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JAHRE FÜR GERECHTIGKEIT.
Festveranstaltung des ÖGB Salzburg
17. April 2015
Medienunterlage
Der ÖGB Salzburg – ein kurzer Überblick über die
Anfänge der Gründung
Zerbombte Häuser, zerstörte Einrichtungen, verschleppte Bibliotheken – viele
Vertrauensleute der Gewerkschaftsbewegung in den Gefängnissen umgekommen,
im Krieg gefallen – Hunger und Elend unter der Zivilbevölkerung – das war das Erbe
des Dritten Reiches auch in Salzburg.
Sofort nach Kriegsende stellten sich in Wien und in den Bundesländern
unerschrockene Kämpfer für den Wiederaufbau der Gewerkschaften in einem neuen
Österreich zur Verfügung. Am 27. April 1945 wurde der Österreichische
Gewerkschaftsbund mitten im Chaos des Zusammenbruchs des Dritten Reiches in
Wien gegründet. In Salzburg legte wenige Monate eine erste Konferenz der
gewerkschaftlichen Obmänner am 16. August die Grundlagen für die
Landesorganisation.
In den Nachkriegsjahren war die Versorgung der Bevölkerung mit den allernötigsten
Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen das oberste Gebot. Volle Märkte und
Läden gab es für viele Salzburger erst viele Jahre nach dem Krieg. Der Kampf
gegen die Teuerung und gegen eine beginnende Inflation sah die Gewerkschafter in
vorderster Front.
Mehrfach musste vom Österreichischen Gewerkschaftsbund das
Demonstrationsmittel Streik zur Sicherung des gerechten Anteils der
Arbeitnehmerschaft am steigenden Volkseinkommen eingesetzt werden. So zogen
beispielsweise am 21. Juni 1954 15.000 Arbeiter, Angestellte und Beamte durch die
Stadt zur Landesregierung und forderten energische Maßnahmen gegen die
ständigen Preissteigerungen.
Neben den Fragen der Lebenshaltung, dem Verhältnis von Preisen und Löhnen, galt
das ständige Bemühen der Gewerkschaften in den Anfangsjahren vor allem der
Sicherung und der Erhaltung der Vollbeschäftigung. Die Gewerkschaftsbewegung
hat sich daher mit Nachdruck z. B. für die Ansiedlung ausländischer Betriebe
eingesetzt.
Bereits 1955 machten sich ÖGB und AK Gedanken über die steigende Zahl von
Pendlern. So waren bereits im Jahr 1955 18.453 ArbeitnehmerInnen an einem
anderen als ihrem Wohnort beschäftigt. Im Rahmen einer Studie wurde Fragen nach
Verkehrsproblemen, des Wohnungsbaus, der Ansiedelung oder Verlagerung von
Betrieben, der Arbeitszeitgestaltung etc. nachgegangen.
Ein besonderes Augenmerk wurde in den Anfangsjahren auf die Jugend gelegt. Viele
Kinder und Jugendliche waren damals unterernährt. Im Rahmen von
Erholungswochen, die die Gewerkschaften organisierten, sollten sie zu Kräften
kommen. Zudem wurden bis 1965 14 Heime im Land Salzburg errichtet, die in erster
Linie der Jugend zur Verfügung standen. In diesen Heimen stand die Kommunikation
unter den Jugendlichen im Vordergrund. Darüber hinaus wurden ihnen
unterschiedliche sinnvolle Freizeitbeschäftigungen wie Modellbau, Tischtennis etc.
angeboten.
Der ÖGB als erfolgreicher Sozialpartner
Ein Meilenstein der Gewerkschaftsbewegung war das Kollektivvertragsgesetz, das
im Februar 1947 verabschiedet wurde. Es bildete die Grundlage dafür, dass die
ArbeitnehmerInnen am zunehmenden Wohlstand teilhaben konnten. Im selben Jahr
wurde mit dem Abschluss des ersten Lohn- und Preisabkommens der Grundstein für
das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft gelegt, das europaweit einzigartig ist. Der
ÖGB brachte sich ab diesem Zeitpunkt aktiv in die Sozialpolitik ein, bei den
Brotpreisen genauso wie bei den Löhnen. Die aufflammenden Proteste im Jahr 1950
konnten friedlich beigelegt werden. Seitdem werden Konflikte in Österreich zumeist
am Verhandlungstisch gelöst.
Trotz aller Schwierigkeiten während der Wiederaufbaujahre und zahlreicher
Zugeständnisse an Regierung und Arbeitgeberseite überschritt die Mitgliederzahl des
ÖGB bereits 1947 die Millionengrenze und liegt auch heute noch darüber. Mit dem
guten Willen, den Johann Böhm damals ankündigte, viel Einsatz und Kraft hat der
ÖGB gemeinsam mit den Gewerkschaften in den 70 Jahren vieles geschafft.
Manches wurde auf diplomatischem Wege erreicht, anderes musste mit Aktionen,
Protesten oder Streiks hart erkämpft werden. Einen herben Rückschlag erfuhren der
ÖGB und die Sozialpartnerschaft unter der schwarzblauen Regierung in den Jahren
2001 bis 2003. FPÖ und ÖVP setzten alles daran, den Einfluss des ÖGB
zurückzudrängen.
Noch heute laborieren wir an den Folgen der damaligen Privatisierungs- und
Einsparungspläne. Das sorgte beim ÖGB und der Bevölkerung für großen Unmut,
die geplante Pensionsreform erhitzte die Gemüter zusätzlich. Obwohl der ÖGB
immer wieder auf Ungerechtigkeiten in den Gesetzesvorlagen hinwies, wurde mit den
Sozialpartnern nicht einmal verhandelt. Der Geduldsfaden der
Gewerkschaftsbewegung riss damit endgültig. Landesweite Demonstrationen wurden
organisiert, an denen sich eine halbe Million Menschen beteiligten. Trotz der
spärlichen Erfolge – die Regierung beschloss die umstrittene Pensionsreform – war
das Streikjahr 2003 für den ÖGB von großer Bedeutung. An der Kampfkraft des ÖGB
gab es keine Zweifel mehr.
In der ÖGB-Geschichte gab es auch andere schwere Rückschläge: Die Bawag-Krise
war sicherlich eine schmerzhafte Zäsur. Aber auch sie konnte mit vereinten Kräften
erfolgreich bewältigt werden. Auch globale Ereignisse wie die Finanzkrise gingen und
gehen natürlich nicht spurlos am ÖGB vorüber.
Auch in Zukunft wird sich der ÖGB vehement für ein Schließen der Kluft zwischen
Arm und Reich einsetzen. Soziale Gerechtigkeit muss es in Österreich, aber auch
europaweit und weltweit geben, dafür brauchen wir verhandlungsfähige, aber auch
konfliktfähige Gewerkschaften. Der ÖGB war, ist und bleibt ein starker und
zuverlässiger Partner an der Seite der österreichischen ArbeitnehmerInnen.
ÖGB 2015: Wieder mehr als 65.000 Mitglieder
Grund zur Freude hat der ÖGB Salzburg aufgrund seiner aktuellen Mitgliederstatistik.
Mit Ende des Jahres 2014 verzeichnete der ÖGB exakt 65.095 Mitglieder. Dies
entspricht einem Zuwachs von 170 Personen (0,3 Prozent). Besonders erfreulich ist
der Anstieg bei der Jugend. Die Zahl der Mitglieder unter 20 Jahren stieg im
vergangenen Jahr von 2656 auf 2746. Dies entspricht einer Steigerung um 3,4
Prozent!
„Die Jugend ist die Zukunft. Das gilt auch für unsere Bewegung“, sagt dazu ÖGB-
Landesvorsitzender AK-Präsident Siegfried Pichler. „Umso mehr freut es mich, dass
unser eingeschlagener Weg in der Jugendarbeit Früchte trägt. Nur eine starke
gewerkschaftliche Interessenvertretung ist der Garant dafür, dass die Rechte in der
Arbeitswelt gesichert und auch weiter ausgebaut werden. Es freut mich, dass das
offensichtlich immer mehr Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen auch so sehen
und der Gewerkschaftsbewegung beitreten.“
Neben der interessenspolitischen Arbeit in den Betrieben setzt der ÖGB auch auf
Zusatzangebote für Jugendliche, bei denen das Gemeinschaftsgefühl gestärkt wird.
So wurde 2014 das Projekt „ÖGJ Sport“ aus der Taufe gehoben. Im Rahmen des
Projekts organisierte die Gewerkschaftsjugend verschiedene Sportangebote zu
günstigen Preisen.
Das Jahr 2014 war aus Sicht der Gewerkschaft geprägt von der „Lohnsteuer runter!“-
Kampagne und dem Ringen um „mehr Netto vom Brutto“. Das schwierige
wirtschaftliche Umfeld machte sich durch steigende Zahlen in der Rechtsberatung
und großem Bedarf an gewerkschaftlicher Unterstützung in den Betrieben
bemerkbar. 2014 brachte Rekordarbeitslosigkeit und Kündigungen in großen
Betrieben, die Sozialplanverhandlungen notwendig machten. „In unseren Beratungen
fällt auf, dass ArbeitnehmerInnen unter der angespannten wirtschaftlichen Situation
leiden. Beispielsweise kommen immer häufiger Gewerkschaftsmitglieder zu uns, um
ihre Lohnunterlagen überprüfen zu lassen, weil sie vermuten, dass nicht korrekt
abgerechnet worden ist“, erklärt ÖGB-Landesgeschäftsführerin Heidi Hirschbichler.
Um Druck von den ArbeitnehmerInnen zu nehmen, ist laut Hirschbichler das baldige
Anspringen des Konjunkturmotors unerlässlich. „Die kürzlich präsentierte
Lohnsteuerreform wird zu einer Stärkung der Kaufkraft führen, da das zusätzliche
Geld im Börsel der ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen in den Konsum gehen
wird“, ist Hirschbichler überzeugt. „Die vom ÖGB ins Rollen gebrachte Steuerreform
wird somit einen wesentlichen Teil dazu beitragen die angespannte Situation auf
dem Arbeitsmarkt wieder in den Griff zu bekommen.“
Der aktuell entflammten Diskussion um so genannte Reformen bei den Pensionen
erteilt Hirschbichler eine Absage. „Aktuell sind insbesondere ältere
ArbeitnehmerInnen von Arbeitslosigkeit betroffen. Dadurch gehen immer mehr
Menschen aus der Arbeitslosigkeit in die Pension. Aufgrund niedrigerer
Beitragszahlungen erhalten sie in weiterer Folge auch niedrigere Pensionen“, weiß
Hirschbichler. In der Pensionsdiskussion fordert sie daher die Wirtschaft auf, die
Blockade zum Bonus-Malus-System aufzugeben. Dieses System sieht
Bonuszahlungen für Unternehmen mit überdurchschnittlich vielen älteren
Beschäftigten vor. Zur Finanzierung würden Zahlungen von Unternehmen mit
besonders wenigen älteren Beschäftigten herangezogen werden.
Die Mitgliederentwicklung von 2004 bis 2014
BetriebsrätInnen als Rückgrat der Betriebe
Hervorzuheben ist der tägliche Einsatz der rund 4700 Salzburger Betriebsrätinnen
und Betriebsräte. „Das Engagement der BetriebsrätInnen ist enorm hoch. In
wirtschaftlich schwieriger werdenden Zeiten, steigen auch die Herausforderungen an
sie. Je mehr die ArbeitnehmerInnen unter Druck geraten, umso öfter müssen
BetriebsrätInnen ihr Bestes geben, um ihren KollegInnen mit Rat und Tat zur Seite zu
stehen“, erklärt dazu ÖGB-Landesvorsitzender AK-Präsident Siegfried Pichler. „Sie
lösen Probleme bereits wenn sie entstehen und ersparen Beschäftigten mühevolle
und teils langwierige Prozesse am Arbeitsgericht. Als Bindeglied zwischen
Geschäftsleitung und Beschäftigten sind sie das eigentliche Rückgrat der
österreichischen Betriebe und Garant für betriebliche Mitbestimmung der
Beschäftigten.“
In Betrieben mit Betriebsrat sind die Beschäftigten zufriedener
Die enorme Bedeutung von BetriebsrätInnen hat der Arbeitsklimaindex der AK
Salzburg belegt. In organisierten Betrieben liegt der Anteil der sehr zufriedenen
ArbeitnehmerInnen um bis zu 12 Prozent höher als in nicht organisierten Betrieben.
Beschäftigte in Unternehmen mit Betriebsrat bewerten ihr betriebliches Arbeitsumfeld
und die Arbeitsbedingungen deutlich häufiger mit „sehr gut“ oder „sehr zufrieden“.
Sie sind zufriedener mit der Arbeitszeitregelung, den Sozialleistungen, den
Beziehungen zu den KollegInnen, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, den
Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten im Betrieb – und auch ihrem Einkommen.
In der Gesamtbetrachtung profitieren Betriebe enorm durch das Vorhandensein
eines Betriebsrates. „Zufriedene ArbeitnehmerInnen sind produktiver“, weiß ÖGB-
Landesgeschäftsführerin Heidi Hirschbichler. „Wir wissen aber auch, dass
ArbeitnehmerInnen in Unternehmen mit Betriebsrat deutlich weniger oft mit dem
Gedanken spielen, den Arbeitsplatz zu wechseln. Damit bleiben Wissen und
Erfahrung im Unternehmen.“
Betriebsrat verhilft zu mehr Geld im Börsel
Neben den positiven Auswirkungen auf die Arbeitszufriedenheit macht sich das
Vorhandensein eines Betriebsrats auch im Geldbörsel bemerkbar. Die
Nettoeinkommen sind in organisierten Betrieben deutlich höher als in Betrieben ohne
Betriebsrat. ArbeitnehmerInnen, die in einer Firma mit Betriebsrat arbeiten, verdienen
im Schnitt um rund 300 Euro netto im Monat mehr, als Beschäftigte, für die sich im
Betrieb niemand einsetzt.
Trotz der positiven Auswirkungen auf Arbeitszufriedenheit und Produktivität in einem
Betrieb werden ArbeitnehmerInnen bei der Gründung eines Betriebsrates noch
immer Steine in den Weg gelegt. „Wir hören immer wieder, dass MitarbeiterInnen
durch die Blume zu verstehen gegeben wird, dass ein Betriebsrat im Betrieb nicht
erwünscht sei. Immer wieder wird mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht. Diese
Haltung ist völlig unverständlich, da ja sowohl Betrieb als auch Beschäftigte von
einem Betriebsrat profitieren. Wie erfolgreich Unternehmen mit Betriebsrat bzw.
Personalvertretung sind, zeigt, dass 92 der 100 größten Betriebe im Bundesland
Salzburg einen Betriebsrat haben“, erklärt Hirschbichler.
Besonderes Augenmerk wird auf die (Aus-)Bildung der BetriebsrätInnen gelegt.
Neben zahlreichen Seminaren wir die Gewerkschaftsschule flächendeckend
angeboten. Zwei Jahre lange erhalten interessierte ArbeitnehmerInnenvertreterInnen
im Rahmen der Gewerkschaftsschule das notwendige Rüstzeug für die
gewerkschaftspolitische und praktische Betriebsarbeit und zur Stärkung ihrer
Handlungskompetenz. Die Gewerkschaftsschule wird in allen Salzburger Bezirken
angeboten. 2015 starten Lehrgänge in Hallein, Salzburg und Tamsweg.
Der ÖGB in Zahlen
125.000.000.000 Euro bewegen die Gewerkschaften im Rahmen der jährlichen
Kollektivvertragsverhandlungen, das sind fast 50 Prozent der gesamten
Wirtschaftsleistung (BIP).
1.198.071 Millionen Mitglieder hat der ÖGB. Um sie gut vertreten zu können, sind sie
– je nach Job – in einer der sieben Gewerkschaften des ÖGB organisiert.
859 gültige Kollektivverträge gibt es in Österreich. Diese verhandeln die
Gewerkschaften mit den Arbeitgebern; sie sichern etwa die jährlichen Gehalts- und
Lohnerhöhungen.
250 Bildungsangebote veranstaltet der VÖGB jährlich für PersonalvertreterInnen und
Mitglieder. Zusätzlich bietet der ÖGB Beratungen zu verschiedenen Themen an.
54 Regionalorganisationen, acht Landesorganisationen, eine Zentrale: Der ÖGB ist
auch regional gegliedert, um seine Mitglieder vor Ort zu betreuen.
70 JAHRE FÜR DIE MENSCHEN
DIE ERFOLGE DES ÖGB SEIT SEINER GRÜNDUNG
1945	 RECHTSÜBERLEITUNGSGESETZ ALS GRUNDLAGE
	 DES ÖSTERR. SOZIALRECHTES; AK-, FEIERTAGSRUHEGESETZ
1946	 ARBEITERURLAUBS-, JUGENDEINSTELLUNGSGESETZ
1947	 SOZIALVERSICHERUNGS-, KOLLEKTIVVERTRAGS-, BETRIEBSRÄTE-, 	
	ARBEITSINSPEKTIONSGESETZ
1948	 HERABSETZUNG DER ALTERSGRENZE FÜR WEIBL. VERSICHERTE U. 	
	 WITWEN IN DER RENTENVERSICHERUNG
1949	 ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZ BRINGT WIEDER
	 DAS VERSICHERUNGSPRINZIP ZURÜCK; KINDERBEIHILFENGESETZ
1950	 NOVELLE ZUM KINDERBEIHILFENGESETZ
1951	 MINDESTLOHNTARIF-, WOHNUNGSBEIHILFENGESETZ
1952	 GRÜNDUNG DES VERBANDES FÜR SOZIALTOURISMUS
	 MIT EINFÜHRUNG VON VERBILLIGTEN URLAUBSMARKEN
1953	 JUGENDEINSTELLUNGSGESETZ ZUR BEKÄMPFUNG
	 DER HOHEN JUGENDARBEITSLOSIGKEIT
1954	 HEIMARBEITSGESETZ
1955	ALLGEMEINES SOZIALVERSICHERUNGSGESETZ
1956	 ARBEITSPLATZSICHERUNGSGESETZ
1957	 MUTTERSCHUTZGESETZ
1958	 VERHANDLUNGEN ZUR ARBEITSZEITVERKÜRZUNG AUF 45 STUNDEN
1959	 GENERALKOLLEKTIVVERTRAG ZUR EINFÜHRUNG
	DER 45-STUNDEN-WOCHE TRITT IN KRAFT
1960	 SÄUGLINGS-, GEBURTENBEIHILFE- UND KARENZURLAUBSGESETZ
1961	 AUSLANDSRENTENÜBERNAHMEGESETZ
1962	 HAUSGEHILFEN-HAUSANGESTELLTENGESETZ
1963	 SCHAFFUNG DES BEIRATES FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN 	
	 DER PARITÄTISCHEN KOMMISSION
1964	 VERLÄNGERUNG DES MINDESTURLAUBS DURCH GENERAL-KV
	 AUF DREI WOCHEN
1965	 PENSIONSANPASSUNGSGESETZ;
	DIENSTNEHMERHAFTPFLICHTGESETZ
1966	 MIT DER 19. ASVG-NOVELLE WIRD DAS RISIKO„KRANKHEIT“
	ENTSCHÄRFT
1967	 BEAMTEN-, KRANKEN-, URLAUBSVERSICHERUNGSGESETZ;
	BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ
1968	 KINDERBEIHILFE WIRD DURCH EINHEITLICHE UND
	 HÖHERE FAMILIENBEIHILFE ERSETZT
1969	 BERUFSAUSBILDUNGS-, ARBEITSMARKTFÖRDERUNGSGESETZ
1970	 GENERAL-KV ÜBER DIE SCHRITTWEISE EINFÜHRUNG
	DER 40-STD.-WOCHE – ÄNDERUNG ARBEITSZEITGESETZ
1971	 SCHÜLERBEIHILFENGESETZ
1972	JUGENDVERTRAUENSRÄTE-, ARBEITNEHMERSCHUTZGESETZ
1973	 BESCHLUSS DES ARBEITSVERFASSUNGSGESETZES
1974	 ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ – LOHNFORTZAHLUNG
	 BEI KRANKHEIT UND URLAUB
1975	DIE 40-STD.-WOCHE TRITT IN KRAFT; FAMILIENRECHTSREFORM
1976	 BESCHLUSS DES URLAUBSGESETZES, ERHÖHUNG
	 DES MINDESTURLAUBES, PFLEGEFREISTELLUNG
1977	 ENTGELTSICHERUNGSGESETZ
1978	 REFORM DER BERUFSAUSBILDUNG
1979	 GLEICHSTELLUNG DER ARBEITERINNEN MIT DEN ANGESTELLTEN BEI 	
	 ABFERTIGUNG, GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
1980	 MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMERVERTRETERiNNEN IM
	AUFSICHTSRAT WIRD NEU GEREGELT
1981	VERBESSERUNG NACHTSCHICHT-SCHWERARBEITERGESETZ
1982	 GESELLSCHAFTSRECHTSÄNDERUNGSGESETZ
1983	 ETAPPENWEISE VERLÄNGERUNG DES MINDESTURLAUBS
	 VON VIER AUF FÜNF WOCHEN
1984	 ARBEITSRUHEGESETZ
1985	 ERSTE KOLLEKTIVVERTRÄGE MIT KÜRZERER ARBEITSZEIT
	 ALS 40 STUNDEN
1986	VERBESSERUNG ARBEITSVERFASSUNGSGESETZ
1987	 ARBEITS- UND SOZIALGERICHTSGESETZ TRITT IN KRAFT
1988	ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNGSGESETZ
1989	 NOVELLE ZUM ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZ – KARENZ 	
	 FÜR VÄTER
1990	 ÖGB FORDERT 10.000 SCHILLING MINDESTLOHN – ERREICHT IN DEN 	
	 KOLLEKTIVVERTRÄGEN DER NÄCHSTEN 10 JAHRE
1991	 ZUVERDIENSTGRENZEN FÜR PENSIONISTiNNEN FALLEN
1992	 GLEICHBEHANDLUNGSPAKET, LEHRLINGSFREIFAHRT
1993	NACHTSCHICHT-SCHWERARBEITERGESETZ, PFLEGEGELD
1994	 REFORM DER SOZIALVERSICHERUNGSORGANISATION
1995	 START DER„AKTION FAIRNESS“ DES ÖGB ZUR GLEICHSTELLUNG
	 VON ARBEITERN UND ANGESTELLTEN
1996	 MASSNAHMENKATALOG DER SOZIALPARTNER FÜR
	 BESCHÄFTIGUNGSOFFENSIVE
1997	 SOZIALPARTNEREINIGUNG ZUR ARBEITSZEITFLEXIBILISIERUNG
	 AUF KOLLEKTIVVERTRAGLICHER GRUNDLAGE
1998	 FREIWILLIGE SELBSTVERSICHERUNG FÜR GERINGFÜGIG
	BESCHÄFTIGTE IN KRAFT
1999	 STEUERREFORM BRINGT ENTLASTUNG FÜR ARBEITNEHMERINNEN
2000	 ANGLEICHUNG DER ENTGELTFORTZAHLUNGSFRISTEN
	DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN
2001	 SOZIALPARTNEREINIGUNG ZUR MODERNISIERUNG
	DES ARBEITNEHMERiNNENSCHUTZES
2002	 ABFERTIGUNG NEU
2003	 ÖGB ERREICHT DURCH AKTIONEN UND STREIKS
	 ABMILDERUNG DER HÄRTEN DER GEPLANTEN PENSIONSREFORM
2004	 SOZIALPARTNEREINIGUNG ÜBER ENTGELTSCHUTZ FÜR ARBEITSLOSE
2005	SCHWERARBEITERREGELUNG,
	 ÄNDERUNG DER DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
2007	 MEHRARBEITSZUSCHLAG FÜR TEILZEITBESCHÄFTIGTE
2007	 SOZIALE ABSICHERUNG DER FREIEN DIENSTNEHMERINNEN
2007	 AUSBILDUNGSGARANTIE BIS 18 JAHRE
2008	 ÖGB/WKÖ VERPFLICHTEN SICH ZUR UMSETZUNG
	VON 1.000 EURO MINDESTLOHN
2009	 STEUERREFORM UND ARBEITSMARKTPAKETE
2010	BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG
2011	NATIONALER AKTIONSPLAN FÜR GLEICHBEHANDLUNG IN DER		
	 ARBEITSWELT, MIT INTERNEN EINKOMMENSBERICHTEN,
	 ANGABE DES MINDESTEINKOMMENS IN STELLENINSERATEN
2011	 GESETZ GEGEN LOHN- UND SOZIALDUMPING
2012	 BILDUNGSKARENZ WIRD DAUERRECHT
2013	 REFORM KURZARBEIT
2013	 AUFLÖSUNGSABGABE
2013	 ERWEITERUNG DER BERUFSKRANKHEITENLISTE
2013	 SCHLECHTWETTERENTSCHÄDIGUNG FÜR BAUARBEITERINNEN
	 BEI HITZE
2013	PFLEGEFREISTELLUNG FÜR„PATCH-WORK-FAMILIEN“
2013	 VERBESSERUNGEN FÜR LEIHARBEITNEHMERINNEN IM ARBEITS-		
	KRÄFTEÜBERLASSUNGSGESETZ
2014	VERSCHÄRFUNG DES GESETZES GEGEN LOHN- UND SOZIALDUMPING
STARK
SOZIAL GERECHT
DEIN PARTNER IN DER ARBEITSWELT.
STARK SOZIALSOZIAL
MISSION STATEMENT
WIR STEHEN FÜR SOZIALE GERECHTIGKEIT.
Wir arbeiten mit aller Kraft dafür,
dass ALLE MENSCHEN auf soziale Sicherheit vertrauen können;
dass der vorhandene WOHLSTAND GERECHT VERTEILT wird;
und dass alle Menschen – alt oder jung, Männer oder Frauen, be-
schäftigt oder arbeitslos, krank oder gesund, in Österreich gebo-
ren oder nicht – DIE GLEICHEN CHANCEN HABEN.
Wir wenden uns kompromisslos gegen jede Art von Diskriminie-
rung, Rassismus, Faschismus und Diktatur.
UNSERE MITGLIEDER MACHEN UNS STARK.
Mit ihnen gemeinsam kämpfen wir für eine GERECHTE ARBEITSWELT
mit GUTEN ARBEITSBEDINGUNGEN und FAIREN EINKOMMEN;
für gesetzlich und kollektivvertraglich geregelte und rechtlich
VERBINDLICHE ARBEITSBEZIEHUNGEN und für starke Mitbestimmung;
und für eine nachhaltig POSITIVE WIRTSCHAFTLICHE UND GESELL-
SCHAFTLICHE ENTWICKLUNG.
Wir sorgen in den Betrieben und Dienststellen, in den Branchen,
in der Sozialpartnerschaft, der Sozialversicherung und gegenü-
ber der Politik dafür, dass die INTERESSEN DER ARBEITNEHMERINNEN
EINE STARKE VERTRETUNG HABEN.

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  • 1. JAHRE FÜR GERECHTIGKEIT. Festveranstaltung des ÖGB Salzburg 17. April 2015 Medienunterlage
  • 2. Der ÖGB Salzburg – ein kurzer Überblick über die Anfänge der Gründung Zerbombte Häuser, zerstörte Einrichtungen, verschleppte Bibliotheken – viele Vertrauensleute der Gewerkschaftsbewegung in den Gefängnissen umgekommen, im Krieg gefallen – Hunger und Elend unter der Zivilbevölkerung – das war das Erbe des Dritten Reiches auch in Salzburg. Sofort nach Kriegsende stellten sich in Wien und in den Bundesländern unerschrockene Kämpfer für den Wiederaufbau der Gewerkschaften in einem neuen Österreich zur Verfügung. Am 27. April 1945 wurde der Österreichische Gewerkschaftsbund mitten im Chaos des Zusammenbruchs des Dritten Reiches in Wien gegründet. In Salzburg legte wenige Monate eine erste Konferenz der gewerkschaftlichen Obmänner am 16. August die Grundlagen für die Landesorganisation. In den Nachkriegsjahren war die Versorgung der Bevölkerung mit den allernötigsten Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen das oberste Gebot. Volle Märkte und Läden gab es für viele Salzburger erst viele Jahre nach dem Krieg. Der Kampf gegen die Teuerung und gegen eine beginnende Inflation sah die Gewerkschafter in vorderster Front. Mehrfach musste vom Österreichischen Gewerkschaftsbund das Demonstrationsmittel Streik zur Sicherung des gerechten Anteils der Arbeitnehmerschaft am steigenden Volkseinkommen eingesetzt werden. So zogen beispielsweise am 21. Juni 1954 15.000 Arbeiter, Angestellte und Beamte durch die Stadt zur Landesregierung und forderten energische Maßnahmen gegen die ständigen Preissteigerungen. Neben den Fragen der Lebenshaltung, dem Verhältnis von Preisen und Löhnen, galt das ständige Bemühen der Gewerkschaften in den Anfangsjahren vor allem der Sicherung und der Erhaltung der Vollbeschäftigung. Die Gewerkschaftsbewegung hat sich daher mit Nachdruck z. B. für die Ansiedlung ausländischer Betriebe eingesetzt. Bereits 1955 machten sich ÖGB und AK Gedanken über die steigende Zahl von Pendlern. So waren bereits im Jahr 1955 18.453 ArbeitnehmerInnen an einem anderen als ihrem Wohnort beschäftigt. Im Rahmen einer Studie wurde Fragen nach Verkehrsproblemen, des Wohnungsbaus, der Ansiedelung oder Verlagerung von Betrieben, der Arbeitszeitgestaltung etc. nachgegangen. Ein besonderes Augenmerk wurde in den Anfangsjahren auf die Jugend gelegt. Viele Kinder und Jugendliche waren damals unterernährt. Im Rahmen von Erholungswochen, die die Gewerkschaften organisierten, sollten sie zu Kräften kommen. Zudem wurden bis 1965 14 Heime im Land Salzburg errichtet, die in erster Linie der Jugend zur Verfügung standen. In diesen Heimen stand die Kommunikation unter den Jugendlichen im Vordergrund. Darüber hinaus wurden ihnen unterschiedliche sinnvolle Freizeitbeschäftigungen wie Modellbau, Tischtennis etc. angeboten.
  • 3. Der ÖGB als erfolgreicher Sozialpartner Ein Meilenstein der Gewerkschaftsbewegung war das Kollektivvertragsgesetz, das im Februar 1947 verabschiedet wurde. Es bildete die Grundlage dafür, dass die ArbeitnehmerInnen am zunehmenden Wohlstand teilhaben konnten. Im selben Jahr wurde mit dem Abschluss des ersten Lohn- und Preisabkommens der Grundstein für das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft gelegt, das europaweit einzigartig ist. Der ÖGB brachte sich ab diesem Zeitpunkt aktiv in die Sozialpolitik ein, bei den Brotpreisen genauso wie bei den Löhnen. Die aufflammenden Proteste im Jahr 1950 konnten friedlich beigelegt werden. Seitdem werden Konflikte in Österreich zumeist am Verhandlungstisch gelöst. Trotz aller Schwierigkeiten während der Wiederaufbaujahre und zahlreicher Zugeständnisse an Regierung und Arbeitgeberseite überschritt die Mitgliederzahl des ÖGB bereits 1947 die Millionengrenze und liegt auch heute noch darüber. Mit dem guten Willen, den Johann Böhm damals ankündigte, viel Einsatz und Kraft hat der ÖGB gemeinsam mit den Gewerkschaften in den 70 Jahren vieles geschafft. Manches wurde auf diplomatischem Wege erreicht, anderes musste mit Aktionen, Protesten oder Streiks hart erkämpft werden. Einen herben Rückschlag erfuhren der ÖGB und die Sozialpartnerschaft unter der schwarzblauen Regierung in den Jahren 2001 bis 2003. FPÖ und ÖVP setzten alles daran, den Einfluss des ÖGB zurückzudrängen. Noch heute laborieren wir an den Folgen der damaligen Privatisierungs- und Einsparungspläne. Das sorgte beim ÖGB und der Bevölkerung für großen Unmut, die geplante Pensionsreform erhitzte die Gemüter zusätzlich. Obwohl der ÖGB immer wieder auf Ungerechtigkeiten in den Gesetzesvorlagen hinwies, wurde mit den Sozialpartnern nicht einmal verhandelt. Der Geduldsfaden der Gewerkschaftsbewegung riss damit endgültig. Landesweite Demonstrationen wurden organisiert, an denen sich eine halbe Million Menschen beteiligten. Trotz der spärlichen Erfolge – die Regierung beschloss die umstrittene Pensionsreform – war das Streikjahr 2003 für den ÖGB von großer Bedeutung. An der Kampfkraft des ÖGB gab es keine Zweifel mehr. In der ÖGB-Geschichte gab es auch andere schwere Rückschläge: Die Bawag-Krise war sicherlich eine schmerzhafte Zäsur. Aber auch sie konnte mit vereinten Kräften erfolgreich bewältigt werden. Auch globale Ereignisse wie die Finanzkrise gingen und gehen natürlich nicht spurlos am ÖGB vorüber. Auch in Zukunft wird sich der ÖGB vehement für ein Schließen der Kluft zwischen Arm und Reich einsetzen. Soziale Gerechtigkeit muss es in Österreich, aber auch europaweit und weltweit geben, dafür brauchen wir verhandlungsfähige, aber auch konfliktfähige Gewerkschaften. Der ÖGB war, ist und bleibt ein starker und zuverlässiger Partner an der Seite der österreichischen ArbeitnehmerInnen.
  • 4. ÖGB 2015: Wieder mehr als 65.000 Mitglieder Grund zur Freude hat der ÖGB Salzburg aufgrund seiner aktuellen Mitgliederstatistik. Mit Ende des Jahres 2014 verzeichnete der ÖGB exakt 65.095 Mitglieder. Dies entspricht einem Zuwachs von 170 Personen (0,3 Prozent). Besonders erfreulich ist der Anstieg bei der Jugend. Die Zahl der Mitglieder unter 20 Jahren stieg im vergangenen Jahr von 2656 auf 2746. Dies entspricht einer Steigerung um 3,4 Prozent! „Die Jugend ist die Zukunft. Das gilt auch für unsere Bewegung“, sagt dazu ÖGB- Landesvorsitzender AK-Präsident Siegfried Pichler. „Umso mehr freut es mich, dass unser eingeschlagener Weg in der Jugendarbeit Früchte trägt. Nur eine starke gewerkschaftliche Interessenvertretung ist der Garant dafür, dass die Rechte in der Arbeitswelt gesichert und auch weiter ausgebaut werden. Es freut mich, dass das offensichtlich immer mehr Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen auch so sehen und der Gewerkschaftsbewegung beitreten.“ Neben der interessenspolitischen Arbeit in den Betrieben setzt der ÖGB auch auf Zusatzangebote für Jugendliche, bei denen das Gemeinschaftsgefühl gestärkt wird. So wurde 2014 das Projekt „ÖGJ Sport“ aus der Taufe gehoben. Im Rahmen des Projekts organisierte die Gewerkschaftsjugend verschiedene Sportangebote zu günstigen Preisen. Das Jahr 2014 war aus Sicht der Gewerkschaft geprägt von der „Lohnsteuer runter!“- Kampagne und dem Ringen um „mehr Netto vom Brutto“. Das schwierige wirtschaftliche Umfeld machte sich durch steigende Zahlen in der Rechtsberatung und großem Bedarf an gewerkschaftlicher Unterstützung in den Betrieben bemerkbar. 2014 brachte Rekordarbeitslosigkeit und Kündigungen in großen Betrieben, die Sozialplanverhandlungen notwendig machten. „In unseren Beratungen fällt auf, dass ArbeitnehmerInnen unter der angespannten wirtschaftlichen Situation leiden. Beispielsweise kommen immer häufiger Gewerkschaftsmitglieder zu uns, um ihre Lohnunterlagen überprüfen zu lassen, weil sie vermuten, dass nicht korrekt abgerechnet worden ist“, erklärt ÖGB-Landesgeschäftsführerin Heidi Hirschbichler. Um Druck von den ArbeitnehmerInnen zu nehmen, ist laut Hirschbichler das baldige Anspringen des Konjunkturmotors unerlässlich. „Die kürzlich präsentierte Lohnsteuerreform wird zu einer Stärkung der Kaufkraft führen, da das zusätzliche Geld im Börsel der ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen in den Konsum gehen wird“, ist Hirschbichler überzeugt. „Die vom ÖGB ins Rollen gebrachte Steuerreform wird somit einen wesentlichen Teil dazu beitragen die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt wieder in den Griff zu bekommen.“ Der aktuell entflammten Diskussion um so genannte Reformen bei den Pensionen erteilt Hirschbichler eine Absage. „Aktuell sind insbesondere ältere ArbeitnehmerInnen von Arbeitslosigkeit betroffen. Dadurch gehen immer mehr Menschen aus der Arbeitslosigkeit in die Pension. Aufgrund niedrigerer Beitragszahlungen erhalten sie in weiterer Folge auch niedrigere Pensionen“, weiß Hirschbichler. In der Pensionsdiskussion fordert sie daher die Wirtschaft auf, die Blockade zum Bonus-Malus-System aufzugeben. Dieses System sieht Bonuszahlungen für Unternehmen mit überdurchschnittlich vielen älteren
  • 5. Beschäftigten vor. Zur Finanzierung würden Zahlungen von Unternehmen mit besonders wenigen älteren Beschäftigten herangezogen werden. Die Mitgliederentwicklung von 2004 bis 2014 BetriebsrätInnen als Rückgrat der Betriebe Hervorzuheben ist der tägliche Einsatz der rund 4700 Salzburger Betriebsrätinnen und Betriebsräte. „Das Engagement der BetriebsrätInnen ist enorm hoch. In wirtschaftlich schwieriger werdenden Zeiten, steigen auch die Herausforderungen an sie. Je mehr die ArbeitnehmerInnen unter Druck geraten, umso öfter müssen BetriebsrätInnen ihr Bestes geben, um ihren KollegInnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen“, erklärt dazu ÖGB-Landesvorsitzender AK-Präsident Siegfried Pichler. „Sie lösen Probleme bereits wenn sie entstehen und ersparen Beschäftigten mühevolle und teils langwierige Prozesse am Arbeitsgericht. Als Bindeglied zwischen Geschäftsleitung und Beschäftigten sind sie das eigentliche Rückgrat der österreichischen Betriebe und Garant für betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten.“ In Betrieben mit Betriebsrat sind die Beschäftigten zufriedener Die enorme Bedeutung von BetriebsrätInnen hat der Arbeitsklimaindex der AK Salzburg belegt. In organisierten Betrieben liegt der Anteil der sehr zufriedenen ArbeitnehmerInnen um bis zu 12 Prozent höher als in nicht organisierten Betrieben. Beschäftigte in Unternehmen mit Betriebsrat bewerten ihr betriebliches Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen deutlich häufiger mit „sehr gut“ oder „sehr zufrieden“. Sie sind zufriedener mit der Arbeitszeitregelung, den Sozialleistungen, den Beziehungen zu den KollegInnen, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, den Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten im Betrieb – und auch ihrem Einkommen. In der Gesamtbetrachtung profitieren Betriebe enorm durch das Vorhandensein eines Betriebsrates. „Zufriedene ArbeitnehmerInnen sind produktiver“, weiß ÖGB- Landesgeschäftsführerin Heidi Hirschbichler. „Wir wissen aber auch, dass ArbeitnehmerInnen in Unternehmen mit Betriebsrat deutlich weniger oft mit dem Gedanken spielen, den Arbeitsplatz zu wechseln. Damit bleiben Wissen und Erfahrung im Unternehmen.“
  • 6. Betriebsrat verhilft zu mehr Geld im Börsel Neben den positiven Auswirkungen auf die Arbeitszufriedenheit macht sich das Vorhandensein eines Betriebsrats auch im Geldbörsel bemerkbar. Die Nettoeinkommen sind in organisierten Betrieben deutlich höher als in Betrieben ohne Betriebsrat. ArbeitnehmerInnen, die in einer Firma mit Betriebsrat arbeiten, verdienen im Schnitt um rund 300 Euro netto im Monat mehr, als Beschäftigte, für die sich im Betrieb niemand einsetzt. Trotz der positiven Auswirkungen auf Arbeitszufriedenheit und Produktivität in einem Betrieb werden ArbeitnehmerInnen bei der Gründung eines Betriebsrates noch immer Steine in den Weg gelegt. „Wir hören immer wieder, dass MitarbeiterInnen durch die Blume zu verstehen gegeben wird, dass ein Betriebsrat im Betrieb nicht erwünscht sei. Immer wieder wird mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht. Diese Haltung ist völlig unverständlich, da ja sowohl Betrieb als auch Beschäftigte von einem Betriebsrat profitieren. Wie erfolgreich Unternehmen mit Betriebsrat bzw. Personalvertretung sind, zeigt, dass 92 der 100 größten Betriebe im Bundesland Salzburg einen Betriebsrat haben“, erklärt Hirschbichler. Besonderes Augenmerk wird auf die (Aus-)Bildung der BetriebsrätInnen gelegt. Neben zahlreichen Seminaren wir die Gewerkschaftsschule flächendeckend angeboten. Zwei Jahre lange erhalten interessierte ArbeitnehmerInnenvertreterInnen im Rahmen der Gewerkschaftsschule das notwendige Rüstzeug für die gewerkschaftspolitische und praktische Betriebsarbeit und zur Stärkung ihrer Handlungskompetenz. Die Gewerkschaftsschule wird in allen Salzburger Bezirken angeboten. 2015 starten Lehrgänge in Hallein, Salzburg und Tamsweg. Der ÖGB in Zahlen 125.000.000.000 Euro bewegen die Gewerkschaften im Rahmen der jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen, das sind fast 50 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung (BIP). 1.198.071 Millionen Mitglieder hat der ÖGB. Um sie gut vertreten zu können, sind sie – je nach Job – in einer der sieben Gewerkschaften des ÖGB organisiert. 859 gültige Kollektivverträge gibt es in Österreich. Diese verhandeln die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern; sie sichern etwa die jährlichen Gehalts- und Lohnerhöhungen. 250 Bildungsangebote veranstaltet der VÖGB jährlich für PersonalvertreterInnen und Mitglieder. Zusätzlich bietet der ÖGB Beratungen zu verschiedenen Themen an. 54 Regionalorganisationen, acht Landesorganisationen, eine Zentrale: Der ÖGB ist auch regional gegliedert, um seine Mitglieder vor Ort zu betreuen.
  • 7. 70 JAHRE FÜR DIE MENSCHEN DIE ERFOLGE DES ÖGB SEIT SEINER GRÜNDUNG 1945 RECHTSÜBERLEITUNGSGESETZ ALS GRUNDLAGE DES ÖSTERR. SOZIALRECHTES; AK-, FEIERTAGSRUHEGESETZ 1946 ARBEITERURLAUBS-, JUGENDEINSTELLUNGSGESETZ 1947 SOZIALVERSICHERUNGS-, KOLLEKTIVVERTRAGS-, BETRIEBSRÄTE-, ARBEITSINSPEKTIONSGESETZ 1948 HERABSETZUNG DER ALTERSGRENZE FÜR WEIBL. VERSICHERTE U. WITWEN IN DER RENTENVERSICHERUNG 1949 ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZ BRINGT WIEDER DAS VERSICHERUNGSPRINZIP ZURÜCK; KINDERBEIHILFENGESETZ 1950 NOVELLE ZUM KINDERBEIHILFENGESETZ 1951 MINDESTLOHNTARIF-, WOHNUNGSBEIHILFENGESETZ 1952 GRÜNDUNG DES VERBANDES FÜR SOZIALTOURISMUS MIT EINFÜHRUNG VON VERBILLIGTEN URLAUBSMARKEN 1953 JUGENDEINSTELLUNGSGESETZ ZUR BEKÄMPFUNG DER HOHEN JUGENDARBEITSLOSIGKEIT 1954 HEIMARBEITSGESETZ 1955 ALLGEMEINES SOZIALVERSICHERUNGSGESETZ 1956 ARBEITSPLATZSICHERUNGSGESETZ 1957 MUTTERSCHUTZGESETZ 1958 VERHANDLUNGEN ZUR ARBEITSZEITVERKÜRZUNG AUF 45 STUNDEN 1959 GENERALKOLLEKTIVVERTRAG ZUR EINFÜHRUNG DER 45-STUNDEN-WOCHE TRITT IN KRAFT 1960 SÄUGLINGS-, GEBURTENBEIHILFE- UND KARENZURLAUBSGESETZ 1961 AUSLANDSRENTENÜBERNAHMEGESETZ 1962 HAUSGEHILFEN-HAUSANGESTELLTENGESETZ
  • 8. 1963 SCHAFFUNG DES BEIRATES FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN DER PARITÄTISCHEN KOMMISSION 1964 VERLÄNGERUNG DES MINDESTURLAUBS DURCH GENERAL-KV AUF DREI WOCHEN 1965 PENSIONSANPASSUNGSGESETZ; DIENSTNEHMERHAFTPFLICHTGESETZ 1966 MIT DER 19. ASVG-NOVELLE WIRD DAS RISIKO„KRANKHEIT“ ENTSCHÄRFT 1967 BEAMTEN-, KRANKEN-, URLAUBSVERSICHERUNGSGESETZ; BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ 1968 KINDERBEIHILFE WIRD DURCH EINHEITLICHE UND HÖHERE FAMILIENBEIHILFE ERSETZT 1969 BERUFSAUSBILDUNGS-, ARBEITSMARKTFÖRDERUNGSGESETZ 1970 GENERAL-KV ÜBER DIE SCHRITTWEISE EINFÜHRUNG DER 40-STD.-WOCHE – ÄNDERUNG ARBEITSZEITGESETZ 1971 SCHÜLERBEIHILFENGESETZ 1972 JUGENDVERTRAUENSRÄTE-, ARBEITNEHMERSCHUTZGESETZ 1973 BESCHLUSS DES ARBEITSVERFASSUNGSGESETZES 1974 ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ – LOHNFORTZAHLUNG BEI KRANKHEIT UND URLAUB 1975 DIE 40-STD.-WOCHE TRITT IN KRAFT; FAMILIENRECHTSREFORM 1976 BESCHLUSS DES URLAUBSGESETZES, ERHÖHUNG DES MINDESTURLAUBES, PFLEGEFREISTELLUNG 1977 ENTGELTSICHERUNGSGESETZ 1978 REFORM DER BERUFSAUSBILDUNG 1979 GLEICHSTELLUNG DER ARBEITERINNEN MIT DEN ANGESTELLTEN BEI ABFERTIGUNG, GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ 1980 MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMERVERTRETERiNNEN IM AUFSICHTSRAT WIRD NEU GEREGELT 1981 VERBESSERUNG NACHTSCHICHT-SCHWERARBEITERGESETZ
  • 9. 1982 GESELLSCHAFTSRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 1983 ETAPPENWEISE VERLÄNGERUNG DES MINDESTURLAUBS VON VIER AUF FÜNF WOCHEN 1984 ARBEITSRUHEGESETZ 1985 ERSTE KOLLEKTIVVERTRÄGE MIT KÜRZERER ARBEITSZEIT ALS 40 STUNDEN 1986 VERBESSERUNG ARBEITSVERFASSUNGSGESETZ 1987 ARBEITS- UND SOZIALGERICHTSGESETZ TRITT IN KRAFT 1988 ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNGSGESETZ 1989 NOVELLE ZUM ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZ – KARENZ FÜR VÄTER 1990 ÖGB FORDERT 10.000 SCHILLING MINDESTLOHN – ERREICHT IN DEN KOLLEKTIVVERTRÄGEN DER NÄCHSTEN 10 JAHRE 1991 ZUVERDIENSTGRENZEN FÜR PENSIONISTiNNEN FALLEN 1992 GLEICHBEHANDLUNGSPAKET, LEHRLINGSFREIFAHRT 1993 NACHTSCHICHT-SCHWERARBEITERGESETZ, PFLEGEGELD 1994 REFORM DER SOZIALVERSICHERUNGSORGANISATION 1995 START DER„AKTION FAIRNESS“ DES ÖGB ZUR GLEICHSTELLUNG VON ARBEITERN UND ANGESTELLTEN 1996 MASSNAHMENKATALOG DER SOZIALPARTNER FÜR BESCHÄFTIGUNGSOFFENSIVE 1997 SOZIALPARTNEREINIGUNG ZUR ARBEITSZEITFLEXIBILISIERUNG AUF KOLLEKTIVVERTRAGLICHER GRUNDLAGE 1998 FREIWILLIGE SELBSTVERSICHERUNG FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE IN KRAFT 1999 STEUERREFORM BRINGT ENTLASTUNG FÜR ARBEITNEHMERINNEN 2000 ANGLEICHUNG DER ENTGELTFORTZAHLUNGSFRISTEN DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN
  • 10. 2001 SOZIALPARTNEREINIGUNG ZUR MODERNISIERUNG DES ARBEITNEHMERiNNENSCHUTZES 2002 ABFERTIGUNG NEU 2003 ÖGB ERREICHT DURCH AKTIONEN UND STREIKS ABMILDERUNG DER HÄRTEN DER GEPLANTEN PENSIONSREFORM 2004 SOZIALPARTNEREINIGUNG ÜBER ENTGELTSCHUTZ FÜR ARBEITSLOSE 2005 SCHWERARBEITERREGELUNG, ÄNDERUNG DER DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE 2007 MEHRARBEITSZUSCHLAG FÜR TEILZEITBESCHÄFTIGTE 2007 SOZIALE ABSICHERUNG DER FREIEN DIENSTNEHMERINNEN 2007 AUSBILDUNGSGARANTIE BIS 18 JAHRE 2008 ÖGB/WKÖ VERPFLICHTEN SICH ZUR UMSETZUNG VON 1.000 EURO MINDESTLOHN 2009 STEUERREFORM UND ARBEITSMARKTPAKETE 2010 BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG 2011 NATIONALER AKTIONSPLAN FÜR GLEICHBEHANDLUNG IN DER ARBEITSWELT, MIT INTERNEN EINKOMMENSBERICHTEN, ANGABE DES MINDESTEINKOMMENS IN STELLENINSERATEN 2011 GESETZ GEGEN LOHN- UND SOZIALDUMPING 2012 BILDUNGSKARENZ WIRD DAUERRECHT 2013 REFORM KURZARBEIT 2013 AUFLÖSUNGSABGABE 2013 ERWEITERUNG DER BERUFSKRANKHEITENLISTE 2013 SCHLECHTWETTERENTSCHÄDIGUNG FÜR BAUARBEITERINNEN BEI HITZE 2013 PFLEGEFREISTELLUNG FÜR„PATCH-WORK-FAMILIEN“ 2013 VERBESSERUNGEN FÜR LEIHARBEITNEHMERINNEN IM ARBEITS- KRÄFTEÜBERLASSUNGSGESETZ 2014 VERSCHÄRFUNG DES GESETZES GEGEN LOHN- UND SOZIALDUMPING
  • 11. STARK SOZIAL GERECHT DEIN PARTNER IN DER ARBEITSWELT. STARK SOZIALSOZIAL MISSION STATEMENT WIR STEHEN FÜR SOZIALE GERECHTIGKEIT. Wir arbeiten mit aller Kraft dafür, dass ALLE MENSCHEN auf soziale Sicherheit vertrauen können; dass der vorhandene WOHLSTAND GERECHT VERTEILT wird; und dass alle Menschen – alt oder jung, Männer oder Frauen, be- schäftigt oder arbeitslos, krank oder gesund, in Österreich gebo- ren oder nicht – DIE GLEICHEN CHANCEN HABEN. Wir wenden uns kompromisslos gegen jede Art von Diskriminie- rung, Rassismus, Faschismus und Diktatur. UNSERE MITGLIEDER MACHEN UNS STARK. Mit ihnen gemeinsam kämpfen wir für eine GERECHTE ARBEITSWELT mit GUTEN ARBEITSBEDINGUNGEN und FAIREN EINKOMMEN; für gesetzlich und kollektivvertraglich geregelte und rechtlich VERBINDLICHE ARBEITSBEZIEHUNGEN und für starke Mitbestimmung; und für eine nachhaltig POSITIVE WIRTSCHAFTLICHE UND GESELL- SCHAFTLICHE ENTWICKLUNG. Wir sorgen in den Betrieben und Dienststellen, in den Branchen, in der Sozialpartnerschaft, der Sozialversicherung und gegenü- ber der Politik dafür, dass die INTERESSEN DER ARBEITNEHMERINNEN EINE STARKE VERTRETUNG HABEN.