19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Einzelmitglieder, Organisationen und Dienstleister [Entwurfsfassung DFRV-Ethikausschuss]
Bei dem Dokument handelt es sich um die Synopse der 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Einzelmitglieder, Organisationen und Dienstleister. Es ist eine Entwurfsfassung des Ehtik-Ausschusses im Deutschen Fundrasing Verband vom 7. März 2013, die zugleich Vorlage zur Mitgiederversammlung des Verbandes im April 2013 ist. Die Veröffentlichung der Vorlage geschieht mit freundlicher Genehmigung des Ethikausschusses für die Diskussion auf sozialmarketing.de
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19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Einzelmitglieder, Organisationen und Dienstleister [Entwurfsfassung DFRV-Ethikausschuss]
1. 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis
für Einzelmitglieder, Organisationen und Dienstleister
- Übersicht, betr. Organisationen und Dienstleister Entwurf Ethik-Ausschuss, Stand 7.3.2013 -
Ursprüngliche Fassung Angepasste Regeln für Organisationen Angepasste Regeln für Dienstleister
Präambel Präambel Präambel
Solidarität ist ein wesentliches Element Solidarität ist ein wesentliches Element Solidarität ist ein wesentliches Element
menschlichen Zusammenlebens im Streben menschlichen Zusammenlebens im menschlichen Zusammenlebens im
nach einer besseren Zukunft. Sie ist das Streben nach einer besseren Zukunft. Sie Streben nach einer besseren Zukunft. Sie
Fundament einer dynamischen ist das Fundament einer dynamischen ist das Fundament einer dynamischen
Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Bürgergesellschaft, die von der Freiheit Bürgergesellschaft, die von der Freiheit
Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht. und Eigenverantwortung des Einzelnen und Eigenverantwortung des Einzelnen
ausgeht. ausgeht.
Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich
vor allem dadurch, dass Personen und Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht
Körperschaften gemeinwohlbezogene Anliegen sich vor allem dadurch, dass Personen, sich vor allem dadurch, dass Personen,
freiwillig unterstützen. Institutionen und Organisationen Institutionen und Organisationen
gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig
Fundraiserinnen und Fundraiser sehen sich als
unterstützen. unterstützen.
Mittler zwischen Unterstützung Suchenden und
Unterstützern sowie als Treuhänder der Dem Gemeinwohl verpflichtete Sie werden dabei nach Bedarf unterstützt
berechtigten Interessen beider Seiten. Diese Institutionen und Organisationen sehen durch Dienstleister aller Art. Die
Aufgabe und die besondere Vertrauenssituation sich als Mittler zwischen Unterstützung Dienstleister verpflichten sich im Rahmen
im Fundraising macht eine gute, ethische Suchenden und Unterstützern sowie als dieser Zusammenarbeit zu ethischem
Fundraising-Praxis unabdingbar. Treuhänder der berechtigten Interessen Handeln.
beider Seiten. Sie verpflichten sich zu
Der Deutsche Fundraising Verband möchte Die besondere Vertrauenssituation im
19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Dienstleister
Stand: 07. März 2013 1
2. diese Vertrauensgrundlage mit seinen ethischem Handeln. Fundraising macht eine gute, ethische
Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising-Praxis unabdingbar.
Diese Aufgabe und die besondere
Fundraising, zu deren Einhaltung sich alle Vertrauenssituation im Fundraising Der Deutsche Fundraising Verband
Mitglieder verpflichten, stärken helfen – um einer machen eine gute, ethische Fundraising- möchte diese Vertrauensgrundlage mit
lebendigeren, weil nachhaltig solidarischen Praxis unabdingbar. seinen Grundregeln für ein gutes,
Bürgergesellschaft und einer Festigung des ethisches Fundraising stärken. Dazu
Ansehens des Berufsstands willen. Der Deutsche Fundraising Verband
gehört die Einhaltung seiner Charta der
möchte diese Vertrauensgrundlage mit
Spenderrechte.
seinen Grundregeln für ein gutes,
ethisches Fundraising stärken. Dazu
gehört die Einhaltung seiner Charta der
Spenderrechte.
1. Würde 1. Würde
1. Würde
Wir achten die Würde und den Schutz Wir achten die Würde und den Schutz Wir achten die Würde und den Schutz
menschlichen Lebens als Grundlage unseres menschlichen Lebens als Grundlage menschlichen Lebens als Grundlage
Handelns. unseres Handelns. unseres Handelns.
2. Gesetz 2. Gesetz
2. Gesetz
Wir handeln nach den Buchstaben des Wir handeln nach den Buchstaben des Wir handeln nach den Buchstaben des
geltenden Rechts. geltenden Rechts. geltenden Rechts.
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3. 3. Solidarität 3. Gemeinwohl 3. Gemeinwohl
Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Wir stärken durch unser Vorbild und Durch unser eigenes Handeln – und
Geben den Einsatz für Philanthropie, eigenes Handeln den Einsatz für insbesondere im Rahmen unseres
Solidarität und gegenseitiges Helfen in der Philanthropie, Solidarität und damit für Handelns für gemeinwohlorientierte
Gesellschaft. das Gemeinwohl. Auftraggeber – setzen wir uns aktiv für
Philanthropie, Solidarität und damit
das Gemeinwohl ein.
4. Berufsstand 4. Verpflichtung zu ethischem Handeln 4. Verpflichtung zu ethischem Handeln
Wir halten diese und die von unserem Wir als gemeinwohlorientierte Wir verpflichten uns zur Einhaltung
Verband anerkannten internationalen Organisation verpflichten uns zur dieser ethischen Standards und schaf-
ethischen Grundregeln, sowie die Regeln Einhaltung dieser ethischen Standards fen den entsprechenden Rahmen für
verwandter Berufsgruppen ein. und schaffen den entsprechenden unsere Mitarbeiterinnen und
Rahmen für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiter.
Mitarbeiterinnen.
5. Integrität 5. Integrität 5. Integrität
Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig Wir üben unsere Tätigkeit integer, Wir üben unsere Tätigkeit integer,
und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt
die Mittelbeschaffung mit unlauteren keinen Zweck, der die keinen Zweck, der die
Methoden, wie sie in diesen Grundregeln Mittelbeschaffung mit unlauteren Mittelbeschaffung für Auftraggeber mit
dargestellt sind, rechtfertigt. Methoden rechtfertigt. unlauteren Methoden rechtfertigt. Wir
beraten die Auftraggeber in diesem
Sinne.
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4. 6. Transparenz 6. Transparenz 6. Transparenz
Wir treten ein für Transparenz in unserem Wir verpflichten uns zu wahrhaften, Wir verpflichten uns gegenüber
Wirken und sind jederzeit zur Rechenschaft zeitnahen, sachgerechten und unseren Auftraggebern zu wahrhaften,
über unser berufliches Tun bereit. Dazu umfassenden Informationen über die zeitnahen, sachgerechten und
gehört eine wahre, schnellst mögliche, Ziele und die Arbeit der Organisation, umfassenden Informationen über die
sachgerechte und umfassende Information die verantwortlichen Personen sowie Strukturen und die unsere
über unsere Arbeit und ihre Ziele, ebenso wie zur Transparenz bei der Rechnungs- Zusammenarbeit mit den
eine vollständige und nachvollziehbare legung. Diese muss vollständig und Auftraggebern betreffenden Tätigkeiten
Rechnungslegung. nachvollziehbar sein. sowie die verantwortlichen Personen.
Wir veröffentlichen dazu
Jahresberichte, die u. a. die Werbe-
und Verwaltungskosten in getrennter
Form und die Vergütung der
Leitungsorgane dokumentieren.
7. Fairness 7. Fairness
7. Fairness
Wir unterlassen mit Bezug auf Wir unterlassen jedes, Kunden und
Wir unterlassen jedes beleidigende oder Personen und andere Organisationen andere Dienstleister herabsetzende
anderweitig herabsetzende Verhalten, jedes unethische Verhalten, Verhalten.
insbesondere in der Werbung. insbesondere in der Werbung. Als
unethisch verstehen wir in erster Linie
übermäßige Emotionalisierung,
Irreführung, Beleidigung, Denunziation
oder anderweitig herabsetzendes
Verhalten gegenüber Dritten.
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5. 8. Freie Entscheidung 8. Freie Entscheidung 8. Dienstleistungen
Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wir respektieren uneingeschränkt die Wir verzichten auf bedrängende
Wahl und Entscheidung Dritter, freie Wahl und Entscheidung Dritter, Emotionalisierung, Irreführung,
insbesondere potentieller und bestehender insbesondere potentieller und Beleidigung, Denunziation oder
Unterstützer und Unterstützerinnen. Wir bestehender Unterstützer und anderweitig herabsetzendes Verhalten
unterlassen jeden Druck und jeden Anschein Unterstützerinnen. Wir unterlassen gegenüber Dritten.
eines Druckes auf ihre Entscheidungen. jeden unangemessenen Druck auf ihre
Entscheidungen.
9. Privatsphäre 9. Privatsphäre 9. Privatsphäre
Wir respektieren die persönlichen Wünsche Wir respektieren die persönlichen Wir respektieren – unabhängig von der
und Vorgaben von potenziellen und Wünsche und Vorgaben von Verantwortung der Auftraggeber – die
bestehenden Unterstützerinnen und potenziellen und bestehenden persönlichen Wünsche und Vorgaben
Unterstützern zum Schutz der Privatsphäre Unterstützern und Unterstützerinnen von potenziellen und bestehenden
und zum Umgang miteinander. zum Schutz ihrer Privatsphäre. Unterstützerinnen und Unterstützern
der Auftraggeber.
10. Datenschutz 10. Datenschutz 10. Datenschutz
Wir geben uns anvertraute Informationen Wir legen besonderen Wert auf die Wir legen besonderen Wert auf die
oder Daten ohne Einverständnis der Einhaltung der gesetzlichen Einhaltung der gesetzlichen
Betroffenen nicht an Dritte weiter. Datenschutzbestimmungen. Datenschutzbestimmungen.
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6. 11. Verwendung 11. Mittelverwendung
Wir setzen uns ein für die ordnungsgemäße, Wir verpflichten uns zu einer effektiven
effiziente und effektive Verwendung der im und effizienten Mittelverwendung und
Rahmen unserer Tätigkeit eingeworbenen zur Erfassung und Kontrolle der
Mittel. Wirkungen der eingesetzten Mittel.
12. Weiterbildung 12. Weiterbildung 11. Weiterbildung
Wir sichern und verbessern die Qualität Wir sichern und verbessern die Wir sichern und verbessern die
unserer Arbeit, indem wir unsere Qualität unserer Arbeit, indem wir Qualität unserer Arbeit, indem wir allen
professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und unseren haupt- und ehrenamtlichen unseren Mitarbeitern und
Kompetenzen erweitern. Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Mitarbeiterinnen die Möglichkeit geben,
Möglichkeit geben, ihre professionellen ihre professionellen Kenntnisse,
Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompe- Fähigkeiten und Kompetenzen
tenzen aufzubauen bzw. zu erweitern. aufzubauen bzw. zu erweitern.
13. Austausch 13. Austausch 12. Austausch
Wir suchen den offenen und Wir pflegen den offenen und Wir suchen den offenen und
vertrauensvollen fachlichen Austausch vertrauensvollen fachlichen Austausch vertrauensvollen fachlichen Austausch
untereinander auch über den nationalen unserer eigenen Mitarbeiter und untereinander auch über den
Rahmen hinaus. Mitarbeiterinnen mit denen anderer nationalen Rahmen hinaus.
Organisationen auch über den
nationalen Rahmen hinaus.
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7. 14. Vergütung 14. Vergütung 13. Vergütung
Wir treten ein für eine leistungsgerechte Wir sorgen für eine leistungsgerechte, Wir verpflichten uns, unsere Mitarbeiter
Vergütung aller entgeltlich im Fundraising nicht diskriminierende Vergütung aller und Mitarbeiterinnen leistungsgerecht
Tätigen und die transparente Handhabung entgeltlich tätigen Mitarbeiter und und nicht diskriminierend zu vergüten.
von Vergütungsmodellen. Eine Vergütung Mitarbeiterinnen und die transparente Eine Vergütung überwiegend
überwiegend prozentual ohne Begrenzung Handhabung von Vergütungsmodellen. prozentual zum finanziellen Erfolg
zum Spendenerfolg und zu akquirierten Eine Vergütung überwiegend pro- (Beiträge, Spenden, Wert von Paten-
Zuwendungen lehnen wir ab. zentual ohne Begrenzung zum schaften u. a.) des Auftraggebers
Spendenerfolg und zu akquirierten und/oder ohne Begrenzung
Zuwendungen praktizieren wir nicht. praktizieren wir nicht.
Dienstleister, die in unserem Namen
auftreten, verpflichten wir, diese
Regeln gegenüber ihren Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen ebenfalls
einzuhalten.
15. Selbstbestimmung 14. Selbstbestimmung
Wir gehen keine Verpflichtungen Wir vermeiden es, Verpflichtungen
gegenüber Fördernden, Dienstleistern einzugehen oder einzufordern, die
oder Mitarbeitern ein, die unser unser Handeln oder das unserer
Handeln in unangemessener Weise Auftraggeber in unangemessener
determinieren. Weise determinieren.
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8. 15. Befangenheit und Interessenkonflikte 16. Befangenheit und 15. Befangenheit und
Interessenkonflikte Interessenkonflikte
Wir nutzen keine Beziehung zu potentiellen
und bestehenden Unterstützerinnen und Wir verpflichten alle für die Wir nutzen unsere Beziehungen zu den
Unterstützern für private und Organisation handelnden Personen, Unterstützern und Unterstützerinnen
satzungsfremde Zwecke aus und wirken ihre Beziehungen zu potentiellen und unserer Auftraggeber nicht für eigene
darauf hin, dass andere dies nicht tun. bestehenden Unterstützern und Zwecke aus.
Unterstützerinnen nicht für private und
satzungsfremde Zwecke auszunutzen.
16. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung 17. Vorteilsannahme und 16. Vorteilsannahme und
Vorteilsgewährung Vorteilsgewährung
Wir werden zu keiner Zeit von
irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Wir stellen sicher, dass unsere Wir stellen sicher, dass unsere
Unterlassen fordern, uns versprechen lassen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu
oder annehmen, wodurch Andere keiner Zeit von irgendjemandem keiner Zeit von irgendjemandem
ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt Vorteile für ein Tun oder Unterlassen Vorteile für ein Tun oder Unterlassen
werden. Ebenso wenig werden wir Anderen fordern, sich versprechen lassen oder fordern, sich versprechen lassen oder
solche Vorteile versprechen oder gewähren. annehmen. Wir stellen ebenso sicher, annehmen. Wir stellen ebenso sicher,
dass sie Anderen solche Vorteile nicht dass unsere Mitarbeiter und
versprechen oder gewähren. Mitarbeiterinnen Anderen solche
Vorteile nicht versprechen oder
gewähren.
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9. 17. Ausübung 18. Ausübung 17. Ausübung
Wir ermutigen alle Kolleginnen und Kollegen, Wir verpflichten alle in unserem Namen Wir verpflichten alle in unserem Namen
sich diese Grundregeln professionellen Handelnden zur Einhaltung der Handelnden zur Einhaltung der
Handelns zueigen zu machen und ihr Grundregeln für ethisches Handeln des Grundregeln für ethisches Handeln des
Verhalten danach auszurichten. Deutschen Fundraising Verbandes. Deutschen Fundraising Verbandes.
18. Wirksamkeit gegenüber Dritten 19. Wirksamkeit gegenüber Dritten 18. Wirksamkeit gegenüber Dritten
Wir machen diese Grundregeln auch für die Wir machen diese Grundregeln auch Wir machen diese Grundregeln auch
in unserem Auftrag Tätigen verbindlich. für die in unserem Namen Handelnden für die von uns beauftragten und im
verbindlich. Namen unseres Auftraggebers
Handelnden verbindlich.
19. Schiedskommission 20. Schiedskommission 19. Schiedskommission
Wer ein Verhalten eines Mitglieds des Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds
Deutschen Fundraising Verbandes als des Deutschen Fundraising Verbandes des Deutschen Fundraising Verbandes
Verstoß gegen diese Grundregeln rügen als Verstoß gegen diese Grundregeln als Verstoß gegen diese Grundregeln
möchte, kann sich an den gerügt wissen möchten, können wir gerügt wissen möchten, können wir
Schiedskommission wenden, den der uns an die Schiedskommission wen- uns an die Schiedskommission wen-
Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu den, die der Verband auf Basis seiner den, die der Verband auf Basis seiner
diesem Zweck eingerichtet hat. Schiedsordnung zu diesem Zweck Schiedsordnung zu diesem Zweck
eingerichtet hat. eingerichtet hat.
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