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Schuldenerleichterungen
für Griechenland?!
Anforderungen, Optionen und Wirkungen
IW policy paper · 25/2015
Autor:
Jürgen Matthes
Telefon: 0221 4981-754
E-Mail: matthes@iwkoeln.de
18. August 2015
2
Inhalt
Inhalt........................................................................................................................... 2
Abstract ...................................................................................................................... 3
1. Einleitung............................................................................................................. 4
2. Konzept für eine anreizkompatible Schuldenentlastung...................................... 5
2.1 Probleme mit Schuldentragfähigkeit und Finanzierungslücken ..................... 5
2.2 Grundkonzept einer Schuldenerleichterung im Rahmen des ESM................ 7
2.3 Optionen für eine Schuldenerleichterung ...................................................... 8
2.4 Risiken der Entlastungsstrategie ................................................................. 10
2.5 Wirkung auf Euro-Rettungsschirm und europäische Steuerzahler .............. 12
2.6 Gewährleistung adäquater Reformanreize .................................................. 13
3. Fazit................................................................................................................... 14
Literatur .................................................................................................................... 16
Anhang: Schuldentragfähigkeitsanalyse des IW Köln .............................................. 17
3
Abstract
Nachdem die griechische Regierung sehr weitgehenden Reformen zugestimmt hat,
scheint es beim dritten Hilfspaket für Griechenland um die Quadratur des Kreises zu
gehen. Der IWF soll im Boot gehalten werden, aber eine von ihm eingeforderte
Schuldenentlastung für Griechenland darf die europäischen Steuerzahler möglichst
nicht belasten und muss so anreizkompatibel gestaltet werden, dass Griechenland
nicht vom Reformkurs abweicht und nicht in fiskalischen Schlendrian verfällt. Die hier
vorgenommene Schuldentragfähigkeitsanalyse des IW Köln, die bis 2030 zu ver-
gleichbaren Ergebnissen wie die der europäischen Institutionen kommt, zeigt: Durch
eine weitgehende Übernahme der griechischen Staatsschulden durch den ESM lässt
sich der Schuldendienst so gestalten, dass die genannten Anforderungen erfüllt wer-
den können. Eine Schuldenstreckung verringert Griechenlands laufende Finanzie-
rungsbelastung, ohne die europäischen Steuerzahler zu belasten.
Eine Streckung der Rückzahlungsbedingungen um rund 20 Jahre würde Griechen-
land die Möglichkeit geben, seine Schulden bis etwa 2040 auf rund 100 Prozent des
BIP zurückzuführen und dann wieder an den Kapitalmarkt zurückzukehren. Dieses
Ergebnis basiert auf den getroffenen (und im Anhang transparent gemachten) An-
nahmen und ist daher mit Vorsicht zu interpretieren. Eine solche zeitliche Streckung
würde die griechischen Schulden tragbar machen und daher wahrscheinlich den IWF
mit ins Boot holen können. Sie ist zudem so gestaltbar, dass es unter den getroffe-
nen Annahmen nicht zu Verlusten für den Euro-Rettungsschirm und damit die euro-
päischen Steuerzahler kommt. Dazu muss Griechenland weiterhin die Zins- und
Verwaltungskosten des Euro-Rettungsschirms tragen. Die Grundvoraussetzung für
diese Strategie ist zudem, dass Griechenland einen hinreichend großen, über die
Zeit aber leicht sinkenden Primärüberschuss erzielt und die vereinbarten Strukturre-
formen umsetzt und fortführt. Um dies sicherzustellen, lassen sich eine Reihe von
Anreizen setzen und Vorkehrungen treffen.
Als weitere Maßnahme zur Schuldenentlastung sind Zinssenkungen für Griechen-
land kaum noch möglich, ohne dass der Euro-Rettungsschirm Verluste macht. Da-
rüber hinaus wird über Zinsstundungen diskutiert. Die bereits 2012 erfolgte Stundung
von Zinsen auf einen Teil der EFSF-Kredite sollte, um die Zinsbelastung für Grie-
chenland tragbar zu halten, auch für 20 Jahre verlängert werden. Weitere Zinsstun-
dungen können theoretisch auch unschädlich für die europäischen Steuerzahler ge-
staltet werden, indem sie die griechische Staatsschuld erneut erhöhen und Griechen-
land die Zinsen für diese zusätzlichen Schulden übernimmt. Dies würde aber bedeu-
ten, dass die griechische Staatsschuldenquote die Schwelle von 100 Prozent des
BIP erst deutlich später als 2040 erreichen würde.
4
1. Einleitung
Die Entscheidung über das dritte Hilfs- und Reformpaket für Griechenland steht be-
vor. Sie findet statt vor dem Hintergrund hoher politischer und wirtschaftlicher Unsi-
cherheit mit Blick auf Griechenland. Erschwerend kommt hinzu, dass über einen
“Schuldenschnitt” spekuliert wird, weil die griechischen Staatsschulden als nicht trag-
fähig gelten.
Vor diesen Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine ökonomische Strategie ausse-
hen kann, die Griechenland mittelfristig wieder auf ein gesundes wirtschaftliches
Fundament stellt, die griechischen Schulden tragfähig gestaltet und zugleich Lasten
für die europäischen Steuerzahler so weit wie möglich vermeidet. Diese Kurzstudie
soll dazu beitragen, für die finanzielle Seite eine solche Strategie in ihren zentralen
Elementen zu skizzieren.
Sie basiert auf dem vorliegenden und von den Euro-Finanzministern gutgeheißenen
dritten Hilfs- und Reformpaket für Griechenland. Aufgrund der Zugeständnisse der
griechischen Regierung umfasst es deutlich mehr wichtige Reformelemente, als noch
vor kurzem zu erwarten war. Das gilt beispielsweise für Reformen des Rentensys-
tems, der Produktmärkte, der freien Berufe und des Gesundheitssystems. Die
wachstumsfördernden Wirkungen von Strukturreformen (Matthes, 2015a) werden mit
dazu beitragen, dass die griechische Wirtschaft ihre Potenziale nach und nach bes-
ser ausschöpfen kann (McKinsey, 2012).
Die in Athen verbleibende Skepsis gegenüber dem Reformkurs stimmt sicherlich
nachdenklich. Daher wird es eine sehr engmaschige Überwachung geben, ob die
Parlamentsbeschlüsse auch in die Praxis umgesetzt werden. Außerdem dürfte die
technische Unterstützung der internationalen Organisationen dazu beitragen, die Ef-
fektivität der griechischen Administrationen so zu steigern, dass die Reformen besser
greifen als zuvor.
Im Weiteren geht es darum, die Grundidee einer anreizkompatiblen Schuldenentlas-
tung für Griechenland zu skizzieren. Dazu verwendet diese Studie eine eigene lang-
fristige Schuldentragfähigkeitsanalyse (siehe Anhang), um die Wirkungsweise des
vorgezeichneten Konzepts zu illustrieren.
5
2. Konzept für eine anreizkompatible Schuldenentlastung
Griechenland braucht eine langfristige Perspektive, damit Konsumenten und Investo-
ren trotz hoher Staatsverschuldung wieder Vertrauen fassen. Dies wird kaum ge-
schehen, wenn die Wirtschaftsakteure anhaltend mit einer Staatsschuldenkrise und
möglicherweise konfiskatorischen Steuererhöhungen rechnen müssen.
Bedauerlicherweise hat sich die Schuldensituation seit dem Jahreswechsel durch die
Reformverweigerung der griechischen Regierung und die resultierende Unsicherheit
stark verschlechtert. Die Schließung der Banken und die Einführung von Kapitalver-
kehrskontrollen hat die Lage vor allem für die Unternehmen weiter verschärft. Die
Ergebnisse bisheriger Schuldentragfähigkeitsanalysen wurden daraufhin deutlich
revidiert und kamen zu deutlich schlechteren Ergebnissen als zuvor (Europäische
Kommission, 2015; IMF, 2015). Demnach werden die griechischen Staatsschulden
inzwischen von diesen Organisationen unter den bisherigen Bedingungen als nicht
mehr tragfähig angesehen.
Diskutiert wird daher über eine Schuldenentlastung. Diese Debatte hat besondere
Brisanz, weil die Bundesregierung die Beteiligung des Internationalen Währungs-
fonds (IWF) sichern will. Der IWF aber hat seine Teilnahme an einem dritten Hilfspa-
ket für Griechenland davon abhängig gemacht, dass es zu einer signifikanten Schul-
denentlastung kommt. Eine Schuldenerleichterung für Griechenland müsste jedoch
verschiedene Anforderungen erfüllen:
 Griechenlands Schuldenlast sollte langfristig tragfähig gestaltet werden.
 Europäische Steuerzahler, die als Garantiegeber hinter dem Euro-
Rettungsschirm stehen, sind so weit wie möglich zu schonen.
 Die Schuldenerleichterung darf den Reformkurs in Griechenland nicht gefähr-
den und muss entsprechend anreizkompatibel gestaltet werden.
Die folgenden Ausführungen zeigen Optionen auf, wie diese Anforderungen erfüllt
werden können.
2.1 Probleme mit Schuldentragfähigkeit und Finanzierungslücken
Probleme für die Tragfähigkeit der griechischen Staatsschulden ergeben sich aus
zwei Blickwinkeln. Zum einen geht es dabei um die Höhe der Staatsschuldenquote
und deren absehbare Entwicklung. Zum anderen ist der Finanzierungsbedarf in den
kommenden Jahren zu betrachten.
6
Die verfügbaren Simulationen für die Entwicklung der griechischen Staatsschulden-
quote der europäischen Institutionen und des IWF stellen nur begrenzte Informatio-
nen zu ihren Annahmen zur Verfügung und enden laut den publizierten Daten mit
dem Jahr 2030. Daher wird hier eine eigene Schuldentragfähigkeitsanalyse vorge-
nommen, die bis 2030 zu vergleichbaren Ergebnissen kommt (siehe Anhang). Sie
dehnt den Betrachtungshorizont bis 2050 aus und macht die wesentlichen Annah-
men im Zeitverlauf transparent. Die Ergebnisse einer so langfristigen Vorausschau
sind allerdings mit Vorsicht zu interpretieren und dienen in erster Linie der Illustration.
Es geht darum, den Einfluss verschiedener wichtiger Einflussfaktoren zu verdeutli-
chen und einen Eindruck zu vermitteln, wie sich die griechische Staatsschuldenquote
unter dem Spektrum verschiedener Annahmen entwickeln könnte. Die Ergebnisse
zeigen, dass die griechische Staatsschuldenquote bis 2022 deutlich höher bleiben
wird, als es unter dem zweiten Hilfsprogramm mit einem Zielwert von rund 120 Pro-
zent des BIP angestrebt war. Selbst in dem hier aufgezeigten eher optimistischen
Szenario 2 sinkt die Staatsschuldenquote nur auf wenig unter 150 Prozent, im Ba-
sisszenario nur auf gut 160 Prozent des BIP.1
Diese Konstellation bringt erhebliche Probleme bezüglich des griechischen Finanzie-
rungsbedarfs mit sich. Denn bislang war vorgesehen, dass Griechenland spätes-
tens um das Jahr 2022 wieder an den Kapitalmarkt zurückkehrt. Die Ende 2012 ge-
währten Zins- und Tilgungsaufschübe bauten darauf auf und wurden daher für zehn
Jahre festgesetzt. Um wie vorgesehen mit den Tilgungen beginnen zu können,
müsste Griechenland am Kapitalmarkt Kredite dafür aufnehmen. Das wird angesichts
der voraussichtlich noch sehr hohen Staatsschuldenquote nicht zu tragbaren Zins-
konditionen möglich sein.
Zudem hat sich auch die Finanzierungssituation für die kommenden Jahre ver-
schlechtert. Dies ist besonders bedauerlich, da sich Griechenland noch Ende 2014
mit seinen Konsolidierungsfortschritten auf einem guten Weg befand. Es hatte einen
leichten Primärüberschuss erreicht und auch das öffentliche Haushaltsdefizit deutlich
gesenkt.2 Die von der griechischen Regierung in Kauf genommene krisenhafte Ent-
wicklung des bisherigen Jahres 2015 macht jedoch ein sehr viel größeres Hilfspaket
nötig. Aufgrund der verschlechterten Wirtschafts- und Haushaltslage werden deutlich
1 Zum Vergleich: Die Analyse der EU-Kommission weist für 2022 bei ebenfalls drei Szenarien bei ei-
nem mittleren Wert von rund 160 Prozent des BIP eine Spannweite von 148 bis 174 Prozent des BIP
auf. Der IWF ermittelt 170 Prozent des BIP.
2 Auf dieser Basis wäre der Finanzierungsbedarf für ein drittes Hilfspaket überschaubar gewesen. Von
einem solchen hypothetischen dritten Paket wäre nur ein kleiner Teil in die Deckung des überschau-
baren originären griechischen Haushaltsdefizits geflossen, das Gros wäre für Zinszahlungen sowie für
die Rückzahlung der IWF-Kredite und der von der EZB (und anderen) gehaltenen Staatsanleihen vor-
zusehen gewesen.
7
höhere Staatsdefizite erwartet und zudem ist eine Rekapitalisierung der Banken nö-
tig, die sich vor allem durch die länger anhaltende Kapitalflucht in ernsten Schwierig-
keiten befinden.
2.2 Grundkonzept einer Schuldenerleichterung im Rahmen des ESM
Die Grundidee einer Schuldenerleichterung basiert darauf, den griechischen Schul-
dendienst dadurch langfristig besser gestaltbar zu machen, dass der Euro-
Rettungsschirm die griechischen Staatsschulden weitgehend übernimmt. Griechen-
land wird somit anhaltend vom Kapitalmarkt abgekoppelt. Im anstehenden dritten
Hilfspaket ist daher ein erheblicher Teil der Kredite dafür vorgesehen, bestehende
Schulden (etwa bei der EZB, dem IWF oder anderen Investoren) abzulösen und de
facto auf den ESM zu übertragen.
Um den (über Tilgungszahlungen hinausgehenden) laufenden Finanzierungsbedarf
in Grenzen zu halten, sollte Griechenland mit einer möglichst wenig wachstums-
schädigenden Konsolidierung sein Haushaltsdefizit zügig abbauen. Sobald es zu-
nächst einen Primärüberschuss aufweist (also die Staatsausgaben ohne Zinsausga-
ben allein aus seinen Staatseinnahmen finanzieren kann), würden weitere ESM-
Kredite zwar die griechischen Staatsschulden weiter erhöhen, aber letztlich nur zur
Finanzierung der Zinszahlungen an ESM und EFSF dienen (falls bereits alle Schul-
den beim Rettungsschirm lägen). Wenn Griechenland schließlich auch seinen ge-
samten Staatshaushalt ausgleichen würde, wären keine weiteren Kredite des ESM
zur Finanzierung laufender Ausgaben nötig. Dann bliebe der Absolutwert der griechi-
schen Staatsschulden konstant.
Durch die Nutzung der langen Frist wird es möglich, die Staatsschuldenquote nach
und nach deutlich zu senken und so die Voraussetzungen für eine spätere Rückkehr
an den Kapitalmarkt zu schaffen. Zentral bei dieser Strategie ist, dass sie einen no-
minalen Schuldenschnitt zulasten des Rettungsschirms und damit der europäischen
Steuerzahlern vermeiden soll. Zusätzlich zu den nötigen Konsolidierungsmaßnah-
men, die auf den absoluten Wert der Staatsschulden wirken, dienen zur anhaltenden
Senkung der Staatsschuldenquote in der längeren Frist vor allem das reale BIP-
Wachstum und die Inflation. Sie steigern die nominale Wirtschaftsleistung im Nenner
der Staatsschuldenquote und helfen so, diese Quote zu reduzieren. Die Schulden-
tragfähigkeitsanalyse im Anhang macht deutlich, wie nachhaltig diese Effekte auf die
lange Frist wirken können.
8
2.3 Optionen für eine Schuldenerleichterung
Im Folgenden werden mehrere grundsätzliche Möglichkeiten zur Schuldenerleichte-
rung im Rahmen von ESM und EFSF aufgezeigt:
Erstens kann das Konzept des Euro-Rettungsschirms noch besser genutzt
werden: Es besteht darin, die wegen der hohen Bonität von ESM und EFSF günsti-
gen eigenen Finanzierungsbedingungen (bei Deckung der eigenen Kosten) an die
Programmländer weiterzureichen. Dagegen sind Kredite und Staatsanleihen der an-
deren Hilfsgeber oder Gläubiger Griechenlands höher verzinst und belasten den
griechischen Staatshaushalt somit stärker. Hierzu zählen die IWF-Hilfskredite, die
bilateralen Kredite des ersten Hilfspakets für Griechenland bei einigen Ländern mit
schlechterem Rating und die Staatsanleihen, die die EZB, die griechischen Banken
oder andere Investoren halten. Diese teureren Hilfsformen könnten weitgehend
durch günstigere ESM-Kredite ersetzt werden.
Die Rückzahlungsmodalitäten bei vielen Staatsanleihen und bei den IWF-Krediten
sehen zeitnahe feste Tilgungstermine vor, sodass hier keine weitere Gestaltungs-
notwendigkeit besteht. Bei länger laufenden Staatsanleihen bestünde dagegen die
Möglichkeit, dass der ESM an Griechenland Kredite für den vorzeitigen Rückkauf
vergibt. Ebenso könnten die bilateralen Kredite auf den ESM überführt werden.
Gestaltbar ist auch die weitere Beteiligung des IWF, die von der Bundesregierung
unabdingbar gewünscht wird. Hier besteht die Möglichkeit, dass der IWF nur mit ei-
nem sehr kleinen Kredit am dritten Hilfspaket teilnimmt, um die Zinsbelastung Grie-
chenlands weiter zu begrenzen. Eigentlich wäre es nach Ansicht des IW Köln erstre-
benswert, dass der ESM hinreichend unabhängig wird, um die Disziplinierungsfunkti-
on des IWF gegenüber der tendenziell zu laxen EU-Kommission zu übernehmen.
Doch erscheint dies derzeit noch nicht realistisch.
Auch die von den griechischen Banken (als wichtige Gruppe der privaten Gläubiger)
gehaltenen Staatsanleihen bieten Gestaltungsspielräume, da sich die Banken weit-
gehend in Staatsbesitz befinden. Es wäre daher vorstellbar, dass die Führung der
Banken einem Schuldentausch zustimmt, mit dem höher verzinsliche aktuelle
Staatsanleihen gegen Staatsanleihen zu niedrigen Zinskonditionen getauscht wer-
den.3
3 Allerdings würde das die Einnahmen der Banken mindern. Da aber der griechische Staat mit einem
Teil der Hilfskredite die Banken stützen muss, käme es zu einem wenig effektiven Verschiebebahnhof
zwischen Staat und Banken.
9
Eine weitere Senkung der Zinskonditionen bei der Kreditweitergabe durch den ESM
an Griechenland ist jedoch eng beschränkt, da die Zinsen bereits stark reduziert
wurden. Eine zusätzliche nennenswerte Senkung würde dazu führen, dass der Ret-
tungsschirm Verluste machen würde (soweit diese nicht Griechenland angelastet
werden), was zu vermeiden ist.
Eine wichtige Einschränkung ist beim Blick auf die günstigen Finanzierungskonditio-
nen des ESM zu beachten. So muss einkalkuliert werden, dass das allgemeine Zins-
niveau, zu dem sich der ESM selbst am Kapitalmarkt refinanzieren kann, mit dem
Auslaufen der Niedrigzinsphase wieder allmählich steigen wird. Um den Anstieg der
Zinslast für Griechenland zu mindern, sollte der ESM, der sich zu unterschiedlichen
Laufzeiten mischfinanziert, einen nennenswerten Teil der Kredite an Griechenland
möglichst sehr langfristig zu den jetzt sehr niedrigen Zinsen aufnehmen. Diese As-
pekte sind in der Schuldentragfähigkeitsanalyse im Anhang berücksichtigt.
Zweitens kann der laufende Schuldendienst und Finanzierungsbedarf durch eine
Verschiebung der Schuldenrückzahlung gemindert werden. Dazu können EFSF
und ESM die Rückzahlungsfristen für ihre Hilfskredite verlängern und deren Til-
gungsbeginn zeitlich hinausschieben. Wenn alle Kredite beim Euro-Rettungsschirm
liegen, würde es für Griechenland nicht nötig sein, auslaufende Kredite oder Staats-
anleihen durch neue Kredite zu refinanzieren. Regelmäßig durch Neukredite finan-
ziert werden müssten dann nur die laufenden Staatsausgaben einschließlich der
Zinszahlungen – dies aber nur, solange die Staatseinnahmen dazu noch nicht voll-
ständig ausreichen.
Die Rückzahlungsfristen für die griechischen Hilfskredite sind bereits Ende 2012 ver-
längert worden, als die durchschnittliche Laufzeit von 15 auf 30 Jahre erhöht wurde.
Offenbar wird aktuell diskutiert, die durchschnittliche Laufzeit nochmals auf 60 Jahre
zu verdoppeln. Die ersten Tilgungszahlungen für die Hilfskredite sind derzeit für die
Zeit nach 2020 vorgesehen, was wie erwähnt nicht realistisch ist. Das Basisszenario
der Schuldentragfähigkeitsanalyse im Anhang gibt Hinweise darauf, welche Maß-
nahmen zur Verbesserung dieser Situation angebracht sein könnten. Demnach wäre
um das Jahr 2040 eine Staatsschuldenquote von rund 100 Prozent erreicht und eine
Rückkehr an den Kapitalmarkt vermutlich zu akzeptablen Bedingungen möglich. Dies
würde ein Hinausschieben der ersten Tilgungszahlungen bis spätestens 2040 nahe-
legen. Mit dieser Verschiebung um 20 Jahre könnte dann auch die durchschnittliche
Laufzeit von 30 auf 50 Jahre verlängert werden. Soweit die Annahmen des Ba-
sisszenarios als realistisch erachtet werden können, erscheint eine Verdoppelung
der durchschnittlichen Laufzeit auf 60 Jahre nicht notwendig.
10
Drittens kann auch an die Stundung von Zinszahlungen gedacht werden, um die-
se in die Zukunft zu verschieben. Diese Option wird in Brüssel offenbar derzeit auch
diskutiert. Bereits Ende 2012 wurden Zinsen auf einen Teil der EFSF-Kredite an
Griechenland gestundet. Damit erhöhte sich aber die griechische Staatsschuld. Die-
ses Arrangement sollte auch um 20 Jahre verlängert werden, weil die Begleichung
der 2012 aufgeschobenen Zinsen die Schuldendynamik nennenswert verschlechtern
dürfte.
Weitere Zinsstundungen würden aber erneut die Staatsschulden erhöhen. Damit
dürfte die griechische Staatsschuldenquote die Schwelle von 100 Prozent des BIP
bei den hier getroffenen Annahmen erst deutlich später als 2040 erreichen. Eine
Rückkehr an den Finanzmarkt um das Jahr 2040 würde so deutlich erschwert.
2.4 Risiken der Entlastungsstrategie
Die weitgehende Verschiebung der griechischen Staatsschulden auf den ESM, die
Verschiebung der Schuldenrückzahlung um rund 20 Jahre und die Fortführung der
schon erfolgten Zinsstundung von Teilen der EFSF-Kredite können neben Konsoli-
dierung und Strukturreformen mit dazu beitragen, die griechischen Schulden tragfä-
hig zu halten. Das zeigt das Basisszenario der hier vorgenommenen Schuldentrag-
fähigkeitsanalyse (siehe Anhang). Im optimistischeren Szenario 2 wären eine frühere
Rückkehr an den Finanzmarkt und damit auch ein früherer Beginn der Schulden-
rückzahlung an den Euro-Rettungsschirm denkbar. Doch zeigt Szenario 3, dass
durchaus nennenswerte Risiken bestehen und auch Annahmekonstellationen denk-
bar sind, die eine Rückführung der Staatsschuldenquote auf 100 Prozent des BIP
verhindern würden. Diese Risiken lassen sich teilweise, aber nicht vollständig min-
dern.
Zunächst könnte das allgemeine Zinsniveau, zu dem sich ESM und EFSF finanzie-
ren, schneller steigen als im Basisszenario angenommen. Soweit die Kredite der
Rettungsschirme zu variablen Zinsen finanziert werden, würde das auch die Zinskos-
ten für Griechenland erhöhen. Bei einem schnellen und starken Anstieg könnte das
den Finanzierungsbedarf derart erhöhen, dass sich die Entwicklung der Staatsschul-
denquote deutlich verschlechtert. Dieser Gefahr lässt sich teilweise begegnen: Wenn
es gelingt, dass die Rettungsschirme aktuell sehr langfristige Kredite zu den derzeit
sehr niedrigen Zinsen aufnehmen, kann die kostensteigernde Wirkung des späteren
Zinsanstiegs vermindert werden. Zudem könnten sich ESM und EFSF nach erfolg-
tem Zinsanstieg stärker kurzfristig finanzieren, weil Zinsen für kurze Fristen in der
Regel deutlich niedriger sind als für längere Fristen. Darüber hinaus könnte Grie-
chenland den Zinskostenanstieg durch einen höheren Primärüberschuss auffangen.
11
Doch ganz reduzieren lässt sich das Risiko eines starken Zinsanstiegs nicht. Im Fall
eines sehr starken Zinsanstiegs, der durch eine weitere Erhöhung des Primärüber-
schusses nicht vertretbar aufgefangen werden kann, bliebe eine weitere teilweise
Zinsstundung. Dies würde aber die zuvor erwähnten Nachteile einer Verschlechte-
rung der Schuldendynamik und damit einer späteren Rückkehr an den Finanzmarkt
mit sich bringen.
Als weiteres Risiko könnten sich Wachstum und Inflation deutlich schlechter entwi-
ckeln als im Basisszenario, etwa aufgrund einer grundsätzlichen Wirtschaftsschwä-
che (eines schwachen Potenzialwachstums) oder wegen häufiger oder tiefer Rezes-
sionen. Gegen das Risiko einer anhaltenden Wirtschaftsschwäche spricht die Vielfalt
der schon erfolgten und im dritten Hilfspaket noch vorgesehenen Strukturreformen.
Dass Strukturreformen neue Wachstumsdynamik erzeugen, belegen eindrucksvoll
die Beispiele Irland, Spanien und etwas eingeschränkt auch Portugal (Matthes,
2015a; 2015b). Auch in Griechenland begannen die ergriffenen Strukturreformen
bereits, Wirkung zu zeigen. So lagen die Wachstumsprognosen für 2015 für Grie-
chenland vor den Neuwahlen Ende 2014 noch bei um die 3 Prozent. Die neue grie-
chische Regierung hat mit der von ihr geschürten Unsicherheit diesen beginnenden
Aufschwung aber wieder zunichte gemacht. Wenn jetzt mit dem neuen Reformpaket
und den rekapitalisierten Banken wieder ein gesundes Fundament entsteht, werden
die Menschen auch wieder konsumieren und die Wirtschaft wird wieder investieren.
Mit dem Vertrauen dürfte auch das Wachstum zurückkehren. Interessant ist in die-
sem Zusammenhang auch, dass Griechenland auf Basis von Daten der OECD in
den 1990er Jahren – bei tendenziell günstigeren demografischen Trends – ein jah-
resdurchschnittliches Wachstum des realen BIP von rund 2,5 Prozent aufwies.
Das Risiko einer Rezession bleibt bestehen Doch wenn Griechenland sein Haus-
haltsdefizit wie vorgegeben mittelfristig weiter senkt, erhält die Regierung Spielraum
für eine antizyklische Fiskalpolitik, um die Rezession zu bekämpfen. Zudem führen
Erholungsphasen nach Rezessionen üblicherweise anfänglich zu relativ hohen
Wachstumsraten. Die aufgezeigten Wachstumspfade in der Schuldentragfähigkeits-
analyse sind so zu verstehen, dass sie um derartige Effekte geglättet sind und mittel-
fristige durchschnittliche Wachstumsraten unter Berücksichtigung begrenzter Rezes-
sionen aufweisen.
Ein weiteres Risiko liegt darin, dass die Rückkehr an den Kapitalmarkt zur Tilgungs-
finanzierung nach 2040 wider Erwarten nur zu so hohen Zinsen erfolgen kann, so-
dass der Schuldendienst auf Dauer nicht tragbar wäre. Dagegen spricht, dass Grie-
chenland im Basisszenario über längere Zeit demonstriert hat, dass es die Staats-
schulden auf ein tragbares Niveau reduzieren kann. Um das Risiko weiter zu be-
grenzen, sollten die etwa ab dem Jahr 2040 vorzunehmenden ersten Tilgungen der
12
Rettungsschirmkredite zunächst noch gering sein, erst allmählich steigen und (wie
derzeit bereits) über eine längere Zeit gestreckt werden. Ein weiteres Problem könn-
te darin liegen, dass die Hilfskredite des ESM Seniorität genießen (siehe dazu auch
Busch/Matthes, 2015). Seniorität bedeutet für die übrigen Gläubiger, dass sie bei
einem Schuldenschnitt nachrangig bedient werden und überproportionale Forde-
rungsverluste hinnehmen müssen. Die nachrangigen Gläubiger werden daher höhe-
re Risikoprämien verlangen. Da ein erheblicher Teil der Kredite der Rettungsschirme
auf die EFSF-Kredite entfällt, die keinen Senioritätsstatus haben, dürfte sich dieses
Risiko in Grenzen halten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass eine teilweise Be-
grenzung der Seniorität der ESM-Kredite sinnvoll sein könnte.
Auf das besonders relevante Risiko, dass die griechische Regierung keine hinrei-
chenden Primärüberschüsse erzielt und Strukturreformen nicht ausreichend umsetzt,
wird in Kapitel 2.6 näher eingegangen.
2.5 Wirkung auf Euro-Rettungsschirm und europäische Steuerzahler
Der Begriff „Schuldenschnitt“ ist nicht eindeutig definiert, impliziert aber die Sorge,
dass die Kreditgeber EFSF und ESM – und damit letztlich die europäischen Steuer-
zahler – Verluste hinnehmen müssen.
Finanzmathematisch bedeuten ein Hinausschieben der Schuldenrückzahlung und
auch Zinsstundungen in der Tat einer Forderungsminderung für die Gläubiger, weil
der sogenannte abgezinste Barwert der Hilfskredite sinkt. Diese Sichtweise ist rein
rechnerisch richtig, verkennt aber den eigentlichen Sinn der Hilfskredite. Sie sind
nicht wie bei kommerziellen Krediten dazu gedacht, dass Rettungsschirm und Geber-
länder damit Gewinn machen. Eine Minderung des Barwertes bedeutet tatsächlich
eine geringere Rendite des Kredits. Doch darauf kommt es nicht an. Vielmehr geht
es darum, dass für die Geberländer mit den Hilfskrediten möglichst keine Verluste
entstehen. Dies ist jedoch dann weiterhin der Fall, wenn Griechenland die Zins- und
Verwaltungskosten von ESM und EFSF weiterhin trägt, so wie es bisher der Fall ist.
Damit ist wie erläutert auch verbunden, dass letztlich Griechenland höhere Zinskos-
ten hinnehmen muss, wenn das allgemeine Zinsniveau steigt.
Bei einer Verschiebung der Schuldenrückzahlung würden also unter dieser Voraus-
setzung vereinfacht gesagt keine „echten“ Verluste entstehen. Auch eine Zinsstun-
dung könnte unschädlich für die europäischen Steuerzahler gestaltet werden, wie es
bereits 2012 erfolgt ist. Zwar muss gewährleistet sein, dass ESM und EFSF die Zin-
sen auf ihre Kredite am Kapitalmarkt zahlen, obwohl keine Zinszahlung von Grie-
chenland erfolgt, die sie normalerweise dafür verwenden. Dies ist durch Aufnahme
13
weiterer Kredite durch ESM und EFSF möglich. Diese zusätzlichen Kredite können
ebenfalls auf Griechenland übertragen werden, erhöhen aber die griechische Schul-
denlast weiter. Zudem müsste Griechenland die Zinsen für diese zusätzlichen Schul-
den übernehmen, wie es auch nach 2012 schon geschah. Wie bereits erwähnt, sollte
diese Option nur als Ultima Ratio in Erwägung gezogen werden, das heißt, falls das
allgemeine Zinsniveau zu stark steigt.
2.6 Gewährleistung adäquater Reformanreize
Die vorgenommene Schuldentragfähigkeitsanalyse macht deutlich, dass eine Rück-
kehr an den Kapitalmarkt auch um das Jahr 2040 nur möglich sein wird, wenn Grie-
chenland einen hinreichenden Primärüberschuss erzielt und durch die Umsetzung
von Strukturreformen neues Wachstum generiert. Nur wenn die Europartner sich da-
rauf verlassen können, macht eine Schuldenerleichterung für sie Sinn.
Die griechische Regierung steht bedauerlicherweise nicht hinter dem avisierten Re-
formkurs. Zudem ist fraglich, was geschieht, wenn Griechenland seinen Staatshaus-
halt soweit konsolidiert hat, dass es seine Primärausgaben (und gegebenenfalls
Zinszahlungen an andere Gläubiger als den Rettungsschirm) allein finanzieren kann.
Dann ist es außer für die Finanzierung der Zinsen an den Euro-Rettungsschirm nicht
mehr auf weitere ESM-Kredite angewiesen. Die griechische Regierung könnte dann
geneigt sein, die Zinszahlungen an ESM und EFSF einzustellen. Im Extremfall könn-
te sie auch die spätere Schuldentilgung im Rahmen eines strategischen Staatsbank-
rotts infrage stellen. Die Europartner könnten darauf mit einer Aufkündigung des
Hilfsprogramms reagieren. Bei einem hinreichenden Primärüberschuss hätte dies
aber möglicherweise nur geringe Auswirkungen, weil Griechenland bei so guter
Haushaltslage nicht auf eine Kreditaufnahme am Kapitalmarkt angewiesen wäre.
Daher sind starke Anreize und Kontrollen nötig, um ein solches Szenario zu verhin-
dern. Verschiedene Optionen sind hierbei denkbar:
 Im Rahmen der üblichen Reformkonditionalität sind die Auszahlungen der
Tranchen des dritten Hilfspakets zu Recht eng an die engmaschige Überwa-
chung der Reformumsetzung gebunden.
 Eine Schuldenerleichterung für Griechenland in der hier vorgezeichneten
Form muss sicherlich zeitnah fest versprochen werden, um den IWF ins Boot
zu holen. Es wäre aber erstrebenswert, wenn sie erst nach Umsetzung der im
dritten Hilfspaket vorgesehenen Reformen auch rechtlich bindend wird. Alter-
nativ könnte die Schuldenentlastung nur schrittweise gewährt werden – paral-
lel zu der verlässlichen Implementierung der Reformen.
14
Bei einer möglichen Reformverweigerung sind darüber hinaus folgende Maßnahmen
denkbar, die mit zunehmender Wirkung und Relevanz einsetzbar wären:
 Die technische Unterstützung durch die internationalen Organisationen könn-
ten so lange eingestellt werden, bis Reformen erfolgen.
 Die Strukturfondsmittel, auf die Griechenland zugreifen kann, könnten ge-
sperrt und bei anhaltender Verweigerung bei laufenden Projekten ausgesetzt
werden.
 Ein Entzug von Stimmrechten in wichtigen EU-Gremien könnte erfolgen (des-
sen rechtliche Zulässigkeit vorab zu prüfen wäre).
 Bei vollständiger Abweichung vom Reformkurs könnten ESM und EFSF ihre
gesamten Forderungen, die teilweise Senioritätsstatus haben, fällig stellen.
Das würde Griechenland auch mittelfristig, wenn wieder Finanzierungsbedarf
entsteht, die Rückkehr an den Finanzmarkt deutlich erschweren.
 Als Ultima Ratio könnten die Gremien der EWU (nach Fälligstellung ihrer For-
derungen und nicht erfolgter Rückzahlung) formell einen Staatsbankrott fest-
stellen. Daraufhin dürfte die EZB die griechischen Banken nicht mehr voll-
ständig finanzieren und dem griechischen Bankensystem drohte der Kollaps.
Diese teilweise sehr weitgehenden Sanktionen einer Reformverweigerung sollten
idealerweise allein durch ihre glaubwürdige Existenz nicht zum Einsatz kommen
müssen.
3. Fazit
Nachdem die griechische Regierung sehr weitgehenden Reformen zugestimmt hat,
scheint es beim dritten Hilfspaket für Griechenland um die Quadratur des Kreises zu
gehen. Der IWF soll im Boot gehalten werden, aber eine von ihm eingeforderte
Schuldenentlastung für Griechenland darf die europäischen Steuerzahler möglichst
nicht belasten und muss so anreizkompatibel gestaltet werden, dass Griechenland
nicht vom Reformkurs abweicht und nicht in fiskalischen Schlendrian verfällt. Die hier
vorgenommene Schuldentragfähigkeitsanalyse des IW Köln, die bis 2030 zu ver-
gleichbaren Ergebnissen wie die der europäischen Institutionen kommt, zeigt: Durch
eine weitgehende Übernahme der griechischen Staatsschulden durch den ESM lässt
sich der Schuldendienst so gestalten, dass die genannten Anforderungen erfüllt wer-
den können. Eine Schuldenstreckung verringert Griechenlands laufende Finanzie-
rungsbelastung, ohne die europäischen Steuerzahler zu belasten.
15
Eine Streckung der Rückzahlungsbedingungen um rund 20 Jahre würde Griechen-
land die Möglichkeit geben, seine Schulden bis etwa 2040 auf rund 100 Prozent des
BIP zurückzuführen und dann wieder an den Kapitalmarkt zurückzukehren. Dieses
Ergebnis basiert auf den getroffenen (und im Anhang transparent gemachten) An-
nahmen und ist daher mit Vorsicht zu interpretieren. Eine solche zeitliche Streckung
würde die griechischen Schulden tragbar halten und daher wahrscheinlich den IWF
mit ins Boot holen können. Sie ist zudem so gestaltbar, dass es unter den getroffe-
nen Annahmen nicht zu Verlusten für den Euro-Rettungsschirm und damit die euro-
päischen Steuerzahler kommt. Dazu muss Griechenland weiterhin die Zins- und
Verwaltungskosten des Euro-Rettungsschirms tragen. Die Grundvoraussetzung für
diese Strategie ist zudem, dass Griechenland einen hinreichend großen, über die
Zeit aber leicht sinkenden Primärüberschuss erzielt und die vereinbarten Strukturre-
formen umsetzt und fortführt. Um dies sicherzustellen, lassen sich eine Reihe von
Anreizen setzen und Vorkehrungen treffen.
Als weitere Maßnahme zur Schuldenentlastung sind Zinssenkungen für Griechen-
land kaum noch möglich, ohne dass der Euro-Rettungsschirm Verluste macht. Dar-
über hinaus wird über Zinsstundungen diskutiert. Die bereits 2012 erfolgte Stundung
von Zinsen auf einen Teil der EFSF-Kredite sollte, um die Zinsbelastung für Grie-
chenland tragbar zu halten, auch für 20 Jahre verlängert werden. Weitere Zinsstun-
dungen können theoretisch auch unschädlich für die europäischen Steuerzahler ge-
staltet werden, indem sie die griechische Staatsschuld erneut erhöhen und Griechen-
land die Zinsen für diese zusätzlichen Schulden übernimmt. Dies würde aber bedeu-
ten, dass die griechische Staatsschuldenquote die Schwelle von 100 Prozent des
BIP erst deutlich später als 2040 erreichen würde.
16
Literatur
Busch, Berthold / Matthes, Jürgen, 2015, Regeln für Staatsinsolvenzen im Euro-
raum, IW-Analysen, Nr. 104, Köln
Europäische Kommission, 2015, Debt sustainability analysis, unveröffentlichtes
Manuskript, Brüssel
IMF – International Monetary Fund, 2015, Greece – An update of IMF staff’s pre-
liminary public debt sustainability analysis, IMF Country Report, Nr. 15/186, Wash-
ington D.C.
Matthes, Jürgen, 2015a, Relevanz von Strukturreformen für Wachstum und Wäh-
rungsraum, in: Wirtschaftsdienst, 95. Jg., Nr. 2, S.106–113
Matthes, Jürgen, 2015b, Euro-Rettungsschirm – Eine Bilanz nach fünf Jahren, in:
Wirtschaftsdienst, 95. Jg., Nr. 6, S.422–428
McKinsey – McKinsey&Company, Athens Office, 2012, Greece 10 Years Ahead –
Defining Greece’s new growth model and strategy, Executive Summary, Athen
17
Anhang: Schuldentragfähigkeitsanalyse des IW Köln
Die Formel für die Entwicklung der Staatsschuldenquote im Zeitverlauf lautet:
𝐵𝑡 = 𝐵𝑡−1 ∗ (
1 + 𝑖 𝑡
1 + 𝑔𝑡
) − 𝑃𝑆𝑡
mit:
B = Staatsschuldenquote in Prozent des BIP;
t = Zeitindex;
i = Durchschnittszins auf die gesamte Staatsschuld in Prozent;
g = nominale BIP-Wachstumsrate gegenüber Vorjahr in Prozent
PS = öffentlicher Primärsaldo in Prozent des BIP.
Dahinter steht die Intuition, dass die Schuldenquote ceteris paribus steigt, wenn der
Durchschnittszins auf die Staatsschuld größer als die nominale BIP-Wachstumsrate
ist. Dieser schuldenerhöhende Effekt ist umso größer, je höher die Staatsschuld in
der Vorperiode war. Dem sich aus der multiplikativen Verknüpfung ergebenden ge-
samten schuldenerhöhenden Effekt wirkt ein positiver öffentlicher Primärsaldo ent-
gegen. Ist der Primärsaldo groß genug, kann die Staatschuldenquote sinken, obwohl
der Zins die Wachstumsrate übersteigt.
Die zugrunde liegenden Annahmen (siehe die folgenden Abbildungen 2 bis 5) wer-
den im Folgenden kurz erläutert:
 Der Durchschnittszins auf die griechische Staatsschuld liegt aktuell gemäß
den Angaben der EU-Kommission bei 2,4 Prozent. Dazu tragen neben dem
generell sehr niedrigen Zinsniveau auch verschiedene Zinserleichterungen der
Hilfskredite aus dem Jahr 2012 bei. EFSF und ESM verschulden sich zur Re-
finanzierung der Hilfskredite an Griechenland mit einer Mischfinanzierung ver-
schiedener Laufzeiten. Sie überwälzen ihre durchschnittlichen Zinskosten auf
Griechenland (einschließlich Verwaltungsgebühren und einem nach deutlicher
Reduzierung nur noch sehr kleinen Aufschlag), sodass ESM und EFSF keine
Verluste entstehen. Daher spielt die Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus
eine wichtige Rolle für die von Griechenland im Zeitverlauf zu zahlenden
durchschnittlichen Zinskosten. Hier wird angenommen, dass es in den ver-
schiedenen Szenarien im Rahmen des Ausstiegs aus der Niedrigzinsphase zu
einem unterschiedlich raschen Anstieg des Zinsniveaus und damit auch der
Zinsbelastung für den griechischen Staat kommt. Der Anstieg wird dadurch
gemindert, dass EFSF und ESM per Annahme in relevantem Ausmaß sehr
langfristige Kredite zu den aktuell sehr niedrigen Zinsen aufgenommen haben.
18
 Die nominale Wachstumsrate des BIP setzt sich zusammen aus dem realen
BIP-Wachstum und der Inflation, gemessen an der Veränderung des BIP-
Deflators. Für das reale Wachstum wird in den verschiedenen Szenarien zu-
nächst eine unterschiedlich schlechte aktuelle Entwicklung unterstellt, gefolgt
von einer verschieden stark und lang ausgeprägten Erholung, die vorwiegend
von Rebound-Effekten und von den positiven Wirkungen erfolgter Strukturre-
formen angetrieben wird. Langfristig pendelt sich das Wirtschaftswachstum
dann im Basisszenario auf jahresdurchschnittlich rund 1,8 Prozent ein, also
auf ähnlichem Niveau wie in der Schuldentragfähigkeitsanalyse der EU-
Kommission (2015) von 1 ¾ Prozent. Szenario 2 und 3 unterstellen eine leicht
besser respektive schlechtere Wachstumsrate in der langen Frist. Der BIP-
Deflator spiegelt zunächst den noch vorhandenen Preisdruck wider und pen-
delt sich – nach zwischenzeitlich etwas höheren Preissteigerungsraten im Zu-
ge der wirtschaftlichen Erholung – langfristig bei 1,8 Prozent im Basisszenario
ein, wobei die Szenarien 2 und 3 erneut besser respektive schlechtere Verläu-
fe unterstellen.
 Der Primärsaldo entwickelt sich in allen drei Szenarien zunächst bis 2018 wie
im Reformprogramm vorgesehen. Danach wird er in den verschiedenen Sze-
narien eine Zeit lang auf unterschiedlich hohem Niveau gehalten, bevor er
leicht zu sinken beginnt.
 Nicht berücksichtigt sind mögliche Privatisierungserlöse und mögliche Erlöse
aus Zinseinkommen des Eurosystems aus dem von den Notenbanken gehal-
tenen Bestand an griechischen Staatsanleihen (im Rahmen der Programme
SMP und ANFA). Bezöge man diese mit ein, würden die Verläufe der Staats-
schuldenquote etwas günstiger verlaufen. Gerade die Privatisierungserlöse
und deren genaue Verwendung lassen sich derzeit aber nur schwer absehen.
Die Ergebnisse (Abbildung 1) sind aufgrund der Sensitivität gegenüber den getroffe-
nen Annahmen nur als illustrativ anzusehen, was durch die unterschiedliche Entwick-
lung der griechischen Staatsschuldenquote in den verschiedenen Szenarien deutlich
wird. Bis zum Jahr 2022 sind die Verläufe der Staatsschuldenquote in den drei Sze-
narien (146/161/177 Prozent des BIP) sehr ähnlich mit denen der EU-Kommission
(2015) (148/160/174 Prozent des BIP). Das Ergebnis des IWF (2015) für 2022 liegt
mit 170 Prozent des BIP zwischen dem Basisszenario und dem schlechteren Szena-
rio 3. Auch für das Jahr 2030 ist die Spannweite der drei Szenarien (104/129/157
Prozent des BIP) noch hinlänglich vergleichbar mit den Szenarien der EU-
Kommission (107/122/143 Prozent des BIP), wenn berücksichtigt wird, dass in den
hier verwendeten Szenarien keine Privatisierungserlöse und Rückflüsse aus den
Zinseinkommen der Notenbanken einbezogen sind. Der IWF (2015) macht keine ak-
19
tualisierten Angaben für 2030. Da die Gefahr groß ist, dass Griechenland bei der im
Jahr 2030 erreichten Staatsschuldenquote noch nicht verlässlich auf den Kapital-
markt zurückkehren kann, wird die Simulation hier – anders als in den publizierten
Ergebnissen von EU-Kommission und IWF – noch weit über 2030 hinaus fortgesetzt.
Dabei zeigt sich, dass der Beginn der Tilgungszahlungen durch Griechenland für die
Kredite des Euro-Rettungsschirms – und damit vermutlich auch die Notwendigkeit-
den Kapitalmarkt zurückzukehren – nicht schon um 2030 angesetzt werden sollte.
Allenfalls im optimistischen Szenario erscheint dies bei einer dann erreichten Staats-
schuldenquote von gut 100 Prozent denkbar. Im Basisszenario dauert der weitere
Abbau der Staatsschuldenquote nach 2030 in Richtung 100 Prozent relativ lange,
weil angenommen wird, dass das allgemeine Zinsniveau gestiegen ist und der (wei-
ter positive) Primärüberschuss leicht abgenommen hat. Hier erscheint eine Rückkehr
an den Kapitalmarkt erst um das Jahr 2040 sinnvoll.
Das negativere Szenario 3 macht sehr deutlich, dass eine anhaltende Senkung der
Staatsschuldenquote nicht selbstverständlich ist. Bei einem Mangel an Strukturre-
formen könnten das langfristige Wachstumspotenzial und damit auch die Inflations-
dynamik zu gering ausfallen und bei zu geringen Konsolidierungsanstrengungen
würde der öffentliche Primärsaldo nicht ausreichen, um den schuldensteigernden
Effekt der ungünstigen Zins-Wachstumsdifferenz auszugleichen.
Abbildung 1: Staatsschuldenquote in Prozent des Bruttoinlandsprodukts
Quellen: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, auf Basis von Daten der EU-Kommission und des IWF
0
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200
250
2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Basisszenario Szenario 2 Szenario 3
20
Annahmen:
Abbildung 2: Durchschnittszins auf die Staatsschuld in Prozent
Abbildung 3: Veränderung des realen Bruttoinlandsprodukts
gegenüber dem Vorjahr in Prozent
0
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2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
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2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Basisszenario Szenario 2 Szenario 3
21
Abbildung 4: Veränderung des BIP-Deflators gegenüber dem Vorjahr in Prozent
Abbildung 5: Öffentlicher Primärsaldo in Prozent des Bruttoinlandsprodukts
Quellen aller Abbildungen zu den Annahmen: Institut der deutschen Wirtschaft Köln auf Basis von Daten der
EU-Kommission und des IWF
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Basisszenario Szenario 2 Szenario 3

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Schuldenerleichterungen für Griechenland?!

  • 1. Schuldenerleichterungen für Griechenland?! Anforderungen, Optionen und Wirkungen IW policy paper · 25/2015 Autor: Jürgen Matthes Telefon: 0221 4981-754 E-Mail: matthes@iwkoeln.de 18. August 2015
  • 2. 2 Inhalt Inhalt........................................................................................................................... 2 Abstract ...................................................................................................................... 3 1. Einleitung............................................................................................................. 4 2. Konzept für eine anreizkompatible Schuldenentlastung...................................... 5 2.1 Probleme mit Schuldentragfähigkeit und Finanzierungslücken ..................... 5 2.2 Grundkonzept einer Schuldenerleichterung im Rahmen des ESM................ 7 2.3 Optionen für eine Schuldenerleichterung ...................................................... 8 2.4 Risiken der Entlastungsstrategie ................................................................. 10 2.5 Wirkung auf Euro-Rettungsschirm und europäische Steuerzahler .............. 12 2.6 Gewährleistung adäquater Reformanreize .................................................. 13 3. Fazit................................................................................................................... 14 Literatur .................................................................................................................... 16 Anhang: Schuldentragfähigkeitsanalyse des IW Köln .............................................. 17
  • 3. 3 Abstract Nachdem die griechische Regierung sehr weitgehenden Reformen zugestimmt hat, scheint es beim dritten Hilfspaket für Griechenland um die Quadratur des Kreises zu gehen. Der IWF soll im Boot gehalten werden, aber eine von ihm eingeforderte Schuldenentlastung für Griechenland darf die europäischen Steuerzahler möglichst nicht belasten und muss so anreizkompatibel gestaltet werden, dass Griechenland nicht vom Reformkurs abweicht und nicht in fiskalischen Schlendrian verfällt. Die hier vorgenommene Schuldentragfähigkeitsanalyse des IW Köln, die bis 2030 zu ver- gleichbaren Ergebnissen wie die der europäischen Institutionen kommt, zeigt: Durch eine weitgehende Übernahme der griechischen Staatsschulden durch den ESM lässt sich der Schuldendienst so gestalten, dass die genannten Anforderungen erfüllt wer- den können. Eine Schuldenstreckung verringert Griechenlands laufende Finanzie- rungsbelastung, ohne die europäischen Steuerzahler zu belasten. Eine Streckung der Rückzahlungsbedingungen um rund 20 Jahre würde Griechen- land die Möglichkeit geben, seine Schulden bis etwa 2040 auf rund 100 Prozent des BIP zurückzuführen und dann wieder an den Kapitalmarkt zurückzukehren. Dieses Ergebnis basiert auf den getroffenen (und im Anhang transparent gemachten) An- nahmen und ist daher mit Vorsicht zu interpretieren. Eine solche zeitliche Streckung würde die griechischen Schulden tragbar machen und daher wahrscheinlich den IWF mit ins Boot holen können. Sie ist zudem so gestaltbar, dass es unter den getroffe- nen Annahmen nicht zu Verlusten für den Euro-Rettungsschirm und damit die euro- päischen Steuerzahler kommt. Dazu muss Griechenland weiterhin die Zins- und Verwaltungskosten des Euro-Rettungsschirms tragen. Die Grundvoraussetzung für diese Strategie ist zudem, dass Griechenland einen hinreichend großen, über die Zeit aber leicht sinkenden Primärüberschuss erzielt und die vereinbarten Strukturre- formen umsetzt und fortführt. Um dies sicherzustellen, lassen sich eine Reihe von Anreizen setzen und Vorkehrungen treffen. Als weitere Maßnahme zur Schuldenentlastung sind Zinssenkungen für Griechen- land kaum noch möglich, ohne dass der Euro-Rettungsschirm Verluste macht. Da- rüber hinaus wird über Zinsstundungen diskutiert. Die bereits 2012 erfolgte Stundung von Zinsen auf einen Teil der EFSF-Kredite sollte, um die Zinsbelastung für Grie- chenland tragbar zu halten, auch für 20 Jahre verlängert werden. Weitere Zinsstun- dungen können theoretisch auch unschädlich für die europäischen Steuerzahler ge- staltet werden, indem sie die griechische Staatsschuld erneut erhöhen und Griechen- land die Zinsen für diese zusätzlichen Schulden übernimmt. Dies würde aber bedeu- ten, dass die griechische Staatsschuldenquote die Schwelle von 100 Prozent des BIP erst deutlich später als 2040 erreichen würde.
  • 4. 4 1. Einleitung Die Entscheidung über das dritte Hilfs- und Reformpaket für Griechenland steht be- vor. Sie findet statt vor dem Hintergrund hoher politischer und wirtschaftlicher Unsi- cherheit mit Blick auf Griechenland. Erschwerend kommt hinzu, dass über einen “Schuldenschnitt” spekuliert wird, weil die griechischen Staatsschulden als nicht trag- fähig gelten. Vor diesen Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine ökonomische Strategie ausse- hen kann, die Griechenland mittelfristig wieder auf ein gesundes wirtschaftliches Fundament stellt, die griechischen Schulden tragfähig gestaltet und zugleich Lasten für die europäischen Steuerzahler so weit wie möglich vermeidet. Diese Kurzstudie soll dazu beitragen, für die finanzielle Seite eine solche Strategie in ihren zentralen Elementen zu skizzieren. Sie basiert auf dem vorliegenden und von den Euro-Finanzministern gutgeheißenen dritten Hilfs- und Reformpaket für Griechenland. Aufgrund der Zugeständnisse der griechischen Regierung umfasst es deutlich mehr wichtige Reformelemente, als noch vor kurzem zu erwarten war. Das gilt beispielsweise für Reformen des Rentensys- tems, der Produktmärkte, der freien Berufe und des Gesundheitssystems. Die wachstumsfördernden Wirkungen von Strukturreformen (Matthes, 2015a) werden mit dazu beitragen, dass die griechische Wirtschaft ihre Potenziale nach und nach bes- ser ausschöpfen kann (McKinsey, 2012). Die in Athen verbleibende Skepsis gegenüber dem Reformkurs stimmt sicherlich nachdenklich. Daher wird es eine sehr engmaschige Überwachung geben, ob die Parlamentsbeschlüsse auch in die Praxis umgesetzt werden. Außerdem dürfte die technische Unterstützung der internationalen Organisationen dazu beitragen, die Ef- fektivität der griechischen Administrationen so zu steigern, dass die Reformen besser greifen als zuvor. Im Weiteren geht es darum, die Grundidee einer anreizkompatiblen Schuldenentlas- tung für Griechenland zu skizzieren. Dazu verwendet diese Studie eine eigene lang- fristige Schuldentragfähigkeitsanalyse (siehe Anhang), um die Wirkungsweise des vorgezeichneten Konzepts zu illustrieren.
  • 5. 5 2. Konzept für eine anreizkompatible Schuldenentlastung Griechenland braucht eine langfristige Perspektive, damit Konsumenten und Investo- ren trotz hoher Staatsverschuldung wieder Vertrauen fassen. Dies wird kaum ge- schehen, wenn die Wirtschaftsakteure anhaltend mit einer Staatsschuldenkrise und möglicherweise konfiskatorischen Steuererhöhungen rechnen müssen. Bedauerlicherweise hat sich die Schuldensituation seit dem Jahreswechsel durch die Reformverweigerung der griechischen Regierung und die resultierende Unsicherheit stark verschlechtert. Die Schließung der Banken und die Einführung von Kapitalver- kehrskontrollen hat die Lage vor allem für die Unternehmen weiter verschärft. Die Ergebnisse bisheriger Schuldentragfähigkeitsanalysen wurden daraufhin deutlich revidiert und kamen zu deutlich schlechteren Ergebnissen als zuvor (Europäische Kommission, 2015; IMF, 2015). Demnach werden die griechischen Staatsschulden inzwischen von diesen Organisationen unter den bisherigen Bedingungen als nicht mehr tragfähig angesehen. Diskutiert wird daher über eine Schuldenentlastung. Diese Debatte hat besondere Brisanz, weil die Bundesregierung die Beteiligung des Internationalen Währungs- fonds (IWF) sichern will. Der IWF aber hat seine Teilnahme an einem dritten Hilfspa- ket für Griechenland davon abhängig gemacht, dass es zu einer signifikanten Schul- denentlastung kommt. Eine Schuldenerleichterung für Griechenland müsste jedoch verschiedene Anforderungen erfüllen:  Griechenlands Schuldenlast sollte langfristig tragfähig gestaltet werden.  Europäische Steuerzahler, die als Garantiegeber hinter dem Euro- Rettungsschirm stehen, sind so weit wie möglich zu schonen.  Die Schuldenerleichterung darf den Reformkurs in Griechenland nicht gefähr- den und muss entsprechend anreizkompatibel gestaltet werden. Die folgenden Ausführungen zeigen Optionen auf, wie diese Anforderungen erfüllt werden können. 2.1 Probleme mit Schuldentragfähigkeit und Finanzierungslücken Probleme für die Tragfähigkeit der griechischen Staatsschulden ergeben sich aus zwei Blickwinkeln. Zum einen geht es dabei um die Höhe der Staatsschuldenquote und deren absehbare Entwicklung. Zum anderen ist der Finanzierungsbedarf in den kommenden Jahren zu betrachten.
  • 6. 6 Die verfügbaren Simulationen für die Entwicklung der griechischen Staatsschulden- quote der europäischen Institutionen und des IWF stellen nur begrenzte Informatio- nen zu ihren Annahmen zur Verfügung und enden laut den publizierten Daten mit dem Jahr 2030. Daher wird hier eine eigene Schuldentragfähigkeitsanalyse vorge- nommen, die bis 2030 zu vergleichbaren Ergebnissen kommt (siehe Anhang). Sie dehnt den Betrachtungshorizont bis 2050 aus und macht die wesentlichen Annah- men im Zeitverlauf transparent. Die Ergebnisse einer so langfristigen Vorausschau sind allerdings mit Vorsicht zu interpretieren und dienen in erster Linie der Illustration. Es geht darum, den Einfluss verschiedener wichtiger Einflussfaktoren zu verdeutli- chen und einen Eindruck zu vermitteln, wie sich die griechische Staatsschuldenquote unter dem Spektrum verschiedener Annahmen entwickeln könnte. Die Ergebnisse zeigen, dass die griechische Staatsschuldenquote bis 2022 deutlich höher bleiben wird, als es unter dem zweiten Hilfsprogramm mit einem Zielwert von rund 120 Pro- zent des BIP angestrebt war. Selbst in dem hier aufgezeigten eher optimistischen Szenario 2 sinkt die Staatsschuldenquote nur auf wenig unter 150 Prozent, im Ba- sisszenario nur auf gut 160 Prozent des BIP.1 Diese Konstellation bringt erhebliche Probleme bezüglich des griechischen Finanzie- rungsbedarfs mit sich. Denn bislang war vorgesehen, dass Griechenland spätes- tens um das Jahr 2022 wieder an den Kapitalmarkt zurückkehrt. Die Ende 2012 ge- währten Zins- und Tilgungsaufschübe bauten darauf auf und wurden daher für zehn Jahre festgesetzt. Um wie vorgesehen mit den Tilgungen beginnen zu können, müsste Griechenland am Kapitalmarkt Kredite dafür aufnehmen. Das wird angesichts der voraussichtlich noch sehr hohen Staatsschuldenquote nicht zu tragbaren Zins- konditionen möglich sein. Zudem hat sich auch die Finanzierungssituation für die kommenden Jahre ver- schlechtert. Dies ist besonders bedauerlich, da sich Griechenland noch Ende 2014 mit seinen Konsolidierungsfortschritten auf einem guten Weg befand. Es hatte einen leichten Primärüberschuss erreicht und auch das öffentliche Haushaltsdefizit deutlich gesenkt.2 Die von der griechischen Regierung in Kauf genommene krisenhafte Ent- wicklung des bisherigen Jahres 2015 macht jedoch ein sehr viel größeres Hilfspaket nötig. Aufgrund der verschlechterten Wirtschafts- und Haushaltslage werden deutlich 1 Zum Vergleich: Die Analyse der EU-Kommission weist für 2022 bei ebenfalls drei Szenarien bei ei- nem mittleren Wert von rund 160 Prozent des BIP eine Spannweite von 148 bis 174 Prozent des BIP auf. Der IWF ermittelt 170 Prozent des BIP. 2 Auf dieser Basis wäre der Finanzierungsbedarf für ein drittes Hilfspaket überschaubar gewesen. Von einem solchen hypothetischen dritten Paket wäre nur ein kleiner Teil in die Deckung des überschau- baren originären griechischen Haushaltsdefizits geflossen, das Gros wäre für Zinszahlungen sowie für die Rückzahlung der IWF-Kredite und der von der EZB (und anderen) gehaltenen Staatsanleihen vor- zusehen gewesen.
  • 7. 7 höhere Staatsdefizite erwartet und zudem ist eine Rekapitalisierung der Banken nö- tig, die sich vor allem durch die länger anhaltende Kapitalflucht in ernsten Schwierig- keiten befinden. 2.2 Grundkonzept einer Schuldenerleichterung im Rahmen des ESM Die Grundidee einer Schuldenerleichterung basiert darauf, den griechischen Schul- dendienst dadurch langfristig besser gestaltbar zu machen, dass der Euro- Rettungsschirm die griechischen Staatsschulden weitgehend übernimmt. Griechen- land wird somit anhaltend vom Kapitalmarkt abgekoppelt. Im anstehenden dritten Hilfspaket ist daher ein erheblicher Teil der Kredite dafür vorgesehen, bestehende Schulden (etwa bei der EZB, dem IWF oder anderen Investoren) abzulösen und de facto auf den ESM zu übertragen. Um den (über Tilgungszahlungen hinausgehenden) laufenden Finanzierungsbedarf in Grenzen zu halten, sollte Griechenland mit einer möglichst wenig wachstums- schädigenden Konsolidierung sein Haushaltsdefizit zügig abbauen. Sobald es zu- nächst einen Primärüberschuss aufweist (also die Staatsausgaben ohne Zinsausga- ben allein aus seinen Staatseinnahmen finanzieren kann), würden weitere ESM- Kredite zwar die griechischen Staatsschulden weiter erhöhen, aber letztlich nur zur Finanzierung der Zinszahlungen an ESM und EFSF dienen (falls bereits alle Schul- den beim Rettungsschirm lägen). Wenn Griechenland schließlich auch seinen ge- samten Staatshaushalt ausgleichen würde, wären keine weiteren Kredite des ESM zur Finanzierung laufender Ausgaben nötig. Dann bliebe der Absolutwert der griechi- schen Staatsschulden konstant. Durch die Nutzung der langen Frist wird es möglich, die Staatsschuldenquote nach und nach deutlich zu senken und so die Voraussetzungen für eine spätere Rückkehr an den Kapitalmarkt zu schaffen. Zentral bei dieser Strategie ist, dass sie einen no- minalen Schuldenschnitt zulasten des Rettungsschirms und damit der europäischen Steuerzahlern vermeiden soll. Zusätzlich zu den nötigen Konsolidierungsmaßnah- men, die auf den absoluten Wert der Staatsschulden wirken, dienen zur anhaltenden Senkung der Staatsschuldenquote in der längeren Frist vor allem das reale BIP- Wachstum und die Inflation. Sie steigern die nominale Wirtschaftsleistung im Nenner der Staatsschuldenquote und helfen so, diese Quote zu reduzieren. Die Schulden- tragfähigkeitsanalyse im Anhang macht deutlich, wie nachhaltig diese Effekte auf die lange Frist wirken können.
  • 8. 8 2.3 Optionen für eine Schuldenerleichterung Im Folgenden werden mehrere grundsätzliche Möglichkeiten zur Schuldenerleichte- rung im Rahmen von ESM und EFSF aufgezeigt: Erstens kann das Konzept des Euro-Rettungsschirms noch besser genutzt werden: Es besteht darin, die wegen der hohen Bonität von ESM und EFSF günsti- gen eigenen Finanzierungsbedingungen (bei Deckung der eigenen Kosten) an die Programmländer weiterzureichen. Dagegen sind Kredite und Staatsanleihen der an- deren Hilfsgeber oder Gläubiger Griechenlands höher verzinst und belasten den griechischen Staatshaushalt somit stärker. Hierzu zählen die IWF-Hilfskredite, die bilateralen Kredite des ersten Hilfspakets für Griechenland bei einigen Ländern mit schlechterem Rating und die Staatsanleihen, die die EZB, die griechischen Banken oder andere Investoren halten. Diese teureren Hilfsformen könnten weitgehend durch günstigere ESM-Kredite ersetzt werden. Die Rückzahlungsmodalitäten bei vielen Staatsanleihen und bei den IWF-Krediten sehen zeitnahe feste Tilgungstermine vor, sodass hier keine weitere Gestaltungs- notwendigkeit besteht. Bei länger laufenden Staatsanleihen bestünde dagegen die Möglichkeit, dass der ESM an Griechenland Kredite für den vorzeitigen Rückkauf vergibt. Ebenso könnten die bilateralen Kredite auf den ESM überführt werden. Gestaltbar ist auch die weitere Beteiligung des IWF, die von der Bundesregierung unabdingbar gewünscht wird. Hier besteht die Möglichkeit, dass der IWF nur mit ei- nem sehr kleinen Kredit am dritten Hilfspaket teilnimmt, um die Zinsbelastung Grie- chenlands weiter zu begrenzen. Eigentlich wäre es nach Ansicht des IW Köln erstre- benswert, dass der ESM hinreichend unabhängig wird, um die Disziplinierungsfunkti- on des IWF gegenüber der tendenziell zu laxen EU-Kommission zu übernehmen. Doch erscheint dies derzeit noch nicht realistisch. Auch die von den griechischen Banken (als wichtige Gruppe der privaten Gläubiger) gehaltenen Staatsanleihen bieten Gestaltungsspielräume, da sich die Banken weit- gehend in Staatsbesitz befinden. Es wäre daher vorstellbar, dass die Führung der Banken einem Schuldentausch zustimmt, mit dem höher verzinsliche aktuelle Staatsanleihen gegen Staatsanleihen zu niedrigen Zinskonditionen getauscht wer- den.3 3 Allerdings würde das die Einnahmen der Banken mindern. Da aber der griechische Staat mit einem Teil der Hilfskredite die Banken stützen muss, käme es zu einem wenig effektiven Verschiebebahnhof zwischen Staat und Banken.
  • 9. 9 Eine weitere Senkung der Zinskonditionen bei der Kreditweitergabe durch den ESM an Griechenland ist jedoch eng beschränkt, da die Zinsen bereits stark reduziert wurden. Eine zusätzliche nennenswerte Senkung würde dazu führen, dass der Ret- tungsschirm Verluste machen würde (soweit diese nicht Griechenland angelastet werden), was zu vermeiden ist. Eine wichtige Einschränkung ist beim Blick auf die günstigen Finanzierungskonditio- nen des ESM zu beachten. So muss einkalkuliert werden, dass das allgemeine Zins- niveau, zu dem sich der ESM selbst am Kapitalmarkt refinanzieren kann, mit dem Auslaufen der Niedrigzinsphase wieder allmählich steigen wird. Um den Anstieg der Zinslast für Griechenland zu mindern, sollte der ESM, der sich zu unterschiedlichen Laufzeiten mischfinanziert, einen nennenswerten Teil der Kredite an Griechenland möglichst sehr langfristig zu den jetzt sehr niedrigen Zinsen aufnehmen. Diese As- pekte sind in der Schuldentragfähigkeitsanalyse im Anhang berücksichtigt. Zweitens kann der laufende Schuldendienst und Finanzierungsbedarf durch eine Verschiebung der Schuldenrückzahlung gemindert werden. Dazu können EFSF und ESM die Rückzahlungsfristen für ihre Hilfskredite verlängern und deren Til- gungsbeginn zeitlich hinausschieben. Wenn alle Kredite beim Euro-Rettungsschirm liegen, würde es für Griechenland nicht nötig sein, auslaufende Kredite oder Staats- anleihen durch neue Kredite zu refinanzieren. Regelmäßig durch Neukredite finan- ziert werden müssten dann nur die laufenden Staatsausgaben einschließlich der Zinszahlungen – dies aber nur, solange die Staatseinnahmen dazu noch nicht voll- ständig ausreichen. Die Rückzahlungsfristen für die griechischen Hilfskredite sind bereits Ende 2012 ver- längert worden, als die durchschnittliche Laufzeit von 15 auf 30 Jahre erhöht wurde. Offenbar wird aktuell diskutiert, die durchschnittliche Laufzeit nochmals auf 60 Jahre zu verdoppeln. Die ersten Tilgungszahlungen für die Hilfskredite sind derzeit für die Zeit nach 2020 vorgesehen, was wie erwähnt nicht realistisch ist. Das Basisszenario der Schuldentragfähigkeitsanalyse im Anhang gibt Hinweise darauf, welche Maß- nahmen zur Verbesserung dieser Situation angebracht sein könnten. Demnach wäre um das Jahr 2040 eine Staatsschuldenquote von rund 100 Prozent erreicht und eine Rückkehr an den Kapitalmarkt vermutlich zu akzeptablen Bedingungen möglich. Dies würde ein Hinausschieben der ersten Tilgungszahlungen bis spätestens 2040 nahe- legen. Mit dieser Verschiebung um 20 Jahre könnte dann auch die durchschnittliche Laufzeit von 30 auf 50 Jahre verlängert werden. Soweit die Annahmen des Ba- sisszenarios als realistisch erachtet werden können, erscheint eine Verdoppelung der durchschnittlichen Laufzeit auf 60 Jahre nicht notwendig.
  • 10. 10 Drittens kann auch an die Stundung von Zinszahlungen gedacht werden, um die- se in die Zukunft zu verschieben. Diese Option wird in Brüssel offenbar derzeit auch diskutiert. Bereits Ende 2012 wurden Zinsen auf einen Teil der EFSF-Kredite an Griechenland gestundet. Damit erhöhte sich aber die griechische Staatsschuld. Die- ses Arrangement sollte auch um 20 Jahre verlängert werden, weil die Begleichung der 2012 aufgeschobenen Zinsen die Schuldendynamik nennenswert verschlechtern dürfte. Weitere Zinsstundungen würden aber erneut die Staatsschulden erhöhen. Damit dürfte die griechische Staatsschuldenquote die Schwelle von 100 Prozent des BIP bei den hier getroffenen Annahmen erst deutlich später als 2040 erreichen. Eine Rückkehr an den Finanzmarkt um das Jahr 2040 würde so deutlich erschwert. 2.4 Risiken der Entlastungsstrategie Die weitgehende Verschiebung der griechischen Staatsschulden auf den ESM, die Verschiebung der Schuldenrückzahlung um rund 20 Jahre und die Fortführung der schon erfolgten Zinsstundung von Teilen der EFSF-Kredite können neben Konsoli- dierung und Strukturreformen mit dazu beitragen, die griechischen Schulden tragfä- hig zu halten. Das zeigt das Basisszenario der hier vorgenommenen Schuldentrag- fähigkeitsanalyse (siehe Anhang). Im optimistischeren Szenario 2 wären eine frühere Rückkehr an den Finanzmarkt und damit auch ein früherer Beginn der Schulden- rückzahlung an den Euro-Rettungsschirm denkbar. Doch zeigt Szenario 3, dass durchaus nennenswerte Risiken bestehen und auch Annahmekonstellationen denk- bar sind, die eine Rückführung der Staatsschuldenquote auf 100 Prozent des BIP verhindern würden. Diese Risiken lassen sich teilweise, aber nicht vollständig min- dern. Zunächst könnte das allgemeine Zinsniveau, zu dem sich ESM und EFSF finanzie- ren, schneller steigen als im Basisszenario angenommen. Soweit die Kredite der Rettungsschirme zu variablen Zinsen finanziert werden, würde das auch die Zinskos- ten für Griechenland erhöhen. Bei einem schnellen und starken Anstieg könnte das den Finanzierungsbedarf derart erhöhen, dass sich die Entwicklung der Staatsschul- denquote deutlich verschlechtert. Dieser Gefahr lässt sich teilweise begegnen: Wenn es gelingt, dass die Rettungsschirme aktuell sehr langfristige Kredite zu den derzeit sehr niedrigen Zinsen aufnehmen, kann die kostensteigernde Wirkung des späteren Zinsanstiegs vermindert werden. Zudem könnten sich ESM und EFSF nach erfolg- tem Zinsanstieg stärker kurzfristig finanzieren, weil Zinsen für kurze Fristen in der Regel deutlich niedriger sind als für längere Fristen. Darüber hinaus könnte Grie- chenland den Zinskostenanstieg durch einen höheren Primärüberschuss auffangen.
  • 11. 11 Doch ganz reduzieren lässt sich das Risiko eines starken Zinsanstiegs nicht. Im Fall eines sehr starken Zinsanstiegs, der durch eine weitere Erhöhung des Primärüber- schusses nicht vertretbar aufgefangen werden kann, bliebe eine weitere teilweise Zinsstundung. Dies würde aber die zuvor erwähnten Nachteile einer Verschlechte- rung der Schuldendynamik und damit einer späteren Rückkehr an den Finanzmarkt mit sich bringen. Als weiteres Risiko könnten sich Wachstum und Inflation deutlich schlechter entwi- ckeln als im Basisszenario, etwa aufgrund einer grundsätzlichen Wirtschaftsschwä- che (eines schwachen Potenzialwachstums) oder wegen häufiger oder tiefer Rezes- sionen. Gegen das Risiko einer anhaltenden Wirtschaftsschwäche spricht die Vielfalt der schon erfolgten und im dritten Hilfspaket noch vorgesehenen Strukturreformen. Dass Strukturreformen neue Wachstumsdynamik erzeugen, belegen eindrucksvoll die Beispiele Irland, Spanien und etwas eingeschränkt auch Portugal (Matthes, 2015a; 2015b). Auch in Griechenland begannen die ergriffenen Strukturreformen bereits, Wirkung zu zeigen. So lagen die Wachstumsprognosen für 2015 für Grie- chenland vor den Neuwahlen Ende 2014 noch bei um die 3 Prozent. Die neue grie- chische Regierung hat mit der von ihr geschürten Unsicherheit diesen beginnenden Aufschwung aber wieder zunichte gemacht. Wenn jetzt mit dem neuen Reformpaket und den rekapitalisierten Banken wieder ein gesundes Fundament entsteht, werden die Menschen auch wieder konsumieren und die Wirtschaft wird wieder investieren. Mit dem Vertrauen dürfte auch das Wachstum zurückkehren. Interessant ist in die- sem Zusammenhang auch, dass Griechenland auf Basis von Daten der OECD in den 1990er Jahren – bei tendenziell günstigeren demografischen Trends – ein jah- resdurchschnittliches Wachstum des realen BIP von rund 2,5 Prozent aufwies. Das Risiko einer Rezession bleibt bestehen Doch wenn Griechenland sein Haus- haltsdefizit wie vorgegeben mittelfristig weiter senkt, erhält die Regierung Spielraum für eine antizyklische Fiskalpolitik, um die Rezession zu bekämpfen. Zudem führen Erholungsphasen nach Rezessionen üblicherweise anfänglich zu relativ hohen Wachstumsraten. Die aufgezeigten Wachstumspfade in der Schuldentragfähigkeits- analyse sind so zu verstehen, dass sie um derartige Effekte geglättet sind und mittel- fristige durchschnittliche Wachstumsraten unter Berücksichtigung begrenzter Rezes- sionen aufweisen. Ein weiteres Risiko liegt darin, dass die Rückkehr an den Kapitalmarkt zur Tilgungs- finanzierung nach 2040 wider Erwarten nur zu so hohen Zinsen erfolgen kann, so- dass der Schuldendienst auf Dauer nicht tragbar wäre. Dagegen spricht, dass Grie- chenland im Basisszenario über längere Zeit demonstriert hat, dass es die Staats- schulden auf ein tragbares Niveau reduzieren kann. Um das Risiko weiter zu be- grenzen, sollten die etwa ab dem Jahr 2040 vorzunehmenden ersten Tilgungen der
  • 12. 12 Rettungsschirmkredite zunächst noch gering sein, erst allmählich steigen und (wie derzeit bereits) über eine längere Zeit gestreckt werden. Ein weiteres Problem könn- te darin liegen, dass die Hilfskredite des ESM Seniorität genießen (siehe dazu auch Busch/Matthes, 2015). Seniorität bedeutet für die übrigen Gläubiger, dass sie bei einem Schuldenschnitt nachrangig bedient werden und überproportionale Forde- rungsverluste hinnehmen müssen. Die nachrangigen Gläubiger werden daher höhe- re Risikoprämien verlangen. Da ein erheblicher Teil der Kredite der Rettungsschirme auf die EFSF-Kredite entfällt, die keinen Senioritätsstatus haben, dürfte sich dieses Risiko in Grenzen halten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass eine teilweise Be- grenzung der Seniorität der ESM-Kredite sinnvoll sein könnte. Auf das besonders relevante Risiko, dass die griechische Regierung keine hinrei- chenden Primärüberschüsse erzielt und Strukturreformen nicht ausreichend umsetzt, wird in Kapitel 2.6 näher eingegangen. 2.5 Wirkung auf Euro-Rettungsschirm und europäische Steuerzahler Der Begriff „Schuldenschnitt“ ist nicht eindeutig definiert, impliziert aber die Sorge, dass die Kreditgeber EFSF und ESM – und damit letztlich die europäischen Steuer- zahler – Verluste hinnehmen müssen. Finanzmathematisch bedeuten ein Hinausschieben der Schuldenrückzahlung und auch Zinsstundungen in der Tat einer Forderungsminderung für die Gläubiger, weil der sogenannte abgezinste Barwert der Hilfskredite sinkt. Diese Sichtweise ist rein rechnerisch richtig, verkennt aber den eigentlichen Sinn der Hilfskredite. Sie sind nicht wie bei kommerziellen Krediten dazu gedacht, dass Rettungsschirm und Geber- länder damit Gewinn machen. Eine Minderung des Barwertes bedeutet tatsächlich eine geringere Rendite des Kredits. Doch darauf kommt es nicht an. Vielmehr geht es darum, dass für die Geberländer mit den Hilfskrediten möglichst keine Verluste entstehen. Dies ist jedoch dann weiterhin der Fall, wenn Griechenland die Zins- und Verwaltungskosten von ESM und EFSF weiterhin trägt, so wie es bisher der Fall ist. Damit ist wie erläutert auch verbunden, dass letztlich Griechenland höhere Zinskos- ten hinnehmen muss, wenn das allgemeine Zinsniveau steigt. Bei einer Verschiebung der Schuldenrückzahlung würden also unter dieser Voraus- setzung vereinfacht gesagt keine „echten“ Verluste entstehen. Auch eine Zinsstun- dung könnte unschädlich für die europäischen Steuerzahler gestaltet werden, wie es bereits 2012 erfolgt ist. Zwar muss gewährleistet sein, dass ESM und EFSF die Zin- sen auf ihre Kredite am Kapitalmarkt zahlen, obwohl keine Zinszahlung von Grie- chenland erfolgt, die sie normalerweise dafür verwenden. Dies ist durch Aufnahme
  • 13. 13 weiterer Kredite durch ESM und EFSF möglich. Diese zusätzlichen Kredite können ebenfalls auf Griechenland übertragen werden, erhöhen aber die griechische Schul- denlast weiter. Zudem müsste Griechenland die Zinsen für diese zusätzlichen Schul- den übernehmen, wie es auch nach 2012 schon geschah. Wie bereits erwähnt, sollte diese Option nur als Ultima Ratio in Erwägung gezogen werden, das heißt, falls das allgemeine Zinsniveau zu stark steigt. 2.6 Gewährleistung adäquater Reformanreize Die vorgenommene Schuldentragfähigkeitsanalyse macht deutlich, dass eine Rück- kehr an den Kapitalmarkt auch um das Jahr 2040 nur möglich sein wird, wenn Grie- chenland einen hinreichenden Primärüberschuss erzielt und durch die Umsetzung von Strukturreformen neues Wachstum generiert. Nur wenn die Europartner sich da- rauf verlassen können, macht eine Schuldenerleichterung für sie Sinn. Die griechische Regierung steht bedauerlicherweise nicht hinter dem avisierten Re- formkurs. Zudem ist fraglich, was geschieht, wenn Griechenland seinen Staatshaus- halt soweit konsolidiert hat, dass es seine Primärausgaben (und gegebenenfalls Zinszahlungen an andere Gläubiger als den Rettungsschirm) allein finanzieren kann. Dann ist es außer für die Finanzierung der Zinsen an den Euro-Rettungsschirm nicht mehr auf weitere ESM-Kredite angewiesen. Die griechische Regierung könnte dann geneigt sein, die Zinszahlungen an ESM und EFSF einzustellen. Im Extremfall könn- te sie auch die spätere Schuldentilgung im Rahmen eines strategischen Staatsbank- rotts infrage stellen. Die Europartner könnten darauf mit einer Aufkündigung des Hilfsprogramms reagieren. Bei einem hinreichenden Primärüberschuss hätte dies aber möglicherweise nur geringe Auswirkungen, weil Griechenland bei so guter Haushaltslage nicht auf eine Kreditaufnahme am Kapitalmarkt angewiesen wäre. Daher sind starke Anreize und Kontrollen nötig, um ein solches Szenario zu verhin- dern. Verschiedene Optionen sind hierbei denkbar:  Im Rahmen der üblichen Reformkonditionalität sind die Auszahlungen der Tranchen des dritten Hilfspakets zu Recht eng an die engmaschige Überwa- chung der Reformumsetzung gebunden.  Eine Schuldenerleichterung für Griechenland in der hier vorgezeichneten Form muss sicherlich zeitnah fest versprochen werden, um den IWF ins Boot zu holen. Es wäre aber erstrebenswert, wenn sie erst nach Umsetzung der im dritten Hilfspaket vorgesehenen Reformen auch rechtlich bindend wird. Alter- nativ könnte die Schuldenentlastung nur schrittweise gewährt werden – paral- lel zu der verlässlichen Implementierung der Reformen.
  • 14. 14 Bei einer möglichen Reformverweigerung sind darüber hinaus folgende Maßnahmen denkbar, die mit zunehmender Wirkung und Relevanz einsetzbar wären:  Die technische Unterstützung durch die internationalen Organisationen könn- ten so lange eingestellt werden, bis Reformen erfolgen.  Die Strukturfondsmittel, auf die Griechenland zugreifen kann, könnten ge- sperrt und bei anhaltender Verweigerung bei laufenden Projekten ausgesetzt werden.  Ein Entzug von Stimmrechten in wichtigen EU-Gremien könnte erfolgen (des- sen rechtliche Zulässigkeit vorab zu prüfen wäre).  Bei vollständiger Abweichung vom Reformkurs könnten ESM und EFSF ihre gesamten Forderungen, die teilweise Senioritätsstatus haben, fällig stellen. Das würde Griechenland auch mittelfristig, wenn wieder Finanzierungsbedarf entsteht, die Rückkehr an den Finanzmarkt deutlich erschweren.  Als Ultima Ratio könnten die Gremien der EWU (nach Fälligstellung ihrer For- derungen und nicht erfolgter Rückzahlung) formell einen Staatsbankrott fest- stellen. Daraufhin dürfte die EZB die griechischen Banken nicht mehr voll- ständig finanzieren und dem griechischen Bankensystem drohte der Kollaps. Diese teilweise sehr weitgehenden Sanktionen einer Reformverweigerung sollten idealerweise allein durch ihre glaubwürdige Existenz nicht zum Einsatz kommen müssen. 3. Fazit Nachdem die griechische Regierung sehr weitgehenden Reformen zugestimmt hat, scheint es beim dritten Hilfspaket für Griechenland um die Quadratur des Kreises zu gehen. Der IWF soll im Boot gehalten werden, aber eine von ihm eingeforderte Schuldenentlastung für Griechenland darf die europäischen Steuerzahler möglichst nicht belasten und muss so anreizkompatibel gestaltet werden, dass Griechenland nicht vom Reformkurs abweicht und nicht in fiskalischen Schlendrian verfällt. Die hier vorgenommene Schuldentragfähigkeitsanalyse des IW Köln, die bis 2030 zu ver- gleichbaren Ergebnissen wie die der europäischen Institutionen kommt, zeigt: Durch eine weitgehende Übernahme der griechischen Staatsschulden durch den ESM lässt sich der Schuldendienst so gestalten, dass die genannten Anforderungen erfüllt wer- den können. Eine Schuldenstreckung verringert Griechenlands laufende Finanzie- rungsbelastung, ohne die europäischen Steuerzahler zu belasten.
  • 15. 15 Eine Streckung der Rückzahlungsbedingungen um rund 20 Jahre würde Griechen- land die Möglichkeit geben, seine Schulden bis etwa 2040 auf rund 100 Prozent des BIP zurückzuführen und dann wieder an den Kapitalmarkt zurückzukehren. Dieses Ergebnis basiert auf den getroffenen (und im Anhang transparent gemachten) An- nahmen und ist daher mit Vorsicht zu interpretieren. Eine solche zeitliche Streckung würde die griechischen Schulden tragbar halten und daher wahrscheinlich den IWF mit ins Boot holen können. Sie ist zudem so gestaltbar, dass es unter den getroffe- nen Annahmen nicht zu Verlusten für den Euro-Rettungsschirm und damit die euro- päischen Steuerzahler kommt. Dazu muss Griechenland weiterhin die Zins- und Verwaltungskosten des Euro-Rettungsschirms tragen. Die Grundvoraussetzung für diese Strategie ist zudem, dass Griechenland einen hinreichend großen, über die Zeit aber leicht sinkenden Primärüberschuss erzielt und die vereinbarten Strukturre- formen umsetzt und fortführt. Um dies sicherzustellen, lassen sich eine Reihe von Anreizen setzen und Vorkehrungen treffen. Als weitere Maßnahme zur Schuldenentlastung sind Zinssenkungen für Griechen- land kaum noch möglich, ohne dass der Euro-Rettungsschirm Verluste macht. Dar- über hinaus wird über Zinsstundungen diskutiert. Die bereits 2012 erfolgte Stundung von Zinsen auf einen Teil der EFSF-Kredite sollte, um die Zinsbelastung für Grie- chenland tragbar zu halten, auch für 20 Jahre verlängert werden. Weitere Zinsstun- dungen können theoretisch auch unschädlich für die europäischen Steuerzahler ge- staltet werden, indem sie die griechische Staatsschuld erneut erhöhen und Griechen- land die Zinsen für diese zusätzlichen Schulden übernimmt. Dies würde aber bedeu- ten, dass die griechische Staatsschuldenquote die Schwelle von 100 Prozent des BIP erst deutlich später als 2040 erreichen würde.
  • 16. 16 Literatur Busch, Berthold / Matthes, Jürgen, 2015, Regeln für Staatsinsolvenzen im Euro- raum, IW-Analysen, Nr. 104, Köln Europäische Kommission, 2015, Debt sustainability analysis, unveröffentlichtes Manuskript, Brüssel IMF – International Monetary Fund, 2015, Greece – An update of IMF staff’s pre- liminary public debt sustainability analysis, IMF Country Report, Nr. 15/186, Wash- ington D.C. Matthes, Jürgen, 2015a, Relevanz von Strukturreformen für Wachstum und Wäh- rungsraum, in: Wirtschaftsdienst, 95. Jg., Nr. 2, S.106–113 Matthes, Jürgen, 2015b, Euro-Rettungsschirm – Eine Bilanz nach fünf Jahren, in: Wirtschaftsdienst, 95. Jg., Nr. 6, S.422–428 McKinsey – McKinsey&Company, Athens Office, 2012, Greece 10 Years Ahead – Defining Greece’s new growth model and strategy, Executive Summary, Athen
  • 17. 17 Anhang: Schuldentragfähigkeitsanalyse des IW Köln Die Formel für die Entwicklung der Staatsschuldenquote im Zeitverlauf lautet: 𝐵𝑡 = 𝐵𝑡−1 ∗ ( 1 + 𝑖 𝑡 1 + 𝑔𝑡 ) − 𝑃𝑆𝑡 mit: B = Staatsschuldenquote in Prozent des BIP; t = Zeitindex; i = Durchschnittszins auf die gesamte Staatsschuld in Prozent; g = nominale BIP-Wachstumsrate gegenüber Vorjahr in Prozent PS = öffentlicher Primärsaldo in Prozent des BIP. Dahinter steht die Intuition, dass die Schuldenquote ceteris paribus steigt, wenn der Durchschnittszins auf die Staatsschuld größer als die nominale BIP-Wachstumsrate ist. Dieser schuldenerhöhende Effekt ist umso größer, je höher die Staatsschuld in der Vorperiode war. Dem sich aus der multiplikativen Verknüpfung ergebenden ge- samten schuldenerhöhenden Effekt wirkt ein positiver öffentlicher Primärsaldo ent- gegen. Ist der Primärsaldo groß genug, kann die Staatschuldenquote sinken, obwohl der Zins die Wachstumsrate übersteigt. Die zugrunde liegenden Annahmen (siehe die folgenden Abbildungen 2 bis 5) wer- den im Folgenden kurz erläutert:  Der Durchschnittszins auf die griechische Staatsschuld liegt aktuell gemäß den Angaben der EU-Kommission bei 2,4 Prozent. Dazu tragen neben dem generell sehr niedrigen Zinsniveau auch verschiedene Zinserleichterungen der Hilfskredite aus dem Jahr 2012 bei. EFSF und ESM verschulden sich zur Re- finanzierung der Hilfskredite an Griechenland mit einer Mischfinanzierung ver- schiedener Laufzeiten. Sie überwälzen ihre durchschnittlichen Zinskosten auf Griechenland (einschließlich Verwaltungsgebühren und einem nach deutlicher Reduzierung nur noch sehr kleinen Aufschlag), sodass ESM und EFSF keine Verluste entstehen. Daher spielt die Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus eine wichtige Rolle für die von Griechenland im Zeitverlauf zu zahlenden durchschnittlichen Zinskosten. Hier wird angenommen, dass es in den ver- schiedenen Szenarien im Rahmen des Ausstiegs aus der Niedrigzinsphase zu einem unterschiedlich raschen Anstieg des Zinsniveaus und damit auch der Zinsbelastung für den griechischen Staat kommt. Der Anstieg wird dadurch gemindert, dass EFSF und ESM per Annahme in relevantem Ausmaß sehr langfristige Kredite zu den aktuell sehr niedrigen Zinsen aufgenommen haben.
  • 18. 18  Die nominale Wachstumsrate des BIP setzt sich zusammen aus dem realen BIP-Wachstum und der Inflation, gemessen an der Veränderung des BIP- Deflators. Für das reale Wachstum wird in den verschiedenen Szenarien zu- nächst eine unterschiedlich schlechte aktuelle Entwicklung unterstellt, gefolgt von einer verschieden stark und lang ausgeprägten Erholung, die vorwiegend von Rebound-Effekten und von den positiven Wirkungen erfolgter Strukturre- formen angetrieben wird. Langfristig pendelt sich das Wirtschaftswachstum dann im Basisszenario auf jahresdurchschnittlich rund 1,8 Prozent ein, also auf ähnlichem Niveau wie in der Schuldentragfähigkeitsanalyse der EU- Kommission (2015) von 1 ¾ Prozent. Szenario 2 und 3 unterstellen eine leicht besser respektive schlechtere Wachstumsrate in der langen Frist. Der BIP- Deflator spiegelt zunächst den noch vorhandenen Preisdruck wider und pen- delt sich – nach zwischenzeitlich etwas höheren Preissteigerungsraten im Zu- ge der wirtschaftlichen Erholung – langfristig bei 1,8 Prozent im Basisszenario ein, wobei die Szenarien 2 und 3 erneut besser respektive schlechtere Verläu- fe unterstellen.  Der Primärsaldo entwickelt sich in allen drei Szenarien zunächst bis 2018 wie im Reformprogramm vorgesehen. Danach wird er in den verschiedenen Sze- narien eine Zeit lang auf unterschiedlich hohem Niveau gehalten, bevor er leicht zu sinken beginnt.  Nicht berücksichtigt sind mögliche Privatisierungserlöse und mögliche Erlöse aus Zinseinkommen des Eurosystems aus dem von den Notenbanken gehal- tenen Bestand an griechischen Staatsanleihen (im Rahmen der Programme SMP und ANFA). Bezöge man diese mit ein, würden die Verläufe der Staats- schuldenquote etwas günstiger verlaufen. Gerade die Privatisierungserlöse und deren genaue Verwendung lassen sich derzeit aber nur schwer absehen. Die Ergebnisse (Abbildung 1) sind aufgrund der Sensitivität gegenüber den getroffe- nen Annahmen nur als illustrativ anzusehen, was durch die unterschiedliche Entwick- lung der griechischen Staatsschuldenquote in den verschiedenen Szenarien deutlich wird. Bis zum Jahr 2022 sind die Verläufe der Staatsschuldenquote in den drei Sze- narien (146/161/177 Prozent des BIP) sehr ähnlich mit denen der EU-Kommission (2015) (148/160/174 Prozent des BIP). Das Ergebnis des IWF (2015) für 2022 liegt mit 170 Prozent des BIP zwischen dem Basisszenario und dem schlechteren Szena- rio 3. Auch für das Jahr 2030 ist die Spannweite der drei Szenarien (104/129/157 Prozent des BIP) noch hinlänglich vergleichbar mit den Szenarien der EU- Kommission (107/122/143 Prozent des BIP), wenn berücksichtigt wird, dass in den hier verwendeten Szenarien keine Privatisierungserlöse und Rückflüsse aus den Zinseinkommen der Notenbanken einbezogen sind. Der IWF (2015) macht keine ak-
  • 19. 19 tualisierten Angaben für 2030. Da die Gefahr groß ist, dass Griechenland bei der im Jahr 2030 erreichten Staatsschuldenquote noch nicht verlässlich auf den Kapital- markt zurückkehren kann, wird die Simulation hier – anders als in den publizierten Ergebnissen von EU-Kommission und IWF – noch weit über 2030 hinaus fortgesetzt. Dabei zeigt sich, dass der Beginn der Tilgungszahlungen durch Griechenland für die Kredite des Euro-Rettungsschirms – und damit vermutlich auch die Notwendigkeit- den Kapitalmarkt zurückzukehren – nicht schon um 2030 angesetzt werden sollte. Allenfalls im optimistischen Szenario erscheint dies bei einer dann erreichten Staats- schuldenquote von gut 100 Prozent denkbar. Im Basisszenario dauert der weitere Abbau der Staatsschuldenquote nach 2030 in Richtung 100 Prozent relativ lange, weil angenommen wird, dass das allgemeine Zinsniveau gestiegen ist und der (wei- ter positive) Primärüberschuss leicht abgenommen hat. Hier erscheint eine Rückkehr an den Kapitalmarkt erst um das Jahr 2040 sinnvoll. Das negativere Szenario 3 macht sehr deutlich, dass eine anhaltende Senkung der Staatsschuldenquote nicht selbstverständlich ist. Bei einem Mangel an Strukturre- formen könnten das langfristige Wachstumspotenzial und damit auch die Inflations- dynamik zu gering ausfallen und bei zu geringen Konsolidierungsanstrengungen würde der öffentliche Primärsaldo nicht ausreichen, um den schuldensteigernden Effekt der ungünstigen Zins-Wachstumsdifferenz auszugleichen. Abbildung 1: Staatsschuldenquote in Prozent des Bruttoinlandsprodukts Quellen: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, auf Basis von Daten der EU-Kommission und des IWF 0 50 100 150 200 250 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Basisszenario Szenario 2 Szenario 3
  • 20. 20 Annahmen: Abbildung 2: Durchschnittszins auf die Staatsschuld in Prozent Abbildung 3: Veränderung des realen Bruttoinlandsprodukts gegenüber dem Vorjahr in Prozent 0 1 2 3 4 5 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Basisszenario Szenario 2 Szenario 3 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Basisszenario Szenario 2 Szenario 3
  • 21. 21 Abbildung 4: Veränderung des BIP-Deflators gegenüber dem Vorjahr in Prozent Abbildung 5: Öffentlicher Primärsaldo in Prozent des Bruttoinlandsprodukts Quellen aller Abbildungen zu den Annahmen: Institut der deutschen Wirtschaft Köln auf Basis von Daten der EU-Kommission und des IWF -2 -1 0 1 2 3 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Basisszenario Szenario 2 Szenario 3 -1 0 1 2 3 4 5 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Basisszenario Szenario 2 Szenario 3