berücksichtigt werden └► Keine Sozialversicherungspflicht in Polen └► Möglichkeit des Abzuges der gezahlten Sozialabgaben von der Steuerbemessungsgrundlage (Grund: Normalsteuer!) └► Pflicht zur Abrechnung der Steuer liegt bei der Gesellschaft
49. Besteuerung der Einkünfte nach der Steuertabelle 2010 18% für Einkünfte bis 85.528 PLN 32% für Einkünfte ab >85.528 PLN└► bestimmte pauschale Werbungskosten können berücksichtigt werden └► grundsätzlichSozialversicherungspflicht in Polen □ Ausnahme: Bei Vorlage E-101 keine Versicherungspflicht in PL (Gültigkeit E-101 für 12 Monate, danach Verlängerung auf weitere 12 Monate möglich) □ Möglichkeit des Abzuges der gezahlten Sozialabgaben von der Steuerbemessungsgrundlage └► Pflicht zur Abrechnung der Steuer liegt bei der Gesellschaft
55. Besteuerung der Einkünfte nach Wahl mit pauschaliertem Einkommensteuersatz 19% (gewerbl. Tätigkeit !) nach Steuertabelle 2010 18% (bis 85.528 PLN) dann 32%└► Volle Berücksichtigung von Werbungskosten └► grundsätzlichSozialversicherungspflicht in Polen □ Ausnahme: Bei Vorlage E-101 keine Versicherungspflicht in PL (Gültigkeit E-101 für 12 Monate, danach Verlängerung auf weitere 12 Monate möglich) □ Möglichkeit des Abzuges der gezahlten Sozialabgaben von der Steuerbemessungsgrundlage └► Pflicht zur Abrechnung der Steuer liegt beim Free Lancer └► Umsatzsteuerpflicht
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57. ACHTUNG! Beanstandungsrisiko, falls 100% der GF-Tätigkeit mit Steuersatz 19% ausbezahlt wird Argumentation des FA: Bei 100% GF-Tätigkeit sollte Managervertrag, Vorstandsvergütung oder Arbeitsvertrag mit Normalsteuersatz angesetzt werden └► Lösungsansatz: Bei GF-Funktion Splittung der Bezüge in zwei Vertragsvarianten Ansonsten “individuelle Geschäftstätigkeit“ eher zu empfehlen bei Nicht-GF-Funktionen
63. Besteuerung der Einkünfte nach der Steuertabelle 2010 18% für Einkünfte bis 85.528 PLN 32% für Einkünfte ab >85.528 PLN└► bestimmte pauschale Werbungskosten können berücksichtigt werden └► grundsätzlichSozialversicherungspflicht in Polen □ Ausnahme: Bei Vorlage E-101 keine Versicherungspflicht in PL (Gültigkeit E-101 für 12 Monate, danach Verlängerung auf weitere 12 Monate möglich) □ Möglichkeit des Abzuges der gezahlten Sozialabgaben von der Steuerbemessungsgrundlage └► Pflicht zur Abrechnung der Steuer liegt beim Arbeitgeber