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19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis
                                für Einzelmitglieder, Organisationen und Dienstleister

  - Übersicht, betr. Organisationen und Dienstleister Entwurf Ethik-Ausschuss, Stand 7.3.2013 -

Ursprüngliche Fassung                                   Angepasste Regeln für Organisationen          Angepasste Regeln für Dienstleister


Präambel                                                Präambel                                      Präambel
Solidarität ist ein wesentliches Element                Solidarität ist ein wesentliches Element      Solidarität ist ein wesentliches Element
menschlichen Zusammenlebens im Streben                  menschlichen Zusammenlebens im                menschlichen Zusammenlebens im
nach einer besseren Zukunft. Sie ist das                Streben nach einer besseren Zukunft. Sie      Streben nach einer besseren Zukunft. Sie
Fundament einer dynamischen                             ist das Fundament einer dynamischen           ist das Fundament einer dynamischen
Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und            Bürgergesellschaft, die von der Freiheit      Bürgergesellschaft, die von der Freiheit
Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht.               und Eigenverantwortung des Einzelnen          und Eigenverantwortung des Einzelnen
                                                        ausgeht.                                      ausgeht.
Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich
vor allem dadurch, dass Personen und                    Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht   Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht
Körperschaften gemeinwohlbezogene Anliegen              sich vor allem dadurch, dass Personen,        sich vor allem dadurch, dass Personen,
freiwillig unterstützen.                                Institutionen und Organisationen              Institutionen und Organisationen
                                                        gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig        gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig
Fundraiserinnen und Fundraiser sehen sich als
                                                        unterstützen.                                 unterstützen.
Mittler zwischen Unterstützung Suchenden und
Unterstützern sowie als Treuhänder der                  Dem Gemeinwohl verpflichtete                  Sie werden dabei nach Bedarf unterstützt
berechtigten Interessen beider Seiten. Diese            Institutionen und Organisationen sehen        durch Dienstleister aller Art. Die
Aufgabe und die besondere Vertrauenssituation           sich als Mittler zwischen Unterstützung       Dienstleister verpflichten sich im Rahmen
im Fundraising macht eine gute, ethische                Suchenden und Unterstützern sowie als         dieser Zusammenarbeit zu ethischem
Fundraising-Praxis unabdingbar.                         Treuhänder der berechtigten Interessen        Handeln.
                                                        beider Seiten. Sie verpflichten sich zu
Der Deutsche Fundraising Verband möchte                                                               Die besondere Vertrauenssituation im


19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister
Stand: 07. März 2013                                                                 1
diese Vertrauensgrundlage mit seinen                    ethischem Handeln.                        Fundraising macht eine gute, ethische
Grundregeln für ein gutes, ethisches                                                              Fundraising-Praxis unabdingbar.
                                                        Diese Aufgabe und die besondere
Fundraising, zu deren Einhaltung sich alle              Vertrauenssituation im Fundraising        Der Deutsche Fundraising Verband
Mitglieder verpflichten, stärken helfen – um einer      machen eine gute, ethische Fundraising-   möchte diese Vertrauensgrundlage mit
lebendigeren, weil nachhaltig solidarischen             Praxis unabdingbar.                       seinen Grundregeln für ein gutes,
Bürgergesellschaft und einer Festigung des                                                        ethisches Fundraising stärken. Dazu
Ansehens des Berufsstands willen.                       Der Deutsche Fundraising Verband
                                                                                                  gehört die Einhaltung seiner Charta der
                                                        möchte diese Vertrauensgrundlage mit
                                                                                                  Spenderrechte.
                                                        seinen Grundregeln für ein gutes,
                                                        ethisches Fundraising stärken. Dazu
                                                        gehört die Einhaltung seiner Charta der
                                                        Spenderrechte.




                                                        1. Würde                                  1. Würde
1. Würde
Wir achten die Würde und den Schutz                     Wir achten die Würde und den Schutz       Wir achten die Würde und den Schutz
menschlichen Lebens als Grundlage unseres               menschlichen Lebens als Grundlage         menschlichen Lebens als Grundlage
Handelns.                                               unseres Handelns.                         unseres Handelns.




                                                        2. Gesetz                                 2. Gesetz
2. Gesetz
Wir handeln nach den Buchstaben des                     Wir handeln nach den Buchstaben des       Wir handeln nach den Buchstaben des
geltenden Rechts.                                       geltenden Rechts.                         geltenden Rechts.




19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister
Stand: 07. März 2013                                                                2
3. Solidarität                                          3. Gemeinwohl                              3. Gemeinwohl

Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes             Wir stärken durch unser Vorbild und        Durch unser eigenes Handeln – und
Geben den Einsatz für Philanthropie,                    eigenes Handeln den Einsatz für            insbesondere im Rahmen unseres
Solidarität und gegenseitiges Helfen in der             Philanthropie, Solidarität und damit für   Handelns für gemeinwohlorientierte
Gesellschaft.                                           das Gemeinwohl.                            Auftraggeber – setzen wir uns aktiv für
                                                                                                   Philanthropie, Solidarität und damit
                                                                                                   das Gemeinwohl ein.



4. Berufsstand                                          4. Verpflichtung zu ethischem Handeln      4. Verpflichtung zu ethischem Handeln

Wir halten diese und die von unserem                    Wir als gemeinwohlorientierte              Wir verpflichten uns zur Einhaltung
Verband anerkannten internationalen                     Organisation verpflichten uns zur          dieser ethischen Standards und schaf-
ethischen Grundregeln, sowie die Regeln                 Einhaltung dieser ethischen Standards      fen den entsprechenden Rahmen für
verwandter Berufsgruppen ein.                           und schaffen den entsprechenden            unsere Mitarbeiterinnen und
                                                        Rahmen für unsere Mitarbeiter und          Mitarbeiter.
                                                        Mitarbeiterinnen.



5. Integrität                                           5. Integrität                              5. Integrität

Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig           Wir üben unsere Tätigkeit integer,         Wir üben unsere Tätigkeit integer,
und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der              wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt        wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt
die Mittelbeschaffung mit unlauteren                    keinen Zweck, der die                      keinen Zweck, der die
Methoden, wie sie in diesen Grundregeln                 Mittelbeschaffung mit unlauteren           Mittelbeschaffung für Auftraggeber mit
dargestellt sind, rechtfertigt.                         Methoden rechtfertigt.                     unlauteren Methoden rechtfertigt. Wir
                                                                                                   beraten die Auftraggeber in diesem
                                                                                                   Sinne.


19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister
Stand: 07. März 2013                                                               3
6. Transparenz                                          6. Transparenz                            6. Transparenz

Wir treten ein für Transparenz in unserem               Wir verpflichten uns zu wahrhaften,       Wir verpflichten uns gegenüber
Wirken und sind jederzeit zur Rechenschaft              zeitnahen, sachgerechten und              unseren Auftraggebern zu wahrhaften,
über unser berufliches Tun bereit. Dazu                 umfassenden Informationen über die        zeitnahen, sachgerechten und
gehört eine wahre, schnellst mögliche,                  Ziele und die Arbeit der Organisation,    umfassenden Informationen über die
sachgerechte und umfassende Information                 die verantwortlichen Personen sowie       Strukturen und die unsere
über unsere Arbeit und ihre Ziele, ebenso wie           zur Transparenz bei der Rechnungs-        Zusammenarbeit mit den
eine vollständige und nachvollziehbare                  legung. Diese muss vollständig und        Auftraggebern betreffenden Tätigkeiten
Rechnungslegung.                                        nachvollziehbar sein.                     sowie die verantwortlichen Personen.

                                                        Wir veröffentlichen dazu
                                                        Jahresberichte, die u. a. die Werbe-
                                                        und Verwaltungskosten in getrennter
                                                        Form und die Vergütung der
                                                        Leitungsorgane dokumentieren.




                                                        7. Fairness                               7. Fairness
7. Fairness
                                                        Wir unterlassen mit Bezug auf             Wir unterlassen jedes, Kunden und
Wir unterlassen jedes beleidigende oder                 Personen und andere Organisationen        andere Dienstleister herabsetzende
anderweitig herabsetzende Verhalten,                    jedes unethische Verhalten,               Verhalten.
insbesondere in der Werbung.                            insbesondere in der Werbung. Als
                                                        unethisch verstehen wir in erster Linie
                                                        übermäßige Emotionalisierung,
                                                        Irreführung, Beleidigung, Denunziation
                                                        oder anderweitig herabsetzendes
                                                        Verhalten gegenüber Dritten.

19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister
Stand: 07. März 2013                                                               4
8. Freie Entscheidung                                   8. Freie Entscheidung                  8. Dienstleistungen

Wir respektieren uneingeschränkt die freie              Wir respektieren uneingeschränkt die   Wir verzichten auf bedrängende
Wahl und Entscheidung Dritter,                          freie Wahl und Entscheidung Dritter,   Emotionalisierung, Irreführung,
insbesondere potentieller und bestehender               insbesondere potentieller und          Beleidigung, Denunziation oder
Unterstützer und Unterstützerinnen. Wir                 bestehender Unterstützer und           anderweitig herabsetzendes Verhalten
unterlassen jeden Druck und jeden Anschein              Unterstützerinnen. Wir unterlassen     gegenüber Dritten.
eines Druckes auf ihre Entscheidungen.                  jeden unangemessenen Druck auf ihre
                                                        Entscheidungen.



9. Privatsphäre                                         9. Privatsphäre                        9. Privatsphäre

Wir respektieren die persönlichen Wünsche               Wir respektieren die persönlichen      Wir respektieren – unabhängig von der
und Vorgaben von potenziellen und                       Wünsche und Vorgaben von               Verantwortung der Auftraggeber – die
bestehenden Unterstützerinnen und                       potenziellen und bestehenden           persönlichen Wünsche und Vorgaben
Unterstützern zum Schutz der Privatsphäre               Unterstützern und Unterstützerinnen    von potenziellen und bestehenden
und zum Umgang miteinander.                             zum Schutz ihrer Privatsphäre.         Unterstützerinnen und Unterstützern
                                                                                               der Auftraggeber.



10. Datenschutz                                         10. Datenschutz                        10. Datenschutz

Wir geben uns anvertraute Informationen                 Wir legen besonderen Wert auf die      Wir legen besonderen Wert auf die
oder Daten ohne Einverständnis der                      Einhaltung der gesetzlichen            Einhaltung der gesetzlichen
Betroffenen nicht an Dritte weiter.                     Datenschutzbestimmungen.               Datenschutzbestimmungen.




19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister
Stand: 07. März 2013                                                             5
11. Verwendung                                          11. Mittelverwendung

Wir setzen uns ein für die ordnungsgemäße,              Wir verpflichten uns zu einer effektiven
effiziente und effektive Verwendung der im              und effizienten Mittelverwendung und
Rahmen unserer Tätigkeit eingeworbenen                  zur Erfassung und Kontrolle der
Mittel.                                                 Wirkungen der eingesetzten Mittel.




12. Weiterbildung                                       12. Weiterbildung                          11. Weiterbildung

Wir sichern und verbessern die Qualität                 Wir sichern und verbessern die             Wir sichern und verbessern die
unserer Arbeit, indem wir unsere                        Qualität unserer Arbeit, indem wir         Qualität unserer Arbeit, indem wir allen
professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und             unseren haupt- und ehrenamtlichen          unseren Mitarbeitern und
Kompetenzen erweitern.                                  Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die      Mitarbeiterinnen die Möglichkeit geben,
                                                        Möglichkeit geben, ihre professionellen    ihre professionellen Kenntnisse,
                                                        Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompe-         Fähigkeiten und Kompetenzen
                                                        tenzen aufzubauen bzw. zu erweitern.       aufzubauen bzw. zu erweitern.



13. Austausch                                           13. Austausch                              12. Austausch

Wir suchen den offenen und                              Wir pflegen den offenen und                Wir suchen den offenen und
vertrauensvollen fachlichen Austausch                   vertrauensvollen fachlichen Austausch      vertrauensvollen fachlichen Austausch
untereinander auch über den nationalen                  unserer eigenen Mitarbeiter und            untereinander auch über den
Rahmen hinaus.                                          Mitarbeiterinnen mit denen anderer         nationalen Rahmen hinaus.
                                                        Organisationen auch über den
                                                        nationalen Rahmen hinaus.


19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister
Stand: 07. März 2013                                                               6
14. Vergütung                                           14. Vergütung                            13. Vergütung

Wir treten ein für eine leistungsgerechte               Wir sorgen für eine leistungsgerechte,   Wir verpflichten uns, unsere Mitarbeiter
Vergütung aller entgeltlich im Fundraising              nicht diskriminierende Vergütung aller   und Mitarbeiterinnen leistungsgerecht
Tätigen und die transparente Handhabung                 entgeltlich tätigen Mitarbeiter und      und nicht diskriminierend zu vergüten.
von Vergütungsmodellen. Eine Vergütung                  Mitarbeiterinnen und die transparente    Eine Vergütung überwiegend
überwiegend prozentual ohne Begrenzung                  Handhabung von Vergütungsmodellen.       prozentual zum finanziellen Erfolg
zum Spendenerfolg und zu akquirierten                   Eine Vergütung überwiegend pro-          (Beiträge, Spenden, Wert von Paten-
Zuwendungen lehnen wir ab.                              zentual ohne Begrenzung zum              schaften u. a.) des Auftraggebers
                                                        Spendenerfolg und zu akquirierten        und/oder ohne Begrenzung
                                                        Zuwendungen praktizieren wir nicht.      praktizieren wir nicht.
                                                        Dienstleister, die in unserem Namen
                                                        auftreten, verpflichten wir, diese
                                                        Regeln gegenüber ihren Mitarbeiter
                                                        und Mitarbeiterinnen ebenfalls
                                                        einzuhalten.



                                                        15. Selbstbestimmung                     14. Selbstbestimmung

                                                        Wir gehen keine Verpflichtungen          Wir vermeiden es, Verpflichtungen
                                                        gegenüber Fördernden, Dienstleistern     einzugehen oder einzufordern, die
                                                        oder Mitarbeitern ein, die unser         unser Handeln oder das unserer
                                                        Handeln in unangemessener Weise          Auftraggeber in unangemessener
                                                        determinieren.                           Weise determinieren.




19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister
Stand: 07. März 2013                                                              7
15. Befangenheit und Interessenkonflikte                16. Befangenheit und                      15. Befangenheit und
                                                        Interessenkonflikte                       Interessenkonflikte
Wir nutzen keine Beziehung zu potentiellen
und bestehenden Unterstützerinnen und                   Wir verpflichten alle für die             Wir nutzen unsere Beziehungen zu den
Unterstützern für private und                           Organisation handelnden Personen,         Unterstützern und Unterstützerinnen
satzungsfremde Zwecke aus und wirken                    ihre Beziehungen zu potentiellen und      unserer Auftraggeber nicht für eigene
darauf hin, dass andere dies nicht tun.                 bestehenden Unterstützern und             Zwecke aus.
                                                        Unterstützerinnen nicht für private und
                                                        satzungsfremde Zwecke auszunutzen.



16. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung               17. Vorteilsannahme und                   16. Vorteilsannahme und
                                                        Vorteilsgewährung                         Vorteilsgewährung
Wir werden zu keiner Zeit von
irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder                Wir stellen sicher, dass unsere           Wir stellen sicher, dass unsere
Unterlassen fordern, uns versprechen lassen             Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu       Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu
oder annehmen, wodurch Andere                           keiner Zeit von irgendjemandem            keiner Zeit von irgendjemandem
ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt           Vorteile für ein Tun oder Unterlassen     Vorteile für ein Tun oder Unterlassen
werden. Ebenso wenig werden wir Anderen                 fordern, sich versprechen lassen oder     fordern, sich versprechen lassen oder
solche Vorteile versprechen oder gewähren.              annehmen. Wir stellen ebenso sicher,      annehmen. Wir stellen ebenso sicher,
                                                        dass sie Anderen solche Vorteile nicht    dass unsere Mitarbeiter und
                                                        versprechen oder gewähren.                Mitarbeiterinnen Anderen solche
                                                                                                  Vorteile nicht versprechen oder
                                                                                                  gewähren.




19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister
Stand: 07. März 2013                                                               8
17. Ausübung                                            18. Ausübung                             17. Ausübung

Wir ermutigen alle Kolleginnen und Kollegen,            Wir verpflichten alle in unserem Namen   Wir verpflichten alle in unserem Namen
sich diese Grundregeln professionellen                  Handelnden zur Einhaltung der            Handelnden zur Einhaltung der
Handelns zueigen zu machen und ihr                      Grundregeln für ethisches Handeln des    Grundregeln für ethisches Handeln des
Verhalten danach auszurichten.                          Deutschen Fundraising Verbandes.         Deutschen Fundraising Verbandes.



18. Wirksamkeit gegenüber Dritten                       19. Wirksamkeit gegenüber Dritten        18. Wirksamkeit gegenüber Dritten

Wir machen diese Grundregeln auch für die               Wir machen diese Grundregeln auch        Wir machen diese Grundregeln auch
in unserem Auftrag Tätigen verbindlich.                 für die in unserem Namen Handelnden      für die von uns beauftragten und im
                                                        verbindlich.                             Namen unseres Auftraggebers
                                                                                                 Handelnden verbindlich.



19. Schiedskommission                                   20. Schiedskommission                    19. Schiedskommission

Wer ein Verhalten eines Mitglieds des                   Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds   Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds
Deutschen Fundraising Verbandes als                     des Deutschen Fundraising Verbandes      des Deutschen Fundraising Verbandes
Verstoß gegen diese Grundregeln rügen                   als Verstoß gegen diese Grundregeln      als Verstoß gegen diese Grundregeln
möchte, kann sich an den                                gerügt wissen möchten, können wir        gerügt wissen möchten, können wir
Schiedskommission wenden, den der                       uns an die Schiedskommission wen-        uns an die Schiedskommission wen-
Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu              den, die der Verband auf Basis seiner    den, die der Verband auf Basis seiner
diesem Zweck eingerichtet hat.                          Schiedsordnung zu diesem Zweck           Schiedsordnung zu diesem Zweck
                                                        eingerichtet hat.                        eingerichtet hat.




19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister
Stand: 07. März 2013                                                              9

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19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Einzelmitglieder, Organisationen und Dienstleister [Entwurfsfassung DFRV-Ethikausschuss]

  • 1. 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Einzelmitglieder, Organisationen und Dienstleister - Übersicht, betr. Organisationen und Dienstleister Entwurf Ethik-Ausschuss, Stand 7.3.2013 - Ursprüngliche Fassung Angepasste Regeln für Organisationen Angepasste Regeln für Dienstleister Präambel Präambel Präambel Solidarität ist ein wesentliches Element Solidarität ist ein wesentliches Element Solidarität ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben menschlichen Zusammenlebens im menschlichen Zusammenlebens im nach einer besseren Zukunft. Sie ist das Streben nach einer besseren Zukunft. Sie Streben nach einer besseren Zukunft. Sie Fundament einer dynamischen ist das Fundament einer dynamischen ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Bürgergesellschaft, die von der Freiheit Bürgergesellschaft, die von der Freiheit Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht. und Eigenverantwortung des Einzelnen und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht. ausgeht. Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen und Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht Körperschaften gemeinwohlbezogene Anliegen sich vor allem dadurch, dass Personen, sich vor allem dadurch, dass Personen, freiwillig unterstützen. Institutionen und Organisationen Institutionen und Organisationen gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig Fundraiserinnen und Fundraiser sehen sich als unterstützen. unterstützen. Mittler zwischen Unterstützung Suchenden und Unterstützern sowie als Treuhänder der Dem Gemeinwohl verpflichtete Sie werden dabei nach Bedarf unterstützt berechtigten Interessen beider Seiten. Diese Institutionen und Organisationen sehen durch Dienstleister aller Art. Die Aufgabe und die besondere Vertrauenssituation sich als Mittler zwischen Unterstützung Dienstleister verpflichten sich im Rahmen im Fundraising macht eine gute, ethische Suchenden und Unterstützern sowie als dieser Zusammenarbeit zu ethischem Fundraising-Praxis unabdingbar. Treuhänder der berechtigten Interessen Handeln. beider Seiten. Sie verpflichten sich zu Der Deutsche Fundraising Verband möchte Die besondere Vertrauenssituation im 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister Stand: 07. März 2013 1
  • 2. diese Vertrauensgrundlage mit seinen ethischem Handeln. Fundraising macht eine gute, ethische Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising-Praxis unabdingbar. Diese Aufgabe und die besondere Fundraising, zu deren Einhaltung sich alle Vertrauenssituation im Fundraising Der Deutsche Fundraising Verband Mitglieder verpflichten, stärken helfen – um einer machen eine gute, ethische Fundraising- möchte diese Vertrauensgrundlage mit lebendigeren, weil nachhaltig solidarischen Praxis unabdingbar. seinen Grundregeln für ein gutes, Bürgergesellschaft und einer Festigung des ethisches Fundraising stärken. Dazu Ansehens des Berufsstands willen. Der Deutsche Fundraising Verband gehört die Einhaltung seiner Charta der möchte diese Vertrauensgrundlage mit Spenderrechte. seinen Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising stärken. Dazu gehört die Einhaltung seiner Charta der Spenderrechte. 1. Würde 1. Würde 1. Würde Wir achten die Würde und den Schutz Wir achten die Würde und den Schutz Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres menschlichen Lebens als Grundlage menschlichen Lebens als Grundlage Handelns. unseres Handelns. unseres Handelns. 2. Gesetz 2. Gesetz 2. Gesetz Wir handeln nach den Buchstaben des Wir handeln nach den Buchstaben des Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts. geltenden Rechts. geltenden Rechts. 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister Stand: 07. März 2013 2
  • 3. 3. Solidarität 3. Gemeinwohl 3. Gemeinwohl Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Wir stärken durch unser Vorbild und Durch unser eigenes Handeln – und Geben den Einsatz für Philanthropie, eigenes Handeln den Einsatz für insbesondere im Rahmen unseres Solidarität und gegenseitiges Helfen in der Philanthropie, Solidarität und damit für Handelns für gemeinwohlorientierte Gesellschaft. das Gemeinwohl. Auftraggeber – setzen wir uns aktiv für Philanthropie, Solidarität und damit das Gemeinwohl ein. 4. Berufsstand 4. Verpflichtung zu ethischem Handeln 4. Verpflichtung zu ethischem Handeln Wir halten diese und die von unserem Wir als gemeinwohlorientierte Wir verpflichten uns zur Einhaltung Verband anerkannten internationalen Organisation verpflichten uns zur dieser ethischen Standards und schaf- ethischen Grundregeln, sowie die Regeln Einhaltung dieser ethischen Standards fen den entsprechenden Rahmen für verwandter Berufsgruppen ein. und schaffen den entsprechenden unsere Mitarbeiterinnen und Rahmen für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiter. Mitarbeiterinnen. 5. Integrität 5. Integrität 5. Integrität Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig Wir üben unsere Tätigkeit integer, Wir üben unsere Tätigkeit integer, und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt die Mittelbeschaffung mit unlauteren keinen Zweck, der die keinen Zweck, der die Methoden, wie sie in diesen Grundregeln Mittelbeschaffung mit unlauteren Mittelbeschaffung für Auftraggeber mit dargestellt sind, rechtfertigt. Methoden rechtfertigt. unlauteren Methoden rechtfertigt. Wir beraten die Auftraggeber in diesem Sinne. 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister Stand: 07. März 2013 3
  • 4. 6. Transparenz 6. Transparenz 6. Transparenz Wir treten ein für Transparenz in unserem Wir verpflichten uns zu wahrhaften, Wir verpflichten uns gegenüber Wirken und sind jederzeit zur Rechenschaft zeitnahen, sachgerechten und unseren Auftraggebern zu wahrhaften, über unser berufliches Tun bereit. Dazu umfassenden Informationen über die zeitnahen, sachgerechten und gehört eine wahre, schnellst mögliche, Ziele und die Arbeit der Organisation, umfassenden Informationen über die sachgerechte und umfassende Information die verantwortlichen Personen sowie Strukturen und die unsere über unsere Arbeit und ihre Ziele, ebenso wie zur Transparenz bei der Rechnungs- Zusammenarbeit mit den eine vollständige und nachvollziehbare legung. Diese muss vollständig und Auftraggebern betreffenden Tätigkeiten Rechnungslegung. nachvollziehbar sein. sowie die verantwortlichen Personen. Wir veröffentlichen dazu Jahresberichte, die u. a. die Werbe- und Verwaltungskosten in getrennter Form und die Vergütung der Leitungsorgane dokumentieren. 7. Fairness 7. Fairness 7. Fairness Wir unterlassen mit Bezug auf Wir unterlassen jedes, Kunden und Wir unterlassen jedes beleidigende oder Personen und andere Organisationen andere Dienstleister herabsetzende anderweitig herabsetzende Verhalten, jedes unethische Verhalten, Verhalten. insbesondere in der Werbung. insbesondere in der Werbung. Als unethisch verstehen wir in erster Linie übermäßige Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Denunziation oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten. 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister Stand: 07. März 2013 4
  • 5. 8. Freie Entscheidung 8. Freie Entscheidung 8. Dienstleistungen Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wir respektieren uneingeschränkt die Wir verzichten auf bedrängende Wahl und Entscheidung Dritter, freie Wahl und Entscheidung Dritter, Emotionalisierung, Irreführung, insbesondere potentieller und bestehender insbesondere potentieller und Beleidigung, Denunziation oder Unterstützer und Unterstützerinnen. Wir bestehender Unterstützer und anderweitig herabsetzendes Verhalten unterlassen jeden Druck und jeden Anschein Unterstützerinnen. Wir unterlassen gegenüber Dritten. eines Druckes auf ihre Entscheidungen. jeden unangemessenen Druck auf ihre Entscheidungen. 9. Privatsphäre 9. Privatsphäre 9. Privatsphäre Wir respektieren die persönlichen Wünsche Wir respektieren die persönlichen Wir respektieren – unabhängig von der und Vorgaben von potenziellen und Wünsche und Vorgaben von Verantwortung der Auftraggeber – die bestehenden Unterstützerinnen und potenziellen und bestehenden persönlichen Wünsche und Vorgaben Unterstützern zum Schutz der Privatsphäre Unterstützern und Unterstützerinnen von potenziellen und bestehenden und zum Umgang miteinander. zum Schutz ihrer Privatsphäre. Unterstützerinnen und Unterstützern der Auftraggeber. 10. Datenschutz 10. Datenschutz 10. Datenschutz Wir geben uns anvertraute Informationen Wir legen besonderen Wert auf die Wir legen besonderen Wert auf die oder Daten ohne Einverständnis der Einhaltung der gesetzlichen Einhaltung der gesetzlichen Betroffenen nicht an Dritte weiter. Datenschutzbestimmungen. Datenschutzbestimmungen. 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister Stand: 07. März 2013 5
  • 6. 11. Verwendung 11. Mittelverwendung Wir setzen uns ein für die ordnungsgemäße, Wir verpflichten uns zu einer effektiven effiziente und effektive Verwendung der im und effizienten Mittelverwendung und Rahmen unserer Tätigkeit eingeworbenen zur Erfassung und Kontrolle der Mittel. Wirkungen der eingesetzten Mittel. 12. Weiterbildung 12. Weiterbildung 11. Weiterbildung Wir sichern und verbessern die Qualität Wir sichern und verbessern die Wir sichern und verbessern die unserer Arbeit, indem wir unsere Qualität unserer Arbeit, indem wir Qualität unserer Arbeit, indem wir allen professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und unseren haupt- und ehrenamtlichen unseren Mitarbeitern und Kompetenzen erweitern. Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Mitarbeiterinnen die Möglichkeit geben, Möglichkeit geben, ihre professionellen ihre professionellen Kenntnisse, Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompe- Fähigkeiten und Kompetenzen tenzen aufzubauen bzw. zu erweitern. aufzubauen bzw. zu erweitern. 13. Austausch 13. Austausch 12. Austausch Wir suchen den offenen und Wir pflegen den offenen und Wir suchen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch vertrauensvollen fachlichen Austausch vertrauensvollen fachlichen Austausch untereinander auch über den nationalen unserer eigenen Mitarbeiter und untereinander auch über den Rahmen hinaus. Mitarbeiterinnen mit denen anderer nationalen Rahmen hinaus. Organisationen auch über den nationalen Rahmen hinaus. 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister Stand: 07. März 2013 6
  • 7. 14. Vergütung 14. Vergütung 13. Vergütung Wir treten ein für eine leistungsgerechte Wir sorgen für eine leistungsgerechte, Wir verpflichten uns, unsere Mitarbeiter Vergütung aller entgeltlich im Fundraising nicht diskriminierende Vergütung aller und Mitarbeiterinnen leistungsgerecht Tätigen und die transparente Handhabung entgeltlich tätigen Mitarbeiter und und nicht diskriminierend zu vergüten. von Vergütungsmodellen. Eine Vergütung Mitarbeiterinnen und die transparente Eine Vergütung überwiegend überwiegend prozentual ohne Begrenzung Handhabung von Vergütungsmodellen. prozentual zum finanziellen Erfolg zum Spendenerfolg und zu akquirierten Eine Vergütung überwiegend pro- (Beiträge, Spenden, Wert von Paten- Zuwendungen lehnen wir ab. zentual ohne Begrenzung zum schaften u. a.) des Auftraggebers Spendenerfolg und zu akquirierten und/oder ohne Begrenzung Zuwendungen praktizieren wir nicht. praktizieren wir nicht. Dienstleister, die in unserem Namen auftreten, verpflichten wir, diese Regeln gegenüber ihren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ebenfalls einzuhalten. 15. Selbstbestimmung 14. Selbstbestimmung Wir gehen keine Verpflichtungen Wir vermeiden es, Verpflichtungen gegenüber Fördernden, Dienstleistern einzugehen oder einzufordern, die oder Mitarbeitern ein, die unser unser Handeln oder das unserer Handeln in unangemessener Weise Auftraggeber in unangemessener determinieren. Weise determinieren. 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister Stand: 07. März 2013 7
  • 8. 15. Befangenheit und Interessenkonflikte 16. Befangenheit und 15. Befangenheit und Interessenkonflikte Interessenkonflikte Wir nutzen keine Beziehung zu potentiellen und bestehenden Unterstützerinnen und Wir verpflichten alle für die Wir nutzen unsere Beziehungen zu den Unterstützern für private und Organisation handelnden Personen, Unterstützern und Unterstützerinnen satzungsfremde Zwecke aus und wirken ihre Beziehungen zu potentiellen und unserer Auftraggeber nicht für eigene darauf hin, dass andere dies nicht tun. bestehenden Unterstützern und Zwecke aus. Unterstützerinnen nicht für private und satzungsfremde Zwecke auszunutzen. 16. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung 17. Vorteilsannahme und 16. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung Vorteilsgewährung Wir werden zu keiner Zeit von irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Wir stellen sicher, dass unsere Wir stellen sicher, dass unsere Unterlassen fordern, uns versprechen lassen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu oder annehmen, wodurch Andere keiner Zeit von irgendjemandem keiner Zeit von irgendjemandem ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt Vorteile für ein Tun oder Unterlassen Vorteile für ein Tun oder Unterlassen werden. Ebenso wenig werden wir Anderen fordern, sich versprechen lassen oder fordern, sich versprechen lassen oder solche Vorteile versprechen oder gewähren. annehmen. Wir stellen ebenso sicher, annehmen. Wir stellen ebenso sicher, dass sie Anderen solche Vorteile nicht dass unsere Mitarbeiter und versprechen oder gewähren. Mitarbeiterinnen Anderen solche Vorteile nicht versprechen oder gewähren. 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister Stand: 07. März 2013 8
  • 9. 17. Ausübung 18. Ausübung 17. Ausübung Wir ermutigen alle Kolleginnen und Kollegen, Wir verpflichten alle in unserem Namen Wir verpflichten alle in unserem Namen sich diese Grundregeln professionellen Handelnden zur Einhaltung der Handelnden zur Einhaltung der Handelns zueigen zu machen und ihr Grundregeln für ethisches Handeln des Grundregeln für ethisches Handeln des Verhalten danach auszurichten. Deutschen Fundraising Verbandes. Deutschen Fundraising Verbandes. 18. Wirksamkeit gegenüber Dritten 19. Wirksamkeit gegenüber Dritten 18. Wirksamkeit gegenüber Dritten Wir machen diese Grundregeln auch für die Wir machen diese Grundregeln auch Wir machen diese Grundregeln auch in unserem Auftrag Tätigen verbindlich. für die in unserem Namen Handelnden für die von uns beauftragten und im verbindlich. Namen unseres Auftraggebers Handelnden verbindlich. 19. Schiedskommission 20. Schiedskommission 19. Schiedskommission Wer ein Verhalten eines Mitglieds des Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds Deutschen Fundraising Verbandes als des Deutschen Fundraising Verbandes des Deutschen Fundraising Verbandes Verstoß gegen diese Grundregeln rügen als Verstoß gegen diese Grundregeln als Verstoß gegen diese Grundregeln möchte, kann sich an den gerügt wissen möchten, können wir gerügt wissen möchten, können wir Schiedskommission wenden, den der uns an die Schiedskommission wen- uns an die Schiedskommission wen- Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu den, die der Verband auf Basis seiner den, die der Verband auf Basis seiner diesem Zweck eingerichtet hat. Schiedsordnung zu diesem Zweck Schiedsordnung zu diesem Zweck eingerichtet hat. eingerichtet hat. 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister Stand: 07. März 2013 9