2. 01
Warum? Weil Qualität und Service selbsverständlich sein sollte...
Ob einzelne Aufkleber oder große Lichtwerbeanlage , wir geben immer
100 % .Wir sind erst zufrieden wenn Sie das gute Gefühl haben, dass
ihre Werbebotschaft perfekt umgesetzt ist und optimal bei ihren Kunden
ankommt. Durch unsere hauseigene Grafik helfen wir Ihnen gerne ihre
Ideen zu visualisieren und in Anlehnung an das technisch machbare ,
weiter zu entwickeln. Bis zum fertigen Projekt.
Sollten ihnen einmal die passenden Ideen fehlen , helfen wir gerne mit
unserer Kreativität aus.
Wir lieben die Herausforderung und scheuen uns nicht vor komplizier-
ten Aufträgen. Fordern Sie uns!
Dieser Katalog bietet nur einen Überblick über unser Basissortiment ,
sollten Sie spezielle Wünsche haben finden wir sicherlich das richtige
Produkt für Sie und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Lassen Sie sich von unserer Qualität und unserem Service überzeugen.
Mit freundlichsten Grüßen
David Holjac
(Geschäftsinhaber)
Von der Idee bis zur fertigen Umsetzung
sind wir der richtige Partner für Sie!
4. Bei einer Vollfolierung werden in der Regel alle von außen sichtbaren
Lackflächen mit Folie beklebt.
Das heißt, dass Türeinstiege sowie innenliegende Flächen an der Heck-
klappe oder im Motorraum standardmäßig nicht mit foliert werden.
Natürlich ist dies auf Kundenwunsch möglich.
Es gibt viele gute Gründe ein Auto mit Folie zu
bekleben:
- Große Auswahl an Farben und Strukturen inklusive Digitaldrucke bie-
ten größtmögliche Individualität um Ihr Fahrzeug optisch Aufzuwerten
- Preislich in den meisten Fällen deutlich günstiger als eine entsprechen-
de Lackierung.
- Ein beklebtes Fahrzeug ist gut geschützt gegen Waschanlagenkratzer,
Vogelkot, Baumharz und diverse andere
Umwelteinflüsse
- Die Folie ist bei intaktem Lack und Einhaltung der Haltbarkeit jederzeit
rückstandsfrei zu Entfernen
- Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Werbung z.B. bei
Leasing- oder Flottenfahrzeugen
VOLLFOLIERUNG
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5. Wer nicht gleich sein ganzes Fahrzeug in Folie gehüllt haben möchte,
für den bieten wir auch Teilfolierungen mit vorgefertigten Designs an.
Ob Pins and Stripes oder Akzentsetzung durch das hervorheben
bestimmter Bauteile (z.B. Dach, Motorhaube,Außenspiegel),
Ihrer Fantasie sind dabei fast keine Grenzen gesetzt.
TEILFOLIERUNG
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7. LACKSCHUTZ
Mit dieser transparenten Polyurethanfolie können Sie den Lack Ihres
Fahrzeugs effektiv gegen Steinschläge, Kratzer, Insekten und andere
Umwelteinflüsse schützen. Natürlich bietet eine komplette Farbfolierung
auch einen gewissen Schutz, dieser steht aber in keinem Verhältnis im
Vergleich zur dickeren Lackschutzfolie.
Vornehmlich werden mit dieser Folie die besonders gefährdeten Stellen
wie Front- und Heckstoßstange, Karbon Teile, Seitenspiegel, Radkästen,
Motorhaube, Schweller und Ladekanten geschützt. Vorallem für sehr
hochwertige bzw. Neuwagen ist diese Investition sehr empfehlenswert.
MONTAGE ERGEBNIS
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8. VORTEILE DER SCHEIBENTÖNUNG IM ÜBERBLICK:
- UV-Schutz (UV-A & UV-B): Blockt den Großteil der einfallenden
UV-Strahlung ab, das schützt besonders die kleinen Passagiere
- Hitzeschutz: Es kann einer Reflexion der Infrarotstrahlung um bis zu
89% erzielt
werden, dadurch sinken die Temperaturen um teilweise bis zu 9°C
- Blendschutz: Reduktion des Lichteinfalls um bis zu 69% möglich
- Sichtschutz: Bietet Schutz vor
unerwünschten Einblicken ins
Fahrzeuginnere und ist somit auch
wirksame Prophylaxe gegen Diebe.
- Optik: Einer der Hauptgründe für die
Scheibentönung ist natürlich der coole
Look
SCHEIBENTÖNUNG
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9. brushed black brushed silver brushed red alumi-
nium
carbon fibre black carbon fibre black2
carbon fibre blue carbon fibre gold carbon fibre red carbon fibre silver carbon fibre white
leather effect black cracked effect
burgundy
amethyst chrome silver citrine electric lime glitter electric blue
iridiscent
black purple
iridiscent
green brown
pearlascent blue pearlascent gold pearlascent oyster
tropical pink true blood
STRUKTURFOLIEN
SONDERFOLIEN
FOLIENSORTEN
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10. azur metallic matt brown metallic matt copper metallic matt dunkelrot metallic
matt
graphite metallic matt
green metallic matt holzkohle metallic
matt
moonlight metallic
matt
nachtblau metallic
matt
pink metallic matt
safrangelb matt graphite grey metallic
matt
911 riviera blue matt
METALLIC
graphite metallic holzkohle metallic havana black me-
tallic
orange fizz metallic nachtblau metallic
orient braun metallic schwarz metallic taubenblau metallic tiefblau metallic violett metallic
zinn metallic thundercloud metallic bronze metallic
MATT
FOLIENSORTEN
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11. acid green anthracite grey autumn gold camouflage green chestnut brown
chilirot daggl orange dunkelgrau eisgrau flat black
goldgelb hellrosa hellrot jachtblau lagune
lichtblau rasengrün satelite silver schwarz sharkgrey
shellgelb snowflake white stormgrey strawberry red sunset orange
tannengrün taxibeige ultra black verkehrsblau weiß
aztec bronze blue aluminium cyber grape deep ocean F1 racing red
GLÄNZEND
FOLIENSORTEN
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16. FAQ
Was ist eine Fahrzeugfolierung?
Bei der Folierung wird eine dünne selbstklebende Kunststofffolie auf die lackierten Flächen Ihres
Fahrzeugs aufgebracht. Dabei kann es sich sowohl um eine unifarbene, durchgefärbte Folie handeln
als auch um eine weiße Folie, die nach Ihren Wünschen digital bedruckt wird.
Welche Folien stehen zur Verfügung?
Wir verarbeiten ausschließlich mehrschichtig gegossene Qualitätsfolien von Orafol, Avery, KPMF,
3M und CFC mit ausgezeichneter Dimensionsstabilität und ausgezeichnete Glanzhaltung auch bei
mechanischer Beanspruchung.
Einige unserer Folien haben wir in der Folienübersicht für Sie zusammen gestellt. Darüber hinaus
haben wir jedoch eine ganze Reihe weiterer Folien im Programm. Welche Folie die richtige für Ihr
Vorhaben ist, klären wir am besten bei einer unverbindlichen und persönlichen Beratung. Sprechen
Sie uns einfach an.
Welche Teile können foliert werden?
Generell können alle lackierten Flächen eines Fahrzeuges foliert werden. Für Glasflächen am Heck
des Fahrzeuges können zudem spezielle Lochfolien zum Einsatz kommen, die die Sicht nach hinten
nur begrenzt einschränken.
Wie lange dauert eine Vollverklebung?
Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug dauern die Arbeiten zwischen 2 und 4
Tagen.
Kann ich Firmenwerbung auf dem Fahrzeug unterbringen?
Die Fahrzeugbeschriftung ist ein Klassiker in Sachen Werbung. Geschmackvoll, individuell, informa-
tiv, auffällig, alle diese Attribute sollte eine Fahrzeugwerbung vereinen. Am Anfang steht der Ent-
wurf, den wir zusammen mit Ihnen entwickeln. Einfache Folienbeschriftungen oder aufwendige Gra-
fiken sind genauso möglich wie fotorealistische Digitaldrucke. Im Digitaldruckverfahren kann sogar
viel mehr auf Ihrem Fahrzeug untergebracht werden, als „nur“ ein Logo mit Adresse. Verwandeln
Sie doch Ihr Fahrzeug in einen echten Hingucker. Vermehrt kommen auch in der Fahrzeugwerbung
Vollverklebungen zum Einsatz. Gern erstellen wir Ihnen hierzu auch einen individuellen Entwurf.
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17. Muss die Änderung der Wagenfarbe im Fahrzeugschein oder Brief
eingetragen werden?
Nein! Die Änderung der Wagenfarbe, egal ob durch Lack oder Folie muss nicht eingetragen werden.
Bitte beachten Sie, dass dies nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gilt. Informieren Sie sich
ggf. bei der in Ihrem Land zuständigen Behörde.
Was ist hinsichtlich Pflege bzw. Reinigung von folierten Fahrzeugen
zu beachten?
Die erste Reinigung Ihres frisch folierten Fahrzeugs sollte erst nach zwei Wochen erfolgen. Die folier-
ten Fahrzeuge können, wie lackierte Fahrzeuge durch die Waschanlage gefahren werden. Lediglich
an Folienrändern bzw. Überlappungen sollte von Hochdruckstrahlern Abstand genommen werden.
Für hartnäckige Verschmutzungen bieten wir einen speziellen Reiniger für Folien an. Grundsätzlich
können die Folien mit wenigen Ausnahmen poliert, gewachst oder mit einer Nanoversiegelung be-
handelt werden. Bitte fragen Sie explizit nach Ihrer Folie.
Kann man auch den Innenraum eines Fahrzeugs folieren lassen?
Je nach Fahrzeug sind verschiedene Teile im Innenraum veredelbar. Wir bieten auch für den Innen-
raum ein riesiges Spektrum an individuellen Folien
und Gestaltungsmöglichkeiten: glänzend, matt, carbon, gemustert, bedruckt, relief, chrom, mehrfar-
big, effekt…
Was mache ich, wenn sich die Folie an einer Stelle ablöst?
Sollte es einmal zu einer Beanstandung kommen, prüfen wir den Grund der Reklamation und unter-
suchen die Problemstelle. Sollte ein Verarbeitungsfehler
vorliegen, wird das Problem von uns kostenfrei ausgebessert.
Ich fahre ein geleastes Fahrzeug, kann ich es trotzdem bekleben lassen?
Selbstverständlich – Leasinggesellschaften haben die Vorteile der Folierung als Fahrzeugschutz er-
kannt. Des weiteren ist eine Folierung eine temporäre
Veränderung und kann vor der Leasingrückgabe wieder entfernt werden.
Ich habe eine Frage, die nicht beantwortet wurde!
Unser kompetentes Team steht Ihnen für alle weiteren Fragen gerne persönlich, per eMail oder tele-
fonisch zur Verfügung.
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18. Geltung der AGB
Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte, Dienstleistungen,
Verklebe arbeiten , Smart-Repair Reparaturen, Reinigungsarbeiten und insbesondere Folgegeschäfte
von ART of SIGNS, im folgenden „Verkäufer“ genannt. Abweichende Bestimmungen, insbesondere
Einkaufsbestimmungen und Ausführungsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbe-
standteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
Aufträge, insbesondere Folgeaufträge werden grundsätzlich nur zu unseren allgemeinen Geschäfts-
bedingungen ausgeführt. Andere AGB werden nicht anerkannt.
Zustandekommen des Vertrages
Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden
erst mit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers für diesen bindend. An Kostenvoranschlägen,
Zeichnungen und Entwürfen behält sich der Verkäufer Eigentums- und urheberrechtliche Verwer-
tungsrechte uneingeschränkt vor, diese dürfen Dritten, insbesondere dem Wettbewerb, nicht zu-
gänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen, Modelle und andere Unterlagen
sind, wenn der Auftrag dem Verkäufer nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Bei der Auftragserteilung entstandene Kosten für Text Satz, Digitalisierung von Firmenzeichen bzw.
Reinzeichnung dieser, sind vom Käufer zu tragen. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Mobilmachung,
Aufruhr, Krieg, Aussperrung, Streik, Rohstoffmangel, Unfall, Brand, Wassereinbruch, Ausfall der
Zulieferung sowie Ausfall der Produktionsmaschinen, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, steht
dem Verkäufer der Rücktritt vom Vertrag oder die Lieferung innerhalb angemessener, von ihm zu
benennender Nachfrist zu. Zahlungsverzug aus vorhergehenden Lieferungen, Antrag auf Vergleich
oder Insolvenz entbinden den Verkäufer von der weiteren Lieferpflicht. Nebenabreden sind nur wirk-
sam, wenn diese schriftlich von beiden Seiten bestätigt worden sind.
Bezahlung des Kaufpreises und der Rechnungsbeträge
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, sind die Zahlungen zum Ausgleich der Rech-
nungen sofort nach Rechnungserhalt zu leisten. Neukunden bzw. Aktionsangebote sind bei Abholung
sofort in bar zu bezahlen. Skonto oder andere Zahlungsziele werden nur aufgrund ausdrücklicher
schriftlicher Vereinbarung gewährt. Eine Rechnungsstellung auf Ziel (7 Tage nach Erhalt der Rech-
nung) ist nur mit einer Lastschriftermächtigung und einem Kundenkonto möglich. Unberechtigte
Skontoabzüge werden nachgefordert. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in
Zahlung zu nehmen. Der Verkäufer behält sich vor eine Anzahlung in Höhe von 50% des Netto-
Auftragswertes zu verlangen. Alle Preisangaben werden, sofern nicht anders gekennzeichnet, in
EURO netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent angegeben.
Zahlungsverzug des Käufers
Wird die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen
in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatzes der deutschen Bundesbank zu bezahlen. Die
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Im Falle der Zah-
lungseinstellung, der Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens
durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu ver-
langen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, je Mahnung/Kontoauszug eine Mahngebühr
zu verlangen. Der Käufer befindet sich entsprechend in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist
nach Ablauf dieser, automatisch, auch ohne Mahnung durch den Verkäufer in Verzug.
Gewährleistung
Die reguläre Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Män-
gel der Ware bestehen ebenfalls 2 Jahre. Das Recht des Käufers, Rückgängigmachung des Kaufver-
trages (Wandlung) zu verlangen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind weitergehende
Ansprüche und Folgekosten durch den Gewährleistungsanspruch. Der Käufer muss dem Verkäufer
eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen einräumen, um eine Ausbesserung bzw. eine
Neuproduktion vornehmen zu können .Sollte sich die am Fahrzeug verklebte Folie, bedingt durch
schlechtes Wetter, Schneefall oder starkem Regen, im Zeitraum von 3 Wochen nach Auslieferung
lösen oder nicht korrekt halten, besteht kein Anspruch auf Garantie, Austausch oder Rückerstat-
tung. Ein frisch foliertes Fahrzeug sollte unbedingt 1 Woche im trockenem stehen sowie mindestens
3 Wochen nach einer neuen Folierung nicht durch eine Waschanlage gefahren werden, da bei der
Verklebung der Folien auf dem Fahrzeug u.a. auf dem Lack geschnitten wird, sind trotz großer Sorg-
falt leichte Kratzer in der Lackoberfläche möglich. Somit sind diesbezüglich Reklamationsansprüche
generell auszuschließen. Das folierte Fahrzeug muss nach 4 Wochen zur Endkontrolle und Begutach-
tung beim Verkäufer vorgeführt werden. Die bestandene Endkontrolle muss durch die Unterschrift
des Verkäufers dokumentiert ,und dadurch als bestanden und anerkannt, werden. Sollte das Fahr-
zeug nicht nach 4 Wochen ab Auslieferung zur Kontrolle vorgeführt werden, besteht kein Anspruch
auf Garantie und/oder Gewährleistung.
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19. Mängelrügen
• Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug oder den Folierungsgegenstand nach Übergabe unverzüglich
auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüg-
lich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen gerechnet ab Übergabe schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls
verfallen die Gewährleistungsansprüche.
• Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung durch den Verkäufer. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann ein
Preisnachlass vereinbart werden.
• Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung. Aus diesem Grunde ist der Verkäufer
nicht verpflichtet, die mit der Nachbesserung und Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekos-
ten und/oder andere erhöhte Aufwendungen zu tragen.
• Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung des Verkäufers durchgeführt werden, bringen die
Mängelhaftung zum Erlöschen.
• Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung
berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.
• Abweichungen bei Beschriftungen, Beschilderungen usw. von Entwürfen sind aus technischen Gründen
erlaubt und können nicht bemängelt werden.
• Farbabweichungen sind Drucker- und Materialbedingt möglich und unterliegen nicht der Mängelrüge..
• Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbgebung Ihres Fahrzeuges und gleich-
zeitig einen Schutz des Original-Lackes, außerdem ist die Folie waschanlagenfest, bedenken Sie aber
bitte, dass diese nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen ist. Überlappungen sind leider nicht immer aus-
zuschließen. Wir gewähren auf die Folie 2 Jahre Garantie, ausgenommen sind steinschlagschutzbeschich-
tete Teile, Stoßstangen und Spiegel. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag nach der Beschichtung des
Fahrzeuges durch unsere Firma und Ihrer Zahlung bei Abholung. Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne
Wachsrückstände angeliefert werden. Wir behalten uns vor Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen.
Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit die gelieferten Teile, die infolge eines nachgewiesenen
Fabrikations-, Material-, oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, entweder kostenlos zu ersetzen
oder in unserem Hause nachzubessern. Durch eine erbrachte Garantie Leistung wird weder die Garan-
tiezeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Scha-
denersatz, auch Verdienstausfälle oder Nebenkosten jeglicher Art.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtstand, wenn der Käufer Vollkaufmann ist - auch für das gesetzliche Mahnverfahren - bei
allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach Wahl
des Lieferers der Hauptsitz oder die Niederlassung des Verkäufers. Für die vertraglichen Beziehungen gilt
deutsches Recht.
Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ferner ist bei Ungültigkeit einzelner
Bestimmungen eine geeignete Ersatzbestimmung zu suchen.
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te fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige
Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach
den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem
Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden
Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
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